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So setzen Sie private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich ab

Foto von Nina Bruckmann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich können private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich abgesetzt werden.
  • Meist ist der Höchstbetrag jedoch bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ausgereizt.
  • Einige Personengruppen können dennoch von Steuervorteilen durch Ihre privaten Krankenzusatz­versicherungen profitieren.
  • Wir erklären Ihnen, wann sich Ihre privaten Krankenzusatz­versicherungen steuermindern auswirken und wo genau Sie diese dafür in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen.

Das erwartet Sie hier

Welche privaten Krankenzusatz­versicherungen steuerlich abgesetzt werden können, wer davon profitiert und wo Sie diese in der Steuererklärung eintragen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Sind Zusatz­­versicherungen steuerlich absetzbar?
  2. Wer kann Zusatz­­versicherungen absetzen?
  3. Zusatz­­versicherung absetzen: Schritt für Schitt
  4. Unterstützung von Experten bei der Steuererklärung

Sind private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich sind viele private Krankenzusatz­versicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar. Allerdings profitieren die wenigsten Steuerpflichtigen von dieser Absetzbarkeit. Dies liegt vor allem daran, dass es einen relativ niedrigen Höchstbetrag gibt, bis zu dem Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dieser Höchstbetrag wird in den meisten Fällen bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflege­versicherung erreicht.

Es schadet Ihnen jedoch nicht, wenn Sie die Beiträge zu den steuerlich absetzbaren Krankenzusatz­versicherungen in Ihrer Steuererklärung aufführen und damit über dem jährlichen Höchstbetrag liegen. In diesem Fall wirken sich die Beiträge nur nicht weiter steuermindernd aus. Liegen Sie mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflege­versicherung allerdings doch unter dem jährlichen Höchstbetrag, profitieren Sie von den Steuervorteilen. Wie Sie Ihre privaten Krankenzusatz­versicherungen genau in die Steuererklärung eintragen, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

Der jährliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt bei:

  • 1.900 Euro für unverheiratete Arbeitnehmer
  • 2.800 Euro für unverheiratete Selbständige
  • 3.800 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn beide Arbeitnehmer sind
  • 4.700 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn einer Arbeitnehmer und einer Selbständiger ist
  • 5.600 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, wenn beide Selbständige sind

Der jährliche Höchstbetrag von 1.900 Euro gilt ebenfalls für unverheiratete Rentner und Beihilfeberechtigte. Für Selbständige und Freiberufler gilt ein höherer Höchstbetrag von 2.800 Euro, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Kranken- und Pflege­versicherung erhalten und die Kosten in der Regel alleine tragen müssen. Bei einer gemeinsamen Veranlagung in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, summieren sich die Höchstbeträge beider Personen.

Wer kann private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich absetzen?

Durch die niedrigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen profitieren nicht viele Menschen von der steuerlichen Absetzbarkeit der privaten Krankenzusatz­versicherungen. Nur wenn der jeweilige Höchstbetrag noch nicht durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflege­versicherung erreicht ist, können sich die Beiträge steuerlich mindernd auswirken. Dies kann jedoch unter anderem der Fall sein bei Studierenden, Geringverdienern und gemeinsamer Veranlagung in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, wenn eine Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung besteht.


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Rechenbeispiel

Zum Beispiel zahlt ein Studierender unter 30 vergleichsweise niedrige Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung.

Bei einem Beitrag von rund 110 Euro im Monat, liegen die Beiträge im Jahr bei ungefähr 1320 Euro. Die Beiträge zu privaten Krankenzusatz­versicherungen können sich so noch bis zu einer Höhe von 580 Euro steuerlich mindernd auswirken.

Private Krankenzusatz­versicherungen steuerlich absetzen: Schritt-für-Schritt

Schritt 1: Die richtige Anlage

Da die privaten Kranken­versicherungen in der Steuererklärung zu den Vorsorgeaufwendungen gezählt werden, benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand. In diese tragen Sie beispielsweise auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung ein.


Schritt 2: Gesetzlich krankenversichert

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, dann tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen unter dem Abschnitt „Beiträge zur inländischen gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung“ in die Zeile 22 ein. Haben Sie für dieses Jahr eine Beitragsrückerstattung von einer Ihrer Krankenzusatz­versicherungen erhalten, dann müssen Sie diese vorher von den gezahlten Beiträgen abziehen. Das heißt, Sie dürfen nur die tatsächlich gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Abschnitt aus der Anlage für Vorsorgeaufwand von 2022, Zeile 27 ist gelb markiert.

Schritt 3: Privat krankenversichert

Wenn Sie privat krankenversichert sind, tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen im Abschnitt „Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflege­versicherung“ in Zeile 27 ein. Hat Ihnen für dieses Jahr eine Ihrer Krankenzusatz­versicherungen eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt, müssen Sie diese vorher von den gezahlten Beiträgen abziehen und dürfen nur die tatsächlich gezahlten Beiträge geltend machen.

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Steuererklärung mit Elster Online

Machen Sie Ihre Steuererklärung mit Elster Online, dann tragen Sie die Beiträge zu Ihren privaten Krankenzusatz­versicherungen ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Als gesetzlich Krankenversicherter finden Sie den dafür vorgesehenen Abschnitt „Wahlleistungen und Zusatz­versicherungen“ unter Punkt drei (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung) in der linken Navigationsleiste, als privat Krankenversicherter unter Punkt vier (Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflege­versicherung) in der linken Navigationsleiste.

Unterstützung von Experten bei der Steuererklärung

Sich selbst um die jährliche Steuererklärung zu kümmern bedeutet vor allem, dass Sie immer die aktuellen Regelungen im Blick haben müssen. Um sich diese Arbeit zu sparen, verlassen sich viele Menschen auf die Unterstützung durch Steuerexperten.

Sie haben dabei grundsätzlich die Wahl zwischen einem Steuerberater und der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer. In jedem Fall ist Ihr klarer Vorteil, dass Sie alle Belege und Rechnungen gesammelt an einen Spezialisten abgeben können und nur noch auf den Steuerbescheid am Ende warten brauchen.

Zur Beratersuche beim Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater-Suchservice.

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Katharina Burnus
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