Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften und Konsulate
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Konsulate und Botschaften?
- Was versichert die Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
- Welche Leistungen bietet die Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
- Welche weiteren Leistungen sind möglich?
- Welche Schadensfälle sind nicht versichert?
- Für wen gilt der Versicherungsschutz?
- Wo bekommen Sie eine Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
- Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
- Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften und Konsulate?
- Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
- Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften und Konsulate abschließen und wechseln
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Konsulate und Botschaften?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt üblicherweise die Haftpflichtrisiken von Unternehmen und Gewerbetreibenden, Handwerkern und Freiberuflichen ab. Doch auch für Botschaften und Konsulate ist sie eine wichtige Absicherung, die im Schadensfall vor horrenden Zahlungsverpflichtungen schützt. Sie zahlt bei Schäden, die Mitarbeiter des Konsulats oder der Botschaft verursachen.
Was versichert die Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
Welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungsfachmann von transparent-beraten.de. Der Basis-Schutz ist in der Regel bei sämtlichen Tarifen identisch.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Reine Vermögensschäden sind nicht versichert
- Vorsatz ist nicht versichert
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Welche Leistungen bietet die Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
Von den 195 Staaten der Erde, mit denen Deutschland diplomatische Beziehungen pflegt, unterhalten 159 Botschaften in Berlin und Bonn. Hinzu kommen konsularische Vertretungen im gesamten Bundesgebiet. Täglich gehen hier zahlreiche Menschen ein und aus. Die Liste der Besucher umfasst diplomatische Vertreter anderer Staaten ebenso wie Journalisten und Privatpersonen, die ein Visum beantragen möchten.
Wo sich so viele Menschen aufhalten, führt eine kleine Unachtsamkeit schnell zu einem größeren Unfall. Das kann teuer werden. In Deutschland haftet nämlich grundsätzlich der Betrieb, falls Dritte auf seinem Gelände oder durch seine Mitarbeiter Schaden nehmen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften und Konsulate hat den Zweck, diplomatische und staatliche Vertretungen vor Schadensersatzforderungen zu schützen. Der Versicherungsschutz umfasst:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Mietsachschäden
- passiven Rechtsschutz
“Passiver Rechtsschutz” bedeutet, dass unberechtigte Forderungen Dritter abgewehrt werden. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung. Beachten Sie auch den allgemeinen Text zu den Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Absicherung gegen Personenschäden
Die Betriebshaftpflicht sichert unter anderem Personenschäden ab. Diese Absicherung ist besonders wichtig, da Personenschäden Schadenersatzforderungen von mehreren Hunderttausend oder sogar Millionen Euro nach sich ziehen können. Empfängt ein Botschafter zum Beispiel Gäste in der Residenz und diese stürzen im Winter auf schlecht gestreuten Wegen, ist die Botschaft zu Schadensersatz verpflichtet. Der Gast kann die Kosten für Behandlungen sowie einen eventuellen Verdienstausfall in Rechnung stellen.
Absicherung gegen Sachschäden
Die Betriebshaftpflicht springt auch ein, falls ein Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats unbeabsichtigt den Besitz einer dritten Person beschädigt. Nimmt etwa die Kamera eines Journalisten oder der Laptop eines Besuchers auf dem Botschaftsgelände Schaden und es wird ein Verschulden der Botschaft festgestellt, übernimmt die Versicherung die Kosten. Eine Betriebshaftpflicht sollte zudem auch gegen Mietsachschäden absichern.
Passiver Rechtschutz ist mit eingeschlossen
Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung umfassen auch einen passen Rechtschutz. Die Versicherung prüft zunächst, ob Schadenersatzforderungen wirklich berechtigt sind. Sollten die Forderungen nicht berechtigt sein, übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Prozesskosten.
Welche weiteren Leistungen sind möglich?
Welche Leistungen eine Police im Einzelnen bietet, ist im Versicherungsvertrag aufgeführt. Um genau den richtigen Versicherungsschutz für eine Botschaft und ein Konsulat zu finden, empfiehlt es sich, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu studieren.
Bestimmte Zusatzleistungen können sinnvoll sein. Je nach Tarif decken einige Betriebshaftpflichtversicherungen auch Schäden ab, die durch die Kommunikation über das Internet entstehen. Verschickt etwa ein Mitarbeiter eines Konsulats eine vireninfizierte E-Mail, deckt die Versicherung den Schaden, der dem Empfänger durch den Virus entsteht. Einige Policen beinhalten auch eine Bauherrenhaftpflicht, die Sie ansonsten separat abschließen müssten.
Welche Schadensfälle sind nicht versichert?
Ausgeschlossen aus der Betriebshaftpflichtversicherung sind reine Vermögensschäden. Darunter werden Schäden verstanden, bei denen weder Personen verletzt noch Sachen beschädigt oder vernichtet werden.
Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden deckt die Betriebshaftpflicht nicht ab. Die Versicherung gilt für Schäden, die durch fahrlässiges, eventuell auch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden sind.
»Bei vorsätzlich verursachten Schäden zahlt die Betriebshaftpflicht in aller Regel nicht. Versuchen Sie, den Vorsatz durch falsche Angaben zu vertuschen, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und rechtlich gegen Sie vorgehen.«
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
In der Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften sind alle Mitarbeiter versichert, die direkt für die Botschaft arbeiten oder in deren Auftrag tätig werden. Dies gilt gleichermaßen für Konsulatsmitarbeiter in der Betriebshaftpflichtversicherung für Konsulate.
Wo bekommen Sie eine Betriebshaftpflicht für Botschaften und Konsulate?
Während die meisten Versicherungsgesellschaften eine Betriebshaftpflicht für Unternehmen aller Art anbieten, haben sich nur wenige Assekuranzen auf die Betriebshaftpflichtversicherung für Konsulate und Botschaften spezialisiert. Unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei, die optimale Absicherung für Ihre diplomatische oder staatliche Vertretung zu finden.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte immer den größten anzunehmenden Schaden absichern. Vor allem Personenschäden können schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen. Eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro gilt daher als Standard. Beachten Sie auch den allgemeinen Beitrag zu den Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften und Konsulate?
Die Kosten für die Betriebshaftpflicht richten sich nach unterschiedlichen Faktoren. Dazu gehören das erwartete Risiko wie auch die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter. Zudem hängen die Kosten von einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt ab. Der wichtigste Faktor ist jedoch die Wahl der Versicherungsgesellschaft. Die Leistungen und Prämien der einzelnen Versicherer unterscheiden sich zum Teil enorm. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich hilft Ihnen bei der Auswahl.
Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
Die Betriebshaftpflicht kann in aller Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungszeitraums gekündigt werden. Die genauen Daten und Fristen finden sich im Versicherungsvertrag. Verpassen Sie den Kündigungstermin, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Die außerordentliche Kündigung
Neben dem Recht auf ordentliche Kündigung besteht in einigen Fällen das Recht auf außerordentliche Kündigung. Das tritt zum Beispiel ein, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne zugleich mehr Leistungen zu bieten. Der Versicherungsnehmer kann dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmeldung kündigen.
Tritt ein Schadensfall ein, der die Versicherung zur Regulierung verpflichtet, können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer außerordentlich kündigen. Als auslösendes Ereignis gilt entweder die Auszahlung des Schadensersatzanspruchs oder die Zustellung der Klage über den Haftungsanspruch.
Betriebshaftpflichtversicherung für Botschaften und Konsulate abschließen und wechseln
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