Private Krankenzusatz­­versicherung – 3 Beispielfälle

Das Wichtigste in Kürze

  • Nehmen Sie eine Leistung beim Arzt in Anspruch, bekommen Sie eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
  • Nach einigen Wochen erhalten Sie die Erstattung vom Versicherer und können ggf. die Rechnung beim Arzt begleichen.
  • Zu den häufigsten Fällen, bei denen eine private Krankenzusatz­versicherung sinnvoll ist, gehören: Neue Brillengläser, Zahnersatz und alternative Heilbehandlungen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie im Leistungsfall vorgehen, welche Kosten die private Krankenzusatz­versicherung für Sie übernimmt und wie Sie die Kosten erstattet bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie bekomme ich die Kosten erstattet?
  2. Beispielfall 1: Neue Brillengläser
  3. Beispielfall 2: Zahnersatz
  4. Beispielfall 3: Alternative Medizin

Wie gehe ich bei der Kostenerstattung vor?

Rechnung vom Arzt erhalten

Nehmen Sie eine Leistung beim Arzt oder im Krankenhaus in Anspruch, wird Ihnen für die Behandlung die Rechnung übergeben. In einigen Fällen müssen Sie vor Ort in Vorzahlung gehen.

Rechnung beim Versicherer einreichen

Übermitteln Sie die Rechnung an Ihren Versicherer, damit dieser Ihren Fall umgehend bearbeiten kann. Dies geht beispielsweise oftmals via Smartphone-App.

Erstattung erhalten

Je nach Anbieter dauert es einige Tage oder Wochen, bis Ihr Versicherungsfall geprüft und Ihnen der Rechnungsbetrag erstattet wird. Sind Sie nicht in Vorleistung gegangen, können Sie jetzt die Rechnung beim Arzt begleichen.

Beispielfall 1: Neue Brillengläser

Beispiel: Neue Brille für das Kind

Frau Möllers Tochter steht kurz vor der Einschulung. Noch im Kindergarten braucht das Kind eine Brille. Weil Frau Möller selbst eine größere Sehschwäche hat, könnte sie diese an ihre Tochter vererbt haben. Sie rechnet langfristig mit höheren Kosten für Sehhilfen.


Neue Brillengläser ohne private Krankenzusatz­versicherung

Frau Möller und ihre Tochter sind über die Familien­versicherung krankenversichert. Solange das Kind nicht 18 Jahre oder älter ist, kommt die gesetzliche Kranken­versicherung für die Kosten auf. Allerdings sind die Kassenleistungen in der Regel auf mineralische Gläser beschränkt. Um auch leichtere und bruchsichere Gläser aus Kunststoff erstattet zu bekommen, muss Frau Möller vom Kinderarzt einen entsprechenden Bedarf attestiert bekommen.

Ohne eine private Zusatz­versicherung muss Frau Möller darauf hoffen, dass ihre Tochter bis zum 18. Geburtstag keine Verschlechterung ihrer Sehkraft erfährt. Setzt sich die Kurz- oder Weitsichtigkeit jedoch fort, muss Frau Möller die Kosten vollständig selbst tragen.

Neue Brillengläser mit privater Krankenzusatz­versicherung

Mit einer privaten Krankenzusatz­versicherung für Brillen und Kontaktlinsen, der Brillen­versicherung, kann Frau Möller auch bei starker Kurzsichtigkeit ihrer Tochter die Kosten für besonders dünne und deshalb teure Gläser teilweise erstattet bekommen.

Später kann sich Frau Möllers Tochter sogar einmalig das Augenlasern von der privaten Zusatz­versicherung finanzieren lassen. Dadurch kann die Notwendigkeit einer Brille oder von Kontaktlinsen entfallen.

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Beispielfall 2: Zahnersatz

Beispiel: Zahnersatz

Herr Schreiber ist 47 Jahre alt und seit 16 Jahren in der selben Firma angestellt. Nachdem er mit starken Zahnschmerzen zum Zahnarzt gegangen war, wurde eine Kiefer­entzündung festgestellt. Ein Zahn muss gezogen und ersetzt werden.


Zahnersatz ohne private Krankenzusatz­versicherung

Entscheidet sich Herr Schreiber für ein Implantat, dann wird seine Krankenkasse nur einen pauschal festgelegten Betrag dafür zahlen. Da ein Implantat teurer ist als eine Brücke, reicht der Festzuschuss in der Regel nicht zur vollständigen Kostendeckung aus.

Weil es sich bei Implantaten aus Sicht der Kassen um eine spezielle Behandlungsform handelt, muss Herr Schreiber auch als Kassenpatient hier in Vorleistung gehen und trägt die Kosten zunächst zu 100 Prozent selbst.

Zahnersatz mit privater Krankenzusatz­versicherung

Abhängig davon, welche Leistungen Herr Schreiber mit seiner privaten Zahnzusatz­versicherung vereinbart, fällt die Zahlung des Zahnimplantats aus. Die Rechnung für das Einsetzen des künstlichen Zahns kann Herr Schreiber an seinen Versicherer übersenden und erhält je nach Tarif 75 bis 90 Prozent der Kosten erstattet.

Der Vorteil liegt dabei vor allem in der freien Wahl der Materialien. Außerdem muss Herr Schreiber sich nicht aus Kostengründen für eine Brücke oder ein minderwertigeres Implantat entscheiden. Für seine Kinder kann sich eine eigene Zahnzusatz­versicherung lohnen, falls sie die anfälligen Zähne ihres Vaters geerbt haben.

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Beispielfall 3: Alternative Medizin

Beispiel: Heilpraktiker

Frau Petersen ist 52 Jahre alt und schwört seit vielen Jahren auf Naturheilverfahren und die Behandlung durch den Heilpraktiker ihres Vertrauens.


Alternative Medizin ohne private Krankenzusatz­versicherung

Ihre Krankenkasse bietet Frau Petersen durchaus Leistungen im Bereich Homöopathie an. Das war einer der Gründe, warum sie sich für diesen Anbieter entschieden hat. Aber den Großteil der von ihr gewünschten Behandlungen bezahlt Frau Petersen aus der eigenen Tasche.

Gesetzliche Kranken­versicherungen leisten zwar auch zum Beispiel für Akupunktur-Behandlungen. Aber meist muss hier ein chronischer Schmerz vorliegen. Grund für die Beschränkungen ist die Vorgabe für alle Krankenkassen, nur eindeutig wissenschaftlich nachgewiesene Heilmittel zu finanzieren.

Alternative Medizin mit privater Krankenzusatz­versicherung

Über ihre ambulante Zusatz­versicherung kann Frau Petersen weit mehr Behandlungen abrechnen lassen als nur mit ihrer Krankenkasse möglich wären. Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden kann Frau Petersen ganz ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechend nutzen.

Auch wenn man von einer Heilpraktiker­versicherung spricht, kann Frau Petersen sich dennoch von ihrem Hausarzt behandeln lassen. Denn einige akademisch ausgebildete Mediziner erwerben eine Zusatzqualifikation als Heilpraktiker.

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Katharina Burnus
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