Betriebshaftpflichtversicherung im Baugewerbe
Inhaltsverzeichnis
Diese Schäden können entstehen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob der Unternehmer selbst oder einer seiner Mitarbeiter einen Schaden verursacht. Vielmehr sind Mitarbeiter ebenso geschützt, wenn sie bei ihrer Arbeit einen Schaden verursachen wie der Unternehmer selbst. Und auch die Frage des Verschuldens spielt keine Rolle. Solange ein Schaden nicht durch groben Vorsatz verursacht wird, ist er in der Regel durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt, weder der Mitarbeiter noch der Unternehmer müssen dafür aufkommen. Doch welche Schäden könnten in der Praxis eines Baugewerbes eigentlich entstehen?
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Sonderfall: Betriebshaftpflichtversicherungen für Baugewerbe
Im Baugewerbe wird häufig mit teuren Maschinen und komplizierten Werkzeugen gearbeitet. Immobilien werden gebaut und ausgebaut, es entstehen Rohbauten und Innenausbauten. Dazu sind Baumaschinen erforderlich, Erdreich wird bewegt, Steine werden gemauert, Dächer werden gedeckt. Wenn einem Kunden der Baufirma während des Bauvorhabens ein Schaden verursacht wurde, weil der bestehende Rohbau durch eine Baumaschine beschädigt wurde, greift die Betriebshaftpflicht. Wenn ein Subunternehmer der Baufirma den gerade gelegten Estrich zerstört, kommt die Betriebshaftpflicht dafür auf. Und wenn der angestellte Bauleiter schlechte Arbeit leistet, weil einzelne Gewerke nicht koordiniert sind und dem Bauherren Mehrkosten entstehen, gilt die Betriebshaftpflicht.
»Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme. Wenn Schäden an einem Bau entstehen, liegen diese nicht selten im sechsstelligen Bereich. Die Versicherungssumme für Sachschäden sollte also entsprechend großzügig bemessen sein, damit der Versicherte nicht am Ende noch einen Anteil aus eigener Tasche bezahlen muss. Auch Personenschäden sollten adäquat abgedeckt sein. Entsteht nämlich aus einem Unfall auf der Baustelle ein Personenschaden mit einer lebenslangen Rentenforderung, ist ein Schadenersatz in Millionenhöhe wahrscheinlich. Deshalb sollten Personenschäden durchaus in einer Höhe von mehreren Millionen geschützt sein, um eine Unterversicherung zu vermeiden.«
Auch Besucher geschützt
Wenn ein Bauunternehmer eigene Räumlichkeiten unterhält und dort vielleicht sogar Bemusterungen für ein Haus durchführt, werden Besucher in seiner Betriebsstätte ein- und ausgehen. Besichtigungen finden regelmäßig statt; in den Räumen des Unternehmers gibt es regelmäßigen Besucherverkehr. Wenn ein Besucher oder ein Kunde stürzt und sich verletzt, wird er Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Bauunternehmer fordern. Die Betriebshaftpflicht kommt auch für solche Forderungen auf, sofern der Unfall in den Räumen und auf dem versicherten Gelände des Betriebs stattfand. Und schließlich würde der Haftpflichtversicherer sogar unberechtigte Forderungen gerichtlich abwehren und einen Gerichtsprozess anstrengen, wenn ein Geschädigter einen Schaden geltend macht, der nicht zu rechtfertigen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen unbedingt erforderlich.
Sowohl Architekten als auch Ingenieure sind dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherung muss hierbei eine Versicherungssumme von mindestens 250000 Euro abdecken.
Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe: die Kosten
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe hängen vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs ab. Je mehr Leistungen über die Versicherung abgedeckt werden, desto teurer ist der Tarif. Folgende Bereiche und Leistungen können bzw. sollten unter anderem abgedeckt werden:
- Dachdecker
- Gerüstbau
- Hochbau
- Straßenbau
- Tiefbau
- Bautenschutz
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Produktvermögensschäden
Abschließen kann man die Versicherung für das Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe und Bauhilfsgewerbe. Dabei werden in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu drei Millionen Euro von der Versicherung übernommen. Die Kosten für eine solche Versicherung hängen somit von der individuellen Police des Versicherten ab.
Erklärvideo: Betriebshaftpflicht allgemein erklärt
Wenn Sie Fragen zu den Einzelheiten einer Betriebshaftpflichtversicherung Baugewerbe haben, kontaktieren Sie uns gern persönlich – unverbindlich und kostenfrei: 030 – 120 82 82 8 (Mo – Fr: 9 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de.
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