Cyber-Versicherung – Typische Schadensfälle
Wie verhalte ich mich im Schadensfall? Wir erklären, wie Sie reibungslos mit Cyber-Attacken gegen Ihre Firma oder gegen Sie privat am besten umgehen. Anhand von 5 Beispielen zeigen sich die Vorteile einer Cyber-Versicherung für Unternehmen und für Privatpersonen.Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Sobald Sie als Privatperson oder mit Ihrem Unternehmen feststellen, dass über digitale Medien Ihre Rechte verletzt oder Ihr (geistiges) Eigentum beschädigt worden ist, können Sie ihre Cyber-Versicherung kontaktieren und den „Schadensfall“ melden. Entsprechend den vereinbarten Leistungen unterstützt Sie Ihr Versicherer bei der Vorgehensweise zur Behebung der Schäden und bei der Ermittlung der Täter.
Für jeden der hier beschriebenen Fälle berät Sie ein Spezialist ihrer Cyber-Versicherung zur genauen Vorgehensweise. Dieser wird Sie in der Regel um das Anfertigen von Beweismaterial bitten. Hier können Sie Ihrem Versicherer entgegenkommen und mit der Dokumentation des Vorfalls selbständig beginnen.
Erstellen Sie Bildschirmfotos (engl.: Screenshots) möglichst immer im Beisein eines glaubwürdigen Zeugen. So können Sie den Vorwurf der Manipulation abwehren. Scheuen Sie zudem nicht davor zurück, Strafanzeige – notfalls auch gegen Unbekannt – zu erstatten. Immerhin ist das Internet kein rechtsfreier Raum.
Beispiele aus dem gewerblichen Bereich
Kompletter Datenverlust – Ohne Cyber-Versicherung
Bevor die Steuerberater oder einer ihrer Mitarbeiter selbst Hand anlegen, beauftragen sie lieber einen externen Dienstleister. Die IT-Experten sollen die Systeme so schnell wie möglich wieder von der Schadsoftware befreien. Sollten die Spezialisten die Daten auf den Computern nicht wiederherstellen können, droht dem Steuerbüro ein enormer Verlust. Alle Kosten müssen vom Unternehmen getragen werden. Je nach gewählter Rechtsform haften die Eigentümer mitunter mit ihrem Privatvermögen.
Kompletter Datenverlust – Mit Cyber-Versicherung
Die Sabotage der Unternehmenssysteme durch Schadsoftware zählt als Eigenschaden und sollte vom Versicherungsschutz erfasst sein. Den Schadensfall kann das Steuerbüro sofort der Cyber-Versicherung melden. Sie berät zu möglichen Schritten, die zur Behebung des Schadens unternommen werden können. Die Beauftragung von IT-Experten und -Forensikern kann auch durch den Versicherer erfolgen. Ansonsten muss ein Kostenvorschlag eingereicht werden, um die Deckungszusage der Cyber-Versicherung zu erhalten. Und weil das gesamte Steuerbüro Schäfer & Lange eine Zeit lang nicht arbeiten kann und daher schließen muss, kommt für den Betriebsausfall die Cyber-Versicherung auf.
Reputationsverlust nach Cyber-Attacke – Ohne Cyber-Versicherung
Max Köhler muss nun im Namen seiner Firma und seiner Familie den Vorfall eindämmen und alle Botschaften der Cyber-Kriminellen aus dem Netz nehmen. Der Firmenanwalt hat die Unternehmensführung davon überzeugt, die Täter rechtlich belangen zu wollen. Max ist schon mit dem Auffinden und Löschen der Beiträge beschäftigt. Die Täter zu identifizieren hält er für unmöglich. In der Führungsetage von Köhler & Söhne droht flächendeckende Panik auszubrechen. Max spricht sich dafür aus, Ruhe zu bewahren und mit dem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Doch ohne Medienagentur an seiner Seite muss das Unternehmen sämtliche Maßnahmen selbst konzipieren, durchführen und finanzieren. Schließlich müssen intern neue Kompetenzen entwickelt werden, sämtliche Internetauftritte der Marke Köhler & Söhne gegen zukünftige Attacken zu sichern. Das kostet die Firma Zeit und Geld.
Reputationsverlust nach Cyber-Attacke – Mit Cyber-Versicherung
Noch vor dem Startschuss für Max Köhlers Online-Initiative wurde für das Unternehmen eine Cyber-Versicherung abgeschlossen. Man wollte auf Nummer sicher gehen, falls sich das Vorhaben der nächsten Generation als schlechte Idee herausstellen sollte. Nun ist der Schadensfall eingetreten und dem Familienbetrieb droht ein immenser Reputationsverlust. Doch die Unternehmensleitung kann einen kühlen Kopf bewahren und den Schadensfall ihrer Cyber-Versicherung melden. Der Versicherer stellt dem Köhler & Söhne ein professionelles Krisenmanagement und IT-Experten an die Seite.
Beispiele aus dem privaten Bereich
Cybermobbing – Ohne Cyber-Versicherung
Wo persönliches Einschreiten und Gespräche mit den Verantwortlichen nicht weiterhelfen, sind rechtliche Schritte notwendig. Schließlich fallen die meisten Aspekte von Cyber-Mobbing unter das Strafrecht. Verleumdung (§ 187 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Beleidigung (§ 185) machen den Großteil der Tatbestände von Cyber-Mobbing aus. Sie alle können von einem Gericht mit Freiheitsentzug oder Geldstrafe bestraft werden.
Ohne den Versicherungsschutz einer Cyber-Versicherung muss Familie Becker sämtliche Schritte zur Bestrafung der Täter in die eigene Hand nehmen. Von der Beweissicherung bis zur Finanzierung der anwaltlichen Arbeit. Ohne einen Fachanwalt wird es für die Eltern nicht leicht, die Täter wirksam zur Löschung aller Materialien zu bewegen. Auch die eventuell notwendige psychologische Betreuung ihres Sohnes müssen Herr und Frau Becker selbst organisieren und bezahlen.
Cybermobbing – Mit Cyber-Versicherung
Je nach Umfang der abgeschlossenen Cyber-Versicherung erhält die Familie Becker professionelle Unterstützung. Der Versicherer vermittelt nicht nur Beratung für Opfer und Angehörige. Er beauftragt Spezialisten damit, die Beweismaterialien zu sichern und sie aus dem Netz nehmen zu lassen. Eine umfassende Cyber-Versicherung kommt zudem für die anstehenden Anwalts- und Gerichtskosten auf, sollten Herr und Frau Becker bei der Polizei Strafanzeige stellen.
Die kleine Cyber-Versicherung für Privatpersonen wird nicht so häufig angeboten wie die große Cyber-Versicherung für Unternehmen. Familie Becker wird daher im Bereich der Rechtsschutz- und Hausratversicherung suchen müssen. Beispielsweise kann Frau Becker sich für die ARAG Internet-Rechtsschutzversicherung zum Preis von 148,46 Euro im Jahr entscheiden. Dann ist im Tarif „web@ktiv Plus“ die psychologische Soforthilfe nach Cyber-Mobbing abgedeckt. Oder Frau Becker entscheidet sich für den Anbieter Janitos und verbindet ihre Hausrat- oder ihre Haftpflichtversicherung mit einem Online-Schutz. Hier sind Verletzungen von Persönlichkeitsrechten und andere Formen von Cyber-Mobbing versichert. Die Janitos bepreist ihr Angebot mit 55 Euro (brutto) im Jahr.
Ungefragte Veröffentlichung von Fotos – Ohne Cyber-Versicherung
Hannah ist auf sich allein gestellt, da sie nicht noch mehr Leute ihre Partybilder sehen lassen will. Sie muss jetzt praktisch das ganze Internet nach diesen Aufnahmen absuchen. Jeden, der Kopien davon weiterreicht, muss Hannah kontaktieren und um die Löschung bitten. Bei den Fotografen hat Hannah wenigstens eine Adresse und Telefonnummer über deren Internetseite finden können.
Ohne eine Cyber-Versicherung investiert Hannah als Betroffene jede Menge Zeit und Nervenkraft darin, dem Weiterverbreiten der unerwünschten Bilder Einhalt zu gebieten. Sie muss sich mit den Plattformbetreibern auseinandersetzen, um die Löschung zu erreichen. Die örtlichen Fotografen ruft Hannah persönlich an und fordert, die Fotos mit ihr aus dem Netz zu nehmen.
Ungefragte Veröffentlichung von Fotos – Mit Cyber-Versicherung
Ihrer Cyber-Versicherung kann Hannah direkt einen Schadensfall melden. Sie kann die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen. Vor allem ihr Recht am eigenen Bild will Hannah durchsetzen. Dabei unterstützt sie ihr Versicherer. So muss Hannah nicht alleine dafür kämpfen, dass die Fotos aus dem Internet verschwinden. Die Cyber-Versicherung beauftragt hierfür Spezialisten.
Für den Fall, dass man im Schadensfall nicht um den Klageweg herum kommt, eignet sich eine private Rechtsschutzversicherung inklusive Cyber-Versicherung. Hier haben die Versicherer die Kenntnis über Fachanwälte in Hannahs näherer Umgebung. Für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Tätigkeit kommt die Versicherung auf.
Ungewünschte Nennung – Ohne Cyber-Versicherung
Spätestens mit seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen wünscht sich Simon, dass er nicht länger als Aushängeschild dient. Er muss daher selbständig das Unternehmen dazu bewegen, alle Fotos und Nennungen zu entfernen. Behauptet sein ehemaliger Arbeitgeber noch, Simon habe damals dieser Nutzung ausdrücklich zugestimmt, wird es schwieriger. Im Zweifel muss Simon einen Anwalt einschalten, um sein Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen. Die Kosten dafür muss Simon selbst tragen.
Ungewünschte Nennung – Mit Cyber-Versicherung
Hat Simon bereits eine aktive Cyber-Versicherung, kann er direkt seinen Anbieter kontaktieren und einen Schadensfall melden. Sobald die Versicherung leistet, braucht sich Simon nicht weiter mit seinem Ex-Chef zu befassen. Der Versicher regelt den Rest. Wird seitens der Firma beispielsweise behauptet, die Nennung von Simons Namen und die Fotos seien Eigentum des Unternehmens, übernimmt Simons Cyber-Versicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung.