Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wer nach einem Unfall in der Schule zahlt und was Eltern und Lehrer beachten sollten.
Inhalt dieser SeiteUnfall in der Schule: Das ist jetzt zu tun
Das müssen Eltern tun
Auch kleine Unfälle melden!
Auch kleine Unfälle sollten die Eltern melden, denn die Kostenübernahme gilt auch für Folgekosten. Schließlich können auch Monate oder Jahre später Komplikationen auftreten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
Welcher Arzt ist für Schulunfälle verantwortlich?
Wenn es sich um einen Schulunfall handelt, ist ein Durchgangsarzt in der Regel die richtige Adresse. Durchgangsärzte werden von der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt. Sie sind Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie, mit Erfahrung im Bereich Unfallmedizin. Sie können jedoch auch erstmal zu Ihrem Haus- oder Kinderarzt gehen, welcher Sie dann bei Bedarf weiterverweist. Bei Augen-, Zahn- oder Ohrverletzungen ist der Durchgangsarzt nicht zuständig. Hier sollten Sie mit Ihrem Kind zu einer entsprechenden Facharztpraxis gehen, dort aber den Unfallort angeben.
Schule muss Unfallbericht schreiben
Schulen und Betriebe müssen alle Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren, zum Beispiel in einem Verbandbuch, und diese Aufzeichnungen für fünf Jahre aufbewahren (Quelle: BGW) Wenn die Verletzung ärztlich behandelt werden muss, muss die Schule den Unfall unmittelbar der Unfallkasse melden. In der Anzeige (auch: Unfallbericht) werden der Unfallhergang geschildert und Zeugen angegeben. Vorlagen für Unfallberichte gibt es auf den Seiten der Unfallkassen.
Das bringt die Unfallkasse
Bei Unfällen, die der Schule, der Hochschule oder dem Kindergarten zugerechnet werden, sind die Unfallkassen der Bundesländer zuständig. Kinder und Eltern profitieren von dieser Regelung, denn die gesetzliche Unfallversicherung bietet bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Für die Versicherten ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei. Die Kosten der Schüler-Unfallversicherung werden von den Bundesländern bzw. den zuständigen Bezirksverwaltungen getragen.
Darum ist die Anerkennung als Schulunfall wichtig
Wenn die gesetzliche Unfallkasse zuständig ist, gilt eine großzügigere Gebührenordnung, sodass umfangreichere Medikamente und Therapien gezahlt werden können. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht nur für die Kosten von ärztlichen Behandlungen auf, sondern gewährt zum Beispiel auch Zuschüsse für eventuell notwendige Haus- oder Wohnungsumbauten. Auch die Kosten für Unterricht am Krankenbett werden im Bedarfsfall übernommen.
Beispiele: Das leistet die Unfallkasse
Wann sind Kinder gesetzlich unfallversichert?
Auch Schulwege und Schulveranstaltungen sind versichert
Die gesetzliche Unfallkasse ist nicht nur für den Aufenthalt in Schule, Kindertagesstätte und Hochschule zuständig, sondern auch für folgende Situationen verantwortlich:
Was ist mit Umwegen?
Vor Gericht wird regelmäßig über Umwege gestritten, die die Kinder auf dem Weg zur oder von der Schule machen. Ob Umwege mit zum Schulweg zählen, entscheiden Richter von Situation zu Situation neu. Entscheidend ist dabei unter anderem das Alter des Kindes. So wird bei einem Grundschüler ein versehentlicher Umweg durch zum Beispiel das Verpassen der richtigen Bushaltestelle eher als Schulweg akzeptiert als bei einem Schüler der Oberstufe.
Einen umfassenden Überblick darüber, wann Kinder versichert sind und wann nicht, finden Sie in dieser Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Versicherungsschutz in der Freizeit
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Ihre Kinder nur bei Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schul- oder Kitabesuch. Die meisten Unfälle spielen sich allerdings zu Hause ab. Um rund um die Uhr und überall versichert zu sein, benötigen Sie daher eine private Unfallversicherung für Kinder.
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Haftung und Schmerzensgeld bei Schulunfällen
Eher schlechte Aussichten auf Schmerzensgeld
Die Aussichten auf ein Schmerzensgeld sind bei einem Schulunfall durchwachsen. Sind keine anderen Personen beteiligt, stehen die Chancen auf einen finanziellen Ausgleich eher schlecht – zumal die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich kein Schmerzensgeld zahlt. Viele Gerichte hatten zuletzt entsprechende Klagen abgewiesen.
Aussichten auf einen juristischen Erfolg gibt es höchstens, wenn der Schule beziehungsweise der Lehrkraft eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Ist dies der Fall, haften die Lehrkraft oder der Dienstherr selbst für die Schäden. Aussichten auf Schmerzensgeld gibt es auch, wenn Dritte beteiligt sind. Wurde das Kind zum Beispiel von einem Auto angefahren oder von einem Mitschüler absichtlich verletzt, liegt der Anspruch auf Schmerzensgeld durchaus im Bereich des Möglichen. Hier zahlt entweder die Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung des Verursachers Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Wurde das Kind jedoch unabsichtlich von einem anderen Schüler geschädigt, gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz. Grundsätzlich tendieren Gerichte im Streitfall dazu, Kindern keine Absicht zu unterstellen.
Die häufigsten Fragen zum Thema Unfall in der Schule
Was ist ein Schulunfall?
Als Schulunfall gelten Unfälle von Schülern, die während dem Besuch schulischer Veranstaltungen passieren. Dazu zählen also: Unterricht, Pausen, Ausflüge, nachmittägliche Aktivitäten. Auch Unfälle auf dem Schulweg gelten in der Regel als Schul(weg)unfall.
Wie sind Schüler versichert?
Während schulischen Aktivitäten bzw. wenn sie unter der Verantwortung der Schule stehen (Unterricht, Pause, Ausflüge), sind Schüler über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Treffen sich Schüler in der Freizeit, sind sie nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. In diesen Fällen greift die gesetzliche Krankenversicherung (mit minderen Leistungen) oder eine private Unfallversicherung für das Kind.
Wer zahlt bei Unfall in der Schule?
Bei einem Unfall in der Schule zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Ist jemand Drittes involviert oder wurde die Aufsichtspflicht verletzt, gibt es die Möglichkeit auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Was übernimmt die Unfallkasse?
Die Unfallkasse bzw. gesetzliche Unfallversicherung leistet mehr als die gesetzliche Krankenversicherung. Darunter etwa: Ärztliche Behandlung, Reha, Unterricht am Krankenbett, Umbau der Wohnung, lebenslange Rente bei Folgeschäden.
Wann besteht Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht besteht:
- Während des Unterrichtes
- Während dazwischen liegenden Pausen
- Während anderer schulischer Veranstaltungen
- Vor und nach Unterrichts- bzw. Veranstaltungsende (für einen angemessenen Zeitraum)
Die Aufsichtspflicht umfasst im Gegensatz zum Versicherungsschutz weder den Hin- noch den Rückweg.
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