Das erwartet Sie hier
Welche Versicherung bei einer kaputten Scheibe im Haus zahlt, warum die Ursache über den Zahler entscheidet, was Mieter und Vermieter tragen und wie Eigenverschulden versichert ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die Ursache entscheidet, wer eine kaputte Scheibe zahlt. Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser übernimmt bei Fenstern und Türen die Gebäudeversicherung des Eigentümers, Glasbruch durch Einbruch die Hausratversicherung des Bewohners.
- Eigenes Missgeschick ist nur über die Glasversicherung versichert, als eigener Vertrag oder als Zusatzbaustein. Gebäude- und Hausratversicherung zahlen für Glasbruch allein nicht, auch nicht, wenn Ihr Kind die Scheibe zu Hause zerbricht.
- Bei Schäden an fremden Scheiben zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. In der Mietwohnung schließen viele Tarife Glas aus, und für Kinder unter sieben Jahren haften Eltern nur bei verletzter Aufsichtspflicht.
- Unverzüglich melden und vor der Freigabe nichts dauerhaft reparieren lassen. Wer viele Glasflächen hat, Wintergarten, Glastüren oder ein Glaskeramik-Kochfeld, prüft eine Glasversicherung.
Wer zahlt bei einer kaputten Scheibe? Die Zuordnung auf einen Blick
Bei einer kaputten Scheibe zahlt die Versicherung, die Ursache und Sache abdeckt: Die Gebäudeversicherung zahlt fest verbautes Glas bei Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser, die Hausratversicherung Glas im Hausrat und Einbruchschäden, die Glasversicherung jeden sonstigen Bruch. Hat ein anderer die Scheibe zerbrochen, zahlt seine Haftpflichtversicherung.
Welche Versicherung ist in welchem Fall zuständig?
Glasschäden können in vielen unterschiedlichen Situationen auftreten. Um die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Scheibe nicht selbst tragen zu müssen, ist es wichtig, die zuständige Versicherung zu kennen. Vier Versicherungen teilen sich die Fälle im Haus, für das Auto gilt die Kfz-Versicherung.
Gebäudeversicherung
Fenster, Haustür, Balkon- und Terrassentür, wenn Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser sie zerstört haben. Zahlt der Eigentümer oder Vermieter.
Hausratversicherung
Glas in Möbeln und Geräten bei den versicherten Gefahren sowie Fenster und Türen der Wohnung, die ein Einbrecher eingeschlagen hat.
Glasversicherung
Jeder Bruch, auch durch eigenes Missgeschick, Durchzug oder Hitze, bei Fenstern, Glastüren, Glastischen und Duschkabinen.
Haftpflicht des Verursachers
Nur wenn ein anderer schuld ist: der Ball des Nachbarkinds, der Gast, der gegen die Glastür läuft.
Welche Versicherung zahlt bei welchen Glasschäden?
Die Zuständigkeit der Versicherung hängt davon ab, wer welche Scheibe wie beschädigt hat. Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherung für welchen Fall infrage kommt:
| Schadensfall | Zuständige Versicherung | Abgedeckt sind… |
|---|---|---|
| Glasscheiben an eigenen Möbeln oder Einrichtung | Hausratversicherung des Bewohners | Schäden an beweglichen Gegenständen, Glasbruch durch Einbruchdiebstahl, Sturm, Feuer oder Leitungswasser. |
| Am Gebäude festverbaute Fenster oder Türen | Gebäudeversicherung des Eigentümers, gegebenenfalls mit Zusatzbaustein Glasversicherung | Schäden an fest verbauten Fenstern und Türen, durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Glasversicherung deckt zusätzliche Ursachen ab. |
| Kaputte Scheibe im eigenen Haushalt (durch Eigenverschulden) | Hausratversicherung des Bewohners, gegebenenfalls mit Zusatzbaustein Glasversicherung | (Selbstverschuldete) Schäden an beweglichen Gegenständen durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser. Glasversicherung deckt zusätzliche Ursachen ab. |
| Glasscheibe bei Dritten beschädigt (etwa beim Nachbarn) | Haftpflichtversicherung oder Hundehaftpflichtversicherung des Verursachers | Schäden an Scheiben einer anderen Person durch sich selbst oder durch den eigenen Hund. |
| Glasschäden am Auto (etwa Windschutzscheibe) | Teil- oder Vollkasko der Kfz-Versicherung | Glasbruch am Auto, etwa durch Steinschlag, in der Teilkasko; weitere Schäden durch Vandalismus oder einen Unfall in der Vollkasko. |
Wintergarten, Einbruch, Mietwohnung, Handy und Geräte: Wer zahlt?
| Schadensfall | Zuständige Versicherung | Abgedeckt sind… |
|---|---|---|
| Wintergärten, Glastüren oder Spezialverglasungen | Zusatzbaustein Glasversicherung zur Gebäude- oder Hausratversicherung | Schäden an großen, außergewöhnlichen oder empfindlichen Verglasungen. |
| Vandalismus oder Einbruch | Hausratversicherung des Bewohners oder Gebäudeversicherung des Eigentümers | Schäden durch Einbruch oder Vandalismus nach einem Einbruch in der Wohnung über die Hausratversicherung; mutwillige Zerstörung am Gebäude nur, wenn der Gebäudetarif Vandalismus einschließt. |
| Scheibe in Mietwohnung | Gebäudeversicherung des Vermieters oder Eigentümers, Zusatzbaustein Glasversicherung des Mieters | Schäden durch Witterung oder Eigenverschulden des Mieters. |
| Handyscheibe | Haftpflichtversicherung, Handyversicherung | Schäden am Handydisplay einer anderen Person; spezielle Handyversicherung für Schäden am eigenen Smartphone |
| Scheibe von Elektrogeräten im Haushalt | Hausratversicherung, Herstellergewährleistung | Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch; Herstellungsfehler können über Garantie oder Gewährleistung reguliert werden. |
Mieter, Kind, Durchzug, Hitze: Wer zahlt im Einzelfall?
| Was ist passiert? | Wer zahlt | Nur wenn |
|---|---|---|
| Mieter zerbricht beim Putzen die Fensterscheibe der Wohnung | Glasversicherung des Mieters, sonst der Mieter selbst | Die Privathaftpflicht zahlt nur, wenn ihr Tarif Glas bei Mietsachschäden einschließt |
| Kind wirft beim Nachbarn eine Scheibe ein | Privathaftpflicht der Eltern | Das Kind ist mindestens sieben Jahre alt und einsichtsfähig, oder die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt |
| Tür schlägt durch Durchzug zu, das Glas bricht | Glasversicherung | Kein Sturm ab Windstärke 8, deshalb zahlt die Gebäudeversicherung nicht |
| Scheibe springt ohne Einwirkung, etwa durch Hitze | Glasversicherung; in der Mietwohnung der Vermieter | Der Mieter hat den Sprung nicht verursacht |
| Einbrecher schlägt Fenster oder Wohnungstür ein | Hausratversicherung des Bewohners | Einbruch oder Einbruchversuch ist nachweisbar |
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Wann ist eine kaputte Scheibe ein Versicherungsfall?
Für die Glasversicherung ist jeder Bruch der Scheibe ein Versicherungsfall, auch ein durchgehender Sprung. Für Gebäude- und Hausratversicherung ist Glasbruch allein kein Versicherungsfall: Sie zahlen nur, wenn ein versichertes Ereignis wie Sturm, Feuer, Leitungswasser oder Einbruch die Scheibe zerstört hat.
Bruch, Sprung, Kratzer: Was als Glasschaden zählt
Die Musterbedingungen des GDV für die Glasversicherung (AGlB 2016) entschädigen Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Eine gesprungene oder gerissene Scheibe ist damit versichert. Schäden an der Oberfläche oder am Rand dagegen nicht, selbst wenn die Scheibe danach ersetzt werden muss.
- Zerbrochene, gesprungene oder gerissene Fenster-, Tür- und Möbelscheiben
- Bruch durch eigenes Missgeschick, Durchzug, Hitze oder Spannung im Glas
- Kosten für die Notverglasung oder Notverschalung und für die Entsorgung der Scherben
- Schrammen, Kratzer und Muschelausbrüche an Oberfläche oder Kante
- Isolierglas, das zwischen den Scheiben beschlägt, weil der Randverbund undicht ist
- Scheiben, die schon beim Abschluss des Vertrags beschädigt waren
Die Ursache entscheidet über den Zahler
Welche Versicherung zahlt, hängt am Auslöser des Bruchs. Die Glasversicherung tritt zurück, wenn Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel die Scheibe zerstört haben und dafür eine andere Versicherung besteht. Sie zahlt also vor allem dort, wo Gebäude- und Hausratversicherung keine versicherte Gefahr finden.
- Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser am Fenster oder an der Haustür: Gebäudeversicherung des Eigentümers
- Einbruch in die Wohnung: Hausratversicherung des Bewohners, auch für die eingeschlagene Scheibe
- Eigenes Missgeschick, Durchzug, Hitzesprung: nur die Glasversicherung
- Ein anderer ist schuld: Haftpflichtversicherung des Verursachers
Sturm oder Durchzug: Wann der Wind zählt
Als Sturm gilt für Gebäude- und Hausratversicherung eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Reißt eine Böe darunter das Fenster auf oder knallt die Tür durch Durchzug zu, ist das kein Sturmschaden. Dann zahlt nur die Glasversicherung. Mehr zur Abgrenzung steht auf unserer Seite Sturmschaden: Wer zahlt?.
Scheibe von selbst gesprungen: Hitze und Spannung im Glas
Scheiben springen auch ohne Stoß, etwa durch starke Sonne, Heizkörper direkt dahinter oder Spannung im Glas. Das ist für Gebäude- und Hausratversicherung kein versichertes Ereignis. Die Glasversicherung zahlt, weil sie nicht nach der Ursache fragt. In der Mietwohnung muss der Vermieter die Scheibe ersetzen, denn Schäden durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).
Was zahlt welche Versicherung bei einer kaputten Scheibe?
Gebäude-, Hausrat- und Glasversicherung zahlen für Ihre eigenen Scheiben, die Haftpflichtversicherung für Scheiben anderer. Jede hat klare Grenzen. Hier stehen die Zuständigkeiten mit ihren Ausschlüssen und dem typischen Streitpunkt nebeneinander, danach die Regeln für Mietwohnung, Geschäft und Auto.
Scheibe am äußeren Gebäude kaputt: Wer zahlt?
Fensterscheiben, Balkontürscheiben oder Durchzugscheiben, die direkt zum Gebäude gehören, werden von der Gebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters abgesichert, allerdings nur, wenn der Schaden durch eine der versicherten Gefahren zustande gekommen ist. Das gilt auch für die Glasscheibe in der Haustür, der Eingangstür und der Terrassentür.
Das leistet die Gebäudeversicherung
- Sturm oder Hagel, ab Windstärke 8
- Feuer, also Brand, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser
- Folgeschäden, wenn Regen durch das zerbrochene Fenster eindringt
- Eigenes Missgeschick, Durchzug unter Windstärke 8 und Hitzesprünge
- Einbruchdiebstahl: Die eingeschlagene Scheibe zahlt die Hausratversicherung des Bewohners
- Vandalismus am Gebäude, wenn der Tarif ihn nicht ausdrücklich einschließt
Typischer Streitpunkt: die Ursache. War es Sturm, Durchzug oder ein Stoß? Notieren Sie Datum und Uhrzeit und fotografieren Sie Schäden in der Nachbarschaft. Ohne Nachweis eines Sturms lehnt der Versicherer den Glasschaden am Fenster ab, und ohne Glasversicherung bleiben Sie auf der Rechnung sitzen.
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Schäden durch andere Gefahren
Wenn der Schaden nicht durch eine dieser Gefahren entstanden ist, greift entweder eine Glasversicherung (wenn Sie den Schaden selbst herbeigeführt haben) oder eine Haftpflichtversicherung (wenn eine dritte Person, zum Beispiel der Nachbar, für den Schaden verantwortlich ist).
Wer ein Einfamilienhaus besitzt, sollte als Hauseigentümer eine Glasversicherung abschließen. Diese kann in der Regel als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, teilweise auch zusätzlich zur Hausratversicherung. Sie schützt vor allem große Flächen wie Wintergarten, Glasdach und bodentiefe Fenster.
Welche Versicherung zahlt bei Eigenverschuldung?
Wenn eine Scheibe im eigenen Haushalt durch Eigenverschulden beschädigt wird, sei es durch Sie selbst oder durch Ihre eigenen Kinder, hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Sie eine passende Versicherung abgeschlossen haben. Gebäude- und Hausratversicherung zahlen hier nicht, die Privathaftpflicht auch nicht, weil sie nur Schäden bei anderen ersetzt.
Diese Versicherung zahlt bei eigenen Schäden
- Glasversicherung als Zusatzbaustein: Die Glasversicherung ist ein sinnvoller Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Sie deckt Schäden an Glasscheiben, die durch Eigenverschuldung entstehen, unabhängig von der Ursache.
- Abgedeckt sind zum Beispiel: Fensterscheiben, Glastüren, Duschkabinen, Wintergärten, Glasplatten, Glastische oder Spiegelflächen, unabhängig von der Ursache.
- Beispiele: Ihre Kinder beschädigen beim Spielen die Fensterscheibe. Sie beschädigen eine Glastür in Ihrem Zuhause. Sie stoßen beim Umräumen einen Glastisch um.
- Brillengläser, Trinkgläser, Geschirr, Lampen und Handspiegel
- Displays von Fernseher, Monitor, Tablet und Smartphone
- Glaskeramik-Kochfelder und Scheiben aus Kunststoff, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart sind
Typischer Streitpunkt: Backofenscheibe und Ceranfeld. Nach den Musterbedingungen sind Platten aus Glaskeramik nur durch zusätzliche Vereinbarung versichert, viele Tarife schließen sie ein, manche nicht. Schauen Sie vor dem Schaden in den Versicherungsschein, ob Kochfeld und Ofenscheibe genannt sind.
Diese Versicherungen zahlen nicht bei eigenen Schäden
- Hausratversicherung: Die Hausratversicherung kommt für Schäden an beweglichen Gegenständen oder durch bestimmte Schadensursachen, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl, auf. Schäden an Fenstern, Türen oder Glastischen durch eigene Missgeschicke sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung gedeckt. Beispiel: Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn Sie beim Putzen versehentlich eine Fensterscheibe zerschlagen.
- Haftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie oder Ihre Kinder an fremdem Eigentum verursachen. Sie greift jedoch nicht bei Schäden, die an Ihrem eigenen Eigentum oder im eigenen Haushalt entstehen. Beispiel: Wenn Ihr Kind beim Spielen die Scheibe des Nachbarn beschädigt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Reparaturkosten, sofern Ihr Kind oder Sie dafür haften. Für Schäden im eigenen Haushalt greift sie nicht.
Hausratversicherung: Glas im Hausrat und Einbruchschäden
Die Hausratversicherung zahlt Glas, das zu Ihrem Hausrat gehört, etwa die Vitrine oder den Glastisch, wenn Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder ein Einbruch es zerstört hat. Schlägt ein Einbrecher Fenster oder Wohnungstür ein, übernimmt sie nach den Musterbedingungen auch die Reparatur dieser Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, beim Mieter wie beim Eigentümer.
- Glasmöbel, Spiegel und Bilderglas nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel
- Fenster, Balkontür und Wohnungstür, die bei Einbruch oder Einbruchversuch eingeschlagen wurden
- Vandalismus in der Wohnung nach einem Einbruch
- Kosten für provisorische Maßnahmen, damit die Wohnung wieder verschlossen ist
- Glasbruch durch eigenes Missgeschick, etwa der umgestoßene Glastisch
- Die geplatzte Backofenscheibe ohne Feuer oder andere versicherte Gefahr
- Fenster und Türen, die Sturm oder Hagel zerstört hat: Das ist Sache der Gebäudeversicherung
Typischer Streitpunkt: der Nachweis des Einbruchs. Die Hausratversicherung zahlt die eingeschlagene Scheibe nur, wenn Einbruchspuren vorliegen oder ein Einbruchversuch belegt ist. Rufen Sie deshalb die Polizei, fotografieren Sie Spuren am Rahmen und reichen Sie das Aktenzeichen mit der Schadenmeldung ein.
Privathaftpflicht: wenn Sie bei anderen eine Scheibe beschädigen
Zerbrechen Sie oder Ihre Kinder eine fremde Scheibe, zahlt die Privathaftpflichtversicherung, sofern Sie dafür haften. Bei der gemieteten Wohnung wird es eng: Nach den Musterbedingungen des GDV (AVB PHV) sind Glasschäden an Mietsachen ausgeschlossen, soweit sich der Mieter dagegen besonders versichern kann.
- Die Fensterscheibe des Nachbarn, die beim Fußball zu Bruch geht
- Die Glastür beim Gastgeber, gegen die Sie stolpern
- Glas in der Mietwohnung, wenn Ihr Tarif Glasschäden an Mietsachen ausdrücklich einschließt
- Fenster, Glastür oder Ofenscheibe der Mietwohnung in Tarifen nach Musterbedingungen
- Schäden durch Kinder unter sieben Jahren ohne Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn kein Zusatz vereinbart ist
- Eigene Scheiben und Scheiben im eigenen Haushalt
Typischer Streitpunkt: das Fenster der Mietwohnung. Viele Mieter gehen davon aus, dass die Haftpflicht jedes Missgeschick zahlt. Für Glas gilt das nur mit ausdrücklichem Einschluss. Steht er nicht im Versicherungsschein, zahlt eine Glasversicherung des Mieters oder der Mieter selbst.
Kind macht Scheibe beim Nachbarn kaputt: Wer haftet?
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder. Kinder unter sieben Jahren sind für einen Schaden nicht verantwortlich (§ 828 BGB), ältere nur, wenn sie die Folgen einsehen konnten. Die Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Haftet niemand, trägt der Nachbar den Schaden oder seine Glasversicherung.
- Kind ab sieben Jahren, das die Gefahr erkennen konnte: Das Kind haftet, die Privathaftpflicht der Eltern zahlt, wenn das Kind dort mitversichert ist
- Kind unter sieben Jahren, Eltern haben aufgepasst: keine Haftung; einige Tarife zahlen trotzdem über einen Zusatz für deliktunfähige Kinder
- Eltern haben die Aufsicht vernachlässigt: Die Eltern haften, ihre Privathaftpflicht zahlt
Besonderheiten bei Glasschäden in Mietwohnungen
In Mietwohnungen kann die Verantwortung für Glasschäden je nach Ursache und vertraglicher Vereinbarung unterschiedlich geregelt sein. Es ist daher wichtig, genau zu wissen, wer in welchem Fall für die Reparatur oder den Austausch einer kaputten Scheibe zuständig ist: der Mieter oder der Vermieter. Die grundsätzliche Verantwortung richtet sich danach, ob die beschädigte Scheibe ein fest verbauter Bestandteil der Wohnung ist oder nicht.
Wer trägt die Verantwortung: Mieter oder Vermieter?
- Der Vermieter ist zuständig für alle fest verbauten Bestandteile der Wohnung, wie Fenster, Türen oder Glastüren, wenn die Beschädigung durch äußere Einflüsse wie Sturm oder Hagel verursacht wurde. In solchen Fällen greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Dasselbe gilt für Scheiben, die ohne Zutun des Mieters springen.
- Der Mieter haftet für Schäden, die er selbst verursacht hat. Dazu zählt beispielsweise, wenn durch ein Missgeschick oder unsachgemäßen Umgang eine Fensterscheibe oder Tür beschädigt wird.
- Der Mieter haftet für Schäden an Scheiben, die nicht zur Mietsache gehören, sondern zum eigenen Inventar, etwa Ihr eigener Glastisch oder Ihre Glasvitrine. In solchen Fällen zahlt Ihre Hausratversicherung, falls der Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl verursacht wurde.
- Der Mieter haftet für Schäden, die Sie selbst oder andere Mitglieder Ihres Haushalts (einschließlich Ihrer Kinder) an Ihren eigenen Scheiben verursacht haben. Im Falle eines Eigenschadens oder eines Schadens an einer Mietsache greift nur eine gesonderte Glasversicherung als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung, es sei denn, Ihre Privathaftpflicht schließt Glas an Mietsachen ausdrücklich ein.
Experten-Tipp:
Scheibe am Mobiliar kaputt
„Mieter sollten bei beispielsweise einer kaputten Ofenscheibe im Mietvertrag nachschauen, ob der Ofen zur Mietsache gehört. In dem Fall muss der Schaden dem Vermieter gemeldet werden, der dann einen Glaser beauftragt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden ist.“
Darum ist der Mietvertrag wichtig
Im Mietvertrag können zusätzliche Regelungen getroffen werden, die den Umgang mit Glasschäden betreffen. Besonders häufig sind die folgenden drei Vereinbarungen. Bei Streit mit dem Vermieter über die Kosten hilft ein Mietrechtsschutz, wenn er vor dem Schaden bestand, mehr dazu auf unserer Seite Probleme mit dem Vermieter.
- Instandhaltungspflichten des Mieters: Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die kleinere Reparaturen (etwa bis zu einer festgelegten Summe) oder die regelmäßige Pflege von Fenstern und Türen dem Mieter auferlegen. Solche Klauseln sind nur dann wirksam, wenn sie klar definiert und rechtlich zulässig sind.
- Glasbruchversicherung: In einigen Mietverträgen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mieter eine Glasbruchversicherung abschließen sollen, um sich vor hohen Kosten zu schützen. Dies gilt insbesondere in Wohnungen mit vielen Glasflächen wie Wintergärten oder Glastüren.
- Haftungsregelungen bei Schäden: Mietverträge können auch Regelungen enthalten, die die Haftung des Mieters bei Schäden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung konkretisieren. Hier lohnt es sich, den Vertrag genau zu prüfen, da unklare oder zu weitgehende Regelungen unwirksam sein können.
Schaufensterscheibe kaputt: Was gilt für Geschäfte?
Eine eingeschlagene Schaufensterscheibe ist kein Fall für private Verträge. Nach einem Einbruch zahlt die Geschäftsinhaltsversicherung, wenn sie Glas einschließt. Für jeden anderen Bruch, auch durch Vandalismus ohne Einbruch, braucht der Betrieb eine gewerbliche Glasversicherung. Viele Gewerbemietverträge verpflichten den Mieter dazu. Hat ein Dritter die Scheibe zerstört, haftet er selbst.
Autoscheibe kaputt: Diese Regeln gelten für das Auto
Für Glas am Auto gelten eigene Regeln: Glasbruch zahlt die Teilkasko, ohne Rückstufung, aber mit Selbstbeteiligung. Welche Versicherung bei Steinschlag, Vandalismus oder einem fremden Verursacher zahlt, steht auf unserer Seite Autoscheibe kaputt: Wer zahlt?. Für das gemietete Fahrzeug gilt Scheibe am Mietwagen kaputt.
Was muss ich tun, damit die Versicherung zahlt?
Sechs Pflichten entscheiden über die Regulierung eines Glasschadens. Sie stehen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in jedem Vertrag. Wer sie verletzt, bekommt weniger oder nichts.
So melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung
1. Schaden mindern
Weitere Schäden abwenden, soweit zumutbar (§ 82 VVG): Splitter sichern, die Öffnung provisorisch mit Folie oder Pappe verschließen. Notverglasung und Notverschalung erstattet der Versicherer.
2. Unverzüglich melden
Ohne schuldhaftes Zögern (§ 30 VVG), telefonisch, online oder per E‑Mail, und zwar bei der zuständigen Versicherung aus der Übersicht in Kapitel 1. Bei Einbruch zusätzlich die Polizei.
3. Dokumentieren
Fotos der beschädigten Scheibe aus mehreren Perspektiven, dazu Rahmen, Umgebung und mögliche Einbruchspuren. Datum, Uhrzeit und Umfang schriftlich festhalten.
4. Ursache erläutern
Erklären Sie genau, wie der Schaden entstanden ist: Sturm, Einbruch, Durchzug oder Missgeschick. Die Ursache entscheidet, welche Versicherung zahlt. Übernehmen Sie gegenüber Dritten nicht vorschnell die Schuld.
5. Freigabe abwarten
Beauftragen Sie keine dauerhafte Reparatur, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Eigenmächtige Reparaturen ohne Freigabe können dazu führen, dass die Kosten nicht übernommen werden. Scherben und Rechnungen aufheben.
6. Mitwirken
Kostenvoranschlag des Glasers einholen, wenn verlangt, Gutachter empfangen, Unterlagen vorlegen. Sonst liegt eine Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG vor.
Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden
Ratgeber: Schäden mit der Handykamera dokumentieren
Wann zahlt die Versicherung nicht oder weniger?
Die häufigsten Ablehnungsgründe
- Glasbruch ohne versicherte Gefahr und keine Glasversicherung im Vertrag
- Kein Sturm nachweisbar, weil der Wind unter Windstärke 8 lag
- Glas der Mietwohnung, das die Privathaftpflicht ausschließt
- Kratzer, Kantenschäden oder blindes Isolierglas statt eines Bruchs
- Ceranfeld oder Kunststoffscheibe ohne ausdrückliche Vereinbarung
- Verspätete Meldung oder Reparatur vor der Freigabe
Grobe Fahrlässigkeit kürzt die Leistung
Das Fenster bleibt trotz Sturmwarnung offen und schlägt zu, die Tür wird bei Einbruchsgefahr nicht verschlossen: Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Ausnahme ist ein Tarif mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Bei verspäteter Meldung gilt dieselbe Quotenregel nach § 28 VVG.
Ohne passende Versicherung zahlen Sie selbst
Ist die Scheibe durch eigenes Missgeschick zerbrochen und besteht keine Glasversicherung, tragen Sie die Rechnung des Glasers selbst. Der Preis hängt an Größe, Glasart und Aufwand, Isolierglas und Sicherheitsglas kosten mehr als eine einfache Scheibe. Lassen Sie sich vor dem Auftrag einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.
Nach dem Schaden darf gekündigt werden
Nach der Regulierung haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG). Es gilt einen Monat lang, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Kündigt der Versicherer, ist ein neuer Vertrag schwieriger, weil Sie die Vorkündigung angeben müssen. Bitten Sie in diesem Fall darum, selbst kündigen zu dürfen.
Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wie sichere ich mich für die Zukunft ab?
Gegen den häufigsten Glasschaden, das eigene Missgeschick, hilft nur eine Glasversicherung. Ob sie sich lohnt, hängt an der Zahl und Größe Ihrer Glasflächen. Dazu kommen Gebäude- und Hausratversicherung für Sturm, Feuer, Leitungswasser und Einbruch.
Zusätzliche Glasversicherung
Die Glasversicherung gibt es als eigenen Vertrag oder als Zusatzbaustein zur Gebäude- oder Hausratversicherung. Eigentümer versichern damit die Gebäudeverglasung wie Fenster, Haustür und Wintergarten, Mieter die Scheiben ihrer Wohnung und ihre Möbelverglasung. Grundlage sind die Musterbedingungen des GDV, die Tarife weichen davon oft zugunsten der Kunden ab.
Für Eigentümer und Mieter sinnvoll
Eine zusätzliche Glasversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Sie besonders viele Glasflächen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung haben. Sie schützt Sie vor den Kosten für den Austausch von zerbrochenem Glas, auch wenn der Schaden nicht durch äußere Ereignisse wie Einbruch oder Sturm verursacht wurde.
Der große Vorteil: Eine Glasversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Dies bedeutet, sie übernimmt jeden Glasschaden, der nicht ausdrücklich im Vertrag von den Leistungen ausgenommen ist. Wurde im Vertrag also lediglich die Kostenübernahme bei beispielsweise kaputten Brillengläsern und Handy-Displays ausgeschlossen, wird die kaputte Ofenscheibe oder der zersprungene Glastisch übernommen.
Unser Berater Martin Hacker rät: „Glasschäden können je nach Ursache und Versicherungsart unterschiedlich geregelt werden. Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Eine zusätzliche Glasversicherung als Zusatzbaustein zur bestehenden Hausrat- oder Gebäudeversicherung kann sinnvoll sein, um Schadenursachen außerhalb von Naturgefahren oder Einbruch abzudecken, da diese als Allgefahrenversicherung jegliche Ursachen versichert.“
Wie schließe ich eine zusätzliche Glasversicherung ab?
Sie können eine zusätzliche Glasversicherung als Zusatzbaustein bei einer Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abschließen. Wenn Sie bereits eine entsprechende Absicherung haben, können Sie diese um den Zusatzbaustein Glasversicherung in der Regel ergänzen. Achten Sie darauf, dass alle Scheiben im Versicherungsschein bezeichnet sind, die Sie schützen wollen.
Darauf kommt es im Vertrag an
- Gebäude- und Mobiliarverglasung zusammen: Fenster, Türen, Wintergarten, Duschkabine, Glastisch, Vitrine und Spiegel
- Glaskeramik-Kochfeld, Backofenscheibe und Kunststoffscheiben ausdrücklich eingeschlossen
- Kran- und Gerüstkosten sowie Folien, Beschriftungen und Rahmen, bei großen oder hoch liegenden Scheiben
- Glas an Mietsachen in der Privathaftpflicht, wenn Sie zur Miete wohnen und keine Glasversicherung haben
- Schäden durch deliktunfähige Kinder in der Privathaftpflicht, damit der Nachbar nicht leer ausgeht
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit in Gebäude- und Hausratversicherung
Ratgeber: Gebäudeversicherung, was zahlt der Mieter?
Die häufigsten Fragen
Was muss ich sofort tun, wenn eine Scheibe zu Bruch geht?
Sorgen Sie zunächst für Sicherheit und sammeln Sie größere Scherben mit Handschuhen auf. Verschließen Sie die beschädigte Stelle provisorisch mit Folien oder Pappe, um Witterungseinflüsse und Einbruchrisiken zu vermeiden. Beauftragen Sie keinesfalls sofort eine Reparaturfirma, sondern informieren Sie stattdessen Ihre Versicherung, bevor Sie dauerhafte Maßnahmen durchführen lassen.
Wie melde ich einen Glasschaden meiner Versicherung?
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich, viele Versicherer haben enge Fristen für Schadenmeldungen. Melden Sie den Schaden telefonisch, online oder per E‑Mail. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos aus mehreren Perspektiven, halten Sie die Ursache schriftlich fest und erklären Sie genau, wie der Schaden entstanden ist. Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie eine Reparaturfirma beauftragen.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Fensterschäden?
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters deckt fest verbaute Fenster und Türen ab, aber nur bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Schäden durch andere Ursachen wie Eigenverschulden werden nicht abgedeckt, es sei denn, Sie haben einen Zusatzbaustein Glasversicherung. Ein von Einbrechern eingeschlagenes Fenster zahlt die Hausratversicherung des Bewohners.
Wer zahlt eine kaputte Scheibe?
Bei der Frage, wer für eine kaputte Scheibe aufkommen muss, kommt es erst einmal darauf an, wer welche Scheibe wie beschädigt hat. Ist eine Scheibe aus Eigenverschulden kaputtgegangen, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen, es sei denn, Sie haben eine Glasversicherung. Hat eine andere Person die Scheibe beschädigt, muss deren Haftpflichtversicherung kontaktiert werden. Ist eine Scheibe durch einen Sturm oder Hagel zu Bruch gegangen, kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters beziehungsweise Eigentümers auf.
Wer zahlt eine kaputte Scheibe in einer Mietwohnung?
Geht in einer Mietwohnung eine Scheibe kaputt, kommt je nach Ursache die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung für die Kosten auf. Unter Umständen ist der Zusatzbaustein Glasversicherung notwendig. Springt die Scheibe ohne Ihr Zutun, muss der Vermieter sie ersetzen.
Wann zahlt die Versicherung bei Glasbruch?
Die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung zahlen kaputte Scheiben grundsätzlich nur dann, wenn sie infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel kaputtgingen, die Hausratversicherung zusätzlich bei Einbruchdiebstahl. Glasversicherungen zahlen hingegen in der Regel bei allen Schadensursachen, die nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurden.
Wer zahlt bei einer kaputten Fensterscheibe?
Es hängt davon ab, wer die Fensterscheibe beschädigt hat und wie der Schaden entstanden ist. Wenn Sie die Fensterscheibe selbst beschädigen, etwa durch Unachtsamkeit, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen, außer Sie haben eine Glasversicherung abgeschlossen. Wenn spielende Kinder oder Besucher die Scheibe zerstören, haftet deren Haftpflichtversicherung; für Kinder haften die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei Glasschäden durch Einbruch zahlt die Hausratversicherung des Mieters oder Eigentümers. Schäden durch Sturm, Hagel oder einen umgestürzten Baum werden klassischerweise von der Gebäudeversicherung des Vermieters oder Eigentümers übernommen.
Wer repariert eine kaputte Fensterscheibe?
Fensterscheiben werden in der Regel von professionellen Glasern oder Fensterbauern repariert. Diese werden meist vom Vermieter oder Eigentümer beauftragt.
Wer zahlt, wenn mein Kind eine Scheibe kaputt gemacht hat?
Wenn das eigene Kind eine fremde Scheibe kaputt gemacht hat, haften Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB); Kinder ab sieben Jahren haften selbst, wenn sie die Gefahr erkennen konnten (§ 828 BGB). Wer bei seiner Haftpflichtversicherung den Familientarif gewählt hat, ist dann auf der sicheren Seite. Hat das Kind in den eigenen vier Wänden etwas beschädigt, hilft die Glasversicherung. Der Hintergrund: Die Glasversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung alle Schäden übernimmt, die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurden.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit Vermieter, Mieter oder Versicherung?
Wenn sich der Vermieter bei der Kostenübernahme der kaputten Scheibe querstellt, hilft ein Anwalt für Mietrecht. Dabei unterstützt Sie auch eine Mietrechtsschutzversicherung, die Sie allerdings rechtzeitig abgeschlossen haben müssen. Das Gleiche gilt umgekehrt auch für den Vermieter, bei Uneinigkeiten mit dem Mieter unterstützt ebenfalls der Anwalt oder die Vermieterrechtsschutzversicherung. Verweigert die Versicherung die Leistung, obwohl der Fall versichert ist, hilft der Versicherungsombudsmann oder ein Anwalt für Versicherungsrecht weiter.
Zahlt die Hausratversicherung eine geplatzte Backofenscheibe?
In der Regel nicht, denn ein Hitzesprung oder ein Stoß ist für die Hausratversicherung keine versicherte Gefahr. Zahlen kann eine Glasversicherung, wenn Glaskeramik und Ofenscheiben im Vertrag eingeschlossen sind. Gehört der Herd in der Mietwohnung zum Vermieter, melden Sie den Schaden dem Vermieter.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich als Mieter ein Fenster kaputt mache?
Nur, wenn Ihr Tarif Glasschäden an Mietsachen ausdrücklich einschließt. Die Musterbedingungen des GDV schließen Glas bei Mietsachschäden aus, soweit Sie sich dagegen gesondert versichern können. Ohne Einschluss zahlt eine Glasversicherung des Mieters oder Sie selbst.
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