Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Kleingewerbe und Kleinunternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung wissen sollten und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe?
Das sollten Betreiber von Kleingewerbe wissen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Kleingewerbe vor finanziellen Risiken, die aus Schäden an Dritten entstehen können. Dabei übernimmt die Versicherung die Kosten für die Schadensbegleichung, wenn diese Schäden im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit verursacht werden. Versichert sind dabei sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden. Dies macht sie zu den wichtigsten Versicherungen für Ihr Kleingewerbe.
Dies kann von einfachen Unfällen, wie beispielsweise einem Kunden, der im Geschäft ausrutscht, bis zu gravierenderen Vorfällen, wie fehlerhaften Produkten, die Schäden verursachen, reichen. Es ist wichtig, dass Kleingewerbetreibende ihre Geschäftsrisiken genau kennen und entsprechend versichert sind. Zu beachten ist auch, dass manche Auftraggeber oder Geschäftspartner eine Betriebshaftpflichtversicherung voraussetzen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen.
So funktioniert die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe
Sobald ein Schaden entsteht, für den das Unternehmen haftbar gemacht werden könnte, prüft die Versicherung, ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Forderung auf Kosten der Versicherung abgewehrt – falls nötig, auch gerichtlich. Ist der Schadensersatzanspruch berechtigt, werden die Kosten von der Betriebshaftpflicht bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen. Dies kann die direkte Zahlung von Schadensersatz, die Übernahme von Reparaturkosten oder die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen umfassen.
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Warum gerade Kleingewerbe eine Betriebshaftpflicht brauchen
Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe sinnvoll?
Eine Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen sinnvoll, das Gefahr läuft, bei der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Schadenersatzansprüche zu verursachen und so seine unternehmerische Existenz zu gefährden. Diese Ansprüche entstehen durch Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Kleinunternehmer, seine Mitarbeiter oder sein Unternehmen Dritten zufügt.
Es ist dabei wichtig, die individuellen Risiken des eigenen Unternehmens zu kennen, um die passende Betriebshaftpflicht zu finden. Ein Online-Händler muss beispielsweise anders versichert werden, als ein produzierender Betrieb.
Wann und was genau zahlt eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe und was nicht?
Wichtige Leistungen im Überblick
Sachschäden
Unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation haftet der Kleinunternehmer für alle Sachschäden, die er, deine Mitarbeiter oder sein Unternehmen am Eigentum Dritter verursachen – und das in voller Höhe.
Personenschäden
Kosten für Krankenhausaufenthalte, Verdienstausfälle und Schmerzensgelder können sehr teuer werden und somit sogar die Existenz des Unternehmens gefährden.
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind Schäden infolge von Personen- oder Sachschäden. Dazu zählen etwa Betriebsunterbrechungen und damit verbundene Umsatzeinbußen oder der Arbeitsausfall eines Geschädigten nach einem Unfall.
Welche Schäden sollten versichert sein?
Die Leistungen der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe und Kleinunternehmer entscheiden sich in der Regel nicht von den gängigen Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung. Es hängt vor allem von der Art des Gewerbes ab, welche Risiken zusätzlich zu den allgemeinen Betriebsrisiken wie etwa Abwasser- und Mietsachschäden in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Grundsätzlich sollten alle möglichen Schäden abgedeckt sein, die bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit an Dritten entstehen könnten.
Schadensbeispiele: In diesen Fällen hilft die Betriebshaftpflicht
- Personenschaden
Herr P. ist Betreiber einer kleinen Eisdiele. Beim Servieren stolpert er und reißt eine Kundin mit um. Diese fällt so unglücklich, dass sie sich den Arm bricht und im Krankenhaus behandelt werden muss. Herr P. muss für den Schaden aufkommen. Möglicher Kostenpunkt: ab 2.000 Euro. - Sachschaden
Frau B. Künstlerin und mit neuen Bildern auf dem Weg zu einer Galerie. Auf dem Weg dorthin kauft sie einen Kaffee bei einem Kiosk. Durch eine unglückliche Bewegung kippt der Kioskbesitzer den Kaffee über die abgelegten Bilder, die daraufhin aufweichen. Der Kioskbesitzer muss für den Schaden aufkommen. Möglicher Kostenpunkt: 1.500 Euro.
Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?
Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe?
Grundsätzlich bestimmt das individuelle Betriebsrisiko des Unternehmens die Höhe des Beitrags zur Betriebshaftpflichtversicherung. Unter Beachtung der Branche, in der das Gewerbe tätig ist, der gewünschten Deckungssumme und der Umsatzhöhe wird die Prämie für den Versicherungsschutz berechnet. Zudem wird der Beitrag durch etwaige Deckungserweiterungen zusätzlich erhöht.
Kostenbeispiel: Mit diesen Beitragskosten müssen Kleingewerbe rechnen
Frau B. ist nebenberuflich Handelsvertreterin und hat ein Kleingewerbe angemeldet. Um sich für im Schadensfall abzusichern, möchte Sie eine Betriebshaftpflicht abschließen. Ihr Jahresumsatz liegt bei knapp 8.000 Euro.
Berechnungskriterien | Beispiel Frau B. |
---|---|
Art des Betriebs | Kleingewerbe |
Jahresumsatz | 8.000 € |
Lohn- und Gehaltskosten | 4.000 € |
Betriebsgröße | 1 Person |
Höhe der Deckungssumme | 5 Millionen € |
Selbstbehalt | 0 € |
Jährlicher Beitrag | 65,18 € |
Monatlicher Beitrag* | 5,43 € |
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Kleingewerbe?
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Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe im Test
Die besten Anbieter und unsere Empfehlungen
Tarife der Berufshaftpflichtversicherung werden derzeit je nach ihrer Eignung für verschiedene Berufsgruppen und Branchen geprüft und bewertet. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte zur Betriebshaftpflichtversicherung und die Ergebnisse für verschiedene Branchen, wie Bauunternehmen, freie Berufe und Dienstleister, sowie unsere persönlichen Empfehlungen zusammengetragen:
Wie wählt man die richtige Betriebshaftpflicht aus?
Darauf sollten Sie achten
- Leistungsumfang
Prüfen Sie, welche Risiken abgedeckt sind. Wichtig ist, dass die Versicherung spezifische Risiken Ihres Gewerbes einschließt. - Deckungssumme
Achten Sie darauf, dass die Deckungssumme hoch genug ist, um potenzielle Schäden abzudecken. - Selbstbeteiligung
Überlegen Sie, ob eine Selbstbeteiligung für Sie finanziell tragbar ist, da Sie dadurch die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge senken können. - Leistungsausschlüsse
Informieren Sie sich über eventuelle Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen und ob diese für Ihr Geschäft relevant sind. - Zusatzleistungen
Prüfen Sie, ob zusätzliche Leistungen wie eine Firmenrechtsschutzversicherung oder Cyberschutz für Ihren Betrieb sinnvoll sind und in Ihre Betriebshaftpflicht integriert werden können. - Persönliche Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung durch unsere mehrfach ausgezeichneten Fachberater, um sicherzustellen, dass die Versicherung Ihren Bedürfnissen entspricht.
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Welche Fehler Sie als Kleingewerbe auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe Pflicht?
„Grundsätzlich besteht für Kleinunternehmer keine Pflicht, eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Gewerbe abzuschließen. Dennoch wird der Abschluss jedem Unternehmen, Gewerbetreibenden, Selbständigen und Freiberufler dringend empfohlen.“
Experten-Tipp 2:
Absicherung echter Vermögensschäden
„Achtung: Falls das Risiko sogenannter echter Vermögensschäden, also unmittelbar durch Ihre Arbeit verursachter Vermögensschäden, besteht, ist dies nicht notwendigerweise durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt.“
Experten-Tipp 3:
Was ist eigentlich ein Kleingewerbe?
„In der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG werden die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe definiert. Als Kleinunternehmer werden Existenzgründer bezeichnet, deren Unternehmen sich gerade in der Aufbauphase befinden und Unternehmer, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit noch ein Gewerbe führen.
Das Einkommen von Kleinunternehmern darf dem Umsatzsteuergesetz zufolge im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen und muss im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen. Umsätze von Gütern des Anlagevermögens werden nicht mit einbezogen. Falls die Tätigkeit nicht das gesamte Jahr über ausgeübt wurde, werden die erzielten Umsätze auf das ganze Jahr hochgerechnet.“
Experten-Tipp 4:
Besondere Rechte und Pflichten von Kleingewerblern
„Kleingewerblern ist es zudem untersagt, eine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen zu erheben, da sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Außerdem dürfen sie keine Vorsteuer erheben und profitieren von vereinfachten Aufzeichnungspflichten.“
Experten-Tipp 5:
Welche weiteren Versicherungen brauche ich für mein Kleingewerbe?
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