Das erwartet Sie hier
Wie eine berufliche Wiedereingliederung abläuft, wer in den unterschiedlichen Stadien die Kosten trägt und was zu tun ist, wenn sie nicht erfolgreich ist.
Das Wichtigste in Kürze
Direkt zum Inhalt
Das erwartet Sie hier
Wie eine berufliche Wiedereingliederung abläuft, wer in den unterschiedlichen Stadien die Kosten trägt und was zu tun ist, wenn sie nicht erfolgreich ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Hamburger Modell zur beruflichen Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung, welche auch unter dem Namen “Hamburger Modell” bekannt ist, verfolgt das Ziel, Arbeitnehmern nach längerer Krankheit den Wiedereinstieg so angenehm wie nur möglich zu gestalten. Diese Regelungen sind im Paragraf 84 im Sozialgesetzbuch XI verankert. Somit sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren kranken Arbeitnehmern eine stufenweise Eingliederung ins Arbeitsleben zu ermöglichen.
Dauer hängt vom Einzelfall ab
Wie lange eine derartige Wiedereingliederung andauert, hängt von der individuellen Situation ab. Hierbei entscheidet der Arzt darüber, wie viel Arbeitspensum dem Arbeitnehmer zugemutet werden kann. Je nach Schwere der Erkrankung kann die Wiedereingliederung bis zu sechs Monate dauern.
Voraussetzungen der stufenweise Wiedereingliederung
Damit eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf überhaupt vollzogen werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber zeigen sich mit der Maßnahme der medizinischen Rehabilitation einverstanden.
- Die teilweise Arbeitsmöglichkeit wird durch den behandelnden Arzt bescheinigt.
- Vor und während der Maßnahme gilt der Arbeitnehmer als arbeitsunfähig.
- Der Arbeitnehmer wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.
Arbeitgeber muss betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten
Nach Angaben der Krebsgesellschaft Bremen ist jeder Arbeitgeber zur Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement angehalten, wenn sich eine mehr als sechswöchige, krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers erschließt. In dem Zusammenhang liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, wie die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers überwunden werden kann bzw. welche Hilfen dafür benötigt werden. Wie diese konkret aussieht, entscheidet der Einzelfall. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die schrittweise Erhöhung der Stundenanzahl. Eingliederungsmanagement gehört zum betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Der Stufenplan der beruflichen Wiedereingliederung
Die Art und Weise wie eine stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt werden soll, ist gesetzlich geregelt. Dabei empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation folgende Herangehensweise:
Einigung über den Stufenplan
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die stufenweise Wiedereingliederung geeinigt, wird im Anschluss ein individueller Stufenplan angefertigt, der von allen beteiligten Parteien zu unterschreiben ist.
Festlegen der Erhöhung
Dabei legt der Stufenplan die schrittweise Wiedereinführung in die bisherige Tätigkeit fest. Gewöhnlich kommt es im Laufe der Wiedereingliederung zu einer schrittweisen Erhöhung der Arbeitsbelastung, bis die vollständige Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.
Ärztliche Untersuchungen
Weiterhin wird der Prozess der beruflichen Wiedereingliederung von ärztlichen Untersuchungen begleitet. Bei Notwendigkeit kann der Stufenplan im Verlauf dem Gesundheitszustand angepasst werden, sodass es zu einer Verkürzung, Verlängerung oder gar zum Abbruch kommt.
Im Stufenplan werden u. a. folgende Angaben festgehalten:
- Beginn und Ende der Maßnahme
- Einzelheiten über verschiedene Stufen
- Rücktrittsrecht vor dem vereinbarten Ende
- Gründe für einen Abbruch
- Ruhen von Bestimmungen im Arbeitsvertrag
- Höhe eines möglichen Arbeitsentgelts
Ende der beruflichen Wiedereingliederung
Eine stufenweise Wiedereingliederung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer wieder völlig belastbar ist. Für den Fall, dass die schrittweise Wiedereingliederung vorzeitig abgebrochen wird, bleibt der Arbeitnehmer auch weiterhin arbeitsunfähig. In dem Zusammenhang müssen weitere medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Erwägung gezogen werden.
Wer zahlt während Krankheit und beruflicher Wiedereingliederung?
Während der Krankheit
Bei Erkrankung eines Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Weiterzahlung des Gehalts angehalten. Diese Zahlungsverpflichtung erstreckt sich über einen Zeitraum von sechs Wochen. Dabei wird der Zeitraum der Entgeltfortzahlung wie ein normales Arbeitsverhältnis betrachtet, mit dem Unterschied, dass der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt.
Nach Ende der Entgeltfortzahlung wird kein Arbeitsentgelt gezahlt und das Arbeitsverhältnis ruht. Gesetzlich Versicherte haben dann Anspruch auf Krankengeld. Demnach erhält der Arbeitnehmer 70 Prozent seines regelmäßigen Bruttoeinkommens. Dabei wird das Krankengeld im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen gezahlt. Sofern eine private Krankenversicherung besteht, springt in dem Fall die Krankentagegeldversicherung ein.
Während der Wiedereingliederung
Im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung beziehen zurückkehrende Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt das Krankengeld in voller Höhe. Dabei gelten dieselben Voraussetzungen, wie auch für die Zahlung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist bis zum Ende der stufenweisen Wiedereingliederung für die Zahlung von Übergangsgeld verantwortlich. Dabei ist diese Zahlungsbereitschaft des Rentenversicherungsträgers an gewisse Bedingungen geknüpft:
- Die Wiedereingliederung muss innerhalb von vier Wochen nach Ende der Leistungen der medizinischen Rehabilitation beginnen.
- Die Notwendigkeit der Wiedereingliederung muss bis zum Ende der von der gesetzlichen Rentenversicherung finanzierten Leistungen in der Rehabilitationseinrichtung festgestellt und von dort eingeleitet werden.
Nach der Wiedereingliederung
Sobald der Arbeitnehmer wieder voll einsatzfähig ist, wird das Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen. Erst dann ist der Arbeitgeber wieder für die Zahlung des regelmäßigen Einkommens verantwortlich. Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer nämlich weiterhin als krankgeschrieben.
Fazit
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein Rechtsverhältnis eigener Art, das der Arbeitgeber und der langzeiterkrankte Arbeitnehmer freiwillig eingehen. Währenddessen ruht das eigentliche Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Parteien. Hierbei geht der Arbeitgeber begrenzte Verpflichtungen ein, da das jeweilige Krankengeld von den Rentenversicherungsträgern übernommen wird. Im Gegenzug gewöhnt sich der Arbeitnehmer langsam durch eine schrittweise Erhöhung der Arbeitszeit an das Pensum eines Vollzeitarbeitenden.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail: