VHV Berufs­haftpflicht­versicherung

Tarife, Testergebnisse und Erfahrungen.

Das erwartet Sie hier

Die VHV versichert die Berufs­haftpflicht vor allem für Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure. Welche Tarife das Haus führt, was der Schutz kostet und welche Erfahrungen Kunden mit der VHV machen, steht hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Auf einen Blick
  2. Aktuelle Testergebnisse
  3. Im Vergleich
  4. Tarife und Leistungen
  5. Für Ihre Gruppe
  6. Preise
  7. Stärken und Schwächen
  8. Erfahrungen und Beschwerden
  9. Unsere Einschätzung
  10. Häufige Fragen
Foto von Mario Müller
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung der VHV ist in unserer Gesamtauswertung der zehn besten Berufs­haftpflicht­versicherer nicht vertreten.
  • Die Berufs­haftpflicht der VHV heißt ARCHIPROTECT 2023 und ist auf Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure zugeschnitten.
  • Die Nachhaftung gilt zeitlich unbegrenzt und geht auf die Erben über.
  • Für Planer am Bau, kleine Beratungsbüros und Vereine passt die VHV, für Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte nicht: Deren berufsrechtliche Pflicht­versicherung führt das Tarifwerk nicht.
  • Ein Architekturbüro mit 50.000 € Eigenhonorar zahlt bei 2.500 € Selbst­beteiligung 2.422,50 € im Jahr.
  • Häufigster Kritikpunkt in den Kundenbewertungen ist die Dauer der Schadenregulierung.

VHV auf einen Blick

Wie gut ist die VHV?

Nicht in unserer Gesamtauswertung

  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, auch für die Erben
  • Leistungs-Update-Garantie und Besserstellungsgarantie über fünf Jahre
  • Integrierte Privat­haftpflicht­versicherung im Teil B von ARCHIPROTECT

Messen lässt sich die VHV in dieser Sparte an ihrem Bedingungswerk. ARCHIPROTECT 2023 verzichtet auf jede zeitliche Grenze der Nachhaftung, trägt eine Leistungs-Update-Garantie und versichert moderne Planungsfelder wie BIM-Management, Energieberatung und Umweltbaubegleitung ausdrücklich mit.

In unserer Gesamtauswertung der zehn besten Berufs­haftpflicht­versicherer steht die VHV nicht. Sie fasst Focus 2021 und ServiceValue 2024 zusammen, und keines der beiden Häuser weist für die VHV ein Ergebnis aus.


Was kostet sie?

Der Beitrag hängt bei der VHV an vier Größen: der Berufsgruppe, der Bezugsgröße des jeweiligen Tarifs, der Höhe der Versicherungssummen und der gewählten Selbst­beteiligung. Die Sätze stehen im Tarifhandbuch Gewerbliche Haftpflicht der VHV mit Stand 12/2025, jeweils als Beitragssatz je Bezugsgröße und als Mindestbeitrag.

ProfilVersicherungssummeBeitrag im Jahr
Architekturbüro, 50.000 € Eigenhonorar, 2.500 € Selbst­beteiligung3 Mio. € Personenschäden, 300.000 € sonstige2.422,50 €
Unternehmensberater, bis 50.000 € Umsatz, 500 € Selbst­beteiligung250.000 € Vermögensschädenab 182 €
IT-Dienstleister, bis 50.000 € Umsatz250.000 € Vermögensschädenab 223 €

Zwischen den Produktlinien liegen Welten: Die Planerdeckung kostet im Einstieg gut das Dreizehnfache der Beratungsdeckung, 2.422,50 gegenüber 182 Euro im Jahr. Das liegt am Risiko, nicht am Aufschlag, denn ein Planungsfehler am Bau kostet regelmäßig sechsstellig. Wer als Planer neu gründet und Kammermitglied ist, zahlt im Existenzgründertarif bis 50.000 Euro Honorarumsatz einen Festbeitrag von 1.260 Euro.


Für wen passt sie?

  • Bau: Eigene Tarifstelle für praktisch jede Planerdisziplin und unbegrenzte Nachhaftung
  • IT und Freelancer: Vermögensschadendeckung fest im Tarif FIRMENPROTECT IT eingebaut
  • Vereine: Eigene Tarifstelle nach Jahreshaushalt, ab 151 Euro im Jahr
  • Heilberufe: Keine Berufs­haftpflicht für ärztliche Heilbehandlung, nur Heilnebenberufe
  • Handel: Nur Betriebs­haftpflicht, für Beratungsfehler braucht es einen zweiten Vertrag

Was hinter jeder Einordnung steckt, steht mit Konditionen und Stolperfallen im Kapitel Für Ihre Gruppe.


Wer steckt hinter der VHV?

Risikoträger ist die VHV Allgemeine Versicherung AG in Hannover, eine Gesellschaft der VHV Gruppe mit der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. als Muttergesellschaft. Ihre Solvenzquote lag Ende 2025 bei 239,9 Prozent, nach 241,0 Prozent im Jahr davor. Standard und Poor’s bewertet die Finanzstärke mit A+ bei stabilem Ausblick.

Auf Trustpilot kommt die VHV auf 3,6 von 5 Sternen bei 5.260 Bewertungen, Stand 23.09.2026. Dieser Wert gilt dem Gesamtunternehmen über alle Sparten und nicht der Berufs­haftpflicht, und er ist zweigeteilt: 45 Prozent der Bewertungen vergeben fünf Sterne, 43 Prozent nur einen.

  • Risikoträger
    VHV Allgemeine Versicherung AG, Hannover, VHV Gruppe (Muttergesellschaft VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.)
  • Tarife
    ARCHIPROTECT 2023 für Planer am Bau, Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung für Beratungs- und Vermittlungsberufe, FIRMENPROTECT IT für IT-Dienstleister; Versicherungssummen von 250.000 Euro bis fünf Millionen Euro
  • Finanzstärke
    A+ mit stabilem Ausblick (Standard und Poor’s), Solvenzquote 239,9 Prozent (2025)
  • Neugeschäft
    Offen, ARCHIPROTECT 2023 wird aktiv verkauft

Berufs­haftpflicht­versicherung der VHV im Test (2026)

Zwei Erhebungen bestimmen das Bild dieser Sparte: der Anbietervergleich des Focus von 2021 und das Fairness-Urteil von ServiceValue aus 2024.

Gesamtwertung aus allen Testergebnissen

Die VHV ist in der aktuellen Auswertung unserer Testseite nicht vertreten. Bewertet sind dort zehn Gesellschaften, und die VHV gehört nicht dazu.

Die Gesamtwertung fasst die Ergebnisse von Focus (2021) und ServiceValue (2024) zusammen. Wurde ein Anbieter in einem Test nicht bewertet, fließt dieser Test nicht in seine Gesamtwertung ein.

Beide Erhebungen messen ohnehin etwas anderes als den Tarif. Der Focus hat 2021 Beitragsrechner, Online-Abschluss und Beratung vor Ort verglichen, ServiceValue erhebt die von Kunden wahrgenommene Fairness von Firmen­versicherern. Was der Schutz der VHV leistet und kostet, steht deshalb in den Kapiteln zu Tarifen, Leistungen und Preisen.

Alle Berufs­haftpflicht­versicherer in unserer Gesamtauswertung

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Im Vergleich zu anderen Berufs­haftpflicht­versicherungen

VHV im Marktvergleich

FocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Debeka-GruppeDebeka–Sehr gut100
Logo Generali Deutschland AGGenerali–Sehr gut100
Logo LVM VersicherungLVM–Sehr gut100
Logo ProvinzialProvinzial–Sehr gut100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherung–Sehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGH–Sehr gut100
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergische–Sehr gut100
Logo Markel Insurance SEMarkelGut–83
Logo ERGO Direkt AGErgoSehr gutGut82
AllianzAusreichendSehr gut73
Quelle: Focus, ServiceValue Kundenurteil Fairness, www.transparent-beraten.de; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen

Ein Strich bedeutet, dass der Anbieter in dieser Erhebung nicht untersucht wurde.

Die Tabelle zeigt die zehn Gesellschaften, für die aus Focus 2021 und ServiceValue 2024 eine Wertung vorliegt. Die VHV steht nicht darunter, weil keines der beiden Häuser ein Ergebnis für sie ausweist. Praktisch heißt das: Wer den Schutz der VHV einordnen will, misst ihn an Bedingungen und Beiträgen, nicht an einer Note.

Berufs­haftpflicht­versicherungen im direkten Vergleich

Tarife und Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung der VHV

Die VHV verkauft keine einheitliche Berufs­haftpflicht für alle Berufe, sondern drei getrennte Produktlinien: eine für Planer am Bau, eine für Beratungs- und Vermittlungsberufe und eine für IT-Dienstleister.

TarifFür wenVersicherungssumme der GrundstufeJahresleistung
ARCHIPROTECT 2023 für Architekten, Bauingenieure und Beratende IngenieurePlanungsberufe am Bau3 Mio. € Personenschäden, 300.000 € sonstige SchädenVierfaches der Summen
Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung für Beratungs- und VermittlungsberufeBerater, Vermittler, Agenturen, VereineAb 250.000 € für VermögensschädenDreifaches der Summe
FIRMENPROTECT IT für IT-DienstleisterReine IT-Dienstleister5 Mio. € pauschal, davon bis 3 Mio. € für VermögensschädenDoppeltes der Pauschalsumme

ARCHIPROTECT 2023 für Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure

ARCHIPROTECT 2023 ist die Berufs­haftpflicht der VHV für freischaffende Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure. Versichert sind Fehler aus Planung, Statik, Beratung, Objektüberwachung und Begutachtung. Die Tarifgruppe deckt außerdem Garten- und Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Vermessungsingenieure, Projektsteuerer sowie Gutachter und Sachverständige im Bauwesen ab, dazu einzelne Bauvorhaben als Objektdeckung.

Die Versicherungssummen der Grundstufe liegen bei drei Millionen Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, die Jahresleistung beim Vierfachen der vereinbarten Summen. Wählbar sind Selbst­beteiligungen von 2.500, 5.000 oder 10.000 Euro je Versicherungsfall. Für Schäden an demselben Bauwerk zahlen Sie die Selbst­beteiligung höchstens zweimal, bei Personenschäden gar nicht.

Zum Bedingungswerk gehören eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, die auch auf die Erben übergeht, eine Leistungs-Update-Garantie für künftig verbesserte Bedingungen und eine Besserstellungsgarantie über fünf Jahre. Eine Versehensklausel fängt zwei typische Fehler auf: versehentlich nicht gemeldete Risiken und eine versehentlich verspätete Schadenmeldung. Wer erstmals eine Berufs­haftpflicht abschließt, ist für Verstöße aus dem Jahr vor Vertragsbeginn rückwärts gedeckt, sofern er sie nicht kannte.

Mitversichert sind Asbestschäden bis zur Summe für sonstige Schäden, höchstens eine Million Euro, sowie Folgeschäden aus dem Verlust fremder Schlüssel, Codekarten und Transponder mit 300.000 Euro je Versicherungsfall und 600.000 Euro im Jahr. Im Teil B des Bedingungswerks steckt eine integrierte Privat­haftpflicht­versicherung, also ein Vertrag statt zwei.

Neu aufgenommen sind Tätigkeiten, die früher Streitpunkt waren: Umweltbaubegleitung, ESG Due Diligence, Energieberatung, Baulogistik und die Arbeit als BIM-Manager oder Sicherheitsingenieur. Ergänzen können Sie den Vertrag um den Zusatzbaustein Vertrags- und Honorar-Ausfall, der Anwalts-, Gerichts- und Inkassokosten bei der Durchsetzung offener Honorare übernimmt.


Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung für Beratungs- und Vermittlungsberufe

Für Berufe außerhalb der Bauplanung führt die VHV eine eigene Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung. Versicherbar sind Unternehmens- und Personalberater, Immobilien- und Bauprojektberater, Wohnimmobilienverwalter, Vermittler von Grundstücken und Immobilien nach § 34 c GewO, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler nach § 34 d und § 34 f GewO sowie Medienbetriebe wie Werbe-, Event- und PR-Agenturen samt Web- und Grafikdesignern (Quelle: GewO § 34c).

Die Versicherungssummen beginnen bei 250.000 Euro für Vermögensschäden, die Jahresleistung beträgt das Dreifache der vereinbarten Summe. Die Büro-Haftpflicht­versicherung ist bedingungsgemäß mitversichert. Versicherungsfall ist der Verstoß, nicht erst der eingetretene Schaden.

Rabatte gibt es an drei Stellen: 25 Prozent im ersten Jahr für Büros, die innerhalb von sechs Monaten nach der Neugründung beantragen, zehn Prozent Dauerrabatt bei dreijähriger Vertragsdauer und in der Finanz- und Immobilienwirtschaft ein Bündelnachlass von 15 Prozent ab zwei und 20 Prozent ab drei Bausteinen. Ein Zusatzbaustein Cyber ist wählbar, allerdings nur zusammen mit einer Grunddeckung.


FIRMENPROTECT IT für IT-Dienstleister

IT-Dienstleister versichert die VHV über einen eigenen Tarif nach den Bedingungen FIRMENPROTECT IT. Die pauschale Versicherungssumme liegt bei fünf Millionen Euro für alle Schäden, die Jahresleistung beim Doppelten. Für reine Vermögensschäden aus IT-Tätigkeit wählen Sie innerhalb dieser Summe eine eigene Höchstgrenze von 250.000, 500.000, einer Million oder drei Millionen Euro, hier gilt das Dreifache als Jahresleistung.

Der Tarif ist eng geschnitten und gilt ausdrücklich nur für reine IT-Dienstleister. Betriebe mit weiteren Geschäftszwecken sind darüber nicht versicherbar, Ausnahmen gibt es nur für Bestandskunden. Wer Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Prozessfertigung, Verkehrsleittechnik oder Medizintechnik anfasst, wird über die teurere Stufe „IT-Dienstleister erweitert“ tarifiert.

Ganz außen vor bleiben einige Auftragsfelder. Die VHV zeichnet in diesem Tarif keine Hard- oder Software für Fahrzeuge, Luft-, Raum- und Wehrtechnik, die Automobilindustrie, die Offshore-Industrie sowie für E-Banking, Zahlungsprozesse und Finanzdienstleistungen. Wer dort Aufträge hat, braucht eine andere Lösung, unter Umständen zusammen mit einer Cyber-Versicherung.


Betriebsarten und Zusatzbausteine

Neben der Berufs­haftpflicht führt die VHV im selben Tarifwerk die Betriebs­haftpflicht­versicherung für die Bauwirtschaft, für Handel, Handwerk und Dienstleistungen, für Hersteller, für Betreiber von Photovoltaik­anlagen sowie für gewerbliche Bauherren und Haus- und Grundbesitzer. In diesen Tarifen sind Sach- und Vermögensschäden in der pauschalen Versicherungssumme enthalten, Umweltrisiken lassen sich als Zusatzrisiko einschließen.

Zwei Punkte entscheiden über die richtige Zuordnung. Erstens die Betriebsart, denn für Mischbetriebe gibt es eigene Regeln, welcher Tarif greift. Zweitens die Bezugsgröße des Beitrags, die je Tarif anders ist: Honorarumsatz bei Planern, Umsatz bei Handel und Beratung, Lohnsumme im Bauhandwerk, Zahl der Beschäftigten in Gastronomie und Heilnebenberufen.

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Die Berufs­haftpflicht­versicherung der VHV für Ihre Gruppe

IT und Freelancer

Für reine IT-Dienstleister passt die VHV gut, weil die Vermögensschadendeckung im Tarif FIRMENPROTECT IT fest eingebaut ist und nicht als Anhängsel verkauft wird. Ein Einzelunternehmer mit bis zu 50.000 Euro Umsatz zahlt bei 250.000 Euro Vermögensschadensumme mindestens 223 Euro im Jahr, bei drei Millionen Euro Summe mindestens 421 Euro.

Die Stolperfalle ist die Reinheitsregel. Wer neben der IT noch Handel, Schulung oder Technikmontage betreibt, fällt aus dem Tarif heraus. Und wer Medizintechnik oder Prozessfertigung programmiert, landet in der erweiterten Stufe, deren Mindestbeitrag bei denselben 50.000 Euro Umsatz auf 655 Euro springt.


Handwerk

Bauhandwerker versichert die VHV über den Tarif Bauhandwerk, mit der Lohnsumme als Bezugsgröße. Ein Elektroinstallationsbetrieb zahlt bei drei Millionen Euro Versicherungssumme und ohne Selbst­beteiligung 7,59 Euro je 1.000 Euro Lohnsumme, mindestens 334 Euro im Jahr. Wer 1.000 Euro Selbst­beteiligung wählt, kommt auf 5,31 Euro je 1.000 Euro Lohnsumme und 234 Euro Mindestbeitrag.

Das ist eine Betriebs­haftpflicht, keine Berufs­haftpflicht für Planungsfehler. Übernimmt ein Handwerksbetrieb auch Planung für fremde Bauvorhaben, braucht er dafür entweder den Einschluss der Planungs­haftpflicht oder einen eigenen Vertrag nach den ARCHIPROTECT-Bedingungen.


Bau

Das ist die Kerngruppe der VHV. Architekten und Bauingenieure im Hochbau, Bauingenieure im Verkehrs-, Tief- und Wasserbau, Tragwerksplaner, Beratende Ingenieure, Prüfingenieure mit hoheitlicher Tätigkeit und Projektsteuerer haben je eine eigene Tarifstelle mit eigener Beitragsstaffel. Tarifiert ist bis fünf Millionen Euro Honorarumsatz, darüber entscheidet die Direktion.

Die unbegrenzte Nachhaftung passt genau zum Problem der Branche, dass Planungsfehler oft erst Jahre nach der Abnahme auffallen. Stolperfalle ist die Trennung von Eigen- und Fremdhonorar: Leistungen, die Sie an andere Büros mit eigener Berufs­haftpflicht weitervergeben, werden mit einem deutlich niedrigeren Satz berechnet, aber nur, wenn diese Büros tatsächlich versichert sind. Wer das nicht prüft, zahlt am Ende für Fremdleistung den Eigenhonorarsatz.


Handel

Handelsbetriebe versichert die VHV über den Tarif für Handel, Handwerk und Dienstleistungen, mit einer pauschalen Versicherungssumme von fünf Millionen Euro und dem Doppelten als Jahresleistung. Übersteigt der Jahresumsatz zwei Millionen Euro oder soll die erweiterte Produkt­haftpflicht eingeschlossen werden, läuft der Vertrag über eine eigene Tarifstelle.

Für Beratungsfehler mit reinem Vermögensschaden ist das der falsche Vertrag. Händler, die zugleich planen oder gutachterlich beraten, brauchen die Vermögensschaden-Haftpflicht dazu. Rückrufkosten sind kein Standardbestandteil und müssen einzeln vereinbart werden.


Gastro

Gastronomie und Beherbergung haben bei der VHV einen eigenen Tarifteil mit der Zahl der Personen als Bezugsgröße: 32 Euro je Person und Jahr bei einer pauschalen Versicherungssumme von fünf Millionen Euro, Mindestbeitrag 100 Euro. Die Liste reicht vom Imbissstand über das Café bis zum Hotel mit Restaurant, dazu gelten die Zusatzbedingungen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe.

Auch das ist Betriebs­haftpflicht. Ein Vermögensschadenrisiko im engeren Sinn hat ein Gastronomiebetrieb selten, dafür Personen- und Mietsachschäden, und die deckt der Tarif. Wer Veranstaltungen für Dritte organisiert, fällt in die Nähe des Medientarifs und sollte die Zuordnung vorab klären.


Heilberufe

Heilnebenberufe sowie Körper- und Gesundheitspflege führt die VHV als eigenen Tarifteil, ebenfalls nach Personen: 23 Euro je Person und Jahr, Mindestbeitrag 100 Euro, pauschale Versicherungssumme fünf Millionen Euro. Aufgeführt sind unter anderem Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Osteopathen, Logopäden, Diätassistenten, Ernährungsberater und nicht-ärztliche Psychotherapeuten ohne medikamentöse Behandlung.

Für Ärzte und Zahnärzte ist die VHV hier nicht die Adresse, denn eine Berufs­haftpflicht für ärztliche Heilbehandlung führt das Tarifwerk nicht. Praxen mit medikamentöser Behandlung fallen ebenfalls heraus. Wer als Therapeut delegiert oder angestellte Fachkräfte einsetzt, sollte die Mit­versicherung ausdrücklich vereinbaren.


Produktion

Hersteller versichert die VHV über einen eigenen Tarif, in dem die erweiterte Produkt­haftpflicht vorgesehen ist und Umweltrisiken als Zusatzrisiko eingeschlossen werden können. Das passt zu Betrieben, deren Hauptrisiko im fehlerhaften Produkt und dessen Folgeschäden beim Kunden liegt.

Die Grenze verläuft dort, wo Produktion und Planung zusammenfallen. Wer als Hersteller auch die Planung fremder Anlagen verantwortet, braucht dafür den Planungsteil nach ARCHIPROTECT. Für reine Beratungsleistungen gilt wieder die Vermögensschaden-Haftpflicht.


Vereine

Vereine, Verbände, Kammern, Innungen, Stiftungen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts haben in der Vermögensschaden-Haftpflicht eine eigene Tarifstelle. Bezugsgröße ist die Jahreshaushaltssumme oder das Stiftungsvermögen. Ein Verein mit bis zu 50.000 Euro Jahreshaushalt zahlt bei 100.000 Euro Versicherungssumme und 500 Euro Selbst­beteiligung mindestens 151 Euro im Jahr, bei 250.000 Euro Summe mindestens 198 Euro.

Das trifft die typische Lage kleiner Organisationen mit knappem Budget und persönlich haftenden Vorständen. Eine Stolperfalle steckt im Kleingedruckten: Anders als bei den übrigen Wagnissen dieser Tarifgruppe ist die Büro-Haftpflicht­versicherung für Vereine, Verbände, Kammern, Innungen und Stiftungen ausdrücklich nicht mitversichert. Veranstaltungsrisiken gehören ebenfalls nicht dazu und brauchen einen eigenen Vertrag.


Berufs­haftpflicht­versicherung für Ihre Berufsgruppe

Preise der Berufs­haftpflicht­versicherung der VHV

Was Sie zahlen, hängt bei der VHV von vier Größen ab: der Berufsgruppe, der Bezugsgröße des Tarifs, der Höhe der Versicherungssummen und der gewählten Selbst­beteiligung. Die Beiträge stehen im Tarifhandbuch Gewerbliche Haftpflicht der VHV mit Stand 12/2025, jeweils als Beitragssatz je Bezugsgröße und als Mindestbeitrag.

Ein Beispiel aus der Kerngruppe: Ein Architekturbüro mit 50.000 Euro Eigenhonorarumsatz, drei Millionen Euro Versicherungssumme für Personenschäden, 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden und 2.500 Euro Selbst­beteiligung zahlt 48,45 Promille des Honorarumsatzes, also 2.422,50 Euro im Jahr. Der gemeinsame Mindestbeitrag dieser Tarifstelle liegt bei 2.120 Euro. Mit 10.000 Euro Selbst­beteiligung sinkt der Satz auf 37,15 Promille und damit auf 1.857,50 Euro.

Deutlich günstiger ist die Vermögensschaden-Haftpflicht der Beratungsberufe. Ein Unternehmensberater mit bis zu 50.000 Euro Umsatz, 250.000 Euro Versicherungssumme und 500 Euro Selbst­beteiligung zahlt mindestens 182 Euro im Jahr, also rund 15 Euro im Monat. Bei 500.000 Euro Versicherungssumme sind es mindestens 294 Euro. Der Zusatzbaustein Cyber kostet in der Stufe bis 50.000 Euro Umsatz mindestens 238 Euro im Jahr bei 250.000 Euro Versicherungssumme.

Beim Zahlungsrhythmus lohnt das Rechnen, und zwar in allen Tarifgruppen: Auf den Jahresbeitrag kommen bei halbjährlicher Zahlung drei Prozent, bei vierteljährlicher fünf Prozent und bei monatlicher Zahlung acht Prozent Zuschlag. Wer neu gründet und innerhalb von sechs Monaten beantragt, bekommt in der Vermögensschaden-Haftpflicht 25 Prozent Nachlass im ersten Jahr, eine dreijährige Vertragsdauer bringt zehn Prozent Dauerrabatt.

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Stärken und Schwächen

Wichtige Leistungen einer Berufs­haftpflicht­versicherung

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung deckt Schäden, die Dritten durch Fehler bei der Berufsausübung entstehen. Kern ist bei Beratungsberufen die Vermögensschaden­haftpflicht. Personen- und Sachschäden sind je nach Anbieter mitversichert oder brauchen eine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer als passiver Rechtsschutz ab. Entscheidend sind eine zur Auftragsgröße passende Deckungssumme, eine kurze Ausschlussliste und eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung.

Stärken der VHV

  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung in ARCHIPROTECT, die auch auf die Erben übergeht.
  • Leistungs-Update-Garantie und Besserstellungsgarantie über fünf Jahre, verbesserte Bedingungen gelten also ohne Aufpreis auch im Altvertrag.
  • Versehensklausel für nicht gemeldete Risiken und für eine verspätete Schadenmeldung, solange noch kein Gerichtsverfahren läuft.
  • Sehr feine Tarifstellen für Planungsberufe, von Innenarchitekten über Vermessungsingenieure bis zum Prüfingenieur mit hoheitlicher Tätigkeit.
  • Moderne Tätigkeitsfelder ausdrücklich versichert: BIM-Management, Umweltbaubegleitung, ESG Due Diligence, Energieberatung, Ladestationen und Offshore-Windkraft.
  • Selbst­beteiligung höchstens zweimal je Bauwerk und gar nicht bei Personenschäden.
  • Asbestschäden bis eine Million Euro mitversichert, Folgeschäden aus Schlüsselverlust mit 300.000 Euro je Versicherungsfall.
  • Integrierte Privat­haftpflicht im Teil B des Bedingungswerks, ein Vertrag statt zwei.

Schwächen der VHV

  • Keine berufsrechtliche Vermögensschaden­haftpflicht für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Das Tarifwerk führt Anwaltsbüros nur in der Betriebs­haftpflicht für Dienstleister.
  • Keine Berufs­haftpflicht für ärztliche Heilbehandlung, versicherbar sind nur Heilnebenberufe ohne medikamentöse Behandlung.
  • Der IT-Tarif gilt ausschließlich für reine IT-Dienstleister, Mischbetriebe sind darüber nicht versicherbar.
  • Im IT-Tarif ganz ausgeschlossen sind Aufträge für Fahrzeuge, Luft- und Raumfahrt, Automobilindustrie, Offshore sowie E-Banking und Zahlungsprozesse.
  • Die Grundstufe von ARCHIPROTECT deckt Sach- und Vermögensschäden nur mit 300.000 Euro, höhere Summen kosten einen eigenen Beitragssatz.
  • Für Vereine, Verbände, Kammern, Innungen und Stiftungen ist die Büro-Haftpflicht­versicherung ausdrücklich nicht mitversichert.
  • Monatliche Zahlung kostet acht Prozent Zuschlag auf den Jahresbeitrag.
  • Ab fünf Millionen Euro Honorarumsatz gibt es keinen Tarifbeitrag mehr, der Vertrag läuft über eine Einzelanfrage bei der Direktion.

Erfahrungen und Beschwerden

ServiceValue hat die VHV in der Fairness-Studie 2024 für Firmen­versicherer untersucht. Unter den 17 Gesellschaften mit überdurchschnittlicher Fairness ist die VHV nicht vertreten.

Bewertungen auf Bewertungsplattformen

Auf Trustpilot bewerten Kundinnen und Kunden die VHV mit 3,6 von 5 Sternen bei 5.260 Bewertungen, Stand 23.09.2026. Trustpilot misst die Zufriedenheit mit dem Gesamtunternehmen VHV Versicherungen über alle Sparten und nicht den Berufs­haftpflichttarif (Quelle: Trustpilot).

Bemerkenswert ist die Verteilung: 45 Prozent der Bewertungen geben fünf Sterne, 43 Prozent nur einen. Das Bild ist also nicht mittelmäßig, sondern zweigeteilt, und die Trennlinie verläuft zwischen Antrag und Schadenfall.


Was Kunden berichten

Der Abschluss läuft nach den Bewertungen reibungslos. Ein Kunde schreibt am 9. September 2026 auf Trustpilot: „Sehr einfacher Antrag, keine Probleme, alles super“. Kurz und zufrieden fällt auch ein Urteil vom 22. September 2026 aus: „Alles tip top“.

Die Kritik betrifft fast immer die Zeit nach der Schadenmeldung und die Erreichbarkeit. Eine Kundin schreibt am 19. September 2026: „Der Preis ist ok. Leider kommt man bei der Kunden Hotline nicht durch!!“. Ein Kunde berichtet am 17. September 2026 von „ca. 6 Wochen warten auf Gutachter“. Häufigster Kritikpunkt in den Bewertungen ist die Dauer der Schadenregulierung, dicht gefolgt von unbeantworteten Anfragen. Weil die Bewertungen überwiegend aus dem Kfz- und Sachgeschäft stammen, sagen sie über die Regulierung eines Planungsschadens wenig aus.

Unsere Einschätzung als Experten

Einordnung

Die VHV ist kein Allrounder für alle Berufe, sondern der Spezialist für Planung und Bau. Das zeigt sich am Tarifwerk: Es führt für praktisch jede Planerdisziplin eine eigene Tarifstelle mit eigener Beitragsstaffel, von Innenarchitekten über Vermessungsingenieure bis zum Prüfingenieur mit hoheitlicher Tätigkeit. Unbegrenzte Nachhaftung, Update-Garantie und Versehensklausel decken genau die Risiken ab, an denen Planerverträge sonst scheitern.

Finanziell steht der Risikoträger solide da. Die VHV Allgemeine Versicherung AG kam Ende 2025 auf eine Solvenzquote von 239,9 Prozent, nach 241,0 Prozent im Jahr davor, und trägt von Standard und Poor’s ein A+ mit stabilem Ausblick.


Für wen ja, für wen nein

Ja für Architekten, Bauingenieure, Beratende Ingenieure und Gutachter am Bau. Wer Planungs- und Überwachungsleistungen verkauft, findet bei der VHV ein Bedingungswerk, das genau auf dieses Risiko geschrieben ist, einschließlich der neuen Felder rund um Energie, Nachhaltigkeit und BIM. Ja auch für kleine Beratungsbüros, Agenturen und Vereine, die eine klar begrenzte Vermögensschadendeckung zu einem überschaubaren Beitrag brauchen.

Nein für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, deren berufsrechtliche Pflicht­versicherung die VHV nicht anbietet, und nein für Ärzte und Praxen mit medikamentöser Behandlung. Nein auch für Mischbetriebe in der IT und für Unternehmen, die viele Gewerbezweige unter einem Vertrag bündeln wollen: Die feine Tarifgliederung der VHV ist eine Stärke für Spezialisten und eine Hürde für alle anderen.

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Häufige Fragen zur Berufs­haftpflicht­versicherung der VHV

Für welche Berufe bietet die VHV eine Berufs­haftpflicht­versicherung an?

Der Schwerpunkt liegt auf Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren, für die die VHV den Tarif ARCHIPROTECT 2023 führt. Dazu kommen Garten- und Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Vermessungsingenieure, Projektsteuerer sowie Gutachter im Bauwesen. Beratungs- und Vermittlungsberufe, Agenturen und Vereine versichert die VHV über die Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung, IT-Dienstleister über einen eigenen Tarif. Welche Gruppe welche Deckung braucht, steht auf unseren Berufsgruppen-Seiten.

Wie lange haftet die VHV nach Vertragsende noch für alte Fehler?

Zeitlich unbegrenzt. Die Nachhaftung in ARCHIPROTECT beginnt mit dem Ablauf des Vertrages und endet nach den Bedingungen nicht, sie geht auch auf die Erben über. Das ist für Planer wichtig, weil Mängel an Gebäuden oft erst viele Jahre nach der Abnahme auffallen. Gebunden ist der Schutz an die Anzeige­pflichten des Bedingungswerks, ein Verstoß muss also gemeldet werden, sobald er bekannt wird.

Was kostet die Berufs­haftpflicht der VHV für ein kleines Architekturbüro?

Bei 50.000 Euro Eigenhonorarumsatz, drei Millionen Euro Versicherungssumme für Personenschäden und 2.500 Euro Selbst­beteiligung liegt der Beitrag bei 2.422,50 Euro im Jahr, nach dem Tarifhandbuch der VHV mit Stand 12/2025. Mit 10.000 Euro Selbst­beteiligung sind es 1.857,50 Euro. Der Beitrag steigt mit dem Honorarumsatz, weil er als Promillesatz darauf berechnet wird. Honorare, die Sie an andere versicherte Büros weitergeben, zählen mit einem niedrigeren Satz.

Versichert die VHV auch Rechtsanwälte und Steuerberater?

Nein, eine berufsrechtliche Vermögensschaden­haftpflicht für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater führt das Tarifwerk der VHV nicht. Anwaltsbüros, Notariate und Patentanwaltsbüros erscheinen dort nur als Betriebs­haftpflichtrisiko, also für Personen- und Sachschäden im Büro. Die nach § 51 BRAO vorgeschriebene Pflicht­versicherung müssen Sie bei einem anderen Versicherer abschließen.

Kann ich Cyber-Schäden bei der VHV mitversichern?

Ja, in der Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung gibt es einen Zusatzbaustein Cyber, allerdings nur zusammen mit einer Grunddeckung. Eine eigenständige Cyber-Deckung ohne Haftpflichtvertrag bietet dieser Tarif nicht. In der Stufe bis 50.000 Euro Umsatz kostet der Baustein bei 250.000 Euro Versicherungssumme und 1.000 Euro Selbst­beteiligung mindestens 238 Euro im Jahr. In ARCHIPROTECT sind Schäden aus der Nutzung von Internet-Technologien und dem Betrieb von BIM-, Daten- und Kommunikationsservern gesondert geregelt.

Warum wird mein Beitrag jedes Jahr neu festgesetzt?

Weil die VHV den Beitrag aus einer veränderlichen Bezugsgröße berechnet, je nach Tarif aus Honorarumsatz, Umsatz, Lohnsumme oder Personenzahl. Grundlage ist das abgelaufene Rechnungsjahr, bei Neugründungen der geschätzte Wert. Im IT-Tarif müssen Sie den Umsatz bis zum 15. März melden, sonst setzt der Versicherer den Beitrag selbst schätzungsweise endgültig fest.

Lohnt sich eine höhere Selbst­beteiligung bei der VHV?

Rechnerisch spürbar: Im Architektentarif sinkt der Beitragssatz von 48,45 Promille bei 2.500 Euro Selbst­beteiligung über 42,75 Promille bei 5.000 Euro auf 37,15 Promille bei 10.000 Euro. Dazu greift die Selbst­beteiligung nach den Bedingungen höchstens zweimal für alle Verstöße am selben Bauwerk und gar nicht bei Personenschäden. Wer viele kleine Schäden erwartet, fährt mit der niedrigen Stufe besser, wer Rücklagen hat, mit der hohen.

Bekomme ich als Existenzgründer einen Nachlass?

Ja, und zwar an zwei Stellen. In der Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung gewährt die VHV 25 Prozent Neugründungsrabatt im ersten Versicherungsjahr, wenn das Büro innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung beantragt; für Übernahmen, Umfirmierungen, Betriebsverlegungen und Rechtsformwechsel gilt er nicht. Planer, die Mitglied einer Architekten- oder Ingenieurkammer mit VHV-Rahmenvertrag sind, zahlen bis 50.000 Euro Honorarumsatz einen Festbeitrag von 1.260 Euro statt des regulären Satzes. Gründung und Datum müssen im Antrag stehen, sonst fällt der Rabatt weg.

Wie schnell reguliert die VHV einen Schaden?

Eine belastbare Zahl zur Bearbeitungsdauer veröffentlicht die VHV nicht. In den Kundenbewertungen auf Trustpilot ist die Dauer der Schadenregulierung der häufigste Kritikpunkt, mehrere Kunden berichten von Wochen ohne Rückmeldung. Diese Bewertungen stammen überwiegend aus dem Kfz- und Sachgeschäft. Halten Sie Schadenmeldungen schriftlich fest und setzen Sie bei Untätigkeit eine Frist.

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Lena Mierbach
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