Lebens­versicherung in der Steuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt bei der Besteuerung wichtige Unterschiede zwischen der Risikolebens­versicherung und der Kapitallebens­versicherung.
  • Welcher Anteil der Auszahlung der Kapitallebens­versicherung besteuert wird, hängt u.a. von der Art der Auszahlung, dem Alter und der Laufzeit des Vertrags ab.
  • Auf die Auszahlung der Risikolebens­versicherung fällt keine Einkommenssteuer, aber eine Erbschaftssteuer an. Hier sind hohe Freibeträge möglich.

Das erwartet Sie hier

Welche Unterschiede es zwischen der Besteuerung der Kapitallebens­versicherung und der Risikolebens­versicherung gibt, welche Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können und wie die Besteuerung der Auszahlung aussieht.

Inhalt dieser Seite
  1. Lebens­­versicherung in der Steuer
  2. Risikolebens­­versicherung in der Steuer
  3. Kapitallebens­­versicherung in der Steuer
  4. Auszahlung in der Steuer
  5. Fazit

Lebens­versicherungen in der Steuer

Unterschiedliche Regelungen

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge kommt es darauf an, um welche Art der Lebens­versicherung es sich handelt: Zwar gehören sowohl die Risikolebens­versicherung als auch die Kapitallebens­versicherung zu den Vorsorgeaufwendungen (und damit zu den Sonderausgaben). Doch für beide Verträge gelten unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Absetzbarkeit.

Beide Formen der Lebens­versicherung dürfen in der Steuererklärung angegeben werden. Folgendes muss dabei jedoch beachtet werden:

  • Die Höhe der abzugsfähigen Beiträge
  • Bei der Kapitallebens­versicherung: der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Versicherungsbeiträge sind Sonderausgaben

Grundsätzlich gehören Aufwendungen für Versicherungen zu den Sonderausgaben und zu den Vorsorgeaufwendungen. Sie können aber nur in einem überschaubaren Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Einen Überblick, wie Sie verschiedene Versicherungsbeiträge korrekt in der Steuererklärung angeben, finden Sie hier:

Versicherungen von der Steuer absetzen

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Wo müssen Sie die Beiträge eintragen?

Die Beiträge zur Lebens­versicherung können Sie, wenn diese von der Steuer absetzbar sind, als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Dafür benötigen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Steuererklärung.

Die Risikolebens­versicherung in der Steuer

Die Risikolebens­versicherung ist eine Vorsorgeaufwendung

Da die Risikolebens­versicherung als Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall der versicherten Person gedacht ist, handelt es sich dabei um eine ganz klassische Vorsorge. Die Versicherungsbeiträge sind somit als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Allerdings gelten hier Höchstbeiträge.

In diese Höchstbeiträge zählen auch Beiträge viele andere Versicherungen, beispielsweise Beiträge zur Kranken­versicherung, zur Renten­versicherung, zur Haftpflicht­versicherung und auch zur Berufs­unfähigkeits­versicherung hinein. Ob die Risikolebens­versicherung also wirklich berücksichtigt werden kann, hängt von der Höhe der anderen Versicherungsbeiträge ab.

Mehr zur Risikolebens­versicherung

Icon Euroscheine und Münzen

Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen

Für Arbeitnehmer: 1.900 Euro pro Jahr

Für Selbständige: 2.800 Euro pro Jahr

Beiträge zur Kapitallebens­versicherung in der Steuer

Icon Kalender

Beiträge können nicht immer geltend gemacht werden

Bei der Kapitallebens­versicherung gelten andere Maßgaben. Die Versicherung dient üblicherweise dem Aufbau von Kapital und der Absicherung für den Todesfall. Hier ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von großer Bedeutung.

Mehr zur Kapitallebens­versicherung

Das Jahr 2005 als Entscheidungskriterium

Wenn eine Kapitallebens­versicherung vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde, können die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden. Dieser Sonderausgabenabzug gilt für später abgeschlossene Verträge nicht mehr. Die Beiträge für den Kapitalaufbau können darüber hinaus nur steuerlich abgesetzt werden, wenn die Beiträge für die Kranken- und die Pflege­versicherung die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen nicht schon überschreiten.

In der Praxis dürfte das nur schwer zu erfüllen sein, deshalb ist die steuerliche Relevanz dieser Regelung eher überschaubar. Die Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung sind in der Regel so hoch, dass weitere Versicherungsbeiträge kaum noch zum Einsatz kommen.

Bei Fehlern prüft das Finanzamt

Wenn bei der Steuererklärung ein Fehler unterläuft, wird das Finanzamt hier üblicherweise prüfen, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Ein Fehler oder gar eine vorsätzliche Falschangabe würde dann auffallen, die Beiträge würden nicht steuerlich geltend gemacht.

So versteuern Sie die Auszahlung Ihrer Lebens­versicherung

Das Alter des Vertrags ist entscheidend

Bei einer kapitalbildenden Lebens­versicherung ist für die steuerliche Behandlung entscheidend, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Abschluss vor 2005

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Wenn der Vertrag für die Lebens­versicherung vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurde, kann in bestimmten Fällen die Kapitalauszahlung von der Steuer befreit sein. Dazu muss sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Beitrag wurde als Einmalzahlung ausgezahlt.
  • Eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren ist eingehalten worden.
  • Der erste Beitrag wurde spätestens bis zum 31. März 2015 bezahlt.
  • Es wurden mindestens fünf Jahre lang Beiträge bezahlt.

Wenn das angesparte Kapital als monatliche Rente ausgezahlt wird, muss der Ertragsanteil versteuert werden. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, in welchem Alter die Auszahlung der Rente beginnt. Je früher die Auszahlung beginnt, desto mehr muss von der Rente versteuert werden. Wer beispielsweise mit 55 in Rente geht, muss 26 Prozent versteuern, 10 Jahre später mit 65 sind es nur noch 18 Prozent.

Abschluss ab 2005

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Lebens­versicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind über das Alterseinkünftgesetz geregelt. Die Erträge sind voll steuerpflichtig. Nur die Hälfte wird besteuert, wenn die Versicherung diesen Anforderungen entspricht:

  • Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren.
  • Das angesparte Kapital wird einmalig ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt nach der Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Neuverträgen ab 2012 bei vollendetem 62. Lebensjahr).
  • Der Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme.

Risikolebens­versicherung: Auszahlung in der Steuer

Auf die Auszahlung der Risikolebens­versicherung fallen keine Einkommenssteuern, aber Erbschaftssteuern an. Ob das die Versicherungssumme tatsächlich reduziert, hängt von der Höhe der Summe und dem Verhältnis von Versicherungsnehmer und Begünstigtem ab, da je nach Verwandtschaftsgrad sehr hohe Freibeträge möglich sind. Es gibt auch Unterschiede bei den Steuerklassen, die darüber entscheiden, wie hoch die Steuern ausfallen.

So hoch sind die Freibeträge

Nicht verheiratete Partner können die sehr geringen Freibeträge durch eine sogenannte Über-Kreuz-Versicherung umgehen, bei der sie das Leben des jeweils anderen versichern.

BegünstigteFreibetrag
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder400.000 Euro
Enkel200.000 Euro
Eltern, Großeltern100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, geschiedene Ehepartner und alle anderen20.000 Euro

Mehr zur Auszahlung der Lebens­versicherung

Mehr Informationen dazu, wie die Auszahlung verschiedener Arten der Lebens­versicherung abläuft und wie sie sich auf Steuern und Hartz-IV-Ansprüche auswirkt, finden Sie auf unserer Seite zu diesem Thema.

Auszahlung der Lebens­versicherung

Fazit

Ob Versicherungsbeiträge der Lebens­versicherung von der Steuer abgesetzt werden können und wie genau die Besteuerung der schließlich ausgezahlten Summe aussieht, bestimmen zahlreiche Faktoren – darunter auch die Art der Lebens­versicherung. Bei Verträgen mit langer Laufzeit sind bei der Auszahlung Steuervorteile möglich.


Die häufigsten Fragen zur Lebens­versicherung in der Steuer

Wird eine ausgezahlte Lebens­versicherung versteuert?

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Steuerfrei ist nur der Gewinn aus Lebens­versicherungen, die vor dem ersten Januar 2005 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatten. Ansonsten werden entweder sämtliche Gewinne, oder, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, 50 Prozent davon besteuert. Wird die Lebens­versicherung als Rente ausgezahlt, wird der Ertragsanteil besteuert. Bei der Risikolebens­versicherung fällt für die Begünstigten keine Einkommenssteuer an. Sie müssen allerdings eine Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Wie viel Steuer ist für die ausgezahlte Lebens­versicherung fällig?

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Bei einer kapitalbildenden Lebens­versicherung wird die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent automatisch an das Finanzamt abgeführt. Falls die Versicherung die entsprechenden Kriterien erfüllt, entfällt die Besteuerung für die Hälfte oder sogar alle Gewinne. Zu viel gezahlte Steuern können dann über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückerstattet werden. Bei der Risikolebens­versicherung hängt die Höhe der Steuern davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Versicherungsnehmer und Begünstigter zueinander standen, da dies einen Einfluss auf den Freibetrag und den als Steuer zu entrichtenden Anteil der Summe hat.

Wo gebe ich die Lebens­versicherung in der Steuererklärung an?

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Die Beiträge für die Lebens­versicherung können in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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