Scheibe kaputt – Welche Versicherung ist zuständig?

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn eine Scheibe kaputt geht, ist es für Versicherung besonders wichtig, was für eine Scheibe wie und durch wen kaputt gegangen ist.
  • Sind Scheiben im Haus, der Wohnung oder am Mobiliar beschädigt, greift grundsätzlich die Glas­versicherung, welche im Rahmen der Hausrat- und/oder Gebäude­versicherung enthalten sein kann.
  • Hat jemand anderes eine Scheibe bei Ihnen beschädigt, kommt dessen Haftpflicht­­versicherung dafür auf.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherung bei einer kaputten Scheibe in der Wohnung oder am Gebäude zahlt, wann Mieter selbst verantwortlich sind und was bei kaputten Fensterscheiben zu beachten ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Scheibe kaputt: Darauf kommt es an
  2. Welche Scheibe ist kaputt?
  3. Wie ging die Scheibe kaputt?
  4. Scheibe in der Wohnung kaputt
  5. Scheibe am Gebäude kaputt (u.a. Fenster)
  6. Fazit

Scheibe kaputt: Auf diese 3 Faktoren kommt es an

3 Fragen sind wichtig, wenn die Kosten einer zerbrochenen Scheibe von der Versicherung übernommen werden sollen:

  1. Welche Scheibe ist zu Bruch gegangen?
  2. Wer hat die Scheibe zerbrochen?
  3. Wie ist der Schaden entstanden?

Überblick: Welche Versicherung zahlt was?

Im Folgenden finden Sie einen Überblick darüber, welche Versicherung grundsätzlich bei welchem Glasschaden verantwortlich ist.

SchadenVersicherung
Glasschäden am eigenen Gebäude oder am MobiliarGlas­versicherungen (Zusatz­versicherung, die häufig zusammen mit einer Hausrat­versicherung und/oder Gebäude­versicherung abgeschlossen wird)
Glasschäden, die man selbst bei Dritten verursacht hatHaftpflicht­versicherung
Glasschäden, die der eigene Hund bei Dritten verursacht hatHunde­haftpflicht­versicherung
Schäden am AutoglasVollkasko­versicherungen (als Teil der Kfz-Versicherung)
Schäden am eigenen SmartphoneHandy­versicherung

Überblick: Häufige Glasschäden

In diesem Beitrag geben wir Ihnen nähere Informationen zu bestimmten Glasschäden und was es dabei zu beachten gibt. Klicken Sie auf das Szenario, welches Ihrem Fall am ehesten entspricht, um direkt zum Textabschnitt zu gelangen.

Welche Scheibe ist zu Bruch gegangen?

Zunächst ist wichtig, welche Scheibe genau kaputt gegangen ist. Je nach Scheibe ist eine andere Versicherung für die Kostenübernahme zuständig.

Icon Auto

Frontscheibe des Autos

Bei einer gesprungenen Frontscheibe des Autos springt die Vollkasko­versicherung ein – ein klarer Fall.

Icon Smartphone

Defektes Handy-Display

Ebenso wie bei einem defekten Handy-Display, bei dem die Handy­versicherung zuständig ist.

Icon gelber Sessel

Glasschäden an Mietwohnung

Wenn in der Wohnung bzw. Mietwohnung eine Scheibe kaputt geht, kommt in erster Linie die Glas­versicherung für die Kosten auf. Mehr dazu im Abschnitt „Scheibe in der Wohnung kaputt“ .

Icon Hochhaus

Glasschäden an einem Gebäude

Bei Glasschäden an einem Gebäude sieht es allerdings schon etwas anders aus. Hier können sowohl die Glas­versicherung als auch die Gebäude­versicherung ins Spiel kommen. Im besten Falle hat man diese in Kombination miteinander und beim gleichen Versicherer abgeschlossen. Mehr dazu im Abschnitt „Scheibe am Gebäude kaputt .“

Wie und durch wen ging die Scheibe zu Bruch?

Neben der Frage, wer für den Schaden verantwortlich ist, ist auch wichtig, wie die Scheibe zu Bruch gegangen ist:

  • Hat die Balkontür zum Beispiel durch einen heftigen Sturm einen tiefen Riss bekommen, ist grundsätzlich die Gebäude­versicherung zuständig.
  • Hat man selbst die Tür mit zu großer Wucht zugeschlagen, kommt womöglich die Glas­versicherung ins Spiel, die häufig in Kombination mit einer Gebäude- oder Hausrat­versicherung abgeschlossen wird.
  • Hat wiederum der Nachbar oder eine andere haushaltsfremde Person die Scheibe beschädigt, ist die Haftpflicht­versicherung des Schadenverursachers der erster Ansprechpartner.

Wer die Kosten nach Schäden durch einen Sturm übernimmt, erfahren Sie hier:

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Icon Glühbirne

Wussten Sie das?

Wenn im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich eine gewerbliche oder eine teilgewerbliche Nutzung vereinbart ist, kommt die Gebäude­versicherung ausschließlich für Sachschäden auf, die zum privat genutzten Wohnraum gehören. Bei einer gemischten Nutzung sollten Sie darauf achten, dass dies im Vertrag auch so festgehalten ist.

Mein Kind hat eine Scheibe kaputt gemacht

Wenn das eigene Kind eine Scheibe kaputt gemacht hat, gilt auch hier: Eltern haften für ihre Kinder. Wer bei seiner Haftpflicht­versicherung den Familientarif gewählt hat, ist auf der sicheren Seite. Hat das Kind in den eigenen vier Wänden etwas beschädigt, hilft die Glas­versicherung. Der Hintergrund: Die Glas­versicherung ist eine Allgefahren­versicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung alle Schäden übernimmt, die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurden.

Prüfen Sie Ihre Haftpflicht­versicherung!

Schauen Sie in den Unterlagen Ihrer Haftpflicht­versicherung nach, ob Ihre Kinder auch wirklich mitversichert sind. Bei bestehenden Verträgen ist es in der Regel kein Problem, den Versicherungsschutz auf die Kinder auszuweiten. Wählen Sie dafür einfach die Tarifvariante „mit Kind(ern)“ aus. Häufig ist dies für eine sehr geringe Summe möglich. Sie können auch direkt eine Familien­haftpflicht­versicherung abschließen, um sicherzugehen, dass wirklich alle Familienmitglieder abgesichert sind.

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Scheibe in der Wohnung kaputt: Wer zahlt?

Wann ich mich als Mieter kümmern muss

Mieter müssen nicht für jeden Schaden selbst aufkommen, der in ihrer Wohnung entstanden ist. Es sei denn:

  • Der Schaden wurde vom Mieter fahrlässig herbeigeführt
  • Die Scheibe gehört nicht zur Mietsache
Icon Vertrag

Wann sich der Vermieter bzw. Eigentümer kümmern muss

Bei einem „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Wohnung und der Mietsachen ist der Vermieter für Schäden zuständig. Das gilt grundsätzlich auch für eine zerbrochene Scheibe. Vermieter bzw. Eigentümer müssen u. a. beachten, welche Scheibe zerstört wurde und wie der Schaden zustande gekommen ist. Eine kaputte Scheibe aufgrund von Sturm und co. ist beispielsweise Sache des Vermieters. Je nachdem können sie sich an die Gebäude­versicherung oder die Glas­versicherung wenden. Lesen Sie dazu die folgenden Abschnitte.

Scheibe am Mobiliar kaputt

Mieter sollten bei beispielsweise einer kaputten Ofen-Scheibe im Mietvertrag nachschauen, ob der Ofen zur Mietsache gehört. In dem Fall muss der Schaden dem Vermieter gemeldet werden, der dann einen Glaser beauftragt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden ist.


Eigentümer sollten auf Glas­versicherung setzen

Eigentümer können bei kaputten oder zerstörten Gläsern, die nicht auf Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser zurückzuführen sind, auch hier auf ihre Glas­versicherung setzen. Die Glas­versicherung wird häufig zusammen mit der Gebäude­versicherung abgeschlossen, ist aber auch separat erhältlich.

Der große Vorteil: Eine Glas­versicherung ist eine sogenannte Allgefahren­versicherung. Dies bedeutet, sie übernimmt jeden Glasschaden, der nicht ausdrücklich im Vertrag von den Leistungen ausgenommen ist. Wurde im Vertrag also lediglich die Kostenübernahme bei z. B. kaputten Brillengläsern und Handy-Displays ausgeschlossen, wird die kaputte Ofenscheibe oder der zersprungen Glastisch übernommen.

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Scheibe am Gebäude kaputt: Wer zahlt?

Das leistet die Gebäude­versicherung

Scheiben, die direkt zum Gebäude gehören, werden von der Gebäude­versicherung abgesichert – allerdings nur, wenn der Schaden durch eine der folgenden Gefahren zustande gekommen ist:

  • Sturm oder Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasser
Dies gilt für beispielsweise folgende Scheiben am Gebäude
  • Fensterscheiben
  • Scheiben an der Balkontür
  • Durchzugscheiben

Schäden durch andere Gefahren

Wenn der Schaden nicht durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstanden ist, greift entweder eine Glas­versicherung (wenn man den Schaden selbst herbeigeführt hat) oder eine Haftpflicht­versicherung (wenn eine dritte Person, zum Beispiel der Nachbar, für den Schaden verantwortlich ist).

Fensterscheibe kaputt: Welche Versicherung zahlt?

Wie auch bei anderen Scheiben, die in diesem Beitrag beschrieben werden, kommt es zunächst darauf an, wer die Fensterscheibe kaputt gemacht hat und wie der Schaden entstanden ist. Demnach sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Sie selbst haben die Fensterscheibe kaputt gemacht

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Beispielsweise durch Unachtsamkeit. Sie müssen sich selbst um die Kostenübernahme kümmern und können sich unter Umständen an Ihre Haftpflicht­versicherung oder an Ihre Hausrat­versicherung bzw. Glas­versicherung wenden, falls vorhanden.

Jemand Drittes hat die Fensterscheibe kaputt gemacht

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Beispielsweise spielende Kinder oder Personen, die zu Besuch bei Ihnen sind. In einem solchen Fall muss sich der Schadensverursacher an seine Haftpflicht­versicherung wenden – bei Kindern haften die Eltern und somit springt die Haftpflicht der Eltern ein.

Fensterscheibe ging durch Einbruch kaputt

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Wurde in die Wohnung oder das Haus eingebrochen und ging dabei die Fensterscheibe zu Bruch, gibt es 2 Optionen:

  1. Der Vermieter bzw. Eigentümer hat eine Gebäude­versicherung, die Einbruch mitversichert.
  2. Der Mieter oder Eigentümer hat eine leistungsstarke Hausrat­versicherung, die Schäden durch Einbruch mitversichert und dabei Bauelemente wie Fenster mit einschließt.

Fensterscheiben durch Naturgewalten zerstört

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Wurde die Fensterscheibe durch einen Sturm oder Hagelsturm oder durch einen Baum zerstört, der bei zu starkem Wind durch das Fenster gebrochen ist, muss sich der Vermieter bzw. Eigentümer kümmern. Schäden durch Naturgewalten – zumindest durch Sturm und Hagel – sind klassischerweise von der Gebäude­versicherung abgedeckt.

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Fazit

Geht eine Scheibe in Haus oder Wohnung kaputt, muss erst einmal geklärt werden, welche Scheibe genau durch wen und wie zu Bruch gegangen ist. Dann kann bestimmt werden, wer sich jetzt genau kümmern muss und welche Versicherung für die Kostenübernahme aufkommt. Grundsätzlich können es je nach Sachlage eine der folgenden sein:

  • Gebäude­versicherung
  • Glas­versicherung
  • Hausrat­versicherung
  • Haftpflicht­versicherung

Wer hilft bei Streitigkeiten mit Vermieter, Mieter oder Versicherung?

Wenn sich der Vermieter bei der Kostenübernahme der kaputten Scheibe querstellt, hilft ein Anwalt für Mietrecht. Dabei unterstützt Sie auch eine Miet­rechtsschutz­versicherung, die Sie allerdings rechtzeitig abgeschlossen haben müssen. Das gleiche gilt umgekehrt auch für den Vermieter. Bei Uneinigkeiten mit dem Mieter unterstützt ebenfalls der Anwalt oder die Vermieter­rechtsschutz­versicherung.

Zeigt sich dagegen die Versicherung uneinig und verweigert die Leistung, obwohl der Fall versichert ist, hilft der unabhängige Versicherungs­ombudsmann oder ein Anwalt für Versicherungs­recht weiter.

Die häufigsten Fragen zum Thema Scheibe kaputt

Wer zahlt eine kaputte Scheibe?

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Wer für eine kaputte Scheibe aufkommen muss, kommt erst einmal darauf an, wer welche Scheibe wie kaputt gemacht hat. Ist eine Scheibe aus Eigenverschulden kaputt gegangen, muss man die Kosten selbst übernehmen – es sei denn, man hat eine Glas­versicherung oder wenn die Scheibe zur Mietsache gehört, kommt evtl. die Haftpflicht­versicherung auf. Hat eine andere Person die Scheibe kaputt gemacht, muss dessen Haftpflicht­versicherung kontaktiert werden. Ist eine Scheibe durch einen Sturm oder Hagel zu Bruch gegangen, kommt die Gebäude­versicherung des Vermieters bzw. Eigentümers auf.

Wer zahlt eine kaputte Scheibe in einer Mietwohnung?

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Geht in einer Mietwohnung eine Scheibe kaputt, kommt je nach Ursache die Haftpflicht­versicherung oder die Gebäude­versicherung für die Kosten auf. Als Mieter müssen Sie eine kaputte Scheibe nur selbst bezahlen, wenn die Scheibe nicht zur Mietsache gehört. Für Scheiben innerhalb des Wohnraumes ist eine Glas­versicherung zuständig.

Wann zahlt Versicherung bei Glasbruch?

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Die Hausrat­versicherung und die Gebäude­versicherung zahlen kaputte Scheiben grundsätzlich nur dann, wenn sie infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel oder Einbruchdiebstahl kaputt gingen. Glas­versicherungen zahlen hingegen in der Regel bei allen Schadensursachen, die nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurden.

Wer repariert eine kaputte Fensterscheibe?

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Fensterscheiben werden in der Regel von professionellen Glasern oder Fensterbauern repariert. Diese werden meist vom Vermieter oder Eigentümer beauftragt.

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Katharina Burnus
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