Rürup-Rente in der Steuer
Mit der Rürup-Rente Steuern sparen: Die Rürup-Rente wird Selbständigen als ideale Form der Altersvorsorge empfohlen, weil sie eine der wenigen Varianten der Rentenversicherung ist, bei der die Steuerlast nachhaltig reduziert werden kann. Möglich ist der Steuervorteil während der gesamten Ansparphase.Inhaltsverzeichnis
So wirkt die Rürup-Rente in der Ansparphase
Die Beiträge zur Rürup-Rente können in der Ansparphase steuermindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2021 sieht der Gesetzgeber für Alleinstehende einen Betrag von maximal 25.787 Euro pro Jahr vor, davon dürfen höchstens 92 Prozent als Rentenversicherungsbeiträge für die Rürup-Rente abgesetzt werden. Für Ehepaare verdoppelt sich die Summe. Im Ergebnis heißt das, dass für Alleinstehende 22.541 Euro an Beiträgen von der Steuer abgesetzt werden können, Verheiratete dürfen sogar 50.092 Euro steuermindernd angeben. Dieser Betrag ist vor allem für Selbständige sehr interessant, die keine gesetzliche Rente zahlen. Sie dürften einen solchen Betrag durchaus ausschöpfen, wenn sie Monat für Monat eine gehobene Summe in die Rentenversicherung einzahlen. Etwas anders sieht es bei Arbeitnehmern aus: bei ihnen kommen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu dieser Summe noch dazu. Trotzdem profitieren letztlich beide Berufsgruppen von dem positiven Steuereffekt der Rürup-Rente in der Ansparphase, der ihre Steuerzahlung unmittelbar senkt.
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Besteuerung bei der Auszahlung der Rürup Rente
Die Besteuerung in der Auszahlungsphase orientiert sich an dem System der gesetzlichen Rentenversicherung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr, in dem der Steuerpflichtige in Rente geht. Dieses Jahr wird auch als Kohorte bezeichnet. Wer im Jahr 2021 in Rente geht, muss 81 Prozent seiner Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Ein Anteil von immer noch 20 Prozent der Rente bleibt steuerfrei. In dieser Form wird die gesetzliche Rente ein Leben lang während der Auszahlungsphase besteuert, die Rürup-Rente folgt diesem Prinzip. In den kommenden Jahren steigt der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente weiter an, so dass zukünftige Rentenjahrgänge einen immer geringeren steuerfreien Betrag aus der Rürup-Rente erhalten. Der Versicherte profitiert somit letztlich von einer Verschiebung der Besteuerung in die Rente. Da das Einkommen dann sinkt, ist auch der Steuersatz geringer. Aus der nachgelagerten Besteuerung in eine Phase mit geringen Steuersätzen resultiert also unmittelbar ein attraktiver Steuervorteil für den Versicherten, der bei einer Besteuerung in der Phase der Berufstätigkeit nicht gegeben wäre.
Steuerpflichtiger Teil der Rürup-Rente
RENTENBEGINN | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | … | ab 2040 |
---|---|---|---|---|---|---|
BESTEUERUNGSANTEIL | 76% | 78% | 80% | 81% | … | 100% |
Obwohl die Rürup-Rente in der Anspar- und in der Auszahlungsphase mit Steuervorteilen verbunden ist, sollte eine Entscheidung für einen solchen Vertrag nicht aus steuerlichen Gesichtspunkten heraus getroffen werden. Vielmehr soll die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Sie soll als lebenslange Rentenzahlung fungieren und dem Rentner ein zusätzliches Einkommen im Alter garantieren. Aus diesem Grund sind die garantierte Auszahlung und die Versicherungssumme letztlich die wichtigen Kriterien, wenn es um die Wahl einer Rürup-Rente geht. Der Steuervorteil sollte bei der Entscheidung für einen Anbieter nur eine untergeordnete Rolle spielen, denn er gilt für alle Versicherer gleichermaßen. Außerdem ist das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Tarifs letztlich mindestens ebenso kaufentscheidend wie der generierte Steuervorteil. (S. a. Die Leistungen der Rürup-Rente) Aus diesem Grund gilt der wichtigste Blick des Versicherten weniger der Besteuerung der Rürup Rente als vielmehr dem Preis-Leistungs-Verhältnis (Rürup-Renten im Test).