Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wer nach einem Unfall in der Schule zahlt und was Eltern und Lehrer beachten sollten.
Inhalt dieser SeiteUnfall in der Schule: Welche Versicherung greift?
Für Unfälle in der Schule ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Kinder und Eltern profitieren von dieser Regelung, denn die gesetzliche Unfallversicherung bietet bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung.
Schüler-Unfallversicherung: Die Bezirksverwaltung trägt die Kosten
Bei Unfällen, die der Schule, der Hochschule oder dem Kindergarten zugerechnet werden, sind die Unfallkassen der Bundesländer zuständig. Diese sorgen mit ihren Leistungen dafür, dass Folgen für Ausbildung oder Erwerbsleben möglichst ausgeglichen werden. Ziel ist es, „dass das Kind so gestellt wird, als sei der Unfall nicht passiert“, so die Unfallkasse Berlin. Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei. Die Kosten der Schüler-Unfallversicherung werden von den Bundesländern bzw. den zuständigen Bezirksverwaltungen getragen.
Checkliste: Das ist bei einem Unfall zu tun
- Lehrer bzw. Sekretariat: Unfallanzeige unmittelbar nach Unfall schreiben und abschicken
- Eltern: mit Kind zu Haus- oder Durchgangsarzt. Achtung: Erwähnen, dass es sich um einen Schulunfall oder Schulwegunfall handelt
- Fragen, um eventuelle Verantwortung und Schmerzensgeldansprüche zu klären: Ist eine andere Person unmittelbar verantwortlich? Haben die Lehrkräfte ihre Aufsichtspflicht korrekt wahrgenommen?
Unfallanzeige (Unfallbericht Schule)
Damit Leistungen von der Unfallkasse erbracht werden, muss die Schule bzw. die Lehrkraft, die die Aufsichtspflicht hatte, eine Unfallanzeige schreiben. Das gilt für alle Arten von Unfällen, die sich im Zusammenhang mit der Schule ereignen.
Die Unfallanzeige muss zeitnah geschrieben und an die zuständige Unfallkasse geschickt werden. Im Unfallbericht (=Unfallanzeige) muss der Unfallhergang geschildert werden. Außerdem wird nach Zeugen gefragt. Vorlagen stehen in der Regel auf den Seiten der Unfallkassen zum Download zur Verfügung (Unfallanzeige – Vorlagen der Unfallkasse Berlin).
Wie viele Schulunfälle gibt es?
Im Jahr 2020 sind die meldepflichtigen Unfälle in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück aufgrund der Corona-Pandemie um knapp 42 Prozent zurückgegangen. Insgesamt wurden 691.284 Unfälle verzeichnet.
Arztbesuch nach Schulunfall – Was muss ich beachten?
Zum Durchgangsarzt gehen
Nach einem Schulunfall sollte der betroffene Schüler zu einem sogenannten Durchgangsarzt gebracht werden, es sei denn die Verletzung ist offensichtlich nur gering. Es ist allerdings auch möglich, zuerst beim Haus- bzw. Kinderarzt vorstellig zu werden. Dieser verweist den Patienten bei Bedarf weiter. Durchgangsärzte werden von der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt. Sie sind Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie, mit Erfahrung im Bereich Unfallmedizin.
Schulunfall unbedingt erwähnen
Wichtig ist, dass Eltern beim Arzt erwähnen, dass es sich um einen Schulunfall oder einen Schulwegunfall handelt. Dies ist unter anderem für die Kostenabrechnung und die Leistungen wichtig, die dem Kind zustehen.
Was leistet die Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht nur für die Kosten von ärztlichen Behandlungen auf, sondern gewährt zum Beispiel auch Zuschüsse für eventuell notwendige Haus- oder Wohnungsumbauten. Auch die Kosten für Unterricht am Krankenbett werden im Bedarfsfall übernommen. Sollte ein gesundheitlicher Schaden nach einem Unfall nicht kurierbar sein, zahlt die Kasse sogar Zuschüsse zu einer lebenslangen Rente.
Hier ist ein Überblick einiger Leistungen:
Heilbehandlung
Bei einem Schul- oder Wegeunfall übernimmt die Unfallversicherung anstelle der Krankenkasse die anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen sowie für Heilmittel und Therapien.
Pflegegeld
Bis zu einer Grenze von gut 1.300 Euro übernimmt die Unfallversicherung die Kosten, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen.
Rente
Bei einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent zahlt die gesetzliche Unfallversicherung eine Rente, wenn der Gesundheitsschaden mindestens 26 Wochen andauert.
Prävention
Die Unfallkassen kümmern sich neben der Schadensregulierung auch um Prävention. Dazu gehören Forschung und Entwicklung sowie Fortbildungen von Pädagoginnen und Pädagogen.
Gebührenordnung
Grundsätzlich haben behandelnde Ärzte bei der gesetzlichen Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse einen größeren Spielraum. Denn die Gebührenordnung, an die sich die Ärzte zu halten haben, ist hier großzügiger ausgelegt.
Auch kleine Unfälle melden!
Auch kleine Unfälle sollten die Eltern der Kasse melden, denn die Kostenübernahme gilt auch für Folgekosten. Schließlich können auch Monate oder Jahre später Komplikationen auftreten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. So kann ein Implantat für einen angeschlagenen Schneidezahn schon mal einen fünfstelligen Euro-Betrag kosten – auch Jahre nach dem eigentlichen Schulunfall.
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Gibt es Anspruch auf Schmerzensgeld beim Unfall in der Schule?
Die Aussichten auf ein Schmerzensgeld sind bei einem Schulunfall durchwachsen. Sind keine anderen Personen beteiligt, stehen die Chancen auf einen finanziellen Ausgleich eher schlecht – zumal die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich kein Schmerzensgeld zahlt. Viele Gerichte hatten zuletzt entsprechende Klagen abgewiesen. Aussichten auf einen juristischen Erfolg gibt es höchstens, wenn der Schule bzw. der Lehrkraft eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
Wann Schmerzensgeld verlangt werden kann
Gute Aussichten auf Schmerzensgeld gibt es, wenn Dritte beteiligt sind. Wurde das Kind zum Beispiel von einem Auto angefahren oder von einem Mitschüler absichtlich verletzt, liegt der Anspruch auf Schmerzensgeld durchaus im Bereich des Möglichen.
Hier zahlt entweder die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung des Verursachers Schmerzensgeld und Schadenersatz. Wurde das Kind jedoch unabsichtlich von einem anderen Schüler geschädigt, gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz. Grundsätzlich tendieren Gerichte im Streitfall dazu, Kindern keine Absicht zu unterstellen.
Sind Schulweg und Ausflüge mitversichert?
Die gesetzliche Unfallkasse ist nicht nur für den Aufenthalt in Schule, Kindertagesstätte und Hochschule zuständig, sondern auch für folgende Situationen verantwortlich:
Unfälle auf dem Heimweg melden
Unfälle in der Schule, der Kindertagesstätte oder der Hochschule werden von den Einrichtungen im so genannten Verbandbuch eingetragen. Sollte das Kind auf dem Heimweg verunfallen, sollten Eltern den behandelnden Arzt unbedingt darauf hinweisen, dass es sich um einen Schulwegunfall handelt. Die Leistungen, die dem Kind zustehen, sind dann größer. Denn wenn die gesetzliche Unfallkasse zuständig ist, gilt eine großzügigere Gebührenordnung, sodass umfangreichere Medikamente und Therapien gezahlt werden können.
Was ist mit Umwegen?
Vor Gericht wird regelmäßig über Umwege gestritten, die die Kinder auf dem Weg zur oder von der Schule machen. Ob Umwege mit zum Schulweg zählen, entscheiden Richter von Situation zu Situation neu. Entscheidend ist dabei unter anderem das Alter des Kindes. So wird bei einem Grundschüler ein versehentlicher Umweg durch zum Beispiel das Verpassen der richtigen Bushaltestelle eher als Schulweg akzeptiert als bei einem Schüler der Oberstufe.
Wer ist aufsichtspflichtig?
Die Aufsichtspflicht unterliegt in erster Instanz demjenigen Lehrer, dem die Schüler anvertraut sind. Es haben jedoch auch alle Lehrer einer Schule gegenüber den Schülern, die die Schule besuchen, eine Aufsichtspflicht.
Wann besteht Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht besteht:
- Während des Unterrichtes
- Während dazwischen liegenden Pausen
- Während anderer schulischer Veranstaltungen
- Vor und nach Unterrichts- bzw. Veranstaltungsende (für einen angemessenen Zeitraum)
Die Aufsichtspflicht umfasst im Gegensatz zum Versicherungsschutz weder den Hin- noch den Rückweg.
Was, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird?
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht haftet die betroffene Lehrkraft persönlich. In einem solchen Fall zahlt auch keine Versicherung. Der Lehrer muss im Zweifel Heilbehandlungskosten, Medikamente, Sachschäden, Folgekosten und Schmerzensgeld aus eigener Tasche zahlen.
Schadensersatzansprüche können bei öffentlichen Schulen aber auch gegenüber dem Dienstherren (Bundesland) geltend gemacht werden.
Fazit
Bei einem Unfall in der Schule, auf dem Schulweg oder bei Ausflügen kommt die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Unfallkassen der Bundesländer für die Kosten auf. Betroffene Eltern sollten ihr Kind zu einem sog. Durchgangsarzt bringen. Insgesamt sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die im Fall eines Schulunfalls die Behandlungs- und Folgekosten übernimmt, besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung und sollten daher in Anspruch genommen werden.
Ob Schmerzensgeld für das geschädigte Kind möglich ist, ist davon abhängig, ob Dritte am Unfall involviert waren. Auch kann es wichtig werden, ob die verantwortliche Lehrkraft ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
Die häufigsten Fragen zum Thema Unfall in der Schule
Was ist ein Schulunfall?
Als Schulunfall gelten Unfälle von Schülern, die während dem Besuch schulischer Veranstaltungen passieren. Dazu zählen also: Unterricht, Pausen, Ausflüge, nachmittägliche Aktivitäten. Auch Unfälle auf dem Schulweg gelten in der Regel als Schul(weg)unfall.
Wie sind Schüler versichert?
Während schulischen Aktivitäten bzw. wenn sie unter der Verantwortung der Schule stehen (Unterricht, Pause, Ausflüge), sind Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Treffen sich Schüler in der Freizeit, sind sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. In diesen Fällen greift die gesetzliche Krankenversicherung (mit minderen Leistungen) oder eine private Unfallversicherung für das Kind.
Wer zahlt bei Unfall in der Schule?
Bei einem Unfall in der Schule zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Ist jemand Drittes involviert oder wurde die Aufsichtspflicht verletzt, gibt es die Möglichkeit auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Was übernimmt die Unfallkasse?
Die Unfallkasse bzw. gesetzliche Unfallversicherung leistet mehr als die gesetzliche Krankenversicherung. Darunter etwa: Ärztliche Behandlung, Reha, Unterricht am Krankenbett, Umbau der Wohnung, lebenslange Rente bei Folgeschäden.
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