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Vorauszahlungen in der privaten Kranken­versicherung

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Ihrer Berufsgruppe können Sie 1.900 Euro oder 2.800 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
  • Durch die Vorauszahlung von Kranken­versicherungsbeiträgen sind Steuerersparnisse möglich.
  • Sprechen Sie im Vorfeld mit einem Steuerberater oder Versicherungsexperten, um die bestmöglichen Ersparnisse zu erzielen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie durch die Vorauszahlung von Kranken­versicherungsbeiträgen sparen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie kann man mit Vorauszahlungen Steuern sparen?
  2. Welche Vorauszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden?
  3. Rechenbeispiel: So hoch ist die Steuerersparnis
  4. Fazit

Mit Vorauszahlungen Steuern sparen

Seit 2020 können Mitglieder der privaten Kranken­versicherung ihre Beiträge bis zu 3 Jahre im Voraus zahlen (vormals nur für 2,5 Jahre). Zahlen privat Versicherte also 36 Monatsbeiträge auf einmal, dann können sie rund 2.500 Euro an Einkommenssteuer sparen – ganz legal.


Steuerentlastung mit dem Bürgerentlastungsgesetz

Seit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 ist es Versicherungsnehmern möglich, Beiträge zur privaten Kranken­versicherung gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. In der Vergangenheit war dies lediglich bis zu einem maximalen Vorsorgeaufwendungssatzes möglich. Aktuell werden in der Regel nicht 100 Prozent der Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt, sondern 70 bis 80 Prozent. Die Beiträge von Ehepartnern sowie von Kindern können unter Umständen allerdings mit aufgenommen werden.


Steuerersparnis abhängig vom gewählten Versicherungstarif

Grundsätzlich werden die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung monatlich entrichtet. Wer finanzielle Rücklagen gebildet hat, kann die Versicherungsbeiträge allerdings auch im Voraus entrichten – was zu einer deutlichen Ersparnis führen kann.

Wie hoch die Ersparnis tatsächlich ausfällt, hängt größtenteils von der Höhe des Versicherungsbeitrags, vom Selbstbehalt und dem Versicherungstarif ab. Im Durchschnitt ist eine Ersparnis pro Jahr von bis zu 2.000 Euro möglich. Weiter unten in diesem Artikel finden Sie ein Rechenbeispiel.

Warum spart man Steuern durch Vorauszahlung der PKV-Beiträge?

Die meisten Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, jedoch ist dies nur bis zu einer begrenzten Höhe möglich (Beamte und Arbeitnehmer bis zu 1.900 Euro, Selbständige 2.800 Euro, Ehepaare entsprechend das doppelte). Diese Summe wird meist durch die Beiträge zur Kranken­versicherung „aufgebraucht“.

Zahlt man seine Beiträge zur PKV im Voraus, steht diese Maximalsumme für die Sonderausgaben in den Folgejahren, in denen entsprechend keine PKV-Beiträge gezahlt werden, wieder anderen Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung. In den 3 Jahren ohne PKV-Beiträge können also Beiträge für Haftpflicht-, Unfall- oder andere Lebens­versicherungen bis zur Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden.

Für wen sind Vorauszahlungen sinnvoll?

Vorauszahlungen lohnen sich vor allem für privat krankenversicherte Beamte und Selbstsändige, bei denen sich die sonstigen Versorgeaufwendungen, wie die Beiträge zur Arbeitslosen-, Unfall-, oder Haftplicht­versicherung, gar nicht oder nur bedingt auf die Sonderausgaben auswirken. Ebenfalls lohnen kann es sich, wenn im Jahr der Vorauszahlung der Grenzsteuersatz voraussichtlich hoch sein wird.

Beachten Sie: Eine deutliche Steuerersparnis gibt es mitunter erst, wenn die Beiträge für 3 Jahre im Voraus gezahlt werden! Bei einem geringeren Zeitraum muss der Einzelfall betrachtet werden – ganz besonders, wenn die finanziellen Mittel mit Fremdkapital gestellt werden müssen. Womöglich heben die Kreditzinsen den Vorteil der Steuerersparnis wieder auf.

Für wen machen Vorauszahlungen eher weniger Sinn?

Für Versicherungsnehmer der gesetzlichen Kranken­versicherung hingegen lohnen sich Vorauszahlungen nicht, da der Arbeitgeber die Beiträge monatlich abführen muss. Auch für Ehepartner, bei denen ein Teil privat und der andere gesetzlich versichert ist, lohnen sich Vorauszahlungen nicht. Gleiches gilt für Rentner und Pensionäre.

Welche Vorauszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden?

Grundsätzlich gilt: Gegenüber dem Finanzamt können lediglich Leistungen der privaten Kranken­versicherung geltend gemacht werden, die zur medizinischen Grundversorgung zählen! Hierzu gehören sämtliche Versicherungsleistungen, die auch von der gesetzlichen Kranken­versicherung abgedeckt werden. Im Gegensatz dazu können Zusatzleistungen wie etwa Behandlungen beim Heilpraktiker, Einzelzimmer und Chefarztbehandlung nur bedingt steuerlich abgesetzt werden.

Zusatzleistungen nur absetzbar, wenn die Höchstgrenze noch nicht überschritten ist

Zusatzleistungen können nur in den seltensten Fällen und unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Dies ist vor allem nur dann möglich, wenn die steuerlich anrechenbare Höchstgrenze nicht bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung erreicht wurden. Zuletzt lag diese Höchstgrenze bei 1.900 Euro für Angestellte und Beamte und bei 2.800 Euro für Selbständige. Wurde der Höchstbetrag mit den Grundleistungen nicht erreicht, können bis zu dieser Grenze auch Zusatzleistungen aufgeführt werden.

Private Krankenzusatz­versicherung in der Steuererklärung

Vorauszahlung mit dem Versicherer absprechen

Eine Vorauszahlung an die private Kranken­versicherung muss mindestens die Beiträge für 12 Monate umfassen. Wer seine PKV-Beiträge im Voraus bezahlen möchte, sollte sich allerdings vorab erkundigen, ob dies bei der eigenen Versicherung überhaupt möglich ist, denn nicht jede Versicherung ist damit einverstanden – und gewährt einen Rabatt. Wenn Rabatte für eine Vorauszahlung gewährt werden, dann häufig von drei bis fünf Prozent.

Experten-Tipp: Anspruch auf Rückzahlung bei Kündigung

Bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags werden die im Voraus gezahlten Beiträge erstattet. Allerdings muss auch die Steuererklärung um diesen Beitrag berichtigt werden.

Foto von Robert Böhrk
Berater

Die private Kranken­versicherung in der Steuer

Mehr dazu, wie Sie die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung – auch unabhängig einer Vorauszahlung – steuerlich absetzen können und wo Sie diese in der Steuererklärung eintragen, haben wir Ihnen hier zusammengefasst:

Private Kranken­­versicherung in der Steuer

Rechenbeispiel: So viel können Sie mit Vorauszahlungen sparen

Frau F. ist selbständig und entschließt sich, die Beiträge für ihre private Kranken­versicherung 3 Jahre im Voraus zu zahlen. Als Selbständige kann sie 2.800 Euro im Jahr an Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Frau F. zahlt einen monatlichen PKV-Beitrag von 350 Euro bzw. 4.200 Euro im Jahr. Für weitere Vorsorgeaufwendungen zahlt sie 3.000 Euro im Jahr. In 2021 zahlte sie also den aktuellen Jahresbeitrag zuzüglich der Jahresbeiträge für die nächsten 3 Jahre.


Berechnung: Vorauszahlung für 3 Jahre

BeitragKosten
Monatlicher PKV-Beitrag350 Euro
Jahresbeitrag PKV (350 x 12)4.200 Euro
Vorauszahlung für 3 Jahre (4.200 x 3)12.600 Euro
Das zahlt Frau F. in 2021 (Jahresbeitrag + Vorauszahlung)16.800 Euro

Diese 16.800 Euro kann sie ungekürzt als Vorsorgeaufwendungen in ihrer Steuererklärung für 2021 geltend machen.


Berechnung: Steuerersparnis durch Vorauszahlung

In den Folgejahren kann sie dank Vorauszahlung folgende Positionen in ihre Steuererklärung einbringen:

PositionSteuerlich absetzbar
In 2022: Sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3.000 Euro2.800 Euro
In 2023: Sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3.000 Euro2.800 Euro
In 2024: Sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3.000 Euro2.800 Euro
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlung über 3 Jahre8.400 Euro
Summe der maximalen Steuerbegünstigung für 3 Jahre (oberen 3 Positionen + PKV-Beitrag inkl. Vorauszahlung aus 2021)25.200 Euro

Frau F. kann also über 4 Jahre insgesamt 25.200 Euro an Vorsorgeaufwendungen über den Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn sie in einem Jahr 24.000 Euro an ihre PKV auf einmal zahlt.

Was spart Frau F. also effektiv an Steuern?

Wenn Frau F. keine Vorauszahlung getätigt hätte, dann würde sie jährlich ihren PKV-Jahresbeitrag von 4.200 Euro steuerlich absetzen können – mehr nicht, denn die 2.800 Euro Höchstgrenze ist längst überschritten. Das wären über 4 Jahre (1. Jahr der Beitragszahlung + 3 Jahre vorausgezahlt) eine Steuerersparnis von 16.800 Euro.

Durch die Vorauszahlung hat sie jedoch eine Gesamt-Steuerbegünstigung von 25.200 Euro, wie in der obigen Beispielrechnung beschrieben. Bei einem Steuersatz von 30 % hat Frau F. damit eine Einkommensersparnis in Höhe von 2.520 Euro.

Beitragsanpassungen ändern nichts an Vorauszahlung

Entscheidet sich ein Versicherer, eine Beitragsanpassung vorzunehmen, ändert sich nichts an der bereits getätigten Vorauszahlung. In dem Fall findet eine Verrechnung der bereits entrichteten Versicherungsbeiträge statt, sodass die gezahlten Beiträge womöglich für weniger Monate als gedacht ausreichen.

Beitragsanpassungen in der privaten Kranken­versicherung

Fazit

Die Vorauszahlung der Versicherungsbeiträge der privaten Kranken­versicherung kann ausgesprochen lukrativ sein. Allerdings sollten Versicherungsnehmer Rücksprache sowohl mit einem Steuerberater als auch mit einem unserer Versicherungsfachleute halten. Denn es kann sein, dass die Versicherung keine Rabatte vergibt, sodass sich Vorauszahlungen gar nicht rechnen. Falls Sie herausfinden möchten, welche private Kranken­versicherung Rabatte für Vorauszahlungen gewährt, nutzen Sie gerne unseren PKV-Tarifvergleich. Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen unsere Experten für private Kranken­versicherung einen persönlichen Vergleich von Angeboten für Sie – kostenfrei und unverbindlich.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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