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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kleingewerbe Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kleingewerbe übernimmt bei einem Sach- oder Personenschaden die Kosten für Sie.
  • Sie ist bereits ab umgerechnet 5,43 € im Monat erhältlich.
  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung wehrt zusätzlich in Ihrem Namen unberechtigte Schadenersatz­forderungen ab (passiver Rechtsschutz).
  • Für Personen, die ihr Kleingewerbe gerade erst aufnehmen, sind die Konditionen oft besonders günstig.

Das erwartet Sie hier

Was Kleingewerbe über eine Betriebs­haftpflicht­versicherung wissen sollten und von welchen Preisvorteilen Sie profitieren.

Inhalt dieser Seite
  1. Was müssen Kleingewerbe wissen?
  2. Warum Sie eine Betriebs­­haftpflicht brauchen
  3. Wann und was zahlt sie und was nicht?
  4. Kosten (inkl. Beispiele)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Betriebs­­haftpflicht finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Betriebs­haftpflicht für Kleingewerbe?

Das sollten Betreiber von Kleingewerbe wissen

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Kleingewerbe vor finanziellen Risiken, die aus Schäden an Dritten entstehen können. Dabei übernimmt die Versicherung die Kosten für die Schadensbegleichung, wenn diese Schäden im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit verursacht werden. Versichert sind dabei sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden.

Icon Geschäft

Dies kann von einfachen Unfällen, wie beispielsweise einem Kunden, der im Geschäft ausrutscht, bis zu gravierenderen Vorfällen, wie fehlerhaften Produkten, die Schäden verursachen, reichen. Es ist wichtig, dass Kleingewerbetreibende ihre Geschäftsrisiken genau kennen und entsprechend versichert sind. Zu beachten ist auch, dass manche Auftraggeber oder Geschäftspartner eine Betriebs­haftpflicht­versicherung voraussetzen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen.

So funktioniert die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kleingewerbe

Sobald ein Schaden entsteht, für den das Unternehmen haftbar gemacht werden könnte, prüft die Versicherung, ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Forderung auf Kosten der Versicherung abgewehrt – falls nötig, auch gerichtlich. Ist der Schadensersatzanspruch berechtigt, werden die Kosten von der Betriebs­haftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen. Dies kann die direkte Zahlung von Schadensersatz, die Übernahme von Reparaturkosten oder die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen umfassen.

Warum gerade Kleingewerbe eine Betriebs­haftpflicht brauchen

Warum ist eine Betriebs­haftpflicht für Kleingewerbe sinnvoll?

Eine Betriebs­haftpflicht ist für jedes Unternehmen sinnvoll, das Gefahr läuft, bei der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Schadenersatzansprüche zu verursachen und so seine unternehmerische Existenz zu gefährden. Diese Ansprüche entstehen durch Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Kleinunternehmer, seine Mitarbeiter oder sein Unternehmen Dritten zufügt.

Es ist dabei wichtig, die individuellen Risiken des eigenen Unternehmens zu kennen, um die passende Betriebs­haftpflicht zu finden. Ein Online-Händler muss beispielsweise anders versichert werden, als ein produzierender Betrieb.


Die Vorteile einer guten Betriebs­haftpflicht

  • Sie umfasst ein breites Leistungsspektrum zu einem angemessenen Preis.
  • Sie ist individuell auf das Kleingewerbe abgestimmt.
  • Die Deckungssumme ist realistisch gewählt und deckt auch größere Schadensfälle ab.

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Wann und was genau zahlt eine Betriebs­haftpflicht für Kleingewerbe und was nicht?

Wichtige Leistungen im Überblick

Icon Geschäft

Sachschäden

Unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation haftet der Kleinunternehmer für alle Sachschäden, die er, deine Mitarbeiter oder sein Unternehmen am Eigentum Dritter verursachen – und das in voller Höhe.

Icon Gipsbein

Personenschäden

Kosten für Krankenhausaufenthalte, Verdienstausfälle und Schmerzensgelder können sehr teuer werden und somit sogar die Existenz des Unternehmens gefährden.

Icon Geldschein mit Kassenzettel

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind Schäden infolge von Personen- oder Sachschäden. Dazu zählen etwa Betriebs­unterbrechungen und damit verbundene Umsatzeinbußen oder der Arbeitsausfall eines Geschädigten nach einem Unfall.

Welche Schäden sollten versichert sein?

Die Leistungen der Betriebs­haftpflicht für Kleingewerbe und Kleinunternehmer entscheiden sich in der Regel nicht von den gängigen Leistungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung. Es hängt vor allem von der Art des Gewerbes ab, welche Risiken zusätzlich zu den allgemeinen Betriebsrisiken wie etwa Abwasser- und Mietsachschäden in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Grundsätzlich sollten alle möglichen Schäden abgedeckt sein, die bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit an Dritten entstehen könnten.


Schadensbeispiele: In diesen Fällen hilft die Betriebs­haftpflicht

  • Personenschaden
    Herr P. ist Betreiber einer kleinen Eisdiele. Beim Servieren stolpert er und reißt eine Kundin mit um. Diese fällt so unglücklich, dass sie sich den Arm bricht und im Krankenhaus behandelt werden muss. Herr P. muss für den Schaden aufkommen. Möglicher Kostenpunkt: ab 2.000 Euro.
  • Sachschaden
    Frau B. Künstlerin und mit neuen Bildern auf dem Weg zu einer Galerie. Auf dem Weg dorthin kauft sie einen Kaffee bei einem Kiosk. Durch eine unglückliche Bewegung kippt der Kioskbesitzer den Kaffee über die abgelegten Bilder, die daraufhin aufweichen. Der Kioskbesitzer muss für den Schaden aufkommen. Möglicher Kostenpunkt: 1.500 Euro.

Wann zahlt die Betriebs­haftpflicht nicht?

  • Echte Vermögensschäden
    Echte Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren, sind in der Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel Verluste durch Fehlberatungen.
  • Eigenschäden
    Eigenschäden, also Schäden am eigenen Eigentum, sind ebenfalls nicht versichert, können aber in speziellen Versicherungen wie Elektronik- oder Cyber-Versicherungen abgesichert sein.
  • Vorsatz
    Vorsätzlich verursachte Haftpflichtschäden sind nicht versicherbar, beispielsweise wenn wissentlich fehlerhafte Produkte verkauft werden.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht für Kleingewerbe?

Grundsätzlich bestimmt das individuelle Betriebsrisiko des Unternehmens die Höhe des Beitrags zur Betriebs­haftpflicht­versicherung. Unter Beachtung der Branche, in der das Gewerbe tätig ist, der gewünschten Deckungssumme und der Umsatzhöhe wird die Prämie für den Versicherungsschutz berechnet. Zudem wird der Beitrag durch etwaige Deckungserweiterungen zusätzlich erhöht.

Kostenbeispiel: Mit diesen Beitragskosten müssen Kleingewerbe rechnen

Frau B. ist nebenberuflich Handelsvertreterin und hat ein Kleingewerbe angemeldet. Um sich für im Schadensfall abzusichern, möchte Sie eine Betriebs­haftpflicht abschließen. Ihr Jahresumsatz liegt bei knapp 8.000 Euro.

BerechnungskriterienBeispiel Frau B.
Art des BetriebsKleingewerbe
Jahresumsatz8.000 €
Lohn- und Gehaltskosten4.000 €
Betriebsgröße1 Person
Höhe der Deckungssumme5 Millionen €
Selbstbehalt0 €
Jährlicher Beitrag65,18 €
Monatlicher Beitrag*5,43 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Kleingewerbe?

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kleingewerbe im Test

Icon Stern

Die besten Anbieter und unsere Empfehlungen

Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung werden derzeit je nach ihrer Eignung für verschiedene Berufsgruppen und Branchen geprüft und bewertet. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte zur Betriebs­haftpflicht­versicherung und die Ergebnisse für verschiedene Branchen, wie Bauunternehmen, freie Berufe und Dienstleister, sowie unsere persönlichen Empfehlungen zusammengetragen:

Alle Betriebs­haftpflicht­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige Betriebs­haftpflicht aus?

Darauf sollten Sie achten

  • Leistungsumfang
    Prüfen Sie, welche Risiken abgedeckt sind. Wichtig ist, dass die Versicherung spezifische Risiken Ihres Gewerbes einschließt.
  • Deckungssumme
    Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme hoch genug ist, um potenzielle Schäden abzudecken.
  • Selbst­beteiligung
    Überlegen Sie, ob eine Selbst­beteiligung für Sie finanziell tragbar ist, da Sie dadurch die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge senken können.
  • Leistungsausschlüsse
    Informieren Sie sich über eventuelle Ausschlüsse in den Versicherungs­bedingungen und ob diese für Ihr Geschäft relevant sind.
  • Zusatzleistungen
    Prüfen Sie, ob zusätzliche Leistungen wie eine Firmen­rechtsschutz­versicherung oder Cyberschutz für Ihren Betrieb sinnvoll sind und in Ihre Betriebs­haftpflicht integriert werden können.
  • Persönliche Beratung
    Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch unsere mehrfach ausgezeichneten Fachberater, um sicherzustellen, dass die Versicherung Ihren Bedürfnissen entspricht.

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Welche Fehler Sie als Kleingewerbe auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebs­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Unterschätzung der finanziellen Risiken
    Kleingewerbetreibende unterschätzen oft die potenziellen Kosten, die durch Haftpflichtschäden entstehen können. Auch kleine Unternehmen können im Schadensfall mit hohen Forderungen konfrontiert werden, die bis in den sechsstelligen Bereich gehen können. Dabei haften Kleingewerbetreibende in der Regel mit ihrem gesamten Privatvermögen, was ihre finanzielle Existenz gefährden kann​​.
  • Ignorieren von echten Vermögensschäden
    Echte Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren, wie Verluste durch Fehlberatungen, sind oft nicht abgedeckt. Diese Risiken müssen gesondert betrachtet werden oder die Absicherung dieser muss explizit in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden.
  • Übersehen von Eigenschäden
    Schäden am eigenen Eigentum, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehen, sind in der Regel nicht in der Betriebs­haftpflicht­versicherung enthalten. Es ist wichtig, für solche Fälle separate Deckungen in Betracht zu ziehen, wie beispielsweise Elektronik- oder Cyber-Versicherungen.
  • Nichtbeachtung branchenspezifischer Risiken
    Jede Branche hat ihre eigenen Risiken. Es ist wichtig, dass Kleingewerbe ihre spezifischen Risiken kennen und eine Betriebs­haftpflicht­versicherung wählen, die diese abdeckt. Beispielsweise benötigen Unternehmen, die im digitalen Sektor tätig sind, oft eine Berufs­haftpflicht­versicherung, die auch echte Vermögensschäden abdeckt​​.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kleingewerbe Pflicht?

„Grundsätzlich besteht für Kleinunternehmer keine Pflicht, eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Gewerbe abzuschließen. Dennoch wird der Abschluss jedem Unternehmen, Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberufler dringend empfohlen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Absicherung echter Vermögensschäden

„Achtung: Falls das Risiko sogenannter echter Vermögensschäden, also unmittelbar durch Ihre Arbeit verursachter Vermögensschäden, besteht, ist dies nicht notwendigerweise durch die Betriebs­haftpflicht abgedeckt.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Was ist eigentlich ein Kleingewerbe?

„In der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG werden die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe definiert. Als Kleinunternehmer werden Existenzgründer bezeichnet, deren Unternehmen sich gerade in der Aufbauphase befinden und Unternehmer, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit noch ein Gewerbe führen.

Das Einkommen von Kleinunternehmern darf dem Umsatzsteuergesetz zufolge im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen und muss im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen. Umsätze von Gütern des Anlagevermögens werden nicht mit einbezogen. Falls die Tätigkeit nicht das gesamte Jahr über ausgeübt wurde, werden die erzielten Umsätze auf das ganze Jahr hochgerechnet.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Besondere Rechte und Pflichten von Kleingewerblern

„Kleingewerblern ist es zudem untersagt, eine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen zu erheben, da sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Außerdem dürfen sie keine Vorsteuer erheben und profitieren von vereinfachten Aufzeichnungs­pflichten.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 5:
Welche weiteren Versicherungen brauche ich für mein Kleingewerbe?

  • Die Geschäftsinhalts­versicherung schützt Kleingewerbe vor Schäden im Zuge von Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Auch Wasser- und Feuerschäden sind im Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus deckt die Inhalts­versicherung Schäden an fertig produzierter Ware sowie der eigenen Büroeinrichtung ab.
  • Kleingewerbe (zum Beispiel kleine Online-Shops), die sensible Firmen- und Kundendaten digital verwalten, können sich mit Hilfe einer Cyber-Versicherung vor den finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet schützen. Die Versicherung deckt beispielsweise die Kosten, wenn ein Firmenserver durch einen Virus beschädigt wird oder wichtige Daten in Folge eines Hackerangriffs verloren gehen.
  • Die Betriebs­haftpflicht beinhaltet zwar einen passiven Rechtsschutz, dieser schützt jedoch nur im Zusammenhang mit einem Betriebs­haftpflichtschaden und wehrt lediglich unberechtigte Ansprüche gegen sie ab. Eine Firmen­rechtsschutz­versicherung geht jedoch darüber hinaus und deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in unterschiedlichen Bereichen.
Foto von Martin Hacker
Berater

Weitere Berufs- und Personengruppen in der Betriebs­haftpflicht­versicherung

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Katharina Burnus
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