Rürup-Rente in der Steuer

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Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständige und Gutverdiener profitieren besonders von den Steuervorteilen der Rürup- bzw. Basisrente.

  • Ab dem Jahr 2023 sind Investitionen in die Rürup-Rente während der Ansparphase vollständig absetzbar
  • Während der Auszahlungsphase wird die Rürup-Rente – je nach Renteneintritt ganz oder anteilig – mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
  • In der Steuerklärung werden die Beiträge in der Anlage für Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Das erwartet Sie hier

Wie die Steuerersparnis durch die Rürup-Rente funktioniert, wer davon besonders profitiert, und wie Sie Ihre Steuerklärung korrekt ausfüllen.

Inhalt dieser Seite
  1. Steuervorteile durch die Rürup Rente
  2. Steuern während der Ansparphase
  3. Beiträge in der Steuerklärung
  4. Steuern in der Auszahlungsphase
  5. Fazit

Wie ergibt sich für Sie durch die Rürup-Rente ein Steuervorteil?

Nachgelagerte Besteuerung

Die Rürup-Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerte Besteuerung. Daraus ergeben sich bei der Einkommenssteuer die folgenden Vorteile:

  • Während der Ansparphase können Sie Rürup-Spareinzahlungen steuerlich geltend machen und dadurch Ihre Steuerlast reduzieren.
  • Die nachgelagerte Besteuerung sorgt dafür, dass Sie während Ihrer erwerbstätigen und einkommensstarken Jahre entlastet werden.
  • Eine Besteuerung in der Auszahlungsphase ist attraktiver, da der Steuersatz während der Rentenphase in der Regel niedriger ist.

So wirkt sich die Rürup-Rente während der Ansparphase auf die Steuern aus

Das können Sie maximal absetzen

Die Beiträge zur Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) können in der Ansparphase steuermindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2024 sieht der Gesetzgeber für Alleinstehende einen Betrag von maximal 27.565 Euro pro Jahr vor. Davon dürfen mittlerweile 100 Prozent als Renten­versicherungsbeiträge für die Rürup-Rente abgesetzt werden. Für Ehepaare verdoppelt sich die Summe.


Rechenbeispiel

Die mögliche Ersparnis möchten wir Ihnen anhand einer fiktiven Person darlegen. Das hier ist unser Beispiel-Sparer:

  • selbständig
  • Jahresverdienst: 60.000 Euro (brutto)
  • monatliche Rürup-Beiträge: 500 Euro, also 6.000 Euro pro Jahr
  • Steuererklärung für das Jahr 2023

Er setzt eine Reihe von Kosten ab, beispielsweise die private Kranken­versicherung und Werbungskosten, um das Jahresbruttoeinkommen auf 55.000 Euro zu reduzieren. Anschließend werden die Rürup-Beiträge abgezogen, also die 6.000 Euro. Diese werden für das Jahr 2024 zu 100 Prozent anerkannt, wirken sich also in Höhe von 6.000 Euro steuermindernd aus. Das zu versteuernde Einkommen beträgt dann noch 49.000 Euro.

Das macht einen Unterschied bei der Steuerlast:

Zu versteuerndes Einkommen (in Euro)Steuern (in Euro)
55.000 (ohne Rürup)12.748
49.000 (mit Rürup)10.549
Wir haben zur Berechnung der Steuern einen Rechner des Bundesfinanzministeriums genutzt.

Zahlt unser Beispiel-Sparer also 6.000 Euro in den Rürup-Vertrag ein, reduziert er damit seine Steuern um 2.199 Euro.

100 Prozent Absetzbarkeit seit 2023

Der steuermindernde Anteil sollte ursprünglich jährlich um 2 Prozent steigen, bis er im Jahr 2025 die 100 Prozent erreicht. Allerdings werden nach einer Reform nun bereits seit 2023 die gesamten Beiträge berücksichtigt. Die Zahlen beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Beiträge geleistet wurden.

So profitieren Selbständige und Arbeitnehmer

Dieser Betrag ist vor allem für Selbständige sehr interessant, die keine gesetzliche Rente zahlen. Sie dürften einen solchen Betrag ausschöpfen, wenn sie Monat für Monat eine hohe Summe in die Renten­versicherung einzahlen. Etwas anders sieht es bei Arbeitnehmern aus: bei ihnen kommen die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung zu dieser Summe noch dazu.

Trotzdem profitieren letztlich beide Berufsgruppen von dem positiven Steuereffekt der Rürup-Rente in der Ansparphase, der ihre Steuerzahlung unmittelbar senkt. Wie groß die Vorteile durch die Rürup-Rente sind, hängt von der Höhe des Einkommens ab – wer ohnehin niedrige Steuern zahlt, profitiert jedoch weniger.

Für wen hat die Rürup-Rente Nachteile?

Rürup- und Riester-Rente in der Steuer: Ein Vergleich

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Im Unterschied zur Rürup-Rente können bei der Riester-Rente maximal 2.100 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dafür können bei der Riester-Rente jedoch auch staatliche Zuschüsse an die Stelle des Steuervorteils treten, wovon gerade Menschen mit geringerem Einkommen und mehreren Kindern profitieren.

Mehr zur Riester-Rente in der Steuer

Wo müssen Sie die Beiträge zur Rürup-Rente eintragen?

So füllen Sie Ihre Steuerklärung richtig aus

Der Mantelbogen der Steuererklärung besitzt eine „Anlage Vorsorgeaufwand“. Sie ist oben rechts mit der Seitenziffer „52“ gekennzeichnet, die Überschrift dieser heißt „Angaben zu Vorsorgeaufwendungen“, die Unterüberschrift „Beiträge zur Altersvorsorge“.

In Zeile 8 davon finden Sie das Feld 303. In dieses tragen Sie „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (Rürup-Verträge) […]“ ein. Die exakte Summe können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen. Üblicherweise erhalten Sie von diesem einmal im Jahr eine Beitragsbescheinigung, in welcher der Betrag angegeben ist, den Sie in das Feld 303 eintragen. Haben Sie eine derartige Bescheinigung nicht erhalten, kontaktieren Sie Ihren Versicherer – dann haben Sie immer die Gewissheit, die korrekten Beträge zu übernehmen.

So sieht der Abschnitt aus:

Ausschnitt aus der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 8 ist mit einem schwarzen Kasten markiert.

Besteuerung der Rürup-Rente in der Auszahlungsphase

Auszahlungen sind steuerpflichtig

Die Besteuerung in der Auszahlungsphase orientiert sich an dem System der gesetzlichen Renten­versicherung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem der Steuerpflichtige in Rente geht. Dieses Jahr wird auch als Kohorte bezeichnet. Wer z.B. im Jahr 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Ein Anteil von 16 Prozent der Rente bleibt steuerfrei. Die Quote wird immer im ersten Rentenjahr angesetzt und dann lebenslang beibehalten.

Rentenbeginn20202021202220232024ab 2040
Besteuerungsanteil80%81%82%83%84%100%

In den kommenden Jahren steigt der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente weiter an, sodass zukünftige Rentenjahrgänge einen immer geringeren steuerfreien Betrag aus der Rürup-Rente erhalten. Der Versicherte profitiert dennoch wie bereits erwähnt von einer Verschiebung der Besteuerung in die Rente: Da das Einkommen während der Rente geringer ist als während der Zeit der Berufsfähigkeit, ist auch der Steuersatz niedriger.

Rechenbeispiel

Unsere Beispiel-Sparerin ist seit 2020 in Rente. Das bedeutet, dass 80 Prozent ihrer Rürup-Rente besteuert werden. Sie bezieht eine Rürup-Rente von 2.000 Euro – von diesen muss sie entsprechend 1.600 Euro mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Wo müssen Sie die Auszahlungen in der Steuerklärung eintragen?

Für die Rürup-Rente ist – wie auch für die gesetzliche Rente und Renten aus berufsständischen Versorgungsreinrichtungen und landwirtschaftlicher Alterskasse – die Anlage R relevant, genau genommen die Zeilen 4 – 12.

Fazit

Insbesondere für Gutverdiener mit hohem Steuersatz ergeben sich durch die nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente attraktive Steuerersparnisse. Denken Sie auf jeden Fall daran, diese in der Steuererklärung anzugeben. Dabei hilft die Bescheinigung Ihres Versicherers. Wie positiv sich die Erstattungen auswirken und wie hoch die Steuern auf die Auszahlungen anfallen, ist von der Höhe Ihres Einkommens und Steuersatzes abhängig.

Angaben zum Steuerrecht sind ohne Gewähr.

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Katharina Burnus
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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