Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihr Kind richtig versichern und welche Absicherungen überhaupt sinnvoll sind.
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Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Kind versichern: Private oder gesetzliche Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung ist Pflicht
Eine der wichtigsten Versicherungen für ein Kind ist die Krankenversicherung. Eltern sind auch verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen. Es bleibt jedoch die Frage, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert werden soll. Teilweise wird diese bereits durch den Versicherungsstatus der Eltern beantwortet.
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sind die Eltern gesetzlich kranken- und pflegeversichert, so wird auch das Kind beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen und kann bis zum 25. Lebensjahr darin versichert bleiben, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wünschen Sie sich zusätzliche Leistungen für Ihr Kind, ist dies durch private Zusatzversicherungen möglich.
Kinder in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) hat einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, aber zu den Nachteilen gehört, dass man Familienmitglieder nicht beitragsfrei mitversichern kann. Beiträge für die Mitversicherung von Kindern fallen jedoch oft niedrig aus. Sind beide Elternteile privat versichert, so muss das Kind beim selben Anbieter und in dieselben Versicherungstarife aufgenommen werden. Ist nur ein Elternteil privat versichert, sieht dies unter Umständen anders aus.
Wann können Eltern frei entscheiden?
Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert, kann das Kind prinzipiell in beide Versicherungen mit aufgenommen werden. Ob das Kind bei dem Vater oder der Mutter mitversichert wird, macht keinen Unterschied. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung aber nicht möglich, wenn diese drei Bedingungen zusammenkommen:
- Die Eltern sind verheiratet
- Der privat versicherte Elternteil hat ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherrte
- Der privat versicherte Elternteil verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
In diesem Fall muss das Kind privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden. Mehr dazu, welche Optionen Eltern in verschiedenen Konstellationen haben, erfahren Sie hier:
Private Krankenversicherung für Familien
Gesundheitsprüfung vermeiden
Soll oder muss das Kind privat versichert werden, ist es wichtig, es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung anzumelden. Eine nachträgliche Eingliederung ist sonst nur mit Gesundheitsprüfung möglich. Im Rahmen der Gesundheitsprüfung werden das Versicherungsrisiko und der Beitrag unter der Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustands des Kindes berechnet.
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Das bringt eine private Krankenzusatzversicherung fürs Kind
Bessere Gesundheitsversorgung dank Zusatzversicherung
Zur Genesung des Kindes nach einem Unfall oder einer Krankheit gehört nicht nur der reine Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt. Auch ein Zimmer mit weniger Betten oder das sogenannte Rooming-in, also der Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus für mehrere Tage, können der Genesung förderlich sein.
Beispiel Rooming-in
Für Eltern von Kindern bis neun Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für deren Aufenthalt (meistens nur für ein Elternteil). Sind die Kinder jedoch älter, ist für die Kostenübernahme die Bescheinigung eines Arztes nötig. Ist aus seiner Sicht die Anwesenheit nicht notwendig, müssen die Kosten selber getragen werden. An dieser Stelle springt die private Krankenzusatzversicherung für Kinder ein und deckt die anfallende Summe.
Weitere Vorteile
Weitere Vorteile einer privaten Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind sind zum Beispiel eine freie Arztwahl und die Behandlung vom Chefarzt. Einige Zusatzversicherungen übernehmen auch die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen und Sehhilfen – hier gilt ganz genaues Vergleichen, um den Bedürfnissen Ihres Kindes bestens nachzukommen.
Tipp: Zahnzusatzversicherung fürs Kind
Wir empfehlen, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ab dem vollständigen Milchzahngebiss abzuschließen, da leistungsstarke Tarife im Kindesalter noch sehr günstig sind. Kinder putzen ihre Zähne oftmals nicht sorgfältig, was unter Anderem Karies zur Folge hat. Um Zahnschäden und Zahnfleischentzündungen vorzubeugen, ist eine regelmäßige Zahnreinigung sinnvoll, die von einigen Versicherern übernommen wird. Auch die Kosten für Zahnspangen werden übernommen, denn je nach Schweregrad der Kieferfehlstellung beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht an den entstandenen Kosten.
Mehr Infos zur Krankenzusatzversicherung für Kinder inkl. Tarifrechner
Auch wichtig für Kinder: die Haftpflichtversicherung
Wichtiger Schutz gegen Schadenersatzansprüche
Anders als die Krankenversicherung ist die Haftpflichtversicherung keine Pflicht. Sie sollten jedoch nicht darauf verzichten! Wenn Kinder ausgelassen toben und spielen, geht auch mal etwas zu Bruch und Eltern können nicht rund um die Uhr ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Ein teures Missgeschick kann ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Darum ist es für die Eltern sehr wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nicht nur von ihnen selbst, sondern auch von ihren Kindern verursachte Schäden versichert beziehungsweise für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen zahlt.
Typische Schadensfälle der Haftpflichtversicherung
Schäden durch Kinder unter sieben nicht immer versichert
Sie sollten unbedingt darauf achten, dass die Versicherung auch für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren aufkommt. Laut §828 BGB gelten die Kleinen bis zu diesem Alter als deliktunfähig und können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Im bewegten Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei zehn Jahren. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und es dennoch zu einem Schaden an fremdem Eigentum kommt, muss der Geschädigte sonst selbst für den Schaden aufkommen.
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Die private Unfallversicherung für Kinder
Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung
Kinder sind gesetzlich unfallversichert, jedoch nur bei Unfällen, die im Kindergarten, in der Schule oder auf dem Weg dorthin und zurück passieren. Alle anderen Unfälle sind nicht abgedeckt.
Die private Unfallversicherung schließt Versicherungslücken
Die private Unfallversicherung für Kinder kommt da ins Spiel, wo die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufhören. Sie schützt vor Kosten durch Unfälle aller Art und in allen Lebenssituationen. Die private Unfallversicherung leistet, wenn Ihr Kind eine dauerhafte Beeinträchtigung davonträgt. Mit dieser Invaliditätsleistung kann zum Beispiel der behindertengerechte Umbau eines Hauses finanziert werden.
Hinzu kommen weitere Leistungen wie zum Beispiel die Kostenübernahme für kosmetische Operationen. Man kann auch eine monatliche Rente vereinbaren. Eine Krankenversicherung macht die Unfallversicherung keineswegs überflüssig, da die Leistungen der Unfallversicherung eine wichtige Ergänzung zu denen der Krankenversicherung sind.
Kinderinvaliditätsversicherung
In besonderen Unfalltarifen für Kinder, welche auch oft als Kinderinvaliditätsversicherungen bezeichnet werden, wird der Unfallbegriff erweitert. Das bedeutet nicht nur Versicherungsschutz bei Unfällen, sondern auch bei bestimmten Erkrankungen und Infektionen, wie zum Beispiel Borreliose nach einem Zeckenbiss. Achten Sie bei der Auswahl eines Tarifs auf einen weiten Unfallbegriff.
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Sorglos reisen mit der Auslandsreisekrankenversicherung fürs Kind
Wichtiger Schutz bei Auslandsreisen
Für Eltern, die viel und gerne reisen und auch mit Nachwuchs nicht auf Abenteuer außerhalb der Grenzen Europas verzichten wollen, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unumgänglich. Damit sich Eltern bei Reisen vor hohen Kosten für Medikamente und Aufenthalte in Krankenhäusern schützen können, ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein Muss, denn diese übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall.
Kosten sparen im Familientarif
Wir empfehlen, die Auslandsreisekrankenversicherung als Familientarif abzuschließen, denn andernfalls muss der Nachwuchs eigens versichert werden, um vom vollen Versicherungsschutz profitieren zu können. Zudem ist dieser Tarif günstiger, als wenn jedes Familienmitglied einzeln versichert wird. Häufig gilt der Schutz des Kindes bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
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Die Rechtsschutzversicherung für Kinder
Wann braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Eltern sollten sich Gedanken über eine Rechtsschutzversicherung machen, sofern sie diese noch nicht abgeschlossen haben. Kleine Kinder geben oft einen Anlass für Streit zwischen Erwachsenen. Für laut spielende und tobende Kinder hat nicht jeder Verständnis. So entstehen Konflikte, die im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen werden. Wenn etwaige Streitigkeiten nicht mehr privat geklärt werden können, greift die Rechtsschutzversicherung und kommt für anfallende Gerichtskosten auf. Kinder sind hierbei, wie bei der Krankenversicherung, bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern mitversichert.
Empfehlung: Familientarif wählen
Auch die Rechtsschutzversicherung sollte als Familientarif abgeschlossen werden. Diese Tarife sind zwar etwas teurer als die für Alleinstehende, doch dafür ist umfassender Rechtsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen für mehrere Personen garantiert.
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Versicherungen für die finanzielle Absicherung
Finanzielle Absicherung für die Familie
Für Eltern erhält die Sicherung ihres Einkommens noch einmal eine neue Bedeutung. Vor diesem Hintergrund kann es sich zum Beispiel besonders lohnen, über eine – ohnehin empfehlenswerte – Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken beziehungsweise die Versicherungssumme in einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhöhen. Letzteres ist ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich, wenn Sie eine Nachversicherungsgarantie haben. Auch eine Risikolebensversicherung kann sinnvoll sein, um zum Beispiel die Ausbildung der Kinder abzusichern.
Tipp: Berufsunfähigkeit frühzeitig absichern
Wenn Sie sich frühzeitig um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihr Kind kümmern, ist es nicht nur schon früh und oft recht kostengünstig abgesichert. Ihr Kind kommt so auch unter Umständen um Aufschläge oder Leistungsausschlüsse herum, die sich später zum Beispiel aus Erkrankungen oder der Wahl eines körperlich belastenden oder aus anderen Gründen schwer versicherbaren Berufs ergeben können.
Fazit
Kinder müssen in der Krankenversicherung versichert werden – ob es sich dabei um die private oder die gesetzliche Krankenversicherung handelt, hängt stark von der Krankenversicherung der Eltern ab. Eine nicht verpflichtende, aber trotzdem unverzichtbare Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können Sie über weitere Versicherungen nachdenken, um die Gesundheitsversorgung oder finanzielle Sicherheit Ihres Kindes zu optimieren.
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