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Warum sich ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt und welche Fristen Sie beachten müssen. Mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Inhalt dieser SeiteSo funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit der Reform des Krankenkassenwahlrechts so einfach wie noch nie. Sie müssen sich dabei um fast nichts mehr selbst kümmern. Sie müssen nur mindestens 12 Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sein und die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende einhalten.
Und der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich richtig lohnen. Beispielsweise wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse bessere Leistungen erhalten oder der Versicherungsbeitrag geringer ist. Und seit der Reform des Krankenkassenwahlrechts ist
Wechselmöglichkeiten im Überblick
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen und wechseln können:
Variante | Bedingungen |
---|---|
Reguläre Kündigung und Wechsel | Bindungsfrist von 12 Monaten Kündigungsfrist von 2 Monaten |
Außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht | Bei erstmaliger Erhebung/Erhöhung des Zusatzbeitrages Kündigungsfrist von 2 Monaten |
Freiwillig Versicherte mit Wahltarifen | In diesem Fall sind Sie 1-3 Jahre an den Tarif gebunden und können erst danach wechseln. |
Wechsel in die private Krankenversicherung | In diesem Fall müssen Sie die Kündigung bei der alten Krankenkasse noch selbst durchführen. |
Umzug ins Ausland | In diesem Fall müssen Sie die Kündigung bei der alten Krankenkasse noch selbst durchführen. |
Wann Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt wechseln können
In folgenden Fällen müssen Sie nicht kündigen und können direkt die Krankenkasse wechseln:
Reform des Krankenkassenwahlrechts: Das ist neu seit 2021
Seit Januar 2021 ist der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung noch viel einfacher. Die Neuerungen im Überblick:
Nähere Infos finden Sie hier beim Bundesministerium für Gesundheit
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So einfach geht der Krankenkassenwechsel in 2024
1. Neue Krankenkasse finden
Vergleichen Sie verschiedene Krankenkassen miteinander und schauen Sie auf die Höhe des Zusatzbeitrages und auf die angebotenen Zusatzleistungen – je nachdem, was Ihnen persönlich wichtig ist. Hier kommen Sie zu unseren 3 Top Empfehlungen.
2. Mitgliedsantrag stellen
Haben Sie sich für eine neue gesetzliche Krankenversicherung entschieden, dann füllen Sie das Beitrittsformular aus und senden Sie es ab. Wichtig hierbei sind der genaue Beitrittstermin und die Angabe zur Vorversicherung. Außerdem senden Sie gleich ein Passfoto für die Versichertenkarte, Ihre Sozialversicherungsnummer sowie die Adresse Ihres Arbeitgebers mit. Die neue Kasse kümmert sich dann um den Rest – auch um die Kündigung der alten Krankenversicherung. Übrigens: Eine gesetzliche Krankenkasse darf Sie nicht ablehnen.
3. Arbeitgeber informieren
Nachdem die neue Krankenkassen Ihnen den Wechsel bestätigt hat, können Sie Ihren Arbeitgeber (Arbeitsagentur oder Rentenversicherung) über den Kassenwechsel informieren. Dazu müssen Sie keine Mitgliedsbescheinigung mehr vorlegen – diese erhält der Arbeitgeber später automatisch von der neuen Krankenkasse. Sie sagen ihm einfach Bescheid, dass Sie gewechselt haben und wie Ihre neue Krankenkasse heißt.
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Warum sich ein Krankenkassenwechsel (finanziell) lohnt
Die meisten Versicherten wechseln Ihre gesetzliche Krankenkasse, weil sie am Beitrag sparen wollen. Dies ist durchaus sinnvoll, da sich die Höhe des Zusatzbeitrages von Krankenkasse zu Krankenkasse teilweise deutlich unterscheiden. Allein unter den bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen variiert der individuelle Zusatzbeitrag aktuell zwischen 0,90 und 2,70 Prozent. Hier besteht für Versicherte großes Einsparpotenzial, was wir Ihnen anhand eines Angestellten in folgenden Kostenbeispielen verdeutlichen:
Kostenbeispiele
Beitragssatz gesamt (14,6 % + Zusatzbeitrag) | Beitrag pro Monat (Arbeitnehmeranteil) | Ersparnis pro Monat | Ersparnis pro Jahr | |
---|---|---|---|---|
Aktuelle GKV | 16,4 % | 246 € | – | – |
GKV 2 | 16,2 % | 241,50 € | 4,50 € | 54 € |
GKV 3 | 15,8 % | 235,50 € | 10,50 € | 126 € |
GKV 4 | 15,5 % | 232,50 € | 13,50 € | 162 € |
Worauf Sie bei der neuen Krankenkasse achten sollten
Die Höhe des Zusatzbeitrags
Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent ist bei allen Krankenkassen gleich. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse hingegen individuell fest, je nach ihrer wirtschaftlichen Situation: Geht es gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell gut, so verlangen sie in der Regel einen niedrigeren Zusatzbeitrag. Vergleichen Sie also den Zusatzbeitrag der für Sie infrage kommenden Krankenkassen.
Freiwillige Zusatzleistungen
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, die Krankenkasse zu wechseln, sollten Sie dabei nicht nur vordergründig an den Zusatzbeitrag denken. Auch die gewährten Zusatzleistungen sollten ausschlaggebend für die Wahl des neuen Versicherers sein. 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, die Zusatzleistungen variieren jedoch stark in ihrem Umfang.
Zu möglichen Zusatzleistungen gehören:
- Kostenübernahme für Homöopathie
- Kostenübernahme für Akupunktur
- Kostenübernahme für Reiseimpfungen
- Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung
Überlegen Sie, welche Zusatzleistungen Ihnen besonders wichtig sind und achten Sie auf diese, wenn Sie die Krankenkassen vergleichen.
Service und Kundenorientierung
Zuletzt möchte man sich gut bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben fühlen und diese auch schnell und einfach kontaktieren können, falls Fragen aufkommen. Auch hier unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen. So bieten einige Krankenkassen besondere Service-Leistungen an:
- 24/7-Servicetelefon
- Online-Portal oder Smartphone-App
- Unterstützung bei der Arztsuche
Legen Sie Wert auf eine gute Kundenorientierung und komfortable Service-Extras, dann lesen Sie in Erfahrungs- und Testberichte rein und schauen Sie sich das Angebot der Krankenversicherungen dahingehend genau an.
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Die häufigsten Fragen zum Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung
Wie und wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Jeder gesetzlich Versicherte kann seine Krankenkasse wechseln, wenn er mindestens 12 Monate versichert war. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate vor Monatsende. Erhöht sich der Zusatzbeitrag, so haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Seit Januar 2021 ist der Krankenkassenwechsel noch einfacher: Sie müssen sich lediglich bei der neuen Krankenversicherung anmelden, den Rest erledigt die neue Krankenkasse.
Wie oft kann ich die Krankenkasse wechseln?
Prinzipiell können Sie Ihre Krankenkasse so oft wechseln, wie Sie möchten. Beachten Sie jedoch, dass Sie stets mindestens 12 Monate Mitglied sein müssen und die Kündigungsfrist von 2 Monaten berücksichtigen. Bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts und in einigen anderen Fällen entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten.
Sollte man die Krankenkasse wechseln?
Die Krankenkasse zu wechseln ist sinnvoll, wenn der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenversicherung relativ hoch ist oder die freiwilligen Zusatzleistungen nicht ausreichen. Vor einigen Jahren war ein Wechsel noch relativ egal, da sowohl der Beitrag als auch der Leistungsumfang bei nahezu allen Kassen gleich war. Mittlerweile unterscheiden sich die Krankenkassen in beiden Punkten teilweise deutlich voneinander.
Wen muss ich bei einem Krankenkassenwechsel informieren?
Nachdem Sie die Bestätigung Ihrer neuen Krankenkasse über den Wechsel erhalten haben, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit. Falls Sie arbeitslos sind, dann informieren Sie die Agentur für Arbeit. Beziehen Sie Rente, so geht die Information an die Rentenversicherung.
Kann man bei einem Arbeitgeberwechsel auch die Krankenkasse wechseln?
Ja, Sie können bei einem Arbeitgeberwechsel auch die Krankenkasse wechseln. In einem solchen Fall entfällt die 12-monatige Bindungsfrist. Sie können also direkt eine neue Krankenversicherung aussuchen und sich als Mitglied anmelden. Dies müssen Sie innerhalb der ersten 14 Tage bei Ihrem neuen Arbeitgeber tun.
Wie kann ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann schwierig und teilweise unmöglich werden. Bei Angestellten muss das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, dann müssen sie sich wieder gesetzlich versichern. Gleiches gilt für Selbständige, die ins Angestelltenverhältnis wechseln. Für Versicherte ab 55 Jahren wird der Wechsel zurück in die GKV sehr schwierig.
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