Private Kranken­versicherung im Ausland

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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre private Kranken­versicherung gilt auch im Ausland – im EU-/EWR-Ausland in der Regel zeitlich unbegrenzt, außerhalb der EU meist mindestens einen Monat.
  • Viele Tarife verlängern den weltweiten Schutz freiwillig auf zwei oder drei Monate, einige auf sechs Monate.
  • Ein Krankenrücktransport aus Übersee kostet schnell 100.000 bis 200.000 € – gedeckt ist er nur, wenn Ihr Tarif ihn einschließt.
  • Bei dauerhaftem Umzug ins Nicht-EU-Ausland endet Ihre PKV in der Regel; ein gesetzlicher Anspruch auf eine Anwartschaft besteht nicht.
  • Eine zusätzliche Auslandskranken­versicherung kostet oft unter 20 € im Jahr und schließt typische Lücken trotz Voll-PKV.

Sie sind privat versichert – doch im Ausland gilt nicht überall dasselbe …

Als Privatversicherter haben Sie im Alltag einen starken Schutz, und genau darauf verlassen Sie sich auch auf Reisen. Im EU-Ausland ist das meist berechtigt, denn dort leistet Ihre PKV in der Regel zeitlich unbegrenzt. Außerhalb der EU sieht es anders aus: Hier endet der Schutz vieler Tarife schon nach einem Monat, und der teure Rücktransport ist längst nicht überall eingeschlossen. Entscheidend ist nicht das Gesetz, sondern der genaue Wortlaut Ihrer eigenen Tarifbedingungen. Wer das vor der Abreise prüft, vermeidet die böse Überraschung im Ernstfall. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie lange Ihr Schutz wirklich gilt, wo typische Lücken sitzen und wann sich eine gezielte Ergänzung lohnt.

Ist die PKV im Ausland gültig?

Ja. Ihre private Kranken­versicherung gilt grundsätzlich auch im Ausland. Im EU-/EWR-Ausland besteht in der Regel zeitlich unbegrenzter Schutz, außerhalb der EU meist für mindestens einen Monat – viele Tarife verlängern auf zwei, drei oder sechs Monate.

Das ist ein zentraler Unterschied zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Eine gesetzliche Kranken­versicherung zahlt im Ausland nur im Rahmen der Europäischen Kranken­versicherungskarte (EHIC) und nur zu lokalen Kassensätzen. Die PKV erstattet dagegen im Umfang Ihres deutschen Tarifs (Quelle: PKV-Verband).


Wichtig für Sie als Privatversicherten

Der genaue Umfang steht in Ihren Tarifbedingungen, nicht im Gesetz. Welche Fristen außerhalb der EU gelten und ob ein Rücktransport eingeschlossen ist, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Ein Blick in die eigenen Bedingungen vor der Abreise lohnt sich daher immer.

Icon Blatt mit Lupe

Experten-Tipp:
So lesen Sie Ihre Auslands-Frist richtig

„‚Weltweiter Schutz‘ in der Tarifübersicht sagt Ihnen noch nichts über die Dauer. Die steht in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen, nicht im Werbeblatt. Suchen Sie dort gezielt nach ‚Ausland‘ und ‚Aufenthalt‘ – dort finden Sie die echte Monatsfrist. Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer vor der Abreise schriftlich an. Eine mündliche Auskunft hilft Ihnen im Leistungsfall wenig.“

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So finden Sie Ihre Auslands-Frist in den eigenen Tarifbedingungen

Sie müssen nicht das gesamte Bedingungswerk lesen. Mit den richtigen Stichworten finden Sie die entscheidenden Stellen in wenigen Minuten:

  • Öffnen Sie Ihre Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB), nicht das Werbe- oder Tarifblatt.
  • Suchen Sie über die Suchfunktion nach den Stichworten „Ausland“, „Aufenthalt“ und „außereuropäisches Ausland“.
  • Notieren Sie die Monatsfrist für das außereuropäische Ausland – meist ein, zwei, drei oder sechs Monate.
  • Suchen Sie zusätzlich nach „Rücktransport“ und prüfen Sie, ob dort „medizinisch notwendig“ oder „medizinisch sinnvoll“ steht.
  • Bleibt etwas unklar, fragen Sie Ihren Versicherer vor der Abreise schriftlich an und heben Sie die Antwort auf.

Wie lange gilt die PKV im Ausland: EU/EWR und weltweit

Unterschiedliche Geltungsdauer

  • Im EU-/EWR-Ausland gilt Ihre PKV zeitlich unbegrenzt.
  • Außerhalb der EU gilt Ihre PKV dagegen befristet.

Diese Unterscheidung ist die wichtigste Weichenstellung für jeden Auslandsaufenthalt.

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) leistet die PKV im Umfang Ihres Tarifs – ohne Zeitlimit. Dieser unbegrenzte Schutz im EU-/EWR-Raum gilt heute als Branchenstandard (Quelle: § 207 Abs. 3 VVG). Zum EWR zählen neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

Icon Weltkugel

Großbritannien ist seit dem Brexit weder EU- noch EWR-Mitglied. Viele Tarife behandeln das Land in ihrer Tarifgeografie aber weiterhin wie „Europa“. Ob Ihr Tarif Großbritannien einschließt, sollten Sie konkret prüfen.


Weltweiter Schutz außerhalb der EU

Außerhalb der EU und des EWR sieht der Branchenstandard mindestens einen Monat Schutz vor. Diese Mindestfrist stammt aus den Musterbedingungen des PKV-Verbands; viele Versicherer gehen freiwillig darüber hinaus (Quelle: PKV-Verband).

Werden Sie während des Aufenthalts transportunfähig, verlängert sich der Schutz automatisch – nach den Musterbedingungen um längstens zwei weitere Monate, solange Sie nicht ohne Gesundheitsgefährdung zurückreisen können. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Tarif diese Verlängerung bei Transportunfähigkeit ausdrücklich vorsieht.

AufenthaltsortTypische GeltungsdauerVerlängerung
EU- und EWR-Ausland (einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen)In der Regel zeitlich unbegrenztNicht nötig
Außereuropäisches Ausland (Standard, Musterbedingungen)Mindestens 1 MonatBei Transportunfähigkeit bis zu 2 weitere Monate
Außereuropäisches Ausland (leistungsstarke Tarife)2, 3 oder 6 MonateJe nach Tarif

Wenn Sie häufig oder lange außerhalb der EU unterwegs sind, ist die weltweite Frist ein wichtiges Auswahlkriterium für Ihren Tarif. Ein Tarif mit nur einem Monat reicht für einen mehrwöchigen Fernurlaub knapp – für ein Sabbatical oder eine lange Überwinterung nicht.

Wir prüfen Ihre Tarif-Frist für Sie

Wie lange Ihr Tarif außerhalb der EU zahlt, steht im Kleingedruckten – und ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Wir lesen Ihre Bedingungen mit Ihnen durch und sagen Ihnen, ob Ihre Frist zur geplanten Reise passt. Kostenfrei und ohne Verpflichtung. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Persönliche Prüfung Ihrer weltweiten Frist
  • Klarheit, ob Ihr Tarif zur geplanten Reise passt
  • Kostenfrei und ohne Verpflichtung
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Leistungen und Rücktransport im Ausland

Im Ausland werden Sie als Privatpatient meist wie in Deutschland behandelt: Sie erhalten eine Rechnung, zahlen sie zunächst selbst und reichen sie danach zur Erstattung ein. Gerade bei größeren Behandlungen kann das eine erhebliche Vorauszahlung bedeuten.

Planen Sie diese Liquidität ein. Viele Versicherer erstatten so schnell, dass die Rückzahlung noch innerhalb der Zahlungsfrist der Klinik eingeht – Garantie ist das aber keine. Wie Sie eine ausländische Rechnung korrekt einreichen, lesen Sie unter Rechnung einreichen.


Beim Rücktransport kommt es auf ein einziges Wort an

Tarife unterscheiden zwischen einem „medizinisch notwendigen“ und einem „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport – und diese Unterscheidung entscheidet im Ernstfall über die Kostenübernahme.

Icon Achtung
  • Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wird nur übernommen, wenn vor Ort keine ausreichende Behandlung möglich ist.
  • Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist die stärkere Klausel: Hier zahlt der Versicherer auch dann, wenn die Behandlung am Aufenthaltsort grundsätzlich möglich wäre. Im Einzelfall entscheidet der Versicherer — die Klausel „sinnvoll“ gibt Ihnen aber deutlich mehr Spielraum.

Experten-Tipp:
Achten Sie auf das Wort „medizinisch sinnvoll“

„Viele Versicherte lesen ‚medizinisch notwendiger Rücktransport‘ und fühlen sich abgesichert. Doch ‚notwendig‘ greift nur, wenn vor Ort gar nicht behandelt werden kann – bei einem komplizierten Beinbruch zahlt der Versicherer oft nichts. Achten Sie deshalb auf die Klausel medizinisch sinnvoll. Sie deckt auch den Rücktransport, wenn die Behandlung am Urlaubsort grundsätzlich ginge – und macht im Ernstfall den Unterschied von sechsstelligen Beträgen.“

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Was kostet ein Notfall ohne ausreichenden Schutz?

Ein Krankenrücktransport aus dem außereuropäischen Ausland kostet schnell sechsstellig – aus Nordamerika bis zu 200.000 Euro, aus Australien sogar bis zu 400.000 Euro. Diese Summen tragen Sie selbst, wenn Ihr Schutz nicht greift.

Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte des ADAC für einen ärztlich begleiteten Rücktransport nach Deutschland. Sie zeigen, warum die Rücktransport-Klausel und die weltweite Frist Ihres Tarifs so wichtig sind.

RegionTypische Rücktransport-Kosten nach Deutschland
Mittelmeerraum, KanarenBis zu 45.000 €
MexikoBis zu 70.000 €
Kanaren (Langstrecke)Bis zu 75.000 €
AsienBis zu 130.000 €
Nord- und SüdamerikaBis zu 200.000 €
Australien, NeuseelandBis zu 400.000 €
Quelle: ADAC

Ein Rücktransport ist kein seltener Ausnahmefall. Schon ein komplizierter Beinbruch oder eine schwere Infektion kann eine Rückholung erforderlich machen. Wenn Ihr PKV-Tarif den Rücktransport nur als „notwendig“ oder gar nicht abdeckt, bleibt eine teure Lücke.

Rücktransport: Deckt Ihr Tarif das?

Ein Rücktransport aus Übersee kann sechsstellig werden – gedeckt nur, wenn Ihr Tarif ihn einschließt. Ob Ihre PKV das leistet, klären wir vor Ihrer Abreise. Findet sich eine Lücke, zeigen wir Ihnen eine passende Ergänzung. Unsere Prüfung ist kostenlos, und unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Prüfung Ihrer Rücktransport-Klausel vor der Abreise
  • Bei einer Lücke: passende Ergänzung statt teurem Neuabschluss
  • Kostenlose Prüfung
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Auslandsschutz nach Ihrer Situation

Wie gut Ihre PKV im Ausland trägt, hängt stark von Ihrer Lebenssituation ab. Die folgenden fünf Konstellationen decken die häufigsten Anlässe ab – jeweils mit dem, was gilt, was fehlt und was zu tun ist.

Längerer Urlaub oder Sabbatical

Bei einem mehrwöchigen Urlaub innerhalb der EU sind Sie zeitlich unbegrenzt geschützt. Außerhalb der EU greift Ihr Tarif für mindestens einen Monat – bei einem dreimonatigen Sabbatical in Asien reicht das oft nicht.

Icon Palme und Surfbretter

Was zu tun ist: Prüfen Sie die weltweite Frist Ihres Tarifs. Liegt sie unter Ihrer Reisedauer, schließt eine Auslandskranken-Zusatz­versicherung für Langzeitreisen die Lücke.


Geschäftsreisende und Entsandte

Für kurze Dienstreisen gelten dieselben Fristen wie für Urlauber: EU unbegrenzt, Nicht-EU meist ein Monat. Bei einer längeren Entsendung ins außereuropäische Ausland wird es kritisch, sobald der Aufenthalt die Tarif-Frist überschreitet.

Icon arbeitende Eltern

Was zu tun ist: Klären Sie früh, ob der Arbeitgeber eine Entsende-Kranken­versicherung stellt. Andernfalls brauchen Sie eine eigene Lösung für die Zeit jenseits der Tarif-Frist.


Studenten im Auslandssemester

Innerhalb der EU bleibt Ihr Schutz während eines Erasmus-Semesters bestehen. Bei einem Auslandssemester außerhalb der EU greift die weltweite Frist – ein ganzes Semester überschreitet die typischen ein bis drei Monate fast immer.

Icon Student

Was zu tun ist: Für außereuropäische Semester ist eine spezielle Auslandskranken­versicherung für Langzeitaufenthalte meist unumgänglich. Viele Gasthochschulen verlangen ohnehin einen Nachweis.


Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Verlegen Sie als Rentner Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein EU-/EWR-Land, bleibt Ihre PKV bestehen und leistet wie in Deutschland. Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU endet die Versicherung dagegen in der Regel.

Icon grauhaarige Frau

Was zu tun ist: Bei EU-Wohnsitz das Befreiungsverfahren von der lokalen Versicherungspflicht klären. Bei Nicht-EU-Wohnsitz frühzeitig eine Anschlusslösung im Zielland organisieren.

Experten-Tipp:
Beiträge steigen auch im Ausland weiter

„Dass die PKV bei einem EU-Wohnsitz weiterläuft, beruhigt viele Auswanderer-Rentner zu früh. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben zwar erhalten – die Beiträge steigen aber im Alter weiter, unabhängig vom Wohnort. Rechnen Sie diese Entwicklung in Ihre Auslandsplanung ein und prüfen Sie vor dem Wegzug, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif Ihres Versicherers Ihre Rückstellungen mitnimmt.“

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Auswanderer (dauerhaft)

Wer dauerhaft ins EU-/EWR-Ausland zieht, behält die PKV. Wer ins Nicht-EU-Ausland auswandert, verliert sie in der Regel – der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Vertrag fortzuführen.

Icon Weltkugel mit Ort

Was zu tun ist: Vor dem Wegzug prüfen, ob eine Anwartschaft sinnvoll ist, um bei einer späteren Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung zurückzukehren. Für die Zeit im Zielland brauchen Sie eine lokale oder internationale Kranken­versicherung.


Reicht mein PKV-Schutz – oder muss ich ergänzen?

Die fünf Situationen lassen sich auf eine einfache Entscheidungslogik verdichten. Gehen Sie die Fragen der Reihe nach durch:

  • Reisen Sie ins EU-/EWR-Ausland?
  • Ja → Ihr Schutz gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt. Bei dauerhaftem Umzug: Wohnsitz melden, Befreiung von der lokalen Versicherungspflicht klären. Ergänzung meist nicht nötig.
  • Nein (außereuropäisch) → weiter zur nächsten Frage.
  • Liegt Ihre Aufenthaltsdauer unter der weltweiten Frist Ihres Tarifs?
  • Ja → weiter zur nächsten Frage.
  • Nein → Es entsteht eine Lücke. Eine Auslandskranken-Zusatz­versicherung für Langzeitaufenthalte oder eine internationale Kranken­versicherung schließt sie.
  • Ist der Rücktransport in Ihrem Tarif als „medizinisch sinnvoll“ gedeckt?
  • Ja → Ihr vorhandener Schutz trägt für diese Reise voraussichtlich.
  • Nein oder unklar → Schließen Sie die Rücktransport-Lücke über eine gute Auslandskranken-Zusatz­versicherung.

Reicht die Frist Ihres Tarifs?

Ob die Frist Ihres Tarifs für Ihre Situation reicht, hängt von Reisedauer, Zielland und den genauen Bedingungen ab. Genau diese Punkte gehen wir in einer kurzen Beratung gemeinsam durch. So wissen Sie vor der Abreise, wo Ihr Schutz endet und wo eine Ergänzung sinnvoll ist. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Gemeinsame Prüfung von Reisedauer, Zielland und Bedingungen
  • Klarheit, wo Ihr Schutz endet
  • Empfehlung, wo eine Ergänzung sinnvoll ist
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Umzug und Wohnsitz im Ausland

Bei einem dauerhaften Umzug entscheidet wieder die Grenze EU/EWR über das Schicksal Ihres Vertrags. Innerhalb der EU bleibt er bestehen, außerhalb endet er meist.

Umzug innerhalb der EU/des EWR

Ziehen Sie dauerhaft in ein EU-/EWR-Land, bleibt das Versicherungs­verhältnis bestehen. Ihr Versicherer übernimmt dieselben Leistungen wie in Deutschland und rechnet Fremdwährungsrechnungen zum tagesaktuellen Kurs um (Quelle: § 207 Abs. 3 VVG).

Zu den weiter übernommenen Leistungen gehören:

  • Klinikaufenthalte
  • Arzneimittel
  • Hilfs- und Heilmittel
  • Verbandmittel
  • Medizinisch notwendige Transporte
Icon grüner Kreis abgehakt

Wichtig zu wissen: Ihre Alterungsrückstellungen bleiben bei einem EU-Umzug erhalten, der Vertrag läuft mit den gewohnten Konditionen weiter. Sie sollten den Wohnsitzwechsel aber Ihrem Versicherer melden und etwaige Wohnsitzklauseln im Vertrag prüfen.


Umzug außerhalb der EU/des EWR

Ziehen Sie dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland, endet Ihre private Kranken­versicherung normalerweise. In diesem Fall müssen Sie sich im Zielland anderweitig versichern (Quelle: PKV-Verband).

Manche Versicherer führen den Vertrag freiwillig fort – verpflichtet sind sie dazu nicht und dürfen Zuschläge verlangen, etwa für ein Land mit teurer medizinischer Versorgung. Der Versicherer darf den Schutz auch schlicht beenden; das ist rechtlich zulässig und liegt nicht in Ihrer Hand.

Anders als oft angenommen, haben Sie auch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Anwartschaft. Der Kontrahierungszwang nach § 193 VVG betrifft nur die eigentliche Kranken­versicherung, nicht die Anwartschaft (Quelle: § 193 VVG). In der Praxis bieten viele Versicherer eine Anwartschaft aber an.

Icon rotes X

Eine Anwartschafts­versicherung kann sich bei einem befristeten Auslandsaufenthalt lohnen. Der Vertrag ruht für die Zeit im Ausland, und nach Ihrer Rückkehr setzen Sie ihn ohne erneute Gesundheitsprüfung fort. Bei einer vollständigen Kündigung wäre eine neue Gesundheitsprüfung dagegen fällig – mit dem Risiko von Zuschlägen oder Ablehnung.

Vor dem Wegzug die richtige Lösung für Ihre private Kranken­versicherung finden

Endet Ihre PKV beim Umzug ins Nicht-EU-Ausland, ist die Anwartschaft oft die einzige Brücke zurück – und kein Automatismus. Wir prüfen Ihren Vertrag und klären mit Ihnen, ob eine Anwartschaft oder eine Fortführung möglich ist. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Prüfung Ihrer Vertrags- und Wohnsitzklauseln
  • Anwartschaft sichern statt kündigen – Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung
  • PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
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Geplante Behandlung im Ausland

Wenn die Behandlung selbst der Grund für Ihre Auslandsreise ist, zahlt die PKV nicht automatisch. Viele Tarife schließen Leistungen aus, wenn der Auslandsaufenthalt gezielt für eine Behandlung erfolgt – etwa eine Operation in einer Spezialklinik.

Klären Sie die Kostenübernahme deshalb immer vorab schriftlich. Holen Sie vor der Reise einen Kostenvoranschlag der ausländischen Klinik ein und lassen Sie sich von Ihrem Versicherer eine schriftliche Zusage geben. Ohne diese Vorabklärung riskieren Sie, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Icon Stift

Geplante Behandlung im Ausland: Kostenübernahme Ihrer PKV vorab absichern

Bei einer gezielt im Ausland geplanten Behandlung zahlt Ihre PKV nicht automatisch – viele Tarife schließen genau das aus. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen. Wir prüfen für Sie, was Ihr Tarif hergibt und wie Sie die Zusage schriftlich absichern. Unsere Beratung kostet Sie nichts.

  • Wir prüfen die Ausschlüsse in Ihren Tarifbedingungen
  • Unterstützung bei Kostenvoranschlag und schriftlicher Zusage
  • Klarheit, bevor Sie reisen – keine offenen Kosten im Nachhinein
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Lohnt sich eine Auslandskranken-Zusatz­versicherung trotz PKV?

Bei kurzen Urlauben innerhalb der EU brauchen Sie meist keine zusätzliche Versicherung. Bei längeren oder außereuropäischen Aufenthalten kann eine Auslandskranken­versicherung eine sinnvolle Ergänzung sein – und sie ist oft erstaunlich günstig.

Eine Auslandskranken­versicherung für Reisen kostet als Jahresvertrag häufig unter 20 Euro für Singles und 20 bis 35 Euro für Familien (Quelle: PKV-Verband). Sie ergänzt typische Lücken wie einen Rücktransport, der über Ihren PKV-Tarif nicht gedeckt ist.


Rechenbeispiel: Lohnt sich die Zusatz­versicherung trotz Voll-PKV?

Nehmen wir Familie Berger, beide Erwachsene und zwei Kinder privat vollversichert, mit einem Tarif ohne Rücktransport-Einschluss und einer Beitragsrückerstattung von 1.200 Euro im Jahr bei Leistungsfreiheit. Sie verreisen zweimal jährlich.

Reicht die Familie eine kleinere Auslandsrechnung von 600 Euro bei der PKV ein, verliert sie die Beitragsrückerstattung von 1.200 Euro – sie zahlt am Ende 1.800 Euro. Mit einer Auslandskranken­versicherung für rund 30 Euro im Jahr läuft dieselbe Rechnung über den Zusatztarif, die Rückerstattung bleibt erhalten.

Icon Taschenrechner

Schon eine kleine Auslandsrechnung kann die Zusatz­versicherung also mehrfach hereinholen. Hinzu kommt der entscheidende Punkt: Der Rücktransport ist über eine gute Auslandskranken­versicherung gedeckt, auch wenn Ihr PKV-Tarif dort eine Lücke hat.

Achten Sie bei einer Auslandskranken­versicherung auf ein vollwertiges Leistungspaket – mit Klinikaufenthalten und Rücktransport. Eine in der Kreditkarte enthaltene Auslandskranken­versicherung reicht dafür oft nicht aus; prüfen Sie deren Umfang vor der Reise genau.

Experten-Tipp:
Nicht jede Rechnung sofort einreichen

„Jede Auslandsrechnung sofort bei der Voll-PKV einreichen – das kostet oft mehr, als es bringt. Eine kleine Rechnung kann Ihre Beitragsrückerstattung von vier Monatsbeiträgen kosten, dazu greift Ihre Selbst­beteiligung. Rechnen Sie beides gegen, bevor Sie einreichen. Mit einer Auslandskranken-Zusatz­versicherung für oft unter 30 Euro im Jahr läuft die Rechnung am Voll-Tarif vorbei – und Ihre Rückerstattung bleibt erhalten.“

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Lohnt sich die Ergänzung in Ihrem Fall?

Ob sich die Zusatz­versicherung in Ihrem Fall rechnet, hängt von Ihrem Tarif, Ihrer Beitragsrückerstattung und Ihren Reisen ab. Diese Rechnung stellen wir gern individuell für Sie auf. Im Anschluss sehen Sie genau, ob und welche Ergänzung Ihren bestehenden Schutz sinnvoll abrundet. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

  • Individuelle Rechnung für Ihren Tarif und Ihre Reisen
  • Klarheit, ob eine Ergänzung sich lohnt
  • Empfehlung, welche Ergänzung zu Ihrem Schutz passt
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Häufige Fragen zur PKV im Ausland

Was ist das Certificate of Entitlement und wofür brauche ich es?

Das Certificate of Entitlement ist eine Bescheinigung Ihres Versicherers, die Ihren privaten Kranken­versicherungsschutz im EU-/EWR-Ausland nachweist. Sie funktioniert ähnlich wie das Formular S1 der gesetzlichen Kranken­versicherung. Mit diesem Nachweis können Sie sich im Zielland von der dortigen Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie als Privatversicherter dorthin ziehen oder dort arbeiten. Den Vordruck stellt der PKV-Verband bereit; Ihr Versicherer füllt ihn aus. Fragen Sie das Dokument rechtzeitig vor Ihrem Umzug an.

Wie weit reicht der Auslandsschutz meiner Kreditkarte, wenn ich privat krankenversichert bin?

In den meisten Fällen nicht. Eine in der Kreditkarte enthaltene Auslandskranken­versicherung deckt häufig nur kurze Reisen bis zu einer bestimmten Dauer ab und schließt den teuren Krankenrücktransport oft nur eingeschränkt oder gar nicht ein. Außerdem gilt der Schutz meist nur, wenn Sie die Reise tatsächlich mit der Karte bezahlt haben. Prüfen Sie vor der Abreise die genauen Bedingungen Ihrer Karte. Für längere oder außereuropäische Aufenthalte ist eine vollwertige Auslandskranken­versicherung mit Klinikaufenthalt und Rücktransport in aller Regel die sichere Wahl.

Wie reiche ich eine Arztrechnung aus dem Ausland bei meiner PKV ein?

Als Privatpatient zahlen Sie die Rechnung im Ausland zunächst selbst und reichen sie danach bei Ihrem Versicherer zur Erstattung ein. Bewahren Sie die Originalrechnung, alle Belege und nach Möglichkeit eine Diagnose auf. Bei fremdsprachigen Rechnungen kann der Versicherer eine Übersetzung oder eine Aufschlüsselung der Behandlung verlangen. Fremdwährungsbeträge werden zum tagesaktuellen Wechselkurs umgerechnet. Reichen Sie die Unterlagen zeitnah ein, damit die Erstattung möglichst innerhalb der Zahlungsfrist der Klinik eingeht.

Wie gut bin ich mit meiner PKV im Ausland abgesichert im Vergleich zur gesetzlichen Kranken­versicherung?

In der Regel ja. Die gesetzliche Kranken­versicherung leistet im EU-/EWR-Ausland nur über die Europäische Kranken­versicherungskarte (EHIC) und nur zu den dortigen Kassensätzen. Außerhalb der EU zahlt sie meist gar nicht. Ihre private Kranken­versicherung erstattet dagegen im Umfang Ihres deutschen Tarifs – im EU-/EWR-Raum in der Regel zeitlich unbegrenzt, außerhalb der EU für die in Ihrem Tarif vereinbarte Frist. Der genaue Umfang steht in Ihren Tarifbedingungen, nicht im Gesetz.

Wie gilt meine PKV nach dem Brexit in Großbritannien?

Großbritannien ist seit dem Brexit weder EU- noch EWR-Mitglied. Viele Tarife behandeln das Land in ihrer Tarifgeografie aber weiterhin wie „Europa“ und gewähren dort einen erweiterten oder zeitlich unbegrenzten Schutz. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Sehen Sie in Ihren Tarifbedingungen nach, ob Großbritannien ausdrücklich wie ein europäisches Land geführt wird. Steht das Land bei den außereuropäischen Zielen, gilt nur die kürzere weltweite Frist – dann lohnt sich für längere Aufenthalte eine Ergänzung.

Was ist der Unterschied zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft?

Beide Formen halten Ihren PKV-Vertrag während eines befristeten Auslandsaufenthalts offen, sodass Sie ihn ohne neue Gesundheitsprüfung fortsetzen können. Die kleine Anwartschaft sichert Ihren aktuellen Gesundheitszustand: Bei der Rückkehr zahlen Sie keine neuen Risikozuschläge für zwischenzeitlich entstandene Erkrankungen. Die große Anwartschaft sichert zusätzlich Ihr Eintrittsalter und die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen – der Beitrag bleibt dadurch stabiler. Die große Anwartschaft kostet mehr, lohnt sich aber besonders bei längerer Abwesenheit.

Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland arbeite, aber privat krankenversichert bleibe?

Das hängt davon ab, wo Sie arbeiten und wie lange. Innerhalb der EU/des EWR bleibt Ihr Schutz in der Regel bestehen; mit dem Certificate of Entitlement können Sie sich von der lokalen Versicherungspflicht befreien lassen. Bei einer Tätigkeit außerhalb der EU greift Ihr Tarif nur für die vereinbarte weltweite Frist – danach entsteht eine Lücke. Klären Sie früh, ob Ihr Arbeitgeber eine Entsende-Kranken­versicherung stellt. Tut er das nicht, brauchen Sie für die Zeit jenseits der Tarif-Frist eine eigene Lösung.

Was kostet eine Behandlung in den USA, Thailand oder der Türkei für PKV-Versicherte?

Die Kosten unterscheiden sich stark je nach Land und Behandlung. In den USA sind die Behandlungspreise besonders hoch – schon ein kurzer Klinikaufenthalt kann fünfstellig werden, ein Rücktransport aus Nordamerika bis zu 200.000 Euro. In Thailand und der Türkei liegen die Preise niedriger, ein Notfall kann aber trotzdem teuer werden. Entscheidend ist nicht das Zielland allein, sondern ob Ihre weltweite Tarif-Frist Ihren Aufenthalt abdeckt und ob der Rücktransport eingeschlossen ist. Bei längeren Aufenthalten in diesen Ländern lohnt sich eine ergänzende Absicherung.

Warum brauche ich als dauerhafter Auswanderer eine internationale Kranken­versicherung?

Wenn Sie dauerhaft außerhalb der EU/des EWR leben, endet Ihre deutsche PKV in der Regel – dann brauchen Sie eine Anschlusslösung im Zielland. Eine internationale Krankenvoll­versicherung (auch Expat-Tarif genannt) sichert Sie länderübergreifend ab und ist auf Menschen zugeschnitten, die langfristig im Ausland leben. Sie ist meist teurer als ein lokaler Tarif, bietet dafür aber oft einen weltweiten Leistungsumfang und deutschsprachigen Service. Prüfen Sie vor dem Wegzug außerdem, ob eine Anwartschaft sinnvoll ist, um bei einer späteren Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihre PKV zurückzukehren.

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