Das leistet die Gebäude­versicherung bei Sturmschäden

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Absicherung gegen Sturmschäden ist ein grundlegender Baustein der Wohngebäude­versicherung.
  • Auch aufgrund zunehmender extremer Wetterlagen handelt es sich um eine sehr sinnvolle Absicherung.
  • Allerdings leistet die Versicherung erst ab einer bestimmten Windstärke.
  • Bestimmte Schäden im Zusammenhang mit Unwettern fallen in die Verantwortung der Elementarschaden­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Wieso es sich für Sie lohnt, Ihr Haus mit einer Gebäude­versicherung gegen Sturmschäden abzusichern, und welche Bedingungen und Einschränkungen Sie kennen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Sturmschäden: Ein wichtiges Risiko
  2. Wann zahlt die Gebäude­­versicherung?
  3. Fazit

Darum ist die Versicherung gegen Sturmschäden wichtig

Sturmschäden sind im Basisschutz mitversichert

Ein Sturmschaden gehört zusammen mit Schäden durch Hagel, Feuer und Leitungswasser zu den Schäden, die in der klassischen Wohngebäude­versicherung fast immer abgesichert sind. Trotzdem muss man wissen, wann der Versicherer von einem Sturm ausgeht und welche Pflichten den Versicherten treffen, wenn er einen Sturmschaden feststellt.

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass gerade Sturmschäden zunehmend zum Kostenfaktor für die Wohngebäude­versicherer werden, denn Sturmschäden können kostenintensive Reparaturen notwendig machen oder sogar zur Unbewohnbarkeit von Gebäuden führen. Die Gefahr eines Schadens an der Immobilie aus einem Sturm ist also auch in Deutschland nicht zu unterschätzen und sie dürfte in den kommenden Jahren noch zunehmen.


Immer mehr Sturmschäden

In der jüngeren Vergangenheit haben schwere Sturmschäden immer wieder zu enormen Verwüstungen in ganz Deutschland geführt. Immer häufiger ist sogar von Tornados die Rede, die eine Schneise der Verwüstung hinterlassen und Schäden in Millionenhöhe verursachen. Die Wohngebäude­versicherer haben in den letzten Jahren wiederholt eine niedrige Rendite hinnehmen müssen, da Sturm- und Unwetterschäden im großen Stil zu Kostenerstattungen in Millionenhöhe führten.

Höhere Prämien

Die Versicherer errechnen ihre Beiträge anhand des zu erwartenden Risikos. Da das Risiko von Sturmschäden womöglich weiter steigt, werden auch die Prämien mittel- und langfristig angehoben werden. Versicherungsnehmer sollten entsprechend prüfen, ob eine rechtzeitige Absicherung gegen Sturmschäden Sinn macht, um später nicht noch höhere Kosten tragen zu müssen.

Sturmschaden: Wann zahlt die Gebäude­versicherung?

Bei welchen Schäden zahlt die Versicherung?

Zu den wichtigsten Schäden nach einem Sturm gehören sicher abdeckte Dächer, aber auch zerstörte Häuser durch herabstürzende Bäume. In beiden Fällen leistet die Gebäude­versicherung. Sie zahlt bei folgenden Schäden:

  • Schäden am Haus selbst (Dach, Mauerwerk, …)
  • Zerbrochene Fensterscheiben
  • Schäden an versicherten Nebengebäuden
  • Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen wie Rollos
  • Brände durch Blitzschlag und je nach Vertrag auch Gewitterschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss

Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau etc. werden nur übernommen, wenn man auch eine Elementarschaden­versicherung hat.

Mehr zur Elementarschaden­versicherung

Experten-Tipp:

„Aus einem abgedeckten Dach können weitere Schäden entstehen. Regnet es beispielsweise nach einem Sturm und wird das Obergeschoss eines Hauses durch eindringendes Regenwasser zerstört, weil das Dach abgedeckt und undicht wurde, ist dies ein Fall für die Wohngebäude­versicherung. Man bezeichnet solche Schäden als Folgeschäden. Sie sollten im Versicherungsschutz immer berücksichtigt sein, damit der Versicherte wirklich umfassend gegen Sturmschäden abgesichert ist.“

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Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Die Versicherung leistet nur, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 hat. Außerdem ist wichtig, dass Sie sich um Schadensbegrenzung bemühen (vermeidbare Folgeschäden muss die Versicherung nicht bezahlen), ihre Informations­pflichten gegenüber der Versicherung erfüllen und nicht unterversichert sind. Nehmen Sie im Fall eines Sturmschadens so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und folgen Sie deren Anweisungen.


So definieren Versicherer „Sturm“

Für einen Versicherer ist ein Sturm genau definiert. Es handelt sich dabei um eine Windbewegung mit der Stärke 8 und mit einer Geschwindigkeit von mindestens 63 Kilometer in der Stunde. Ein heftiger Wind, der unterhalb von Windstärke 8 liegt, ist somit noch kein Sturm. Selbst wenn dadurch am Gebäude Schäden entstehen, wird der Versicherer die Übernahme von Kosten verweigern, weil im Sinne der Versicherungs­bedingungen kein Sturm vorliegt. Diese Definition ist Bestandteil aller Versicherungs­bedingungen und für jeden Versicherten wichtig zu wissen.


Icon Wegweiser

Weitere Versicherungen und wichtige Tipps

In unserem Schadensfall-Lexikon-Eintrag zum Thema können Sie nachlesen:

  • Wie Sie Ihrem Versicherer die Windstärke nachweisen
  • Wie Sie auf einen Sturmschaden reagieren sollten und wie Sie Schäden vorbeugen können
  • Welche weiteren Versicherungen bei Sturmschäden wichtig sind (z.B. bei Schäden am Auto oder Hausrat oder wenn Sie indirekt Dritte schädigen)
  • Welche Kosten bei Sturmschäden möglich sind

Sturmschaden: Was ist zu tun und wer zahlt für was?

Gartenlauben absichern

Auch Gartenlauben, die oft nicht von der Gebäude­versicherung abgedeckt werden, können von Sturmschäden betroffen sein. Gegen dieses Risiko können Sie sich im Rahmen der Kleingarten­versicherung bzw. Lauben­versicherung versichern.

Mehr zur Kleingarten­versicherung

Fazit

Da Sturmschäden Häuser überall in Deutschland betreffen und teure Schäden verursachen können, sollten Sie sich mit einer Gebäude­versicherung dagegen absichern. Das gilt besonders vor dem Hintergrund zunehmender extremer Wetterlagen.

Die Absicherung gegen die Kosten von Sturmschäden ist einer der grundlegenden Bausteine der Wohngebäude­versicherung. Allerdings sollten Sie genau darauf achten, welche Leistungen die Versicherung im Fall eines Sturms vorsieht und im Schadensfall korrekt reagieren (mehr dazu im Schadensfall-Lexikon). Auch sollten Sie sich bewusst sein, dass nicht jedes Unwetter von der Versicherung als ein Sturm gewertet wird, der sie zur Leistung verpflichtet.


Die häufigsten Fragen zu Sturmschäden in der Gebäude­versicherung

Ist ein Sturmschaden ein Elementarschaden?

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Schäden, die unmittelbar durch einen Sturm ab Windstärke 8 entstehen und deren Folgeschäden – abgedeckte Dächer, Schäden durch umgestürzte Bäume, Wasserschäden infolge dieser Schäden, etc. – sind Sturmschäden und als solche auch in den meisten Tarifen der Wohngebäude­versicherung abgesichert.

Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung hingegen sind Elementarschäden. Sie können durch einen entsprechenden Zusatzbaustein der Gebäude­versicherung versichert werden.

Was ist bei Sturmschäden versichert?

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Was bei Sturmschäden versichert ist, kommt darauf an, welche Versicherungen man hat. Bei Schäden an Haupt- und Nebengebäuden greift die Gebäude­versicherung. Einrichtungsgegenstände werden von der Hausrat­versicherung versichert. Bei Sturmschäden an einem Auto ist die Kasko­versicherung zuständig.

Kommt eine dritte Person zu Schaden (Beispiel: ein Sturm fegt Ziegel vom Hausdach und auf das Auto eines Nachbarn) ist die Haftpflicht­versicherung zuständig. Lesen Sie am besten Ihre Versicherungs­bedingungen, um sich zu vergegenwärtigen, was genau versichert ist und was Sie tun müssen, damit die Versicherung im Schadensfall in voller Höhe leistet.

Wann zahlt die Versicherung bei Starkregen?

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Um gegen Starkregen versichert zu sein, muss man eine Elementarschaden­versicherung abschließen. Diese sichert den Versicherungsnehmer gegen Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch und andere Risiken ab, welche eine Wohngebäude­versicherung ohne Zusatzbausteine nicht abdeckt.

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