Wenn die Wohngebäude­versicherung teurer wird – was Sie tun können

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gebäude­­versicherer müssen jährlich die Versicherungssumme und daher die Beiträge an die Kosten im Baugewerbe anpassen. Ansonsten sind Häuser nicht in ausreichender Höhe abgesichert.
  • 2025 werden die Beiträge wahrscheinlich deutlich weniger angehoben als die letzten Jahre, da die Baukosten nicht so stark gestiegen sind.
  • Sie sollten Ihre Wohngebäude­versicherung nicht übereilt kündigen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie auf eine Preiserhöhung Ihrer Wohngebäude­­versicherung reagieren sollten, was es bei einem Versicherungswechsel zu beachten gilt und ob sich das überhaupt lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. 2025: Beiträge zur Gebäude­­versicherung
  2. So gehen Sie vor
  3. Darum steigen die Beiträge jedes Jahr

Gebäude­versicherung: Beiträge 2025

Hauseigentümer können 2025 aufatmen: Während 2023 und 2024 die Beiträge zur Wohngebäude­versicherung kräftig gestiegen sind, werden sie 2025 wahrscheinlich nur moderat angehoben. Die Beiträge der Gebäude­versicherung werden regelmäßig an die Baupreise und Lohnkosten auf dem Bau angepasst. Diese steigen weiterhin, jedoch nicht so stark wie in den vergangenen Jahren.

JahrVeränderung des Anpassungsfaktors* jeweils zum Vorjahr
20252,5 %
20247,5 %
202314,7 %
20225,5 %
20212,6 %

Quelle: Gesamtverband der Versicherer
*Faktor, mit dem Beiträge der Gebäude­versicherung an aktuelle Preisentwicklungen im Bausektor angepasst werden.

Wie hoch Ihr Beitrag zur Gebäude­versicherung 2025 konkret ist, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.

Gebäude­­versicherung teurer: Das können Sie tun

Beitragserhöhung nicht sofort ablehnen

Eine Beitragserhöhung sollten Sie nicht ablehnen. Verweigern Sie Ihre Unterschrift, kann Ihnen der Versicherer kündigen. Dies sollten Sie allerdings unbedingt vermeiden – eine Kündigung vom Versicherer ist für Sie immer ein Nachteil.

Icon Haus mit Haken Check

Denn wenn Sie danach eine neue Gebäude­versicherung abschließen möchten, müssen Sie diese Kündigung durch den Versicherer angeben. Der neue Versicherer wird Ihnen dann nur eine teurere Versicherung anbieten, Sie im Fall eines Schadens stärker zur Kasse bitten (höhere Selbst­beteiligung), oder Ihnen gar keinen Versicherungsschutz ermöglichen.

Statt eine Kündigung durch den Versicherer zu riskieren, sollten Sie besser versuchen, Ihre Beiträge durch einen höheren Selbstbehalt oder einen Versicherungswechsel zu senken.


Widerspruch gefährdet Versicherungsschutz

Sie können zwar innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Beitragsanpassung wegen Steigerung des Anpassungsfaktors einlegen. Dadurch gefährden Sie jedoch Ihren Versicherungsschutz: Der Versicherer passt dann Ihre Versicherungssumme nicht mehr an Preissteigerungen an. Die Summe deckt dann irgendwann nicht mehr die tatsächlichen Kosten und sie müssen den Rest des Schadens selbst tragen.

Icon Hand mit Pfeil

Haben Sie vertraglich einen sogenannten Unter­versicherungsverzicht vereinbart, entfällt auch dieser. Der Versicherer prüft dann im Schadenfall genau, ob die Versicherungssumme für einen Neubau eigentlich tatsächlich ausreicht.


Icon Bezahlen Geldschein

Selbst­beteiligung erhöhen, Beiträge senken

Sie können die Versicherungsbeiträge senken, indem Sie die Selbst­beteiligung erhöhen. Als Selbst­beteiligung wird der Anteil bezeichnet, den Sie im Schadenfall selbst übernehmen. Nur die darüber hinausgehende Summe wird dann vom Versicherer geleistet.


Erst die Versicherung wechseln, dann kündigen

Sie können auch zu einem neuen, günstigeren Gebäude­versicherer wechseln. Kündigen Sie aber erst, wenn Sie ein neues Angebot abgeschlossen haben, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Doch ein Wechsel lohnt sich nicht immer:

  • Hat die Wohngebäude­versicherung die Beiträge aufgrund gestiegener Baukosten erhöht, dann lohnt sich ein Wechsel nicht unbedingt. Schließlich gibt es meist branchenweit Beitragsanpassungen.
  • Besonders, wenn es in den vergangenen Jahren bereits zu einem Schaden gekommen ist, kann es schwierig werden, eine günstige Alternative zur bisherigen Versicherung zu finden.
  • Besitzen Sie Ihre Gebäude­versicherung schon längere Zeit, beispielsweise fünf oder mehr Jahre und es kam in dieser Zeit zu keinem Schaden, dann finden Sie oftmals ein besseres Angebot. Achten Sie darauf, dass Sie eine Absicherung zum gleitenden Neuwert erhalten.

Mehr Infos: Testsieger der Gebäude­versicherung


So kündigen Sie die Gebäude­versicherung richtig

Beachten Sie, dass sich die Kündigungsfristen bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen deutlich unterscheiden können:

Kein Sonderkündigungsrecht

Bei einer Wohngebäude­versicherung mit gleitendem Neuwertfaktor werden die Beiträge jährlich an die Entwicklung der Baupreise und Lohnkosten angepasst. Mit dieser sogenannten Indexanpassung wird gewährleistet, dass Gebäude ausreichend hoch versichert sind. In diesem Fall haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

In der Regel müssen Sie die Gebäude­versicherung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren ist eine Kündigung entsprechend nur drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.

Sonderkündigungsrecht

Wenn Ihre Versicherung außerhalb einer Indexanpassung die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen entsprechend angepasst werden, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

In diesem Fall müssen Sie die Kündigung der Wohngebäude­versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung aussprechen.

So kündigen Sie Ihre Gebäude­versicherung richtig (inkl. Muster)

Darum steigen die Versicherungsbeiträge jedes Jahr

Jährliche Preissteigerungen sind bei Gebäude­versicherungen mit einer sogenannten gleitenden Neuwert­versicherung normal. Denn Versicherer passen dann die Versicherungssumme laufend an aktuelle Baukosten und die Lohnentwicklungen im Baugewerbe an. So ist garantiert, dass der Versicherer die gesamten Wiederaufbaukosten für ein komplett zerstörtes Gebäude nach den aktuellen Preisen und geltenden Vorschriften leistet. Leistet Ihre Gebäude­versicherung also zum gleitenden Neuwert, dann ist dies vorteilhaft für Sie.

Icon Vermögensverfall

Um die neuen Beiträge zu berechnen, orientieren sich viele Versicherer am sogenannten Anpassungsfaktor. Dieser wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mithilfe von Daten des Statistischen Bundesamtes jährlich neu berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Wert 1914.

Sollte Sie eine Gebäude­versicherung abgeschlossen haben, die nicht zum gleitenden Neuwert leistet, dann haben Sie keine jährlichen Beitragserhöhungen. Ihr Haus wäre dann zu einem feststehenden Betrag versichert, der aufgrund der Inflation bald nicht mehr ausreichen würde. Es droht eine Unter­versicherung Ihres Gebäudes, und Sie müssen bei einem großen Schaden gegebenenfalls Kosten selbst tragen.

Mehr Infos zum gleitenden Neuwert


Icon Wolke mit Regen

Klimaschäden sorgen für steigende Beiträge

Der Klimawandel führt bereits jetzt zu häufigeren und schwereren Extremwetterereignissen, wie Starkregen, Hochwasser oder auch Tornados. Versicherern entstehen durch diese Klimaschäden hohe Kosten, die sie durch höhere Beiträge auszugleichen versuchen. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) werden sich dadurch die Beiträge zur Wohngebäude­versicherung in den nächsten zehn Jahren verdoppeln (Quelle: GDV). Prognosen gehen sogar so weit, dass Versicherer in Zukunft keine Gebäude­versicherungen mehr anbieten können, da die Risiken finanziell untragbar werden.

Mehr Infos zur Elementarschaden­versicherung

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Katharina Burnus
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