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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Botschaften und Konsulate Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Konsulate und Botschaften z.B. für umgerechnet 41,20 € im Monat vor möglichen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.
  • Versichert sind nicht nur Botschafter und direkte Mitarbeiter, sondern auch Personen, die im Auftrag der Botschaft tätig sind.
  • Zusatzpolicen decken zudem Schäden im Zusammenhang mit dem Internet ab.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter im Auswärtigen Dienst vor horrenden Schadensersatzforderungen schützen und auf welche Leistungen Sie bei der Betriebs­haftpflicht auf keinen Fall verzichten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Leistungen der Betriebs­­haftpflicht
  3. Wer ist versichert?
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Eine passende Versicherung finden
  7. Betriebs­­haftpflicht kündigen
  8. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung für Konsulate und Botschaften aus?

Wichtige Leistungen

  • Sie schützt alle Mitarbeiter des Konsulats vor horrenden Zahlungsverpflichtungen im Schadensfall
  • Sie wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen Dritter ab (passiver Rechtsschutz)
  • Sie schützt vor diplomatischen Spannungen im Schadensfall

Mehr zu den Leistungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung


Was versichert die Betriebs­haftpflicht für Botschaften und Konsulate?

Der Basisschutz der Betriebs­haftpflicht versichert in der Regel die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter. Darin sind jedoch nicht immer alle Schäden enthalten. Wir zeigen Ihnen, welche Schäden die Betriebs­haftpflicht für Botschaften und Konsulate deckt:

Personenschäden
Sachschäden
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Reine Vermögensschäden
Vorsatz

Übersichtliche monatliche Kosten

Eine umfassende Versicherung für ein Konsulat muss nicht teuer sein. Ein Konsulat mit 24 Mitarbeitern kann sich für umgerechnet 41,20 Euro im Monat mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro absichern. Kleinere Konsulate zahlen sogar noch weniger.

Jetzt Tarife der Betriebs­haftpflicht­versicherung für Botschaften und Konsulate direkt online vergleichen

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Welche Leistungen bietet die Betriebs­haftpflicht für Botschaften und Konsulate?

Zahlreiche Konsulate und Botshaften

Von den 195 Staaten der Erde, mit denen Deutschland diplomatische Beziehungen pflegt, unterhalten 159 Botschaften in Berlin und Bonn. Hinzu kommen konsularische Vertretungen im gesamten Bundesgebiet (Überblick des Auswärtigen Amtes). Täglich gehen hier zahlreiche Menschen ein und aus. Die Liste der Besucher umfasst diplomatische Vertreter anderer Staaten ebenso wie Journalisten und Privatpersonen, die ein Visum beantragen möchten.


Warum die Betriebs­haftpflicht notwendig ist

Wo sich so viele Menschen aufhalten, führt eine kleine Unachtsamkeit schnell zu einem größeren Unfall. Das kann teuer werden. In Deutschland haftet nämlich grundsätzlich der Betrieb, falls Dritte auf seinem Gelände oder durch seine Mitarbeiter Schaden nehmen.

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Botschaften und Konsulate hat den Zweck, diplomatische und staatliche Vertretungen vor Schadensersatzforderungen zu schützen. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:

Alle Mitarbeiter

Sachschäden

Personenschäden

Finanzielle Schäden

Unberechtigte Ansprüche abwehren

Absicherung gegen Personenschäden

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Die Betriebs­haftpflicht sichert unter anderem Personenschäden ab. Diese Absicherung ist besonders wichtig, da Personenschäden Schadenersatz­forderungen von mehreren Hunderttausend oder sogar Millionen Euro nach sich ziehen können. Empfängt ein Botschafter zum Beispiel Gäste in der Residenz und diese stürzen im Winter auf schlecht gestreuten Wegen, ist die Botschaft zu Schadensersatz verpflichtet. Der Gast kann die Kosten für Behandlungen sowie einen eventuellen Verdienstausfall in Rechnung stellen.

Absicherung gegen Sachschäden

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Die Betriebs­haftpflicht springt auch ein, falls ein Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats unbeabsichtigt den Besitz einer dritten Person beschädigt. Nimmt etwa die Kamera eines Journalisten oder der Laptop eines Besuchers auf dem Botschaftsgelände Schaden und es wird ein Verschulden der Botschaft festgestellt, übernimmt die Versicherung die Kosten. Eine Betriebs­haftpflicht sollte zudem auch gegen Mietsachschäden absichern.

Passiver Rechtsschutz

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Die Leistungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung umfassen auch einen passiven Rechtschutz. Die Versicherung prüft zunächst, ob Schadenersatz­forderungen wirklich berechtigt sind. Sollten die Forderungen nicht berechtigt sein, übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Prozesskosten.

Welche zusätzlichen Leistungen sind möglich?

Welche Leistungen eine Police im Einzelnen bietet, ist im Versicherungsvertrag aufgeführt. Um genau den richtigen Versicherungsschutz für eine Botschaft und ein Konsulat zu finden, empfiehlt es sich, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu studieren.

Bestimmte Zusatzleistungen können sinnvoll sein. Je nach Tarif decken einige Betriebs­haftpflicht­versicherungen auch Schäden ab, die durch die Kommunikation über das Internet entstehen. Verschickt etwa ein Mitarbeiter eines Konsulats eine vireninfizierte E‑Mail, deckt die Versicherung den Schaden, der dem Empfänger durch den Virus entsteht. Einige Policen beinhalten auch eine Bauherren­haftpflicht, die Sie ansonsten separat abschließen müssten.

Für wen gilt der Versicherungsschutz?

Schutz für alle Mitarbeiter

In der Betriebs­haftpflicht­versicherung für Botschaften sind alle Mitarbeiter versichert, die direkt für die Botschaft arbeiten oder in deren Auftrag tätig werden. Dies gilt gleichermaßen für Konsulatsmitarbeiter in der Betriebs­haftpflicht­versicherung für Konsulate.

Typische Schadensbeispiele und ihre Kosten

Sachschaden

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Ein Botschaftsmitarbeiter lässt den Laptop eines Besuchers fallen, auf dem wichtige Daten gespeichert sind. Der Laptop geht kaputt und ist nicht mehr verwendbar. Der Gast fordert Schadensersatz.

Möglicher Kostenpunkt: ab 2.000 Euro

Personenschaden

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Der Botschafter gibt eine Pressekonferenz. Dabei stolpert ein Botschaftsmitarbeiter und verletzt einen Journalisten im Gesicht. Dieser fordert Schadensersatz.

Möglicher Kostenpunkt: ab 3.000 Euro.

Passiver Rechtsschutz

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Ein Botschaftsbesucher ist der Meinung sich im Gebäude verletzt zu haben und fordert Schadensersatz. Er kann jedoch keine offensichtlich Verletzung nachweisen. Es kommt zum Rechtsstreit. Die Betriebs­haftpflicht trägt die Kosten für den Prozess.

Möglicher Kostenpunkt: ab 3.000 Euro.

Welche Schadensfälle sind nicht versichert?

Ausgeschlossen aus der Betriebs­haftpflicht­versicherung sind reine Vermögensschäden. Darunter werden Schäden verstanden, bei denen weder Personen verletzt noch Sachen beschädigt oder vernichtet werden.

Auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden deckt die Betriebs­haftpflicht nicht ab. Die Versicherung gilt für Schäden, die durch fahrlässiges, eventuell auch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden sind.

Experten-Tipp: Vorsicht vor Falschangaben!

„Bei vorsätzlich verursachten Schäden zahlt die Betriebs­haftpflicht in aller Regel nicht. Versuchen Sie, den Vorsatz durch falsche Angaben zu vertuschen, kann der Versicherer den Vertrag kündigen und rechtlich gegen Sie vorgehen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Auslandsvertretungen?

Die wichtigsten Kostenfaktoren

Die Kosten für die Betriebs­haftpflicht richten sich nach unterschiedlichen Faktoren. Dazu gehören das zu erwartende Risiko wie auch die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter. So zahlt ein 24-köpfiges Konsulat in Berlin für eine Betriebs­haftpflicht jährlich 494,43 Euro. Botschaften mit einem kleineren Stab und einer geringeren Versicherungssumme können mit weniger Kosten rechnen.


Kostenbeispiel: Generalkonsulat

BerechnungskriterienBeispiel Generalkonsulat
Art des BetriebesKonsulat
Anzahl der Mitarbeiter24 Personen
Deckungssumme5 Millionen Euro
Selbst­beteiligung0 Euro
Jährlicher Beitrag494,43 Euro
Monatliche Kosten (umgerechnet)41,20 Euro

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat?

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Betriebs­haftpflicht für Botschaften und Konsulate im Test

Tarife der Betriebs­haftpflicht­versicherung werden regelmäßig von unabhängigen Verbraucherinstituten und Analysehäusern überprüft. Darin werden die Tarife anhand verschiedener Kriterien bewertet und gegenübergestellt. Die Tests bieten somit einen guten Überblick über die aktuellen Anbieter der Betriebs­haftpflicht­versicherung und ihre Leistungen, auch wenn diese nicht hinsichtlich ihrer Eignung für Botschaften und Konsulate getestet wurden. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite alle aktuellen Testberichte zur Betriebs­haftpflicht­versicherung sowie Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern zusammengetragen.

Testergebnisse 2024 im Überblick

Wo bekommen Sie eine Betriebs­haftpflicht für Botschaften und Konsulate?

Wenige spezialisierte Angebote

Während die meisten Versicherungsgesellschaften eine Betriebs­haftpflicht für Unternehmen aller Art anbieten, haben sich nur wenige Assekuranzen auf die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Konsulate und Botschaften spezialisiert. Unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen dabei, die optimale Absicherung für Ihre diplomatische oder staatliche Vertretung zu finden.


Tarife richtig vergleichen

Auslandsvertretungen, die eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen möchten, sollten vor allem den Leistungsumfang der einzelnen Versicherungen vergleichen. Während einige Versicherungen nur einen Basis-Schutz ermöglichen, gehen andere Anbieter darüber hinaus und bieten sogenannte Kombi-Policen an. Abhängig von der Mitarbeiteranzahl des Konsulats sollte die Höhe der Deckungssumme ausreichend festgelegt werden. Denn je mehr Personen in einer Botschaft arbeiten, umso höher auch das Risiko, dass ein Schadensfall eintritt.


Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung sollte immer den größten anzunehmenden Schaden absichern. Vor allem Personenschäden können schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen. Eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro gilt daher als Standard. Beachten Sie auch den allgemeinen Beitrag zu den Kosten einer Betriebs­haftpflicht­versicherung.

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Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?

Kündigungsfrist

Die Betriebs­haftpflicht kann in aller Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungszeitraums gekündigt werden. Die genauen Daten und Fristen finden sich im Versicherungsvertrag. Verpassen Sie den Kündigungstermin, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.


Die außerordentliche Kündigung

Neben dem Recht auf ordentliche Kündigung besteht in einigen Fällen das Recht auf außerordentliche Kündigung. Das tritt zum Beispiel ein, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne zugleich mehr Leistungen zu bieten. Der Versicherungsnehmer kann dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmeldung kündigen.

Tritt ein Schadensfall ein, der die Versicherung zur Regulierung verpflichtet, können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer außerordentlich kündigen. Als auslösendes Ereignis gilt entweder die Auszahlung des Schadensersatzanspruchs oder die Zustellung der Klage über den Haftungsanspruch.


Versicherungen immer schriftlich kündigen

Die Kündigung bedarf immer der Schriftform – natürlich nicht nur bei einer Betriebs­haftpflicht­versicherung. Empfehlenswert ist die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Damit kann der Versicherungsnehmer überprüfen, ob die Kündigung tatsächlich angekommen ist.

Fazit

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt ausländische Konsulate und Botschaften vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter in Deutschland. Die Versicherung deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden und kümmert sich im Schadensfall um die Abwicklung. Der Versicherungsschutz sichert damit nicht nur finanziellen Risiken ab, sondern unterstützt Auslandvertretungen auch beim Erhalt freundschaftlich-diplomatischer Beziehungen.


Weitere Arten der Betriebs­haftpflicht­versicherung

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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