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Betriebs­­unterbrechungs­versicherung – Schadensfall

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Kann Ihr Betrieb aufgrund eines versicherten Schadens nicht weiterarbeiten, springt die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ein und ersetzt Ihnen laufende Kosten und entgangene Gewinne.
  • Wichtig ist jedoch, dass Sie die Versicherung schnell informieren und die Höhe des entgangenen Schadens belegen können.
  • Führen Sie Schadensminderungs­maßnahmen am besten in enger Absprache mit der Versicherung durch.

Das erwartet Sie hier

Was sind typische Schadensfälle der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung und wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Inhalt dieser Seite
  1. Verhalten im Schadensfall
  2. Beispiel 1: Feuer in der Fertigungshalle
  3. Beispiel 2: Wasserschaden im Hotel
  4. Komplikationen und Fallstricke
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So verhalten Sie sich richtig im Schadensfall

Damit die Versicherung bei einer Betriebs­unterbrechung auch wirklich leistet, ist korrektes und umgehendes Handeln im Schadensfall wichtig. Es ist wichtig, dass Sie den Schaden möglichst schnell melden.

Das ist im Schadensfall zu tun

Icon Achtung

1. Schaden begrenzen

Sobald Sie den Schaden bemerken, ergreifen Sie schnellstmöglich Maßnahmen, damit sich dieser nicht unnötig ausweitet. Verändern Sie am Schadensort dennoch so wenig wie möglich.

Icon Stift

2. Schaden dokumentieren

Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig. Machen Sie beispielsweise Fotos von der Schadensstelle sowie Notizen zum Hergang und Ausmaß des Schadens.

Icon Smartphone

3. Schaden melden

Melden Sie den Schaden schnellstmöglich dem Versicherer. Häufig stellen Versicherer dafür Telefon-Hotlines und Online-Formulare zur Verfügung. Beachten Sie, dass manche Schäden wie etwa Einbrüche auch bei der Polizei gemeldet werden müssen.

Icon Telefon

Sprechen Sie sich mit Ihrem Versicherer ab

Leiten Sie Schadenminderungs­maßnahmen immer in Absprache mit dem Versicherer ein. So können Sie sichergehen, dass dieser tatsächlich die Kosten dafür übernimmt. Ist dies nicht möglich, beispielsweise, weil Sie schnell handeln müssen, dann informieren Sie den Versicherer umgehend über die vorgenommenen Maßnahmen. Fordern Sie den Versicherer am besten nachweisbar dazu auf, Ihnen Anweisungen zur Schadensminderung zu geben.


So weisen Sie Ihre Schäden nach

Das Ausmaß des Betriebs­­unterbrechungsschadens wird in der Regel von einem Gutachter des Versicherers festgestellt. Dieser prüft auch, ob ein Versicherungsfall vorliegt, also ob der Schaden durch eine versicherte Ursache entstanden ist und ob die Versicherung leisten muss.

Die Versicherung nutzt Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und andere Dokumente wie Auftragsbücher oder Buchungen, um zu ermitteln, wie hoch die laufenden Kosten und entgangenen Erträge sind. Als Versicherungsnehmer müssen Sie dem Versicherer die Informationen zur Verfügung stellen, die dieser braucht, um festzustellen, ob und in welcher Höhe er leisten muss.

Schadensbeispiel 1: Betriebs­unterbrechung wegen Feuer

Icon Feuerlöscher

Feuer in einer Betriebsstätte

Es kommt in einer Betriebsstätte zu einem Feuer. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, aber die Räume können vorerst nicht genutzt werden und sämtliche Maschinen sind beschädigt. Während dieser Zeit müssen unter anderem die Gehälter für 40 Angestellte weiterhin gezahlt werden. Erst einen Monat später geht es mit der Produktion weiter.


Der Schaden ohne die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Glücklicherweise hat die Firma eine gewerbliche Gebäude­versicherung und eine Inhalts­versicherung. Diese tragen die Kosten für die Wiederherstellung der Halle und den Ersatz der Maschinen und der zerstörten Waren und Rohstoffe.

Sie gleichen jedoch nicht die Ertragsausfälle und laufenden Kosten durch die Betriebs­unterbrechung aus. Allein durch die Gehaltszahlungen ergeben sich Kosten von 75.000 Euro. Hinzu kommen noch entgangene Gewinne in Höhe von 20.000 Euro. Das stellt einen massiven Einschnitt in die Rücklagen der Firma dar.


Der Schaden mit der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Im zweiten Szenario hat das Unternehmen sich auch gegen Betriebs­­unterbrechungs­versicherungen versichert. Also erstattet die Versicherung zusätzlich noch die Gewinne, die das Unternehmen ohne den Schaden erwirtschaftet hätte, und trägt die laufenden Kosten wie die Gehälter der Angestellten, die erst nach der Wiederherstellung von Räumlichkeiten und Maschinen an die Arbeit zurückkehren können. Somit ist der finanzielle Schaden durch das Feuer in diesem Fall deutlich weniger schwerwiegend.

Schadensbeispiel 2: Wasserschaden im Hotel

Icon Hochhaus

Der Schaden

Aufgrund eines schweren Wasserschadens müssen sechs Zimmer in einem kleinen Hotel saniert werden. Zu den Kosten der Reparaturen kommen noch entgangene Einnahmen von 12.240 Euro, weil die Zimmer für zweieinhalb Wochen nicht vermietet werden können.


Der Schaden ohne die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Das Hotel ist gegen Leitungswasserschäden versichert und muss so nicht selbst für die Instandsetzung der Zimmer aufkommen. Trotzdem verliert das Unternehmen Geld, weil die Buchungen für die Zimmer storniert werden müssen.


Der Schaden mit der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Der Besitzer des Hotels kann anhand der bereits getätigten Buchungen für die Zimmer unkompliziert nachweisen, welche Einnahmen es ohne den Schaden erzielt hätte. Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung trägt diese Kosten, was eine große Entlastung für das kleine Familienunternehmen darstellt.

Mögliche Komplikationen und Fallstricke bei der Schadenregulierung

Typische Streitpunkte

Die Berechnung der ausgefallenen Erträge ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Auch wenn eine schnelle Schadensabwicklung entscheidend für den Erhalt der Liquidität sein kann, sollten Sie das erste Angebot der Versicherung sorgfältig prüfen. Weitere Szenarien, die zu Leistungsminderungen oder Konflikten um die Leistungspflicht führen können, sind:

  • Der Versicherer sieht Anhaltspunkte dafür, dass Fahrlässigkeit Ihrerseits zum Schaden beigetragen hat.
  • Es besteht eine Unter­versicherung.
  • Der Ertragsausfall steht nicht eindeutig in Verbindung mit dem Schaden und könnte auch aus anderen Gründen eingetreten sein.

Die Versicherung zahlt nicht – was tun?


So können Sie Problemen vorbeugen

  • Achten Sie bei bereits vor Vertragsschluss genau darauf, welche Risiken versichert sind und welche Verpflichtungen Sie als Versicherungsnehmer haben.

  • Informieren Sie Ihre Versicherung, wenn neue Betriebsstätten oder Risiken hinzukommen oder wenn Sie eine höhere Versicherungssumme benötigen.
  • Bewahren Sie alle Dokumente, die Ihnen beim Nachweis eines Schadens helfen können, sorgfältig auf.

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Katharina Burnus
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