Private Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzen
- Grundsätzlich können private Krankenzusatzversicherungen steuerlich abgesetzt werden.
- Es kommt jedoch darauf an, ob die Absicherung Ihrer Vorsorge dient. In manchen Fällen ist dies auch Auslegungssache.
- Eine private Zahnzusatzversicherung kann beispielsweise steuerlich geltend gemacht werden, zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlungen dagegen nicht.
- In jedem Fall ist die Höchstgrenze von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro für Vorsorgeaufwendungen einzuhalten.
Krankenzusatzversicherung und die Steuer
Als Ersatz einstiger Kassenleistungen sind private Krankenzusatzversicherungen weit verbreitet. Unter den richtigen Umständen können Sie auch Ihre private Zusatzversicherung steuerlich absetzen.
Im Vergleich zu den Beiträgen zu Ihrer reguläre gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist es bei der Steuer auf Krankenzusatzversicherungen weniger einfach. Um gute Chancen auf eine Steuerrückzahlung zu haben, müssen die Zusatztarife einerseits Ihrer Vorsorge dienen und andererseits dürfen die Beiträge insgesamt nicht zu hoch sein.
Vorsorge-Zusatzversicherungen steuerlich absetzen
Das entscheidende Kriterium, um Ihre Krankenzusatzversicherung steuerlich absetzen zu können, ist ihre Notwendigkeit zur persönlichen Vorsorge. Deshalb werden längst nicht alle Zusatzversicherungen vom Finanzamt mit einer steuerlichen Entlastung berücksichtigt.
Folgende Krankenzusatzversicherungen können in der Regel steuerlich abgesetzt werden:
Nicht abgesetzt werden können dagegen beispielsweise:
- Individualleistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer
- Krankentagegeldversicherung
Höchstgrenze der Absetzbarkeit beachten
Wie weit Sie die Ausgaben für Zusatzversicherungen steuerlich geltend machen können, wird vom gesetzlich festgelegten Höchstbetrag begrenzt. Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrem beruflichen Status besteht ein entsprechender steuerlicher Spielraum.
Für Arbeitnehmer
Für Selbständige & Freiberufler
Selbständigen bzw. Freiberuflern wird ein höheres Kontingent von 2.800 Euro im Jahr eingeräumt, da hier die Kosten vollständig selbst getragen werden müssen. Und auch mit einem Ehepartner ändert sich Ihr steuerlicher Höchstbetrag. Wechseln Sie vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit oder haben Sie geheiratet, dann lohnt sich spätestens dann die Angabe Ihrer Zusatzversicherungen in der Steuererklärung.
Als Freiberufler haben Sie den zusätzlichen Vorteil, dass Sie im Krankheitsfall auf einen finanziellen Ausgleich angewiesen sind. Deshalb sollte ein Krankentagegeld bzw. ein Krankenhaustagegeld bessere Chancen auf Anerkennung durch die Steuerbehörde haben.
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Versicherungen in der Steuer
Grundsätzlich können Beiträge für Versicherungen in der Steuer geltend gemacht werden. Dazu gehören vor allem Beiträge zu Krankenversicherungen und der privaten Altersvorsorge, aber auch einige Sachversicherungen. Versicherungsbeiträge können als Vorsorgeaufwendungen bzw. Sonderausgaben geltend gemacht werden. Es sind stets die jeweiligen Bedingungen und Besonderheiten zu beachten.
Einen Überblick, wie Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden können, erhalten Sie hier:
Versicherungen & Steuer: Eine Orientierungshilfe
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Sich selbst um die jährliche Steuererklärung zu kümmern, bedeutet vor allem, dass Sie immer die aktuellen Regelungen im Blick haben müssen. Um sich diese Arbeit zu sparen, verlassen sich viele Einkommensbezieher auf die Unterstützung durch Steuerexperten.
Sie haben dabei grundsätzlich die Wahl zwischen einem Steuerberater und der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer. In jedem Fall ist Ihr klarer Vorteil, dass Sie alle Belege und Rechnungen gesammelt an einen Spezialisten abgeben und nur noch auf den Bescheid am Ende warten brauchen.
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