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Betriebs­haftpflicht­versicherung im Baugewerbe Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Schadensfall schützt die Betriebs­haftpflicht im Baugewerbe die Existenz des Betriebs.
  • Sie begleicht Schadensersatzforderungen bei Sach-, Personen- und Vermögenschäden.
  • Je nach Tätigkeitsfeld ist die Betriebs­haftpflicht bereits ab umgerechnet 23,56 € pro Monat erhältlich.
  • Betriebe, die mit giftigen Stoffen und schweren Maschinen arbeiten, sollten diese unbedingt in ihren Versicherungsschutz integrieren.

Das erwartet Sie hier

Für welche Baugewerbe die Betriebs­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend ist und auf welchen Leistungseinschlüssen Firmen bei Vertragsschluss unbedingt bestehen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das leistet eine gute Versicherung
  2. Wann ist die Betriebs­­haftpflicht Pflicht?
  3. Was leistet die Betriebs­­haftpflicht?
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Betriebs­­haftpflicht im Vergleich
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht im Baugewerbe aus?

Warum ist eine Betriebs­haftpflicht im Baugewerbe wichtig?

Im Baugewerbe wird häufig mit teuren Maschinen und komplizierten Werkzeugen gearbeitet. Immobilien werden gebaut – Erdreich wird bewegt, Steine werden gemauert und Dächer werden gedeckt. Verursacht die Baufirma während des Bauprozesses Schäden, können diese nicht nur den Zeitplan durcheinander werfen, sondern auch hohe Kosten verursachen.

Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob der Unternehmer selbst oder einer seiner Mitarbeiter einen Schaden verursacht. Vielmehr sind Mitarbeiter ebenso geschützt, wenn sie bei ihrer Arbeit einen Schaden verursachen, wie der Unternehmer selbst.


Vorteile einer leistungsstarken Betriebs­haftpflicht

  • Sie schützt nicht nur die eigenen Mitarbeiter vor den finanziellen Schadensforderungen Dritter, sondern versichert auch Subunternehmen.
  • Sie beinhaltet eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.
  • Sie ist individuell auf das jeweilige Tätigkeitsfeld zugeschnitten und deckt sämtliche Risiken ab.

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Betriebs­haftpflicht für Baugewerbe: Für wen ist die Versicherung Pflicht?

Wer muss eine Berufs­haftpflicht­versicherung abschließen?

Lediglich für einige Berufszweige im Baugewerbe ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ver­pflichtend. Darunter fallen beispielsweise Architekten und Ingenieure, die ein hohes Maß an Verantwortung und damit Risiko für mögliche Schäden tragen. Grundsätzlich ist eine Betriebs­haftpflicht jedoch für jede Baufirma empfehlenswert, die sich für den Schadensfall absichern will.

Für diese Tätigkeitsfelder wird die Betriebs­haftpflicht dringend empfohlen:

  • Dachdecker
  • Gerüstbau
  • Hochbau
  • Straßenbau
  • Tiefbau

Schutz gegen Ansprüche aus gesetzlicher Haftung

Eine Haftpflicht­versicherung ist schon deshalb so dringend erforderlich, weil sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz des Schadens ergibt. Dieser Anspruch entsteht aus dem Paragraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und er gilt gegen Privatpersonen, aber auch gegen Unternehmen. Privat kann man sich mit einer Privat­haftpflicht für Alleinstehende oder für die ganze Familie absichern.

Die Privat­haftpflicht gilt aber selbstverständlich nicht für Unternehmen aller Größen und aller Branchen. Unternehmer müssen für ihren Betrieb eine separate Haftpflicht abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Existenzgründer, einen Ein-Mann-Betrieb oder um ein Mittelstandsunternehmen handelt. Selbst Großkonzerne benötigen eine Betriebs­haftpflicht.

Was leistet die Betriebs­haftpflicht im Baugewerbe?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet im Haftpflichtfall Schadensersatz und übernimmt die Kosten im Rahmen der tariflich festgelegten Versicherungssumme. Abschließen kann man die Versicherung für das Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe und Bauhilfsgewerbe. Dabei deckt die Betriebs­haftpflicht sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden, solange diese nicht vorsätzlich begangen wurden. Je nach Police ist auch die Deckung von Umwelt- und Produktschäden möglich.

Mehr zu den Leistungen der Betriebs­haftpflicht


Leistungen im Überblick

SchädenBetriebs­haftpflicht­versicherung
Personenschäden
Sachschäden
Folgeschäden
Passiver (indirekter) Rechtsschutz
Umweltschäden
Produktschäden
Bautenschutz
Vermögensschäden

Auch Besucher sind geschützt

Wenn ein Bauunternehmer eigene Räumlichkeiten unterhält und dort vielleicht sogar Bemusterungen für ein Haus durchführt, werden Besucher in seiner Betriebsstätte ein- und ausgehen. Besichtigungen finden regelmäßig statt; in den Räumen des Unternehmers gibt es regelmäßigen Besucherverkehr. Wenn z.B. ein Besucher oder ein Kunde stürzt und sich verletzt, wird er Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Bauunternehmer fordern.

Die Betriebs­haftpflicht kommt auch für solche Forderungen auf, sofern der Unfall in den Räumen und auf dem versicherten Gelände des Betriebs stattfand. Und schließlich wehrt der Haftpflicht­versicherer sogar unberechtigte Forderungen gerichtlich ab und strengt einen Gerichtsprozess an, wenn ein Geschädigter einen Schaden geltend macht, der nicht zu rechtfertigen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Betriebs­haftpflicht für Bauunternehmen unbedingt erforderlich.


Typische Schadensbeispiele

Personenschaden

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Während einer Begehung der Baustelle stolpert der Bauherr über ungesicherte Arbeitsmaterialien und bricht sich einen Arm. Er muss im Krankenhaus behandelt werden und kann seiner Arbeit für einige Wochen nicht nachgehen – er macht Umsatzverluste. Die Krankenkasse fordert die Behandlungskosten vom Bauunternehmen zurück. Zudem muss die Firma für den Umsatzverlust des Kunden aufkommen.

Möglicher Kostenpunkt: 35.000 Euro

Sachschaden durch Baumaschine

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Während eines Hausbaus beschädigt eine Baumaschine den Rohbau des Hauses. Der Kunde fordert Schadensersatz.

Möglicher Kostenpunkt: 20.000 Euro

Sachschaden durch Bauleiter

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Ein angestellte Bauleiter leistet schlechte Arbeit, weil er einzelne Gewerke nicht richtig koordiniert. Für den Bauherren entstehen dadurch Mehrkosten, die er vom Bauunternehmen zurückverlangt.

Möglicher Kostenpunkt: 10.000 Euro

Kosten der Betriebs­haftpflicht im Baugewerbe

Die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für das Baugewerbe hängen vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs ab. Je mehr Leistungen über die Versicherung abgedeckt werden, desto teurer ist der Tarif. Auch die Betriebsgröße spielt eine wichtige Rolle. So zahlt ein selbstständiger Metallbauer 282,68 Euro im Jahr. Je nach Tätigkeitsfeld und Betriebsgröße reicht die Preisspanne für eine Betriebs­haftpflicht bis zu 965 Euro im Jahr. Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt ein Beispiel.


Kostenbeispiel

Herr P. ist selbstständiger Metallbauer und möchte für seinen Betrieb eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen.

BerechnungskriterienBeispiel Herr P.
Art der gewerblichen TätigkeitMetallbauer
Jahresumsatz50.000 €
Betriebsgröße1 Person
Höhe der Deckungssumme5 Millionen €
Selbstbehalt250 €
Monatlicher Beitrag (umgerechnet)23,56 €

Herr P. zahlt für seine Betriebs­haftpflicht­versicherung einen jährlichen Betrag von 282,68 Euro. Auf monatliche Kosten umgerechnet sind das 23,56 Euro.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Baugewerbe?

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Baugewerbe im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und Bornberg ØServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
AllianzFFFSehr gut92
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergischeFFFSehr gut92
Logo Generali Deutschland AGGeneraliFFFSehr gut92

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Betriebs­­haftpflicht­­versicherung für Bauunternehmen sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Betriebs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Betriebs­haftpflicht im Vergleich

Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten

Durch das hohe Schadensrisiko im Baugewerbe können die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht schnell teuer werden. Ein Tarifvergleich hilft Betrieben dabei den richtigen Versicherungsschutz für ihr Unternehmen zu finden. Firmen, die Tätigkeiten an Subunternehmer auslagern oder sich teure Maschinen leihen, sollten unbedingt darauf achten, dass auch solche Leistungen in der Betriebs­haftpflicht mit abgedeckt werden. Um die Kosten zu reduzieren, haben Baugewerbe die Möglichkeit eine Selbst­beteiligung in die Versicherungspolice zu integrieren. Diese sollte jedoch realistisch gewählt werden, sodass sie im Schadensfall auch bezahlt werden kann.

Experten-Tipp:

„Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme. Wenn Schäden an einem Bau entstehen, liegen diese nicht selten im sechsstelligen Bereich. Die Versicherungssumme für Sachschäden sollte also entsprechend großzügig bemessen sein, damit der Versicherte nicht am Ende noch einen Anteil aus eigener Tasche bezahlen muss.

Auch Personenschäden sollten adäquat abgedeckt sein. Entsteht nämlich aus einem Unfall auf der Baustelle ein Personenschaden mit einer lebenslangen Rentenforderung, ist ein Schadenersatz in Millionenhöhe wahrscheinlich. Deshalb sollten Personenschäden durchaus in einer Höhe von mehreren Millionen geschützt sein, um eine Unter­versicherung zu vermeiden.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

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Fazit

Um im Schadensfall richtig abgesichert zu sein, ist gerade in der Baubranche eine Betriebs­haftpflicht­versicherung empfehlenswert. Diese ist für kleine Betriebe bereits ab einem Preis von 280 Euro im Jahr erhältlich. Je nach Tätigkeitsfeld können die jährlichen Kosten bei bis zu 1.000 Euro im Jahr liegen.

Für einen optimalen Versicherungsschutz sollten Bauunternehmen eine möglichst hohe Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro wählen. Auch Subunternehmer und Maschinen sollten im Versicherungsschutz integriert sein. Nutzen Sie gern unseren Tarifrechner oder lassen Sie sich beraten, um die optimale Versicherung für Ihr Unternehmen zu finden.


Weitere Arten der Betriebs­haftpflicht­versicherung

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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