So werden die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung von der Steuer abgesetzt

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich können Sie die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
  • Dabei gelten jedoch Höchstgrenzen, die in den meisten Fällen bereits durch die Kranken- und Pflege­versicherung erreicht werden.
  • Wird die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt, muss die Auszahlung nur zu einem bestimmten Anteil versteuert werden.
  • Eine Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung wird in der Steuererklärung anders behandelt – sowohl bei der Einzahlung als auch bei der Auszahlung.

Das erwartet Sie hier

Wie die Berufs­unfähigkeits­versicherung steuerlich abgesetzt wird und worauf Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Beiträge von der Steuer absetzen
  2. BU und BUZ in der Steuererklärung
  3. So wird die BU Rente besteuert

Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung absetzen

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Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich können Sie die Beiträge zu Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung steuerlich als Sonderausgaben geltend machen – Achtung: Jedoch nicht als Werbungskosten. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige. Allerdings gibt es hier Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung, je nachdem ob Sie eine selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung oder eine Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung abgeschlossen haben. Beispielsweise gelten hier unterschiedliche Höchstgrenzen.

Steuerlich geltend machen – was bedeutet das?

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Mit der Aussage, etwas steuerlich geltend zu machen oder von der Steuer abzusetzen, verbinden viele die Annahme, dass das Finanzamt die jeweiligen Ausgaben erstattet. Dies ist allerdings ein Irrglaube. Das Finanzamt erstattet keine Versicherungsbeiträge, sondern verrechnet diese lediglich als Ausgaben mit dem zu versteuernden Einkommen. Auf das, was übrig bleibt, müssen dann Steuern gezahlt werden.

Berufs­unfähigkeits- und Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung in der Steuerklärung

Selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Steuererklärung

Die Beiträge zur selbständigen Berufs­unfähigkeits­versicherung sind in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand unter „Weitere Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in die Zeile 47 einzutragen.

Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen

Für Vorsorgeaufwendungen wie die selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung gilt ein jährlich absetzbarer Höchstbetrag. Dieser liegt für Angestellte und Beamte im Jahr 2024 bei 1.900 Euro und für Selbständige bei 2.800 Euro. Allerdings sind hier auch noch die Beiträge für andere Versicherungen wie unter anderem die Kranken­versicherung und die Pflege­versicherung zu berücksichtigen. In den meisten Fällen übersteigen die Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge bereits diese Höchstgrenze. Wie hoch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ausfallen, können Sie ganz unkompliziert Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

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Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz: Beiträge theoretisch komplett absetzbar?

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Mitte des Jahres 2013 wurde das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) beschlossen. Eine der darin enthaltenen Verbesserungen besagt, dass die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung seit dem 01. Januar 2014 unter bestimmten Umständen komplett von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu muss vor allem die Zahlung einer lebenslangen Rente im Versicherungsfall vorgesehen sein. Die meisten Versicherer bieten jedoch nur eine Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr an. Darüber hinaus gibt es einige weitere Voraussetzungen: Die Berufs­unfähigkeitsrente darf nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein.

Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung in der Steuererklärung

Eine Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherung wird gemeinsam mit einer Lebens- oder Renten­versicherung abgeschlossen. Dabei fließen die Beiträge sowohl in den Teil der Berufs­unfähigkeits­versicherung als auch in die Lebens- oder Renten­versicherung ein und sind damit auch ein Teil der Altersvorsorge. Bei der Angabe in der Steuererklärung müssen Sie die jeweilige Versicherungsform unterscheiden, damit das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit anerkennt.

Experten-Tipp:

„Sowohl Selbständige als auch Angestellte ziehen auch andere Versicherungsbeiträge (beispielsweise die private Kranken­versicherung oder private Renten­versicherung) in der Steuererklärung heran. Damit ist der Höchstwert schnell erreicht, was zur Folge hat, dass das Finanzamt nicht sämtliche Kosten anerkennen kann. Eine Steuerersparnis der Berufs­unfähigkeits­versicherung lässt sich oftmals höchstens in der Kombination mit der Rürup-Rente erzielen.“

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Berufs­unfähigkeits­versicherung in Kombination mit der Rürup-Rente

Kombinieren Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Rürup-Rente, können Sie von einer höheren steuerlichen Entlastung profitieren. Denn in diesem Fall gelten die oben genannten Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen im Bezug auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht mehr. In Kombination mit der Rürup-Rente können Sie Ihre Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Der anrechenbare Höchstbetrag liegt hier im Jahr 2024 bei 27.565 Euro für Einzelveranlagung und bei 55.130 Euro für Zusammenveranlagung.

Alles zur Rürup-Rente in der Steuer

Achtung bei Kombination mit Rürup-Rente

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Bei einer Kombination mit der Rürup-Rente sind die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese maximal 49 Prozent der Einzahlungen betragen. Mindestens 51 Prozent müssen in den Aufbau der Altersvorsorge fließen. Zudem müssen für beide Formen der Vorsorge Rentenzahlungen vereinbart worden sein.

Berufs­unfähigkeits­versicherung in Kombination mit der Riester-Rente

Auch mit einer Kombination mit einer Riester-Rente können Sie steuerliche Vorteile erzielen, da auch hier die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Der Anteil der Berufs­unfähigkeits­versicherung an den gesamten zu entrichtenden Beiträgen darf dabei jedoch nur maximal 15 Prozent betragen. Lesen Sie hier mehr dazu, welche Vor- und Nachteile diese Kombination der Absicherungen hat:

Riester-Rente und Berufs­unfähigkeits­versicherung kombinieren

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So wird die Berufs­unfähigkeitsrente besteuert

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Die Berufs­unfähigkeitsrente gilt grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen, auf das dementsprechend Steuern gezahlt werden müssen. Hier fallen jedoch nicht auf die gesamte Rente Steuern an, sondern nur auf den sogenannten Ertragsanteil. Wie viel Steuern Sie genau auf die Berufs­unfähigkeitsrente zahlen müssen, hängt dabei vor allem von Ihrem persönlichen Steuersatz und der Dauer der Rentenzahlung ab. Generell gilt, dass der zu versteuernde Anteil umso kleiner wird, desto kürzer die Bezugsdauer der Rente ausfällt. Mit zunehmender Bezugsdauer steigt der zu versteuernde Anteil jedoch dementsprechend.

Beispielrechnung

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils Ihrer Berufs­unfähigkeitsrente hängt von der Dauer der Rentenzahlung an Sie ab. Dieser beträgt beispielsweise:

Dauer des RentenbezugsSteuerpflichtiger Ertragsanteil
1 Jahr0 Prozent
5 Jahre5 Prozent
10 Jahre12 Prozent
15 Jahre16 Prozent
20 Jahre21 Prozent
Quelle

Werden Sie mit 53 Jahren berufsunfähig und haben Sie eine Berufs­unfähigkeitsrente von monatlich 1.500 Euro sowie einem Ende der Leistung zum Renteneintritt mit 67 Jahren vereinbart, dann beträgt Ihre Rentendauer 15 Jahre. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils liegt so bei 16 Prozent, wodurch 240 Euro Ihrer monatlichen Berufs­unfähigkeitsrente mit Ihrem individuellen Steuersatz steuerpflichtig sind. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich daraus ein steuerpflichtiger Betrag von 2.880 Euro.

Icon Info

Grundfreibetrag

Liegt Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen inklusive der Berufs­unfähigkeitsrente unterhalb des Grundfreibetrags, fallen für Sie keine Steuern an. Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro für Einzelpersonen und 23.208 Euro für Ehepaare.

Berufs­unfähigkeitsrente bei Kombiprodukten voll versteuern

Haben Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Rürup-Rente oder Riester-Rente kombiniert, müssen Sie die Berufs­unfähigkeitsrente voll versteuern. Dies liegt daran, dass Sie während der Einzahlungszeit bereits von Steuervorteilen profitiert haben.

Icon Achtung

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Steuerberatung anbieten können. Wenn Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, wenden Sie sich direkt an Ihren Steuerberater.


Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Steuer

Wo soll man die Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Steuererklärung eintragen?

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Die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung werden in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung eingetragen.

Kann man Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung von der Steuer absetzen?

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Von der Steuer ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung als Sonderausgaben abzusetzen. Allerdings gelten hierbei Höchstbeträge (1.900 Euro für Angestellte, 2.800 Euro für Selbständige) und diese sind oft bereits durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft, sodass sich häufig keine reelle Steuererleichterung ergibt. Handelt es sich um eine in eine Riester- oder Rürup-Rente integrierte Berufs­unfähigkeits­versicherung, können die Beiträge zu einem weitaus höheren Anteil von der Steuer abgesetzt werden.

Wie werden Berufs­unfähigkeitsrenten versteuert?

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Bei einer normalen Berufs­unfähigkeitsrente wird der Ertragsanteil der Rente besteuert. Dieser steigt mit der Restlaufzeit der Berufs­unfähigkeitsrente. Ein Teil der Rente bleibt jedoch immer steuerfrei. Anders sieht es bei Renten aus Berufs­unfähigkeitszusatz­versicherungen im Rahmen einer Betriebs-, Riester- oder Rürup-Rente aus. Hier wird die komplette Rente bzw. ein größerer Anteil besteuert.

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