Das erwartet Sie hier
Was eine Mediation ist, was sie kostet, wann Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt und wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Mediation ist Vermittlung: Die Parteien erarbeiten mit einem neutralen Mediator selbst eine Lösung, ohne Urteil und ohne Gericht.
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt in vielen Tarifen, aber nur bis zu einem festen Betrag je Mediation, zum Beispiel 3.000 € bei ARAG und DEURAG.
- Nur Ihr Anteil: Ist die Gegenseite nicht versichert, übernimmt Ihr Versicherer nur Ihren eigenen Kostenanteil, meist die Hälfte.
- Mediator des Versicherers: Bezahlt wird in der Regel ein Mediator, den der Versicherer vorschlägt, und nur in versicherten Rechtsbereichen.
Was bedeutet Mediation in der Rechtsschutzversicherung?
Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, in dem die Streitparteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig eine gemeinsame Lösung suchen. Der Mediator entscheidet nicht, er führt das Gespräch. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, nach den Musterbedingungen des GDV aber nur bis zu einem vertraglich festgelegten Betrag und nur für Ihren Anteil.
Mediation in der Rechtsschutzversicherung auf einen Blick
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Vermittlung. Ziel ist eine Einigung, mit der beide Seiten leben können, damit der Streit nicht vor Gericht landet. Anders als ein Richter fragt der Mediator nach den Gründen hinter dem Streit. Was Ihr Versicherer dafür zahlt, regelt Ihr Vertrag, die Tabelle zeigt die Regeln der Musterbedingungen (Quelle: GDV, ARB 2021).
| Frage | Regel nach den Musterbedingungen | Was Sie prüfen |
|---|---|---|
| Wer zahlt den Mediator? | Der Versicherer bis zu einem festen Betrag je Mediation | Höhe im Versicherungsschein |
| Welcher Mediator? | Einer, den der Versicherer vorschlägt, oder einer, auf den Sie sich schon geeinigt haben | Vorschlag vorher anfragen |
| Für welche Streitigkeiten? | Nur in den Rechtsbereichen, die Ihr Vertrag nennt | Versicherte Bausteine |
| Wo und wie? | Im Inland, persönlich, telefonisch oder online | Ort mit dem Mediator klären |
| Gegenseite nicht versichert? | Nur Ihr eigener Kostenanteil, im Muster 50 % | Restbetrag selbst zahlen |
Mediationsgesetz
Seit 2012 regelt das Mediationsgesetz, was eine Mediation ist und welche Pflichten der Mediator hat. Er muss neutral sein und hat keine Entscheidungsbefugnis (Quelle: MediationsG § 1). Die Parteien wählen ihn aus und können die Mediation jederzeit beenden. Eine Einigung halten sie in einer Abschlussvereinbarung fest.
Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch der Mediator selbst (Quelle: MediationsG § 4). Was Sie in der Mediation sagen, gelangt also nicht nach außen. Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn die Vereinbarung umgesetzt werden muss oder das Wohl eines Kindes gefährdet ist.
„Mediator“ ist kein geschützter Titel, jeder Mediator sorgt selbst für seine Ausbildung. Geschützt ist nur der „zertifizierte Mediator“: Er hat einen Lehrgang von mindestens 130 Stunden absolviert und fünf Mediationen unter Aufsicht geführt (Quelle: MediationsG § 5). Fragen Sie vor dem ersten Termin nach der Ausbildung.
Was kostet eine Mediation und zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Mediation kostet das Honorar des Mediators, das er mit den Parteien vereinbart, dazu Nebenkosten wie die Miete für einen Raum. Gesetzliche Gebühren gibt es nicht. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten bis zu einem festen Betrag je Mediation, bei ARAG und DEURAG sind es 3.000 Euro je Fall.
So viel kann eine Mediation kosten
Mediatoren rechnen meist nach Stunden ab, eine feste Gebührenordnung wie für Anwälte gibt es für sie nicht. Ist ein Anwalt als Mediator tätig, soll er eine Gebührenvereinbarung treffen, sonst gilt die übliche Vergütung (Quelle: RVG § 34). Wie viele Stunden nötig sind, hängt davon ab, wie verfahren der Streit ist und wie viele Themen auf dem Tisch liegen.
Ohne Versicherung teilen sich die Parteien die Kosten, in der Regel zu gleichen Teilen. Bei zwei Beteiligten trägt also jeder die Hälfte. Lassen Sie sich vor dem ersten Termin Stundensatz und voraussichtlichen Umfang schriftlich geben. Zum Vergleich: Ein verlorener Prozess um 8.000 Euro kostet in der ersten Instanz 3.932,96 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten.
Wie viel die Rechtsschutzversicherung übernimmt
Nach den Musterbedingungen trägt der Versicherer die Mediation bis zu einem Höchstbetrag, den der Vertrag festlegt. Ist die Gegenseite nicht versichert, zahlt er nur Ihren Anteil, im Beispiel des Musters 50 Prozent. Für die Arbeit des Mediators haftet er nicht. Einige Tarife verzichten bei einer Mediation zusätzlich auf die Selbstbeteiligung.
| Versicherer | Mediation | Selbstbeteiligung | Stand |
|---|---|---|---|
| ARAG Privatrechtsschutz | Bis 3.000 € je Fall, höchstens 6.000 € im Jahr | Tarifabhängig | Anbieterangabe, 13.10.2026 |
| DEURAG Privatrechtsschutz | Bis 3.000 € je Mediation, 6.000 € im Kalenderjahr | Tarifabhängig | Anbieterangabe, 13.10.2026 |
| ROLAND Privatrechtsschutz | Außergerichtliche Konfliktlösung | Entfällt | Anbieterangabe, 13.10.2026 |
| ARAG Rechtsschutz mit Soforthilfe | Vorgeschlagene Konfliktlösung, auch Mediation | Entfällt | Anbieterangabe, 13.10.2026 |
Wer übernimmt die Kosten bei einer gerichtsnahen Mediation?
Läuft bereits ein Prozess, kann das Gericht die Parteien an einen Güterichter verweisen. Das ist ein Richter, der in dieser Sache nicht entscheidet und alle Methoden der Konfliktlösung einsetzen darf, auch die Mediation (Quelle: ZPO § 278). Ein Mediatorhonorar fällt dafür nicht an, denn der Güterichter gehört zum Gericht.
Die Kosten des Prozesses selbst, also Anwalt und Gericht, folgen den normalen Regeln. Ist der Streit versichert, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung sie wie bei jedem anderen Verfahren. Einigen Sie sich vor dem Güterichter, hängt die Kostenverteilung von der Einigung ab. Ihr Versicherer zahlt bei einem Vergleich in der Regel nur im Verhältnis dessen, was Sie nicht erreicht haben.
Für welche Konflikte eignet sich die Mediation?
Vor allem für Streit zwischen Menschen, die auch danach miteinander auskommen müssen: Nachbarn, Vermieter, Arbeitgeber oder Familienmitglieder. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt davon ab, ob der Rechtsbereich in Ihrem Vertrag versichert ist. Gerade Familienstreit ist in normalen Tarifen nur eingeschränkt abgedeckt.
Für diese Konflikte eignet sich die Mediation
Eine Mediation lohnt sich, wenn die Beziehung weitergehen soll oder wenn ein Urteil den eigentlichen Konflikt nicht löst. Typisch sind Streit mit dem Nachbarn, mit dem Vermieter, mit dem Arbeitgeber, um einen Kaufvertrag oder mit einem Handwerker. Welcher Baustein dafür zuständig ist, zeigt unsere Übersicht der Arten der Rechtsschutzversicherung.
| Konflikt | Passender Baustein | Hinweis |
|---|---|---|
| Streit mit dem Vermieter | Wohnen | Wartezeit in der Regel 3 Monate |
| Streit mit dem Arbeitgeber | Beruf | Klagefrist bei Kündigung 3 Wochen |
| Streit um einen Kauf- oder Werkvertrag | Privat | Wartezeit in der Regel 3 Monate |
| Streit in der Familie oder um ein Erbe | Spezialbaustein | Im Standardtarif nur Beratung |
Familien- und Erbstreit schließen die Musterbedingungen aus, versichert ist dort nur eine Beratung durch einen Anwalt. Eine Mediation zahlen dann nur Spezialbausteine, etwa der Erb-Rechtsschutz der ARAG mit Mediation bis 3.000 Euro je Fall. Mehr dazu lesen Sie beim Familienrechtsschutz und beim Erbrechtsschutz.
Wann eine Mediation nicht passt
Eine Mediation findet nur statt, wenn beide Seiten zustimmen. Lehnt Ihr Gegner ab, bleibt nur der Weg über Anwalt und Gericht, denn eine Gerichtsverhandlung braucht kein Einvernehmen. Auch bei laufenden Fristen ist Vorsicht nötig: Die Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben. Klären Sie mit Ihrem Anwalt, wie die Frist gewahrt bleibt.
Wie läuft eine Mediation ab?
In mehreren Schritten, von der Klärung des Rahmens bis zur Abschlussvereinbarung. Mit Rechtsschutzversicherung steht am Anfang die Anfrage beim Versicherer, der Ihnen einen Mediator vorschlägt. Danach führt der Mediator durch das Gespräch, bis eine Lösung gefunden ist oder eine Seite die Mediation beendet.
1. Kosten klären
Melden Sie den Konflikt Ihrem Versicherer, fragen Sie nach der Kostenzusage und dem vorgeschlagenen Mediator.
2. Rahmen festlegen
Die Parteien bestimmen Ort und Form: persönlich, telefonisch oder online. Der Mediator erklärt Ablauf und Verschwiegenheit.
3. Themen sammeln
Alle Streitpunkte kommen auf den Tisch, der Mediator legt mit Ihnen die Reihenfolge fest und hält sie fest.
4. Interessen klären
Jede Seite schildert, worum es ihr wirklich geht. Hier entsteht die Grundlage für eine Lösung.
5. Lösungen entwickeln
Die Parteien sammeln Vorschläge, prüfen sie und verwerfen, was nicht trägt.
6. Lösungen prüfen
Jede Seite prüft, ob die Lösung umsetzbar ist. Der Mediator weist darauf hin, sie extern prüfen zu lassen.
7. Vereinbarung schließen
Die Einigung wird in einer Abschlussvereinbarung festgehalten und von allen unterschrieben.
Wo findet die Mediation statt?
Den Ort bestimmen die Parteien gemeinsam. Viele Mediatoren und Kanzleien haben eigene Räume, in denen alle an einem Tisch sitzen. Wichtig ist ein neutraler Ort, also weder die Wohnung noch die Geschäftsräume einer Seite. Nach den Musterbedingungen zahlt der Versicherer die Mediation im Inland, ob persönlich, telefonisch oder online.
Bei der telefonischen Mediation ruft der Mediator die Parteien abwechselnd an und vermittelt zwischen ihnen. Das passt, wenn ein Treffen schwierig ist oder die Entfernung groß. Für verfahrene Konflikte ist das persönliche Gespräch meist besser, weil die Parteien dort direkt miteinander sprechen.
Welche Vorteile hat die Mediation gegenüber einem Gerichtsverfahren?
Die Parteien behalten die Lösung selbst in der Hand, statt ein Urteil zu bekommen. Eine Mediation ist vertraulich und kann schneller sein als ein Prozess über mehrere Instanzen. Sie hat aber Grenzen: Ohne Einigung gibt es kein Ergebnis, und der Mediator entscheidet nichts.
Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren
Vor Gericht zählen die rechtlich erheblichen Fakten, am Ende stehen ein Urteil oder ein Vergleich nach Vorschlag des Richters. In der Mediation kann alles zur Sprache kommen, was den Streit prägt, auch Gefühle und die künftige Beziehung. Das ermöglicht Lösungen, die ein Gericht nicht anordnen könnte, und verbessert oft die Kommunikation danach.
- Eigene Lösungen statt eines Urteils
- Vertraulich, alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet
- Kein Prozess über mehrere Instanzen
- In vielen Tarifen ohne Selbstbeteiligung
- Keine Entscheidung, wenn sich die Parteien nicht einigen
- Jede Seite kann die Mediation jederzeit beenden
- Nur mit Zustimmung beider Seiten möglich
Worauf müssen Sie bei einer Mediation mit Rechtsschutz achten?
Vor allem auf die Kostenzusage vorab. Wer einen Mediator auf eigene Faust beauftragt, riskiert, dass der Versicherer nicht oder nur teilweise zahlt. Prüfen Sie außerdem den Höchstbetrag Ihres Tarifs und ob der Rechtsbereich Ihres Streits überhaupt versichert ist.
Diese Fehler sollten Sie vermeiden
- Den Mediator beauftragen, bevor der Versicherer zugesagt hat
- Den Höchstbetrag je Mediation übersehen: Was darüber liegt, zahlen Sie selbst
- Annehmen, dass der Versicherer auch den Anteil der Gegenseite zahlt
- Bei Familien- oder Erbstreit mit dem Standardtarif rechnen: Dort ist nur Beratung versichert
- Die Abschlussvereinbarung unterschreiben, ohne sie prüfen zu lassen
- Eine Klagefrist laufen lassen, weil die Mediation noch nicht beendet ist
Experten-Tipp:
Erst fragen, dann vermitteln lassen
„Rufen Sie vor der ersten Sitzung bei Ihrem Versicherer an und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen. Viele Tarife zahlen die Mediation nur bis zu einem festen Betrag und nur für einen Mediator, den der Versicherer vorschlägt. Fragen Sie auch nach der Selbstbeteiligung: Manche Versicherer verzichten bei einer Mediation darauf, das senkt Ihren Eigenanteil.“
Achten Sie schon beim Abschluss darauf, ob ein Tarif die Mediation enthält, wie hoch der Betrag je Fall ist und ob die Selbstbeteiligung dabei entfällt. Diese Punkte stehen in den Versicherungsbedingungen, nicht immer in der Kurzübersicht. Wie die Tarife insgesamt abschneiden, zeigt unser Rechtsschutzversicherung-Test.
Jetzt Rechtsschutz-Tarife vergleichen
Über unseren Partner Mr-Money vergleichen Sie Rechtsschutzversicherungen selbst und schließen direkt online ab.
Die häufigsten Fragen zur Mediation
Was bedeutet Rechtsschutz für Mediationsverfahren?
Mediation bedeutet Vermittlung. Die Parteien einigen sich außergerichtlich mit Hilfe eines neutralen Mediators, der selbst nichts entscheidet. Rechtsschutz für Mediationsverfahren heißt, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Mediators übernimmt, in der Regel bis zu einem festen Betrag je Mediation und in den Rechtsbereichen, die Ihr Vertrag versichert.
Wie viel kostet ein Mediator?
Das hängt von der Art des Konflikts, vom Umfang und von der Qualifikation des Mediators ab. Gesetzliche Gebühren gibt es nicht, der Mediator vereinbart sein Honorar, meist als Stundensatz, mit den Parteien. Lassen Sie sich Stundensatz und voraussichtlichen Aufwand vorher schriftlich nennen.
Wer übernimmt die Kosten einer Mediation?
Ohne Versicherung tragen die Parteien die Kosten, in der Regel zu gleichen Teilen. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt der Versicherer Ihren Anteil bis zu dem Höchstbetrag Ihres Tarifs, bei ARAG und DEURAG zum Beispiel 3.000 Euro je Fall. Ist die Gegenseite nicht versichert, zahlt er nur Ihren Kostenanteil.
Was passiert bei einer Mediation?
Die Parteien treffen sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit dem Mediator. Sie sammeln die Streitpunkte, klären ihre Interessen und erarbeiten gemeinsam Lösungen. Gelingt eine Einigung, halten sie sie in einer Abschlussvereinbarung fest. Alle Beteiligten sind laut § 4 MediationsG zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wer zahlt den Mediator?
Die Parteien, die ihn beauftragen, meist je zur Hälfte. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mediation, übernimmt sie Ihren Anteil bis zum vereinbarten Höchstbetrag. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Versicherer den Mediator vorgeschlagen hat oder sich die Parteien schon auf ihn geeinigt haben.
Muss ich den Mediator meines Versicherers nehmen?
Nach den Musterbedingungen zahlt der Versicherer einen Mediator, den er vorschlägt, oder einen, auf den sich die Parteien schon geeinigt haben. Die freie Anwaltswahl gilt für Mediatoren nicht. Wollen Sie einen anderen Mediator, fragen Sie vorher, ob Ihr Versicherer die Kosten trotzdem übernimmt.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung eine Mediation bei Scheidung oder Erbstreit?
Im Standardtarif meist nicht, denn Familien- und Erbstreitigkeiten sind dort nur als Beratung versichert. Eine Mediation zahlen Spezialbausteine, etwa der Erb-Rechtsschutz der ARAG mit bis zu 3.000 Euro je Fall. Für die Scheidung gibt es eigene Lösungen, mehr dazu beim Rechtsschutz für die Scheidung.
Kann eine Mediation online oder am Telefon stattfinden?
Ja. Nach den Musterbedingungen des GDV ist die Mediation persönlich, telefonisch oder online möglich, wenn sie im Inland stattfindet. Bei der telefonischen Mediation ruft der Mediator die Parteien abwechselnd an.
Was ist ein zertifizierter Mediator?
Zertifizierter Mediator darf sich laut § 5 MediationsG nur nennen, wer einen Lehrgang von mindestens 130 Stunden absolviert und fünf Mediationen unter Aufsicht geführt hat. Der einfache Titel „Mediator“ ist dagegen nicht geschützt.
Ist das Ergebnis einer Mediation verbindlich?
Der Mediator selbst entscheidet nichts. Verbindlich wird erst die Abschlussvereinbarung, die die Parteien gemeinsam schließen und unterschreiben. Der Mediator muss Parteien ohne eigenen Berater darauf hinweisen, dass sie die Vereinbarung extern prüfen lassen können. Nutzen Sie das, bevor Sie unterschreiben.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.