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Wieso nicht jede Wohngebäudeversicherung im Fall eines Einbruchs die Schäden erstattet und worauf Sie achten sollten, um bei Einbruch oder Vandalismus ausreichend geschützt zu sein.
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Wieso nicht jede Wohngebäudeversicherung im Fall eines Einbruchs die Schäden erstattet und worauf Sie achten sollten, um bei Einbruch oder Vandalismus ausreichend geschützt zu sein.
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Einbruchschäden sind nicht in allen Tarifen der Gebäudeversicherung versichert
Die Gebäudeversicherung leistet nicht immer
Wenn aus einem Einbruch in eine Wohnung oder in ein Haus ein Schaden am Gebäude selbst oder an fest verbauten Gegenständen entsteht, dann ist dieser durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt: Das zumindest glauben viele Immobilienbesitzer. Verbraucher sollten jedoch wissen, dass solche Einbruchschäden nicht immer versichert sind. Vielmehr schließen viele Anbieter sie sogar explizit vom Versicherungsschutz aus. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft, sich hier Klarheit zu verschaffen, ob der gegenwärtige Schutz genügt.
Einbruch: Das zahlt die Hausratversicherung
In der Regel übernimmt die Hausratversicherung nur Schäden am Hausrat. Die Gebäudeversicherung übernimmt hingegen beispielsweise die Kosten für Schäden an der Eingangstür. Wer sich umfassend absichern möchte, der sollte demnach beide Versicherungen zum optimalen Schutz abschließen. Mehr dazu, was die Hausratversicherung bei einem Einbruch leistet und wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie hier:
Versicherungsschutz wird oft überschätzt
Die vielleicht größte Gefahr für Versicherte mit einer Wohngebäudeversicherung besteht darin, dass sie davon ausgehen, dass Schäden aus einem Einbruch in der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Das ist in der Praxis leider sehr oft nicht der Fall. Passiert dann ein Einbruch und macht der Versicherte Kosten bei seiner Versicherung geltend, folgt das böse Erwachen. Wer ganz sicher sein will, wirft deshalb einen Blick in die Versicherungsbedingungen und prüft, ob Einbruchschäden versichert sind.
Einbruchsschutz prüfen und versichern: So gehen Sie vor
Einbruchsschäden in Basistarifen nicht enthalten
Wenn ein Versicherter einen kostengünstigen “Basis-” bzw. “Einsteiger”-Tarif abschließt, sollte er sich darüber im Klaren sein, dass Einbruchschäden häufig nicht im Schutz berücksichtigt sind. Die Versicherer halten dadurch ihre Ausgaben gering. Dem Versicherten wird zwar eine günstige Versicherungsprämie angeboten, doch letztlich muss er eben auch im Schadenfall für anfallende Kosten selbst aufkommen. Wer sich also über seine günstige Wohngebäudeversicherung freut, muss tendenziell auf die Absicherung gegen Einbruchschäden verzichten.
So prüft man den Versicherungsschutz
Um ganz sicher zu sein, sollte jeder Versicherte seine Wohngebäudeversicherung überprüfen. In den Versicherungsbedingungen ist aufgeführt, ob Einbruchschäden versichert sind oder nicht. Sind nur die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser abgedeckt, handelt es sich meist um eine Basisabsicherung. Diese ist zwar günstig, sieht aber auch Ausschlüsse von Kostenübernahmen vor.
Zusatzklausel für Einbruchschäden
Häufig sind Schäden am Gebäude durch Einbrüche im Rahmen einer speziellen Klausel versichert. Dabei handelt es sich um zusätzliche Vereinbarungen, die zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Diese Klauseln sind Bestandteil des Versicherungsvertrags und oft nur dem sogenannten Kleingedruckten zu entnehmen. Die Klausel trägt meist den Namen „Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte“. Auch Kosten wegen versuchter Einbrüche oder der Entfernung von Graffiti können versichert werden.
Ist diese im Versicherungsvertrag vorgesehen, sind auch Schäden aus Einbrüchen versichert. Vielleicht verzichtet der Versicherer aber auch auf eine solche Klausel und sieht die Absicherung als Teil der eigentlichen Versicherungsbedingungen vor. Auch hier verschafft ein Versicherungsfachmann oder eine Nachfrage bei der Versicherung Klarheit, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist.
Absicherung gegen Einbrüche als Vergleichskriterium
Ob auch Schäden durch unbefugte Dritte versichert sind, kann eines der Vergleichskriterien bei der Auswahl einer Wohngebäudeversicherung sein. Falls Sie noch keine Versicherung haben oder Alternativen zu Ihrer aktuellen Versicherung suchen, nutzen Sie für einen Vergleich von Versicherungsprämien und abgesicherten Risiken gern auch unseren kostenfreien Online-Tarifrechner.
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Einbrüche als zunehmende Gefahrenquelle
Die Zahl der Einbrüche steigt
Aktuelle Studien belegen, dass Haus- und Wohnungseinbrüche in ganz Deutschland zunehmen. Besonders in der Urlaubszeit und in der warmen Jahreszeit, wenn man gerne einmal die Fenster oder die Balkontüren offen lässt oder diese gekippt hält, haben Einbrecher ein leichtes Spiel.
Spätestens nach einem festgestellten Einbruch ist die Angst groß, dass die Schäden aus eigener Tasche bezahlt werden müssen und den Immobilienbesitzer finanziell schädigen werden. Über dieses Risiko muss man sich als Eigentümer einer Immobilie im Klaren sein und sich bei Bedarf umfassend absichern.
So schützen Sie sich
Mehr dazu, wie Sie sich gegen fünf der häufigsten Tricks von Einbrechern schützen können, erfahren Sie auf unserer Seite zu diesem Thema. Sie sollten jedoch darüber hinaus die Unterlagen Ihrer relevanten Versicherungen genau lesen und herausfinden, ob Sie im Fall eines Einbruchs ausreichend abgesichert sind.
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