Wenn die Wohngebäude­versicherung teurer wird – was Sie tun können

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebäude­versicherer müssen jährlich ihre Beiträge an die Kosten im Baugewerbe anpassen.
  • Dadurch ist sichergestellt, dass Sie als Kunde keine Unter­versicherung haben.
  • 2024 werden die Beiträge noch einmal stärker steigen, da der sogenannte Anpassungsfaktor überdurchschnittlich angestiegen ist.
  • Sie sollten jedoch nicht übereilt kündigen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie auf eine Preiserhöhung Ihrer Wohngebäude­versicherung reagieren sollten, was es bei einem Versicherungswechsel zu beachten gilt und ob sich das überhaupt lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum wird es 2023 extra teuer?
  2. Normale jährliche Preissteigerung
  3. So gehen Sie vor

Gebäude­versicherung wird 2024 teurer

Anpassungsfaktor steigt 2024 weiter überdurchschnittlich an

Der sogenannte Anpassungsfaktor wirkt sich auf die Höhe der Beiträge in der Wohngebäude­versicherung aus. Dieser Faktor steigt jedes Jahr an, durchschnittlich um 4,3 Prozent. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) liegt der Anpassungsfaktor 2024 um 7,5 Prozent höher als im Vorjahr. Damit ist er überdurchschnittlich angestiegen, jedoch nicht so stark wie 2023, wo er bei 14,7 Prozent lag (Quelle: GDV). Grund dafür sind die gestiegenen Kosten im Baugewerbe, wodurch folglich Gebäude­versicherungen auch in 2024 voraussichtlich teurer werden.


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Diese Rolle spielt die Absicherung zum gleitenden Neuwert

Die meisten Wohngebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Dies ist auch gut so, damit Ihr Haus im Falle eines Totalschadens komplett neu aufgebaut werden kann – und zwar zum Neuwert. Wichtiger als die allgemeine Inflation ist also eher die Entwicklung des Baupreisindex für Wohngebäude sowie der Tariflohnindex für das Baugewerbe. Diese Änderungen wirken sich entscheidend auf den Anpassungsfaktor aus.

Warum Sie nicht übereilt kündigen sollten

Leistet Ihre Gebäude­versicherung zum gleitenden Neuwert, dann ist dies nur vorteilhaft für Sie. Somit ist garantiert, dass der Versicherer die gesamten Wiederaufbaukosten zahlt, sollte Ihr Haus komplett zerstört sein, da die Versicherungssumme automatisch laufend an aktuelle Baukosten angepasst wird. Preissteigerungen der Gebäude­versicherung sind also normal. Haben Sie diese automatische Anpassung nicht, droht Ihnen eine Unter­versicherung und Sie müssen gegebenenfalls Kosten selbst tragen. Kündigen Sie Ihre Gebäude­versicherung also nicht übereilt auf.

Kein Sonderkündigungsrecht bei automatischer Anpassung

Normalerweise haben Versicherungsnehmer im Falle einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Nicht jedoch im Falle einer Wohngebäude­versicherung mit gleitendem Neuwertfaktor. Hier ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Versicherer außerhalb der Indexanpassung die Preise bei gleichbleibenden Leistungen erhöht. Mehr dazu im Abschnitt „Sonderkündigungsrecht“ .


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Das können Sie tun

Zum einen können Sie einen Widerspruch gegen die Beitragsanpassung wegen Steigung des Anpassungsfaktors einlegen. Dadurch gefährden Sie jedoch Ihren Versicherungsschutz, da der Versicherer nicht mehr die Gesamtkosten eines Wiederaufbaus zahlen würde.

Sinnvoller ist es, die Selbst­beteiligung zu erhöhen und damit die Versicherungsbeiträge zu senken. Oder Sie kündigen und wechseln zu einem neuen Gebäude­versicherer. Wichtig: Achten Sie dennoch darauf, dass Sie eine Absicherung zum gleitenden Neuwert haben! Andere Versicherer könnten jedoch Tarife im Angebot haben, die trotz überdurchschnittlicher Preissteigerung in 2024 günstiger sind als Ihr aktueller Tarif.

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Darum steigen die Versicherungsbeiträge ohnehin jedes Jahr

Steigender gleitende Neuwertfaktor

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht jährlich einen neuen gleitenden Neuwertfaktor. Dieser ist abhängig von:

  • Lohnentwicklungen im Baugewerbe
  • Entwicklung des Baupreisindex

Versicherer übernehmen oftmals diesen Neuwertfaktor und passen die Versicherungssumme und auch entsprechend die Versicherungsbeiträge an.

Was hat der Wert 1914 damit zu tun?

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Zur Berechnung des aktuellen Neubauwertes eines Gebäudes wird außerdem der Wert 1914 hinzugezogen. Die genaue Berechnung und weitere Informationen haben wir Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema zusammengefasst:

Die Rolle des Werts 1914 für die Gebäude­versicherung

Icon Wolke mit Regen

Steigende Schadenskosten

Wenn Versicherer in einem Jahr weniger Geld durch Beiträge eingenommen hat, als er für Schadensfälle ausgegeben hat, wird er folglich die Beiträge der Versicherungskunden erhöhen.

Die Regulierung von Versicherungsschäden wird für Gebäude­versicherer zum einen wegen einer Vielzahl von alten Gebäuden immer teurer. Diese sind entweder marode erbaut oder in ihrer Ausstattung schon so alt, dass sie häufiger Schäden verursachen. Zum anderen sind Gebäude­versicherer mit steigenden Schadenskosten durch infolge des Klimawandels häufigere Extremwetterereignisse in Deutschland konfrontiert.

Typische Schäden: So hilft die Gebäude­versicherung

Gebäude­versicherung teurer: Das können Sie tun

Beitragserhöhung: So reagieren Sie richtig

Eine Beitragserhöhung sollten Sie nicht sofort ablehnen. Denn verweigern Sie ihre Unterschrift, so kann Ihnen der Versicherer kündigen – und das sollten Sie unbedingt vermeiden! Denn wenn Sie danach eine neue Gebäude­versicherung abschließen wollen, müssen Sie angeben, dass der bisherige Vertrag durch den früheren Versicherer gekündigt worden ist. Daraufhin wird Ihnen der neue Versicherer nur eine teurere oder mit einer höheren Selbst­beteiligung verbundene Versicherung oder gar keinen Versicherungsschutz anbieten. Eine Kündigung vom Versicherer ist für Sie immer ein Nachteil.

Schauen Sie sich lieber nach neuen Angeboten um und kündigen Sie daraufhin Ihre aktuelle Gebäude­versicherung ordentlich oder außerordentlich.

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In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht

Wenn Ihre Versicherung außerhalb der Indexanpassung die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen dementsprechend angepasst werden, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall müssen Sie die Kündigung der Wohngebäude­versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung aussprechen.


So erfolgt die ordentliche Kündigung

In der Regel muss eine Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren ist eine Kündigung nur drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigung verschicken Sie am besten schriftlich.

So kündigen Sie Ihre Gebäude­versicherung richtig (inkl. Muster)

Bei Hypothek ist Zustimmung erforderlich

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Ist Ihr Haus mit einer Hypothek belastet, so ist eine Kündigung nur möglich, wenn Sie die schriftliche Zustimmung aller im Grundbuch genannten Kreditgeber eingeholt haben. Die meisten Gläubiger legen Wert darauf, dass bereits eine Anschluss­versicherung nachgewiesen werden kann.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Ein Wechsel der Wohngebäude­versicherung aufgrund der Beitragserhöhung lohnt sich nicht unbedingt. Schließlich wird es branchenweit Beitragsanpassungen geben. Besonders, wenn es in den letzten Jahren bereits zu einem Schaden gekommen ist, kann es schwierig werden, eine günstige Alternative zur bisherigen Wohngebäude­versicherung zu finden. Besteht jedoch eine Vor­versicherung von beispielsweise fünf oder mehr Jahren und es kam in dieser Zeit zu keinem Schaden, dann finden Hausbesitzer oftmals ein anderes Angebot.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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