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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Museen Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für das Museum sichert gegen das finanzielle Risiko durch Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab.
  • Der Museumsinhaber, alle Mitarbeiter und auch der Museumsshop sind mitversichert.
  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung gibt es für ein kleines Museum ab 18,33 € pro Monat.

Das erwartet Sie hier

Warum Museumsinhaber eine leistungsstarke Betriebs­haftpflicht haben sollten, was diese absichert und wieviel das kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Betriebs­­haftpflicht aus
  2. Was leistet die Betriebs­­haftpflicht?
  3. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Betriebs­­haftpflicht: Tarifvergleich
  6. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht für ein Museum aus?

Eine ideale Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt das Museum umfassend vor jeglichen Schadensersatzforderungen, die Dritte stellen können. Personen- und Sachschäden sollten dabei mit einer ausreichend hohen Deckungssumme versichert sein. Hier empfiehlt sich eine Mindestsumme von 5 Millionen Euro, da gerade Personenschäden sehr teuer werden können.

Je nach Größe des Museumsgeländes und je mehr Mitarbeiter das Museum hat, desto größer ist das Risiko eines Schadensfalles – genau darauf ist eine gute Betriebs­haftpflicht angepasst. Ein kleines Heimatmuseum kann für eine solche Absicherung mit 18,33 € pro Monat rechnen.

Die Top-Vorteile einer Betriebs­haftpflicht für Museen

  • Übernahme der Schadensersatzforderung bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
  • Abwehr von nicht berechtigten Forderungen
  • Mit­versicherung aller Mitarbeiter
  • Mit­versicherung des gesamten Museumsgeländes inkl. Museumsshop

Warum braucht ein Museum eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

In Deutschland gibt es rund 6.710 Museen, die im Jahr 114 Millionen Besucher anziehen. Wo so viele Menschen unterwegs sind, kann schnell etwas geschehen: Ein Besucher rutscht auf dem glatten Boden aus und bricht sich das Bein. Einem anderen Besucher kommen persönliche Wertsachen abhanden.

Entsteht durch den Museumsbetrieb ein Schaden, ist der Betreiber zu Schadensersatz verpflichtet, und zwar unbegrenzt, mit seinem gesamten Vermögen. In solchen Fällen kommt die Betriebs­haftpflicht­versicherung fürs Museum zum Einsatz. Sie sichert Schäden ab, die das Museum oder seine Mitarbeiter bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit verursachen. Solche Schäden können je nach Schwere extrem teuer werden. Eine Betriebs­haftpflicht ist daher für den Museumsbetrieb essenziell.

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Welche Leistungen bietet die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Museen?

Leistungen im Überblick

Welche Leistungen Museumsinhaber von einer Betriebs­haftpflicht­versicherung erhalten, zeigt die folgende kurze Übersicht. Weitere Details finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Schäden
Personenschäden
Sachschäden
Folgeschäden
Passiver (indirekter) Rechtsschutz
Abhandenkommen von Belegschaft- und Besucherhabe
Vermögensschäden
Grobe Fahrlässigkeit
Vorsatz

Mehr zu den Leistungen einer Betriebs­haftpflicht


Was versichert die Betriebs­haftpflicht für Museen?

Die Betriebs­haftpflicht versichert gegen Schäden, die durch folgende Ursachen zustande kommen:

  • Verschulden des Museumsinhabers
  • Verschulden eines Museumsmitarbeiters
  • mangelhafte Waren, etwa aus dem Museumsshop
  • fehlerhaftes Arbeiten

Der passive Rechtsschutz

Die Betriebs­haftpflicht beinhaltet zusätzlich eine passive Rechtsschutz­versicherung: Im Schadensfall klärt die Versicherung zunächst, ob das Museum für den Schaden überhaupt haftbar gemacht werden kann. Sieht sich das Museum mit unberechtigten Forderungen konfrontiert, übernimmt der Versicherer die Prozesskosten.

Beachten Sie jedoch, dass Sie für die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen eine separate Firmen­rechtsschutz­versicherung benötigen. Der passive Rechtsschutz in der Haftpflicht­versicherung ist nur für die Abwehr von Forderungen verantwortlich.

Experten-Tipp:

„Die betriebliche Haftpflicht­versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls gerichtlich, und ersetzt Schäden nur, soweit Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Die Prämie richtet sich nach Lohn- und Gehaltssumme oder Mitarbeiterzahl und nach Branche bzw. Betriebsart.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Schadensbeispiele

Die Betriebs­haftpflicht springt zum Beispiel ein, wenn jemand auf dem frisch gewischten Museumsboden ausrutscht oder sich an nicht ordnungsgemäß gesicherten Werkzeugen auf dem Museumsgelände verletzt. Das kann je nach Art und Schwere Kosten von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.

Darüber hinaus zahlt sie, wenn persönliche Gegenstände Dritter beschädigt werden oder während des Museumsbesuchs abhanden kommen. Die Kosten orientieren sich hier am konkreten Wert des Gegenstandes. Für Arbeitsunfälle von Mitarbeitern ist dagegen die gesetzliche Unfall­versicherung verantwortlich.


Für wen gilt der Versicherungsschutz?

In der Betriebs­haftpflicht sind alle Personen versichert, die für das Museum arbeiten oder im Auftrag des Museums handeln. Das gilt für angestellte sowie für ehrenamtliche Museumsmitarbeiter.

Die Mitarbeiter sind auch dann versichert, wenn sie im Auftrag des Museums außer Haus tätig werden, das Museum etwa auf Messen repräsentieren oder Exponate in anderen Ausstellungsräumen zeigen. Ausschlaggebend für den Versicherungsschutz ist, dass die Personen Arbeiten durchführen, die zur Geschäftstätigkeit des Museums gehören.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für das Museum sollte den größten anzunehmenden Schadensfall absichern. Insbesondere bei Personenschäden können die Schadensersatzansprüche schnell mehrere Millionen Euro betragen. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.

Wann zahlt die Betriebs­haftpflicht für Museen nicht?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung deckt grundsätzlich Fehler ab, die das Museum oder seine Mitarbeiter unverschuldet verursachen. Fehler, die durch leicht fahrlässiges Verhalten entstehen, sind ebenfalls abgesichert. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zahlt die Betriebs­haftpflicht­versicherung jedoch nicht. Je nach Schadensfall haftet der Mitarbeiter oder das Museum selbst. Stellt der Versicherer fest, dass vorsätzliches Handeln durch falsche Angaben vertuscht werden soll, kann er den Versicherungsvertrag kündigen und rechtlich gegen das Museum vorgehen.


Welche zusätzlichen Leistungen sind möglich?

Welche Leistungen eine Police im Einzelnen bietet, kann bei Antragstellung bestimmt werden und ist in den Versicherungs­bedingungen nachzulesen. Neben der Absicherung von Personen- und Sachschäden beinhalten viele Betriebs­haftpflicht­versicherungen für Museen noch weitere Leistungen. So versichern sie beispielsweise:

  • das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
  • gegen Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Abwasser und Leitungswasser

Versicherungsschutz im Ausland

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Grundsätzlich gilt eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für das Museum nur fürs Inland. Einige Policen schließen jedoch auch eine Betriebs­haftpflicht fürs Ausland mit ein. Diese gilt, wenn sich beispielsweise Mitarbeiter auf Geschäftsreise begeben oder für Ausstellungen und Messen im Ausland. Auch Schäden durch direkte Exporte sowie Bau-, Montage- und Wartungsarbeiten im Ausland können versichert werden.

Auch wichtig für Museen: Die Kunst­versicherung

Eine Kunst­versicherung versichert die Exponate im Museum. Dazu zählen etwa:

  • ausgestellte Kunstwerke
  • eingelagerte Kunstwerke
  • anderen Häusern als Leihgabe überlassene Kunstwerke

Eine solche Kunst­versicherung schützt Museen dabei vor den finanziellen Folgen von Beschädigung oder Diebstahl der versicherten Kunstwerke. Lesen Sie alle weiteren Details dazu auf unserer separaten Seite:

Kunst­versicherung für Museen

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für ein Museum?

Versicherungsschutz ab 18,33 € pro Monat

Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich stark nach dem individuellen Risiko des Museums. So kann eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für ein kleines Heimatmuseum ab 18,33 Euro im Monat kosten. Beachten Sie dazu folgendes Rechenbeispiel, welches unsere Experten für Sie erstellt haben. Weiter unten erläutern wir Ihnen, wonach sich die Kosten genau richten.


Rechenbeispiel

Frau Vogel ist die Besitzerin und Hauptmitarbeiterin eines kleinen Heimatmuseums. Sie beschäftigt einen Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis und erzielt jährliche Umsätze von 50.000 Euro. Sie kann z.B. eine Betriebs­haftpflicht­versicherung mit diesen Konditionen abschließen:

Versicherte RisikenSach-, Personen- und Vermögensschäden
Betriebsveranstaltungen
Mietsachschäden
Produkthaftplicht
Nutzung von Internettechnologie
Weitere
Versicherungssumme5.000.000 €
Selbst­beteiligung0 €
Monatliche Versicherungsprämie18,33 €
Bei einer jährlichen Zahlungsweise würde Frau Vogel sogar noch etwas weniger zahlen, insgesamt 209,44 Euro pro Jahr.

Danach richtet sich die Kalkulation der Beiträge

Wieviel eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für ein Museum konkret kostet, hängt zum einen vom erwarteten Risiko ab. Dazu ziehen Versicherer die folgenden Faktoren heran:

  • Größe des Museumsgeländes
  • Besucher pro Jahr
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe des Selbstbehaltes

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Museum?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Betriebs­haftpflicht für Museen: Aktuelle Testberichte (2024)

Spezifische Untersuchungen zu Tarifen der Betriebs­haftpflicht für Museen gibt es derzeit noch nicht. Museumsinhaber können sich an allgemeinen Testberichten zur Betriebs­haftpflicht­versicherung orientieren, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Wir haben Ihnen alle aktuellen Testberichte und Testsieger hier zusammengefasst:

Betriebs­haftpflicht: Aktuelle Testberichte (2024)

Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Museum vergleichen oder wechseln

Ein Versicherungsvergleich lohnt sich

Möchten Sie gleich eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Museum abschließen, hilft Ihnen unser Vergleichsrechner bei der Suche nach dem günstigsten Angebot. Sind Sie mit Ihrer bestehenden Police unzufrieden oder haben festgestellt, dass diese veraltet ist, können Sie Ihre Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen und wechseln.

Mit einem Versicherungsvergleich lässt sich häufig viel Geld sparen, das dann für den Betrieb des Museums zur Verfügung steht. Beim Wechsel sollte beachtet werden, dass die neue Police genau ab dem Tag greift, an dem der alte Vertrag endet.

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Kündigung der Betriebs­haftpflicht für Museen

Das Museum kann die Betriebs­haftpflicht­versicherung in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Ablaufdatum findet sich auf der Versicherungspolice. Als Kündigungsfrist gelten üblicherweise 3 Monate. Bei verpasstem Kündigungstermin verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Empfehlenswert ist die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Auf diese Weise lässt sich überprüfen, ob das Kündigungsschreiben tatsächlich beim Versicherer eingegangen ist.

Außerordentliche Kündigung

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In gewissen Fällen besteht für Museen das Recht auf außerordentliche Kündigung der Betriebs­haftpflicht:

  • Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig mehr Leistungen zu bieten.
  • Wenn das Museum den Betrieb einstellt.
  • Wenn ein Schadensfall eintritt, der die Versicherung zur Regulierung verpflichtet. In diesem Fall kann der Vertrag von beiden Parteien außerordentlich gekündigt werden.

Für die außerordentliche Kündigung gilt in der Regel eine Frist von einem Monat.

Kündigung bei Betriebsaufgabe und Veräußerung

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Stellt ein Museum den Betrieb ein, kann die Versicherungspolice zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe gekündigt werden. Dafür muss der Versicherung innerhalb eines Monats die Abmeldebescheinigung vorliegen. Wechselt das Museum den Betreiber, geht der Versicherungsvertrag zunächst auf den neuen Inhaber über. Der neue Eigentümer wie auch die Versicherung können die Police nun mit der Frist von einem Monat kündigen.

Kündigung bei Änderung der Rechtsform

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Ändert sich die Rechtsform eines Museums, wird dies wie ein Besitzerwechsel gewertet. Damit gilt das außerordentliche Kündigungsrecht.

Fazit

Erfolgreiche Museen ziehen täglich hunderte von Besuchern an. Kommt ein Besucher zu Schaden, haftet der Museumsbetreiber für die dadurch entstehenden Kosten. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für das Museum sichert gegen dieses finanzielle Risiko ab. Dabei sollten auch Museen nicht auf einen unabhängigen Tarifvergleich verzichten. Nutzen Sie dafür gern unseren kostenfreien Tarifrechner auf dieser Seite. Möchten Sie sich lieber vorher beraten lassen, dann stehen Ihnen unsere Experten für Gewerbe­versicherungen für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung.


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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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