Was leistet die Gebäude­versicherung bei Einbruch?

Das Wichtigste in Kürze

  • Schäden durch Einbruch und Vandalismus können in der Gebäude­versicherung versichert werden.
  • Allerdings sind sie gerade in Basistarifen nicht automatisch mitversichert.
  • Achten Sie auf das das Kleingedruckte der Versicherungs­bedingungen, um im Fall eines Einbruchs richtig versichert zu sein.
  • Eine Hausrat­versicherung ersetzt gestohlenes Eigentumr.

Das erwartet Sie hier

Wieso nicht jede Wohngebäude­versicherung im Fall eines Einbruchs die Schäden erstattet und worauf Sie achten sollten, um bei Einbruch oder Vandalismus ausreichend geschützt zu sein.

Inhalt dieser Seite
  1. Einbruch ist nicht immer versichert
  2. Versicherungen prüfen: So geht’s
  3. Einbrüche als zunehmende Gefahr

Einbruchschäden sind nicht in allen Tarifen der Gebäude­versicherung versichert

Die Gebäude­versicherung leistet nicht immer

Wenn aus einem Einbruch in eine Wohnung oder in ein Haus ein Schaden am Gebäude selbst oder an fest verbauten Gegenständen entsteht, dann ist dieser durch die Wohngebäude­versicherung gedeckt: Das zumindest glauben viele Immobilienbesitzer. Verbraucher sollten jedoch wissen, dass solche Einbruchschäden nicht immer versichert sind. Vielmehr schließen viele Anbieter sie sogar explizit vom Versicherungsschutz aus. Ein Blick in die Versicherungs­bedingungen hilft, sich hier Klarheit zu verschaffen, ob der gegenwärtige Schutz genügt.


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Einbruch: Das zahlt die Hausrat­versicherung

In der Regel übernimmt die Hausrat­versicherung nur Schäden am Hausrat. Die Gebäude­versicherung übernimmt hingegen beispielsweise die Kosten für Schäden an der Eingangstür. Wer sich umfassend absichern möchte, der sollte demnach beide Versicherungen zum optimalen Schutz abschließen. Mehr dazu, was die Hausrat­versicherung bei einem Einbruch leistet und wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie hier:

Einbruch: Was ist zu tun und welche Versicherung zahlt?


Versicherungsschutz wird oft überschätzt

Die vielleicht größte Gefahr für Versicherte mit einer Wohngebäude­versicherung besteht darin, dass sie davon ausgehen, dass Schäden aus einem Einbruch in der Gebäude­versicherung abgedeckt sind. Das ist in der Praxis leider sehr oft nicht der Fall. Passiert dann ein Einbruch und macht der Versicherte Kosten bei seiner Versicherung geltend, folgt das böse Erwachen. Wer ganz sicher sein will, wirft deshalb einen Blick in die Versicherungs­bedingungen und prüft, ob Einbruchschäden versichert sind.

Einbruchsschutz prüfen und versichern: So gehen Sie vor

Einbruchsschäden in Basistarifen nicht enthalten

Wenn ein Versicherter einen kostengünstigen “Basis-” bzw. “Einsteiger”-Tarif abschließt, sollte er sich darüber im Klaren sein, dass Einbruchschäden häufig nicht im Schutz berücksichtigt sind. Die Versicherer halten dadurch ihre Ausgaben gering. Dem Versicherten wird zwar eine günstige Versicherungsprämie angeboten, doch letztlich muss er eben auch im Schadenfall für anfallende Kosten selbst aufkommen. Wer sich also über seine günstige Wohngebäude­versicherung freut, muss tendenziell auf die Absicherung gegen Einbruchschäden verzichten.


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So prüft man den Versicherungsschutz

Um ganz sicher zu sein, sollte jeder Versicherte seine Wohngebäude­versicherung überprüfen. In den Versicherungs­bedingungen ist aufgeführt, ob Einbruchschäden versichert sind oder nicht. Sind nur die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser abgedeckt, handelt es sich meist um eine Basisabsicherung. Diese ist zwar günstig, sieht aber auch Ausschlüsse von Kostenübernahmen vor.


Zusatzklausel für Einbruchschäden

Häufig sind Schäden am Gebäude durch Einbrüche im Rahmen einer speziellen Klausel versichert. Dabei handelt es sich um zusätzliche Vereinbarungen, die zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungs­unternehmen abgeschlossen werden. Diese Klauseln sind Bestandteil des Versicherungsvertrags und oft nur dem sogenannten Kleingedruckten zu entnehmen. Die Klausel trägt meist den Namen „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“. Auch Kosten wegen versuchter Einbrüche oder der Entfernung von Graffiti können versichert werden.

Ist diese im Versicherungsvertrag vorgesehen, sind auch Schäden aus Einbrüchen versichert. Vielleicht verzichtet der Versicherer aber auch auf eine solche Klausel und sieht die Absicherung als Teil der eigentlichen Versicherungs­bedingungen vor. Auch hier verschafft ein Versicherungsfachmann oder eine Nachfrage bei der Versicherung Klarheit, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist.

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Einbrüche als zunehmende Gefahrenquelle

Die Zahl der Einbrüche steigt

Aktuelle Studien belegen, dass Haus- und Wohnungseinbrüche in ganz Deutschland zunehmen. Besonders in der Urlaubszeit und in der warmen Jahreszeit, wenn man gerne einmal die Fenster oder die Balkontüren offen lässt oder diese gekippt hält, haben Einbrecher ein leichtes Spiel.

Spätestens nach einem festgestellten Einbruch ist die Angst groß, dass die Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen und den Immobilienbesitzer finanziell schädigen werden. Über dieses Risiko muss man sich als Eigentümer einer Immobilie im Klaren sein und sich bei Bedarf umfassend absichern.


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So schützen Sie sich

Mehr dazu, wie Sie sich gegen fünf der häufigsten Tricks von Einbrechern schützen können, erfahren Sie auf unserer Seite zu diesem Thema. Sie sollten jedoch darüber hinaus die Unterlagen Ihrer relevanten Versicherungen genau lesen und herausfinden, ob Sie im Fall eines Einbruchs ausreichend abgesichert sind.

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Katharina Burnus
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