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Altersvorsorge in der Steuer

Foto von Swantje Niemann
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Das Wichtigste in Kürze

  • Beiträge zur Altersvorsorge sind von Jahr zu Jahr zunehmend steuerlich absetzbar.
  • 2024 können Beiträge zur gesetzlichen Rente oder zur Basisrente bis zu einem Höchstbetrag von 27.565 € steuerlich geltend gemacht werden.
  • Für die Riester-Rente und andere Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Kranken­versicherungsbeiträge oder die Berufs­unfähigkeits­versicherung gelten jeweils eigene Höchstbeträge.
  • Ihre Ausgaben für die Altersvorsorge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung ein.

Das erwartet Sie hier

Welche Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei sind, welche Höchstbeträge aktuell gelten und was Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Altersvorsorge: Diese Ausgaben können Sie geltend machen
  2. Das sind die aktuellen Höchstbeträge
  3. Gesetzliche Rente in der Steuer
  4. Riester Rente, Basisrente, etc.: So viel können Sie absetzen
  5. Steuererklärung richtig ausfüllen
  6. Diese Steuern zahlen Sie als Renter
  7. Fazit

Welche Aufwendungen kann man steuerlich absetzen?

Diese Vorsorgeaufwendungen können Sie absetzen

Die private Altersvorsorge ist in Deutschland so wichtig wie eh und je – immer mehr Berufstätige verlassen sich nicht mehr ausschließlich auf die gesetzliche Rente und sparen zusätzlich Geld für den Ruhestand. Dabei geht es oft um spezielle Geldanlagen für die Zukunft, wie beispielsweise die Riester-Rente. Einige Arten der Altersvorsorge können Sie von der Steuer absetzen.

Die gesetzliche Renten­versicherung kann von Arbeitnehmern vollständig steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nur maximal bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Ebenfalls in großem Umfang absetzbar sind die Rürup-Rente und die Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie für landwirtschaftliche Alterskassen. Immerhin teilweise anrechenbar sind die sogenannten „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, zu denen z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung gehören.


Altersvorsorge in der Steuer auf einen Blick

Form der AltersvorsorgeWie funktioniert die Besteuerung?Relevanter Abschnitt der SteuererklärungMaximal absetzbar (Single, Stand 2024)
Gesetzliche Renten­versicherungIn Ansparphase von der Steuer absetzbar, Besteuerung in AuszahlungsphaseAnlage Vorsorgeaufwand27.565 €
Rürup-RenteSteuervorteile in der Ansparphase, Besteuerung in AuszahlungsphaseAnlage Vorsorgeaufwand27.565 €
Betriebliche AltersvorsorgeSteuervorteile in Ansparphase, Besteuerung in AuszahlungsphaseAnlage VorsorgeaufwandUnterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 Prozent oder vollständig steuerfrei
Riester-RenteSteuervorteile bzw. Zulagen in der Ansparphase (siehe Günstigerprüfung), nachgelagerte Besteuerung in AuszahlungsphaseAnlage AV2.100 €
Risikolebens­versicherungAls Sonderausgabe steuerlich absetzbar, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005)Anlage Vorsorgeaufwand1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft)
Kapitallebens­versicherungAls Sonderausgabe steuerlich absetzbar, wenn Vertrag vor 2005 geschlossen wurde, Erträge werden besteuert (Ausnahme: Verträge von vor 2005)Anlage Vorsorgeaufwand1.900 oder 2.800 € (sofern noch nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft)

Diese Beiträge können Sie nicht absetzen

Nicht immer wirkt sich die Altersvorsorge auf die Steuer aus. Bei einer Direkt­versicherung oder Pensionskasse erhalten Versicherte oft schon eine steuerliche Förderung. Daher gehören diese Beiträge nicht in das Feld „Sonderausgaben-Pauschbetrag“. Das liegt daran, dass es sich nicht um uneingeschränkt abziehbare Sonderausgaben handelt.

Icon Kein Bargeld

Auch Versicherungen, die nichts mit der Zukunftsabsicherung zu tun haben, können nicht als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden. In diese Kategorie fallen die üblichen Sach­versicherungen wie Kasko, Hausrat­versicherung oder Rechtsschutz­versicherung. Brauchen Sie eine Rechtsschutz- oder Haftpflicht­versicherung für Ihre berufliche Tätigkeit, können Sie diese jedoch absetzen. Diese Versicherungen werden als Werbekosten eingetragen. Für Arbeitnehmer ist hier die Anlage N relevant, für Selbständige die Anlage EÜR.

Das sind die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen 2024

Höchstbetrag für Alters­vorsorgeaufwendungen 2024

Die Vorsorgeaufwendungen werden in Alters­vorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt. Beide Arten sind bis zu einem eigenen Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Die Freistellung von Beiträgen

  • zur gesetzlichen Renten­versicherung
  • zu Rürup-Renten
  • zu berufsständischen Versorgungswerken oder landwirtschaftlichen Alterskassen

wurde seit 2005 kontinuierlich erweitert, bis die Rentenbeiträge seit dem Jahr 2023 zu 100 Prozent absetzbar sind. Im Jahr 2024 können Sie maximal 27.565 Euro absetzen. Diesen Ersparnissen in der Zeit der Berufstätigkeit steht die spätere Besteuerung der Renten gegenüber.

Für die private und auch für die gesetzliche Renten­versicherung lassen sich verschiedene Ausgaben absetzen. Bei Einzahlungen in eine Rentenkasse verringert sich der absetzbare Geldbetrag um den errechneten Arbeitgeberanteil (steuerfrei).

JahrHöchstbetrag für Altersvorsorge­aufwendungen (Single)Vom Finanzamt anerkannter Anteil der Einzahlungen
201924.305 €88 %
202025.046 €90 %
202125.787 €92 %
202225.639 €94 %
202326.528 €100 %
202427.565 €100 %

Komplette Tabelle: Absetzbare Vorsorgeaufwendungen

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SteuerjahrAbsetzbarer Anteil in Prozent
200560
200662
200764
200866
200968
201070
201172
201274
201376
201478
201580
201682
201784
201886
201988
202090
202192
202294
2023100

Keine Günstigerprüfung seit 2020

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Seit 2005 führte das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durch. Es gab bis 2019 zwei Berechnungsmethoden, um Vorsorgeaufwendungen auf ihre Absetzbarkeit zu prüfen. Das Finanzamt rechnete beide Methoden durch. Zur Anwendung kam die für den Steuerzahler günstigere Methode. 2019 war jedoch das letzte Jahr, für dass das Finanzamt die Günstigerprüfung durchführt. Ab 2020 kommt nur noch eine Berechnungsmethode zur Anwendung, die dann für alle Steuerzahler gilt, die ihre Altersvorsorge steuerlich geltend machen möchten.

Sonstige Vorsorge-Ausgaben

Die Basisbeiträge, die für die Kranken- und Pflege­versicherung anfallen, dürfen komplett abgesetzt werden. Das gilt für den Lebenspartner und auch für die unterhaltsberechtigten Kinder. Wer Kindergeld bezieht, trägt die entsprechenden Beiträge in der Anlage Kind ein.

Der jährliche Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen liegt für Arbeitnehmer sowie für Beamte bei 1.900 €, und für Selbständige bei 2.800 €. Die Grenze richtet sich danach, ob die Steuerzahler zu den jeweiligen Aufwendungen steuerfreie Zuschüsse erhalten.

Höchstbeträge voll ausschöpfen

Falls die oben genannten Grenzen noch nicht erreicht sind, können weitere Ausgaben für Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen beziehen sich auf die zusätzlichen Aufwendungen zur Basis-Kranken­versicherung und Pflege­versicherung ebenso wie auf Arbeitslosen­versicherung, Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Auch Haftpflicht­versicherungen und Risikolebens­versicherungen sowie spezielle Renten­versicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht können abhängig von den jeweiligen Umständen abgesetzt werden. Beachten Sie: Oft ist der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, sodass die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzungen begrenzt sind.

Wann ist die gesetzliche Renten­versicherung steuerlich absetzbar?

Wer zahlt in die gesetzliche Renten­versicherung ein?

Grundsätzlich sind alle regulären Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft sowie im öffentlichen Dienst dazu verpflichtet, in die gesetzliche Renten­versicherung einzuzahlen. Freiwillig ist dies auch während Kindererziehungszeiten sowie für geringfügig Beschäftigte möglich, wenn sie sich nicht von der Renten­versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls rentenversichert sind:

  • Arbeitslose, die eine staatliche Unterstützung erhalten
  • Behinderte Arbeitnehmer in entsprechenden Einrichtungen
  • Renten­versicherungspflichtige Selbständige

Abhängig von der Arbeitssituation besteht die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Renten­versicherungspflicht befreien zu lassen. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Andererseits kann jedoch auch eine freiwillige Weiter­versicherung vereinbart werden. Eine befreiende Lebens­versicherung oder spezielle Beitragszahlungen an eine bestimmte Versorgungsgruppe der jeweiligen Berufsgruppe sind auch möglich. Die entsprechenden Beiträge werden stets in der Steuererklärung eingetragen, wobei steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers oder Erstattungen zuvor abzuziehen sind.


Welche Renten­versicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung lassen sich als Sonderausgaben absetzen, da sie zu den Alters­vorsorgeaufwendungen zählen:

  • Wenn Pflichtbeiträge von Selbständigen an die gesetzliche Renten­versicherung geleistet werden, beispielsweise von Handwerkern, Pflegekräften, Lehrern oder im häuslichen Gewerbe tätigen Personen.
  • Selbständig Tätige können für die Invaliditäts­versicherung freiwillig ihre Beiträge einzahlen und diese in der Steuererklärung angeben.
  • Personen, die aufgrund eines eigenen Antrags ­versicherungspflichtig sind.
  • Künstler und Autoren zahlen in die Künstlersozialkasse (KSK) ein und können dementsprechend den eigenen Anteil eintragen. Davon ausgenommen sind die Zuschüsse der KSK.
  • Bei Auffüllung der gesetzlichen Renten­versicherungsbeiträge in der Ausbildungszeit können die gezahlten Beiträge angegeben werden.
  • Der Ausgleich der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ermöglicht ebenfalls die Angabe der Beiträge.
  • Auch bei der Beitragszahlung in eine gesetzliche Renten­versicherung im Ausland ist es möglich, die Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.

Experten-Tipp:

„Auch freiwillig geleistete Beiträge dürfen abgesetzt werden. Das kann bei einer Weiter­versicherung oder Höher­versicherung der Fall sein, wenn der Anspruch auf eine spätere Erwerbsminderungs­rente aufrecht erhalten werden soll. Minijobber, die sich nicht von der Renten­versicherungspflicht befreien lassen, können den Arbeitnehmeranteil eintragen. Für die freiwilligen Versicherungsbeiträge gelten ebenfalls die Höchstgrenzen der Vorsorgeaufwendungen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag: Wann ist die Rente steuerfrei?

Wer bis 2039 in Rente geht, erhält einen Rentenfreibetrag – das heißt, dass ein bestimmter Teil der Rente nicht versteuert werden muss. Dieser Betrag wird bei Renteneintritt festgelegt und verändert sich durch Rentenanpassungen nicht. Neben dem Rentenfreibetrag gibt es auch den Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt und der das Existenzminimum decken soll. 2024 sind das 11.604 Euro im Jahr.

Riester-Rente, Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Lebens­versicherungen: So viel können Sie absetzen

Rürup-Rente: steuerlich absetzbar

In der Ansparphase lässt sich die Rürup-Rente analog zur gesetzlichen Rente zu einem Großteil steuerlich geltend machen – bis 2023 nahm die steuerliche Absetzbarkeit stufenweise zu, bis die Beiträge nun komplett steuerfrei und die steuerliche Absetzbarkeit nur noch durch den Höchstbetrag gedeckelt ist. 2024 lassen sich maximal 27.565 Euro absetzen.

Auch der Anteil der Auszahlungen, auf die in der Rentenphase Steuern anfallen, erhöht sich kontinuierlich. 2024 müssen 84 Prozent der Rürup-Rente versteuert werden. Jedes Jahr kommt ein weiteres Prozent dazu, bis sie schließlich im Jahr 2040 vollständig versteuert werden muss. Detailliertere Ausführungen zu dem Thema finden Sie hier:

Rürup-Rente in der Steuer

Riester-Rente: Zulagen oder Steuervorteile

Bei der Riester-Rente führt das Finanzamt in der Ansparphase eine Günstigerprüfung durch, die darüber entscheidet, ob Sparende mehr von den staatlichen Zulagen oder mehr von den Steuervorteilen profitieren. Alljährlich können Riester-Beiträge bis zur Höhe von 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung – das heißt, dass später Einkommenssteuer auf die Auszahlungen anfällt. Wie bei der Rürup-Rente erfolgt die Umstellung auf die Besteuerung auch hier schrittweise, sodass sie erst ab 2040 vollständig versteuert werden muss. Mehr Informationen zur Riester-Rente in der Steuer finden Sie hier:

Riester-Rente in der Steuer

Icon Waage

Wann ist die betriebliche Altersvorsorge steuerbefreit?

In der Ansparphase werden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vom Bruttoeinkommen abgezogen und sind entweder bis zu einer bestimmten Grenze oder aber vollständig von Steuern und Sozialabgaben befreit – wie genau dies aussieht, hängt davon ab, welches Modell der betrieblichen Altersvorsorge gewählt wurde. In der Steuererklärung muss die betriebliche Altersvorsorge oft nicht angegeben werden, es sei denn, es handelt sich um Sonderzulagen. In der Auszahlungsphase muss die betriebliche Altersvorsorge zu 100 Prozent versteuert werden. Mehr zu dem Thema können Sie hier nachlesen:

Betriebliche Altersvorsorge in der Steuer


Diese Lebens­versicherungen sind absetzbar

Risikolebens­versicherungen können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings gilt hier die bereits genannte Obergrenze von 1.900 bzw. 2.800 Euro. Auch Kapitallebens­versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können so abgesetzt werden. Die Besteuerung der Auszahlungen hängt davon ab, wann die Versicherungen abgeschlossen wurden. Mehr dazu, wie Risiko- und Kapitallebens­versicherungen steuerlich behandelt werden und welche Unterschiede es dabei zwischen den beiden Lebens­versicherungen gibt, erfahren Sie auf unserer Seite zum Thema:

Lebens­versicherungen in der Steuer

Alters­vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung

Steuererklärung richtig ausfüllen – Steuern sparen

Es lohnt sich also, ihre Beiträge zur Altersvorsorge in der Ansparphase in der Steuerklärung anzugeben, um ihre Steuerlast zu erleichtern. In der Tabelle finden Sie einen Überblick, wo Sie Ihre Ausgaben eintragen können.

RenteRelevante AnlageWeiterführende Informationen
Gesetzliche RenteAnlage VorsorgeaufwandSteuererklärung als Rentner
Basisrente (Rürup-Rente)Anlage VorsorgeaufwandMehr zur Rürup-Rente in der Steuer
Betriebliche AltersvorsorgeMuss meist nicht angegeben werden, Ausnahme: Sonderzulagen werden in Anlage N eingetragenAnleitung: Betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung eintragen
Riester-RenteAnlage AVAnleitung: Riester-Beiträge in der Steuererklärung eintragen
Lebens­versicherungenAnlage VorsorgeaufwandMehr zu Lebens­versicherungen in der Steuer
Basisbeiträge für Kranken- und Pflege­versicherung, Berufs­unfähigkeits­versicherung, …Anlage Vorsorgeaufwand, bzw. Anlage KindAnleitung: Private Kranken­versicherung in der Steuererklärung, Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Steuer

So werden Renten in der Auszahlungsphase besteuert

Diese Steuern zahlen Rentner

Seit der Rentenreform von 2005 werden Renten (gesetzliche Renten ebenso wie Renten landwirtschaftlicher Alterskassen oder berufsständischer Versorgungswerke) ganz oder anteilig besteuert. Diese Besteuerung wird stufenweise eingeführt und richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Für Rentner, die bis 2039 in Rente gehen, gibt es einen Rentenfreibetrag. Diese Besteuerung der Rente steht die in den vorherigen Kapiteln beschriebene höhere steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen gegenüber. Lesen Sie zu dem Thema auch:

Informationen des Bundesfinanzministeriums
Rente in der Steuer


Steuererklärung ausfüllen als Rentner

Für Rentner sind die Anlagen R und R-AV /bAV relevant. Verschiedene Rentenarten werden unterschiedlich besteuert und entsprechend an verschiedenen Stellen eingetragen.

AnlageZeileWas müssen Sie hier eintragen?
R4-19Zahlungen aus gesetzlichen Renten, berufsständischen Versorgungswerken, Rürup-Renten oder landwirtschaftlichen Alterskassen
R5, „Rentenan­passungs­betrag“Jährliche Rentenerhöhungen
R13-36Zahlungen aus privaten Renten- und Berufs­unfähigkeits­versicherungen
R-AV/bAV4 -26Renten aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) oder aus einer inländischen betrieblichen Altersvorsorge

Beim Ausfüllen der Steuerklärung hilft die „Mitteilung zur Vorlage des Finanzamts“, die telefonisch oder online bei der Deutschen Renten­versicherung angefordert werden kann. Detaillierte Angaben dazu, wie Sie die Steuererklärung ausfüllen müssen und welche Daten bereits elektronisch vermittelt wurden, finden Sie auch in den Anleitungen, die das Bundesministerium für Finanzen zusammen mit den Formularen für die Steuererklärung veröffentlicht. Sie finden die Anleitung oben in der jeweiligen Anlage verlinkt.

Welche Renten sind steuerfrei?

  • Rente der gesetzlichen Unfall­versicherung
  • Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten
  • Grundsicherung (siehe SGB XII)
  • Wiedergutmachungsrenten

Fazit

Wer Beiträge zur Altersvorsorge zahlt, sollte diese unbedingt in der Steuererklärung eintragen, da man insbesondere Beiträge zur Basisversorgung zu einem Großteil – und in wenigen Jahren vollständig – steuerlich geltend machen kann. Doch auch andere Ausgaben für die Altersvorsorge wie z. B. private Lebens­versicherungen lassen sich unter Umständen von der Steuer absetzen, sofern der Höchstbetrag für solche Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.

Alle Angaben zum Steuerrecht sind ohne Gewähr.


Die häufigsten Fragen zur Altersvorsorge in der Steuer

Ist private Altersvorsorge steuerlich absetzbar?

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Private Altersvorsorge wie z. B. eine Risikolebens­versicherung können Sie als Sonderausgabe bei den Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Arbeitnehmer können maximal 1.900 Euro absetzen, Selbständige maximal 2.800 Euro. Es kann jedoch sein, dass diese Höchstgrenze bereits durch andere als Sonderausgabe absetzbare Versicherungen erreicht ist.

Wo gibt man in der Steuerklärung die betriebliche Altersvorsorge an?

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Wer als Rentner Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge erhält, trägt diese in der Steuererklärung in der Anlage R ein. In der Ansparphase müssen nur Sonderzulagen in der Steuerklärung eingetragen werden.

Welche Alters­vorsorgeaufwendungen sind steuerlich absetzbar?

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Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, der landwirtschaftlichen Alterskasse, zur betrieblichen Altersvorsorge, zur Riester-Rente und unter Umständen auch privater Lebens­versicherungen sind von der Steuer absetzbar. Es gelten jeweils eigene Regeln und Höchstbeträge.

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