Bauleistungsversicherung – Typische Schadensfälle
Wie verhalte ich mich im Schadensfall richtig? Wofür kommt eine Bauleistungsversicherung auf und wie sieht es bei „Pfusch auf dem Bau“ aus? Anhand von drei Schadenbeispielen wird deutlich, weshalb eine Bauleistungsversicherung wichtig ist.Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Für jeden Schadensfall gilt: Wichtig ist, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Bauleistungsversicherung melden. Dazu können Sie direkt Ihren Anbieter anrufen oder eine genaue Beschreibung des Geschehens per Mail, Fax oder Post übermitteln.
Falls Sie eine Straftat als Schadensursache vermuten, informieren Sie unbedingt auch die Polizei. Sollte dagegen während der Bauarbeiten einem Handwerker ein Fehler unterlaufen sein, müssen Sie für den Versicherer sicherstellen, welcher Arbeiter den Fehler begangen hat. Schließlich muss Pfusch am Bau ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist eine genaue Dokumentation des Schadens notwendig. Machen Sie Fotos, am besten aus mehreren Blickwinkeln, um die Regulierung des Schadens zu vereinfachen.
Höhe des Schadens: ca. 13.500 Euro
Witterungsschaden – ohne Bauleistungsversicherung
Haben Sie vor Baubeginn keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, müssen Sie die Behebung der Schäden an Keller und Maschinen zu den Gesamtkosten des Bauvorhabens rechnen. Je nach Ihrer finanziellen Situation kann es sein, dass Sie einen zusätzlichen Kredit aufnehmen müssen.
Witterungsschaden – mit Bauleistungsversicherung
Die Kosten für die Beseitigung des Witterungsschadens und für Ersatzmaschinen können Sie Ihre Bauleistungsversicherung übernehmen lassen. Die überraschende Stärke des Regens bedeutet, dass der Versicherer ohne Weiteres die Schäden reguliert.
»Bitte beachten Sie, dass die meisten Tarife eine Selbstbeteiligung enthalten. Damit wollen Versicherer vermeiden, dass jeder noch so kleine Schaden gemeldet wird. In der Regel beträgt die Selbstbeteiligung 250 Euro. Sie kann jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Um also im Schadensfall keinen Schock zu bekommen, achten Sie bitte vorher darauf, wie hoch die Selbstbeteiligung in Ihrem Vertrag ist.«
Höhe des Schadens: ca. 5.500 Euro
Missgeschick eines Arbeiters – ohne Bauleistungsversicherung
Die Neuerrichtung des beschädigten Bauabschnitts verzögert die Fertigstellung. Insgesamt müssen Sie als Bauherr mit höheren Gesamtkosten rechnen – und einer verlängerten Bauzeit.
Missgeschick eines Arbeiters – mit Bauleistungsversicherung
Eine Verzögerung im Bauablauf ist ärgerlich. Aber dank Ihrer Bauleistungsversicherung bleiben Ihnen immerhin die Mehrkosten erspart. Weil es sich um ein Missgeschick durch einen Auftragnehmer handelt, erstattet Ihr Versicherer den verursachten Schaden.
Höhe des Schadens: ca. 2.480.000 Euro
Diebstahl durch Unbekannte – ohne Bauleistungsversicherung
Der großflächige Schaden führt nicht nur zu einer deutlichen Verzögerung im Zeitplan. Auch die Polizei hat die Ermittlungen wegen Zerstörung eines Gebäudes aufgenommen. Ohne Versicherungsschutz tragen Sie als Verantwortlicher die Kosten für Behebung der Schäden und Ersatz der gestohlenen Armaturen.
Diebstahl durch Unbekannte – mit Bauleistungsversicherung
Der Diebstahl von bereits montierten Anlagen ist von Ihrem Versicherungsschutz gedeckt. Der angerichtete Millionenschaden wird deshalb von Ihrer Bauleistungsversicherung erstattet.