Versicherungen richtig von der Steuer absetzen: Eine Orientierungshilfe

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Vorsorgeaufwendungen gelten die Höchstgrenzen 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbständige.
  • Diese werden meist bereits durch die Beiträge zur Kranken­versicherung ausgeschöpft.
  • Andernfalls können zum Beispiel Kosten für die Haftpflicht, private Renten oder Berufs­unfähigkeits­versicherung geltend gemacht werden.
  • Berufliche Versicherungen können als Werbungskosten beziehungsweise als Betriebskosten abgesetzten werden
  • Dazu zählt etwa die Arbeits­rechtsschutz­versicherung oder teilweise die Unfall­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungsbeiträge Sie von der Steuer absetzen können und wie Ihnen dies ganz einfach gelingt.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: Was kann abgesetzt werden?
  2. Private Versicherungen
  3. Berufliche Versicherungen
  4. Beiträge zur Altersvorsorge

Überblick: Welche Versicherungen können 2024 steuerlich abgesetzt werden?

Diese Versicherungen sind steuerlich absetzbar

Für Privatleute

  • Gesetzliche und private Kranken­versicherung
  • Gesetzliche und private Pflege­versicherung
  • Krankenzusatz­versicherungen (stationär, ambulant, Krankentagegeld, Zahnzusatz, Pflegezusatz)
  • Gesetzliche Renten- und Arbeitslosen­versicherung
  • Private Renten­versicherungen mit/ohne Kapitalwahlrecht (Riester-Rente, Rürup-Rente)
  • Kapitallebens­versicherungen
  • Risikolebens­versicherung
  • Sterbegeld­versicherung
  • Haftpflicht­versicherungen (Privat­haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tierhalter­haftpflicht, Bauherren­haftpflicht, Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht)
  • Erwerbs- und Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Unfall­versicherung
  • Arbeits­rechtsschutz­versicherung

Für Gewerbetreibende:

  • Vermögensschaden­haftpflicht
  • Berufs­haftpflicht­versicherung
  • Kfz-Haftpflicht- und Kasko­versicherung

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Diese Versicherungen können nicht abgesetzt werden

  • Kfz-Kasko­versicherung (nur für Selbständige möglich)
  • Gebäude- und Hausrat­versicherung (außer anteilig für Arbeitszimmer)
  • Kapitallebens­versicherungen nach 01.01.2005
  • Privat-, Miet- und Verkehrs­rechtsschutz­versicherung
  • Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
  • Reiserücktritt- und Reisegepäck­versicherung

Welchen Nachweis muss man bei der Steuererklärung einreichen?

Um Kosten steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie in der Regel einen entsprechenden Nachweis erbringen. Dies können im Falle von Versicherungsbeiträgen die Folgenden sein:

  • Versicherungsschein
  • Beitragsrechnung vom Versicherer
  • Nachweis der Abbuchung über Kontoauszug

Versicherungen in der Steuer: Alle Infos und Anleitungen im Überblick

Private Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen absetzen

Diese Versicherungen können als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden


Icon Behandlung Kreuz

Kranken- und Pflege­versicherung als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar

Sie können den Basistarif der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung vollständig von der Steuer absetzen. Den Betrag finden Sie in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem Rentenbescheid.

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege­versicherung können anteilig bis zur Höhe der Basisabsicherung geltend gemacht werden. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein oder der Beitragsberechnung des Versicherers.


Krankenzusatzleistungen als Vorsorgeaufwendungen absetzen

Alles, was über die Basisversorgung der Kranken­versicherung hinausgeht, können Sie ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dazu gehören jegliche private Krankenzusatz­versicherungen. Eine wichtige Voraussetzung, damit die Beiträge berücksichtigt werden: Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen ist noch nicht ausgeschöpft.

Diese Krankenzusatz­versicherungen sind unter anderem absetzbar

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zur Kranken­versicherung tragen Sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung“ beziehungsweise „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflege­versicherung“ ein. In Zeile 22 „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Kranken­versicherungen“ tragen Sie die Zusatz­versicherungen ein.

Versicherung privater Risiken als Sonderausgaben absetzen

Zu Vorsorgeaufwendungen fallen nicht nur Kranken- und Pflege­versicherung, sondern jegliche Versicherungen, die der Vorsorge vor allgemeinen Lebensrisiken dienen. Dazu gehören auch Lebens­versicherungen und Sach­versicherungen. Auch diese Versicherungen können als Sonderausgaben beziehungsweise weitere Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit muss auch hier berücksichtigt werden.

Diese Versicherungen sind als Sonderausgaben absetzbar

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zu weiteren Sach- und Lebens­versicherung tragen Sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein.

Icon Info

Die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen

Bei den Vorsorgeaufwendungen liegt die Obergrenze des abzusetzenden Betrags aktuell wie folgt:

  • Angestellte, Beamte und Rentner: 1.900 Euro
  • Selbständige und Freiberufler: 2.800 Euro
  • Ehepaare: Summe der Höchstgrenzen jedes Ehepartners (wenn zusammen veranlagt)

In der Regel wird diese Summe bereits durch die Beiträge zur Kranken­versicherung erreicht, sodass die restlichen Kosten keine steuerlichen Auswirkungen mehr haben. Unabhängig davon wird empfohlen, dennoch alle Versicherungen einzutragen.

Berufsbedingte Versicherungen als Werbungskosten absetzen

Sie können auch jene Versicherungen von der Steuer absetzen, die etwas mit Ihrem Beruf und Ihrer Arbeit zu tun haben. Dies begründet sich darin, dass diese Versicherungen den beruflichen Bereich absichern. Die Kosten können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Icon Aktentasche

Diese Versicherungen gelten als berufsbedingt

Folgende Versicherungen zählen vollständig oder anteilig zu berufsbedingten Versicherungen. Bei den meisten Absicherungen gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die wir Ihnen in den folgenden Abschnitten erklären:

Rechtsschutz­versicherung: Nur Arbeits­rechtsschutz absetzbar

Die private Rechtsschutz­versicherung lässt sich nur anteilig von der Steuer absetzen, nämlich nur der Teil der Kosten, der auf den Arbeits­rechtsschutz fällt. Privat-, Miet- und Verkehrs­rechtsschutz sind nicht steuerlich absetzbar. Auch Gewerbetreibende können ihren Rechtsschutz als Betriebskosten absetzen, wenn er beruflicher Natur ist.

Wie Sie den Arbeits­rechtsschutz von der Steuer absetzen


Unfall­versicherung: Beruflicher Teil absetzbar

Eine Unfall­versicherung, die Unfälle auf Dienstreisen absichert, kann unter dem Bereich der Werbungskosten angegeben werden. Ebenso kann die Unfall­versicherung steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie auch Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle sowie Unfälle während der Arbeitszeit absichert. Dann ist sie zu 50 Prozent des Beitrags als Werbungskosten beziehungsweise als Betriebskosten absetzbar.

Icon Person mit Laptop

Berufs­haftpflicht­versicherung vollständig absetzbar

Freiberufler, Selbständige oder Unternehmer, die über eine Berufs­haftpflicht­versicherung verfügen, können diese in voller Höhe als Betriebskosten beziehungsweise Werbungskosten absetzen.

Steuertipps für Freiberufler und Selbständige

Kfz-Versicherung: Wichtige Unterschiede für Angestellte und Selbständige

Bei der Kfz-Versicherung hängt es davon ab, ob Sie angestellt oder selbständig tätig sind:

  • Angestellte können nur die Kfz-Haftpflicht­versicherung steuerlich absetzen. Diese kann über die Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
  • Selbständige können Kfz-Haftpflicht- und Kasko­versicherung steuerlich geltend machen. Dies tun Sie auf der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Hausrat­versicherung nur mit Arbeitszimmer absetzbar

In der Regel ist die Hausrat­versicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie dem Schutz des privaten Inventars vor äußeren Einflüssen dient. Wichtige Ausnahme: Sie haben ein separates Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung. Dann können Sie den prozentualen Flächenanteil, den das Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung einnimmt, analog auf Ihre Hausrat­versicherung übertragen. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten beziehungsweise Betriebskosten geltend machen.

Beispiel

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Ihre Wohnung ist 70 Quadratmeter groß. Ihr Arbeitszimmer ist sieben Quadratmeter groß und beträgt damit zehn Prozent der Wohnungsfläche. Das heißt, Sie können zehn Prozent Ihrer Kosten für die Hausrat­versicherung steuerlich geltend machen.

Steuerliche Voraussetzung für die Geltendmachung eines Arbeitszimmers

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Damit ein Arbeitszimmer auch steuerlich anerkannt wird, gelten einige wichtige Voraussetzungen:

  • Das Arbeitszimmer ist ein klar vom Rest der Wohnung abgetrenntes Zimmer.
  • Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen.

Eine Ecke im Wohnzimmer oder Küche als Homeoffice zählt also nicht als „Arbeitszimmer“, welches man steuerlich absetzen kann.

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zu berufsbedingten Versicherungen tragen Sie in die „Anlage N“ unter „Werbungskosten“ ein.

Beachten Sie: Die Seiten für die Werbungskosten gehen noch weiter, hier sehen Sie nur beispielhaft den ersten Abschnitt.
Icon Info

Für Arbeitnehmer: Werbungskostenpauschbetrag beachten

Das Finanzamt berücksichtigt für Angestellte bereits automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro (Stand: 2024). Den Pauschbetrag bekommen Sie ohnehin angerechnet. Übersteigen Ihre Ausgaben diesen, dann müssen Sie in der Regel Belege für Beitragszahlungen einreichen.

Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzen

Icon Sparschwein

Diese Absicherungen zur Altersvorsorge können Sie steuerlich absetzen

Die Beiträge zu folgenden Absicherungen der Altersvorsorge können als Alters­vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden:


Gesetzliche Renten­versicherung und Rürup-Rente von der Steuer absetzen

Sie können Ihre Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung sowie zur Basisrente – der Rürup-Rente – steuerlich geltend machen. Dafür gelten allerdings Höchstgrenzen:

  • 2024 können maximal 27.565 (Allein­stehende) beziehungsweise 55.130 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare) abgesetzt werden.
  • Seit 2023 können 100 Prozent der Beiträge abgesetzt werden.

So setzen Sie die Rürup-Rente ab

Nachgelagerte Besteuerung der Rente

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Die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung werden nachgelagert besteuert, das bedeutet, die Rente wird bei Auszahlung versteuert, dafür können die Beiträge jetzt abgesetzt werden. Dies war ursprünglich schrittweise geplant, sodass bis 2022 die Beiträge zu 94 Prozent absetzbar waren und erst 2025 vollständig absetzbar werden sollten. Dies wurde in 2023 jedoch vorgezogen.

So wird Ihre Rente im Alter versteuert

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung und zur Rürup-Rente tragen Sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ (das gleiche Formular, wie für Ihre Kranken­versicherungsbeiträge und für andere Vorsorgeaufwendungen) unter „Beiträge zur Altersvorsorge“ ein.

Besonderheiten bei der Riester-Rente

Auch die Beiträge zur staatlich geförderten Riester-Rente inklusive der Zulagen können Sie steuerlich absetzen. Hier gilt jedoch ein Höchstbetrag von 2.100 Euro – der sogenannte Sonderausgabenabzug. Es kann aber auch sein, dass sich für Sie persönlich der Erhalt von Riester-Zulagen mehr lohnt als die steuerliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs. Dies prüft das Finanzamt automatisch über die Günstigerprüfung.

So funktioniert die Riester-Rente in der Steuer

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zur Riester-Rente tragen Sie in die „Anlage AV“ ein.

Beachten Sie: Die Seiten für die Riester-Rente gehen noch weiter, hier sehen Sie nur beispielhaft den ersten Abschnitt.
Icon Hochhaus

Warum kann ich Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nicht geltend machen?

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden in der Regel über die Entgeltumwandlung von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Damit sind diese Beiträge bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei.

Die Betriebsrente in der Steuer


Alle Angaben zum Steuerrecht sind ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.


Die häufigsten Fragen zu Versicherungen in der Steuer

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

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Zu den Versicherungen, die man von der Steuer absetzen kann, zählen alle Vorsorgeaufwendungen, wie:

  • Kranken­versicherung (privat und gesetzlich)
  • Krankenzusatzleistungen
  • Pflege­versicherung (privat und gesetzlich)
  • Haftpflicht­versicherung
  • Risikolebens­versicherung
  • Unfall­versicherung
  • Renten­versicherung (privat und gesetzlich)

Außerdem können berufsbedingte Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden, wie:

  • Arbeits- beziehungsweise Berufs­rechtsschutz­versicherung
  • Berufs­haftpflicht­versicherung
  • Teile von Versicherungen, die den Bereich Beruf schützen (Unfall-, Haftpflicht-, Kfz-Versicherung)

Kann man Hausrat- und Haftpflicht­versicherung von der Steuer absetzen?

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In der Regel kann man die Hausrat­versicherung nicht von der Steuer absetzen. Es sei denn, man hat ein separates Arbeitszimmer. Die private Haftpflicht­versicherung und auch die Tierhalter­haftpflicht­versicherung lassen sich als weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Wann lohnt es sich, Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben?

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In der Regel lohnt es sich immer, Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben. Bei den Vorsorgeaufwendungen gilt jedoch eine Höchstgrenze, die derzeit 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige beträgt. Diese Höchstgrenze wird meist bereits durch Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge ausgeschöpft.

Bei der Anrechnung als Werbungskosten, in die berufsbedingte Versicherungen fallen, muss der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro berücksichtigt werden. Hier lohnt sich die Anrechnung von Versicherungen erst, wenn Sie diesen überschreiten.

Welche Versicherungen sind nicht absetzbar?

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Alle Versicherungen, die nicht der persönlichen oder beruflichen Vorsorge dienen, sind nicht steuerlich absetzbar. Dazu zählen etwa:

  • Gebäude­versicherung
  • Hausrat­versicherung
  • Privat­rechtsschutz­versicherung
  • Miet­rechtsschutz­versicherung
  • Verkehrs­rechtsschutz­versicherung
  • Reiserücktritts­versicherung
  • Renten­versicherungen mit Kapitalanlageprodukten
  • Kapitallebens­versicherungen mit Abschluss nach 2005
  • Kfz-Kasko­versicherung

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