So einfach wechseln Sie Ihre Krankenkasse

Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wechsel der gesetzlichen Kranken­versicherung ist generell sehr einfach.
  • Sie müssen lediglich mindestens 12 Monate Mitglied bei Ihrer Krankenkasse gewesen sein und eine Kündigungsfrist von 2 Monaten beachten.
  • Unter Umständen können Versicherte auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
  • Seit Januar 2021 müssen Sie nicht mehr bei der alten Kasse kündigen – Sie melden sich nur noch bei der neuen Krankenkasse an.
  • In der Regel wechselt man zu einer Krankenkasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag oder besseren Leistungen.

Das erwartet Sie hier

Warum sich ein Wechsel der gesetzlichen Kranken­versicherung lohnt und welche Fristen Sie beachten müssen. Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Wechsel
  2. Schritt für Schritt Anleitung
  3. Lohnt sich ein Wechsel? (mit Kostenbeispielen)
  4. Worauf Sie bei der neuen Kasse achten sollten

So funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Kranken­versicherung

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Der Wechsel der gesetzlichen Kranken­versicherung ist seit der Reform des Krankenkassenwahlrechts so einfach wie noch nie. Sie müssen sich dabei um fast nichts mehr selbst kümmern. Sie müssen nur mindestens 12 Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sein und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende einhalten.

Und der Wechsel der gesetzlichen Kranken­versicherung kann sich richtig lohnen. Beispielsweise wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse bessere Leistungen erhalten oder der Versicherungsbeitrag geringer ist. Und seit der Reform des Krankenkassenwahlrechts ist


Wechselmöglichkeiten im Überblick

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihre gesetzliche Kranken­versicherung kündigen und wechseln können:

VarianteBedingungen
Reguläre Kündigung und WechselBindungsfrist von 12 Monaten
Kündigungsfrist von 2 Monaten
Außerordentliche Kündigung mit SonderkündigungsrechtBei erstmaliger Erhebung/Erhöhung des Zusatzbeitrages
Kündigungsfrist von 2 Monaten
Freiwillig Versicherte mit WahltarifenIn diesem Fall sind Sie 1-3 Jahre an den Tarif gebunden und können erst danach wechseln.
Wechsel in die private Kranken­versicherungIn diesem Fall müssen Sie die Kündigung bei der alten Krankenkasse noch selbst durchführen.
Umzug ins AuslandIn diesem Fall müssen Sie die Kündigung bei der alten Krankenkasse noch selbst durchführen.

Wann Sie Ihre gesetzliche Kranken­versicherung direkt wechseln können

In folgenden Fällen müssen Sie nicht kündigen und können direkt die Krankenkasse wechseln:

  • Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder neu in die Kranken­versicherung der Rentner kommen (Sie müssen dann innerhalb der ersten 14 Tage die Krankenkasse wechseln).
  • Wenn Sie pflichtversichert waren und sich jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichern (oder umgekehrt).
  • Wenn Sie familienversichert waren und sich jetzt selbst krankenversichern.
  • Wenn Sie arbeitslos werden und Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld beziehen.
  • Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.

Reform des Krankenkassenwahlrechts: Das ist neu seit 2021

Seit Januar 2021 ist der Wechsel der gesetzlichen Kranken­versicherung noch viel einfacher. Die Neuerungen im Überblick:

  • Versicherte müssen nicht mehr selbst bei der alten Kasse kündigen. Das Anmelden bei der neuen Kasse genügt.
  • Die Mindestmitgliedschaft (Bindungsfrist) von 18 Monaten verkürzt sich auf 12 Monate.
  • Versicherte müssen dem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung mehr vorlegen, sondern nur noch die neue Krankenkasse formlos mitteilen.

Nähere Infos finden Sie hier beim Bundesministerium für Gesundheit

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So einfach geht der Krankenkassenwechsel in 2024

1. Neue Krankenkasse finden

Vergleichen Sie verschiedene Krankenkassen miteinander und schauen Sie auf die Höhe des Zusatzbeitrages und auf die angebotenen Zusatzleistungen – je nachdem, was Ihnen persönlich wichtig ist. Hier kommen Sie zu unseren 3 Top Empfehlungen.

2. Mitgliedsantrag stellen

Haben Sie sich für eine neue gesetzliche Kranken­versicherung entschieden, dann füllen Sie das Beitrittsformular aus und senden Sie es ab. Wichtig hierbei sind der genaue Beitrittstermin und die Angabe zur Vor­versicherung. Außerdem senden Sie gleich ein Passfoto für die Versichertenkarte, Ihre Sozial­versicherungsnummer sowie die Adresse Ihres Arbeitgebers mit. Die neue Kasse kümmert sich dann um den Rest – auch um die Kündigung der alten Kranken­versicherung. Übrigens: Eine gesetzliche Krankenkasse darf Sie nicht ablehnen.

3. Arbeitgeber informieren

Nachdem die neue Krankenkassen Ihnen den Wechsel bestätigt hat, können Sie Ihren Arbeitgeber (Arbeitsagentur oder Renten­versicherung) über den Kassenwechsel informieren. Dazu müssen Sie keine Mitgliedsbescheinigung mehr vorlegen – diese erhält der Arbeitgeber später automatisch von der neuen Krankenkasse. Sie sagen ihm einfach Bescheid, dass Sie gewechselt haben und wie Ihre neue Krankenkasse heißt.

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Das sind unsere 3 Empfehlungen für Ihren Versicherungsschutz.

Warum sich ein Krankenkassenwechsel (finanziell) lohnt

Die meisten Versicherten wechseln Ihre gesetzliche Krankenkasse, weil sie am Beitrag sparen wollen. Dies ist durchaus sinnvoll, da sich die Höhe des Zusatzbeitrages von Krankenkasse zu Krankenkasse teilweise deutlich unterscheiden. Allein unter den bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen variiert der individuelle Zusatzbeitrag aktuell zwischen 0,90 und 2,70 Prozent. Hier besteht für Versicherte großes Einsparpotenzial, was wir Ihnen anhand eines Angestellten in folgenden Kostenbeispielen verdeutlichen:

Kostenbeispiele

Beitragssatz gesamt
(14,6 % + Zusatzbeitrag)
Beitrag pro Monat
(Arbeitnehmeranteil)
Ersparnis pro MonatErsparnis pro Jahr
Aktuelle GKV16,4 %246 €
GKV 216,2 %241,50 €4,50 €54 €
GKV 315,8 %235,50 €10,50 €126 €
GKV 415,5 %232,50 €13,50 €162 €
3.000 € monatliches Bruttoeinkommen, ohne Pflege­versicherungsbeiträge, Stand: 2024

Worauf Sie bei der neuen Krankenkasse achten sollten

Die Höhe des Zusatzbeitrags

Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent ist bei allen Krankenkassen gleich. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse hingegen individuell fest, je nach ihrer wirtschaftlichen Situation: Geht es gesetzlichen Kranken­versicherungen finanziell gut, so verlangen sie in der Regel einen niedrigeren Zusatzbeitrag. Vergleichen Sie also den Zusatzbeitrag der für Sie infrage kommenden Krankenkassen.


Freiwillige Zusatzleistungen

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Krankenkasse zu wechseln, sollten Sie dabei nicht nur vordergründig an den Zusatzbeitrag denken. Auch die gewährten Zusatzleistungen sollten ausschlaggebend für die Wahl des neuen Versicherers sein. 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, die Zusatzleistungen variieren jedoch stark in ihrem Umfang.

Zu möglichen Zusatzleistungen gehören:

  • Kostenübernahme für Homöopathie
  • Kostenübernahme für Akupunktur
  • Kostenübernahme für Reiseimpfungen
  • Zuschuss zur professionelle Zahnreinigung

Überlegen Sie, welche Zusatzleistungen Ihnen besonders wichtig sind und achten Sie auf diese, wenn Sie die Krankenkassen vergleichen.


Service und Kundenorientierung

Zuletzt möchte man sich gut bei seiner gesetzlichen Kranken­versicherung aufgehoben fühlen und diese auch schnell und einfach kontaktieren können, falls Fragen aufkommen. Auch hier unterscheiden sich die gesetzlichen Kranken­versicherungen. So bieten einige Krankenkassen besondere Service-Leistungen an:

  • 24/7-Servicetelefon
  • Online-Portal oder Smartphone-App
  • Unterstützung bei der Arztsuche

Legen Sie Wert auf eine gute Kundenorientierung und komfortable Service-Extras, dann lesen Sie in Erfahrungs- und Testberichte rein und schauen Sie sich das Angebot der Kranken­versicherungen dahingehend genau an.

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Die häufigsten Fragen zum Wechsel der gesetzlichen Kranken­versicherung

Wie und wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

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Jeder gesetzlich Versicherte kann seine Krankenkasse wechseln, wenn er mindestens 12 Monate versichert war. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate vor Monatsende. Erhöht sich der Zusatzbeitrag, so haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Seit Januar 2021 ist der Krankenkassenwechsel noch einfacher: Sie müssen sich lediglich bei der neuen Kranken­versicherung anmelden, den Rest erledigt die neue Krankenkasse.

Wie oft kann ich die Krankenkasse wechseln?

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Prinzipiell können Sie Ihre Krankenkasse so oft wechseln, wie Sie möchten. Beachten Sie jedoch, dass Sie stets mindestens 12 Monate Mitglied sein müssen und die Kündigungsfrist von 2 Monaten berücksichtigen. Bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts und in einigen anderen Fällen entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten.

Sollte man die Krankenkasse wechseln?

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Die Krankenkasse zu wechseln ist sinnvoll, wenn der Zusatzbeitrag der eigenen Kranken­versicherung relativ hoch ist oder die freiwilligen Zusatzleistungen nicht ausreichen. Vor einigen Jahren war ein Wechsel noch relativ egal, da sowohl der Beitrag als auch der Leistungsumfang bei nahezu allen Kassen gleich war. Mittlerweile unterscheiden sich die Krankenkassen in beiden Punkten teilweise deutlich voneinander.

Wen muss ich bei einem Krankenkassenwechsel informieren?

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Nachdem Sie die Bestätigung Ihrer neuen Krankenkasse über den Wechsel erhalten haben, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit. Falls Sie arbeitslos sind, dann informieren Sie die Agentur für Arbeit. Beziehen Sie Rente, so geht die Information an die Renten­versicherung.

Kann man bei einem Arbeitgeberwechsel auch die Krankenkasse wechseln?

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Ja, Sie können bei einem Arbeitgeberwechsel auch die Krankenkasse wechseln. In einem solchen Fall entfällt die 12-monatige Bindungsfrist. Sie können also direkt eine neue Kranken­versicherung aussuchen und sich als Mitglied anmelden. Dies müssen Sie innerhalb der ersten 14 Tage bei Ihrem neuen Arbeitgeber tun.

Wie kann ich von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln?

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Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung kann schwierig und teilweise unmöglich werden. Bei Angestellten muss das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, dann müssen sie sich wieder gesetzlich versichern. Gleiches gilt für Selbständige, die ins Angestelltenverhältnis wechseln. Für Versicherte ab 55 Jahren wird der Wechsel zurück in die GKV sehr schwierig.

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Katharina Burnus
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