Rechtsschutz­versicherung für Kinder Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Familientarif sind Kinder automatisch mitversichert. Alleinerziehende können Kinder nur kostenfrei mitversichern, wenn sie alleine leben.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können auch volljährige Kinder über ihre Eltern ­rechtsschutzversichert bleiben.
  • Mittels Zusatzbausteine können Sie die Rechtsschutz­versicherung individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Familie anpassen.
  • Bereits ab 17 € im Monat können Familien mit Kindern das Kostenrisiko eines Rechtsstreits abdecken. Die Beitragshöhe ist dabei von mehreren Faktoren abhängig.
  • Der Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung für Kinder ist sinnvoll, da Kinder ein hohes Rechtsrisiko haben.

Das erwartet Sie hier

Warum eine Rechtsschutz­versicherung für Kinder sinnvoll ist, welche Leistungen sie übernimmt und ab wann Kinder sich selbst ­rechtsschutzversichern sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtsschutz für Kinder: Automatisch?
  2. Wer gilt als Kind?
  3. Kinder­­rechtsschutz: Sinnvoll?
  4. Leistungen der Rechtsschutz für Kinder
  5. Kosten der Rechtsschutz für Kinder
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Rechtsschutz­­versicherungen vergleichen
  8. Fazit

Sind Kinder automatisch ­rechtsschutzversichert?

Icon Familie

Familientarif schließt Kinder ein

Wählen Sie für Ihre Rechtsschutz­versicherung einen Familientarif, sind Ihr Ehepartner oder Lebenspartner und Ihre Kinder automatisch und beitragsfrei mitversichert. Kinder des Lebenspartners können ebenfalls beitragsfrei mitversichert werden, auch wenn Sie nicht der leibliche Elternteil sind. Ebenso können Adoptiv- und Pflegekinder sowie Enkel über den Familientarif abgesichert werden, sofern sich diese in Ihrer Obhut befinden. Nötig ist lediglich ein schriftlicher Eintrag bei der Versicherung.


Icon Mutter mit Kind

Rechtsschutz für Kinder Alleinerziehender

Kinder können häufig auch im günstigen Singletarif kostenfrei mitversichert werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer alleinstehend ist und in keiner häuslichen Gemeinschaft wohnt. Achten Sie bei einem Vergleich der Rechtsschutz­versicherungen auf diese Option.

Tarifwechsel leicht gemacht

Sie besitzen eine Single-Rechtsschutz­versicherung und möchten diesen auf Ihren Lebenspartner und dessen Kinder ausweiten? Die Umstellung von einem Singletarif auf einen für Familien ist durch eine Information an den Versicherer schnell erledigt. Er wird unter Umständen den Namen der zu versichernden Personen und einen Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes fordern.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Wer gilt als Kind?

Wer als Kind gilt, definiert das Versicherungswesen für sich. Im Gegensatz zum Gesetzgeber betrachten Versicherer eine Person auch dann noch als Kind, wenn sie bereits das Volljährigkeitsalter erreicht hat. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die volljährige Person folgende Voraussetzungen erfüllt:

Unverheiratet

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Der Versicherungsschutz über die Eltern endet, sobald das Kind heiratet, auch wenn es noch im Haus der Eltern wohnt.

In der Berufsausbildung

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Handelt es sich um die erste Berufsausbildung, sind Kinder ebenfalls über ihre Eltern abgesichert. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung müssen sie sich jedoch nach einer eigenen Rechtsschutz­versicherung umsehen.

Im Studium

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Das Studium gilt als Erstausbildung. Volljährige Personen sind daher weiterhin über ihre Eltern ­rechtsschutzversichert. Erhalten Studierende BAFöG, wird dieses nicht mit der Rechtsschutz­versicherung verrechnet.

Rechtsschutz­versicherung für Studenten

Keine Berufstätigkeit

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Eine weitere Voraussetzung zur Mit­versicherung der Kinder ist, dass sie keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen und keine eigenen Einkünfte erzielen. Die Ausbildungsvergütung gehört dabei nicht zum Einkommen. Wer aber während des Studiums berufstätig ist und bereits ein reguläres Gehalt bezieht, muss sich selbst versichern und bei Bedarf eine Rechtsschutz­versicherung abschließen.

Wohnhaft im Elternhaus

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Eine volljährige Person profitiert nur vom Rechtsschutz der Eltern, wenn sie in der elterlichen Wohnung lebt und auch dort gemeldet ist.

Im Wehrdienst/Zivildienst

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Wer nach der Schule zunächst einen Wehr- oder Ersatzdienst absolviert, bleibt ebenfalls beitragsfrei in der Rechtsschutz­versicherung der Eltern mitversichert. Auf den Versicherungsschutz während der Erstausbildung hat der Wehr- und Zivildienst keine Auswirkungen. Das heißt, beginnen die Kinder anschließend ein Studium oder eine Berufsausbildung, bleibt der Versicherungsschutz im Familientarif bestehen.

Icon Glühbirne

Altersgrenze beachten

Der Familien­rechtsschutz für volljährige Kinder gilt nicht unendlich. Dieser endet, sobald ­versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, spätestens jedoch mit Ablauf einer bestimmten Altersgrenze. Da jeder Versicherer die Altersgrenze individuell festlegt, kann diese stark variieren. Die meisten Versicherungsverträge erlauben jedoch eine Mit­versicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Welche Altersgrenze in Ihrem Fall gilt, sollten Sie unbedingt in den Bedingungen Ihrer Police nachlesen.

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Ist eine Rechtsschutz­versicherung für Kinder sinnvoll?

Auch wenn es meist unabsichtlich geschieht: Wenn Kinder spielen, geht schnell etwas zu Bruch oder jemand wird verletzt. Kinder tragen im Allgemeinen ein hohes Rechtsrisiko, dass Eltern über eine Rechtsschutz­versicherung ausreichend versichern sollten. Denn Streit, Missverständnisse und Unfälle können schnell teuer werden und in einem finanziellen Fiasko enden. Tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen Kinder in einen Rechtsstreit involviert werden könnten:

Sachbeschädigung

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Ihre Kinder spielen auf der Straße Fußball und der Ball landet im Fenster Ihrer Nachbarn. Denen reicht es nicht aus, die Reparaturkosten von der Haftpflicht­versicherung zahlen zu lassen. Sie erstatten Anzeige wegen Sachbeschädigung. Möchten Sie anwaltlich dagegen vorgehen, greift die Rechtsschutz­versicherung.

Ruhestörung

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Ihre Nachbarn sind von Ihren spielenden Kindern genervt, erstatten Anzeige wegen Ruhestörung und beschweren sich beim Vermieter. Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten der Auseinandersetzung.

Unfall

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Ihr Kind verletzt sich beim Sporttraining. Sie denken, dass der Trainer seine Aufsichtspflicht verletzt hat und klagen auf Schadenersatz. Die Rechtsschutz­versicherung erstattet Ihnen Anwalts- und Gerichtskosten.

Straftaten

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Ihr Kind wird von anderen Jugendlichen angegriffen und verletzt. Im Strafprozess tritt Ihr Kind als Nebenkläger auf. Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt in diesem Fall die Anwaltskosten.

Welche Leistungen bietet die Rechtsschutz­versicherung?

Privatrecht ist Teil des Familien­rechtsschutz

Im Grundschutz deckt die Familien­rechtsschutz­versicherung in der Regel das Privatrecht ab. Die Versicherung erstattet in diesem Fall die Anwalts- und Verfahrenskosten und übernimmt die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige. Manche Versicherer tragen ebenfalls die Anwaltskosten der Gegenseite und bieten darüber hinaus auch telefonische Sofortberatung durch Anwälte.

Zusatzbausteine ermöglichen individuellen Schutz

Je nach Bedarf Ihrer Familie können Sie den Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutz­versicherung auch erweitern. Dies geschieht über Zusatzbausteine, die Sie ganz einfach zu Ihrer bereits bestehenden Versicherung dazubuchen.

Bevor Sie diesen Schritt jedoch gehen, überlegen Sie, welche Rechtsprobleme Sie genau absichern möchten. Denn nicht jeder Versicherungsbaustein ist auch für jede Lebenslage geeignet. Ihr individuelles Versicherungspaket können Sie in der Regel aus folgenden Rechtsschutzbausteinen zusammenstellen:


Icon Achtung

Ergänzungen in Erwägung ziehen

Neben Bausteinen können Sie auch ergänzende Leistungen zu Ihrem Tarif dazu buchen. Empfehlenswert für Kinder ist vor allem der Internet-Rechtsschutz. Dieser schützt Ihren Nachwuchs konsequent vor Rechtsproblemen, wenn sich dieser ungewollt im Netz strafbar macht oder Opfer von Cybermobbing wird.


Icon Telefon

Änderung von Lebensumständen mitteilen

Um Absicherungslücken zu vermeiden, ist es wichtig, dass sie jede Änderung, die sich gerade im Leben Ihres Kindes vollzieht, Ihrem Versicherer melden. Egal ob Umzug, Ausbildungsende oder Volljährigkeit – Informationen wie diese sind wichtig, damit Ihre Versicherung den Versicherungsbedarf Ihres Kindes neu ermitteln kann.

Experten-Tipp:

„Wird ein Kind geboren, beschäftigt man sich vermutlich nicht mit Versicherungs­angelegenheiten. Doch es ist empfehlenswert, Ihrem Versicherer solche Änderungen so rasch wie möglich zu melden. Das gilt auch, wenn Ihr Kind am Anfang des Studiums in eine eigene Wohnung zieht. So ist die ganze Familie optimal abgesichert.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Leistungsausschlüsse: Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wie andere Versicherungen schließt auch die Rechtsschutz­versicherung bestimmte Schadensfälle von ihrer Leistungspflicht aus. Um bei einem Rechtsstreit nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, den aktuellen Vertrag vorab auf Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen zu überprüfen. Da jeder Versicherer individuelle Bedingungen definiert, können diese in der Praxis stark schwanken.

Bei folgenden Szenarien leistet der Familien­rechtsschutz in der Regel nicht:

Schaden während Wartezeit

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Rechtsschutz­versicherungen schließen häufig Wartezeiten zwischen drei und sechs Monaten mit ein. Ereignet sich ein Rechtsschaden während dieser Zeit, muss der Versicherer nicht für die Kosten aufkommen.

Unberücksichtigte Schadensfälle

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Die Rechtsschutz­versicherung kommt nicht für jeden Rechtsschaden auf. Nur Schadensfälle, die auch im Versicherungsvertrag erfasst sind, gelten als versichert.

Schaden durch Fahrlässigkeit

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Kommt es zu vielen Schäden in kurzer Zeit, geht der Versicherer von generell fahrlässigem Verhalten aus. In diesem Fall kann die Rechtsschutz­versicherung die Zahlung verweigern oder sogar den Vertrag kündigen. Auch für vorsätzliche Straftaten besteht meist kein Versicherungsschutz durch die Familien­rechtsschutz­versicherung. Bußgelder müssen somit stets selbst bezahlt werden.

Kind besitzt eigenes Auto

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Hat Ihr Kind bereits ein eigenes Auto, greift der Familien­rechtsschutz nicht. Volljährige Personen sollten daher eine eigene Rechtsschutz­versicherung im Bereich Verkehrsrecht abschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Unerfüllte Versicherungsvoraussetzungen

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Ist der Nachwuchs bereits volljährig, verheiratet, berufstätig und/oder wohnhaft in einem anderen Haushalt, kommt die Familien­rechtsschutz­versicherung nicht für Rechtsschäden auf.

Typische Schadensfälle im Rechtsschutz

Kosten einer Rechtsschutz­versicherung für Kinder

Icon Euromünze

Eine Rechtsschutz­versicherung, die Familien mit Kindern vor Anwalts- und Gerichtskosten schützt, gibt es bereits ab 17 Euro im Monat. Da jeder Versicherer eigene Tarife kalkuliert, sollten Sie unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen. Auch wenn Preise und Leistungen variieren, so bemessen alle Versicherer ihre Beitragshöhe an bestimmten Faktoren:

Deckungssumme

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Je höher Sie die Deckungssumme ansetzen, desto höher fällt der monatliche Tarif aus. Es empfiehlt sich dennoch, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren, damit die Kosten des Rechtsstreits auch so weit wie möglich vom Versicherer übernommen werden.

Selbst­beteiligung

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Die Höhe der Selbst­beteiligung wirkt sich ebenfalls auf den Beitrag aus: Je höher die Selbst­beteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Für die Familien­rechtsschutz­versicherung empfehlen wir mindestens 150 Euro Selbstbehalt.

Zusatzleistungen

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Je mehr Zusatzleistungen Sie vereinbaren, desto höher fällt Ihr Versicherungsbeitrag aus. Sparen Sie jedoch nicht an wertvollen Ergänzungen! Gerade Familien mit Kindern sollten über Erweiterungen wie Internet-, Studienplatz- und Arbeits­rechtsschutz für geringfügige Beschäftigung nachdenken.

Weiter­versicherung

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Es gibt nicht nur Faktoren, die Versicherungskosten in die Höhe treiben! Mit der Möglichkeit einer Weiter­versicherung können Kinder, die nicht mehr unter den Versicherungsschutz der Eltern fallen, bares Geld sparen. Hierfür müssen Kinder lediglich beim Versicherungsanbieter der Eltern eine Police abschließen.

Icon Taschenrechner

Jetzt den passenden Tarif berechnen

Mit unserem Tarifrechner können Sie Kosten für Ihre Familien­rechtsschutz­versicherung ganz einfach im Voraus berechnen. Für die Berechnung geben Sie lediglich ein paar Eckdaten ein. Anschließend können Sie die Leistungen und Kosten vergleichen und die passende Rechtsschutz­versicherung abschließen.

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Rechtsschutz­versicherung für Kinder: Testsieger 2024

Icon Stern

Rechtsschutz­versicherung für Kinder: Testsieger 2024

Um die passende Rechtsschutz­versicherung für Ihre Familie zu finden, kann auch ein Blick in aktuelle Testberichte aufschlussreich sein. So gibt es zahlreiche Institute, die den Familien­rechtsschutz unter die Lupe genommen haben. Wir haben Ihnen die aktuellen Testsieger auf unserer separaten Seite zusammengetragen.

Rechtsschutz­versicherung im Test (2024)

Rechtsschutz­versicherungen für Kinder vergleichen

Icon Blatt mit Lupe

Versicherungsvergleich leicht gemacht

Rechtsschutz­versicherungen gibt es viele. Hinzu kommt, dass die Rechtsschutz­versicherung nicht nur auf Ihre Bedürfnisse sondern auch auf die Ihrer Familie abgestimmt sein muss. Entsprechend schwierig gestaltet sich häufig die Wahl der richtigen Versicherung. Doch ein Versicherungsvergleich muss nicht kompliziert sein. Mit unserem Tarifrechner können Sie Versicherungsangebote verschiedener Versicherer ganz einfach miteinander vergleichen und das für Sie beste Angebot auswählen.

Passenden Tarif finden

Vergleichen Sie Versicherungsangebote jedoch nicht nur anhand der Preise. Damit Sie den für Ihre Familie passendsten Tarif erhalten, sollten Sie folgende Faktoren in Ihren Versicherungsvergleich mit einbeziehen:

  • Option auf Weiter­versicherung
  • Leistungsangebot insgesamt
  • Verzicht auf Leistungsausschlüsse
  • Leistung nach der Folge-Ereignis-Theorie
  • Option auf Mit­versicherung im Singletarif

Icon Bestenliste Siegertreppchen

Beratung aus Expertenhand

Gerne helfen wir Ihnen dabei, den optimalen Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie zu finden. Nehmen Sie dazu ganz einfach Kontakt mit unseren erfahrenen Experten auf. Anhand weniger Daten finden unsere Experten schnell heraus, welches Versicherungsangebot das Passendste für Sie ist – und das alles komplett kostenlos, vertraulich und unabhängig!

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Fazit

Um eigene Kinder vor Kosten durch Rechtsstreitigkeiten zu schützen, ist der Abschluss einer Familien­rechtsschutz­versicherung sinnvoll. Auch Alleinerziehende haben häufig die Möglichkeit, Kinder in der Rechtsschutz­versicherung mitzuversichern. Während minderjährige Kinder automatisch Versicherungsschutz genießen, müssen volljährige Kinder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um über die Eltern ­rechtsschutzversichert zu sein. Da Kinder häufig in Rechtsstreitigkeiten involviert sind, ist eine Rechtsschutz­versicherung für Kinder sehr empfehlenswert. Um im Schadensfall auch Anspruch auf volle Kostenübernahme zu haben, sollten Vertragsbedingungen genau gelesen und Leistungen bei Bedarf erweitert werden. Unsere Experten stehen Ihnen gerne beim Suchen und Finden des für Sie besten Familien-Tarifs zur Seite.


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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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