Kind versichern: So geht’s (Ratgeber 2024)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern müssen sich unter anderem um den Versicherungsschutz ihrer Kinder kümmern.
  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung können Kinder beitragsfrei mitversichert werden, in der privaten Kranken­versicherung fällt dafür ein Beitrag an.
  • Eltern sollten darauf achten, dass ihre Haftpflicht­versicherung auch Schäden durch ihr Kind abdeckt.
  • Eine private Unfall­versicherung hilft in Situationen, in denen die gesetzliche Unfall­versicherung Ihres Kindes nicht leistet, und ist daher oft sinnvoll.

Kind versichern: Private oder gesetzliche Kranken­versicherung?

Die Kranken­versicherung ist Pflicht

Eine der wichtigsten Versicherungen für ein Kind ist die Kranken­versicherung. Eltern sind auch verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Es bleibt jedoch die Frage, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert werden soll. Teilweise wird diese bereits durch den Versicherungsstatus der Eltern beantwortet.


Icon Familie

Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Sind die Eltern gesetzlich kranken- und pflegeversichert, so wird auch das Kind beitragsfrei im Rahmen der Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) aufgenommen und kann bis zum 25. Lebensjahr darin versichert bleiben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wünschen Sie sich zusätzliche Leistungen für Ihr Kind, ist dies durch private Zusatz­versicherungen möglich.


Kinder in der privaten Kranken­versicherung

Die private Kranken­versicherung (PKV) hat einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Kranken­versicherung, aber zu den Nachteilen gehört, dass man Familienmitglieder nicht beitragsfrei mitversichern kann. Beiträge für die Mit­versicherung von Kindern fallen jedoch oft niedrig aus. Sind beide Elternteile privat versichert, so muss das Kind beim selben Anbieter und in dieselben Versicherungstarife aufgenommen werden. Ist nur ein Elternteil privat versichert, sieht dies unter Umständen anders aus.

Wie werden Kinder in der PKV versichert?


Wann können Eltern frei entscheiden?

Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert, kann das Kind prinzipiell in beide Versicherungen mit aufgenommen werden. Ob das Kind bei dem Vater oder der Mutter mitversichert wird, macht keinen Unterschied. Eine beitragsfreie Familien­versicherung ist in der gesetzlichen Kranken­versicherung aber nicht möglich, wenn diese drei Bedingungen zusammenkommen:

  • Die Eltern sind verheiratet
  • Der privat versicherte Elternteil hat ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherrte
  • Der privat versicherte Elternteil verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze

In diesem Fall muss das Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Mehr dazu, welche Optionen Eltern in verschiedenen Konstellationen haben, erfahren Sie hier:

Private Kranken­versicherung für Familien


Icon Uhr und Zeit

Gesundheitsprüfung vermeiden

Soll oder muss das Kind privat versichert werden, ist es wichtig, es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Kranken­versicherung anzumelden. Eine nachträgliche Eingliederung ist sonst nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden das Versicherungsrisiko und der Beitrag unter der Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustands des Kindes berechnet.

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Das bringt eine private Krankenzusatz­versicherung fürs Kind

Bessere Gesundheitsversorgung dank Zusatz­versicherung

Zur Genesung des Kindes nach einem Unfall oder einer Krankheit gehört nicht nur der reine Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt. Auch ein Zimmer mit weniger Betten oder das sogenannte Rooming-in, also der Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus für mehrere Tage, können der Genesung förderlich sein.

Icon Person im Bett

Beispiel Rooming-in

Für Eltern von Kindern bis neun Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für deren Aufenthalt (meistens nur für ein Elternteil). Sind die Kinder jedoch älter, ist für die Kostenübernahme die Bescheinigung eines Arztes nötig. Ist aus seiner Sicht die Anwesenheit nicht notwendig, müssen die Kosten selber getragen werden. An dieser Stelle springt die private Krankenzusatz­versicherung für Kinder ein und deckt die anfallende Summe.

Weitere Vorteile

Weitere Vorteile einer privaten Krankenzusatz­versicherung für Ihr Kind sind zum Beispiel eine freie Arztwahl und die Behandlung vom Chefarzt. Einige Zusatz­versicherungen übernehmen auch die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen und Sehhilfen – hier gilt ganz genaues Vergleichen, um den Bedürfnissen Ihres Kindes bestens nachzukommen.

Tipp: Zahnzusatz­versicherung fürs Kind

Wir empfehlen, eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder ab dem vollständigen Milchzahngebiss abzuschließen, da leistungsstarke Tarife im Kindesalter noch sehr günstig sind. Kinder putzen ihre Zähne oftmals nicht sorgfältig, was unter Anderem Karies zur Folge hat. Um Zahnschäden und Zahnfleisch­entzündungen vorzubeugen, ist eine regelmäßige Zahnreinigung sinnvoll, die von einigen Versicherern übernommen wird. Auch die Kosten für Zahnspangen werden übernommen, denn je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht an den entstandenen Kosten.

Mehr Infos zur Krankenzusatz­versicherung für Kinder inkl. Tarifrechner

Auch wichtig für Kinder: die Haftpflicht­versicherung

Wichtiger Schutz gegen Schadenersatzansprüche

Anders als die Kranken­versicherung ist die Haftpflicht­versicherung keine Pflicht. Sie sollten jedoch nicht darauf verzichten! Wenn Kinder ausgelassen toben und spielen, geht auch mal etwas zu Bruch und Eltern können nicht rund um die Uhr ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Ein teures Missgeschick kann ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Darum ist es für die Eltern sehr wichtig, eine Haftpflicht­versicherung abzuschließen, die nicht nur von ihnen selbst, sondern auch von ihren Kindern verursachte Schäden versichert beziehungsweise für die Abwehr unberechtigter Schadenersatz­forderungen zahlt.

Typische Schadensfälle der Haftpflicht­versicherung


Icon Blatt mit Lupe

Schäden durch Kinder unter sieben nicht immer versichert

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die Versicherung auch für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren aufkommt. Laut §828 BGB gelten die Kleinen bis zu diesem Alter als deliktunfähig und können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Im bewegten Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und es dennoch zu einem Schaden an fremdem Eigentum kommt, muss der Geschädigte sonst selbst für den Schaden aufkommen.

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Die private Unfall­versicherung für Kinder

Icon Gipsbein

Wann leistet die gesetzliche Unfall­versicherung

Kinder sind gesetzlich unfallversichert, jedoch nur bei Unfällen, die im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren. Alle anderen Unfälle sind nicht abgedeckt.

Unfall in der Schule: Das ist zu tun

Die private Unfall­versicherung schließt Versicherungslücken

Die private Unfall­versicherung für Kinder kommt da ins Spiel, wo die Leistungen der gesetzlichen Unfall­versicherung aufhören. Sie schützt vor Kosten durch Unfälle aller Art und in allen Lebenssituationen. Die private Unfall­versicherung leistet, wenn Ihr Kind eine dauerhafte Beeinträchtigung davonträgt. Mit dieser Invaliditätsleistung kann zum Beispiel der behindertengerechte Umbau eines Hauses finanziert werden.

Hinzu kommen weitere Leistungen wie zum Beispiel die Kostenübernahme für kosmetische Operationen. Man kann auch eine monatliche Rente vereinbaren. Eine Kranken­versicherung macht die Unfall­versicherung keineswegs überflüssig, da die Leistungen der Unfall­versicherung eine wichtige Ergänzung zu denen der Kranken­versicherung sind.

Icon Kind

Kinderinvaliditäts­versicherung

In besonderen Unfalltarifen für Kinder, welche auch oft als Kinderinvaliditäts­versicherungen bezeichnet werden, wird der Unfallbegriff erweitert. Das bedeutet nicht nur Versicherungsschutz bei Unfällen, sondern auch bei bestimmten Erkrankungen und Infektionen, wie zum Beispiel Borreliose nach einem Zeckenbiss. Achten Sie bei der Auswahl eines Tarifs auf einen weiten Unfallbegriff.

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Sorglos reisen mit der Auslandsreisekranken­versicherung fürs Kind

Icon Landkarte

Wichtiger Schutz bei Auslandsreisen

Für Eltern, die viel und gerne reisen und auch mit Nachwuchs nicht auf Abenteuer außerhalb der Grenzen Europas verzichten wollen, ist eine Auslandsreisekranken­versicherung unumgänglich. Damit sich Eltern bei Reisen vor hohen Kosten für Medikamente und Aufenthalte in Krankenhäusern schützen können, ist die Auslandsreisekranken­versicherung ein Muss, denn diese übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland im Krankheits­fall.


Kosten sparen im Familientarif

Wir empfehlen, die Auslandsreisekranken­versicherung als Familientarif abzuschließen, denn andernfalls muss der Nachwuchs eigens versichert werden, um vom vollen Versicherungsschutz profitieren zu können. Zudem ist dieser Tarif günstiger, als wenn jedes Familienmitglied einzeln versichert wird. Häufig gilt der Schutz des Kindes bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

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Die Rechtsschutz­versicherung für Kinder

Wann braucht man eine Rechtsschutz­versicherung?

Eltern sollten sich Gedanken über eine Rechtsschutz­versicherung machen, sofern sie diese noch nicht abgeschlossen haben. Kleine Kinder geben oft einen Anlass für Streit zwischen Erwachsenen. Für laut spielende und tobende Kinder hat nicht jeder Verständnis. So entstehen Konflikte, die im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen werden. Wenn etwaige Streitigkeiten nicht mehr privat geklärt werden können, greift die Rechtsschutz­versicherung und kommt für anfallende Gerichtskosten auf. Kinder sind hierbei, wie bei der Kranken­versicherung, bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern mitversichert.


Icon Richterhammer und Gesetz

Empfehlung: Familientarif wählen

Auch die Rechtsschutz­versicherung sollte als Familientarif abgeschlossen werden. Diese Tarife sind zwar etwas teurer als die für Alleinstehende, doch dafür ist umfassender Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen für mehrere Personen garantiert.

Mehr zur Familien­rechtsschutz­versicherung

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Versicherungen für die finanzielle Absicherung

Finanzielle Absicherung für die Familie

Für Eltern erhält die Sicherung ihres Einkommens noch einmal eine neue Bedeutung. Vor diesem Hintergrund kann es sich zum Beispiel besonders lohnen, über eine – ohnehin empfehlenswerte – Berufs­unfähigkeits­versicherung nachzudenken beziehungsweise die Versicherungssumme in einer bestehenden Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erhöhen. Letzteres ist ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn Sie eine Nach­versicherungsgarantie haben. Auch eine Risikolebens­versicherung kann sinnvoll sein, um zum Beispiel die Ausbildung der Kinder abzusichern.


Icon Vertrag

Tipp: Berufs­unfähigkeit frühzeitig absichern

Wenn Sie sich frühzeitig um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ihr Kind kümmern, ist es nicht nur schon früh und oft recht kostengünstig abgesichert. Ihr Kind kommt so auch unter Umständen um Aufschläge oder Leistungsausschlüsse herum, die sich später zum Beispiel aus Erkrankungen oder der Wahl eines körperlich belastenden oder aus anderen Gründen schwer versicherbaren Berufs ergeben können.

Fazit

Kinder müssen in der Kranken­versicherung versichert werden – ob es sich dabei um die private oder die gesetzliche Kranken­versicherung handelt, hängt stark von der Kranken­versicherung der Eltern ab. Eine nicht ver­pflichtende, aber trotzdem unverzichtbare Versicherung ist die Haftpflicht­versicherung. Darüber hinaus können Sie über weitere Versicherungen nachdenken, um die Gesundheitsversorgung oder finanzielle Sicherheit Ihres Kindes zu optimieren.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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