Unfall­versicherung: Eine Alternative zur Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unfall­­versicherung ist eine wichtige Absicherung, aber kein Ersatz für eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU).
  • Unfallbedingte Berufs­unfähigkeit macht nur einen kleinen Teil der Fälle von Berufs­unfähigkeit aus – häufiger sind Erkrankungen, die in einer Unfall­­versicherung nicht versichert sind.
  • Die BU ist die wichtigere Versicherung von beiden.
  • Eine BU macht die Unfall­­versicherung jedoch nicht überflüssig: Für die Bewältigung von Unfallfolgen kann eine hohe Einmalzahlung oft sehr hilfreich ist.

Das erwartet Sie hier

Was die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Unfall­versicherung und einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sind, warum Sie beide kombinieren sollten und wann nur eine Unfall­versicherung sinnvoll ist.

Inhalt dieser Seite
  1. BU und Unfall­­versicherung: Unterschiede
  2. Was abschließen? BU oder Unfall­­versicherung?
  3. So finden Sie die richtige Versicherungen

Berufs­unfähigkeits- und Unfall­versicherung: die Unterschiede

Die private Unfall­­versicherung ist eine wichtige Absicherung. Viele fragen sich, ob sie nicht vielleicht ausreicht und den Abschluss einer deutlich teureren Berufs­unfähigkeits­versicherung überflüssig macht. Doch eine Unfall­versicherung und eine Berufs­unfähigkeits­versicherung unterscheiden sich zum Beispiel maßgeblich darin, wann und was sie leisten. In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden privaten Versicherungen.

Warum braucht man sie?

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Unfall­versicherung

Mit einer privaten Unfall­versicherung können Sie sich gegen Kosten absichern, die wegen eines Unfalls nötig werden, zum Beispiel

  • Behindertengerechte Umbauten oder Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
  • Umschulungen
  • Kosmetische Operationen
  • Heil- und Hilfsmittel, deren Kosten die Kranken­versicherung nicht oder nur in einer schlechteren Qualität übernimmt
  • Geld zum Investieren, um die Altersvorsorge trotz entfallender Einzahlungen in die Renten­versicherung zu sichern
  • Kauf eines neuen Fahrzeugs.
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Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung können Sie Ihren Einkommensverlust ausgleichen, wenn Sie Berufs­unfähigkeit werden.


Wann leisten sie?

Unfall­versicherung

Eine Unfall­versicherung leistet, wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft invalide sind.

  • Als „Invalidität“ wird eine Einschränkung der körperlichen und beziehungsweise oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls bezeichnet.
  • Diese Invalidität muss dauerhaft sein, das heißt, sie muss voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen und eine Änderung des Zustands ist nicht zu erwarten.

Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder auch Körper­verletzung Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Die Berufs­unfähigkeit muss dafür mindestens 50 Prozent betragen und voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten.

Ab wann ist man berufsunfähig?

Bitte beachten Sie: Berufs­unfähigkeit muss sich nicht mit Invalidität überschneiden. Wer etwa ein Burnout hat, ist nicht invalide, aber potenziell erst einmal berufsunfähig. Gleichzeitig gilt: Wer durch einen Unfall einen Fuß verliert, aber beruflich im Homeoffice Texte schreibt, ist zwar invalide, aber nicht berufsunfähig.


Was leisten sie?

Unfall­versicherung

Die Unfall­versicherung zahlt Ihnen einmalig eine hohe Summe aus, welche die Versicherten für ihre Rehabilitation oder die Erleichterung des Lebens mit Unfallfolgen nutzen können.

Weitere mögliche Leistungen der Unfall­versicherung sind:

  • Übernahme von Bergungskosten
  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen, Kuren und weitere Leistungen, die Unfallfolgen reduzieren
  • Auszahlung einer Unfallrente
  • Beratung und Koordination von Hilfs­maßnahmen
  • Leistung im Todesfall

Die Kosten der medizinischen Versorgung nach einem Unfall trägt die private oder gesetzliche Kranken­versicherung.

Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

Werden Sie berufsunfähig, zahlt Ihnen die Versicherung monatlich eine Berufs­unfähigkeitsrente aus. Sie erhalten diese Rente entweder bis zum Ende der Berufs­unfähigkeit, bis zum Ende der Versicherungslaufzeit oder bis zum Renteneintritt.


Wie viel leisten sie?

Unfall­versicherung

Die Höhe der einmaligen Zahlung richtet sich nach dem Ausmaß der dauerhaften Einschränkungen, die der Unfall verursacht hat. Entsprechend dem Invaliditätsgrad wird ein bestimmter Anteil der sogenannten Invaliditätssumme ausgezahlt. Haben Sie eine Progression vereinbart, wird dieser Anteil noch einmal mit einer bestimmten Summe multipliziert. Die Gliedertaxe des Versicherers legt fest, welchem Invaliditätsgrad eine Einschränkung entspricht. Wie Gliedertaxen und Invaliditätssummen aussehen können, können Sie auf unserer Seite zur Unfall­versicherung nachlesen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

Die Höhe der monatlichen Berufs­unfähigkeitsrente legen Sie individuell bei Vertragsabschluss fest. Es wird empfohlen, dass die BU-Rente mindestens 80 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens entspricht. Zudem sollte die BU-Rente nicht weniger als 1000 Euro betragen. Wichtiger ist jedoch, dass Sie unabhängig von diesen groben Richtwerten, die Höhe der BU-Rente so festlegen, dass Sie Ihren Wünschen nach Absicherung, aber auch Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.


Aufnahmehürden

Unfall­versicherung

  • Höheres Alter: Oft können Sie nur bis zu einem bestimmten Alter eine Unfall­versicherung abschließen.
  • Risikoreiche Berufe: Bestimmte risikoreiche Berufe können nicht versichert werden.
  • Risikoreiche Freizeitsportarten: Bestimmte Sportarten mit einem großen Unfallrisiko sind in der Regel ausgeschlossen.
  • Schwerwiegende Vor­erkrankungen: Einige Anbieter fragen keine Gesundheitdaten ab. Andere wiederum stellen ausführliche Gesundheitsfragen. Vor­erkrankungen können bei diesen Versicherern den Abschluss erschweren.

Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

  • Schwerwiegende Vor­erkrankungen: Beim Abschluss einer BU müssen Sie in der Regel Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Mit bestimmten schweren Vor­erkrankungen ist es nicht möglich, eine BU abzuschließen. Bei anderen Vor­erkrankungen müssen Sie dann höhere Beiträge zahlen oder es wird der Ausschluss von Leistungen vereinbart.
  • Risikoreicher Beruf: Häufig wird bei Berufen mit schwerer körperlicher Arbeit ein hohes Risiko für eine Berufs­unfähigkeit gesehen und damit eine Ablehnung wahrscheinlich.
  • Gefährliche Hobbys: Auch ein gefährliches Hobby kann den Abschluss einer BU nur mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen möglich machen oder ganz verhindern.

Welche sollten Sie nun abschließen: Unfall­versicherung oder BU?

Einmalzahlung oder monatliche Rente, Invalidität oder Berufs­unfähigkeit, festgelegte oder individuelle Höhe – die Berufs­unfähigkeits­versicherung und Unfall­versicherung unterscheiden sich in vielen Punkten. In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, warum beide Versicherung prinzipiell wichtig sind, warum wir jedoch auf jeden Fall eine BU empfehlen.


Reichen staatliche Leistungen nicht aus?

Vielleicht fragen Sie sich grundsätzlich, ob eine Unfall­versicherung oder Berufs­unfähigkeits­versicherung wirklich sinnvoll ist, da es doch staatliche Leistungen gibt. Lesen Sie hier, warum eine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente und eine gesetzliche Unfall­versicherung in der Regel jedoch nicht ausreichen, und welche Vorteile private Absicherungen haben.

Private Unfall­versicherung vs. gesetzliche Unfall­versicherung

Arbeitnehmer und Schüler sind automatisch in der gesetzlichen Unfall­versicherung versichert. Sie kommt nur bei Unfällen auf, die sich bei der Arbeit oder in der Schule oder auf unmittelbaren Wegen zwischen Arbeit oder Schule und Wohnung ereignen. Eine private Unfall­versicherung hat jedoch folgende Vorteile gegenüber dieser staatlichen Leistung:

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  • Alle Unfallorte versichert
    Der Deutschen Gesetzlichen Unfall­versicherung (DGUV) wurden 2023 969.353 Arbeits- und Wegunfälle sowie 1.110.432 Schulunfälle und Schulwegunfälle gemeldet (Quelle: DGUV). Viele Unfälle passieren allerdings gar nicht in der Schule, bei der Arbeit oder auf den Wegen dahin, sondern zuhause oder im eigenen Garten, im Verkehr oder in der Freizeit zum Beispiel beim Sport. Diese Unfälle sind allerdings über eine gesetzliche Unfall­versicherung nicht abgesichert – Sie benötigen für diese Fälle eine private Unfall­versicherung. Diese gilt auch weltweit.
  • Nicht nur Schüler und Arbeitnehmer versichert
    Bestimmte Personen haben gar kein Anspruch auf eine gesetzliche Unfall­versicherung. Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer, Hausfrauen und -männer oder auch Rentner können sich nur mit einer privaten Unfall­versicherung absichern.
  • Lebenslange Absicherung möglich
    Sie können eine private Unfall­versicherung vereinbaren, die das ganze Leben lang gilt. Eine gesetzliche Unfall­versicherung leistet nur für die Schulzeit und das Berufsleben.

Private Berufs­unfähigkeits­versicherung vs. gesetzliche Erwerbsminderungs­rente

Können Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten, haben Sie mitunter Anspruch auf eine monatliche gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Eine private Berufs­unfähigkeitsrente hat jedoch einige Vorteile gegenüber dieser staatlichen Leistung:

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  • Berufs­unfähigkeit statt Erwerbsunfähigkeit
    Um die Erwerbsminderungs­rente zu erhalten, müssen Sie „erwerbsunfähig“ sein. Als „erwerbsunfähig“ gilt, wer nicht nur im bisherigen Beruf, sondern in allen beruflichen Tätigkeiten nur noch in einem geringen Umfang oder gar nicht mehr arbeiten kann. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung erhalten Sie bereits, wenn Sie nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können. Wichtig ist hierbei, dass eine sogenannte abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten vertraglich ausgeschlossen ist.
  • Höhe der BU-Rente individuell festlegbar
    Durchschnittlich liegt die Erwerbsminderungs­rente bei 933 Euro, die BU-Rente legen Sie hingegen individuell bei Vertragsabschluss fest. BU-Renten unter 1.000 Euro werden in der Regel nicht empfohlen.
  • Weniger Ablehnungen von Renten
    Für die Erwerbsminderungs­rente gelten recht hohe Voraussetzungen. So kommt es, dass in den letzten Jahren über 40 Prozent der Anträge abgelehnt wurden  (Quelle: Deutsche Renten­­versicherung). Zum Vergleich: Nur 20 Prozent der Anträge auf eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung werden abgelehnt – 80 Prozent werden bewilligt (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).
  • Absicherung nicht nur für Arbeitnehmer
    Für Selbständige und Freiberufler, Hausfrauen oder Hausmänner ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung noch einmal wichtiger, da sie in der Regel keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Versicherung haben.

Was abschließen: Private Unfall­versicherung oder Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Wann ist eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

  • Der Abschluss einer BU ist eigentlich immer sinnvoll, denn die Wahrscheinlichkeit für Berufs­unfähigkeit ist verhältnismäßig hoch. Jeder Vierte wird in seinem Berufsleben berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Krebs oder auch Erkrankungen des Bewegungsapparats, wie Rückenleiden oder Arthrose (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).

Berufs­unfähigkeits­versicherung – Kritik und Nachteile

Eine BU leistet allerdings im Vergleich zu einer Unfall­versicherung auch nur, wenn die Invalidität durch einen Unfall zugleich eine Berufs­unfähigkeit bedeutet. Sind Sie trotz Unfall weiterhin arbeitsfähig in Ihrem Beruf, werden Sie keine BU-Rente erhalten. Auch erhalten Sie bei einer Berufs­unfähigkeitsrente nur monatliche Zahlungen und keine hohe Einmalzahlung für teurere Anschaffung, die Sie mitunter nach einem Unfall tätigen müssen.

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Wann ist eine private Unfall­versicherung sinnvoll?

  • Eine private Unfall­versicherung ist besonders sinnvoll, wenn Sie ein erhöhtes Unfallrisiko haben, zum Beispiel einem gefährlichen Beruf nachgehen oder auch eine riskante Sportart ausüben.

Eine Unfall­versicherung ist zudem keine ausreichende Absicherung für den Fall einer Berufs­unfähigkeit: 2021 waren nur 8,2 Prozent der Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit Unfälle. Bei allen anderen Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit zahlt die Unfall­versicherung nicht. Eine Rente zahlt sie auch nur, wenn Sie diese tariflich vereinbart haben – üblich ist vielmehr eine einmalige Zahlung.

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Unser Tipp: optimaler Schutz durch zwei Versicherungen

Unsere Empfehlung: Schließen Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab. Sie ist die wichtigste Absicherung der eigenen Arbeitskraft, weil sie mehr Risiken abdeckt und den Lebensstandard besser absichert als vergleichbare Versicherungsprodukte. Dennoch ist die Unfall­versicherung eine sinnvolle Versicherung und eine gute Ergänzung zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, da sie die Versicherten im Fall eines Unfalls mit einer potenziell sehr hohen Einmalzahlung und weiteren Leistungen unterstützt, die in der Berufs­unfähigkeits­versicherung wiederum nicht vorgesehen sind.

Schließlich sind auch viele Situationen denkbar, in denen sowohl Invalidität als auch Berufs­unfähigkeit vorliegen. Ein Yogalehrer, der nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist, wäre zum Beispiel sowohl invalide als auch berufsunfähig.

Icon Yoga

Am besten für Unfälle und Berufs­unfähigkeit sind Sie also gewappnet, wenn Sie sowohl eine Berufs­unfähigkeits­versicherung als auch eine Unfall­versicherung abschließen. Mit Preisen ab 4 Euro pro Monat zählen Unfall­versicherungen auch zu den günstigeren Versicherungen, sodass es keine große finanzielle Belastung ist, den eigenen Berufs­unfähigkeitsschutz durch diese Versicherung zu ergänzen.

Nur eine Unfall­versicherung abzuschließen, kann jedoch sinnvoll sein, wenn beispielsweise Ihr Antrag auf Abschluss einer BU aufgrund von Vor­erkrankungen abgelehnt wurde. Sie stellt dann potenziell die einzige Absicherung im Fall eines schweren Unfalls dar.

So finden Sie die richtigen Versicherungen

So stimmen Sie Ihre Versicherungen optimal aufeinander ab

  • Keine unnötigen Versicherungs­bausteine wählen
    Sollten Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Unfall­versicherung kombinieren wollen, achten Sie darauf, dass Sie nur Versicherungs­bausteine in Anspruch nehmen, die Sie wirklich brauchen und die nicht bereits durch die andere Versicherung abgedeckt sind. Das kann zum Beispiel für das Krankentagegeld oder die Unfallrente gelten, wenn Sie schon eine Krankentagegeld­versicherung oder eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer ausreichend hohen Berufs­unfähigkeitsrente haben.
  • Zusatzleistungen prüfen
    Prüfen Sie auch die Zusatzleistungen der beiden Versicherungen genau. Von einer Unfall­versicherung oder BU mit Beitragsrückgewähr raten unsere Experten zum Beispiel ab. Verzichten Sie auch besser auf Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld – bei Bedarf schließen Sie hier besser eine separate Krankentagegeld­versicherung ab.
  • Passende Tarife wählen
    Beachten Sie auch, dass es spezielle Tarife für bestimmte Personengruppen gibt, beispielsweise Unfall­versicherungen oder auch Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Kinder.

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Prinzipiell empfehlen wir, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht ohne Beratung abzuschließen. Nicht nur ist die BU ein komplexes Produkt mit vielen Klauseln und Regelungen. Wird der Antrag auf eine BU einmal abgelehnt, zum Beispiel aufgrund von Vor­erkrankungen, kann dies auch den zukünftigen Abschluss einer BU erschweren. Setzen Sie daher auf Sicherheit und lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei von unseren BU-Experten beraten.

Wie eine BU-Beratung bei uns abläuft

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Die häufigsten Fragen zur Unfall- und Berufs­unfähigkeits­versicherung

Was ist wichtiger, Unfall- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die wichtigere Versicherung für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Denn viele der häufigsten Ursachen von Berufs­unfähigkeit, welche die Berufs­unfähigkeits­versicherung abdeckt, sind in der Unfall­versicherung nicht versichert.

Was ist der Unterschied zwischen Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Der wichtigste Unterschied zwischen Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung ist, in welchen Situationen sie leisten:

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt eine Berufs­unfähigkeitsrente, wenn Sie darin eingeschränkt sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent nachzugehen. Die Unfall­versicherung zahlt, wenn nach einem Unfall dauerhafte Einschränkungen bleiben. Auch bei dieser Versicherung kann eine monatliche Rente vereinbart werden. Vor allem jedoch erhalten Sie eine hohe einmalige Auszahlung, deren Höhe sich nach dem Invaliditätsgrad richtet. Je nach Tarif beinhaltet sie auch weitere Leistungen wie die Kostenübernahme für kosmetische Operationen und Assistenz-Leistungen.

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Katharina Burnus
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