Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter im Auswärtigen Dienst vor horrenden Schadensersatzforderungen schützen und auf welche Leistungen Sie bei der Betriebshaftpflicht auf keinen Fall verzichten sollten.
Inhalt dieser SeiteWas macht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Konsulate und Botschaften aus?
Wichtige Leistungen
Mehr zu den Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung
Was versichert die Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
Der Basisschutz der Betriebshaftpflicht versichert in der Regel die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter. Darin sind jedoch nicht immer alle Schäden enthalten. Wir zeigen Ihnen, welche Schäden die Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate deckt:
Personenschäden | |
Sachschäden | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche | |
Reine Vermögensschäden | |
Vorsatz |
Übersichtliche monatliche Kosten
Eine umfassende Versicherung für ein Konsulat muss nicht teuer sein. Ein Konsulat mit 24 Mitarbeitern kann sich für umgerechnet 41,20 Euro im Monat mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro absichern. Kleinere Konsulate zahlen sogar noch weniger.
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Welche Leistungen bietet die Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
Zahlreiche Konsulate und Botshaften
Von den 195 Staaten der Erde, mit denen Deutschland diplomatische Beziehungen pflegt, unterhalten 159 Botschaften in Berlin und Bonn. Hinzu kommen konsularische Vertretungen im gesamten Bundesgebiet (Überblick des Auswärtigen Amtes). Täglich gehen hier zahlreiche Menschen ein und aus. Die Liste der Besucher umfasst diplomatische Vertreter anderer Staaten ebenso wie Journalisten und Privatpersonen, die ein Visum beantragen möchten.
Warum die Betriebshaftpflicht notwendig ist
Wo sich so viele Menschen aufhalten, führt eine kleine Unachtsamkeit schnell zu einem größeren Unfall. Das kann teuer werden. In Deutschland haftet nämlich grundsätzlich der Betrieb, falls Dritte auf seinem Gelände oder durch seine Mitarbeiter Schaden nehmen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften und Konsulate hat den Zweck, diplomatische und staatliche Vertretungen vor Schadensersatzforderungen zu schützen. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:
Alle Mitarbeiter
Sachschäden
Personenschäden
Finanzielle Schäden
Unberechtigte Ansprüche abwehren
Absicherung gegen Personenschäden
Die Betriebshaftpflicht sichert unter anderem Personenschäden ab. Diese Absicherung ist besonders wichtig, da Personenschäden Schadenersatzforderungen von mehreren Hunderttausend oder sogar Millionen Euro nach sich ziehen können. Empfängt ein Botschafter zum Beispiel Gäste in der Residenz und diese stürzen im Winter auf schlecht gestreuten Wegen, ist die Botschaft zu Schadensersatz verpflichtet. Der Gast kann die Kosten für Behandlungen sowie einen eventuellen Verdienstausfall in Rechnung stellen.
Absicherung gegen Sachschäden
Die Betriebshaftpflicht springt auch ein, falls ein Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats unbeabsichtigt den Besitz einer dritten Person beschädigt. Nimmt etwa die Kamera eines Journalisten oder der Laptop eines Besuchers auf dem Botschaftsgelände Schaden und es wird ein Verschulden der Botschaft festgestellt, übernimmt die Versicherung die Kosten. Eine Betriebshaftpflicht sollte zudem auch gegen Mietsachschäden absichern.
Passiver Rechtsschutz
Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung umfassen auch einen passiven Rechtschutz. Die Versicherung prüft zunächst, ob Schadenersatzforderungen wirklich berechtigt sind. Sollten die Forderungen nicht berechtigt sein, übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Prozesskosten.
Welche zusätzlichen Leistungen sind möglich?
Welche Leistungen eine Police im Einzelnen bietet, ist im Versicherungsvertrag aufgeführt. Um genau den richtigen Versicherungsschutz für eine Botschaft und ein Konsulat zu finden, empfiehlt es sich, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu studieren.
Bestimmte Zusatzleistungen können sinnvoll sein. Je nach Tarif decken einige Betriebshaftpflichtversicherungen auch Schäden ab, die durch die Kommunikation über das Internet entstehen. Verschickt etwa ein Mitarbeiter eines Konsulats eine vireninfizierte E‑Mail, deckt die Versicherung den Schaden, der dem Empfänger durch den Virus entsteht. Einige Policen beinhalten auch eine Bauherrenhaftpflicht, die Sie ansonsten separat abschließen müssten.
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Schutz für alle Mitarbeiter
In der Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften sind alle Mitarbeiter versichert, die direkt für die Botschaft arbeiten oder in deren Auftrag tätig werden. Dies gilt gleichermaßen für Konsulatsmitarbeiter in der Betriebshaftpflichtversicherung für Konsulate.
Typische Schadensbeispiele und ihre Kosten
Sachschaden
Ein Botschaftsmitarbeiter lässt den Laptop eines Besuchers fallen, auf dem wichtige Daten gespeichert sind. Der Laptop geht kaputt und ist nicht mehr verwendbar. Der Gast fordert Schadensersatz.
Möglicher Kostenpunkt: ab 2.000 Euro
Personenschaden
Der Botschafter gibt eine Pressekonferenz. Dabei stolpert ein Botschaftsmitarbeiter und verletzt einen Journalisten im Gesicht. Dieser fordert Schadensersatz.
Möglicher Kostenpunkt: ab 3.000 Euro.
Passiver Rechtsschutz
Ein Botschaftsbesucher ist der Meinung sich im Gebäude verletzt zu haben und fordert Schadensersatz. Er kann jedoch keine offensichtlich Verletzung nachweisen. Es kommt zum Rechtsstreit. Die Betriebshaftpflicht trägt die Kosten für den Prozess.
Möglicher Kostenpunkt: ab 3.000 Euro.
Welche Schadensfälle sind nicht versichert?
Ausgeschlossen aus der Betriebshaftpflichtversicherung sind reine Vermögensschäden. Darunter werden Schäden verstanden, bei denen weder Personen verletzt noch Sachen beschädigt oder vernichtet werden.
Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden deckt die Betriebshaftpflicht nicht ab. Die Versicherung gilt für Schäden, die durch fahrlässiges, eventuell auch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden sind.
Experten-Tipp: Vorsicht vor Falschangaben!
„Bei vorsätzlich verursachten Schäden zahlt die Betriebshaftpflicht in aller Regel nicht. Versuchen Sie, den Vorsatz durch falsche Angaben zu vertuschen, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und rechtlich gegen Sie vorgehen.“
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Auslandsvertretungen?
Die wichtigsten Kostenfaktoren
Die Kosten für die Betriebshaftpflicht richten sich nach unterschiedlichen Faktoren. Dazu gehören das zu erwartende Risiko wie auch die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter. So zahlt ein 24-köpfiges Konsulat in Berlin für eine Betriebshaftpflicht jährlich 494,43 Euro. Botschaften mit einem kleineren Stab und einer geringeren Versicherungssumme können mit weniger Kosten rechnen.
Kostenbeispiel: Generalkonsulat
Berechnungskriterien | Beispiel Generalkonsulat |
---|---|
Art des Betriebes | Konsulat |
Anzahl der Mitarbeiter | 24 Personen |
Deckungssumme | 5 Millionen Euro |
Selbstbeteiligung | 0 Euro |
Jährlicher Beitrag | 494,43 Euro |
Monatliche Kosten (umgerechnet) | 41,20 Euro |
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat?
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Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate im Test
Tarife der Betriebshaftpflichtversicherung werden regelmäßig von unabhängigen Verbraucherinstituten und Analysehäusern überprüft. Darin werden die Tarife anhand verschiedener Kriterien bewertet und gegenübergestellt. Die Tests bieten somit einen guten Überblick über die aktuellen Anbieter der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Leistungen, auch wenn diese nicht hinsichtlich ihrer Eignung für Botschaften und Konsulate getestet wurden. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite alle aktuellen Testberichte zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern zusammengetragen.
Wo bekommen Sie eine Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
Wenige spezialisierte Angebote
Während die meisten Versicherungsgesellschaften eine Betriebshaftpflicht für Unternehmen aller Art anbieten, haben sich nur wenige Assekuranzen auf die Betriebshaftpflichtversicherung für Konsulate und Botschaften spezialisiert. Unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei, die optimale Absicherung für Ihre diplomatische oder staatliche Vertretung zu finden.
Tarife richtig vergleichen
Auslandsvertretungen, die eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen möchten, sollten vor allem den Leistungsumfang der einzelnen Versicherungen vergleichen. Während einige Versicherungen nur einen Basis-Schutz ermöglichen, gehen andere Anbieter darüber hinaus und bieten sogenannte Kombi-Policen an. Abhängig von der Mitarbeiteranzahl des Konsulats sollte die Höhe der Deckungssumme ausreichend festgelegt werden. Denn je mehr Personen in einer Botschaft arbeiten, umso höher auch das Risiko, dass ein Schadensfall eintritt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte immer den größten anzunehmenden Schaden absichern. Vor allem Personenschäden können schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen. Eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro gilt daher als Standard. Beachten Sie auch den allgemeinen Beitrag zu den Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung.
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Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
Kündigungsfrist
Die Betriebshaftpflicht kann in aller Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungszeitraums gekündigt werden. Die genauen Daten und Fristen finden sich im Versicherungsvertrag. Verpassen Sie den Kündigungstermin, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Die außerordentliche Kündigung
Neben dem Recht auf ordentliche Kündigung besteht in einigen Fällen das Recht auf außerordentliche Kündigung. Das tritt zum Beispiel ein, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne zugleich mehr Leistungen zu bieten. Der Versicherungsnehmer kann dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmeldung kündigen.
Tritt ein Schadensfall ein, der die Versicherung zur Regulierung verpflichtet, können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer außerordentlich kündigen. Als auslösendes Ereignis gilt entweder die Auszahlung des Schadensersatzanspruchs oder die Zustellung der Klage über den Haftungsanspruch.
Versicherungen immer schriftlich kündigen
Die Kündigung bedarf immer der Schriftform – natürlich nicht nur bei einer Betriebshaftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Damit kann der Versicherungsnehmer überprüfen, ob die Kündigung tatsächlich angekommen ist.
Fazit
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt ausländische Konsulate und Botschaften vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter in Deutschland. Die Versicherung deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden und kümmert sich im Schadensfall um die Abwicklung. Der Versicherungsschutz sichert damit nicht nur finanziellen Risiken ab, sondern unterstützt Auslandvertretungen auch beim Erhalt freundschaftlich-diplomatischer Beziehungen.
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