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Die Versicherungssteuer auf einen Blick!

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer, die auf Versicherungsbeiträge erhoben wird. Versicherer behalten sie ein und zahlen sie dann an den Staat.
  • Die Höhe der allgemeinen Versicherungssteuer beträgt derzeit 19 Prozent.
  • Bei vielen Versicherungsarten wird allerdings ein abweichender Steuersatz zugrunde gelegt.
  • Auf wieder andere Versicherungen fällt keine Versicherungssteuer an.

Das erwartet Sie hier

Eine Übersicht der Versicherungssteuer für alle Sparten – inklusive der Ausnahmen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Versicherungssteuer?
  2. Wie hoch ist die Steuer?
  3. Berechnung der Versicherungssteuer
  4. So funktioniert die Entrichtung
  5. Ist die Versicherungssteuer absetzbar?
  6. Weitere Fragen

Was ist die Versicherungssteuer?

Verkehrssteuer auf Versicherungsbeiträge

Die Versicherungssteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, die auf die Prämien bestimmter Versicherungen erhoben wird. Sie wird von den Versicherungsnehmern bezahlt, aber die Versicherer sind dafür verantwortlich, sie an den Staat abzuführen. Verbraucher bekommen wenig von der Steuer mit, da sie einfach zusammen mit der Prämie erhoben und vom Versicherer einbehalten und entrichtet wird.

Versicherungssteuer und Mehrwertsteuer

Die Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer. Etwaige Änderungen der Mehrwertsteuer wirken sich also nicht auf die Versicherungssteuer aus. Unternehmen sind auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Icon Landkarte

Wo wird die Versicherungssteuer entrichtet?

Die Versicherungssteuer existiert in fast allen Ländern. Sie richtet sich nach dem Risikoort. Das kann zum Beispiel der Standort des versicherten Gebäudes, der Zulassungsort eines Autos oder der Wohnsitz des Versicherungsnehmers sein.

Die Höhe der Versicherungssteuer

Wie hoch ist die Versicherungssteuer aktuell?

Grundlage der Versicherungssteuer ist das Versicherungssteuergesetz.

VersicherungSteuersatz
Kfz-Versicherung19,00 %
Hausrat­versicherung ohne Feuer19,00 %
Hausrat­versicherung mit Feuer16,15 %
Rechtsschutz­versicherung19,00 %
Unfall­versicherung19,00 %
Unfall­versicherung Beitragsrückgewähr3,80 %
Private Haftpflicht­versicherung19,00 %
Haftpflicht­versicherung Haus-/Grundbesitzer19,00 %
Weitere Sach­versicherungen19,00 %
Gebäude­versicherung mit Feuer16,34 %
Alleinige Feuer­versicherung13,20 %
Hagel­versicherung0,03 %*
Private Kranken­versicherung0,00 %
Gesetzliche Kranken­versicherung0,00 %
Kapitallebens­versicherung0,00 %
Risikolebens­versicherung0,00 %
Private Renten­versicherung0,00 %
Gesetzliche Renten­versicherung0,00 %
Berufs­unfähigkeits­versicherung0,00 %
Erwerbsunfähigkeits­versicherung0,00 %
(Steuersätze seit 01. Juli 2010; sämtliche Angaben ohne Gewähr);
*Die Steuer fällt hier ausnahmsweise auf die Versicherungssumme statt auf den Beitrag an

Wie wird die Versicherungssteuer berechnet?

Icon Taschenrechner

Berechnungsgrundlage

Die Steuersätze werden auf Grundlage der Versicherungsbeiträge beziehungsweise der Versicherungsprämien erhoben (dem sogenannten Jahresentgelt). Eine Ausnahme bildet hier die Hagel­versicherung, bei der die Versicherungssumme als Grundlage herangezogen wird.


Worauf keine Versicherungssteuer fällig wird

Es gibt mehrere Versicherungen, die von der Versicherungssteuer ausgenommen sind. Das betrifft beispielsweise:

  • Lebens- und Kranken­versicherungen
  • Berufs- und Erwerbsunfähigkeits­versicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosen­versicherungen
  • Kleine Vieh­versicherungen, wenn die Versicherungssumme einen Betrag von 4.000 Euro nicht übersteigt
  • Transport­versicherung

Die Ausnahmen von der Versicherungssteuer sind im Versicherungssteuergesetz (VersStG) § 4 geregelt.

So wird die Versicherungssteuer gezahlt

So funktioniert die Zahlung

Die Ver­siche­rungs­steuer wird zusammen mit den Versicherungsbeiträgen gezahlt und ist mit deren Zahlung fällig, muss also zeitgleich mit den Beiträgen entrichtet werden. Die Versicherer ziehen die Steuer zusammen mit den Beiträgen ein und reichen die Steuer an das Finanzamt weiter. In den Versicherungsverträgen wird die Steuer nicht gesondert ausgewiesen.

Icon Euroscheine und Münzen

Expertinnen-Tipp:

„Die Versicherungsnehmer haben in der Regel mit der Versicherungssteuer nichts zu tun. Sie wird von den Versicherungsgesellschaften für ihre Mitglieder direkt an das Bundeszentralamt für Steuern abgeführt.“

Foto von Gesa Aschmotat
Beraterin

Kann man die Versicherungssteuer absetzen?

Die Versicherungssteuer ist nicht absetzbar

Die Versicherungssteuer kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn die Erhebung steht in keinem Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen. Eine Einreichung beim Finanzamt wäre ohnehin schwerlich möglich, da die Steuer in den Versicherungsverträgen nicht extra ausgewiesen werden.


Icon Stift

Versicherungsbeiträge lassen sich absetzen

Versicherungsbeiträge hingegen können unter Umständen von Personen und Firmen von der Steuer abgesetzt werden. Wie Sie Ihre Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen können, lesen Sie hier:

Versicherungsbeiträge richtig von der Steuer absetzen

Gut zu wissen – Rund um die Versicherungssteuer

Einnahmen für den Fiskus

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2021 betrugen die Einnahmen des deutschen Staates aus der Versicherungssteuer etwa 15 Milliarden Euro.

Deswegen zahlen Unternehmen Versicherungs- statt Umsatzsteuer

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Die Umsatzsteuer ist für den Verkauf beziehungsweise den Erwerb von Gütern und die Bezahlung von Dienstleistungen gedacht. Versicherungen werden vom Gesetzgeber in steuerlicher Sicht in keine dieser beiden Kategorien eingeordnet. Statt der Umsatzsteuer zahlen Versicherungs­unternehmen die Ver­siche­rungs­steuer.

Was hat es mit der Versicherungssteuernummer auf sich?

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Jeder Versicherungsnehmer hat eine Ver­siche­rungs­steuer­nummer, damit die Beiträge eindeutig zugeordnet werden können.

Deswegen kann die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer abgesetzt werden

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Die Versicherungssteuer wird vom Gesetzgeber als keine „gesetzlich geschuldete Steuer“ angesehen. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof 2011 ein Urteil gefällt, demzufolge die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer eingezogen werden darf.

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