Hausratversicherung – Typische Schadensfälle
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Geht vom Schaden noch eine Gefahr aus, müssen Sie den selbstverständlich erst einmal unter Kontrolle bringen. Feuer müssen gelöscht, Lecks provisorisch gestopft werden. Einbrecher sollten entweder dingfest oder verjagt worden sein. Dann können Sie, sobald sich die Situation beruhigt hat, Ihrer Hausratversicherung den Schadensfall melden.
Machen Sie auch mehrere Fotos vom Schaden, um dessen Ausmaß genau zu dokumentieren. Schließlich wird bei kleineren Summen kein Gutachter zu Ihnen entsandt. Dann reichen Sie die gemachten Aufnahmen zusammen mit dem ausgefüllten Schadensformular bei ihrem Versicherer ein. Geht es um große Summen, wird ein Vertreter Ihrer Hausratversicherung gemeinsam mit Ihnen vor Ort den Schaden begutachten und festhalten.
Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit mit der Meldung Ihres Schadens! Je früher Sie Ihre Hausratversicherung informieren, desto besser. Einige Versicherer geben Ihnen maximal 1 Woche Zeit.
Familie Schröder hat ein Kind und wohnt in einer 75 qm großen Wohnung. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung beträgt 48.750 €. Durch einen Kurzschluss am Fernsehgerät entsteht ein Feuer. Der Brand kann gelöscht werden, ohne dass weitere Schäden entstehen. Die Schadenshöhe beträgt 800 Euro. Leistungen bei Feuerschäden sind im Tarif integriert.
Feuerschaden ohne private Hausratversicherung
Wenn die Familie keine Hausratversicherung besitzt, muss der Fernseher selbst ersetzt werden, außerdem müssen alle Schäden, die durch das Feuer am Hausrat entstehen, beseitigt und ersetzt werden.
Feuerschaden mit Hausratversicherung
Mit der Hausratversicherung muss Familie Schröder nichts für den entstandenen Schaden zahlen, wenn der Schaden am Kabel nicht vorher schon sichtbar war. Die Versicherung übernimmt sowohl die Kosten für den zerstörten Fernseher als auch die Kosten für alle anderen Schäden, beispielsweise auch jene, die durch den Löscheinsatz entstanden sind. Wertgegenstände werden hingegen nur bis 20 Prozent des Werts versichert.
Keine Zahlung bei grober Fahrlässigkeit
Wenn der Versicherungsnehmer den Brand durch eine vorsätzliche Handlung selbst verursacht hat, übernimmt die Versicherung nicht die Kosten für den entstandenen Schaden. Viele Versicherungen schließen zwar mittlerweile grobe Fahrlässigkeit ein, wenn der Brand allerdings vorsätzlich verursacht wurde, zahlt die Versicherung nichts. Der Versicherer entscheidet letztendlich „je nach Schwere des Verschuldens“. In älteren Versicherungsverträgen kann es allerdings der Fall sein, dass grobe Fahrlässigkeit noch nicht enthalten ist.
„Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Viele Schäden fallen in diese Kategorie und ohne Aufnahme in den Versicherungsschutz bleibt man auf den Kosten sitzen.“
Beachten Sie dazu die unterschiedlichen Hausratversicherungs-Leistungen.
Während Familie Schröder im Urlaub ist, wird in der Wohnung der Familie eingebrochen. Die Schadenhöhe beläuft sich auf 4.000 Euro (nicht Wertsachen) und 12.000 (Wertsachen).
Diebstahl ohne Hausratversicherung
Wenn die Familie keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, muss sie die entstandenen Kosten selbst bezahlen. Auf die Familie kommt also ein Betrag von 16.000 Euro zu, nicht gerade wenig für die meisten Menschen.
Diebstahl mit Hausratversicherung
Die Hausratversicherung der Familie übernimmt bei jenem Hausrat, der nicht zu den Wertgegenständen zählt, 100 Prozent der entstandenen Kosten. Bei einer Wohnfläche von 75 m² beträgt die Deckungssumme der Hausratversicherung 48.750 Euro. Für die gestohlenen Wertsachen bekommt man von der Hausratversicherung maximal 20 Prozent der Versicherungssumme erstattet. Familie Schröder kann daher mit höchstens 9.750 Euro rechnen.
Familie Schröder verlässt die Wohnung und vergisst das Fenster zu schließen. Ein unerwarteter Sturm kommt auf und durch eine zerstörte Vase entsteht ein Sachschaden in Höhe von 200 Euro.
Sturmschaden ohne Hausratversicherung
Der Betrag von 200 Euro muss komplett von Familie Schröder bezahlt werden.
Sturmschaden mit Hausratversicherung
In der Regel übernimmt die Hausratversicherung zwar die kompletten Kosten, wenn etwas durch Sturm beschädigt wurde, in diesem Fall kürzt die Versicherung allerdings die Leistung, da die Familie grob fahrlässig gehandelt hat. Beim Verlassen der Wohnung das Fenster offen zu lassen, wird von Versicherungen als grob fahrlässig bewertet. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschließen, bei der grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt mitversichert ist. Der Vorteil für den Kunden ist, dass der Versicherer dem Kunden nicht die Leistung kürzt, wenn dieser durch Unachtsamkeit einen Schaden hervorruft.