Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche privaten Krankenzusatzversicherungen steuerlich abgesetzt werden können, wer davon profitiert und wo Sie diese in der Steuererklärung eintragen müssen.
Inhalt dieser SeiteSind private Krankenzusatzversicherungen steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind viele private Krankenzusatzversicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar. Allerdings profitieren die wenigsten Steuerpflichtigen von dieser Absetzbarkeit. Dies liegt vor allem daran, dass es einen relativ niedrigen Höchstbetrag gibt, bis zu dem Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser Höchstbetrag wird in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erreicht.
Es schadet Ihnen jedoch nicht, wenn Sie die Beiträge zu den steuerlich absetzbaren Krankenzusatzversicherungen in Ihrer Steuererklärung aufführen und damit über dem jährlichen Höchstbetrag liegen. In diesem Fall wirken sich die Beiträge nur nicht weiter steuermindernd aus. Liegen Sie mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung allerdings doch unter dem jährlichen Höchstbetrag, profitieren Sie von den Steuervorteilen. Wie Sie Ihre privaten Krankenzusatzversicherungen genau in die Steuererklärung eintragen, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Steuerlich absetzbar:
Nicht steuerlich absetzbar:
Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen
Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei:
Der jährliche Höchstbetrag von 1.900 Euro gilt ebenfalls für unverheiratete Rentner und Beihilfeberechtigte. Für Selbständige und Freiberufler gilt ein höherer Höchstbetrag von 2.800 Euro, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung erhalten und die Kosten in der Regel alleine tragen müssen. Bei einer gemeinsamen Veranlagung in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, summieren sich die Höchstbeträge beider Personen.
Wer kann private Krankenzusatzversicherungen steuerlich absetzen?
Durch die niedrigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen profitieren nicht viele Menschen von der steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Krankenzusatzversicherungen. Nur wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung erreicht ist, können sich die Beiträge steuerlich mindernd auswirken. Dies kann jedoch unter anderem der Fall sein bei Studierenden, Geringverdienern und gemeinsamer Veranlagung in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Rechenbeispiel
Zum Beispiel zahlt ein Studierender unter 30 vergleichsweise niedrige Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei einem Beitrag von rund 110 Euro im Monat, liegen die Beiträge im Jahr bei ungefähr 1320 Euro. Die Beiträge zu privaten Krankenzusatzversicherungen können sich so noch bis zu einer Höhe von 580 Euro steuerlich mindernd auswirken.
Private Krankenzusatzversicherungen steuerlich absetzen: Schritt-für-Schritt
Schritt 1: Die richtige Anlage
Da die privaten Krankenversicherungen in der Steuererklärung zu den Vorsorgeaufwendungen gezählt werden, benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. In diese tragen Sie beispielsweise auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ein.
Schritt 2: Gesetzlich krankenversichert
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, dann tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatzversicherungen unter dem Abschnitt „Beiträge zur inländischen gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“ in die Zeile 22 ein. Haben Sie für dieses Jahr eine Beitragsrückerstattung von einer Ihrer Krankenzusatzversicherungen erhalten, dann müssen Sie diese vorher von den gezahlten Beiträgen abziehen. Das heißt, Sie dürfen nur die tatsächlich gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Schritt 3: Privat krankenversichert
Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatzversicherungen im Abschnitt „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung“ in Zeile 27 ein. Hat Ihnen für dieses Jahr eine Ihrer Krankenzusatzversicherungen eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt, müssen Sie diese vorher von den gezahlten Beiträgen abziehen und dürfen nur die tatsächlich gezahlten Beiträge geltend machen.
Steuererklärung mit Elster Online
Machen Sie Ihre Steuererklärung mit Elster Online, dann tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatzversicherungen ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Als gesetzlich Krankenversicherter finden Sie den dafür vorgesehenen Abschnitt „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“ unter Punkt drei (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) in der linken Navigationsleiste, als privat Krankenversicherter unter Punkt vier (Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung) in der linken Navigationsleiste.
Unterstützung von Experten bei der Steuererklärung
Sich selbst um die jährliche Steuererklärung zu kümmern bedeutet vor allem, dass Sie immer die aktuellen Regelungen im Blick haben müssen. Um sich diese Arbeit zu sparen, verlassen sich viele Menschen auf die Unterstützung durch Steuerexperten.
Sie haben dabei grundsätzlich die Wahl zwischen einem Steuerberater und der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer. In jedem Fall ist Ihr klarer Vorteil, dass Sie alle Belege und Rechnungen gesammelt an einen Spezialisten abgeben können und nur noch auf den Steuerbescheid am Ende warten brauchen.
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