Rechtsschutz­versicherung zahlt nicht – was tun?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherte haben die Gelegenheit, einen Widerspruch einzulegen, wenn der Versicherer die Kosten nicht übernimmt.
  • Die Prüfung dessen obliegt einem Rechtsanwalt, der zugleich auch juristisch die Kostendeckung erstreiten könnte.
  • Es gibt Bereiche, die eine Rechtsschutz­versicherung grundsätzlich nicht abdeckt.

Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn die Rechtsschutz­versicherung unberechtigterweise nicht zahlt und wie Sie dies vermeiden können.

Inhalt dieser Seite
  1. Schritt für Schritt: Was tun?
  2. Gründe für Kostenablehnung
  3. Tipps zum Thema
  4. Hinweise zur Deckungszusage

Was tun, wenn der Rechtsschutz­versicherer nicht zahlt?

Die Rechtsschutz­versicherung soll die Kosten eines Rechtsstreits tragen, wobei dafür die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Es gibt viele Fälle, in denen der Versicherer dennoch nicht zahlt. Als Versicherungsnehmer haben Sie unter Umständen mehrere Möglichkeiten, was Sie dann tun können.

Ablehnungen zur Kostendeckung müssen Versicherte nicht einfach hinnehmen. Tatsächlich sind ein Großteil der Ablehnungen durch die Rechtsschutz­versicherung ungerechtfertigt und sollten angefochten werden. Sollte es zu einer Ablehnung zur Kostendeckung gekommen sein, ist das weitere Vorgehen wie folgt:


Schritt für Schritt: Das ist zu tun

Überprüfung durch Anwalt

Zuerst muss ein Anwalt den Ablehnungsgrund überprüfen. Für Laien ist das nicht möglich. Der Versicherer muss seine Ablehnung begründen. Eben dieser Grund wird dann, im Kontext des jeweiligen Falles, vom beauftragten Anwalt geprüft. Hierfür bieten Anwälte kostenfreie Erstgespräche an.

Widerspruch einlegen

Ist der Anwalt der Meinung, dass der Ablehnungsgrund nicht gerechtfertigt ist, sollte ein Widerspruch dagegen eingelegt werden. Das übernimmt ebenfalls der Anwalt, der seine Ansicht gegenüber dem Versicherer in schriftlicher Form begründet. Es ist davon abzusehen, solch ein Schreiben als Laie selbst anzufertigen.

Stichentscheid oder Schiedsgutachten

Das Versicherungs­vertrags­gesetz sieht vor, dass dann ein Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten über den Fall entscheidet. In beiden Fällen prüft ein weiterer Anwalt Ablehnung und Widerspruch und trifft dann eine rechtsgültige Entscheidung.

Deckungsklage

Sofern keiner dieser Versuche erfolgreich war, steht die Deckungsklage als letztes, aber kostspieliges und aufwendiges Mittel zur Verfügung. Hat diese keinen Erfolg, tragen Sie sowohl die Kosten dieser Klage als auch die der zuvor nicht erteilten Kostendeckung.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserem separaten Ratgeber:

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Gründe für die Ablehnung der Kostenübernahme

Eine Kostendeckung durch die Versicherung ist nicht möglich, wenn die zuvor vertraglich festgehaltenen Bestimmungen nicht oder nur teilweise erfüllt sind. Außerdem werden Kosten nicht getragen, sofern der Versicherungsfall nicht in einen Bereich beziehungsweise ein Rechtsgebiet fällt, das tatsächlich eine Deckung durch die Rechtsschutz­versicherung genießt.

Typische vertragliche Bestimmungen, die keine Kostendeckung ermöglichen, sind beispielsweise die folgenden:

  • Das Rechtsgebiet wurde im Vertrag unter dem Punkt „Leistungsausschluss“ erfasst.
  • Eine Deckungsanfrage an den Versicherer erfolgte nicht unmittelbar nach dem Schadensfall.
  • Die vertraglich festgehaltene 3-monatige Wartezeit der Rechtsschutz­versicherung ist noch nicht abgelaufen. Hier zählt der Zeitpunkt von Inkrafttreten des Vertrages bis zum Versicherungsfall.
  • Die Prämien wurden nicht gezahlt.
  • Der Versicherte hat relevante Informationen verschwiegen, die für die Versicherung zur Beurteilung des Falles erforderlich sind.
  • Wenn die Summe der Kosten nicht über den Selbstbehalt hinausgeht und selbiger bis dato noch nicht geleistet wurde.

4 Gründe, warum du kein Geld von deiner Rechtsschutz­versicherung bekommst

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Beachten Sie unter anderem, dass Schadensersatzforderungen gegen Sie in der Haftpflicht versichert sind. Gibt es Probleme mit dem Versicherer, können Sie sich in jedem Fall an den Versicherungs­ombudsmann wenden.

Weitere Gründe, wieso die Rechtsschutz­versicherung nicht zahlt

Des Weiteren steht Versicherern frei, eine Kostendeckung abzulehnen, wenn hohe Kosten durch den Rechtsstreit entstehen, dieser aber nur sehr geringe Erfolgsaussichten hat. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Versicherte die Rechtsschutz­versicherung ausnutzen, um beliebig relativ erfolglose Rechtsstreitigkeiten auszutragen. Diese Entscheidungen sind individuell, die Beurteilung kann sich daher zwischen den Versicherern unterscheiden.

Eine Kostendeckung ist in den meisten Fällen in diesen Situationen ebenfalls nicht zu erwarten:

  • Der Rechtsstreit betrifft den Versicherer selbst.
  • Alle Angelegenheiten, die aus den Bereichen Erb-, Bau– und Familien­rechtsschutz stammen. So beispielsweise in den meisten Fällen Scheidungen oder Baugenehmigungen.
  • Einzelne Verfahrensarten, wie unter anderem Prozesse vor dem Verfassungsgericht, die für den Versicherer mit sehr hohen Kosten verbunden sind.
  • Jegliche Geldstrafen und Geldbußen sowie vorsätzliche Straftaten.
  • Die Abwehr eines Schadensersatzanspruches.

Diese Bereiche können separat abgesichert werden

Einige Bereiche, die nicht automatisch von der Rechtsschutz­versicherung abgedeckt sind, können über Zusatzbausteine abgesichert werden. Diese sind unter anderem:

Deckungszusage des Versicherers

Die Deckungszusage wird vom Versicherer vorläufig erteilt, wenn dieser eine Kostendeckung zusagt. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Deckungszusage nachträglich nullifiziert werden kann.

Das trifft beispielsweise dann zu, wenn dem Versicherten Alkohol am Steuer oder eine fahrlässige Körper­verletzung vorgeworfen wird. Aufgrund der in Deutschland geltenden Unschuldsvermutung, erteilt der Versicherer zuerst eine Deckungszusage. Entscheidet das Gericht dann, dass der Vorwurf aber korrekt war, kann sie die Zusage zur Kostendeckung wieder zurückziehen – und wird das für gewöhnlich auch tun.

Experten-Tipp:

„Eine Deckungszusage des Versicherers besitzt immer nur für den jeweils aktuellen beziehungsweise bevorstehenden Verfahrensschritt Gültigkeit. Wird also beispielsweise Berufung eingelegt, um eine weitere Instanz zu durchlaufen, muss die Deckungszusage erneut erteilt werden. Besteht sie einmal, darf sie nicht einfach wieder zurückgezogen werden, außer der Versicherte hat gegenüber dem Versicherer wichtige Informationen vorenthalten.“

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