Das erwartet Sie hier
Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 2026 ist, wie sie den GKV-Beitrag deckelt und warum sie auch für Privatversicherte zählt.
Inhalt dieser Seite- Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
- Für wen ist die BBG wichtig? Ein kurzer Wegweiser
- Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
- Beitragslogik: pflichtversichert, freiwillig oder selbständig?
- Höchstbeitrag 2026 inklusive Pflegeversicherung
- BBG und private Krankenversicherung
- Nicht verwechseln: Versicherungspflichtgrenze und BBG in der Rentenversicherung
- Die häufigsten Fragen zur BBG in der Krankenversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. 2026 liegt sie bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) – Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
- Verdienen Sie weniger als 69.750 € im Jahr, ändert die BBG für Sie nichts: Ihr voller Bruttolohn zählt zur Beitragsberechnung.
- Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 1.017,19 € im Monat (Krankenversicherung), Angestellte tragen davon rund 508,59 € selbst.
- Die BBG der GKV ist auch für Privatversicherte relevant: Sie bestimmt den Höchstbeitrag im Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses – nicht aber den regulären PKV-Beitrag.
- Die BBG ist nicht die Versicherungspflichtgrenze und nicht die BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Robert Böhrk
Experte für Gesundheitsvorsorge
Ein Grenzwert, drei völlig unterschiedliche Wirkungen …
Auf Ihrer Gehaltsabrechnung taucht die Beitragsbemessungsgrenze nie auf – und trotzdem entscheidet sie mit, wie viel von Ihrem Brutto an die Krankenkasse geht. Für die meisten Menschen ändert sie nichts, für Gutverdiener deckelt sie den Beitrag nach oben, und selbst als Privatversicherter spüren Sie sie beim Arbeitgeberzuschuss. 2026 liegt sie bei 69.750 Euro im Jahr, der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung überschreitet damit erstmals 1.000 Euro im Monat. Das klingt technisch, hat aber sehr konkrete Folgen für Ihr Netto. Wir erklären Ihnen, was die Grenze ist, für wen sie zählt und wo sie mit der privaten Krankenversicherung zusammenhängt.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Das ist neu in 2026
Neue Grenzwerte: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wurde für 2026 auf 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat) angehoben. → Mehr dazu im Abschnitt „Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?“
Höherer Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt 2026 auf 2,9 Prozent. → Mehr dazu im Abschnitt „Was ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?“
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. 2026 liegt die BBG bei 69.750 Euro im Jahr, was 5.812,50 Euro im Monat entspricht (Quelle: BMAS). Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
So funktioniert die Deckelung
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung hängt vom Einkommen ab. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (Quelle: SGB V § 241). Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt (Quelle: vdek).
Je höher das Einkommen, desto höher grundsätzlich der Beitrag. Allerdings können die Beiträge nicht beliebig steigen. Das Einkommen wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (Quelle: Sozialgesetzbuch V, § 223 (3)). Überschreitet ein hohes Einkommen die BBG, wird nur dieser Grenzwert zur Berechnung herangezogen. Der Teil des Einkommens darüber bleibt beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Steigen die Bruttoverdienste, hebt sich also auch die BBG.
Keine BBG in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Nur für die gesetzliche Krankenversicherung ist eine festgelegt. Für Privatversicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze dennoch relevant, weil sie die Beitragshöhe für den Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses beeinflusst.
Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße
Der Beitragsbemessungsgrenze steht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Mindesteinkommen gegenüber. Grundlage dafür ist die Bezugsgröße – ein amtlicher Rechenwert aus dem Sozialversicherungsrecht, der 2026 bei 3.955 Euro im Monat liegt (Quelle: GKV-Spitzenverband).
Ein Drittel dieser Bezugsgröße ergibt das fiktive Mindesteinkommen für freiwillig gesetzlich Versicherte wie ältere Studenten und Selbständige. Es beträgt 2026 1.318,33 Euro im Monat. Daraus resultiert ein Mindestbeitrag zur Krankenversicherung von 192,48 Euro im Monat (14,6 Prozent von 1.318,33 Euro)*.
*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und ohne Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.
Wer profitiert von der BBG?
Vorteile durch die Beitragsbemessungsgrenze haben vor allem Gutverdiener, da sie ohne diese Grenze höhere Beiträge zahlen würden. Auf die Beiträge von Normal- und Geringverdienern hat die BBG keine nennenswerten Auswirkungen.
Auch das Krankengeld ist über die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Gutverdiener oberhalb der Grenze einen Teil ihrer laufenden Kosten bei Krankheit selbst tragen können.
Experten-Tipp:
Die BBG ist kein Steuergeschenk für Reiche – sie schützt vor dem Gegenteil
„Bei der Beitragsbemessungsgrenze fällt schnell das Wort Ungerechtigkeit, weil Einkommen über 5.812,50 Euro beitragsfrei bleibt. Der Blick dahinter lohnt sich: Auch die spätere Leistung, etwa das Krankengeld, ist gedeckelt. Wer über der Grenze verdient, zahlt weniger ein – bekommt im Ernstfall aber auch nicht mehr. Prüfen Sie deshalb, ob eine private Absicherung diese Lücke schließt.“
Für wen ist die BBG wichtig? Ein kurzer Wegweiser
Die Beitragsbemessungsgrenze betrifft drei Lesergruppen unterschiedlich. Diese kurze Einordnung führt Sie direkt zum passenden Abschnitt.
- Sie sind gesetzlich versichert und wollen Ihren Beitrag verstehen? Entscheidend ist, ob Ihr Einkommen über 69.750 Euro im Jahr liegt.
- Sie überlegen, in die private Krankenversicherung zu wechseln? Darüber entscheidet nicht die BBG, sondern die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr.
- Sie sind bereits privat versichert? Ihr PKV-Beitrag hängt nicht direkt von der BBG ab – sie bestimmt aber Ihren maximalen Arbeitgeberzuschuss.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026?
2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 69.750 Euro im Jahr, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.812,50 Euro entspricht (Quelle: BMAS). Sie gilt gleichermaßen für die soziale Pflegeversicherung.
Die BBG wird anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter festgelegt. Mit steigenden Verdiensten hebt sich also auch die Beitragsbemessungsgrenze an – deshalb wird sie fast jedes Jahr angepasst.
Entwicklung und aktuelle Höhe der BBG (2017 bis 2026)
| Jahr | BBG Krankenversicherung (Jahr) | BBG Krankenversicherung (Monat) |
|---|---|---|
| 2026 | 69.750 € | 5.812,50 € |
| 2025 | 66.150 € | 5.512,50 € |
| 2024 | 62.100 € | 5.175,00 € |
| 2023 | 59.850 € | 4.987,50 € |
| 2022 | 58.050 € | 4.837,50 € |
| 2021 | 58.050 € | 4.837,50 € |
| 2020 | 56.250 € | 4.687,50 € |
| 2019 | 54.450 € | 4.537,50 € |
| 2018 | 53.100 € | 4.425,00 € |
| 2017 | 52.200 € | 4.350,00 € |
Werte 2026 auf einen Blick
Diese Kennzahlen fasst die wichtigsten Grenzwerte für 2026 zusammen – nützlich für Schnellleser und die Lohnabrechnung.
| Kennzahl 2026 | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 6.450,00 € | 77.400 € |
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450,00 € | 101.400 € |
| Höchstbeitrag Krankenversicherung (14,6 % + 2,9 %) | 1.017,19 € | — |
| Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur KV | 508,59 € | — |
Was sind beitragspflichtige Einnahmen?
Die Einnahmen, die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden, bezeichnet der Gesetzgeber als beitragspflichtige Einnahmen. Dazu zählen:
- Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung und vergleichbare Einnahmen
- Arbeitseinkommen, das neben der Rente erzielt wird
Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind voll beitragspflichtig, solange sie nicht zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze führen. Der Arbeitgeber berechnet dann für den Monat der Einmalzahlung, wie sich die Beiträge verändern.
Rechenbeispiel: So wirkt sich die BBG aus
Welchen Effekt die Beitragsbemessungsgrenze auf die Beiträge hat, zeigt ein vergleichendes Beispiel. Person A verdient 4.000 Euro brutto im Monat, Person B verdient 6.000 Euro. Bei Person A werden die vollen 4.000 Euro herangezogen. Bei Person B wird nur die BBG von 5.812,50 Euro berücksichtigt.
| Beispiel | Monatliches Einkommen | Zur Beitragsberechnung herangezogen | Monatlicher Krankenkassenbeitrag (14,6 % + 2,9 % Zusatzbeitrag = 17,5 %) |
|---|---|---|---|
| Person A | 4.000 € | 4.000 € | 700,00 € |
| Person B | 6.000 € | 5.812,50 € (BBG) | 1.017,19 € |
Bei Person A wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze nicht aus – der volle Verdienst zählt. Person B profitiert dagegen: Statt 1.050 Euro (17,5 Prozent von 6.000 Euro) fallen nur 1.017,19 Euro an (17,5 Prozent von 5.812,50 Euro). Beide teilen sich den Beitrag je zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Person B zahlt als Angestellter damit einen Eigenanteil von rund 508,59 Euro statt 525 Euro.
Was passiert bei Mehrfachbeschäftigung?
Wenn Arbeitnehmer mehrere Jobs haben, bleibt die Beitragsbemessungsgrenze unberührt. Bei Mehrfachbeschäftigung werden die Einkommen für die Berechnung so gekürzt, dass sie in der Summe die BBG nicht überschreiten. Die Beiträge verteilen sich dann anteilig auf die verschiedenen Jobs.
Beitragslogik: pflichtversichert, freiwillig oder selbständig?
Die Beitragsbemessungsgrenze gilt für alle gesetzlich Versicherten gleich – welche Einkünfte aber bis zur BBG herangezogen werden, hängt vom Versichertenstatus ab. Hier lohnt der genaue Blick, weil viele diese Unterscheidung nicht kennen.
Pflichtversicherte Arbeitnehmer
Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern zählt für den Krankenkassenbeitrag nur das Arbeitsentgelt. Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder private Renten bleiben außen vor. Maßgeblich ist allein der Bruttolohn – und zwar bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist die Beitragsgrundlage breiter. Hier zieht die Krankenkasse grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit heran – dazu gehören auch Kapitalerträge, Miet- und Renteneinkünfte – bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Quelle: SGB V § 240). Wer neben dem Gehalt hohe Zusatzeinkünfte hat, zahlt also unter Umständen mehr als ein Pflichtversicherter mit gleichem Lohn.
Selbständige
Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, tragen ihren Beitrag allein – es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Auch bei ihnen werden alle Einkunftsarten bis zur BBG berücksichtigt. Erreicht das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, zahlen sie den vollen Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aus eigener Tasche.
Genau an dieser Schwelle wird für viele Selbständige und Gutverdiener die private Krankenversicherung als Alternative interessant, weil der PKV-Beitrag nicht am Einkommen hängt. Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt aber stark vom Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab.
Experten-Tipp:
Für Selbständige ist die BBG oft der teuerste Grenzwert überhaupt
„Angestellte teilen den Höchstbeitrag mit dem Arbeitgeber – Selbständige zahlen ihn allein. An der Beitragsbemessungsgrenze sind das über 1.200 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Genau hier lohnt der ehrliche Kassensturz: Ab dieser Schwelle ist die PKV häufig günstiger, aber nicht für jeden. Wir rechnen Ihnen beide Wege durch – für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.“
An der Beitragsgrenze prüfen: Lohnt sich für Sie die private Krankenversicherung?
Wenn Sie als Selbständiger oder Gutverdiener den Höchstbeitrag allein tragen, ist der Vergleich mit der PKV oft eine Rechnung wert. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und zu welchen Konditionen sich ein Wechsel in Ihrer Situation rechnet. Unsere Beratung ist kostenfrei.
- Persönliche Einschätzung statt Pauschalversprechen
- Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag
- Klare Rechnung: GKV-Höchstbeitrag gegen möglichen PKV-Beitrag
Höchstbeitrag 2026 inklusive Pflegeversicherung
Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 1.017,19 Euro im Monat (Quelle: rebmann-research). Er ergibt sich aus 17,5 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Erstmals liegt dieser Höchstbeitrag über 1.000 Euro.
Dieser Wert umfasst nur die Krankenversicherung. Hinzu kommt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, der ebenfalls auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird.
So setzt sich der Gesamt-Höchstbeitrag zusammen
Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt 2026 bei 3,6 Prozent, für Kinderlose kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu (Quelle: SGB XI § 55). Bezogen auf die BBG von 5.812,50 Euro ergibt das folgende monatliche Höchstbeiträge:
| Beitragsteil 2026 | Satz | Höchstbeitrag im Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (mit Ø-Zusatzbeitrag) | 17,5 % | 1.017,19 € |
| Pflegeversicherung (mit Kindern) | 3,6 % | 209,25 € |
| Pflegeversicherung (kinderlos, ab 23 Jahren) | 4,2 % | 244,13 € |
Für einen kinderlosen Versicherten summiert sich der Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung damit auf rund 1.261 Euro im Monat. Angestellte teilen sich Kranken- und Pflegeanteil grundsätzlich mit dem Arbeitgeber; den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung tragen sie allein.
BBG und private Krankenversicherung
Steigt mein PKV-Beitrag mit der BBG?
Nein – der reguläre Beitrag in der privaten Krankenversicherung hängt nicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Anders als in der GKV ist der PKV-Beitrag nicht einkommensabhängig. Steigt die BBG, steigt Ihr PKV-Beitrag dadurch also nicht.
Die Höhe des PKV-Beitrags wird durch andere Faktoren bestimmt:
- Struktur und Leistungsumfang des Tarifs
- Kostenstruktur des Versicherers
- Gesundheitszustand und Eintrittsalter des Versicherten
- Vereinbarte Selbstbehalte
Indirekt wirkt die BBG aber doch: Sie deckelt den Höchstbeitrag im Basistarif und die maximale Höhe des Arbeitgeberzuschusses. Für privatversicherte Angestellte ist das sogar eine gute Nachricht – steigt die BBG, steigt auch der maximale Zuschuss des Arbeitgebers.
Auswirkungen auf den Basistarif
Jede private Krankenversicherung muss einen sogenannten Basistarif anbieten, dessen Leistungen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Er richtet sich zum Beispiel an Privatversicherte, die aus finanziellen Gründen ihren regulären Beitrag nicht mehr zahlen können.
Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten (Quelle: VAG § 152). Maßgeblich für diese Deckelung ist der Krankenversicherungs-Höchstbeitrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt und 2026 bei 1.017,19 Euro liegt (Pflegeanteil kommt gegebenenfalls hinzu).
Wer sich näher anschaut, für wen dieser Auffangtarif gedacht ist und welche Leistungen er umfasst, findet die Details auf unserer Seite zum Basistarif der PKV.
Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss
Privat versicherte Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung – wie gesetzlich Versicherte auch. Die maximale Höhe dieses Zuschusses ist mit der in der GKV identisch und hängt direkt von der Beitragsbemessungsgrenze ab.
Der maximale Beitrag zur Krankenversicherung liegt auch bei privatversicherten Angestellten bei 17,5 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro, also bei 1.017,19 Euro. Der Arbeitgeber übernimmt hiervon die Hälfte, das sind 508,59 Euro im Monat.
Ob dieser Arbeitgeberzuschuss zur PKV korrekt berechnet und ausgezahlt wird, prüfen wir in der Beratung mit – ein Punkt, an dem Privatversicherte in der Praxis oft Geld verschenken, weil der Höchstzuschuss falsch angesetzt wird.
Ihren PKV-Beitrag und Arbeitgeberzuschuss persönlich prüfen lassen
Wie hoch Ihr PKV-Beitrag wirklich ausfällt und ob Ihr Arbeitgeberzuschuss korrekt angesetzt ist, lässt sich nur an Ihrer konkreten Situation beurteilen. Wir prüfen beides für Sie – kostenfrei und ohne Verpflichtung. Für die Beratung zur PKV sind wir von Finanztip empfohlen.
- Prüfung, ob Ihr Arbeitgeberzuschuss voll ausgeschöpft ist
- Realistischer Beitrag statt Lockangebot
- Ein fester Ansprechpartner, der im Leistungsfall an Ihrer Seite bleibt
Nicht verwechseln: Versicherungspflichtgrenze und BBG in der Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze wird leicht mit zwei anderen Grenzwerten verwechselt. Beide haben eine völlig andere Funktion.
Versicherungspflichtgrenze 2026: 77.400 Euro
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) bestimmt, ob ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt oder sich privat versichern darf. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat (Quelle: BMAS).
Der Unterschied auf den Punkt gebracht:
- Die BBG bestimmt, wie viel ein gesetzlich Versicherter maximal zahlt.
- Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob ein Arbeitnehmer überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln darf. Ein Wechsel ist möglich, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt.
Welche Voraussetzungen der PKV neben dem Einkommen noch erfüllt sein müssen, haben wir für Sie zusammengestellt.
Ausblick:
Versicherungspflichtgrenze 2027
Für 2027 ist mit einer weiteren Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zu rechnen, da sie jährlich an die Lohnentwicklung gekoppelt wird. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung dürfte damit erst ab einem höheren Einkommen möglich sein. Konkrete Werte legt die Bundesregierung voraussichtlich im Herbst 2026 per Verordnung fest – wir aktualisieren diese Seite, sobald sie amtlich feststehen.
BBG in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: 101.400 Euro
Die Renten- und Arbeitslosenversicherung arbeitet mit einer eigenen Beitragsbemessungsgrenze (Quelle: Sozialgesetzbuch VI, § 159, Sozialgesetzbuch III, § 341 Abs. 4). Sie funktioniert nach demselben Prinzip: Beiträge werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben, darüber fallen keine an.
Diese Grenze liegt 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro im Monat, also 101.400 Euro im Jahr (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Die frühere Unterscheidung zwischen Ost und West entfällt seit 2025.
Mit uns die ideale private Krankenversicherung finden
Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen. Wir finden für Sie eine kostengünstige und leistungsstarke private Krankenversicherung. Unsere Beratung ist kostenfrei:
- Persönlicher Tarif- und Beitragsvergleich mehrerer Anbieter
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Die häufigsten Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhoben werden. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 69.750 Euro, was einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.812,50 Euro entspricht.
Bei welchem Jahresgehalt sind Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert?
Wer als Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kann sich privat versichern. Diese Grenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Sie ist nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch.
Was passiert bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze?
Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt beitragsfrei. Für den Teil des Bruttolohns, der über 5.812,50 Euro im Monat liegt, fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr an. Der Beitrag wird bei der BBG gedeckelt.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden (2026: 69.750 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist (2026: 77.400 Euro).
Steigt mein PKV-Beitrag, wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt?
Nein. Der reguläre Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist nicht einkommensabhängig und hängt daher nicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Eine steigende BBG erhöht aber den maximalen Arbeitgeberzuschuss, was privatversicherte Angestellte tendenziell entlastet.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung 2026 inklusive Pflege?
Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung liegt 2026 bei 1.017,19 Euro im Monat. Hinzu kommt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung. Für Kinderlose summiert sich der Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung auf rund 1.261 Euro im Monat.
Gilt die Beitragsbemessungsgrenze für das Brutto- oder Nettoeinkommen?
Die Beitragsbemessungsgrenze bezieht sich auf das Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist das beitragspflichtige Brutto-Arbeitsentgelt, nicht der Nettolohn.
Wie wirkt sich die BBG auf die Höhe der Krankenkassenbeiträge aus?
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze kann somit zu höheren Beiträgen für Gutverdiener führen.
Für welche Personengruppen ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant?
Vor allem für Gutverdiener ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant. Der Anteil ihres Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen.
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