Haftpflicht­versicherung – 3 Typische Schadensfälle und wie Sie sich verhalten sollten

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahlen Sie im Schadensfall nicht übereilt, sondern informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Haftpflicht­versicherung und leiten Sie sämtliche Forderungen weiter.
  • Unberechtigte Forderungen werden für Sie abgewehrt, bei berechtigten Forderungen übernimmt die Haftpflicht die Kosten.
  • Ohne Haftpflicht­versicherung müssen Sie die Schäden aus eigener Tasche begleichen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie bei einem Schadensfall in der privaten Haftpflicht­versicherung vorgehen und was Sie ein Schaden mit und ohne Haftpflicht­versicherung kostet. Inklusive drei Beispielfälle.

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun im Schadensfall?
  2. Beispielfall 1: Gefälligkeitsschaden
  3. Beispielfall 2: Verkehrsunfall
  4. Bespielfall 3: Kind verursacht Schaden

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Icon Stift und Papier

Schäden dokumentieren und Unterlagen sammeln

Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos und Videos. Sammeln Sie alle eventuellen Mahnungen und Forderungen. Die konkrete Schilderung der Vorgänge, die zum Schaden führten, sollten Sie nüchtern und sachlich formulieren. Das beschleunigt im Zweifelsfall die Schadenregulierung.

Icon Geldscheine wechseln

Nicht in Vorleistung gehen oder Schuld eingestehen

Gestehen Sie gegenüber Geschädigten keine Schuld ein, ohne vorher mit Ihrem Versicherer gesprochen zu haben! Und zahlen Sie nicht für Schäden im Voraus, die von Ihrer Haftpflicht­versicherung abgedeckt sind.

Icon Telefon

Versicherer kontaktieren und Schaden melden

Melden Sie sich so früh wie möglich bei Ihrem Versicherer und melden Sie den Schaden. Reichen Sie alle Unterlagen zur Dokumentation ein und besprechen Sie mit dem Versicherer die nächsten Schritte. Ihre Versicherung prüft für Sie, ob gestellte Ansprüche berechtigt sind und wehrt diese im Zweifel für Sie ab.

Beispielfall 1: Gefälligkeitsschaden beim Umzug

Martin ist Student und hilft öfter mal Freunden beim Umzug. Bei einer Hilfsaktion lässt er versehentlich den Computer eines Freundes fallen, der daraufhin nicht mehr funktioniert. Der PC war noch recht neu, es entsteht ein Schaden von etwa 1.500 Euro.


Gefälligkeitsschaden ohne private Haftpflicht­versicherung

Wenn Martin keine private Haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat, die auch Gefälligkeitsschäden in ihrem Leistungsumfang einschließt, muss er den entstandenen Schaden in Höhe von 1.500 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Studierende sollten darauf achten, dass bestimmte Leistungen von der Haftpflicht­versicherung übernommen werden, die ihre Lebenssituation berücksichtigen.

Welche Leistungen der Haftpflicht sind für Studierende wichtig?


Gefälligkeitsschäden mit privater Haftpflicht­versicherung

Mit einer privaten Haftpflicht­versicherung hat Martin nichts zu befürchten. Allerdings nur, wenn sie auch Gefälligkeitsschäden mit einschließt. Dies sollte gerade bei Studierenden vor dem Vertragsabschluss überprüft werden. Denn laut BGB § 823 haftet in Deutschland zwar jeder für die Schäden, die er anderen zufügt, allerdings nicht im Rahmen einer Gefälligkeit. Deshalb haften für diese Art von Schäden auch oft keine Haftpflicht­versicherungen, denn es können keine Ansprüche von Dritten gestellt werden.

Experten-Tipp:

„Die Haftpflicht­versicherung schützt Sie grundsätzlich vor den Kosten von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten verursachen. Im BGB ist geregelt, dass der Verursacher des Schadens haftbar zu machen ist. Dazu kann im schlimmsten Fall das private Vermögen herangezogen werden. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Haftpflicht­versicherung.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Beispielfall 2: Verkehrsunfall durch Unachtsamkeit

Icon Gipsbein

Frau Meier hat es eilig und überquert eine rote Ampel. Daraufhin muss ein Auto scharf bremsen, worauf es zu einem Auffahrunfall mit einem Bus kommt. Sowohl der Fahrer des Autos als auch der des Busses und einige Fahrgäste werden verletzt. Aus dem Unfall resultieren sowohl Schadenersatzansprüche für die beschädigten Fahrzeuge als auch Personenschäden und daraus resultierende Schmerzensgeldforderungen von insgesamt 750.000 Euro.


Verkehrsunfall ohne private Haftpflicht­versicherung

Ohne eine private Haftpflicht­versicherung sieht es für Frau Meier schlecht aus. Denn in Deutschland muss jeder in voller Höhe für den durch ihn verursachten Schaden haften. Frau Meier müsste in diesem Fall aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit die kompletten 750.000 Euro an alle Geschädigten selbst zahlen.


Verkehrsunfall mit privater Haftpflicht­versicherung

Hat Frau Meier eine private Haftpflicht­versicherung abgeschlossen, prüft diese die Forderungen gegen sie und übernimmt berechtigte Schadenersatzzahlungen. Mit einem geringen monatlichen Beitrag von im Schnitt vier bis sieben Euro kann sie sich vor dem finanziellen Ruin durch derartige Unfälle absichern. Gerade solche Personenschäden machen eine private Haftpflicht­versicherung so unheimlich wichtig.

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Beispielfall 3: Kind verursacht Schaden

Der achtjährige Sohn von Herr und Frau Fischer wirft beim Ballspielen versehentlich die Fensterscheibe der Nachbarn ein. Die Scheibe muss ersetzt werden. Der Schaden beläuft sich auf eine Summe von 600 Euro. Diesen Betrag schuldet das Ehepaar Fischer nun den Nachbarn.


Schaden durch Kind ohne private Haftpflicht­versicherung

Wenn die Familie keine private Haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat, muss sie für den Schaden, den das Kind verursacht hat, in voller Höhe aufkommen.


Schaden durch Kind mit privater Haftpflicht­versicherung

Wenn die Familie eine private Haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat, so sind alle Mitglieder der Familie in dem Schutz eingeschlossen. Daher wird auch der Schaden, der durch das Kind verursacht wird, von der Versicherung übernommen. Für einen Beitrag von rund fünf Euro im Monat kann die Familie alle Mitglieder vor den Kosten solcher und anderer Schäden schützen.

Wie sich Familien ­haftpflichtversichern

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Katharina Burnus
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