Das erwartet Sie hier
Was tun, wenn mein Hund einen Schaden verursacht? Zwei typische Beispielfälle verdeutlichen, was auf Halter ohne Hundehaftpflichtversicherung zukommen kann.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Weil durch Ihren Hund im schlimmsten Fall ernsthafte Verletzungen verursacht werden können, sollten Sie vor Ort den Schaden vermindern helfen. Bei ernsten Vorfällen zählt dazu die Sicherung Ihres Hundes sowie die Leistung von Erster Hilfe. Sobald keine Gefahr größerer Schäden mehr besteht und Sie Ihrer Pflicht zur Hilfeleistung nachgekommen sind, sollten sie Ihrer Hundehaftpflichtversicherung den Schadensfall melden. Dazu sollten Sie sich nicht zu viel Zeit nehmen, sonst kann Ihr Versicherungsschutz für diesen Schadensfall hinfällig werden.
In jedem Fall sollten Sie als Verantwortlicher nicht vorschnell eine Schuld eingestehen oder in Vorleistung treten. Sämtliche Ansprüche eines Geschädigten sind an Ihren Versicherer zu übergeben. Dieser prüft für Sie, ob zum Beispiel eine Forderung auf Schadenersatz gerechtfertigt ist.
Schäden sollten Sie in jedem Fall gut dokumentieren. Fotos und Aufnahmen aus verschiedenen Blickwinkeln helfen dem Versicherer, den Schaden adäquat einzuschätzen und zu regulieren.
Nicht in Vorleistung gehen!
Auch wenn es Ihnen unmittelbar nach dem eingetretenen Schaden furchtbar leid tut, was Ihr Hund angerichtet hat: Gehen Sie nicht in Vorleistung! Unternehmen Sie keine weiteren Schritte ohne Ihre Hundehaftpflichtversicherung einzubeziehen.
Beispielfall 1: Rauferei mit einem anderen Hund
Der Hund von Frau Schmidt spielt im Park mit einem anderen Hund. Das Spiel artet aus und ihr Hund verletzt das andere Tier. Der fremde Hund muss zum Tierarzt, wo die Wunde genäht wird. Operation und Behandlung kosten insgesamt 400 Euro.
Rauferei ohne Hundehaftpflichtversicherung
Hat Frau Schmidt keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, muss sie die Kosten für die Operation aus der eigenen Tasche bezahlen, falls der Besitzer Ansprüche geltend macht.
Rauferei mit Hundehaftpflichtversicherung
Da die Hundehaftpflichtversicherung für Schäden einspringt, die der eigene Hunde verursacht hat, übernimmt die Versicherung von Frau Schmidt die Kosten für die medizinische Behandlung des verletzten Hundes. Der Versicherungsschutz kostet Frau Schmidt einen jährlichen Beitrag von kaum mehr als 60 €.
Expertinnen-Tipp:
„Der Versicherungsschutz greift nicht für Hunde, die beruflich oder zu entgeltlichen Zwecken eingesetzt werden. Das gilt zum Beispiel für Rettungs- oder Therapiehunde, aber auch für Zuchthunde. Außerdem sind Eigenschäden in der Hundehaftpflichtversicherung nicht versichert.“
Beispielfall 2: Ungewollter Nachwuchs
Frau Schmidts Hund schlüpft unbemerkt durch ein Loch im Zaun und gelangt so auf das Nachbargrundstück. Dort lebt eine ausgewachsene Hündin. Das Resultat: Die Nachbarshündin bekommt Welpen von Frau Schmidts Hund. Das Gesetz verpflichtet den Besitzer des Rüden dazu, die Kosten für die Welpen zu übernehmen. Diese belaufen sich in Frau Schmidts Fall auf knapp 4.000 Euro, da es sich um eine Zuchthündin handelt und der Besitzer des Rüden auch für den Zuchtausfall aufkommen muss.
Ungewollter Deckakt ohne Hundehaftpflicht
Hat Frau Schmidt für ihren Rüden keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, muss sie die entstandenen Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Der eigene Hund ist durch einen kurzen Moment der Unachtsamkeit zu einer enormen finanziellen Belastung geworden.
Ungewollter Deckakt mit Hundehaftpflicht
Da die Hundehaftpflicht von Frau Schmidt, wie die meisten Versicherer, den ungewollten Deckackt in ihrem Leistungsumfang einschließt, werden die Kosten komplett von der Versicherung getragen.
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