So reichen Sie Rechnungen bei der privaten Kranken­versicherung ein

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Von Maureen Menger
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Das erwartet Sie hier

Wie die Kostenerstattung und das Einreichen von Rechnungen bei der privaten Kranken­versicherung funktionieren, welche Fristen und Formalitäten Sie beachten müssen, und wie Apps und Online-Formulare Ihr Leben einfacher machen.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert die Kostenerstattung in der PKV
  2. Rechnung bei der Krankenkasse einreichen
  3. Tipps zum Einreichen von Arztrechnungen
  4. So lesen Sie Ihre Privatrechnung
  5. Kostenbeispiele: Was erstattet die PKV?
  6. So helfen Apps beim Rechnungen Einreichen
  7. Wenn die PKV Ihre Rechnung kürzt oder ablehnt
  8. Die häufigsten Fragen zum Rechnungen Einreichen bei der PKV
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung (PKV) folgt dem Kostenerstattungsprinzip: Sie bezahlen die Arztrechnung zunächst selbst und lassen sich den Betrag anschließend von Ihrer Versicherung erstatten.
  • Rechnungen reichen Sie per Post, App oder Online-Portal ein – bei den meisten Anbietern genügt heute ein Foto oder Scan, ein Original ist nur auf ausdrückliche Anforderung nötig.
  • Für das Einreichen haben Sie drei Jahre ab dem Ende des Jahres Zeit, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
  • Weil viele Versicherer binnen weniger Tage erstatten, können Sie die Erstattung oft abwarten und die Arztrechnung erst danach bezahlen – so gehen Sie nicht aus eigener Tasche in Vorleistung.

Die erste Privatrechnung im Briefkasten fühlt sich erst mal ungewohnt an …

Als Privatpatient bekommen Sie Ihre Arztrechnung direkt nach Hause – und stehen dann vor der Frage, was Sie eigentlich damit tun sollen. Anders als in der gesetzlichen Versicherung zahlen Sie zunächst selbst und holen sich das Geld anschließend von Ihrer Versicherung zurück. Das klingt umständlich, ist aber mit dem richtigen Ablauf in wenigen Minuten erledigt, oft sogar per App. Viele Versicherer erstatten so schnell, dass Sie die Rechnung erst nach der Erstattung bezahlen und gar nicht in Vorleistung gehen müssen. Wichtig ist nur, dass Sie Fristen, Formate und Ihren Tarif kennen. Genau das zeigen wir Ihnen hier Schritt für Schritt.

So funktioniert die Kostenerstattung in der privaten Kranken­versicherung

Bei der privaten Kranken­versicherung reichen Sie Ihre Arztrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip ein: Sie erhalten vom Arzt eine Rechnung, bezahlen diese und lassen sich den Betrag anschließend von Ihrer Versicherung erstatten – per Post, App oder Online-Formular. Dafür haben Sie drei Jahre ab dem Ende des Jahres Zeit, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (Quelle: § 195 BGB, § 199 BGB).

Im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) gilt die private Kranken­versicherung (PKV) als deutlich leistungsstärker. Dafür tragen Privatpatienten die Behandlungskosten zunächst selbst. Weil viele Versicherer aber binnen weniger Tage erstatten, lässt sich die Erstattung oft abwarten und die Arztrechnung innerhalb ihrer Zahlungsfrist begleichen – echte Vorleistung aus eigener Tasche ist dann nicht nötig.

Icon Bezahlen Geldschein

Erstattung der Arztrechnung durch die private Kranken­versicherung

Nach erfolgter Behandlung erhält der Versicherte eine Rechnung des jeweiligen Arztes und muss den ausstehenden Rechnungsbetrag begleichen. Im Anschluss daran kann der Versicherte die Arztrechnung bei seiner Kranken­versicherung einreichen und bekommt, je nach vertraglicher Vereinbarung, einen Teil oder die vollen Behandlungskosten erstattet.

Dazu wird die Rechnung – traditionell per Post, mittlerweile auch häufiger per App – an die Versicherung geschickt, zusammen mit einem Formular, auf dem die Rechnungsbeiträge addiert werden. Wird die Leistung von der Versicherung als medizinisch notwendig anerkannt und vom Tarif des Patienten abgedeckt, findet kurz darauf eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten statt.

Icon Geldschein mit Kassenzettel

In fünf Schritten zur Erstattung

Wenn Sie zum ersten Mal eine Rechnung einreichen, hilft dieser einfache Ablauf. Wichtig: Weil Ihre Versicherung oft schneller erstattet, als die Arztrechnung fällig ist, können Sie die Erstattung abwarten und den Arzt danach bezahlen.

  1. Behandlung in Anspruch nehmen und die Arztrechnung erhalten.
  2. Rechnung prüfen: Sind alle aufgeführten Leistungen tatsächlich erfolgt?
  3. Rechnung einreichen – per App, Online-Portal oder Post, zusammen mit dem Abrechnungsformular Ihrer Versicherung.
  4. Erstattung abwarten: Viele Versicherer zahlen innerhalb weniger Tage.
  5. Arztrechnung bezahlen, idealerweise mit dem erstatteten Geld und innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist.

Bei besonders teuren Behandlungen können Sie vor dem Termin einen Kostenvoranschlag einreichen und sich die Kostenübernahme bestätigen lassen. Wer die Rechnung lieber sofort selbst zahlt, reicht sie einfach danach ein – die Reihenfolge ist Ihnen überlassen.


Bei stationärer Behandlung wird direkt mit der Kranken­versicherung abgerechnet

Während der Privatversicherte bei Arztbesuchen zur Kasse gebeten wird, sieht dies im stationären Bereich ganz anders aus. Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt, werden die in Anspruch genommenen Leistungen direkt über die Kranken­versicherung des Versicherten abgerechnet, vorausgesetzt, der Privatversicherte hat die Abtretungserklärung unterzeichnet.

Icon Krankenhaus

In dem Zusammenhang ist dem Krankenhaus die sogenannte „Card für Privatversicherte“ oder die Kostenübernahmeerklärung des Versicherers vorzulegen. Die Card gibt Auskunft über den Versicherungsschutz des Privatversicherten. Während die allgemeinen Krankenhausleistungen von der Kranken­versicherung übernommen werden, muss der Privatversicherte Wahlleistungen selbst zahlen und sich dann erstatten lassen.


Private Kranken­versicherung erstattet notwendige Arzneien und Hilfsmittel

Im Hinblick auf die medikamentöse Behandlung werden Arzneimittel auf Rezept vom Privatversicherten direkt in der Apotheke bezahlt. Anschließend kann das von der Apotheke abgestempelte Rezept zur Kostenerstattung bei der Kranken­versicherung eingereicht werden.

Icon Pille und Tablette

Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist die Erstattung in der PKV nicht an die Verschreibungspflicht gekoppelt, sondern an Ihren Tarif. Erstattet werden grundsätzlich ärztlich verordnete, medizinisch notwendige Arznei- und Hilfsmittel – unabhängig davon, ob sie verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind. Eine Beschränkung auf verschreibungspflichtige Präparate gibt es nur in einzelnen günstigen Tarifen und ist dort ausdrücklich vereinbart (Quelle: PKV-Verband).


Wann Sie die Erstattungsfähigkeit prüfen sollten

Die ambulante Versorgung bei verschiedenen anderen Gesundheitsdienstleistern folgt ebenfalls dem Kostenerstattungsprinzip. In vielen Fällen lohnt es sich, vorher die Erstattungsfähigkeit der gewünschten Leistung zu prüfen.

  • Beim Psychotherapeuten wird oft nur eine maximale Anzahl von Sitzungen pro Jahr erstattet und oft auch nur anteilig. Darüber hinaus sollten Sie vor Beginn der Behandlung klären, ob sie erstattungsfähig ist. Einige Versicherungen erstatten zum Beispiel nur Behandlungen bei ärztlichen, aber nicht bei psychologischen Psychotherapeuten. Die Preise werden anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.
  • Behandlungen beim Zahnarzt werden je nach Tarif oft ganz oder teilweise erstattet. Handelt es sich jedoch um eine besonders teure Behandlung, sollten Sie Ihre Versicherung zuvor den Kostenvoranschlag prüfen lassen. Hier gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
  • Auch bei Heilpraktikern ist die Erstattungsfähigkeit von Tarif zu Tarif verschieden – prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen. Hier ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für die Vergütung relevant.

Experten-Tipp:
Bei Psychotherapie und Heilpraktiker reicht der Blick ins Tarifheft selten

„Viele verlassen sich vor einer Therapie oder Heilpraktiker-Behandlung allein auf ihr Tarifheft. Doch gerade bei psychologischen Psychotherapeuten oder Sitzungs-Obergrenzen entscheiden Details, die dort kaum verständlich stehen. Holen Sie sich vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Erstattungszusage – so wissen Sie vorher, was zurückkommt, statt hinterher auf den Kosten sitzenzubleiben.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Rechnungen einreichen für Beihilfeberechtigte

Beamte, die Beihilfe erhalten, müssen neben dem Antrag auf Erstattung an ihre Restkosten­versicherung auch einen Antrag an die Beihilfestelle stellen. Diesem legen sie lesbare Kopien ihrer Rechnungen bei. Für einige Behandlungen, zum Beispiel Reha-Maßnahmen oder Psychotherapie, kann auch eine vorherige Zusage der Beihilfestelle notwendig sein, und bei Zahnersatz empfiehlt es sich, ihr vorher den Heil- und Kostenplan vorzulegen.

Sie reichen dieselbe Rechnung also an zwei Stellen ein: an die Beihilfestelle für den Beihilfeanteil und an Ihre Restkosten­versicherung für den restlichen Teil. In der Praxis genügt der Beihilfestelle meist eine Kopie, während einzelne Versicherer das Original sehen möchten – klären Sie das im Zweifel vorab mit beiden Stellen.

Experten-Tipp:
Als Beamter entscheidet die richtige Reihenfolge

„Beihilfeberechtigte reichen ihre Rechnung oft gleichzeitig bei Beihilfestelle und Versicherung ein – und wundern sich über Rückfragen. Sinnvoller ist eine klare Reihenfolge: erst die Beihilfestelle, dann mit deren Bescheid an die Restkosten­versicherung. Und heben Sie die Originalbelege auf, bis beide Stellen vollständig erstattet haben – Kopien akzeptiert nicht jeder Versicherer.“

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Rechnungen an die private Kranken­versicherung einreichen: Welche Fristen gelten?

Kostenübernahme-Auskunft der PKV

Ab voraussichtlichen Behandlungskosten von 2.000 Euro haben Sie das Recht auf eine verbindliche Auskunft Ihrer Versicherung, ob diese die Kosten ganz oder teilweise trägt. Bei einer dringenden Behandlung muss die Versicherung spätestens nach zwei Wochen antworten, ansonsten nach vier Wochen (Quelle: § 192 Abs. 8 VVG).

Begleichen der Rechnung

Die Rechnung für die Behandlung erhalten Sie nicht notwendigerweise unmittelbar danach. Auf der Rechnung selbst ist in der Regel eine Frist angegeben, bis zu der Sie diese zu bezahlen haben.

Kostenerstattung durch die Versicherung

Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten, sobald ihr die notwendigen Unterlagen vorliegen. Dies geht für gewöhnlich schneller, wenn Sie zuvor einen von der Versicherung akzeptierten Kostenvoranschlag eingereicht haben, mit dem sich die tatsächlichen Summen decken.

Arztrechnungen einreichen

Für das Einreichen Ihrer Arztrechnung bei der Versicherung haben Sie theoretisch Zeit, bis die Verjährungsfrist verstrichen ist. Diese beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (Quelle: § 195 BGB, § 199 BGB). Haben Sie für das Jahr, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, bereits Beitragsrückerstattungen erhalten, wird die Erstattung durch die Versicherung mit diesen verrechnet. Innerhalb der Frist können Rechnungen auch nach dem Ende der Versicherung eingereicht werden.

Rechnung bei der Krankenkasse einreichen: PKV und GKV im Vergleich

„Rechnung bei der Krankenkasse einreichen“ bedeutet in privater und gesetzlicher Versicherung etwas ganz Unterschiedliches.

  • In der privaten Kranken­versicherung reichen Sie jede Rechnung selbst ein und erhalten Ihr Geld zurück.
  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung rechnet der Arzt normalerweise direkt mit der Kasse ab, sodass Sie gar keine Rechnung bekommen.

Gesetzlich Versicherte reichen nur in Ausnahmefällen selbst Rechnungen ein: etwa wenn sie das Kostenerstattungsverfahren gewählt haben, bei bestimmten Zuschüssen oder nach einer Behandlung im Ausland. Für diese Fälle nutzen Sie ein Formular Ihrer Kasse und fügen die Belege bei.

Der praktische Unterschied liegt also im System: Die GKV arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip (Versichertenkarte vorzeigen, fertig), die PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip (selbst zahlen, einreichen, erstatten lassen). Wie stark eine Leistung erstattet wird, hängt in der PKV allein von Ihrem Tarif ab.

So finden Sie mit uns den PKV-Tarif, der wirklich zu Ihnen passt

Wie viel Ihre Versicherung erstattet, steht und fällt mit Ihrem Tarif. Wir prüfen mit Ihnen, welche Leistungen zu Ihrem Bedarf passen, und finden gemeinsam den passenden Tarif. Unsere Beratung ist kostenfrei und für Sie unverbindlich.

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Tipps zum Einreichen von Arztrechnungen

Damit Ihr Leistungsanspruch wirksam wird und PKV-Anbieter die Arztrechnung tatsächlich erstatten, müssen Sie nicht nur die Fristen beachten. Beim Einreichen von Rechnungen an die private Kranken­versicherung kommt es zum Beispiel auch darauf an, in welchem Format Sie den Beleg übermitteln.

Checkliste: So vermeiden Sie Fehler und behalten den Überblick

  • Belegformat: Bei den meisten Versicherern genügt heute ein gut lesbares Foto oder ein Scan per App oder Portal. Ein Papier-Original müssen Sie nur einreichen, wenn Ihr Versicherer es ausdrücklich verlangt oder wenn Sie zusätzlich Beihilfe beantragen – heben Sie die Originale in diesen Fällen bis zur vollständigen Erstattung auf.
  • Duplikate: Zur späteren Kontrolle empfiehlt sich in jedem Fall eine Kopie oder ein digitales Abbild.
  • Abrechnungsformulare: Abrechnungsformulare der Versicherer nutzen – diese erleichtern und beschleunigen den Abrechnungsprozess.
  • Selbst­beteiligung: Die tarifliche Selbst­beteiligung und mögliche Beitragsrückgewähr beachten, falls in einem Jahr keine Rechnungen eingereicht werden.
  • Prüfung: Ergeben die Selbst­beteiligung und Beitragsrückerstattung eine höhere Summe als die Summe aller Rechnungsbeträge, ist es sinnvoll, die Rechnungen selbst zu zahlen. Die Rechnungen können im späteren Verlauf immer noch eingereicht werden.
  • Leistungsbezug: Das Datum der Inanspruchnahme der Leistungen ist maßgeblich für die Zuordnung. Bei Rezepten ist beispielsweise der Datumsstempel der Apotheke entscheidend.
  • Eigenanteil: Es ist ratsam nachzuprüfen, in welcher Art und Höhe die Selbst­beteiligung zu zahlen ist.
  • Besonderheiten: Gewährt der Versicherer Besonderheiten im Hinblick auf die Beitragsrückerstattung wie etwa Bonusregelungen, Schadensfreiheitsrabatte und wachsende Rückerstattung bei rechnungsfreien Jahren?

Arztrechnungen zum günstigen Zeitpunkt einreichen

Mit dem Einreichen der Arztrechnungen müssen stets Faktoren wie die Selbst­beteiligung und Beitragsrückerstattung beachtet werden. Liegt der Rechnungsbetrag beispielsweise bei 300 Euro und der Versicherte besitzt eine Kranken­versicherung mit einer Selbst­beteiligung von 400 Euro, kann er gewiss sein, dass ihm keinerlei Kosten erstattet werden.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, die Arztrechnungen zu sammeln und zusammen einzureichen, vor allem dann, wenn die Rechnungssumme höher ist als die Selbst­beteiligung. Jedoch sollte das Einreichen der Rechnung nicht in Windeseile geschehen. Es ist empfehlenswert, sämtliche Rechnungspositionen nochmals durchzugehen, ob tatsächlich alle in Anspruch genommenen Behandlungen auf der Rechnung vermerkt sind.

Experten-Tipp:
Jede Rechnung sofort einzureichen ist selten die beste Strategie

„Der Reflex, jede Arztrechnung sofort einzureichen, kann teuer werden. Wer kleine Beträge einreicht, verliert oft die Beitragsrückerstattung für ein rechnungsfreies Jahr. Rechnen Sie gegen: Liegt Ihre Rückerstattung höher als die Rechnungssumme, zahlen Sie besser selbst und sammeln. Die Drei-Jahres-Frist gibt Ihnen genug Zeit, in Ruhe zu kalkulieren.“

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Entscheidungsbaum: Jetzt einreichen, sammeln oder selbst zahlen?

Anhand von drei Ja-/Nein-Fragen finden Sie schnell heraus, welcher Weg für Sie sinnvoll ist:

Haben Sie Ihre jährliche Selbst­beteiligung schon erreicht?

  • Ja → Reichen Sie die Rechnung ein. Jeder weitere erstattungsfähige Betrag kommt jetzt voll zur Auszahlung.
  • Nein → Weiter mit Frage 2.

Ist die Summe Ihrer Rechnungen höher als die Selbst­beteiligung?

  • Ja → Reichen Sie die gesammelten Rechnungen gebündelt ein, sobald sie die Selbst­beteiligung übersteigen.
  • Nein → Weiter mit Frage 3.

Ist eine Beitragsrückerstattung für ein rechnungsfreies Jahr in Aussicht?

  • Ja → Zahlen Sie die Rechnung selbst und verzichten Sie auf das Einreichen, wenn die Rückerstattung höher ausfällt als die zu erwartende Erstattung. Innerhalb der Drei-Jahres-Frist können Sie später immer noch nachreichen.
  • Nein → Reichen Sie die Rechnung ein, sobald es sich lohnt – ein Grund zum Zuwarten besteht dann nicht.
Verantwortung für Prüfung der Arztrechnungen

Patienten haben die Pflicht, ihre Rechnung zu überprüfen und ihre Versicherung auf Ungereimtheiten hinzuweisen. Wird ihnen zum Beispiel eine Leistung erstattet, bei der sich später herausstellt, dass sie nicht stattgefunden hat, kann die Versicherung den erstatteten Betrag zurückfordern. Der PKV-Verband stellt Versicherten eine Software zur Prüfung von Arztrechnungen zur Verfügung.

Vorlage zum Rechnung einreichen bei der PKV

Bitte ersetzen Sie die kursiv hinterlegten Angaben durch Ihre persönlichen Daten!

Bei vielen Versicherern können Sie Ihre Rechnungen sogar per App oder über das Online-Portal einreichen. Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt Rechnung einreichen per App.

So lesen Sie Ihre Privatrechnung: GOÄ-Ziffern, Steigerungssatz und Codes

Jede Privatrechnung ist nach einem festen Schema aufgebaut. Wer die wichtigsten Angaben kennt, erkennt schnell, ob korrekt abgerechnet wurde. Grundlage für Arztrechnungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), für Zahnbehandlungen die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Diese Angaben finden Sie auf einer typischen Rechnung:

  • GOÄ- oder GOZ-Ziffer: Jede Leistung trägt eine Nummer aus der Gebührenordnung. Sie beschreibt, was genau abgerechnet wurde, zum Beispiel eine Beratung oder eine Untersuchung.
  • Steigerungssatz (Faktor): Der Faktor hinter der Ziffer zeigt, wie aufwendig die Leistung war. Im Regelfall gilt der 2,3-fache Satz; bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonderem Schwierigkeitsgrad zulässig, ein höherer Satz nur mit schriftlicher Begründung (Quelle: § 5 GOÄ).
  • Einzel- und Gesamtbetrag: Punktzahl der Leistung, Punktwert und Steigerungssatz ergeben zusammen den Betrag je Position.
  • Behandlungsdatum: Datum und Anlass der Behandlung – wichtig für die Zuordnung zum richtigen Leistungsjahr.
  • eA- und eP-Code: Verschlüsselte Codes für Personen- und Rechnungsdaten, die Rechnungs-Apps automatisch auslesen.

Experten-Tipp:
Die Arztrechnung ungeprüft weiterzureichen kann Sie bares Geld kosten

„Die Rechnung vom Arzt ist nicht automatisch korrekt. Häufigster Streitpunkt ist der Steigerungssatz: Über dem 2,3-fachen Satz braucht es eine schriftliche Begründung. Fehlt sie, kürzt der Versicherer – und Sie bleiben auf der Differenz sitzen. Prüfen Sie den Faktor vor dem Einreichen und fordern Sie bei Unklarheiten eine nachvollziehbare Begründung an.“

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Kostenbeispiele: Was erstattet die private Kranken­versicherung?

Was kosten verschiedene ärztliche Behandlungen?

Welche Kosten können anfallen? Wir haben Ihnen einige Beispiele aus dem Bereich der Vorsorge und Diagnostik zusammengestellt. Die Beträge sind grobe Orientierungswerte; der tatsächliche Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Gebührenordnung für Ärzte und dem abgerechneten Steigerungssatz (Quelle: § 5 GOÄ).

BehandlungsartKosten
Krebsvorsorge durch Ultraschall30 bis 80 Euro
Osteoporose ScreeningUltraschall: 30 bis 150 Euro Labor: 70 bis 110 Euro
Mammographie Screening60 bis 190 Euro
Magnetresonanztomogramm (MRT)140 bis 700 Euro

Beispiel für Kostenerstattung 1: Zahnbehandlung

Eine Zahnarztpatientin ist über eine private Kranken­versicherung versichert, die die Kosten zu 85 Prozent erstattet. Bei ihrem Kontrollbesuch hat sie unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen:

  • Routinekontrolle/Untersuchung: 30 Euro
  • Füllung eines Zahns mit Kunststoff: 120 Euro
  • Entfernung von Zahnstein: 65 Euro
  • Professionelle Zahnreinigung: 95 Euro
Icon Zahn

Die gesamten Kosten für den Kontrollbesuch beim Zahnarzt belaufen sich auf 310 Euro. Da die professionelle Zahnreinigung nicht zu den notwendigen Behandlungs­maßnahmen zählt, werden der Patientin 182,75 Euro zurückerstattet. Somit beläuft sich ihr Eigenanteil auf 127,25 Euro.


Beispiel für Kostenerstattung 2: Brille

Nach dem Besuch beim Augenarzt machte sich der Versicherte auf den Weg zum Augenoptiker. Dort entschied er sich für ein hochwertiges Brillengestell eines bekannten Designers. Ferner bestand er auf Gleitsichtgläsern mit Entspiegelung und Beschichtung, die folgenden Kostenfaktor darstellten:

  • Kosten Brillengestell: 390 Euro
  • Mehrstärkengläser: 420 Euro
  • Kosten Entspiegelung: 80 Euro
  • Kosten Tönung: 80 Euro
Icon Brille

Hierbei beläuft sich die Gesamtsumme der Kosten auf 970 Euro. Je nach Versicherungsträger und dem zugehörigen Tarif übernimmt die Versicherung eine beim Versicherungsabschluss vereinbarte Summe in Höhe von 400 Euro. Somit würde dem Versicherten ein Eigenanteil von 570 Euro auferlegt.

Rechnet die Kranken­versicherung nach dem Einzelkostenprinzip ab, erfolgt die Erstattung gemäß folgender Kostensätze:

  • Brillengestell: 125 Euro
  • Mehrstärkengläser: 310 Euro

Somit übernimmt die Versicherung einen Kostenanteil von 435 Euro. Dahingehend hätte er einen Selbstbehalt von 535 Euro zu tragen.


Beispiel für Kostenerstattung 3: Heilpraktikerbehandlung

Ein Patient klagt über schmerzhafte Verspannungen. Daraufhin begibt er sich in die Hände eines Heilpraktikers, der eine Behandlung mit Akupunktur vorsieht. Aufgrund der Tatsache, dass der Patient mit einem Komfort-Tarif versichert ist, werden ihm die Kosten bis zu 65 Prozent erstattet.

Nach Inanspruchnahme der Akupunktur werden ihm folgende Kosten berechnet:

Zehn Sitzungen je 45 Euro: 450 Euro

Von diesem Rechnungsbetrag übernimmt die private Kranken­versicherung 292,50 Euro, sodass dem Patienten eine Selbst­beteiligung von 157,50 Euro bleibt.

Icon Hand mit Pflanze

Was kostet eine stationäre Behandlung?

Bei einem Krankenhausaufenthalt rechnet die Klinik die allgemeinen Leistungen in aller Regel direkt mit Ihrer Versicherung ab – eine eigene Rechnung reichen Sie dann meist nur für Wahlleistungen ein. Die Höhe stationärer Kosten schwankt je nach Diagnose, Klinik und Verweildauer sehr stark, von wenigen hundert Euro bis in den fünfstelligen Bereich.

Belastbare Einzelbeträge hängen stark vom konkreten Fall ab und werden über Fallpauschalen abgerechnet. Was die private Kranken­versicherung im Krankenhaus im Detail übernimmt, lesen Sie auf unserer Seite zur stationären Behandlung.

So helfen Apps beim Rechnungen Einreichen

Das Einreichen von Arztrechnungen ist bei der privaten Kranken­versicherung traditionell recht aufwendig. Diesem Nachteil wirken immer mehr Versicherer mit Apps entgegen, mit denen sich Rechnungen in wenigen Minuten übermitteln lassen.

So funktionieren die Rechnungs-Apps

Je nachdem, welche Funktionen die App anbietet, muss entweder der auf der Arztrechnung vorhandene QR-Code mit dem Handy eingescannt werden oder der Versicherte muss ein Foto von der Rechnung an die Versicherung senden. Wenn keine Fotofunktion angeboten wird, müssen die Codes (eA und eP) eingescannt werden. Mittlerweile bieten viele Ärzte und Zahnärzte Rechnungen mit QR-Code an.

Die Daten werden von der Versicherung bei der Privatärztlichen Verrechnungsstelle abgerufen und in die Abrechnung übernommen. Bietet das Unternehmen eine Foto-Funktion an, können auch Rechnungen ohne QR-Code eingereicht werden. Ob Sie iOS oder Android verwenden, spielt keine Rolle – der Download ist über die gängigen App Stores und direkt beim Versicherer möglich.

Icon Smartphone

Was PKV-Apps leisten

FunktionWas sie leistet
Foto- oder Scan-UploadRechnung mit dem Smartphone abfotografieren und ohne Papierpost hochladen
QR-/Barcode-Erfassung (eA/eP)Rechnungsdaten werden automatisch über die Privatärztliche Verrechnungsstelle ausgelesen
Status-TrackingBearbeitungsstand der eingereichten Rechnung im Kundenbereich verfolgen
Digitale ErstattungsübersichtErstattungen, Selbst­beteiligung und offene Beträge auf einen Blick
Push-BenachrichtigungHinweis, sobald die Erstattung angewiesen wurde

So reichen Sie bei den großen PKV-Anbietern ein

Die folgende Übersicht zeigt, welche Einreichwege die gängigen PKV-Anbieter anbieten. Sie beruht auf den Anbieter-Websites und App-Stores; Felder ohne belastbaren Beleg sind mit „k. A.“ gekennzeichnet.

AnbieterApp-NameOnline-PortalCard für PrivatversicherteeA-/eP-ErfassungTypisches Erstattungstempo
DebekaDebeka GesundheitJa (Online-Leistungsauftrag)JaJak. A.
DKVMeine DKVJa (Meine Versicherungen)JaJak. A.
Allianz Private Kranken­versicherungAllianz Gesundheits-AppJa (Meine Allianz)JaJak. A.
AXAMyAXAJa (My AXA)Jak. A.k. A.
SIGNAL IDUNAMeine SI MobileJa (Meine SI)Jak. A.k. A.
BarmeniaBarmeniaAppJa (Meine Barmenia)Jak. A.k. A.
HallescheHallesche4uk. A.JaJak. A.
ContinentaleContinentale GesundheitsAppk. A.JaJak. A.
GothaerMeine GothaerJa (Meine Gothaer)Jak. A.k. A.
HanseMerkurHanseMerkur ServiceAppk. A.JaJak. A.
Stand: Juli 2026. Quellen: Anbieter-Websites und App-Stores der genannten Versicherer; zur Card für Privatversicherte der PKV-Verband. Mit „k. A.“ markierte Felder ließen sich zu diesem Stand nicht belastbar belegen. Die Übersicht dient als neutrale Orientierung und ist keine Kaufempfehlung.

Wie schnell die Erstattung ankommt, unterscheidet sich spürbar von Anbieter zu Anbieter. Besonders zügig läuft es meist dort, wo die App die Rechnungsdaten automatisch über die Privatärztliche Verrechnungsstelle ausliest. Viele Anbieter werben mit einer Erstattung innerhalb weniger Tage, per App teils noch schneller; einheitliche, belastbare Praxiswerte je Anbieter liegen jedoch nicht vor. Verstehen Sie diese Angaben als neutrale Orientierung, nicht als Kaufempfehlung – maßgeblich bleiben Ihr Tarif und Ihr individueller Bedarf.


Die Codes auf der Arztrechnung

Der eA-Code beinhaltet den Schlüssel für die Personendaten. Die Daten bestehen aus der Anschrift, dem Geburtsdatum und eventuell noch Verwandtschaftsangaben, etwa zwischen Vater und Sohn. Der eP-Code beinhaltet einen Schlüssel, mit dem die Personendaten und die abgerufenen Rechnungsdaten codiert sind. Zusätzlich ist noch ein weiterer Barcode für eine Online-Überweisung dabei.

Icon Blatt mit Lupe

Rechnung direkt online einreichen

Ebenso bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, Rechnungen online einzureichen, in der Regel durch das Ausfüllen eines Formulars und das Einreichen eines gut lesbaren Scans der Rechnung – hier spielt der Code keine Rolle. Versicherungsportale bieten ihren Kunden im Kundenbereich mitunter auch die Möglichkeit, zu prüfen, wie weit die Bearbeitung ihrer Rechnungen fortgeschritten ist.

Icon Monitor

Ausblick: eRechnung und digitaler Rechnungseingang

Immer mehr Ärzte, Zahnärzte und Kliniken stellen ihre Rechnungen als strukturierte eRechnung aus – ein maschinenlesbares Datenformat, das den klassischen Papierbeleg ersetzt. Für Sie als Privatpatient bedeutet das: Belege lassen sich künftig noch einfacher rein digital empfangen, prüfen und einreichen.

Icon Laptop

Einige Dienstleister und Versicherer bauen den elektronischen Rechnungseingang bereits aus. Perspektivisch landen Rechnungen dadurch ohne manuelles Abfotografieren direkt in Ihrem Kundenkonto und können mit wenigen Klicks zur Erstattung freigegeben werden.


Schauen Sie sich die Website Ihres Anbieters an

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie dort wertvolle Informationen zum Einreichen von Rechnungen finden, zum Beispiel:

  • Downloadlinks für die jeweilige Rechnungs-App
  • Formulare oder Vorlagen, um online oder postalisch Rechnungen einzureichen
  • Anweisungen, was Sie beim Einsenden oder Hochladen von Rechnungen beachten sollten (zum Beispiel zulässige Dateiformate)

Wenn die PKV Ihre Rechnung kürzt oder ablehnt

Kürzt oder verweigert Ihre Versicherung die Erstattung, sollten Sie die Kürzung nicht ungeprüft hinnehmen, sondern die Gründe klären. Häufige Ursachen sind ein überschrittener Steigerungssatz, eine aus Sicht des Versicherers nicht medizinisch notwendige Leistung oder eine im Tarif nicht abgedeckte Behandlung.

So gehen Sie bei einer Kürzung vor

  • Erstattungsabrechnung prüfen: Vergleichen Sie die erstatteten Positionen mit Ihrer Arztrechnung.
  • Begründung anfordern: Bitten Sie die Versicherung schriftlich um eine nachvollziehbare Erklärung der Kürzung.
  • Nachweise nachreichen: Oft genügt eine ergänzende ärztliche Begründung, etwa zur medizinischen Notwendigkeit oder zum erhöhten Steigerungssatz.
  • Widerspruch einlegen: Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, können Sie schriftlich widersprechen – ein sachliches Musterschreiben mit Bezug auf die strittigen Rechnungspositionen hilft dabei.

Zur Kontrolle Ihrer Rechnung hilft die bereits erwähnte Rechnungsprüfungs-Software des PKV-Verbands. Bleibt die Erstattung strittig, lohnt sich fachliche Unterstützung – gerade bei hohen Beträgen.

Bei gekürzter Erstattung setzen wir Ihren Anspruch durch

Kürzt oder verweigert Ihre Versicherung die Erstattung, müssen Sie das nicht allein klären. Wir prüfen die Ablehnung, kennen die Vertragsbedingungen und verhandeln direkt mit dem Versicherer, bis Sie den Betrag erhalten, der Ihnen zusteht. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Wir prüfen strittige Rechnungspositionen und Kürzungsgründe
  • Begleitung im Leistungsfall bis zur Erstattung
  • Besonders sinnvoll bei hohen Behandlungskosten
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Die häufigsten Fragen zum Rechnungen Einreichen bei der privaten Kranken­versicherung

Wie lange können Sie Rechnungen bei der privaten Kranken­versicherung einreichen?

Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Für eine Rechnung aus dem März 2026 läuft die Frist also erst am 31. Dezember 2029 ab. Diese Verjährungsfrist ergibt sich aus § 195 BGB und § 199 BGB. Innerhalb der Frist können Sie Rechnungen auch dann noch einreichen, wenn Ihr Vertrag zwischenzeitlich beendet wurde.

Wie reiche ich eine Rechnung bei der privaten Kranken­versicherung ein?

Bei den meisten Anbietern übermitteln Sie ein gut lesbares Foto oder einen Scan der Rechnung per App oder Online-Portal. Alternativ geht es weiterhin per Post zusammen mit dem Abrechnungsformular Ihrer Versicherung. Ein Papier-Original müssen Sie nur einreichen, wenn Ihr Versicherer es ausdrücklich verlangt. Schauen Sie auf der Website Ihres Anbieters nach, welche Wege möglich sind und welche Dateiformate akzeptiert werden.

Wann müssen Sie das Original der Rechnung einreichen und wann genügt eine Kopie?

In den meisten Fällen genügt heute ein gut lesbares Foto oder ein Scan. Das Papier-Original müssen Sie nur nachreichen, wenn Ihr Versicherer es ausdrücklich anfordert oder wenn Sie zusätzlich Beihilfe beantragen. Heben Sie die Originale in diesen Fällen bis zur vollständigen Erstattung auf. Eine eigene Kopie oder ein digitales Abbild ist immer sinnvoll, damit Sie später alles nachvollziehen können.

Wie lange dauert die Erstattung durch die private Kranken­versicherung?

Viele Versicherer erstatten innerhalb weniger Tage, sobald ihnen alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Schneller geht es meist über App oder Online-Portal, weil die Rechnungsdaten dort automatisch eingelesen werden. Bei aufwendigen oder hohen Rechnungen kann die Prüfung länger dauern. Weil die Erstattung oft schneller da ist als die Zahlungsfrist der Arztrechnung, können Sie die Erstattung häufig abwarten und den Arzt anschließend bezahlen.

Warum erstattet die private Kranken­versicherung meine Rechnung nicht in voller Höhe?

Dafür gibt es typische Gründe: ein überhöhter Steigerungssatz ohne nachvollziehbare Begründung, eine aus Sicht des Versicherers nicht medizinisch notwendige Leistung oder eine Behandlung, die Ihr Tarif nicht abdeckt. Auch eine vereinbarte Selbst­beteiligung mindert die Erstattung. Prüfen Sie die Erstattungsabrechnung Position für Position und fordern Sie bei Unklarheiten eine schriftliche Begründung an.

Welche Unterlagen muss ich beim Einreichen beifügen?

Grundlage ist die vollständige, gut lesbare Arztrechnung mit den abgerechneten Leistungen. Bei Arzneimitteln reichen Sie das in der Apotheke abgestempelte Rezept ein. Nutzen Sie zusätzlich das Abrechnungsformular Ihrer Versicherung, das den Prozess beschleunigt. Bei teuren Behandlungen ist ein vorab bestätigter Kostenvoranschlag hilfreich. Als Beihilfeberechtigter reichen Sie dieselben Belege an zwei Stellen ein: an die Beihilfestelle und an Ihre Restkosten­versicherung.

Was passiert, wenn ich meine Selbst­beteiligung noch nicht erreicht habe?

Liegt der Rechnungsbetrag unter Ihrer jährlichen Selbst­beteiligung, erhalten Sie für diese Rechnung keine Erstattung. Oft lohnt es sich dann, kleinere Rechnungen zu sammeln und gebündelt einzureichen. Prüfen Sie außerdem, ob sich eine mögliche Beitragsrückerstattung für rechnungsfreie Jahre stärker lohnt als die Erstattung. Wichtig: Innerhalb der Drei-Jahres-Frist können Sie gesammelte Rechnungen jederzeit noch nachreichen.

Wie reichen Erben Rechnungen nach dem Tod eines Angehörigen ein?

Offene Erstattungsansprüche gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über. Solange die Drei-Jahres-Frist nicht abgelaufen ist, können die Erben noch nicht eingereichte Rechnungen bei der Versicherung geltend machen. Sinnvoll ist, dem Versicherer den Todesfall mitzuteilen und die Belege zusammen mit einem Nachweis der Erbenstellung einzureichen. Bereits erhaltene Beitragsrückerstattungen für das betreffende Jahr werden gegebenenfalls verrechnet.

Wie lange dauert es, bis die Rechnung vom Krankenhaus kommt?

Das kann mehrere Wochen bis Monate dauern, weil Kliniken über Fallpauschalen abrechnen und die Unterlagen intern erst zusammenstellen. Bei einer stationären Behandlung rechnet die Klinik die allgemeinen Leistungen zudem meist direkt mit Ihrer Versicherung ab, sofern Sie die Abtretungserklärung unterschrieben haben. Eine eigene Rechnung erhalten Sie dann in der Regel nur für Wahlleistungen, etwa Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer.

Wie reichen Sie Rezepte und Arzneimittel bei der privaten Kranken­versicherung ein?

Verordnete Arzneimittel bezahlen Sie zunächst selbst in der Apotheke und reichen anschließend das abgestempelte Rezept zur Erstattung ein. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist die Erstattung nicht an die Verschreibungspflicht gekoppelt, sondern an Ihren Tarif. Erstattet werden grundsätzlich ärztlich verordnete, medizinisch notwendige Arznei- und Hilfsmittel. Eine Beschränkung auf verschreibungspflichtige Präparate gibt es nur in einzelnen günstigen Tarifen und ist dort ausdrücklich vereinbart.

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Lena Mierbach
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