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Private Pflege­versicherung – 3 Beispielfälle

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Sobald Sie Leistungen aus Ihrer privaten Pflege­versicherung beantragen, wird ein Gutachter geschickt.
  • Dem Gutachter sollten Sie Ihre Situation ehrlich und ausführlich beschreiben. Dieser bestimmt dann Ihren Pflegegrad.
  • Ohne eine private Pflege­versicherung kommt es bei Pflegebedürftigkeit häufig zu Versorgungslücken.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit vorgehen und welche Kosten die private Pflege­versicherung übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie beantrage ich Leistungen?
  2. Beispielfall 1: Querschnittslähmung
  3. Beispielfall 2: Demenzerkrankung
  4. Beispielfall 3: Schlaganfall

Wie verhalte ich mich im Falle einer Pflegebedürftigkeit?

Leistungen beantragen

Sobald Sie Leistungen aus der privaten Pflege­versicherung beantragen, schickt der Versicherer einen Gutachter zu Ihnen (entweder vom MDK oder von Medicproof).

Untersuchung durch Gutachter

Je gründlicher Sie Ihre Situation schildern, desto genauer kann das Gutachten angefertigt werden. Das Gutachten entscheidet über Ihren Pflegegrad und somit auch über die Leistungen, die Sie erhalten.

Leistungen erhalten

Nutzen Sie die gebotenen Möglichkeiten, um Pflegeeinrichtungen und Pflegepersonal entsprechend Ihren Anforderungen auszuwählen. Auch unterstützende Geräte werden vom Versicherer gestellt.

Beispielfall 1: Querschnittslähmung nach Unfall

Herr Maier ist 30 Jahre alt, verheiratet und arbeitet als Handwerker. Bei einem schweren Verkehrsunfall zieht er sich Verletzungen zu und ist seitdem querschnittsgelähmt. Dadurch benötigt Herr Maier eine ganzheitliche Betreuung und wird in den Pflegegrad 4 eingestuft.


Querschnittslähmung – Ohne private Absicherung

Die ambulante Betreuung des querschnittsgelähmten Handwerkers kostet monatlich rund 3.700 Euro, die stationäre Betreuung würde rund 3.500 Euro im Monat kosten. Bei Pflegegrad 4 zahlt die gesetzliche Pflege­versicherung einen Betrag von 1.778 Euro Pflege­sachleistungen für ambulante und 1.775 Euro bei stationärer Pflege. In diesem Fall entsteht eine Versorgungslücke von knapp 1.722 Euro bei ambulanter Pflege. Ist eine stationäre Pflege nötig, beträgt die Finanzierungslücke 1.725 Euro, die der Patient bzw. seine Familie selbst dazuzahlen müsste.

Querschnittslähmung – mit privater Pflege­versicherung

Am besten wäre es für den Handwerker, wenn er in diesem Fall spätestens mit 27 Jahren eine private Pflege­versicherung abgeschlossen hätte. Denn bei einigen Pflege­versicherungen gibt es Karenzzeiten (Wartezeiten) von bis zu 36 Monaten, bevor vom Versicherten Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wenn Herr Maier zu dieser Zeit eine Versicherung abgeschlossen hätte, würde der monatliche Beitrag für eine Pflegetagegeld­versicherung bei 9,30 Euro und für eine Pflegerenten­versicherung bei 49,96 Euro liegen.

Experten-Tipp:

„Man muss nicht zwingend erst im Alter pflegebedürftig werden. Durch Unfälle oder Krankheiten kann es jeden von uns auch schon in jüngeren Jahren treffen. Daher sollte man sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und sich Gedanken um eine private Vorsorge machen.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

Beispielfall 2: Demenzerkrankung

Frau Schwarz ist 60 Jahre alt und Single, als sie an Demenz erkrankt. Sie schafft Ihren Alltag nicht mehr allein und benötigt Hilfe.


Demenzerkrankung – Ohne private Absicherung

Demenzkranke erhalten in der Regel zu Beginn ihrer Erkrankung noch keine Unterstützung durch die gesetzliche Pflege­versicherung, auch wenn sie in ihrer geistigen Kompetenz eingeschränkt sind. Erst wenn sich körperliche Symptome zeigen wird in der Regel ein Pflegegrad vergeben. Allerdings gibt es für Demenzkranke bereits im Frühstadium die Möglichkeit, sich in den Pflegegrad 1 einordnen zu lassen. Dies ist der Fall, wenn vom Gutachter eine „eingeschränkte Alltagskompetenz“ festgestellt wird.

Höhe der Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung für Demenzkranke

lesen
LeistungenPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegesach­leistungen für häusliche Pflege761 €1.432 €1.778 €2.200 €
Pflege­geld für häusl. Pflege332 €573 €765 €947 €
Verhinderungs­pflege (Ersatz­pflege bis 6 Wochen / Jahr)1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Kurzzeit­pflege (Aufwendungen bis 4 Wochen im Jahr)1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Teil­stationäre Tages-und Nachtpflegebis zu 125 € Entlastungs­beitrag689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Zusätzl. Betreuungs- und Entlastungs­leistungen125 €125 €125 €125 €125 €
Zusätzl. Leistungen für Pflege­bedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen – einmaliger Höchstbetrag2.500 € pro Person, 10.000 Euro € Wohngruppe2.500 € pro Person, 10.000 Euro € Wohngruppe2.500 € pro Person, 10.000 Euro € Wohngruppe2.500 € pro Person, 10.000 Euro € Wohngruppe2.500 € pro Person, 10.000 Euro € Wohngruppe
Zusätzl. Leistungen pro Monat für Pflege­bedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen214 €214 €214 €214 €214 €
Voll­stationäre Pflege125 €770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Demenzerkrankung – Mit privater Pflege­versicherung

Da das Pflegegeld der gesetzlichen Pflege­versicherung in den ersten Pflegegraden nicht besonders hoch ist, lohnt es sich auch in diesem Fall, privat vorzusorgen. Wenn die demenzkranke Frau Schwarz allerdings erst im Alter von 60 Jahren eine solche Versicherung abschließt, ist der monatliche Beitrag enorm hoch. Eine Pflege­versicherung sollte daher so früh wie möglich abgeschlossen werden. Im Alter von 60 Jahren würde der Beitrag zu einer privaten Pflegerenten­versicherung 218,80 Euro kosten, der monatliche Beitrag für eine Pflegetagegeld­versicherung würde sich auf 59 Euro belaufen.

Beispielfall 3: Schlaganfall

Herr Kleber erleidet mit 45 Jahren einen Schlaganfall. Die Folgen sind, dass er halbseitig gelähmt ist. Daher kann er sich nicht eigenständig Essen zubereiten bzw. sich anziehen und braucht mindestens 3 Stunden am Tag fremde Unterstützung. Das bedeutet für Herrn Kleber die Einordnung in den Pflegegrad 2.


Schlaganfall – Ohne private Absicherung

Die ambulante Betreuung von Herrn Kleber würde monatlich 2.217,11 Euro kosten, die stationäre Betreuung sogar 3.025,05 Euro. Die gesetzliche Pflege­versicherung zahlt allerdings für Pflegegrad 3 bei ambulanter Pflege nur 1.432 Euro an Pflege­sachleistungen, bei stationärer Pflege 1.262 Euro. Der Pflegebedürftige bleibt also ohne private Absicherung auf einem Großteil der Kosten sitzen.

Schlaganfall – Mit privater Pflege­versicherung

Für einen 45-jährigen würde eine Pflegerenten­versicherung etwa 132 Euro pro Monat kosten. Die Pflegetagegeld­versicherung läge bei ungefähr 23 Euro pro Monat. Wenn die private Pflege­versicherung in jüngeren Jahren abgeschlossen wird, kann dabei viel Geld gespart werden. Zumal man in jedem Alter einen Schlaganfall erleiden kann und schon früh dafür vorsorgen sollte.

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Katharina Burnus
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