Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Warum auch Kleingewerbe eine Betriebshaftpflichtversicherung brauchen und von welchen Preisvorteilen Sie profitieren können.
Inhalt dieser SeiteWas macht eine gute Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe aus?
Merkmale einer guten Betriebshaftpflichtversicherung
Ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe Pflicht?
Grundsätzlich besteht für Kleinunternehmer keine Pflicht, eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Gewerbe abzuschließen. Dennoch wird der Abschluss jedem Unternehmen, Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberufler dringend empfohlen.
Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe wichtig?
Eine Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen sinnvoll, das Gefahr läuft, bei der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit Schadenersatzansprüche zu verursachen und so seine unternehmerische Existenz zu gefährden. Diese Ansprüche entstehen durch Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Kleinunternehmer, seine Mitarbeiter oder sein Unternehmen Dritten zufügt.
Es ist dabei wichtig, die individuellen Risiken des eigenen Unternehmens zu kennen, um die passende Betriebshaftpflicht zu finden. Ein Online-Händler muss beispielsweise anders versichert werden, als ein produzierender Betrieb.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht teuer sein
Die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Kleingewerbe ist bereits für einen sehr niedrigen Preis möglich. Im entsprechenden Kapitel dieser Seite finden Sie das Beispiel einer Frau, die ihr Kleingewerbe für umgerechnet 5,43 Euro im Monat versichern kann.
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Leistungen für Kleingewerbe – Welche Risiken sind versichert?
Welche Schäden sollten versichert sein?
Die Leistungen der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe und Kleinunternehmer entscheiden sich in der Regel nicht von den Leistungen der normalen Betriebshaftpflichtversicherung. Es hängt vor allem von der Art des Gewerbes ab, welche Risiken zusätzlich zu den allgemeinen Betriebsrisiken wie etwa Abwasser- und Mietsachschäden in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Grundsätzlich sollten alle möglichen Schäden abgedeckt sein, die bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit an Dritten entstehen könnten.
Mehr zu den Leistungen der Betriebshaftpflicht
Typische Schadensbeispiele
Personenschaden
Herr P. ist Betreiber einer kleinen Eisdiele. Beim Servieren stolpert er und reißt eine Kundin mit um. Diese fällt so unglücklich, dass sie sich den Arm bricht und im Krankenhaus behandelt werden muss. Herr P. muss für den Schaden aufkommen.
Möglicher Kostenpunkt: ab 2.000 Euro
Sachschaden
Frau B. Künstlerin und mit neuen Bildern auf dem Weg zu einer Galerie. Auf dem Weg dorthin kauft sie einen Kaffee bei einem Kiosk. Durch eine unglückliche Bewegung kippt der Kioskbesitzer den Kaffee über die abgelegten Bilder, die daraufhin aufweichen. Der Kioskbesitzer muss für den Schaden aufkommen.
Möglicher Kostenpunkt: 1.500 Euro
Leistungen im Überblick
Folgende konkrete Schäden werden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe abgefangen:
Sachschäden
Die häufigste Schadensart im Bezug auf Kleingewerbe sind Sachschäden. Unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation haftet der Kleinunternehmer für alle Sachschäden, die er, deine Mitarbeiter oder sein Unternehmen am Eigentum Dritter verursachen – und das in voller Höhe.
Personenschäden
Die Abdeckung von Personenschäden ist genauso wichtig wie die von Sachschäden. Denn auch hierbei können die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Verdienstausfälle und Schmerzensgelder horrende Summen erreichen und somit sogar die Existenz des Unternehmens gefährden.
Vermögensschäden
Als Vermögensschäden sind Schäden zu verstehen, die infolge von anderen Personen- oder Sachschäden entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Betriebsunterbrechungen und damit verbundene Umsatzeinbußen oder der Arbeitsausfall eines Geschädigten nach einem Unfall. Achtung: Falls das Risiko sogenannter echter Vermögensschäden, also unmittelbar durch Ihre Arbeit verursachter Vermögensschäden, besteht, ist dies nicht notwendigerweise durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Kosten der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe
So wird der Preis berechnet
Eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe ist bereits ab 65 Euro im Jahr erhältlich. Grundsätzlich bestimmt das individuelle Betriebsrisiko des Unternehmens die Höhe des Beitrags zur Betriebshaftpflichtversicherung. Unter Beachtung der Branche, in der das Gewerbe tätig ist, der gewünschten Deckungssumme und der Umsatzhöhe wird die Prämie für den Versicherungsschutz berechnet. Zudem wird der Beitrag durch etwaige Deckungserweiterungen zusätzlich erhöht.
Kostenbeispiel: Mit diesen Beitragskosten müssen Kleingewerbe rechnen
Frau B. ist nebenberuflich Handelsvertreterin und hat ein Kleingewerbe angemeldet. Um sich für im Schadensfall abzusichern, möchte Sie eine Betriebshaftpflicht abschließen. Ihr Jahresumsatz liegt bei knapp 8.000 Euro.
Berechnungskriterien | Beispiel Frau B. |
---|---|
Art des Betriebs | Kleingewerbe |
Jahresumsatz | 8.000 € |
Lohn- und Gehaltskosten | 4.000 € |
Betriebsgröße | 1 Person |
Höhe der Deckungssumme | 5 Millionen Euro |
Selbstbehalt | 0 Euro |
Jährlicher Beitrag | 65,18 € |
Frau B. zahlt im Jahr 65,18 Euro für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung – das entspricht lediglich 5,43 Euro im Monat.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Kleingewerbe?
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Was ist eigentlich ein Kleingewerbe?
Voraussetzungen
In der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG werden die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe definiert. Als Kleinunternehmer werden Existenzgründer bezeichnet, deren Unternehmen sich gerade in der Aufbauphase befinden und Unternehmer, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit noch ein Gewerbe führen.
Das Einkommen von Kleinunternehmern darf dem Umsatzsteuergesetz zufolge im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen und muss im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen. Umsätze von Gütern des Anlagevermögens werden nicht mit einbezogen. Falls die Tätigkeit nicht das gesamte Jahr über ausgeübt wurde, werden die erzielten Umsätze auf das ganze Jahr hochgerechnet.
Besondere Rechte und Pflichten
Kleingewerblern ist es zudem untersagt, eine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen zu erheben, da sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Außerdem dürfen sie keine Vorsteuer erheben und profitieren von vereinfachten Aufzeichnungspflichten.
Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe im Test (2023)
Tarife der Betriebshaftpflichtversicherung werden regelmäßig unabhängigen Tests unterzogen. Solche Tests von Verbraucherinstituten oder Analysehäusern bieten eine gute Orientierung. Sie erhalten nicht nur einen Überblick über aktuelle Anbieter der Betriebshaftpflichtversicherung, sondern erfahren auch, wie die Tarife unter verschiedenen Kriterien bewertet werden. Im aktuellen Test von Franke und Bornberg werden zahlreiche Betriebshaftpflichttarife für verschiedene Branchen unter die Lupe genommen.
Top-Anbieter
Im Bereich Handel können beispielsweise folgende Anbieter punkten:
Kleingewerbe können jedoch in mehreren Branchen vertreten sein. Schauen Sie sich daher den kompletten Testbericht an. Diesen und weitere aktuelle Untersuchungen zur Betriebshaftpflicht sowie Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern haben wir Ihnen hier zusammengetragen:
Betriebshaftpflichtversicherungen im Test 2023
Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe vergleichen
Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich
Wie hoch die Beiträge zur Betriebshaftpflicht ausfallen und welche Leistungen dafür erbracht werden, hängt häufig von dem gewählten Versicherer ab. Deshalb ist es ratsam, verschiedene Tarife miteinander zu vergleichen, um den besten Vertrag abzuschließen. Kleinunternehmer haben mehrere Optionen, bei der Wahl von Anbieter und Tarifbedingungen Kosten zu reduzieren:
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Welche weiteren Versicherungen brauche ich für mein Kleingewerbe?
Weitere Risiken absichern – so geht’s
Über die Betriebshaftpflicht hinaus haben Inhaber von Kleingewerbe die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz auszubauen.
Fazit
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe ist im Durchschnitt relativ günstig. Je nach individuellem Betriebsrisiko können die Preise variieren. Abdeckt werden sowohl Sach- als auch Personen- und Vermögensschäden. Je nach Kleingewerbe können weitere Schäden in die Versicherungspolice integriert werden.
Kleinunternehmer, die ihre Versicherungskosten möglichst gering halten möchten, haben die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Jungunternehmer können zudem von einem Gründerzuschuss profitieren. Nutzen Sie gern unseren kostenlosen Online-Tarifrechner oder lassen Sie sich beraten, um die richtige Versicherung für Ihr Kleingewerbe zu finden.
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