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3 typische Schadensfälle in der Kfz-Versicherung und was Sie im Schadensfall tun müssen

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Kommt es zu einem Schadensfall, sichern Sie zuerst sich selbst und andere am Unfall beteiligte Personen.
  • Rufen Sie anschließend die Polizei und dokumentieren Sie mit Fotos den Unfallort sowie Schäden am Fahrzeug.
  • Informieren Sie danach Ihre Kfz-Versicherung und befolgen Sie die weiteren Anweisungen des Versicherers.
  • Die Kfz-Haftpflicht­versicherung ist in Deutschland eine Pflicht­versicherung.
  • Ohne Teil- oder Vollkasko­versicherung müssen Sie entsprechende Schäden aus der eigenen Tasche begleichen.

Das erwartet Sie hier

Wie Ihnen die Kfz-Versicherung bei typischen Schadensfällen hilft, wie Sie sich im Schadensfall verhalten müssen und welche Vorteile eine Kasko­versicherung hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Was tun im Schadensfall?
  2. Beispielfall 1: Verkehrsunfall
  3. Beispielfall 2: Steinschlag
  4. Beispielfall 3: Fahrerflucht

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Icon Polizist

Sich selbst sichern und Polizei informieren

Sind Sie und andere Beteiligte nicht weiter verletzt, rufen Sie die Polizei. Diese nimmt den Unfall oder Schaden auf. Hatten Sie einen Wildunfall, informieren Sie zusätzlich die örtliche Forstbehörde. Diese begutachtet den Tierkadaver, was für eine Rekonstruktion des Unfalls wichtig sein kann.

Icon Telefon

Versicherer kontaktieren und Schaden melden

Melden Sie den Schaden anschließend Ihrem Versicherer. Beachten Sie hierbei mögliche Fristen zur Schadensmeldung. Dieser wird daraufhin den offiziellen Unfallbericht der Polizei abwarten. Danach wird mit der Prüfung und Regulierung des Schadens begonnen.

Icon Stift und Papier

Schäden dokumentieren und Unterlagen sammeln

Dokumentieren Sie die Schäden gründlich durch Fotos und Videos. Auch bei Wildunfällen. Reichen Sie die Aufnahmen zusammen mit dem ausgefüllten Schadensformular bei Ihrem Versicherer ein.

Experten-Tipp:

„Ich empfehle immer, unmittelbar nach einem Unfall die Polizei zu rufen. Da spielt der Schaden keine Rolle. Die Polizei stellt sicher, wer der Verursacher ist, was passiert ist und welche Schäden entstanden sind. Anhand des Unfallberichts der Polizei kann der Versicherer den Schaden regulieren.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Beispielfall 1: Verkehrsunfall

Icon blaues Auto

Herr König möchte mit seinem Auto die Spur wechseln. Dabei vergisst er zu blinken und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Der Schaden am anderen Wagen beläuft sich auf etwa 2.500 Euro.


Verkehrsunfall ohne Kfz-Haftpflicht­versicherung

Da die Kfz-Haftpflicht­versicherung in Deutschland zu den Pflicht­versicherungen gehört, wird in diesem Beispiel nur auf eine Situation mit Versicherung eingegangen. Wer ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflicht­versicherung fährt, muss mit dem Entzug des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder einem Freiheitsentzug von sechs Monaten rechnen.


Verkehrsunfall mit Kfz-Haftpflicht­versicherung

Mit einer Kfz-Haftpflicht­versicherung muss Herr König für den Schaden, der am anderen Auto entstanden ist, nicht selbst aufkommen. Die Kosten übernimmt die Versicherung. Bei geringeren Schäden kann sich die Schadensmeldung unter Umständen nicht lohnen, da gemeldete Schäden in der Regel zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und dadurch zu steigenden Beiträgen führen.

Experten-Tipp:

Vermeiden Sie einen Streit am Unfallort darüber, wen genau die Schuld trifft. Dafür sind die Polizei und letztendlich die Gerichte zuständig. Mit lauten Auseinandersetzungen noch am Unfallort ist niemandem geholfen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Beispielfall 2: Steinschlag

Icon Ziegelsteine

Marie fährt mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn. Aus dem Reifen eines vorausfahrenden Autos löst sich ein Stein und trifft ihre Windschutzscheibe. Er hinterlässt einen Steinschlagschaden, der sich innerhalb ihres Sichtfeldes befindet. Daher darf der Schaden nicht nur repariert, sondern die komplette Windschutzscheibe muss ausgetauscht werden. Die neue Windschutzscheibe inklusive des Austauschs kostet insgesamt 800 Euro.


Steinschlag ohne Teilkasko­versicherung

Ohne eine Teilkasko­versicherung muss Marie den Schaden von insgesamt 800 Euro alleine tragen. Ihr Auto ist nur mit einer Kfz-Haftpflicht­versicherung nicht gegen Glasschäden versichert.


Steinschlag mit Teilkasko­versicherung

Marie hat zusätzlich eine Teilkasko­versicherung für ihr Auto abgeschlossen. Daher muss sie nur die vereinbarte Selbst­beteiligung von 150 Euro zahlen. Die restlichen Kosten in Höhe von 650 Euro übernimmt die Versicherung. Da es in der Teilkasko­versicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, wird Marie nach der Regulierung des Schadens zurückgestuft und muss keine höheren Beiträge zahlen.

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Beispielfall 3: Unfall mit Fahrerflucht

Icon Sportwagen Oldtimer

Nach der Arbeit fährt Frau Schröder mit ihrem Neuwagen nach Hause. Auf dem Weg wird sie in einen Autounfall verwickelt, an dem ein unbekannter Fahrer Schuld ist. Dieser begeht nach dem Unfall Fahrerflucht. Der Schaden an Frau Schröders Auto beläuft sich auf eine Summe von 4.000 Euro.


Unfall mit Fahrerflucht ohne Vollkasko­versicherung

Frau Schröder hat für ihr Auto keine Vollkasko­versicherung abgeschlossen. Da ihre Kfz-Haftpflicht­versicherung und ihre Teilkasko­versicherung Schäden bei Fahrerflucht nicht erstatten, muss sie für den Schaden in voller Höhe selbst aufkommen.


Unfall mit Fahrerflucht mit Vollkasko­versicherung

Frau Schröder hat für ihren Neuwagen eine Vollkasko­versicherung abgeschlossen. Diese übernimmt auch die Kosten für Schäden bei Fahrerflucht. Da der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, wird der Schaden von 4.000 Euro vollständig von der Vollkasko­versicherung übernommen.

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Katharina Burnus
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