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So werden die Beiträge zur Hunde­haftpflicht­versicherung von der Steuer abgesetzt

Foto von Swantje Niemann
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hunde­haftpflicht lässt sich über die Steuererklärung steuerlich absetzen.
  • Dies ist möglich, da sie dem finanziellen Schutz des Hundehalters dient.
  • Steuerlich abgesetzt werden kann die Hunde­haftpflicht nur über die sogenannten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.
  • Häufig macht die Hunde­haftpflicht jedoch nicht viel aus, da es Höchstgrenzen für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gibt, die meist schon ausgereizt sind.

Das erwartet Sie hier

Wie sich Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung auf Ihre Steuern auswirkt und wo Sie diese in der Steuererklärung eintragen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist die Hunde­­haftpflicht absetzbar?
  2. Wo in der Steuerklärung eintragen?
  3. Diese Höchstgrenzen gelten
  4. Weitere absetzbare Kosten

Ist die Hunde­haftpflicht­versicherung steuerlich absetzbar?

Icon Dokument

Hunde­haftpflicht­versicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen

Versicherungskosten werden in der Einkommensteuererklärung erfasst, sofern diese in einem privaten Rahmen entstehen. Dort werden sie unter „Sonderausgaben“ und genauer als „(sonstige) Vorsorgeaufwendungen“ geführt. Diese wurden zum wirtschaftlichen Schutz ins Leben gerufen. Der Gesetzgeber gibt Personen mit einem zu versteuernden Einkommen damit die Gelegenheit, die Kosten für Versicherungen dem erzielten Einkommen gegenüberzustellen, um sich durch die Versicherungen wiederum gegen sehr kostspielige Ausnahmefälle abzusichern.


Nur Steuerpflichtige können die Hunde­haftpflicht­versicherung absetzen

Allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit der Hunde­haftpflicht­versicherung nur dann gegeben, wenn Sie ein zu versteuerndes Einkommen erzielen. Denn Kosten „abzusetzen“ bedeutet, die Einkünfte zu reduzieren, um im Gegenzug weniger Steuern zu zahlen. Die Steuerlast wird also aufgrund des progressiven Steuersatzes sowohl relativ (der auf das zu versteuernde Einkommen angewandte Steuersatz in Prozent) als auch absolut (in Euro) reduziert. Wer hingegen unterhalb des Steuerfreibetrags von 11.604 Euro (2024) verdient, muss in Deutschland keine Steuern zahlen und kann folglich auch nichts absetzen.

Icon Glühbirne

Experten-Tipp:

Gewerbetreibende, die beispielsweise eine Hundepension betreiben, können die Kosten für die gewerbliche Tier­haftpflicht­versicherung sowie weitere Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Dazu müssen diese als Betriebsausgaben in der Steuerklärung aufgeführt werden.“

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Berater

Wo wird die Hunde­haftpflicht­versicherung in der Steuererklärung eingetragen?

Die Kosten für Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 48 eintragen.

Ausschnitt aus der Steuerklärung, Zeile 48 "Unfall und Haftpflichtversicherungen ..." ist rot markiert.

Icon Laptop

Steuererklärung in Elster

Wenn Sie Ihre Steuererklärung online über Elster machen, können Sie Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Die entsprechenden Zeilen finden Sie im Unterpunkt sieben unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.

Das können Sie noch unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ eintragen:

lesen

In der Zeile für die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ können Sie neben der Hunde­haftpflicht­versicherung auch einige weitere Kostenpositionen eintragen. Darunter beispielsweise:

Icon gegensätzliche Pfeile

Unterscheidung: Vorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen

Einige Kosten für Ihre eigene Vorsorge werden gesondert erfasst. So beispielsweise Beiträge für die gesetzliche Renten­versicherung oder die Rürup-Rente. Außerdem sind einige Positionen in unbegrenzter Höhe absetzbar – beispielsweise die Basisabsicherung der Kranken­versicherung. Jedoch ist zu beachten, dass alle Kosten für die Kranken­versicherung, die über die Basisabsicherung hinausgehen, wiederum in die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ fallen.

Was ist die Höchstgrenze, die steuerlich abgesetzt werden kann?

Icon Straßensperre

Einkommenspflichtige Steuerzahler haben die Möglichkeit, die Beiträge für alle Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzusetzen und so ihre Steuerlast zu reduzieren. In der Praxis ist dies allerdings kaum möglich. Grund hierfür sind die Höchstgrenzen, die der Gesetzgeber für die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ festgesetzt hat. Die Hunde­haftpflicht­versicherung wird als eine solche „sonstige Vorsorgeaufwendung“ gewertet. Die Grenzen gelten jeweils pro Jahr und sind im Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 4 festgehalten. Die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ werden also lediglich bis zu einer maximalen Höhe anerkannt. Diese liegt in 2024 für Angestellte bei 1.900 Euro und für Freiberufler sowie Selbständige bei 2.800 Euro.

Höchstgrenze wird meist überschritten

Meist übersteigen die abzusetzenden Beiträge die maximale Höhe der Absetzbarkeit. Abhängig ist dies von Ihrer individuellen Situation. Haben Sie beispielsweise als Freiberufler eine private Kranken­versicherung und eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen, erreichen Sie die Höchstgrenze in der Regel schon alleine durch diese Beiträge. Falls nicht, wird die Lücke meist durch die Beiträge zur privaten Haftpflicht­versicherung geschlossen.

Icon Info

Steuerminderung ist nicht sicher

Die Kosten der Hunde­haftpflicht­versicherung werden in der Einkommensteuererklärung geführt und anerkannt. Wenn die Absetzbarkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen jedoch schon mit anderen Versicherungen und Vorsorgeleistungen ausgereizt wird, entsteht in der Praxis keinerlei Vorteil. Sie als Hundehalter erhalten dann also effektiv nicht mehr Geld vom Finanzamt zurück, als Sie ohne eine Erwähnung der Hunde­haftpflicht­versicherung bekommen würden. Dennoch sollten Sie diese in Ihrer Steuererklärung unbedingt mit aufführen, da Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen, aber zumindest die Chance auf einen steuerlichen Vorteil besteht.

Weitere Kosten für den Hund, die steuerlich abgesetzt werden können

Zunächst entscheidet immer Ihre individuelle Situation und wie viele Kosten Sie bereits aufgeführt haben, ob Sie noch weitere Kosten für Ihren Hund steuerlich absetzen können. Existieren in den jeweiligen Bereichen jedoch noch finanzielle Spielräume, ist unter Umständen eine Absetzbarkeit in den folgenden Fällen möglich:

Icon Hund

Hundesitter

Haben Sie einen Hundesitter für Ihren Hund, der bei Ihnen Zuhause arbeitet, können Sie die Kosten für diesen als „haushaltsnahe Dienstleistung“ absetzen. Für das Finanzamt müssen Sie dabei zwei Nachweise erbringen: Die Rechnung, die Ihnen der Hundesitter ausgestellt hat, sowie den dazugehörigen Überweisungsbeleg. Haben Sie den Hundesitter bar bezahlt, erkennt das Finanzamt dies nicht an.

Gassi-Service

Geht jemand für Sie mit Ihrem Hund spazieren, kann dieser Gassi-Service unter Umständen ebenfalls als „haushaltsnahe Dienstleistung“ abgesetzt werden. Dafür ist es jedoch nötig, dass die Leistung „im Paket“ mit anderen Leistungen, die bei Ihnen Zuhause stattfinden, abgerechnet werden. Genau wie beim Hundesitter benötigt das Finanzamt auch hier entsprechende Nachweise.

Icon Hundepfote Abdruck
Icon Kamm und Schere

Hundefriseur

Kommt der Hundefriseur zu Ihnen nach Hause und kümmert sich dort um Ihren Hund, dann gilt dies genauso wie beim Hundesitter und beim Gassi-Service als „haushaltsnahe Dienstleistung“ und die Kosten können entsprechend abgesetzt werden. Gehen Sie mit Ihrem Hund jedoch in einen Hundesalon, können Sie die Kosten nicht von der Steuer absetzen.


Diese Kosten können nicht steuerlich abgesetzt werden

  • Anschaffungskosten
  • Tierarztkosten
  • Hundekranken­versicherung
  • Hundesteuer (Eine Ausnahme bilden hier ausgebildete Blindenhunde oder Begleithunde. Diese sind von der Hundesteuer befreit. Zahlen Sie für einen solchen Hund dennoch Steuern, können Sie die Hundesteuer mit entsprechenden Nachweisen als außergewöhnliche Belastung angeben.)
  • Hundeschule

Ausnahme: Gewerbetreibende

Im Gegensatz zu Privatpersonen können Gewerbetreibende, die einen Hund aus beruflichen Gründen halten und bei denen der Hund zum Gewerbe gehört, die oben genannten Kosten und noch weitere von der Steuer absetzen:

  • Anschaffungskosten
  • Tierarztkosten
  • Hundekranken­versicherung
  • Hundesteuer
  • Futter und Zubehör (wie Leinen oder Geschirre)

Die häufigsten Fragen zur Hunde­haftpflicht­versicherung in der Steuer

Ist die Hunde­haftpflicht steuerlich absetzbar?

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Die Hunde­haftpflicht­versicherung ist generell als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ absetzbar. Allerdings gilt hier eine Höchstgrenze, die für Angestellte bei 1.900 Euro und für Selbständige bei 2.800 Euro liegt. Alle Kosten oberhalb dieser Höchstgrenze wirken sich nicht mehr steuermildernd aus.

Wo trage ich die Hunde­haftpflicht in der Steuererklärung ein?

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Die Hunde­haftpflicht­versicherung können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in Zeile 48 eintragen. Bei Elster füllen Sie die gleiche Anlage mit dem gleichen Unterpunkt aus.

Welche Kosten für Hund steuerlich absetzbar?

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Die Hunde­haftpflicht­versicherung ist steuerlich absetzbar. Zudem können die Kosten für beispielsweise einen Hundefriseur, einen Hundesitter oder einen Gassi-Service als „haushaltsnahe Dienstleistung“ abgesetzt werden, wenn die Dienstleistungen innerhalb Ihres Haushalts erfolgen.

Kann ich die Tierarztrechnung von der Steuer absetzen?

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Tierarztrechnungen können von Privatpersonen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Für Gewerbetreibende, deren Hund zum Gewerbe gehört, ist dies unter Umständen möglich.

Ist die Hundeschule steuerlich absetzbar?

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Die Kosten für den Besuch einer Hundeschule können Sie nicht steuerlich gelten machen.

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Katharina Burnus
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