Haftpflichtversicherung – Typische Schadensfälle
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Sobald Sie unabsichtlich jemandem einen Schaden verursacht haben, müssen Sie zeitnah den Schadensfall ihrer Haftpflichtversicherung melden. Das bedeutet, dass Sie so früh wie möglich aktiv werden müssen und die Sache nicht unnötig hinauszögern dürfen. Nutzen Sie zur Dokumentation der genauen Schäden bestenfalls Aufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Den Schadensfall sollten Sie so früh wie möglich melden. Nur dann können Sie die Schadensersatzansprüche der Geschädigten an Ihre Haftpflichtversicherung verweisen.
Gehen Sie keinesfalls in Vorleistung! Wann immer jemand Sie haftbar machen will und Zahlungen verlangt, geben Sie Mahnungen und Forderung unmittelbar in Ihren Versicherer weiter. Stimmen Sie bei jedem Schadensfall die Schritte gemeinsam ab. Versorgen Sie Ihren Versicherer mit allen Informationen, die dieser für die Regulierung des Schadens benötigt. Die konkrete Schilderung der Vorgänge, die zum Schaden führten, sollten Sie nüchtern und sachlich formulieren. Das beschleunigt im Zweifelsfall die Schadensregulierung.
Ihre Versicherung prüft für Sie, ob gestellte Ansprüche berechtigt sind und wehrt diese im Zweifel für Sie ab.
Gefälligkeitsschaden ohne private Haftpflichtversicherung
Wenn Martin keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die auch Gefälligkeitsschäden in ihrem Leistungsumfang einschließt, muss er den entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Studenten sollten darauf achten, dass bestimmte Leistungen von der Haftpflichtversicherung übernommen werden, die ihre Lebenssituation berücksichtigen. Welche Leistungen das sind und wie die Haftpflichtversicherungen für Studenten im Test abschneiden, erfahren Sie hier.
Gefälligkeitsschäden mit privater Haftpflichtversicherung
Mit privater Haftpflichtversicherung hat Martin nichts zu befürchten. Allerdings nur, wenn sie auch Gefälligkeitsschäden mit einschließt. Dies sollte gerade bei Studenten vor dem Vertragsabschluss überprüft werden. Denn laut BGB § 823 haftet in Deutschland zwar jeder für die Schäden, die er anderen zufügt, allerdings nicht im Rahmen einer Gefälligkeit. Deshalb haften für diese Art von Schaden auch oft keine Haftpflichtversicherungen, denn es können keine Ansprüche von Dritten gestellt werden.
„Die Haftpflichtversicherung schützt Sie grundsätzlich vor den Kosten von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten verursachen.
Im BGB ist geregelt, dass der Verursacher des Schadens haftbar zu machen ist. Dazu kann im schlimmsten Fall das private Vermögen herangezogen werden. Vor diesem finanziellen Risiko schützt die Haftpflichtversicherung.“
Verkehrsunfall ohne private Haftpflichtversicherung
Ohne private Haftpflichtversicherung sieht es für Frau Meier schlecht aus. Denn in Deutschland muss jeder in voller Höhe für den durch ihn verursachten Schaden haften. Frau Meier müsste in diesem Fall aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit für den Rest ihres Lebens Schulden abbezahlen.
Verkehrsunfall mit privater Haftpflichtversicherung
Hat Frau Meier eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, hat sie nichts zu befürchten. Mit einem geringen monatlichen Beitrag von im Schnitt 4 bis 7 Euro kann sie sich vor dem finanziellen Ruin durch derartige Unfälle absichern.
Schaden durch Kind ohne private Haftpflichtversicherung
Wenn die Familie keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss sie für den Schaden des Kindes in voller Höhe aufkommen.
Schaden durch Kind mit privater Haftpflichtversicherung
Wenn die Familie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, so sind alle Mitglieder der Familie in dem Schutz eingeschlossen. Daher wird auch der Schaden, der durch das Kind verursacht wird, von der Versicherung übernommen. Für einen Beitrag von einigen Euro im Monat kann die Familie alle Mitglieder vor solchen und anderen Schäden schützen.