Kleingarten­versicherung – Typische Schadensfälle

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Vandalismus und Diebstahl im Garten, Einbruch in der Gartenlaube, aber auch Feuer- und Sturmschäden sind Risiken für Kleingartenbesitzer.
  • Handelt es sich bei dem Schadensfall z.B. um Diebstahl, muss noch vor der Versicherung die Polizei informiert werden.
  • Wer eine Kleingarten- oder Lauben­versicherung hat, kann sich in vielen Schadensfällen auf eine finanzielle Entlastung verlassen.

Das erwartet Sie hier

Welche typischen Schäden Sie als Kleingartenbesitzer kennen sollten, wen Sie im Schadensfall informieren müssen und wie die Kleingarten­versicherung hilft.

Inhalt dieser Seite
  1. Verhalten im Schadensfall
  2. Schadensbeispiel Diebstahl
  3. Schadensbeispiel Sturmschäden
  4. Typische Schadensfälle
  5. Fazit

Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Wann sollten Sie die Polizei rufen?

Rufen Sie umgehend die Polizei, falls Sie ein Verbrechen wie einen Einbruch in Ihre Gartenlaube oder Vandalismus im Garten vermuten. Bis die Beamten eintreffen, sollten Sie sämtliche Schäden sorgfältig dokumentieren. Machen Sie Fotos, auf denen der Umfang der Schäden zu erkennen ist. Nachdem Sie gegenüber der Polizei noch vor Ort Ihre Anzeige aufgegeben haben, können Sie den Schadensfall Ihrer Kleingarten­versicherung melden.

Schäden mit der Handy-Kamera dokumentieren

Informieren Sie schnell Ihren Versicherer

Kommt es dagegen nach einem schweren Unwetter zu Schäden an Laube, Schuppen oder Gewächshaus, dann kontaktieren Sie direkt Ihren Versicherer. Um die Regulierung des Schadens zu vereinfachen, sind auch hier Aufnahmen der angerichteten Schäden nützlich. Lesen Sie dazu gern unseren Ratgeber:

Versicherungsschäden richtig melden

Schadensbeispiel: Diebstahl im Kleingarten

Unser Beispielfall

Familie Schneider möchte trotz Wohnung in der Stadt die Vorzüge eines eigenen Gartens genießen und besitzt deshalb seit neuestem einen Schrebergarten. In dem Garten stehen ein Bungalow mit Gewächshaus und ein Geräteschuppen. Das Häuschen ist mit einer kleinen Küche, einem Bad, einem Wohnraum und einem Schlafzimmer ausgestattet. Die Ausstattung besteht aus Radio, Fernseher und Kühlschrank. Als die Laube nachts unbeaufsichtigt ist, wird im Häuschen eingebrochen. Dabei werden Wertsachen in Höhe von 600 Euro gestohlen.

Diebstahl im Garten ohne Kleingarten­versicherung

Ohne den Schutz einer Kleingarten­versicherung müsste Familie Schneider die gestohlenen Gegenstände selbst ersetzen und auch für sie Schadenbeseitigung von eventuellen Einbruchspuren selbst aufkommen.

Diebstahl in der Laube mit Kleingarten­versicherung

Die Kleingarten­versicherung wird den Schaden voll ersetzen, denn Diebstahl und Einbruch sind in der Versicherungsleistung bis zu einer Summe von 2.000 Euro mitversichert. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall nicht nur den Betrag für die gestohlenen Wertgegenstände sondern auch alle weiteren Kosten, die beispielsweise durch das Aufbrechen von Fenster oder Türen entstanden sind. Auch die Kosten für provisorische Sicherheits­maßnahmen nach einem Einbruch in die Gartenlaube trägt die Versicherung. Jährlich zahlt die Familie einen Betrag von 53,03 Euro für ihren Kleingarten­versicherungs-Tarif.

Experten-Tipp:

„Auch Gartenmöbel, die im Freien stehen, können für einen höheren Beitrag gegen Diebstahl mitversichert werden. Somit ist der Kunde nicht gezwungen, jedes Mal seine Gartenmöbel in die Laube zu stellen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Schadensbeispiel: Sturm im Kleingarten

Unser Beispielfall

Durch einen Herbststurm wird das Gewächshaus im Garten von Familie Schröder weggeblasen. Dabei wird sowohl das Gewächshaus als auch die Bepflanzung zerstört. Es entsteht ein Schaden von 500 Euro.

Sturmschäden mit Kleingarten­versicherung

Ohne Kleingarten­versicherung müsste Familie Schröder auf jeden Fall sämtliche Kosten selbst tragen. Hat sie dagegen eine Versicherung, kommt es auf die genauen Versicherungs­bedingungen an. Die Kleingarten­versicherung übernimmt bei einem solchen Schaden nicht notwendigerweise die Zahlung der Kosten. Allerdings kann der Versicherte Schäden, die

  • durch Leitungswasser
  • an Gartenmöbeln im Freien
  • bei Beschädigung des Gewächshauses

entstehen, zusätzlich absichern. Hat Familie Schröder ihren Versicherungsschutz um den Schutz ihres Gewächshauses ergänzt, zahlt die Versicherung den Schaden. Bei Sturmschäden kann jedoch eine Rolle spielen, ob die Windstärke hoch genug war. Wird eine Lauben­versicherung abgeschlossen, kann diese wie eine Gebäude­versicherung fungieren, welche die Laube gegen Elementarschäden absichert.

Jetzt Lauben­­versicherungen vergleichen und direkt online abschließen

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Typische Schadensfälle in der Kleingarten­versicherung

Diese Gefahren sollten Kleingartenbesitzer kennen

  • Einbruch: Kleingärten sind aufgrund ihrer Entfernung von Wohngebäuden und ihrer oft eher geringen Sicherung ein attraktives Ziel für Einbruchdiebstähle.
  • Vandalismus (oft in Kombination mit einem Einbruch) ist auch immer wieder ein Problem für Gartenbesitzer.
  • Kommt es im Garten zu einem Feuer, drohen besonders große Schäden. Mögliche Ursachen sind hier Blitzeinschläge, Funkenflug oder Glutnester beim oder nach dem Grillen und manchmal auch Brandstiftung.
  • Sturm-  und Hagelschäden nehmen zu. Schäden sind hier z.B. durch große Hagelkörner oder umstürzende Bäume möglich. Es ist möglich, die Entfernung umgestürzter Bäume zu versichern.
  • Auch Leitungswasser kann gravierende Schäden an der Gartenlaube verursachen. Darum lohnt es sich, Leitungswasserschäden mit in die Versicherung aufzunehmen.

Passen Sie Ihre Versicherung der Ausstattung ihres Gartens und den Risiken an – wenn Sie eine Photovoltaik­anlage oder ein Gewächshaus besitzen, können Sie diese mitversichern.

Jetzt kostenfreies Angebot zur Lauben­­versicherung erhalten

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Fazit

Schäden an Kleingärten – sei es durch einen Einbruch in der Kleingartenanlage, durch Leitungswasser oder Vandalismus – sind leider keine Seltenheit und können durch eine Kleingarten­versicherung bzw. Lauben­versicherung abgesichert werden. Bei Schadensfällen wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus in Ihrem Schrebergarten sollten Sie die Polizei informieren, noch bevor Sie den Schaden Ihrem Versicherer melden.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH