So werden Versicherungsschäden richtig gemeldet

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schadensmeldung an den Versicherer sollte so früh wie möglich erfolgen.
  • Wichtige Angaben sind unter anderem der Name des Schadensverursachers und des Geschädigten, Versicherungsnummer, Zeitpunkt und -ort des Schadens und eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
  • Die Fristen sowie die weiteren nötigen Angaben können je nach Versicherungssparte variieren.
  • Fotos sind vor allem bei Ver­sicherungs­schäden am Hausrat, Gebäude oder bei Kfz-Unfällen wichtig. Belege, Unterlagen und Bescheinigungen dagegen besonders bei der Haftpflicht- oder Be­rufs­un­fähig­keits­­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie Versicherungsschäden richtig melden, welche Angaben Sie machen müssen und was Sie auf jeden Fall beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Schadensmeldung richtig abschicken
  2. Hausrat­­versicherung Schäden melden
  3. Schäden an die Haftpflicht melden
  4. Kfz Versicherung Schäden melden
  5. Unfall an Versicherer melden
  6. Leistungen der BU bekommen
  7. Tod an Lebens­­versicherer melden
  8. Fazit

Das muss die Scha­densmeldung an den Versicherer enthalten

Unabhängig von der konkreten Versicherung gibt es bestimmte Informationen, die Sie in Ihrer Schadensmeldung an den Versicherer immer angeben sollten.

Icon Dokument

Wichtige Angaben

  • Name des Versicherungsnehmers und Schadenverursachers
  • Ihre vollständige Anschrift
  • Telefonnummer und E‑Mail-Adresse
  • Versicherungsnummer
  • Kurze, präzise Beschreibung der Schadensart und des Schadenhergangs
  • Zeitpunkt des Schadens
  • Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände beziehungsweise der benötigten Leistung
  • Gegebenenfalls Rechnungen der zu ersetzenden Gegenstände
  • Nachweise, Fotos/Videos, Zeugenaussagen
  • Bei einem Unfall als Ursache: Schadensmeldung an die Unfall­versicherung

Schäden mit der Handykamera dokumentieren

Schaden so schnell wie möglich melden

Führen Sie die Schadensmeldung so schnell wie möglich durch. Im Vertrag zu Ihrer Versicherung finden Sie die Frist, innerhalb der Sie Schäden melden müssen. In der Regel haben Sie zwischen drei und sieben Tagen Zeit.

Ist dagegen im Vertrag von einer unver­züglichen Meldung die Rede, wird Ihre Mitteilung an den Versicherer am Werktag nach dem Schadensfall erwartet. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer, falls im Vertrag keine eindeutige Frist vereinbart worden ist.

Schaden online melden

Am schnellsten machen Sie die Schadensmeldung online. Falls Ihr Versicherer eine App anbietet, wird diese auch die Funktion der Schadensmeldung haben. In der Regel vergeht so wenig Zeit, bis der Vorgang beim Versicherer eingeht und dort von ihm bearbeitet werden kann. Online-Formulare des Versicherers fragen die wichtigsten Angaben zum Schadensfall ab. So werden Nachfragen vermieden, was erneut die Zeit bis zur Bearbeitung Ihrer Meldung reduziert.


Icon Telefon

Schaden per Telefon-Hotline melden

Viele Versicherer bieten eine 24-Stunden-Schadenshotline an. Dies ist besonders von Vorteil, wenn Sie einen Brandschaden an Ihrem Gebäude melden müssen. Doch auch ohne 24-Stunden-Service haben die meisten Versicherer eine telefonische Hotline eigens zur Schaden­bearbeitung. Unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer können Sie den Fall dem Sachbearbeiter schildern und das weitere Vorgehen besprechen.

Schaden per Post melden?

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Schadensmeldungen über den Postweg dauern meist zu lang – daher wird der Postweg selten genutzt. Möchten Sie dennoch postalisch den Schaden melden, sollten Sie dies prinzipiell per Einschreiben mit Rücksendeschein tun, um den Eingang Ihres Schreibens bestätigt zu bekommen.

So melden Sie Ihrem Versicherer einen Schaden oder eine Kostenerstattung richtig

Wir haben verschiedene Ratgeber für Sie, in denen wir Ihnen je nach Versicherung erklären, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen. Zudem finden Sie auf diesen Seiten Fallbeispiele, was jeweils mit und ohne Absicherung passieren kann.

Wie melde ich der Hausrat­versicherung einen Schaden?

Icon Sessel

Fotos und Kaufbelege

Fertigen Sie Fotos von den Schäden an, die Sie Ihrer Hausrat­versicherung melden wollen. Mit möglichst deutlichen Aufnahmen kann die Versicherung den Schaden einfacher nach­voll­ziehen. Falls Sie beschädigtes Inventar ersetzt haben möchten, müssen Sie die Kaufbelege Ihrer Schadensmeldung beilegen. Die beschädigten Gegenstände sollten Sie bis zur Regulierung des Schadens aufbewahren.

Schadensfälle in der Hausrat­versicherung


Nicht immer lohnt sich eine Schadensmeldung

Einige Schäden im Haushalt bedeuten nur geringe Kosten. Sie sollten deshalb die Höhe Ihrer Selbst­beteiligung kennen. Den Aufwand einer vollständigen Schadens­meldung an die Haus­rat­­versicherung können Sie sich ersparen, falls eine Absage wegen zu geringer Schadenshöhe abzusehen ist.

Wie melde ich der Haftpflicht­versicherung einen Schaden?

Icon Fußball

Fotos und Quittungen helfen

Bei der Haftpflicht­versicherung ist, ähnlich wie bei der Hausrat­versicherung, eine akribische Doku­mentation des Schadens notwendig. Fotos, Belege und Quittungen sollten Sie der Schadens­meldung beilegen. Auch wenn Sie selbst nicht Verursacher des Schadens sind, sollten Sie den Versicherer informieren. Halten Sie dabei in jedem Fall die vertraglichen Meldefristen ein. Andernfalls müssen Sie mit einer Absage rechnen.

Schadensfälle in der Haftpflicht­versicherung

Experten-Tipp:

„Wichtig ist, dass Sie bei Forderungen Dritter nicht sofort selbst zahlen. Lassen Sie stattdessen von Ihrem Versicherer den Fall überprüfen. Alleingänge im Schadensfall können leicht dazu führen, dass Sie durch Begleichung des Schadens eine Schuld Ihrerseits anerkennen.“

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Berater

Weitere Forderungen weiterleiten

Haben Sie einen Schaden verursacht und diesen Ihrer Haftpflicht­versicherung gemeldet, erfolgt die weitere Kommunikation mit dem Geschädigten über Ihren Versicherer. Sollte der Geschädigte jedoch weiter direkt mit Ihnen kommunizieren, leiten Sie alle Schreiben, Mahnungen oder Klagen sofort an Ihre Versicherung weiter.

Wie melde ich der Kfz-Versicherung einen Schaden?

Icon blaues Auto

Fotos und Quittungen helfen

Nach einem Autounfall geht es häufig um viel Geld. Aber nicht nur deshalb sollten Sie den Schadensfall so schnell wie möglich Ihrer Kfz-Versicherung melden. Auch die Erinnerung an den Unfallhergang verblasst mit der Zeit und wichtige Details könnten vergessen werden. Allerdings sind Sie so lange zum Warten auf Leistungen gezwungen, bis der Unfallbericht der Polizei bei Ihrem Versicherer eingegangen ist. Ist der Schaden durch einen anderen Fahrer verursacht worden, sollten Sie die Schadens­meldung an dessen Kfz-Versicherung mit Ihrer eigenen koordinieren.

Schadensfälle in der Kfz-Versicherung

eCall Notrufsysteme für Autos

Seit 2018 müssen Neuwagen mit einem automatischen Notrufsystem ausgestattet werden. Bei einem Aufprall oder schweren Autounfall wird dabei über den Emergency Call – kurz eCall – ein 112-Notruf abgesetzt. Ältere Autos verfügen meist über einen Unfallmeldestecker zum Beispiel im Zigarettenanzünder. Der Unfall wird dann über eine App an eine Notrufzentrale gemeldet. Dabei wird auch der genaue Ort des Autos übermittelt.

Wie melde ich einen Unfall an die Unfall­versicherung?

Icon Gipsbein

Meldefrist abhängig von Schwere des Unfalls

In der Regel müssen Unfälle so schnell wie möglich gemeldet werden. Zudem sollte sich der Verletzte in Absprache mit dem Versicherer von einem Arzt untersuchen lassen. Mehr Zeit für die Schadensmeldung an die private Unfall­versicherung können Sie sich lassen, falls Sie eine Invalidität erleiden. Dann haben Sie in der Regel 12 bis 15 Monate Zeit. Schauen Sie jedoch immer vorab in die Vertragsbedingungen.

Unfall bei der Unfall­versicherung melden


Meldefrist bei gesetzlicher Unfall­versicherung deutlich kürzer

Maximal drei Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei der gesetzlichen Unfall­versicherungen. Arbeits- und Wege­unfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.

Wer die Meldung verpasst, hat zwar keinen Anspruch mehr auf vergangene Leistungen, auf zukünftige jedoch schon. Dies entschied ein Urteil des Sozialgerichts Augsburg im Jahr 2013 (Az. S 8 U 147/13).

Wie beantrage ich Leistungen bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Icon Rollstuhl

Leistungsantrag beim Versicherer stellen

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) leistet ab dem Moment, in dem Sie berufsunfähig geworden sind. Das gilt auch rückwirkend, falls Sie nicht unmittelbar nach Feststellung den Fall melden. Damit Sie allerdings nicht zu lange auf den Beginn der Leistungen warten müssen, sollten Sie so früh wie möglich Ihren Versicherer informieren. Bei der Schadensmeldung in der BU spricht man vom Leistungsantrag auf Be­rufs­un­fähig­keits­rente.

So stellen Sie den Leistungsantrag richtig


Antrag korrekt und vollständig ausfüllen

Bei der Meldung ist es wichtig, dass alle Ihre Angaben korrekt sind. Fügen Sie auch direkt alle nötigen Unterlagen, wie ärztliche Bescheinigungen, Diagnosen, Prognosen und Atteste bei. Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie Ihrer aktuellen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Anhand aller Erklärungen und Nachweise im Leistungsantrag prüft der Versicherer Ihren Anspruch und gewährt die Berufs­unfähigkeitsrente oder eben nicht.

Wie stelle ich eine Todesmeldung an die Lebens­versicherung?

Icon Grabstein

Leistungsantrag beim Versicherer stellen

Todesfälle sind der Lebens­versicherung innerhalb von 24 bis 72 Stunden zu melden, damit den Begünstigten die Ver­sicherungs­summe reibungslos ausgezahlt werden kann.

Der Lebens­versicherung müssen Sie die Sterbeurkunde und das Zeugnis über die Todesursache übersenden, da es in den Versicherungs­bedingungen Ausschlusskriterien geben kann. Anhand der offiziellen Dokumente wird der Versicherer überprüfen, ob der gemeldete Todes­fall ihn zur Leistung verpflichtet.

So wird die Lebens­versicherung ausgezahlt

Fazit

Unabhängig von der betroffenen Versicherung sollten Sie einen Schadensfall so früh wie nur möglich melden. Teilweise bleiben Ihnen nur wenige Tage Zeit, damit Sie vollen Anspruch auf Leistungen haben. Dennoch müssen erst alle unmittelbaren Gefahrenquellen beseitigt sein. Sorgen Sie deshalb dafür, dass sich der Schaden nicht noch weiter erhöht. Dann können Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen.

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Katharina Burnus
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