Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken­versicherung 2026

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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) berechnet werden. 2026 liegt sie bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
  • Verdienen Sie weniger als 69.750 € im Jahr, ändert die BBG für Sie nichts: Ihr voller Bruttolohn zählt zur Beitragsberechnung.
  • Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung liegt 2026 bei 1.017,19 € im Monat (Kranken­versicherung), Angestellte tragen davon rund 508,59 € selbst.
  • Die BBG der GKV ist auch für Privatversicherte relevant: Sie bestimmt den Höchstbeitrag im Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses – nicht aber den regulären PKV-Beitrag.
  • Die BBG ist nicht die Versicherungspflicht­grenze und nicht die BBG in der Renten- und Arbeitslosen­versicherung.

Ein Grenzwert, drei völlig unterschiedliche Wirkungen …

Auf Ihrer Gehaltsabrechnung taucht die Beitragsbemessungsgrenze nie auf – und trotzdem entscheidet sie mit, wie viel von Ihrem Brutto an die Krankenkasse geht. Für die meisten Menschen ändert sie nichts, für Gutverdiener deckelt sie den Beitrag nach oben, und selbst als Privatversicherter spüren Sie sie beim Arbeitgeberzuschuss. 2026 liegt sie bei 69.750 Euro im Jahr, der Höchstbeitrag zur Kranken­versicherung überschreitet damit erstmals 1.000 Euro im Monat. Das klingt technisch, hat aber sehr konkrete Folgen für Ihr Netto. Wir erklären Ihnen, was die Grenze ist, für wen sie zählt und wo sie mit der privaten Kranken­versicherung zusammenhängt.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

Das ist neu in 2026

Neue Grenzwerte: Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung wurde für 2026 auf 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat) angehoben. → Mehr dazu im Abschnitt „Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?“

Icon Kalender

Höherer Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 Prozent. → Mehr dazu im Abschnitt „Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?“

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) berechnet werden. 2026 liegt die BBG bei 69.750 Euro im Jahr, was 5.812,50 Euro im Monat entspricht (Quelle: BMAS). Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.


So funktioniert die Deckelung

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung hängt vom Einkommen ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (Quelle: SGB V § 241). Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt (Quelle: vdek).

Je höher das Einkommen, desto höher grundsätzlich der Beitrag. Allerdings können die Beiträge nicht beliebig steigen. Das Einkommen wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 223 (3)). Überschreitet ein hohes Einkommen die BBG, wird nur dieser Grenzwert zur Berechnung herangezogen. Der Teil des Einkommens darüber bleibt beitragsfrei.

Icon Straßensperre

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Steigen die Bruttoverdienste, hebt sich also auch die BBG.

Keine BBG in der privaten Kranken­versicherung

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Nur für die gesetzliche Kranken­versicherung ist eine festgelegt. Für Privatversicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze dennoch relevant, weil sie die Beitragshöhe für den Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses beeinflusst.

Icon Achtung

Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße

Der Beitragsbemessungsgrenze steht in der gesetzlichen Kranken­versicherung ein Mindesteinkommen gegenüber. Grundlage dafür ist die Bezugsgröße – ein amtlicher Rechenwert aus dem Sozial­versicherungsrecht, der 2026 bei 3.955 Euro im Monat liegt (Quelle: GKV-Spitzenverband).

Ein Drittel dieser Bezugsgröße ergibt das fiktive Mindesteinkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte wie ältere Studenten und Selbständige. Es beträgt 2026 1.318,33 Euro im Monat. Daraus resultiert ein Mindestbeitrag zur Kranken­versicherung von 192,48 Euro im Monat (14,6 Prozent von 1.318,33 Euro)*.

*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und ohne Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung.


Wer profitiert von der BBG?

Vorteile durch die Beitragsbemessungsgrenze haben vor allem Gutverdiener, da sie ohne diese Grenze höhere Beiträge zahlen würden. Auf die Beiträge von Normal- und Geringverdienern hat die BBG keine nennenswerten Auswirkungen.

Auch das Krankengeld ist über die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Gutverdiener oberhalb der Grenze einen Teil ihrer laufenden Kosten bei Krankheit selbst tragen können.

Experten-Tipp:
Die BBG ist kein Steuergeschenk für Reiche – sie schützt vor dem Gegenteil

„Bei der Beitragsbemessungsgrenze fällt schnell das Wort Ungerechtigkeit, weil Einkommen über 5.812,50 Euro beitragsfrei bleibt. Der Blick dahinter lohnt sich: Auch die spätere Leistung, etwa das Krankengeld, ist gedeckelt. Wer über der Grenze verdient, zahlt weniger ein – bekommt im Ernstfall aber auch nicht mehr. Prüfen Sie deshalb, ob eine private Absicherung diese Lücke schließt.“

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Für wen ist die BBG wichtig? Ein kurzer Wegweiser

Die Beitragsbemessungsgrenze betrifft drei Lesergruppen unterschiedlich. Diese kurze Einordnung führt Sie direkt zum passenden Abschnitt.

  • Sie sind gesetzlich versichert und wollen Ihren Beitrag verstehen? Entscheidend ist, ob Ihr Einkommen über 69.750 Euro im Jahr liegt.
  • Sie überlegen, in die private Kranken­versicherung zu wechseln? Darüber entscheidet nicht die BBG, sondern die Versicherungspflicht­grenze von 77.400 Euro im Jahr.
  • Sie sind bereits privat versichert? Ihr PKV-Beitrag hängt nicht direkt von der BBG ab – sie bestimmt aber Ihren maximalen Arbeitgeberzuschuss.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?

2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung bei 69.750 Euro im Jahr, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.812,50 Euro entspricht (Quelle: BMAS). Sie gilt gleichermaßen für die soziale Pflege­versicherung.

Die BBG wird anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter festgelegt. Mit steigenden Verdiensten hebt sich also auch die Beitragsbemessungsgrenze an – deshalb wird sie fast jedes Jahr angepasst.


Entwicklung und aktuelle Höhe der BBG (2017 bis 2026)

JahrBBG Kranken­versicherung (Jahr)BBG Kranken­versicherung (Monat)
202669.750 €5.812,50 €
202566.150 €5.512,50 €
202462.100 €5.175,00 €
202359.850 €4.987,50 €
202258.050 €4.837,50 €
202158.050 €4.837,50 €
202056.250 €4.687,50 €
201954.450 €4.537,50 €
201853.100 €4.425,00 €
201752.200 €4.350,00 €
Quelle: Deutsche Renten­versicherung

Werte 2026 auf einen Blick

Diese Kennzahlen fasst die wichtigsten Grenzwerte für 2026 zusammen – nützlich für Schnellleser und die Lohnabrechnung.

Kennzahl 2026MonatJahr
BBG Kranken- und Pflege­versicherung5.812,50 €69.750 €
Versicherungspflicht­grenze (JAEG)6.450,00 €77.400 €
BBG Renten- und Arbeitslosen­versicherung8.450,00 €101.400 €
Höchstbeitrag Kranken­versicherung (14,6 % + 2,9 %)1.017,19 €
Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur KV508,59 €
Quelle: BMAS

Was sind beitragspflichtige Einnahmen?

Die Einnahmen, die zur Berechnung der Sozial­versicherungsbeiträge herangezogen werden, bezeichnet der Gesetzgeber als beitragspflichtige Einnahmen. Dazu zählen:

  • Arbeitsentgelt aus ­versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Rente aus gesetzlicher Renten­versicherung und vergleichbare Einnahmen
  • Arbeitseinkommen, das neben der Rente erzielt wird

Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind voll beitragspflichtig, solange sie nicht zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze führen. Der Arbeitgeber berechnet dann für den Monat der Einmalzahlung, wie sich die Beiträge verändern.


Rechenbeispiel: So wirkt sich die BBG aus

Welchen Effekt die Beitragsbemessungsgrenze auf die Beiträge hat, zeigt ein vergleichendes Beispiel. Person A verdient 4.000 Euro brutto im Monat, Person B verdient 6.000 Euro. Bei Person A werden die vollen 4.000 Euro herangezogen. Bei Person B wird nur die BBG von 5.812,50 Euro berücksichtigt.

BeispielMonatliches EinkommenZur Beitragsberechnung herangezogenMonatlicher Krankenkassenbeitrag (14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag = 17,5 %)
Person A4.000 €4.000 €700,00 €
Person B6.000 €5.812,50 € (BBG)1.017,19 €

Bei Person A wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze nicht aus – der volle Verdienst zählt. Person B profitiert dagegen: Statt 1.050 Euro (17,5 Prozent von 6.000 Euro) fallen nur 1.017,19 Euro an (17,5 Prozent von 5.812,50 Euro). Beide teilen sich den Beitrag je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Person B zahlt als Angestellter damit einen Eigenanteil von rund 508,59 Euro statt 525 Euro.


Was passiert bei Mehrfachbeschäftigung?

Wenn Arbeitnehmer mehrere Jobs haben, bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unberührt. Bei Mehrfachbeschäftigung werden die Einkommen für die Berechnung so gekürzt, dass sie in der Summe die BBG nicht überschreiten. Die Beiträge verteilen sich dann anteilig auf die verschiedenen Jobs.

Icon Person mit Pfeilen

Beitragslogik: pflichtversichert, freiwillig oder selbständig?

Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für alle gesetzlich Versicherten gleich – welche Einkünfte aber bis zur BBG herangezogen werden, hängt vom Versichertenstatus ab. Hier lohnt der genaue Blick, weil viele diese Unterscheidung nicht kennen.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern zählt für den Krankenkassenbeitrag nur das Arbeitsentgelt. Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder private Renten bleiben außen vor. Maßgeblich ist allein der Bruttolohn – und zwar bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat.

Icon Angestellte Mann und Frau

Freiwillig gesetzlich Versicherte

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist die Beitragsgrundlage breiter. Hier zieht die Krankenkasse grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit heran – dazu gehören auch Kapitalerträge, Miet- und Renteneinkünfte – bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Quelle: SGB V § 240). Wer neben dem Gehalt hohe Zusatzeinkünfte hat, zahlt also unter Umständen mehr als ein Pflichtversicherter mit gleichem Lohn.

Icon Person im Vordergrund

Selbständige

Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, tragen ihren Beitrag allein – es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Auch bei ihnen werden alle Einkunftsarten bis zur BBG berücksichtigt. Erreicht das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, zahlen sie den vollen Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung aus eigener Tasche.

Icon Person am Schreibtisch

Genau an dieser Schwelle wird für viele Selbständige und Gutverdiener die private Kranken­versicherung als Alternative interessant, weil der PKV-Beitrag nicht am Einkommen hängt. Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt aber stark vom Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab.

Experten-Tipp:
Für Selbständige ist die BBG oft der teuerste Grenzwert überhaupt

„Angestellte teilen den Höchstbeitrag mit dem Arbeitgeber – Selbständige zahlen ihn allein. An der Beitragsbemessungsgrenze sind das über 1.200 Euro im Monat für Kranken- und Pflege­versicherung. Genau hier lohnt der ehrliche Kassensturz: Ab dieser Schwelle ist die PKV häufig günstiger, aber nicht für jeden. Wir rechnen Ihnen beide Wege durch – für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.“

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An der Beitragsgrenze prüfen: Lohnt sich für Sie die private Kranken­versicherung?

Wenn Sie als Selbständiger oder Gutverdiener den Höchstbeitrag allein tragen, ist der Vergleich mit der PKV oft eine Rechnung wert. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und zu welchen Konditionen sich ein Wechsel in Ihrer Situation rechnet. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Persönliche Einschätzung statt Pauschal­versprechen
  • Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag
  • Klare Rechnung: GKV-Höchstbeitrag gegen möglichen PKV-Beitrag
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Höchstbeitrag 2026 inklusive Pflege­versicherung

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung liegt 2026 bei 1.017,19 Euro im Monat (Quelle: rebmann-research). Er ergibt sich aus 17,5 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Erstmals liegt dieser Höchstbeitrag über 1.000 Euro.

Dieser Wert umfasst nur die Kranken­versicherung. Hinzu kommt der Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung, der ebenfalls auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird.


So setzt sich der Gesamt-Höchstbeitrag zusammen

Der Pflege­versicherungsbeitrag liegt 2026 bei 3,6 Prozent, für Kinderlose kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu (Quelle: SGB XI § 55). Bezogen auf die BBG von 5.812,50 Euro ergibt das folgende monatliche Höchstbeiträge:

Beitragsteil 2026SatzHöchstbeitrag im Monat
Kranken­versicherung (mit Ø-Zusatzbeitrag)17,5 %1.017,19 €
Pflege­versicherung (mit Kindern)3,6 %209,25 €
Pflege­versicherung (kinderlos, ab 23 Jahren)4,2 %244,13 €

Für einen kinderlosen Versicherten summiert sich der Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung damit auf rund 1.261 Euro im Monat. Angestellte teilen sich Kranken- und Pflegeanteil grundsätzlich mit dem Arbeitgeber; den Kinderlosenzuschlag in der Pflege­versicherung tragen sie allein.

BBG und private Kranken­versicherung

Steigt mein PKV-Beitrag mit der BBG?

Nein – der reguläre Beitrag in der privaten Kranken­versicherung hängt nicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Anders als in der GKV ist der PKV-Beitrag nicht einkommensabhängig. Steigt die BBG, steigt Ihr PKV-Beitrag dadurch also nicht.

Die Höhe des PKV-Beitrags wird durch andere Faktoren bestimmt:

  • Struktur und Leistungsumfang des Tarifs
  • Kostenstruktur des Versicherers
  • Gesundheitszustand und Eintrittsalter des Versicherten
  • Vereinbarte Selbstbehalte

Indirekt wirkt die BBG aber doch: Sie deckelt den Höchstbeitrag im Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Für privatversicherte Angestellte ist das sogar eine gute Nachricht – steigt die BBG, steigt auch der maximale Zuschuss des Arbeitgebers.

Auswirkungen auf den Basistarif

Jede private Kranken­versicherung muss einen sogenannten Basistarif anbieten, dessen Leistungen in etwa denen der gesetzlichen Kranken­versicherung entsprechen. Er richtet sich zum Beispiel an Privatversicherte, die aus finanziellen Gründen ihren regulären Beitrag nicht mehr zahlen können.

Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht überschreiten (Quelle: VAG § 152). Maßgeblich für diese Deckelung ist der Kranken­versicherungs-Höchstbeitrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt und 2026 bei 1.017,19 Euro liegt (Pflegeanteil kommt gegebenenfalls hinzu).

Icon Pfeile nach oben

Wer sich näher anschaut, für wen dieser Auffangtarif gedacht ist und welche Leistungen er umfasst, findet die Details auf unserer Seite zum Basistarif der PKV.


Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss

Privat versicherte Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken­versicherung – wie gesetzlich Versicherte auch. Die maximale Höhe dieses Zuschusses ist mit der in der GKV identisch und hängt direkt von der Beitragsbemessungsgrenze ab.

Der maximale Beitrag zur Kranken­versicherung liegt auch bei privatversicherten Angestellten bei 17,5 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro, also bei 1.017,19 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt hiervon die Hälfte, das sind 508,59 Euro im Monat.

Icon Bezahlen Geldschein

Ob dieser Arbeitgeberzuschuss zur PKV korrekt berechnet und ausgezahlt wird, prüfen wir in der Beratung mit – ein Punkt, an dem Privatversicherte in der Praxis oft Geld verschenken, weil der Höchstzuschuss falsch angesetzt wird.

Ihren PKV-Beitrag und Arbeitgeberzuschuss persönlich prüfen lassen

Wie hoch Ihr PKV-Beitrag wirklich ausfällt und ob Ihr Arbeitgeberzuschuss korrekt angesetzt ist, lässt sich nur an Ihrer konkreten Situation beurteilen. Wir prüfen beides für Sie – kostenfrei und ohne Verpflichtung. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.

  • Prüfung, ob Ihr Arbeitgeberzuschuss voll ausgeschöpft ist
  • Realistischer Beitrag statt Lockangebot
  • Ein fester Ansprechpartner, der im Leistungsfall an Ihrer Seite bleibt
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Nicht verwechseln: Versicherungspflicht­grenze und BBG in der Renten­versicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze wird leicht mit zwei anderen Grenzwerten verwechselt. Beide haben eine völlig andere Funktion.

Versicherungspflicht­grenze 2026: 77.400 Euro

Die Versicherungspflicht­grenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) bestimmt, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert bleibt oder sich privat versichern darf. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (Quelle: BMAS).

Der Unterschied auf den Punkt gebracht:

  • Die BBG bestimmt, wie viel ein gesetzlich Versicherter maximal zahlt.
  • Die Versicherungspflicht­grenze bestimmt, ob ein Arbeitnehmer überhaupt in die private Kranken­versicherung wechseln darf. Ein Wechsel ist möglich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt.

Welche Voraussetzungen der PKV neben dem Einkommen noch erfüllt sein müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Ausblick:
Versicherungspflicht­grenze 2027

Für 2027 ist mit einer weiteren Anhebung der Versicherungspflicht­grenze zu rechnen, da sie jährlich an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Ein Wechsel in die private Kranken­versicherung dürfte damit erst ab einem höheren Einkommen möglich sein. Konkrete Werte legt die Bundesregierung voraussichtlich im Herbst 2026 per Verordnung fest – wir aktualisieren diese Seite, sobald sie amtlich feststehen.


BBG in der Renten- und Arbeitslosen­versicherung: 101.400 Euro

Die Renten- und Arbeitslosen­versicherung arbeitet mit einer eigenen Beitragsbemessungsgrenze (Quelle: Sozialgesetzbuch VI, § 159, Sozialgesetzbuch III, § 341 Abs. 4). Sie funktioniert nach demselben Prinzip: Beiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben, darüber fallen keine an.

Diese Grenze liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro im Monat, also 101.400 Euro im Jahr (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West entfällt seit 2025.

Mit uns die ideale private Kranken­versicherung finden

Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen. Wir finden für Sie eine kostengünstige und leistungsstarke private Kranken­versicherung. Unsere Beratung ist kostenfrei:

  • Persönlicher Tarif- und Beitragsvergleich mehrerer Anbieter
  • Persönliche Begleitung im Leistungsfall
  • Immer ein direkter Ansprechpartner
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Die häufigsten Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken­versicherung

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken­versicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) erhoben werden. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026?

Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung bei 69.750 Euro, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.812,50 Euro entspricht.

Bei welchem Jahresgehalt sind Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert?

Wer als Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflicht­grenze übersteigt, kann sich privat versichern. Diese Grenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Sie ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch.

Was passiert bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze?

Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt beitragsfrei. Für den Teil des Bruttolohns, der über 5.812,50 Euro im Monat liegt, fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung mehr an. Der Beitrag wird bei der BBG gedeckelt.

Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflicht­grenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung berechnet werden (2026: 69.750 Euro). Die Versicherungspflicht­grenze bestimmt, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die private Kranken­versicherung möglich ist (2026: 77.400 Euro).

Steigt mein PKV-Beitrag, wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt?

Nein. Der reguläre Beitrag in der privaten Kranken­versicherung ist nicht einkommensabhängig und hängt daher nicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Eine steigende BBG erhöht aber den maximalen Arbeitgeberzuschuss, was privatversicherte Angestellte tendenziell entlastet.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag zur Kranken­versicherung 2026 inklusive Pflege?

Der Höchstbeitrag zur Kranken­versicherung liegt 2026 bei 1.017,19 Euro im Monat. Hinzu kommt der Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung. Für Kinderlose summiert sich der Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung auf rund 1.261 Euro im Monat.

Gilt die Beitragsbemessungsgrenze für das Brutto- oder Nettoeinkommen?

Die Beitragsbemessungsgrenze bezieht sich auf das Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist das beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt, nicht der Nettolohn.

Wie wirkt sich die BBG auf die Höhe der Krankenkassenbeiträge aus?

Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kann somit zu höheren Beiträgen für Gutverdiener führen.

Für welche Personengruppen ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant?

Vor allem für Gutverdiener ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant. Der Anteil ihres Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung einbezogen.

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Lena Mierbach
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