Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungsbeiträge Sie von der Steuer absetzen können und wie Ihnen dies ganz einfach gelingt.
Inhalt dieser SeiteÜberblick: Welche Versicherungen können 2024 steuerlich abgesetzt werden?
Diese Versicherungen sind steuerlich absetzbar
Für Privatleute
Für Gewerbetreibende:
Diese Versicherungen können nicht abgesetzt werden
Welchen Nachweis muss man bei der Steuererklärung einreichen?
Um Kosten steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie in der Regel einen entsprechenden Nachweis erbringen. Dies können im Falle von Versicherungsbeiträgen die Folgenden sein:
- Versicherungsschein
- Beitragsrechnung vom Versicherer
- Nachweis der Abbuchung über Kontoauszug
Versicherungen in der Steuer: Alle Infos und Anleitungen im Überblick
Private Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen absetzen
Diese Versicherungen können als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden
Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar
Sie können den Basistarif der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vollständig von der Steuer absetzen. Den Betrag finden Sie in der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem Rentenbescheid.
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können anteilig bis zur Höhe der Basisabsicherung geltend gemacht werden. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein oder der Beitragsberechnung des Versicherers.
Krankenzusatzleistungen als Vorsorgeaufwendungen absetzen
Alles, was über die Basisversorgung der Krankenversicherung hinausgeht, können Sie ebenfalls als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dazu gehören jegliche private Krankenzusatzversicherungen. Eine wichtige Voraussetzung, damit die Beiträge berücksichtigt werden: Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen ist noch nicht ausgeschöpft.
Diese Krankenzusatzversicherungen sind unter anderem absetzbar
- Stationäre Zusatzversicherung
- Ambulante Zusatzversicherung
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Zahnzusatzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zur Krankenversicherung tragen Sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“ beziehungsweise „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ ein. In Zeile 22 „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen“ tragen Sie die Zusatzversicherungen ein.
Versicherung privater Risiken als Sonderausgaben absetzen
Zu Vorsorgeaufwendungen fallen nicht nur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern jegliche Versicherungen, die der Vorsorge vor allgemeinen Lebensrisiken dienen. Dazu gehören auch Lebensversicherungen und Sachversicherungen. Auch diese Versicherungen können als Sonderausgaben beziehungsweise weitere Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Die Höchstgrenze für die Absetzbarkeit muss auch hier berücksichtigt werden.
Diese Versicherungen sind als Sonderausgaben absetzbar
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zu weiteren Sach- und Lebensversicherung tragen Sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein.
Die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen
Bei den Vorsorgeaufwendungen liegt die Obergrenze des abzusetzenden Betrags aktuell wie folgt:
- Angestellte, Beamte und Rentner: 1.900 Euro
- Selbständige und Freiberufler: 2.800 Euro
- Ehepaare: Summe der Höchstgrenzen jedes Ehepartners (wenn zusammen veranlagt)
In der Regel wird diese Summe bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung erreicht, sodass die restlichen Kosten keine steuerlichen Auswirkungen mehr haben. Unabhängig davon wird empfohlen, dennoch alle Versicherungen einzutragen.
Berufsbedingte Versicherungen als Werbungskosten absetzen
Sie können auch jene Versicherungen von der Steuer absetzen, die etwas mit Ihrem Beruf und Ihrer Arbeit zu tun haben. Dies begründet sich darin, dass diese Versicherungen den beruflichen Bereich absichern. Die Kosten können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Diese Versicherungen gelten als berufsbedingt
Folgende Versicherungen zählen vollständig oder anteilig zu berufsbedingten Versicherungen. Bei den meisten Absicherungen gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die wir Ihnen in den folgenden Abschnitten erklären:
Rechtsschutzversicherung: Nur Arbeitsrechtsschutz absetzbar
Die private Rechtsschutzversicherung lässt sich nur anteilig von der Steuer absetzen, nämlich nur der Teil der Kosten, der auf den Arbeitsrechtsschutz fällt. Privat-, Miet- und Verkehrsrechtsschutz sind nicht steuerlich absetzbar. Auch Gewerbetreibende können ihren Rechtsschutz als Betriebskosten absetzen, wenn er beruflicher Natur ist.
Wie Sie den Arbeitsrechtsschutz von der Steuer absetzen
Unfallversicherung: Beruflicher Teil absetzbar
Eine Unfallversicherung, die Unfälle auf Dienstreisen absichert, kann unter dem Bereich der Werbungskosten angegeben werden. Ebenso kann die Unfallversicherung steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie auch Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle sowie Unfälle während der Arbeitszeit absichert. Dann ist sie zu 50 Prozent des Beitrags als Werbungskosten beziehungsweise als Betriebskosten absetzbar.
Berufshaftpflichtversicherung vollständig absetzbar
Freiberufler, Selbständige oder Unternehmer, die über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, können diese in voller Höhe als Betriebskosten beziehungsweise Werbungskosten absetzen.
Kfz-Versicherung: Wichtige Unterschiede für Angestellte und Selbständige
Bei der Kfz-Versicherung hängt es davon ab, ob Sie angestellt oder selbständig tätig sind:
Hausratversicherung nur mit Arbeitszimmer absetzbar
In der Regel ist die Hausratversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie dem Schutz des privaten Inventars vor äußeren Einflüssen dient. Wichtige Ausnahme: Sie haben ein separates Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung. Dann können Sie den prozentualen Flächenanteil, den das Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung einnimmt, analog auf Ihre Hausratversicherung übertragen. Diese Kosten können Sie als Werbungskosten beziehungsweise Betriebskosten geltend machen.
Beispiel
Ihre Wohnung ist 70 Quadratmeter groß. Ihr Arbeitszimmer ist sieben Quadratmeter groß und beträgt damit zehn Prozent der Wohnungsfläche. Das heißt, Sie können zehn Prozent Ihrer Kosten für die Hausratversicherung steuerlich geltend machen.
Steuerliche Voraussetzung für die Geltendmachung eines Arbeitszimmers
Damit ein Arbeitszimmer auch steuerlich anerkannt wird, gelten einige wichtige Voraussetzungen:
- Das Arbeitszimmer ist ein klar vom Rest der Wohnung abgetrenntes Zimmer.
- Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen.
Eine Ecke im Wohnzimmer oder Küche als Homeoffice zählt also nicht als „Arbeitszimmer“, welches man steuerlich absetzen kann.
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zu berufsbedingten Versicherungen tragen Sie in die „Anlage N“ unter „Werbungskosten“ ein.
Für Arbeitnehmer: Werbungskostenpauschbetrag beachten
Das Finanzamt berücksichtigt für Angestellte bereits automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro (Stand: 2024). Den Pauschbetrag bekommen Sie ohnehin angerechnet. Übersteigen Ihre Ausgaben diesen, dann müssen Sie in der Regel Belege für Beitragszahlungen einreichen.
Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzen
Diese Absicherungen zur Altersvorsorge können Sie steuerlich absetzen
Die Beiträge zu folgenden Absicherungen der Altersvorsorge können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Berufsständische Versorgungswerke
Gesetzliche Rentenversicherung und Rürup-Rente von der Steuer absetzen
Sie können Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Basisrente – der Rürup-Rente – steuerlich geltend machen. Dafür gelten allerdings Höchstgrenzen:
- 2024 können maximal 27.565 (Alleinstehende) beziehungsweise 55.130 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare) abgesetzt werden.
- Seit 2023 können 100 Prozent der Beiträge abgesetzt werden.
So setzen Sie die Rürup-Rente ab
Nachgelagerte Besteuerung der Rente
Die Beiträge zur gesetzlichen Versicherung werden nachgelagert besteuert, das bedeutet, die Rente wird bei Auszahlung versteuert, dafür können die Beiträge jetzt abgesetzt werden. Dies war ursprünglich schrittweise geplant, sodass bis 2022 die Beiträge zu 94 Prozent absetzbar waren und erst 2025 vollständig absetzbar werden sollten. Dies wurde in 2023 jedoch vorgezogen.
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente tragen Sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“ (das gleiche Formular, wie für Ihre Krankenversicherungsbeiträge und für andere Vorsorgeaufwendungen) unter „Beiträge zur Altersvorsorge“ ein.
Besonderheiten bei der Riester-Rente
Auch die Beiträge zur staatlich geförderten Riester-Rente inklusive der Zulagen können Sie steuerlich absetzen. Hier gilt jedoch ein Höchstbetrag von 2.100 Euro – der sogenannte Sonderausgabenabzug. Es kann aber auch sein, dass sich für Sie persönlich der Erhalt von Riester-Zulagen mehr lohnt als die steuerliche Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs. Dies prüft das Finanzamt automatisch über die Günstigerprüfung.
So funktioniert die Riester-Rente in der Steuer
Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge zur Riester-Rente tragen Sie in die „Anlage AV“ ein.
Warum kann ich Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nicht geltend machen?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden in der Regel über die Entgeltumwandlung von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Damit sind diese Beiträge bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialabgabenfrei.
Alle Angaben zum Steuerrecht sind ohne Gewähr. Dieser Beitrag dient lediglich der Information und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater.
Die häufigsten Fragen zu Versicherungen in der Steuer
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Zu den Versicherungen, die man von der Steuer absetzen kann, zählen alle Vorsorgeaufwendungen, wie:
- Krankenversicherung (privat und gesetzlich)
- Krankenzusatzleistungen
- Pflegeversicherung (privat und gesetzlich)
- Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung (privat und gesetzlich)
Außerdem können berufsbedingte Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden, wie:
- Arbeits- beziehungsweise Berufsrechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Teile von Versicherungen, die den Bereich Beruf schützen (Unfall-, Haftpflicht-, Kfz-Versicherung)
Kann man Hausrat- und Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
In der Regel kann man die Hausratversicherung nicht von der Steuer absetzen. Es sei denn, man hat ein separates Arbeitszimmer. Die private Haftpflichtversicherung und auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung lassen sich als weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Wann lohnt es sich, Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben?
In der Regel lohnt es sich immer, Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben. Bei den Vorsorgeaufwendungen gilt jedoch eine Höchstgrenze, die derzeit 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige beträgt. Diese Höchstgrenze wird meist bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
Bei der Anrechnung als Werbungskosten, in die berufsbedingte Versicherungen fallen, muss der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro berücksichtigt werden. Hier lohnt sich die Anrechnung von Versicherungen erst, wenn Sie diesen überschreiten.
Welche Versicherungen sind nicht absetzbar?
Alle Versicherungen, die nicht der persönlichen oder beruflichen Vorsorge dienen, sind nicht steuerlich absetzbar. Dazu zählen etwa:
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- Privatrechtsschutzversicherung
- Mietrechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Rentenversicherungen mit Kapitalanlageprodukten
- Kapitallebensversicherungen mit Abschluss nach 2005
- Kfz-Kaskoversicherung
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail: