Rechtsschutz­versicherung für Journalisten Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rechtsschutz­versicherung für Journalisten übernimmt u.a. die Kosten für die Verteidigung gegen Abmahnungen und Strafanzeigen.
  • Sie ist bereits ab 13,91 im Monat erhältlich.
  • Grundsätzlich ist das Risiko eines Rechtsstreits für Journalisten je nach Branche vergleichsweise hoch, etwa im Bereich Urheberrecht.
  • Angestellte Journalisten sind meist über den Arbeitgeber versichert; freiberufliche Journalisten müssen sich selbst absichern.

Das erwartet Sie hier

Welche besonderen Anforderung die Rechtsschutz­versicherung für Journalisten erfüllen muss und welche Versicherungsunterschiede für freie und angestellte Journalisten gelten.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsschutz­­versicherung für Journalisten: sinnvoll?
  2. Angestellte Journalisten
  3. Freiberufliche Journalisten
  4. Diese Leistungen brauchen Journalisten
  5. Kosten (inkl. Rechenbeispiel)
  6. Rechtsschutz­­versicherung im Test
  7. So helfen Journalistenverbände
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Ist eine Rechtsschutz­versicherung für Journalisten sinnvoll?

Wie bei vielen anderen Berufsgruppen auch, spielt es bei der Rechtsschutz­versicherung eine Rolle, ob man als angestellter oder freiberuflicher Journalist arbeitet. Die abnehmende Zahl festangestellter Journalisten und Redakteure macht einen umfassenden Rechtsschutz immer wichtiger.

Die Arbeit als Journalist bringt es mit sich, häufig genug auf wenig Gegenliebe zu stoßen. Entsprechend häufiger sehen sich Mitglieder dieser Berufsgruppe mit Klagen und Forderungen konfrontiert. Als Einzelner kann man davon schnell zeitlich und vor allem finanziell überfordert werden. Hier hilft eine Rechtsschutz­versicherung, maßgeschneidert auf die Anforderungen des Journalistenberufs.

Berufs­rechtsschutz für angestellte Journalisten

Hat ein Artikel oder ein Beitrag rechtliche Konsequenzen und ergibt sich daraus ernster Streit mit dem Arbeitgeber, dann hilft ein guter Berufs- bzw. Arbeits­rechtsschutz.

Als angestellter Journalist übernimmt das Unternehmen die Verantwortung für rechtliche Maßnahmen gegen Dritte. Der Journalist selbst ist dann nicht von Klagen und Anzeigen betroffen. Vor ihn stellt sich sein Arbeitgeber und klärt juristische Fragen stellvertretend mithilfe der Firmen­rechtsschutz­versicherung des Unternehmens. Im Gegenzug ist jeder festangestellte Journalist gegenüber seinem Arbeitgeber verantwortlich. Muss die Versicherung häufiger Kosten übernehmen, kann es Konsequenzen für das Unternehmen als Versicherungsnehmer und danach womöglich auch für den Journalisten selbst haben.

Experten-Tipp:

Wenn angestellte Journalisten in einen Streit mit ihrem Arbeitgeber geraten, dann hilft die Firmen­rechtsschutz­versicherung dem Angestellten natürlich nicht weiter. Dafür benötigt er eine private Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein Arbeits­rechtsschutz. Diese springt ein, wenn der angestellte Journalist rechtlich gegen beispielsweise eine unberechtigte Mahnung oder Kündigung oder fehlende Gehaltszahlungen vorgehen möchte.

Foto von Benjamin Mai
Berater

Eine private Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein Arbeits­rechtsschutz können Sie ganz einfach online direkt abschließen. Auf unserer separaten Seite zur Arbeits­rechtsschutz­versicherung finden Sie weiterführende Informationen sowie den Online-Rechner.

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Freie Journalisten: Besondere Anforderungen an Rechtsschutz

Journalisten, die als freie Mitarbeiter oder ganz auf eigene Faust – und Rechnung – arbeiten, zählen zur Berufsgruppe der Freiberufler. Der Versicherungsbedarf sieht hier etwas anders aus.

Vor diesem Hintergrund braucht es eine gewerbliche Rechtsschutz­versicherung für den Journalisten als Selbständigen selbst und gegebenenfalls für die Mitarbeiter seiner Firma. Über eine Firmen­rechtsschutz­versicherung ist das gewährleistet. Diese übernimmt dann die Kosten für Anwälte und Klageverfahren, falls beispielsweise ein Foto oder Video eines freiberuflichen Journalisten von Unbekannten unerlaubt genutzt wird. Sitzt dieser dann noch im Ausland, kann solch ein Verfahren nicht nur langwierig sondern auch teuer werden.

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Das sollte eine Rechtsschutz­versicherung für Journalisten leisten

Der Vergleich von Rechtsschutz­versicherungen lohnt sich für Journalisten besonders dann, wenn man auf der Suche nach auf diesen Beruf abgestimmten Leistungen ist. Neben der Unterlassungsklage kann auch der Vorwurf der schweren persönlichen Beleidigung oder auch des Nachstellens erhoben werden. In solchen Fälle muss die Rechtsschutz­versicherung für Journalisten unbedingt auch einen starken Straf­rechtsschutz beinhalten.

Wichtige Leistungen, die ein Rechtsschutz für Journalisten abdecken sollte, sind also unter anderem:

  • Vertrags- und Sachen­rechtsschutz
  • Rechtsschutz bei Schadensersatzforderungen
  • Abwehr von Unterlassungsklagen
  • Straf­rechtsschutz, wenn möglich, sogar Spezial-Straf­rechtsschutz

Unbedingt gleich mitabschließen: Haftpflicht für freie Journalisten

Als freier Journalist hat man einen umfangreicheren Versicherungsbedarf als angestellte. Dazu gehört nicht nur die Abdeckung rechtlicher Risiken, sondern auch die Absicherung vor Haftungsfragen. Dazu dient vor allem die Vermögensschaden­haftpflicht.

Wie der Name bereits sagt, übernimmt diese Versicherung die Kosten von Vermögensschäden, die der Journalist bei Dritten durch seine berufliche Tätigkeit verursacht. Dies kann im journalistischen Bereich durch eine folgenschweren Berichterstattung schnell passieren. In einigen Fällen bietet sich auch eine Berufs­haftpflicht­versicherung an. Dabei handelt es sich um eine auf den Beruf angepasste Vermögensschaden­haftpflicht, die je nach Bedarf erweitert werden kann.

Kosten für den Rechtsschutz für Journalisten

Die Kosten für eine Rechtsschutz­versicherung für einen freien Journalisten werden von mehreren Faktoren beeinflusst. Generell liegen die Kosten höher als etwa bei einem angestellten Journalisten. Dies liegt vorrangig daran, dass ein Freiberufler ein wesentlich höheres Risiko für einen Rechtsstreit trägt als ein angestellter Journalist.

Die Kosten für eine Rechtsschutz­versicherung werden unter anderem von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Leistungen und Zusatzbausteine
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Rechenbeispiel: Kosten für einen Rechtsschutz für freiberufliche Journalisten

Betriebsgründung2018
Versicherte RisikenAllgemeiner Rechtsschutz, Spezial-Straf­rechtsschutz
Versicherte Personen1 Geschäftsführer, 5 Mitarbeiter
Selbst­beteiligung500 €
Beitrag im Jahr167 € – 408 €

Was kostet Sie eine Rechtsschutz­versicherung für Journalisten?

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Rechtsschutz­versicherung für Journalisten im Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Firmen­rechtsschutz­versicherung zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell einer Firmen­rechtsschutz für Journalisten von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Journalisten und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Kunden­beratungKunden­kommunikationKunden­serviceSchutz und VorsorgePreis-Leistungs-VerhältnisGesamt­bewertung
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo ERGO Direkt AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo Generali Deutschland AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Firmen­rechtsschutz­versicherungen sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Firmen­rechtsschutz­versicherer im Test (2024)

Rechtsschutz von Journalistenverbänden

Verschiedene Interessenverbände in Deutschland setzen sich für die Belange der Journalisten ein. Ähnlich zu anderen Berufs- und Interessengruppen (z. B. Gewerkschaften, Mietervereine, Beamtenbund) bieten auch Journalistenverbände ihren Mitgliedern einen Rechtsschutz.

DJV-Rechtsschutz

Für Mitglieder des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) ist der jeweilige Landesverband Ansprechpartner in Fragen rund um den Rechtsschutz. Dieser Service steht freien und angestellten Journalisten gleichermaßen offen. Neben der anwaltlichen Vertretung beraten die DJV-Juristen auch in Angelegenheiten des Arbeitsvertrags. Besonders die Rechtsgebiete Urheberrecht oder Markenschutz liegen dabei im Fokus.

Damit die Anwalts- und Prozesskosten übernommen werden, müssen Journalisten mindestens seit 6 Monaten Mitglied im DJV sein und entsprechend ihre Beiträge bezahlt haben. Auch darf noch kein eigener Anwalt engagiert oder ein Verfahren bereits gerichtlich anhängig sein.


Existenz-Rechtsschutz­versicherung des DFJV

Zu den Leistungen des Deutschen Fachjournalisten Verbands (DFJV) für seine Mitglieder zählt die Existenz-Rechtsschutz­versicherung. Sie wird vom DFJV in Kooperation mit einem Versicherungs­unternehmen angeboten. Der Existenz-Rechtsschutz des DFJV kommt vorrangig für die Kosten juristischer Maßnahmen rund um das Thema Forderungs­management auf. Die Versicherung dient also der Eintreibung ausstehender Zahlungen. Dieser spezielle Rechtsschutz, für den DFJV-Mitgliedern attraktive Konditionen geboten werden, schützt freiberufliche Journalisten vor ernsten finanziellen Konsequenzen.


Weitere Berufs- und Personengruppen der Rechtsschutz­versicherung

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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