Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Unterschiede und Optionen es bei den verschiedenen Arten der Lebensversicherung bei der Auszahlung gibt, wie die ausgezahlte Summe steuerlich behandelt wird und wie Sie eine reibungslose Auszahlung gewährleisten.
Inhalt dieser SeiteAuszahlung der Risikolebensversicherung im/vor dem Todesfall
Auszahlung im Todesfall
Die Risikolebensversicherung wird nur im Todesfall ausgezahlt, die Versicherungssumme erhalten also die Erben bzw. die in der Versicherungspolice benannten Personen. Damit gilt die Police als sogenannter Hinterbliebenenschutz.
Auszahlung vor dem Todesfall
Die versicherte Person kann bereits vor dem Ableben, die Auszahlung der Risikolebensversicherung verlangen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der oder die Versicherte an einer unheilbaren Krankheit leidet, die unmittelbar zum Tode führt.
Benötigte Unterlagen
Bei der Beantragung der Auszahlung müssen in der Regel folgende Unterlagen beim Versicherer eingereicht werden:
- Totenschein
- Sterbeurkunde
- Originalversicherungsschein
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Ggf. Familienstammbuch
- Ggf. Geburtsurkunde
Versicherer umgehend informieren
Die Vorlage dieser Unterlagen bei der Versicherung sollte unverzüglich erfolgen, die Versicherung ist außerdem ebenso unverzüglich darüber zu informieren, dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Auszahlung erfolgt dann häufig recht zeitnah.
Ausführliche Informationen zur Risikolebensversicherung
Kapitalauszahlung: einmalig und ratierlich möglich
Optionen für die Auszahlung
Die Kapitallebensversicherung zählt nicht ausschließlich zum Hinterbliebenenschutz, sondern soll die Rente des Versicherungsnehmers erhöhen, falls dieser den Auszahlungszeitpunkt erlebt. Der Versicherte hat bei den meisten Kapitallebensversicherungen die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer Rentenzahlung zu wählen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung Ihre aktuellen Kontodaten hat, damit sie die Summe auf das richtige Konto überweist.
Die Auszahlung besteht aus den angesparten Versicherungsbeiträgen und aus der garantierten Verzinsung. Die Summe der verzinsten Beiträge entspricht der Versicherungssumme, die im Erlebensfall an die versicherte Person ausgezahlt wird. Hinzu kommen noch die Gewinn- und Überschussbeteiligungen. Sie erhöhen die Auszahlung, sind aber nicht garantiert.
In den letzten Jahren sind die Gewinn- und Überschussbeteiligungen eher gesunken, weshalb die Kapitallebensversicherung derzeit als nur mäßig rentable Form der Altersvorsorge gilt.
Experten-Tipp:
„Ob man sich das angesparte Kapital als Einmalzahlung oder als monatliche Rente auszahlen lassen möchte, sollte man sich im Vorhinein gut überlegen. Eine Einmalzahlung lohnt sich eigentlich nur, wenn man nicht mehr lange lebt, das kann jedoch niemand vorhersehen. Auch wenn man eine größere Investition, wie die Finanzierung einer Immobilie tätigen möchte, ist die einmalige Auszahlung von Vorteil. Die monatliche Rentenzahlung erfolgt ein Leben lang und ist garantiert, lohnt sich somit mehr als die Einmalzahlung, wenn man noch einige Zeit lebt.“
Diese steuerlichen Aspekte sollten Sie berücksichtigen
Die Auszahlung der Kapitallebensversicherung in der Steuer
Bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Maßgebend für die Besteuerung sind
- das Jahr des Vertragsabschlusses
- die Laufzeit
- das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Auszahlung.
In der Regel fällt eine Besteuerung der Auszahlung in jedem Fall an, sie wird aber abhängig vom Abschlussjahr, von der Laufzeit und vom Alter des Versicherten unterschiedlich hoch sein.
Als Anhaltspunkt für eine geringe Besteuerung kann gelten, dass neue Verträge eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben müssen und dass die Auszahlung erst nach dem vollendeten 62. Lebensjahr der versicherten Person erfolgt. Unter diesen Voraussetzungen wird die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren angewandt. Das heißt, der Versicherte muss nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge versteuern. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema:
Auszahlung der Kapitallebensversicherung
Die Auszahlung der Risikolebensversicherung in der Steuer
Bei der Risikolebensversicherung ist die ausgezahlte Summe einkommenssteuerfrei, aber unterliegt der Erbschaftssteuer. Dank hoher Freibeträge stehen jedoch bei Ehe- und Lebenspartnern ebenso wie bei Kindern und Enkeln als Begünstigten die Chancen gut, dass keine Steuern anfallen. Sehr viel kleiner jedoch ist der Freibetrag der Erbschaftssteuer bei unverheirateten Paaren – hier beträgt er nur 20.000 Euro. Umgehen lässt sich das, indem sich Partner „über Kreuz“ versichern, also jeweils eine Versicherung für das Leben des Partners abschließen.
Mehr zur steuerlichen Behandlung der Lebensversicherung
Auszahlung der Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit
Auswirkungen auf das Bürgergeld
Wird der Besitzer eines Lebensversicherung-Vertrags arbeitslos, so kann sich das angesparte Kapital negativ auf die Höhe des ausgezahlten Bürgergeldes (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) auswirken. Während die Risikolebensversicherung nicht vom Arbeitsamt angerührt wird, da sie nicht kapitalbildend ist, muss eine vorhandene Kapitallebensversicherung unter Umständen erst aufgebraucht werden, bevor das Arbeitsamt Zahlungen leistet. Allerdings gibt es hierbei einige Schongrenzen.
Das Arbeitsamt kann die Liquidierung des Angesparten jedoch nicht verlangen, wenn die Auflösung des Vertrags einen Verlust mit sich bringen würde, der höher als 10 Prozent des Zeitwerts ist. Wer also bei einer Kündigung seines Vertrags weniger als 90 Prozent seiner Beiträge erhalten würde, der darf seine Lebensversicherung behalten.
Hartz-IV-sichere Lebensversicherungen
Der Versicherte kann sich auch selbst darum kümmern, dass seine Versicherung vor dem Arbeitsamt geschützt wird. Wenn der Versicherte einen sogenannten Verwertbarkeitsausschluss mit dem Versicherer vereinbart, kann er sein angespartes Kapital schützen. Denn durch diesen Ausschluss wird sichergestellt, dass das ersparte Kapital erst im Rentenalter ausgezahlt wird. Da die Lebensversicherung somit ausschließlich der Altersvorsorge dient, bleibt sie vom Arbeitsamt unangetastet. Jeder Versicherer dürfte bereit sein, diese Vereinbarung mit dem Inhaber der Versicherung zu treffen.
Welche Formen der Altersvorsorge noch vor Hartz IV sicher sind, erfahren Sie hier:
Fazit
Bei der Auszahlung der Lebensversicherung kommt es darauf an, um welche Art der Lebensversicherung es sich handelt. Bei der Risikolebensversicherung ist es wichtig, den Versicherer im Versicherungsfall schnell zu informieren. Bei der Kapitallebensversicherung hat die exakte Gestaltung der Police großen Einfluss auf die steuerliche Behandlung und den Erhalt des angesparten Kapitals bei Arbeitslosigkeit.
Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der Lebensversicherung
Wird eine Lebensversicherung automatisch ausgezahlt?
Bei der Risikolebensversicherung muss sich die Familie des Versicherungsnehmers an den Versicherer wenden, um die Auszahlung zu erhalten. Bei der Kapitallebensversicherung erfolgt normalerweise eine Überweisung am Tag des Ablaufs der Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer keine anderslautenden Anweisungen gegeben hat. Wichtig für eine unkomplizierte Auszahlung ist, dass der Versicherer aktuelle Kontodaten hat.
Wird eine ausgezahlte Lebensversicherung versteuert?
Auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung fallen keine Steuern an. Welcher Anteil der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung versteuert wird, hängt vom Alter des Vertrages, der Laufzeit der Versicherung und dem Alter des Versicherungsnehmers bei der Auszahlung ab.
Wie läuft die Auszahlung einer Lebensversicherung ab?
Handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, müssen die Hinterbliebenen Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und ihn über das Eintreten des Versicherungsfalls informieren. Die Auszahlung erfolgt dann zeitnah. Bei Kapitallebensversicherung nimmt der Versicherer in der Regel einige Wochen vor Auslaufen des Vertrags Kontakt mit dem Versicherungsnehmer auf und überweist das Geld schließlich entsprechend der im Vertrag festgelegten Bedingungen auf das angegebene Konto.
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