Private Pflegeversicherung in der Steuer
Enge Grenzen für absetzbare Maximalbeiträge
Die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung sind bei Beamten und Angestellten bis zu einer Summe von höchstens 1.900 Euro im Jahr steuerlich zu berücksichtigen. In der Steuererklärung sind natürlich alle gezahlten Beiträge unter den Sonderausgaben, in Form von Vorsorgeaufwendungen anzugeben, der maximal abzugsfähige Höchstbeitrag wird dann von der Steuerbehörde bei der Prüfung der Steuererklärung berücksichtigt. Selbständige dürfen bis zu 2.800 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber hat hier berücksichtigt, dass Selbständige alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein zahlen müssen und hat deshalb die deutlich höheren Grenzen für diese Berufsgruppe festgelegt.
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Höchstgrenze beschränkt praktische Wirkung
Durch die Limitierung der abzugsfähigen Maximalbeiträge auf 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro im Jahr wird in der Praxis meist nur ein sehr begrenzter steuerlicher Effekt entstehen. Das liegt daran, dass die Beiträge für die Krankenversicherung in der Regel schon eine erhebliche Größenordnung ausmachen. Bedenkt man, dass allein die Krankenversicherungsbeiträge pro Jahr in der Regel schon nahezu 1.900 Euro ausmachen dürften. Auch die 2.800 Euro, die für Selbständige gelten, sind oft schon allein an die Krankenversicherung zu zahlen. Wenn man diese Umstände bedenkt, wird schnell klar, dass die abzugsfähigen Prämien für die private Pflegeversicherung auf ein Minimum schrumpfen. Dennoch sollten Steuerpflichtige alle gezahlten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung angeben, um den höchstmöglichen Steuereffekt zu erzielen.
Privat Versicherte mit gleichen Rechten
Die abzugsfähigen Höchstgrenzen sind nicht nur für gesetzliche Versicherungen bindend. Auch die Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen können und sollten angegeben werden. Für sie gelten die gleichen Maximalbeiträge. Der Gesetzgeber nimmt also keine Unterscheidung nach gesetzlicher oder privater Vorsorge bzw. Versicherung vor, sondern behandelt beide Gruppen absolut gleichberechtigt.
Private Zusatzversicherungen sind ebenfalls absetzbar
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Daneben kann aber auch eine private Zusatzversicherung zur Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes abgeschlossen werden. Auch für diese zusätzliche Pflegeversicherung bestehen die steuerlich absetzbaren Höchstbeiträge von 1.900 bzw. 2.800 Euro. Da die steuersenkende Wirkung aus den bereits erwähnten Gründen nicht sonderlich hoch sein wird, sollte man niemals allein aus steuerlichen Gründen eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Denn diese Rechnung wird nicht aufgehen. Trotzdem ist eine private Pflegeversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Basisabsicherung unverzichtbar und sollte auch schon in jungen Jahren in Betracht gezogen werden.