Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was im Schadensfall in welcher Reihenfolge zu tun ist und welchen Unterschied eine Gebäudeversicherung machen kann.
Inhalt dieser SeiteWie verhalte ich mich im Schadensfall?
Schäden begrenzen
Vermeiden Sie noch größere Schäden, indem Sie unmittelbar die Schadensursache soweit wie möglich abstellen. Bei Bränden und Überflutungen rufen sie umgehend die Feuerwehr. Wer beispielsweise bei Hochwasserwarnung keine Sandsäcke platziert, bekommt unter Umständen den Schaden nicht ersetzt.
Schadenstelle nicht verändern
Verändern Sie die Schadenstelle so wenig wie möglich, um später die Schadensursache möglichst eindeutig feststellen lassen zu können. Halten Sie hier im Zweifelsfall kurz Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
Schäden dokumentieren und Unterlagen sammeln
Dokumentieren Sie die Schäden und deren Ursachen so gut es geht mit Fotos und Videos. Auch Zeugenaussagen können bei der Regulierung des Schadens helfen. Im Zweifel wird Ihre Gebäudeversicherung einen Gutachter vorbeischicken, der sich alles ganz genau ansieht.
Versicherer kontaktieren und Schaden melden
Sobald keine direkte Gefahr mehr besteht, melden Sie Ihrer Gebäudeversicherung den Schadensfall, in der Regel per Hotline oder auch online. Falls Sie eine Straftat als Schadensursache vermuten, rufen Sie dagegen zuerst die Polizei.
Beispielfall 1: Überflutung durch Hochwasser
Das Haus von Frau Bergmann steht in der Nähe eines Flusses. Nach anhaltendem Starkregen tritt das Wasser über die Ufer und das Haus wird durch die Überflutung beschädigt. Dadurch entsteht ein Gesamtschaden in Höhe von 75.000 Euro.
Hochwasserschaden ohne Gebäudeversicherung
Wenn Frau Bergmann keine Gebäudeversicherung mit Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, muss sie die gesamten Kosten selbst tragen. Eine solche Absicherung ist in Deutschland zwar keine Pflicht mehr, aber dieses Beispiel zeigt, dass auf jeden Fall jeder Eigentümer für seine Immobilie eine Gebäudeversicherung abschließen sollte. Denn ein Fall wie dieser kann schnell in den finanziellen Ruin führen. Eine pauschale Prämie kann nicht im Vorhinein genannt werden, denn diese ist abhängig von dem gewählten Tarif und dem Leistungsspektrum – und davon, ob auch Elementarschäden abgesichert sind.
Hochwasserschaden mit Gebäudeversicherung bzw. Elementarversicherung
Frau Bergmann hat glücklicherweise eine Gebäudeversicherung mit integrierter Elementarversicherung abgeschlossen. Denn eine einfache Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten für Schäden, die durch Hochwasser entstanden sind. Bei der HDI zahlt sie für eine Gebäudeversicherung mit integriertem Elementarschutz beispielsweise 220,82 Euro im Jahr und muss im Schadensfall nur die vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen.
Beispielfall 2: Abgebrannter Dachsstuhl durch Blitzschlag
Bei einem Gewitter trifft ein Blitzschlag das Haus von Frau Bergmann, wodurch ein Brand im Dachstuhl entsteht. Die Feuerwehr kann zwar das Schlimmste verhindern, der Dachstuhl muss aber aufgrund von Schäden durch Feuer und Löschwasser komplett erneuert werden. Die Kosten belaufen sich auf 80.000 Euro.
Blitzschaden ohne Gebäudeversicherung
Wenn Frau Bergmann in diesem Fall keine Gebäudeversicherung besitzt, muss sie den gesamten Betrag selbst bezahlen.
Blitzschaden mit Gebäudeversicherung
In der Gebäudeversicherung von Frau Bergmann sind, wie in den meisten Tarifen, Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer und auch Löschwasserschäden abgesichert. Die Versicherung übernimmt daher die kompletten Kosten für den entstandenen Schaden. Ohne eingeschlossene Elementarschadenversicherung muss Frau Bergmann zum Beispiel bei der Concept IF 228,26 Euro im Jahr für ihre Gebäudeversicherung zahlen.
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Beispielfall 3: Wasserrohrbruch
Nach einem Rohrbruch steht das Erdgeschoss von Frau Bergmanns Haus komplett unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in den Keller und durchnässt den Boden beziehungsweise die Kellerdecke komplett. Die Decke muss getrocknet und der Boden im Erdgeschoss ersetzt werden.
Wasserrohrbruch ohne Gebäudeversicherung
Wenn Frau Bergmann keine Gebäudeversicherung besitzt, muss sie die gesamten Kosten für die Behebung des Rohrbruchs sowie weiterer Folgeschäden selbst tragen.
Wasserrohrbruch mit Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten bei einem Leitungswasserschaden. Daher bekommt Frau Bergmann von ihrer Versicherung die vollen Kosten für den Schaden durch den Wasserrohrbruch ersetzt. Vertraglich geregelt ist die Regulierung von Leitungswasserschäden im Paragraph 1 der Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB). Dort heißt es, dass der Schutz für Schäden an folgenden Rohren besteht:
- Rohre der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen
- Rohre der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Rohre von Wasserloch- und Berieselungsanlagen sowie Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen
Experten-Tipp:
„Aus dem Versicherungsschutz sind oftmals Ableitungsrohre zur Entsorgung des Gebäudes ausgenommen, welche außerhalb des versicherten Grundstücks verlaufen. Will man diese Gefahr mit eingeschlossen wissen, sollte man besonders darauf achten, dass sie im Schadensfall ausdrücklich mit versichert sind.“
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