Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherung bei einer kaputten Scheibe in der Wohnung oder am Gebäude zahlt, wann Mieter selbst verantwortlich sind und was bei kaputten Fensterscheiben zu beachten ist.
Inhalt dieser SeiteScheibe kaputt: Auf diese 3 Faktoren kommt es an
3 Fragen sind wichtig, wenn die Kosten einer zerbrochenen Scheibe von der Versicherung übernommen werden sollen:
- Welche Scheibe ist zu Bruch gegangen?
- Wer hat die Scheibe zerbrochen?
- Wie ist der Schaden entstanden?
Überblick: Welche Versicherung zahlt was?
Im Folgenden finden Sie einen Überblick darüber, welche Versicherung grundsätzlich bei welchem Glasschaden verantwortlich ist.
Schaden | Versicherung |
---|---|
Glasschäden am eigenen Gebäude oder am Mobiliar | Glasversicherungen (Zusatzversicherung, die häufig zusammen mit einer Hausratversicherung und/oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wird) |
Glasschäden, die man selbst bei Dritten verursacht hat | Haftpflichtversicherung |
Glasschäden, die der eigene Hund bei Dritten verursacht hat | Hundehaftpflichtversicherung |
Schäden am Autoglas | Vollkaskoversicherungen (als Teil der Kfz-Versicherung) |
Schäden am eigenen Smartphone | Handyversicherung |
Überblick: Häufige Glasschäden
In diesem Beitrag geben wir Ihnen nähere Informationen zu bestimmten Glasschäden und was es dabei zu beachten gibt. Klicken Sie auf das Szenario, welches Ihrem Fall am ehesten entspricht, um direkt zum Textabschnitt zu gelangen.
Welche Scheibe ist zu Bruch gegangen?
Zunächst ist wichtig, welche Scheibe genau kaputt gegangen ist. Je nach Scheibe ist eine andere Versicherung für die Kostenübernahme zuständig.
Frontscheibe des Autos
Bei einer gesprungenen Frontscheibe des Autos springt die Vollkaskoversicherung ein – ein klarer Fall.
Defektes Handy-Display
Ebenso wie bei einem defekten Handy-Display, bei dem die Handyversicherung zuständig ist.
Glasschäden an Mietwohnung
Wenn in der Wohnung bzw. Mietwohnung eine Scheibe kaputt geht, kommt in erster Linie die Glasversicherung für die Kosten auf. Mehr dazu im Abschnitt „Scheibe in der Wohnung kaputt“ .
Glasschäden an einem Gebäude
Bei Glasschäden an einem Gebäude sieht es allerdings schon etwas anders aus. Hier können sowohl die Glasversicherung als auch die Gebäudeversicherung ins Spiel kommen. Im besten Falle hat man diese in Kombination miteinander und beim gleichen Versicherer abgeschlossen. Mehr dazu im Abschnitt „Scheibe am Gebäude kaputt .“
Wie und durch wen ging die Scheibe zu Bruch?
Neben der Frage, wer für den Schaden verantwortlich ist, ist auch wichtig, wie die Scheibe zu Bruch gegangen ist:
Wer die Kosten nach Schäden durch einen Sturm übernimmt, erfahren Sie hier:
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Wussten Sie das?
Wenn im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich eine gewerbliche oder eine teilgewerbliche Nutzung vereinbart ist, kommt die Gebäudeversicherung ausschließlich für Sachschäden auf, die zum privat genutzten Wohnraum gehören. Bei einer gemischten Nutzung sollten Sie darauf achten, dass dies im Vertrag auch so festgehalten ist.
Mein Kind hat eine Scheibe kaputt gemacht
Wenn das eigene Kind eine Scheibe kaputt gemacht hat, gilt auch hier: Eltern haften für ihre Kinder. Wer bei seiner Haftpflichtversicherung den Familientarif gewählt hat, ist auf der sicheren Seite. Hat das Kind in den eigenen vier Wänden etwas beschädigt, hilft die Glasversicherung. Der Hintergrund: Die Glasversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung alle Schäden übernimmt, die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurden.
Prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung!
Schauen Sie in den Unterlagen Ihrer Haftpflichtversicherung nach, ob Ihre Kinder auch wirklich mitversichert sind. Bei bestehenden Verträgen ist es in der Regel kein Problem, den Versicherungsschutz auf die Kinder auszuweiten. Wählen Sie dafür einfach die Tarifvariante „mit Kind(ern)“ aus. Häufig ist dies für eine sehr geringe Summe möglich. Sie können auch direkt eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, um sicherzugehen, dass wirklich alle Familienmitglieder abgesichert sind.
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Scheibe in der Wohnung kaputt: Wer zahlt?
Wann ich mich als Mieter kümmern muss
Mieter müssen nicht für jeden Schaden selbst aufkommen, der in ihrer Wohnung entstanden ist. Es sei denn:
- Der Schaden wurde vom Mieter fahrlässig herbeigeführt
- Die Scheibe gehört nicht zur Mietsache
Wann sich der Vermieter bzw. Eigentümer kümmern muss
Bei einem „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung und der Mietsachen ist der Vermieter für Schäden zuständig. Das gilt grundsätzlich auch für eine zerbrochene Scheibe. Vermieter bzw. Eigentümer müssen u. a. beachten, welche Scheibe zerstört wurde und wie der Schaden zustande gekommen ist. Eine kaputte Scheibe aufgrund von Sturm und co. ist beispielsweise Sache des Vermieters. Je nachdem können sie sich an die Gebäudeversicherung oder die Glasversicherung wenden. Lesen Sie dazu die folgenden Abschnitte.
Scheibe am Mobiliar kaputt
Mieter sollten bei beispielsweise einer kaputten Ofen-Scheibe im Mietvertrag nachschauen, ob der Ofen zur Mietsache gehört. In dem Fall muss der Schaden dem Vermieter gemeldet werden, der dann einen Glaser beauftragt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden ist.
Eigentümer sollten auf Glasversicherung setzen
Eigentümer können bei kaputten oder zerstörten Gläsern, die nicht auf Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser zurückzuführen sind, auch hier auf ihre Glasversicherung setzen. Die Glasversicherung wird häufig zusammen mit der Gebäudeversicherung abgeschlossen, ist aber auch separat erhältlich.
Der große Vorteil: Eine Glasversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Dies bedeutet, sie übernimmt jeden Glasschaden, der nicht ausdrücklich im Vertrag von den Leistungen ausgenommen ist. Wurde im Vertrag also lediglich die Kostenübernahme bei z. B. kaputten Brillengläsern und Handy-Displays ausgeschlossen, wird die kaputte Ofenscheibe oder der zersprungen Glastisch übernommen.
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Scheibe am Gebäude kaputt: Wer zahlt?
Das leistet die Gebäudeversicherung
Scheiben, die direkt zum Gebäude gehören, werden von der Gebäudeversicherung abgesichert – allerdings nur, wenn der Schaden durch eine der folgenden Gefahren zustande gekommen ist:
Dies gilt für beispielsweise folgende Scheiben am Gebäude
Schäden durch andere Gefahren
Wenn der Schaden nicht durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstanden ist, greift entweder eine Glasversicherung (wenn man den Schaden selbst herbeigeführt hat) oder eine Haftpflichtversicherung (wenn eine dritte Person, zum Beispiel der Nachbar, für den Schaden verantwortlich ist).
Fensterscheibe kaputt: Welche Versicherung zahlt?
Wie auch bei anderen Scheiben, die in diesem Beitrag beschrieben werden, kommt es zunächst darauf an, wer die Fensterscheibe kaputt gemacht hat und wie der Schaden entstanden ist. Demnach sind folgende Fälle zu unterscheiden:
Sie selbst haben die Fensterscheibe kaputt gemacht
Beispielsweise durch Unachtsamkeit. Sie müssen sich selbst um die Kostenübernahme kümmern und können sich unter Umständen an Ihre Haftpflichtversicherung oder an Ihre Hausratversicherung bzw. Glasversicherung wenden, falls vorhanden.
Jemand Drittes hat die Fensterscheibe kaputt gemacht
Beispielsweise spielende Kinder oder Personen, die zu Besuch bei Ihnen sind. In einem solchen Fall muss sich der Schadensverursacher an seine Haftpflichtversicherung wenden – bei Kindern haften die Eltern und somit springt die Haftpflicht der Eltern ein.
Fensterscheibe ging durch Einbruch kaputt
Wurde in die Wohnung oder das Haus eingebrochen und ging dabei die Fensterscheibe zu Bruch, gibt es 2 Optionen:
- Der Vermieter bzw. Eigentümer hat eine Gebäudeversicherung, die Einbruch mitversichert.
- Der Mieter oder Eigentümer hat eine leistungsstarke Hausratversicherung, die Schäden durch Einbruch mitversichert und dabei Bauelemente wie Fenster mit einschließt.
Fensterscheiben durch Naturgewalten zerstört
Wurde die Fensterscheibe durch einen Sturm oder Hagelsturm oder durch einen Baum zerstört, der bei zu starkem Wind durch das Fenster gebrochen ist, muss sich der Vermieter bzw. Eigentümer kümmern. Schäden durch Naturgewalten – zumindest durch Sturm und Hagel – sind klassischerweise von der Gebäudeversicherung abgedeckt.
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Fazit
Geht eine Scheibe in Haus oder Wohnung kaputt, muss erst einmal geklärt werden, welche Scheibe genau durch wen und wie zu Bruch gegangen ist. Dann kann bestimmt werden, wer sich jetzt genau kümmern muss und welche Versicherung für die Kostenübernahme aufkommt. Grundsätzlich können es je nach Sachlage eine der folgenden sein:
Wer hilft bei Streitigkeiten mit Vermieter, Mieter oder Versicherung?
Wenn sich der Vermieter bei der Kostenübernahme der kaputten Scheibe querstellt, hilft ein Anwalt für Mietrecht. Dabei unterstützt Sie auch eine Mietrechtsschutzversicherung, die Sie allerdings rechtzeitig abgeschlossen haben müssen. Das gleiche gilt umgekehrt auch für den Vermieter. Bei Uneinigkeiten mit dem Mieter unterstützt ebenfalls der Anwalt oder die Vermieterrechtsschutzversicherung.
Zeigt sich dagegen die Versicherung uneinig und verweigert die Leistung, obwohl der Fall versichert ist, hilft der unabhängige Versicherungsombudsmann oder ein Anwalt für Versicherungsrecht weiter.
Die häufigsten Fragen zum Thema Scheibe kaputt
Wer zahlt eine kaputte Scheibe?
Wer für eine kaputte Scheibe aufkommen muss, kommt erst einmal darauf an, wer welche Scheibe wie kaputt gemacht hat. Ist eine Scheibe aus Eigenverschulden kaputt gegangen, muss man die Kosten selbst übernehmen – es sei denn, man hat eine Glasversicherung oder wenn die Scheibe zur Mietsache gehört, kommt evtl. die Haftpflichtversicherung auf. Hat eine andere Person die Scheibe kaputt gemacht, muss dessen Haftpflichtversicherung kontaktiert werden. Ist eine Scheibe durch einen Sturm oder Hagel zu Bruch gegangen, kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters bzw. Eigentümers auf.
Wer zahlt eine kaputte Scheibe in einer Mietwohnung?
Geht in einer Mietwohnung eine Scheibe kaputt, kommt je nach Ursache die Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung für die Kosten auf. Als Mieter müssen Sie eine kaputte Scheibe nur selbst bezahlen, wenn die Scheibe nicht zur Mietsache gehört. Für Scheiben innerhalb des Wohnraumes ist eine Glasversicherung zuständig.
Wann zahlt Versicherung bei Glasbruch?
Die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung zahlen kaputte Scheiben grundsätzlich nur dann, wenn sie infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel oder Einbruchdiebstahl kaputt gingen. Glasversicherungen zahlen hingegen in der Regel bei allen Schadensursachen, die nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurden.
Wer repariert eine kaputte Fensterscheibe?
Fensterscheiben werden in der Regel von professionellen Glasern oder Fensterbauern repariert. Diese werden meist vom Vermieter oder Eigentümer beauftragt.
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