Vorauszahlungen in der privaten Kranken­versicherung

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Das erwartet Sie hier

Wie Sie durch Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Kranken­­versicherung sparen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum Sie mit Vorauszahlungen sparen
  2. Für wen sind Vorauszahlungen sinnvoll?
  3. PKV: Was Sie überhaupt absetzen können
  4. Rechenbeispiel: So hoch ist die Steuerersparnis
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine mehrjährige Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Kranken­­versicherung bringt Steuervorteile, da Sonderausgaben besser ausgeschöpft werden können.
  • Eine Vorauszahlung ist sinnvoll für Privatversicherte, die ihre Beiträge komplett selbst zahlen und weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen möchten.
  • Sprechen Sie im Vorfeld mit einem Steuerberater oder Versicherungsexperten, um die bestmöglichen Ersparnisse zu erzielen.

Private Kranken­versicherung: Mit Vorauszahlungen sparen

In der Regel werden die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung monatlich entrichtet. Privatversicherte können ihre Beiträge jedoch auch bis zu drei Jahre im Voraus zahlen und dabei beträchtlich sparen.

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Steuervorteile clever nutzen

Durch eine mehrjährige Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Kranken­versicherung können Sie vor allem steuerlich profitieren, indem Sie Ihre Sonderausgaben besser ausschöpfen:

Die meisten Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen reduziert und die Steuerlast sinkt. Jedoch ist dies nur bis zu einer Höchstgrenze möglich: Beamte und Arbeitnehmer können bis zu 1.900 Euro steuerlich geltend machen, Selbständige bis zu 2.800 Euro, Ehepaare entsprechend das Doppelte.

Diese Höchstgrenzen gelten allerdings nicht für die absetzbaren Beiträge zur privaten Kranken­versicherung. Diese können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch werden aber die Höchstgrenzen überschritten, die weiterhin für andere Vorsorgeaufwendungen gültig sind. Die Folge ist, dass diese nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

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Zahlen privat Krankenversicherte jedoch ihre Beiträge im Voraus, stehen die Sonderausgaben bis zur Höchstgrenze in den Folgejahren, in denen entsprechend keine Beiträge zur privaten Kranken­versicherung gezahlt werden, wieder anderen Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung. In den drei Jahren ohne Beiträge zur privaten Kranken­versicherung können also Beiträge für Haftpflicht-, Unfall- oder andere Lebens­versicherungen bis zur Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden.

Wie hoch die Ersparnis tatsächlich ausfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe des Versicherungsbeitrags
  • Selbstbehalt
  • Versicherungstarif

Experten-Tipp:
Beitragsrabatte mittlerweile selten

„Früher konnten Privatversicherte auch durch einen Beitragsrabatt von zwei bis fünf Prozent sparen, wenn sie ihre Beiträge im Voraus bezahlt haben. Mittlerweile ist dies selten und wird nur noch von einer handvoll Anbieter gewährt – dann auch nur noch bis zu vier Prozent. Dies sollte also kein Kriterium für die Wahl der optimalen privaten Kranken­versicherung oder für die Entscheidung der Vorauszahlung der Beiträge sein.“

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Vorauszahlung: Für wen sind Sie sinnvoll?

Wann sind Vorauszahlungen sinnvoll?

Wenn Sie PKV-Beiträge komplett selbst zahlen

Prinzipiell können alle Privatversicherten die Vorauszahlungen in die private Kranken­versicherung nutzen, soweit vom Anbieter gestattet. In der Regel ist dies besonders für Beamte, Richter und Soldaten sowie Selbständige und Freiberufler sinnvoll, da sie ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung komplett selbst zahlen.

Wenn Sie weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen möchten

Sinnvoll ist eine Vorauszahlung in die private Kranken­versicherung besonders, wenn Sie neben der privaten Kranken­versicherung weitere Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen könnten. Hierzu zählen zum Beispiel:

Wenn Ihr Ehepartner auch privat versichert ist

Nicht nur Ledige können mit einer Vorauszahlung Steuern sparen, sondern auch Ehepaare, bei denen beide privat versichert sind. Dazu müssen allerdings beide ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung im Voraus zahlen.

Bei einem hohen Grenzsteuersatz

Eine Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Kranken­versicherung kann sich lohnen, wenn im Jahr der Zahlung der Grenzsteuersatz voraussichtlich hoch sein wird. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn Sie eine Abfindung oder Sonderzahlung erhalten.

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Wann sind Vorauszahlungen weniger sinnvoll?

Wenn Sie angestellt sind

Für Angestellte mit einer privaten Kranken­versicherung ist eine Vorauszahlung der Beiträge in der Regel nicht sinnvoll. Angestellte können zwar eine Vorauszahlung der Beiträge leisten, ihr Arbeitgeber bezuschusst ihre private Kranken­versicherung jedoch weiterhin monatlich. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei. Zahlen Angestellte jedoch in den auf die Vorauszahlung folgenden Jahren keine Beiträge zur privaten Kranken­versicherung, dann haben sie schlichtweg keine Kranken­versicherungskosten, die der Arbeitgeber bezuschussen kann – damit kommt es zu einer höheren Steuerlast. Allerdings können in der Regel jedes Jahr die Beiträge für 36 Monate im Voraus gezahlt werden.

Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist

Auch für Ehepartner, bei denen ein Teil privat und der andere gesetzlich versichert ist, lohnen sich Vorauszahlungen nicht, da sie zusammenveranlagt werden.

Wenn kein Kapital vorhanden ist

Beiträge zur privaten Kranken­versicherung für mehrere Jahre können sich schnell zu einem fünfstelligen Betrag aufsummieren. Wer eine Vorauszahlung leisten möchte, benötigt also entsprechendes Kapital. Einen Kredit aufzunehmen, um die Vorauszahlungen zu leisten, sollte genau durchgerechnet werden. Womöglich heben die Kreditzinsen den Vorteil der Steuerersparnis wieder auf.

Welche Vorauszahlungen können steuerlich geltend gemacht werden?

Sie können Ihre Beiträge zur privaten Kranken­versicherung in der Steuer grundsätzlich absetzen. Allerdings unterscheidet das Finanzamt zwischen Leistungen der medizinischen Grundversorgung und Zusatzleistungen:

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Basisleistungen

Sie können nicht alle Beiträge zur privaten Kranken­versicherung in der Steuer absetzen. Leistungen, die zur medizinischen Grundversorgung zählen, können Sie in jedem Fall geltend machen. Hierzu gehören sämtliche Versicherungsleistungen, die auch von der gesetzlichen Kranken­versicherung abgedeckt werden (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 10 Abs. 1, 3a). Das entspricht aktuell und je nach Tarif in der Regel 80 Prozent des Beitrags zur privaten Kranken­versicherung. Diese Regelung soll sicherstellen, dass privat und gesetzlich Versicherte steuerlich gleichbehandelt werden.

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Zusatzleistungen

Neben der Basiskranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung noch Zusatzleistungen, wie Behandlungen beim Heilpraktiker, Chefarzt oder ein Einzelzimmer. Diese Zusatzleistungen machen zwar etwa 20 Prozent aus, Sie können sie allerdings nur absetzen, wenn die steuerlich anrechenbare Höchstgrenze nicht bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung erreicht wurde.

Fristen beachten

Für die Vorauszahlung von Beiträgen für mehrere Jahre gelten Fristen. In der Regel müssen Sie Ihre Beitragszahlung für die kommenden Jahre bis Mitte Dezember tätigen. Viele Versicherer setzen hierfür intern einen Stichtag um den 21. Dezember. Informieren Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Versicherer, bis wann Sie die Vorauszahlung geleistet haben müssen.

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Experten-Tipp:
Anspruch auf Rückzahlung bei Kündigung

„Bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags werden die im Voraus gezahlten Beiträge erstattet. Allerdings muss auch die Steuererklärung um diesen Beitrag berichtigt werden.“

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Rechenbeispiel: So viel können Sie mit Vorauszahlungen sparen

Icon blonde Frau

Frau F. ist selbständig und entschloss sich im Jahr 2023, den aktuellen Jahresbeitrag zur privaten Kranken­versicherung zuzüglich der Beiträge für die nächsten drei Jahre im Voraus zu zahlen. Als Selbständige kann sie 2.800 Euro im Jahr an Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Frau F. zahlt einen monatlichen Beitrag zur privaten Kranken­versicherung von 350 Euro beziehungsweise 4.200 Euro im Jahr. Für weitere Vorsorgeaufwendungen zahlt sie 3.000 Euro im Jahr.


Berechnung: Vorauszahlung für drei Jahre

BeitragKosten
Monatlicher PKV-Beitrag350 €
PKV-Jahresbeitrag (350 × 12)4.200 €
Vorauszahlung für 3 Jahre (4.200 × 3)12.600 €
Das zahlt Frau F. in 2023 (Jahresbeitrag + Vorauszahlung)16.800 €

Diese 16.800 Euro kann sie ungekürzt als Vorsorgeaufwendungen in ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 geltend machen.


Berechnung: Zusätzlicher Sonderausgabenabzug über drei Jahre

In den Folgejahren kann Frau F. dank der Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Kranken­versicherung folgende Positionen in ihre Steuererklärung einbringen:

PositionSteuerlich absetzbar
In 2023: Sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3.000 €2.800 €
In 2024: Sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3.000 €2.800 €
In 2025: Sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 3.000 €2.800 €
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlung über drei Jahre8.400 €

Frau F. kann durch die Vorauszahlung über drei Jahre 8.400 Euro als Sonderausgabenabzug von der Steuer absetzen.


Berechnung: Gesamte Steuerersparnis für vier Jahre

Frau F. kann über vier Jahre insgesamt 25.200 Euro an Vorsorgeaufwendungen über den Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn sie in einem Jahr 16.800 Euro an ihre private Kranken­versicherung auf einmal zahlt.

PositionSteuerlich absetzbar
Vorsorgeaufwendungen 2023 (Jahresbeitrag PKV+ PKV-Vorauszahlung)16.800 €
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlung über drei Jahre8.400 €
Summe der maximalen Sonderausgabe über vier Jahre25.200 €

Was spart Frau F. also effektiv an Steuern?

Wenn Frau F. keine Vorauszahlung getätigt hätte, dann würde sie jährlich ihren Jahresbeitrag zur privaten Kranken­versicherung von 4.200 Euro steuerlich absetzen können – mehr nicht, denn die 2.800 Euro Höchstgrenze ist längst überschritten. Das wären über vier Jahre (erstes Jahr der Beitragszahlung + drei Jahre vorausgezahlt) Abzugsmöglichkeiten von 16.800 Euro. Durch die Vorauszahlung hat sie jedoch steuerlich berücksichtigte Beiträge von 25.200 Euro, wie in der obigen Beispielrechnung beschrieben.

Mit einer Vorauszahlung kann sie also über vier Jahre 8.400 Euro mehr von der Steuer absetzen und dadurch ihr zu versteuerndes Einkommen deutlicher senken.


Beitragsanpassungen: Vorauszahlung wird verrechnet

Passt der Versicherer die Beiträge an, werden die von Ihnen vorab gezahlten Beiträge neu verrechnet, sodass die Vorauszahlung womöglich für weniger Monate als gedacht ausreichen wird. Das bedeutet, Sie müssen mitunter früher wieder Beiträge in die private Kranken­versicherung einzahlen als geplant.

Beitragsanpassungen in der privaten Kranken­versicherung

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Die häufigsten Fragen zur Vorauszahlung in der privaten Kranken­versicherung

Was ist eine Beitragsvorauszahlung in der privaten Kranken­versicherung?

Bei einer Beitragsvorauszahlung zahlen privat Krankenversicherte ihre Beiträge nicht monatlich, sondern für ein bis drei Jahre im Voraus an die Versicherung. Diese Möglichkeit ist in § 10 des Einkommensteuergesetzes geregelt und erlaubt es, bis zum Dreifachen des regulären Jahresbeitrags auf einmal zu entrichten. Der Vorteil liegt vor allem in der steuerlichen Absetzbarkeit als Sonderausgaben sowie in möglichen Beitragsrabatten des Versicherers.

Wie funktioniert der Steuervorteil bei der PKV-Vorauszahlung?

Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflege­versicherung können als Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr der Vorauszahlung lassen sich so bis zu vier Jahresbeiträge auf einmal geltend machen. In den Folgejahren, in denen keine PKV-Beiträge gezahlt werden, stehen die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen – 1.900 Euro für Angestellte bzw. 2.800 Euro für Selbstständige – wieder für andere Versicherungen wie Berufs­unfähigkeits- oder Haftpflicht­versicherungen zur Verfügung.

Für wen lohnt sich die Vorauszahlung der PKV-Beiträge besonders?

Die Vorauszahlung ist besonders für Selbstständige, Freiberufler und Beamte interessant, da diese ihre Kranken­versicherungsbeiträge vollständig selbst tragen. Auch privat versicherte Angestellte können profitieren, da sie den Arbeitgeberzuschuss weiterhin monatlich erhalten, obwohl sie die Beiträge bereits im Voraus gezahlt haben. Besonders in Jahren mit hohem Einkommen – etwa durch Sonderzahlungen oder überdurchschnittliche Einnahmen – ist der Steuervorteil am größten.

Welchen Beitragsrabatt gewähren PKV-Versicherer bei Vorauszahlung?

Viele private Kranken­versicherer gewähren bei jährlicher Zahlweise oder bei Vorauszahlung einen Rabatt (Skonto) zwischen 0,5 und 4 Prozent auf den Beitrag. Einige Versicherer wie ARAG, Barmenia, Inter oder Gothaer bieten bis zu 4 Prozent Nachlass an. Allerdings gewähren nicht alle Anbieter solche Rabatte – manche akzeptieren zwar Vorauszahlungen, bieten jedoch keinen Preisnachlass.

Welcher Teil des PKV-Beitrags ist steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbar ist nur der Anteil des PKV-Beitrags, der der sogenannten Basisabsicherung entspricht – also den Leistungen, die auch die gesetzliche Kranken­versicherung abdeckt. Je nach Tarif und Versicherer sind das in der Regel etwa 80 Prozent des gesamten Tarifbeitrags. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer zählen nicht zur Basisabsicherung und sind daher nur eingeschränkt absetzbar.

Wie hoch ist die maximale Vorauszahlung, die steuerlich anerkannt wird?

Seit 2020 können Versicherte maximal das Dreifache ihres Jahresbeitrags – also bis zu 36 Monatsbeiträge – im Voraus zahlen und steuerlich geltend machen. Wird mehr als das Dreifache gezahlt, verteilt das Finanzamt den überschüssigen Betrag auf die Folgejahre. Beispielsweise werden bei einem Jahresbeitrag von 3.000 Euro maximal 9.000 Euro im Jahr der Zahlung anerkannt.

Bis wann muss die Vorauszahlung erfolgen, um steuerlich im laufenden Jahr zu wirken?

Damit die Vorauszahlung noch für das laufende Steuerjahr berücksichtigt wird, muss das Geld rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Die meisten Versicherer setzen als Frist den 15. Dezember an. Das Finanzamt erkennt die Zahlung an, wenn sie spätestens am 21. Dezember eingegangen ist. Es empfiehlt sich daher, die Überweisung frühzeitig vorzunehmen und vorab mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen.

Wie hoch kann die Steuerersparnis durch eine PKV-Vorauszahlung sein?

Die konkrete Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz, dem PKV-Beitrag und der Veranlagungsart ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und einer dreijährigen Vorauszahlung können je nach Situation mehrere tausend Euro an Steuern gespart werden. Schätzungen gehen von bis zu 5.000 Euro Steuerersparnis aus – hinzu kommen eventuelle Beitragsrabatte des Versicherers.

Was passiert mit dem Arbeitgeberzuschuss bei einer Vorauszahlung?

Privat versicherte Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung weiterhin monatlich, auch wenn sie die Beiträge bereits im Voraus gezahlt haben. Bei manchen Versicherern wirkt der Rabatt für Vorauszahlung sogar doppelt, da er auf den Gesamtbeitrag gewährt wird, während der Arbeitgeber seinen Anteil in unveränderter Höhe weiterzahlt. Bei einigen Versicherern wird der Arbeitgeberanteil jedoch um den gewährten Rabatt gemindert – hier lohnt sich eine vorherige Nachfrage.

Muss das Finanzamt über die Vorauszahlung informiert werden?

Eine vorherige Genehmigung oder Information an das Finanzamt ist nicht erforderlich. Die gezahlten Beiträge werden wie üblich in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben. Der Versicherer übermittelt die relevanten Daten in der Regel automatisch an das Finanzamt. Es empfiehlt sich jedoch, die Belege über die Vorauszahlung für eventuelle Rückfragen aufzubewahren.

Wann ist eine Vorauszahlung der PKV-Beiträge weniger sinnvoll?

Als Angestellter ist die Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Kranken­versicherung weniger sinnvoll. Vorauszahlungen lohnen sich auch nicht, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Beachten Sie auch, dass Sie einiges an Kapital mitbringen müssen, um eine Vorauszahlung leisten zu können.

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Lena Mierbach
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