Was leistet die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäude­versicherung leistet bei Schäden durch Leitungswasser.
  • Es ist jedoch wichtig, wo genau das Wasser ausgetreten ist.
  • Bei Wasserschäden durch Starkregen oder Überschwemmung ist eine Elementarschaden­versicherung nötig.
  • Bei einem Wasserschaden sind häufig auch die Hausrat­versicherung und die private Haftpflicht­versicherung relevant.
  • Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen Ihrer Gebäude­versicherung genau, um Ihren Schutz im Fall eines Wasserschadens zu prüfen.

Das erwartet Sie hier

Was die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden leistet, welche Ergänzungen sinnvoll sind und wo die Zuständigkeiten verschiedener Versicherungen liegen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wasserschaden als wichtiges Risiko
  2. Was zahlt die Gebäude­­versicherung?
  3. Wann zahlt die Versicherung nicht?
  4. Elementarschaden­­versicherung
  5. Wasserschaden: Wer zahlt?
  6. Fazit

Wasserschäden in der Gebäude­versicherung

Wasserschäden sind sehr wahrscheinlich

Keine andere Schadensart wird der Wohngebäude­versicherung so häufig gemeldet wie ein Wasserschaden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt es in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Rohrbruch. Zu den typischen Ursachen gehören Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Heizungsanlagen und undichte Trink- und Abwasserleitungen.


Icon Wasserhahn

Leitungswasserschäden sind versichert

Gebäudeschäden durch Leitungswasser sind generell in der Wohngebäude­versicherung mitversichert. Das bedeutet aber nicht, dass die Gebäude­versicherung auch für jeden Wasserschaden aufkommt.

Mehr zu den Leistungen der Gebäude­versicherung

Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen genau

In jedem Fall sollten Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) Ihrer Gebäude­versicherung nachschauen, welche Wasserschäden versichert sind. Denn die Versicherung zahlt nur das, was in den Vertragsbedingungen explizit vereinbart wurde.

Welche Wasserschäden zahlt die Gebäude­versicherung?

Die Schadensursache ist wichtig

Ob die Gebäude­versicherung einen Wasserschaden übernimmt, hängt davon ab, wie dieser entstanden ist. Tritt das Wasser aus Rohren oder zusammengehörigen Schläuchen aus, deckt die Wohngebäude­versicherung den Schaden. Das gilt für folgende Rohre und Installationen:

  • Rohre der Wasserversorgung
  • Rohre von Heizungs-, Klima- und Solarheizungsanlagen
  • Sanitärinstallationen, Heizkörper und Boiler
  • Wasserlöschanlagen

Auch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten ist versicherbar. Mehr zur Definition von Leitungswasserschäden und den Leistungen der Gebäude­versicherung im Fall eines solchen Schadens erfahren Sie hier:

Leitungswasserschäden in der Gebäude­versicherung


Was leistet die Versicherung?

Wird der Wasserschaden von der Versicherung gedeckt, übernimmt diese in aller Regel folgende Kosten:

  • Kosten für die Beseitigung der Schadensursache
  • Kosten für weitere Beschädigungen
  • Kosten für notwendige Reparaturen
  • Kosten für den Abbruch des Gebäudes
  • Kosten für Aufräumarbeiten
  • Kosten für die Sicherung des Grundstücks

Je nach Tarif übernimmt die Versicherung auch die Unterbringung in Hotels, bis die Wohnung oder das Haus wieder benutzbar sind. Die Gebäude­versicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst sowie an Parkettböden, Einbauküchen und ähnlicher fest mit dem Gebäude verbundener Einrichtung.

Darauf sollten Sie achten

Vor allem Eigentümer von älteren Häusern sollten darauf achten, dass auch Reparaturen am durchfeuchteten Mauerwerk im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Ein unentdecktes Leck in einer maroden Leitung kann dazu führen, dass Wasser ins Mauerwerk läuft und dieses schwer beschädigt.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Diese Schäden sind nicht versichert

Bei den folgenden Schäden zahlt die Versicherung nicht:

  • Hochwasser und Grundwasser
  • Abwasser-Rückstau
  • Regenrinnen und Fallrohre
  • Wasser aus Behältern wie Eimern oder Gießkannen
  • Badewasser
  • Reinigungswasser
  • Sprinkleranlagen
  • Schimmelpilze aufgrund von Feuchtigkeit

Auch Wasserschäden an einem noch nicht fertiggestellten Gebäude sind nicht von der Wohngebäude­versicherung abgedeckt.


Welche anderen Ausschlüsse sind möglich?

Generell ausgeschlossen sind in der Wohngebäude­versicherung grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Darüber hinaus können die Versicherer in ihren Bedingungen noch weitere Details ausschließen. So decken viele Wohngebäude­versicherungen zwar einen Wasserschaden durch einen Rohrbruch, aber keine Schäden, die durch ein marodes oder herausgerutschtes Muffenstück entstanden sind. Auch Folgeschäden, die der Versicherungsnehmer hätte vermeiden können, werden nicht bezahlt. Darum ist es wichtig, Schäden vorzubeugen und im Schadensfall schnell zu reagieren.

Mehr zum Thema Pflichten des Versicherungsnehmers


Icon Blatt mit Lupe

Der Ort des Schadens kann entscheidend sein

Darüber hinaus differenzieren einige Versicherer, wo genau der Wasserschaden entstanden sein darf. Manche Versicherer zahlen nur, wenn sich der Schaden innerhalb eines Gebäudes ereignet. Das entspricht den Musterbedingungen des GDV. Einige Tarife regulieren dagegen auch Schäden, die auf dem Grundstück entstehen. Wer sich mit einer Gebäude­versicherung gegen Wasserschäden absichern möchte, sollte daher die Versicherungs­bedingungen genau studieren.

Zusätzlicher Schutz durch eine Elementarschaden­versicherung

Wann leistet die Elementarschaden­versicherung?

Heftige Regenfälle überschwemmen die Straßen, die Kanalisation kann die Wassermassen nicht mehr bewältigen, Keller und Wohnungen laufen voll. Wer sein Wohneigentum gegen solche Schäden absichern möchte, sollte eine Elementarschaden­versicherung abschließen.

Im Gegensatz zur reinen Wohngebäude­versicherung deckt die Elementar­versicherungu unter anderem auch Schäden durch Hochwasser und Starkregen ab.


Icon Haus Achtung

Für wen lohnt sich eine Elementarschaden­versicherung?

Gerade für Eigentümer, die in der Nähe von Flüssen oder Bergen wohnen, ist eine Elementarschaden­versicherung ratsam. Wurde die Police für die Gebäude­versicherung nach 2010 abgeschlossen, ist die Absicherung gegen Elementarschäden eventuell schon im Versicherungsumfang enthalten. Bei älteren Policen muss dieser Schutz meist als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.

Naturgefahren nach Bundesland


Der Leistungsumfang der Elementarschaden­versicherung

Die Elementarschaden­versicherung versichert Schäden durch:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Hochwasser
  • Lawinen und Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Die Elementarschaden­versicherung wird in der Regel in Kombination mit anderen Versicherungen wie der Gebäude­versicherung oder der Hausrat­versicherung abgeschlossen. Bei uns können Sie auch eine separate Elementarschaden­versicherung abschließen – mehr dazu auf unserer weiterführenden Seite (inkl. Tarifrechner):

Elementarschaden­versicherung

Experten-Tipp:

„Auch in der Elementarschaden­versicherung gibt es Fallstricke. Zwar sind Wasserschäden durch Abwasser-Rückstau im Versicherungsschutz enthalten. Häufig schreiben die Versicherungs­bedingungen jedoch vor, dass eine Rückstauklappe vorhanden sein muss, die nachweislich regelmäßig gewartet wird.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Welche Versicherungen zahlen bei einem Wasserschaden?

Welche Versicherung zahlt im Schadensfall?

Grundsätzlich gibt es drei Versicherungen, die bei Wasserschäden leisten:

Je nach Ursache des Wasserschadens und der beschädigten Sachen leistet eine von diesen Versicherungen. Demnach müssen Sie bei einem Wasserschaden in Ihrem Haus die Ursache finden bzw. das Schadensausmaß ausmachen und Ihre entsprechende Versicherung kontaktieren. Hier ist es natürlich von Vorteil, wenn Sie z. B. die Gebäude­versicherung und die Hausrat­versicherung bei dem gleichen Anbieter abgeschlosen haben.

Wann zahlt die Hausrat­versicherung?

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Die Hausrat­versicherung übernimmt u. a. die Leistung bei einem Wasserschaden, wenn:

  • er durch eigenes Leitungswasser verursacht wurde,
  • er durch frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zu- oder Ableitungsrohren entstanden ist,
  • er durch auslaufende Wasch- oder Spülmaschinen verursacht wurde,
  • er durch Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen entstanden ist,
  • durch das Wasser der Hausrat, also Möbel, Kleidung und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt wurde.

Unter welchen Bedingungen Ihre Versicherung leistet, können Sie den Versicherungs­bedingungen entnehmen.

Wann zahlt die private Haftpflicht­versicherung?

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Die private Haftpflicht­versicherung leistet grundsätzlich bei Schäden an Dritten. Das kann beispielsweise so aussehen:

  • Der Wasserschaden wird von Ihnen verursacht und dringt in die Wohnung Ihres Nachbarn. Dort werden Möbel und andere Gegenstände geschädigt. Dann zahlt Ihre private Haftpflicht­versicherung für die Schäden bei Ihrem Nachbarn.
  • Der Wasserschaden entsteht in der Wohnung Ihres Nachbarn. Nun dringt das Wasser in Ihre Wohnung und beschädigt Möbel und andere Gegenstände. Dann zahlt die private Haftpflicht­versicherung des Nachbarn für die Schäden bei Ihnen.

Schadensfall: Was ist zu tun?

Einen Wasserschaden müssen Sie unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Dies können Sie in der Regel über eine Schadenhotline direkt telefonisch machen. Zusätzlich erfolgt in den meisten Fällen eine schriftliche Schadenmeldung. Darin beschreiben Sie die mögliche Schadenursache sowie das Ausmaß der Beschädigung. Hier sollten Sie unbedingt Fotos oder Videos mit einreichen. Je nach Versicherer kann eine solche Schadenmeldung online oder per Post erfolgen.

Wichtig ist, dass sie schnell reagieren und den Schaden so gut wie möglich begrenzen (Wasser und Strom abstellen, Besitztümer in Sicherheit bringen, …). Wie die Schadenregulierung durch die Gebäude­versicherung im Fall eines Rohrbruchs oder einer Überschwemmung aussehen kann, erklären wir auf unserer Seite zu typischen Schadenfällen in der Gebäude­versicherung:

Typische Schadensfälle der Gebäude­versicherung

Fazit

Wasserschäden gehören zu den am häufigsten gemeldeten Schäden in der Gebäude­versicherung und entsprechend wichtig ist es, sich dagegen abzusichern. Es lohnt sich, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, denn gerade ältere Policen decken oft weniger Schadensursachen ab. Besonders gut geschützt ist man, wenn man nicht nur eine verbundene Gebäude­versicherung mit den Bestandteilen Sturm-, Feuer- und Leitungswasser­versicherung abschließt, sondern sich zusätzlich auch gegen Elementarschäden versichert.


Häufige Fragen zu Wasserschäden in der Gebäude­versicherung

Wann muss die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden zahlen?

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Die Gebäude­versicherung muss zahlen, wenn der Wasserschaden von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser verursacht wurde, das aus Rohren oder damit verbundenen Schläuchen im versicherten Gebäude ausgelaufen ist. Für Schäden durch Regen- oder Hochwasser kommt die Gebäude­versicherung nur auf, wenn sie mit einer Elementarschaden­versicherung verbunden ist.

Was übernimmt die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden?

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Die Gebäude­versicherung übernimmt die Kosten für die Behebung der Schäden durch das ausgetretene Wasser ebenso wie die von Folgeschäden. Das beinhaltet zum Beispiel die Ortung der Schadensursache, die Trocknung und Reparaturen. Die Gebäude­versicherung ist für Schäden am Gebäude und fest damit verbundenen Sachen verantwortlich. Schäden an Möbeln und anderem Hausrat werden durch die Hausrat­versicherung erstattet.

Wer zahlt bei einem selbstverschuldeten Wasserschaden?

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Wer versehentlich einen Wasserschaden verursacht, der das Eigentum anderer, beispielsweise das des Nachbarn, betrifft, muss Schadensersatz leisten. Dies ist dann ein Fall für die Haftpflicht­versicherung. Bei grober Fahrlässigkeit kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.

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Katharina Burnus
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