Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche typischen Schäden Sie als Kleingartenbesitzer kennen sollten, wen Sie im Schadensfall informieren müssen und wie die Kleingartenversicherung hilft.
Inhalt dieser SeiteWie verhalte ich mich im Schadensfall?
Wann sollten Sie die Polizei rufen?
Rufen Sie umgehend die Polizei, falls Sie ein Verbrechen wie einen Einbruch in Ihre Gartenlaube oder Vandalismus im Garten vermuten. Bis die Beamten eintreffen, sollten Sie sämtliche Schäden sorgfältig dokumentieren. Machen Sie Fotos, auf denen der Umfang der Schäden zu erkennen ist. Nachdem Sie gegenüber der Polizei noch vor Ort Ihre Anzeige aufgegeben haben, können Sie den Schadensfall Ihrer Kleingartenversicherung melden.
Informieren Sie schnell Ihren Versicherer
Kommt es dagegen nach einem schweren Unwetter zu Schäden an Laube, Schuppen oder Gewächshaus, dann kontaktieren Sie direkt Ihren Versicherer. Um die Regulierung des Schadens zu vereinfachen, sind auch hier Aufnahmen der angerichteten Schäden nützlich. Lesen Sie dazu gern unseren Ratgeber:
Schadensbeispiel: Diebstahl im Kleingarten
Unser Beispielfall
Familie Schneider möchte trotz Wohnung in der Stadt die Vorzüge eines eigenen Gartens genießen und besitzt deshalb seit neuestem einen Schrebergarten. In dem Garten stehen ein Bungalow mit Gewächshaus und ein Geräteschuppen. Das Häuschen ist mit einer kleinen Küche, einem Bad, einem Wohnraum und einem Schlafzimmer ausgestattet. Die Ausstattung besteht aus Radio, Fernseher und Kühlschrank. Als die Laube nachts unbeaufsichtigt ist, wird im Häuschen eingebrochen. Dabei werden Wertsachen in Höhe von 600 Euro gestohlen.
Diebstahl im Garten ohne Kleingartenversicherung
Ohne den Schutz einer Kleingartenversicherung müsste Familie Schneider die gestohlenen Gegenstände selbst ersetzen und auch für sie Schadenbeseitigung von eventuellen Einbruchspuren selbst aufkommen.
Diebstahl in der Laube mit Kleingartenversicherung
Die Kleingartenversicherung wird den Schaden voll ersetzen, denn Diebstahl und Einbruch sind in der Versicherungsleistung bis zu einer Summe von 2.000 Euro mitversichert. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall nicht nur den Betrag für die gestohlenen Wertgegenstände sondern auch alle weiteren Kosten, die beispielsweise durch das Aufbrechen von Fenster oder Türen entstanden sind. Auch die Kosten für provisorische Sicherheitsmaßnahmen nach einem Einbruch in die Gartenlaube trägt die Versicherung. Jährlich zahlt die Familie einen Betrag von 53,03 Euro für ihren Kleingartenversicherungs-Tarif.
Experten-Tipp:
„Auch Gartenmöbel, die im Freien stehen, können für einen höheren Beitrag gegen Diebstahl mitversichert werden. Somit ist der Kunde nicht gezwungen, jedes Mal seine Gartenmöbel in die Laube zu stellen.“
Schadensbeispiel: Sturm im Kleingarten
Unser Beispielfall
Durch einen Herbststurm wird das Gewächshaus im Garten von Familie Schröder weggeblasen. Dabei wird sowohl das Gewächshaus als auch die Bepflanzung zerstört. Es entsteht ein Schaden von 500 Euro.
Sturmschäden mit Kleingartenversicherung
Ohne Kleingartenversicherung müsste Familie Schröder auf jeden Fall sämtliche Kosten selbst tragen. Hat sie dagegen eine Versicherung, kommt es auf die genauen Versicherungsbedingungen an. Die Kleingartenversicherung übernimmt bei einem solchen Schaden nicht notwendigerweise die Zahlung der Kosten. Allerdings kann der Versicherte Schäden, die
- durch Leitungswasser
- an Gartenmöbeln im Freien
- bei Beschädigung des Gewächshauses
entstehen, zusätzlich absichern. Hat Familie Schröder ihren Versicherungsschutz um den Schutz ihres Gewächshauses ergänzt, zahlt die Versicherung den Schaden. Bei Sturmschäden kann jedoch eine Rolle spielen, ob die Windstärke hoch genug war. Wird eine Laubenversicherung abgeschlossen, kann diese wie eine Gebäudeversicherung fungieren, welche die Laube gegen Elementarschäden absichert.
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Typische Schadensfälle in der Kleingartenversicherung
Diese Gefahren sollten Kleingartenbesitzer kennen
Passen Sie Ihre Versicherung der Ausstattung ihres Gartens und den Risiken an – wenn Sie eine Photovoltaikanlage oder ein Gewächshaus besitzen, können Sie diese mitversichern.
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Fazit
Schäden an Kleingärten – sei es durch einen Einbruch in der Kleingartenanlage, durch Leitungswasser oder Vandalismus – sind leider keine Seltenheit und können durch eine Kleingartenversicherung bzw. Laubenversicherung abgesichert werden. Bei Schadensfällen wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus in Ihrem Schrebergarten sollten Sie die Polizei informieren, noch bevor Sie den Schaden Ihrem Versicherer melden.
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