3 typische Schadensfälle in der Rechtsschutz­versicherung und was Sie im Schadensfall tun müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Häufige Fälle im Rechtsschutz sind u. a. eine unberechtigte Kündigung vom Arbeitgeber, Streitigkeiten mit den Vermieter oder das Durchsetzen einer Schadens­ersatz­forderung.
  • Ohne eine Rechts­schutz­ver­sicherung können die Kosten, die selbst gezahlt werden müssen, je nach Streitwert und Instanzen extrem hoch werden.
  • Wenn es zu einem Rechtsfall kommt, holen Sie sich unbedingt eine Deckungszusage vom Versicherer ein.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie Ihrer Rechtsschutz­versicherung einen Rechtsfall melden, was zu den typischen Schadensfällen im Rechtsschutz gehört und was Sie ein Rechtsstreit mit und ohne Versicherung wirklich kostet. Inklusive 3 konkreter Beispielfälle.

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun im Schadensfall?
  2. Schadensfall 1: Mieterhöhung
  3. Schadensfall 2: OP Fehler
  4. Schadensfall 3: Kündigung vom Chef

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Ablehnungen zur Kostendeckung müssen Versicherte nicht einfach hinnehmen. Tatsächlich sind ein Großteil der Ablehnungen durch die Rechtsschutz­versicherung ungerechtfertigt und sollten angefochten werden. Sollte es zu einer Ablehnung zur Kostendeckung gekommen sein, ist das weitere Vorgehen wie folgt:

Versicherer kontaktieren

Sobald Sie in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt sind, sollten Sie umgehend Ihren Versicherer kontaktieren und das weitere Vorgehen absprechen.

Freie Anwaltswahl

Falls Ihre Rechtsschutz­versicherung die freie Anwaltswahl inkludiert, können Sie den Anwalt Ihres Vertrauens oder einen beliebig anderen Anwalt einschalten. Andernfalls bieten gute Rechtsschutz­versicherer ein Netzwerk aus Partneranwälten, von denen Ihnen einer zur Seite gestellt werden kann.

Deckungszusage

Sie oder Ihr Anwalt sollten beim Versicherer eine Deckungszusage einholen. Damit ist sichergestellt, dass der Rechtsfall von der Versicherung abgedeckt ist.

Mediation

Jetzt geht es darum, zu prüfen, ob der Fall durch eine Mediation gelöst werden kann, eine außergerichtliche Einigung getroffen werden kann oder ob der Rechtsfall vor Gericht ausgetragen werden muss.


Kostenlose Beratung nutzen

Eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Juristen ist bei jeder guten Rechtsschutz­versicherung inklusive. Im Schadensfall sollten Sie diese Möglichkeit wahrnehmen. Oftmals verzichten Anbieter von Rechtsschutz­versicherungen auf die Zahlung des Selbstbehaltes, wenn nach einer persönlichen Erstberatung der Schadensfall als erledigt betrachtet werden kann.

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Typischer Schadens­fall 1:
Miet­streitig­keit

Frau Bergmanns Vermieter will zum zweiten Mal im Jahr die Miete erhöhen. Die Mieterhöhung ist dabei unverhältnismäßig hoch: Ihre aktuelle monatliche Miete beträgt 700 Euro. Die Miete soll nun um 80 Euro erhöht werden. Frau Bergmann vermutet, dass der Vermieter sie dadurch aus der Wohnung drängen will, da er am Haus Umbauten vornehmen und die Wohnungen dann teurer vermieten möchte. Frau Bergmann entscheidet sich dazu, einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren und gegen ihren Vermieter rechtlich vorzugehen.

Wie berechnet sich der Streitwert einer Mieterhöhung?

Nach § 41 V des Gerichtskostengesetzes (GKG) berechnet sich der Streitwert bei Wohnraummietverhältnissen nach dem 12-fachen des Mieterhöhungsbeitrages. Sprich: Der Mieterhöhungsbeitrag wird mit 12 multipliziert. Dies gilt für alle Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Bei kürzeren Laufzeiten wird die Berechnung entsprechend angepasst.

Der Streitwert von Frau Bergmanns Fall beträgt demnach:

80 Euro Mieterhöhung x 12 = 960 Euro.

Kosten des Rechtsstreits mit und ohne Rechtsschutz­versicherung

Kosten ohne Rechtsschutz

Ohne eine Rechtsschutz­versicherung muss Frau Bergmann im Falle einer Niederlage alle Kosten selbst tragen. Dazu gehören ihre eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten:

  • die Kosten für ihren Anwalt bei einer außergerichtlichen Vertretung (max. 159,94 €)
  • falls der Prozess vor Gericht kommt: Anwalts- und Gerichtskosten 1. Instanz (max. 745,20 €)
  • falls der Prozess darüber hinaus läuft: zusätzliche Prozesskosten der 2. und 3. Instanz (max. 2.744,72 €)

(Angaben der Kosten gemäß Prozesskostenrechner)

Kosten mit Rechtsschutz

Hat Frau Bergmann eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen, die den Miet­rechtsschutz mit abdeckt, kann sie ohne Probleme mit einem Anwalt gegen die Forderungen des Vermieters vorgehen. Auch einen Gang vor Gericht hat sie dann nicht zu befürchten. Maximal muss sie die vereinbarte Selbst­beteiligung leisten. Wir nehmen an, dass Frau Bergmann eine Rechtsschutz­versicherung mit einer Selbst­beteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadensfall abgeschlossen hat.

Es entstehen ihr folgende Kosten:

  • Falls Fall mit Telefonberatung oder Mediation geklärt: 0 €
  • Falls außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren: 150 € (Selbst­beteiligung)

Auch Vermieter kann klagen

Auch der Vermieter kann rechtlich gegen den Mieter vorgehen, um seine Mieterhöhung durchzusetzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter nach Ablauf der Bedenkfrist dem Mieterhöhungsverlangen immer noch nicht zugestimmt oder nur teilweise zugestimmt hat. Der Streitwert berechnet sich dann genauso, wie oben beschrieben. Unterstützt werden kann der Vermieter dabei durch eine Vermieter­rechtsschutz­versicherung.

Typischer Schadens­fall 2:
Schadens­ersatz­forde­rung

Frau Bergmann hatte eine Operation an der Hüfte. Der Arzt hat dabei einen Operationsfehler gemacht, weshalb eine zweite OP nötig ist und Frau Bergmann Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit erleidet. Frau Bergmann nimmt sich einen Anwalt für Medizinrecht zu Hilfe und geht gegen den Arzt rechtlich vor.

Sie fordert Schadensersatz vom Arzt für:

  • Kosten für Medikamente
  • Kosten für Therapie und Behandlung
  • Kosten für Verdienstausfall

Wir nehmen an, dass Frau Bergmann durch oben stehende Kostenpositionen ca. 20.000 Euro entstehen.

Wie berechnet sich der Streitwert einer Schadensersatzforderung?

Bei Schadensersatzforderungen entspricht der Streitwert der Summe der Forderung. Die Schadensersatzforderung berechnet sich wiederum anhand der konkret entstandenen Aufwendungen und Kosten.

Kosten des Rechtsstreits mit und ohne Rechtsschutz­versicherung

Kosten ohne Rechtsschutz

Ohne eine Rechtsschutz­versicherung für Privatrecht trägt Frau Bergmann im Falle einer Niederlage die kompletten Kosten für ihren Anwalt, den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten aller nötigen Instanzen selbst.

  • Bei außergerichtlicher Verhandlung: max. 1.295,43 €
  • Bei gerichtlicher Verhandlung 1. Instanz: max. 6.084,50 €
  • Bei gerichtlicher Verhandlung 2. Instanz: max. 13.137,90 €
  • Bei gerichtlicher Verhandlung 3. Instanz: max. 22.529,66 €

(Angaben der Kosten gemäß Prozesskostenrechner)

Kosten mit Rechtsschutz

Die private Rechtsschutz­versicherung von Frau Bergmann übernimmt die Kosten für einen Anwalt und, falls es dazu kommt, auch die Kosten für den Gang vor Gericht. Sie hat lediglich die vereinbarte Selbst­beteiligung von 150 Euro zu leisten.

Es entstehen ihr folgende Kosten:

  • Falls Fall mit Telefonberatung oder Mediation geklärt: 0 €
  • Falls außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren: 150 € (Selbst­beteiligung)

Darum ist eine Rechtsschutz­versicherung sinnvoll

Schmerzensgeld nach Operationsfehler möglich?

Hätte Frau Bergmann dauerhafte, immaterielle Schäden an ihrer Gesundheit oder an ihrem Körper erlitten, könnte sie darüber hinaus auch Schmerzensgeld fordern. Je nach Schwere der Schäden kann ein solches Schmerzensgeld mehrere 10.000 Euro bis mehrere 100.000 Euro betragen. Die Berechnung von Schmerzensgeld sollte jedoch von einem Fachanwalt vorgenommen werden, denn zu hohe Schmerzensgeldforderungen können zum Verlust des Anspruchs für den Kläger führen. Auch bei der Einklage von Schmerzensgeld unterstützt die Privat­rechtsschutz­versicherung.

Typischer Schadens­fall 3:
Kündigung durch den Arbeit­geber

Frau Bergmann wird von ihrem Arbeitgeber unbegründet gekündigt. Vorab folgten keine Mahnungen und auch aus anderen Gründen hält sie die Kündigung für unberechtigt. Sie kontaktiert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und möchte rechtlich gegen ihren Arbeitgeber vorgehen.

Wie berechnet sich der Streitwert bei einer Kündigung?

Der Streitwert bei Kündigungsangelegenheiten richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei einer Dauer von weniger als 6 Monaten entspricht der Streitwert 1 Monatsgehalt, bei einer Dauer von länger als 6 Monaten entspricht der Wert 3 Monatsgehälter. Die Höhe wird in der Regel am Bruttogehalt gemessen.

Frau Bergmann verdiente 3.000 Euro brutto im Monat und arbeitete bereits seit 2 Jahren im Betrieb. Der Streitwert von Frau Bergmanns Fall beträgt demnach:

3.000 x 3 = 9.000 Euro.

Kosten des Rechtsstreits mit und ohne Rechtsschutz­versicherung

Kosten ohne Rechtsschutz

Ohne eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung muss sie die Kosten für den Anwalt selbst übernehmen. Falls sie gegen ihren Arbeitgeber verliert, trägt sie in der ersten Instanz auch die Gerichtskosten. Ab der zweiten Instanz muss sie im Fall einer Niederlage zusätzlich die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen.

  • Bei außergerichtlicher Verhandlung: max. 887,03 €
  • Bei gerichtlicher Verhandlung 1. Instanz: max. 2.418,85 €
  • Bei gerichtlicher Verhandlung 2. Instanz: max. 8.848,82 €
  • Bei gerichtlicher Verhandlung 3. Instanz: max. 15.167,98 €

(Angaben der Kosten gemäß Prozesskostenrechner)

Kosten mit Rechtsschutz

Wenn Frau Bergmann eine Rechtsschutz­versicherung mit integriertem Berufs­rechtsschutz abgeschlossen hat, braucht sie den Gang vor Gericht nicht zu fürchten. Denn die Rechtsschutz­versicherung übernimmt sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten. Es fällt für sie maximal die vereinbarte Selbst­beteiligung an.

Es entstehen ihr also folgende Kosten:

  • Falls Fall mit Telefonberatung oder Mediation geklärt: 0 €
  • Falls außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren: 150 € (Selbst­beteiligung)

Experten-Tipp:

„Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, eine Rechtsschutz­versicherung zu haben. Denn anders als in anderen Bereichen zahlen hier in der ersten Instanz beide Parteien. Bedeutet: Auch wenn Sie vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen und den Fall gewinnen, tragen Sie die Kosten für Ihren Anwalt in der ersten Instanz immer selbst. Außer, Sie haben einen Arbeits­rechtsschutz. Dieser übernimmt dann auch diesen Eigenanteil für Sie.“

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Katharina Burnus
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