Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie es in der Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurück gibt, wie die Finanzierung der Berufsunfähigkeitsversicherung funktioniert und wie Experten das Thema Geld-zurück-Garantie bewerten.
Inhalt dieser SeiteBerufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Garantie: Geht das?
Hohe Auszahlungen, hohe Beiträge
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) handelt es sich um eine vergleichsweise teure Art der Risikoabsicherung. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit hoch. Ebenso fällt die Leistung der Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit in Form der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) vergleichsweise hoch aus.
Versicherungsbeispiel
Wer etwa eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro vereinbart hat, bekommt im Leistungsfall bereits nach 5 Jahren der Berufsunfähigkeit insgesamt 120.000 Euro ausgezahlt. Diese Absicherung ist mit monatlichen Beiträgen verbunden, die bei durchschnittlich 100 Euro im Monat liegen (die tatsächliche Prämienhöhe variiert in Abhängigkeit vom Anbieter deutlich). Tritt kein Leistungsfall ein, summieren sich die gezahlten Beiträge in diesem Beispiel in 20 Jahren schon auf 24.000 Euro. Wird man bis Laufzeitende nicht berufsunfähig und nimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch, hat man die Beiträge „umsonst“ gezahlt.
Wohin fließen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die regelmäßig gezahlten Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dienen in erster Linie der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente aller Versicherten. Die Versicherungsgesellschaften finanzieren die Zahlung dieser Renten also aus den Geldern der gesund gebliebenen Versicherten. Durchschnittlich sind es etwa 75 Prozent der arbeitenden Menschen, die im Laufe ihres Lebens nicht berufsunfähig werden. Im Umkehrschluss gehen 25 Prozent oder jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig gesundheitsbedingt in Rente.
Bekommt man sein Geld zurück?
Darum stellen sich viele Versicherte die Frage, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn sie nicht berufsunfähig werden. Eine vollständige Beitragsrückerstattung ist nicht möglich, da die Versicherer die Renten ihrer Kunden, die berufsunfähig werden, sowie ihre laufenden Kosten aus den Beiträgen decken. Allerdings gibt es Tarife, die im Austausch gegen höhere Beiträge eine Beitragsrückgewähr anbieten.
Brutto- und Nettokapitalisierung: Wann es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung “Geld zurück” gibt
Nettokapitalisierte Berufsunfähigkeitsversicherungen
Bei einer nettokapitalisierten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Versicherte ähnlich wie z.B. bei einer Haftpflichtversicherung ihre Versicherungsbeiträge ein und erhalten die vereinbarte Leistung – in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsrente – falls es zu einem Versicherungsfall kommt. Erreichen sie das Ende ihrer beruflichen Tätigkeit, ohne berufsunfähig geworden zu sein und ohne die Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch genommen zu haben, verbleibt das von ihnen eingezahlte Geld in der Versicherung.
Bruttokapitalisierte BU: Höhere Kosten, teilweise Rückzahlung
Gibt es in der Versicherung eine Bruttokapitalisierung, zahlen die Versicherten mehr als ihren Nettobeitrag. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag wird von der Versicherung gewinnbringend angelegt. Die so erwirtschafteten Gewinne werden an die Versicherten ausgeschüttet. Wie hoch sie ausfallen, hängt von der Marktentwicklung und der Anlagestrategie des Versicherers ab.
Die Ausschüttung an die Versicherten bezeichnet man dann als Beitragsrückgewähr. Hierbei gibt es mehrere Varianten der Überschussbeteiligung:
1. Verrechnung der Gewinne
Hier werden die erwirtschafteten Überschüsse von den Versicherungsbeiträgen abgezogen, sodass Versicherte nicht den ganzen Bruttobeitrag zahlen müssen.
2. Bonusrente
Ein weiteres Szenario, wie Versicherungen Überschüsse verwenden können, ist die Bonusrente. Diese wird im Leistungsfall interessant. In diesem Fall zahlt der Kunde den Bruttobeitrag an die Versicherungsgesellschaft. Die Versicherung nutzt dann die Überschussanteile des Bruttobeitrags zur Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente.
Beachten Sie: Die Höhe der Bonusrente ist nicht garantiert. Achten Sie in darauf, dass den garantierten Anteil Ihrer Rente hoch genug ansetzen, um im Fall einer Berufsunfähigkeit auch dann abgesichert zu sein, wenn die Gewinne Ihres Versicherers gering ausfallen.
3. Auszahlung am Ende der Laufzeit
Alternativ können die Gewinne aus der Anlage des Sparanteils der Beiträge am Ende auch gesammelt ausgezahlt werden. Im Fall einer Berufsunfähigkeit entfällt die Rückzahlung, sie wird jedoch unter Umständen mit der Berufsunfähigkeitsrente verrechnet (siehe Bonusrente).
Beitragsrückgewähr in der Steuer
Die Auszahlungen in Form der einmaligen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit oder in Form einer Bonusrente werden als Kapitalerträge mit 25 Prozent besteuert. Auf die Verrechnung der Gewinne mit den Beiträgen fallen keine Steuern an.
Experten-Tipp:
„Es gibt die Möglichkeit, die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Basisrente zu koppeln. Wenn der Beitrag zur Basisrente dann mindestens so hoch ist wie der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung, können beide Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings profitiert man von diesem Steuervorteil nur, wenn man die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Anspruch nehmen muss. Wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, muss Sie in einem solchen Fall voll versteuert werden.”
Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr: Wie sinnvoll ist das wirklich?
Keine Garantie für vollständige Rückzahlung
Ein Tarif mit Beitragsrückgewähr wäre also eine Möglichkeit für einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Garantie. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit oder bei Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert seine gesamten eingezahlten Beiträge zurück bekommt. Vielmehr handelt es sich um eine Variante, bei der die Gewinne nicht mit den monatlichen Versicherungsbeiträgen der Kunden verrechnet, sondern am Kapitalmarkt bzw. mithilfe eines Investmentfonds für den Kunden investiert werden. Generell lohnt sich das, wenn überhaupt, nur für junge Versicherungsnehmer, bei denen der Zinseffekt über eine lange Laufzeit hinweg wirksam ist.
Wie hoch ist die Auszahlung mit Beitragsrückgewähr?
Bei guter Fondsentwicklung erzielt die investierte Summe eine gewisse Rendite. Versicherte haben damit am Ende des Vertrages ohne Leistungsfall Anspruch auf einen Anteil aus dem Fondsvermögen. Dieses wird dann in einer Summe am Ende ausgezahlt. Wie hoch die Auszahlung konkret ausfällt, hängt stark von der Art der Geldanlage und der Entwicklung des Fonds ab. Bei positiver Fondsentwicklung kann die Summe die Höhe sämtlicher gezahlten Beiträge betragen oder gar übersteigen. Bei mäßiger oder schlechter Entwicklung ist sie entsprechend geringer.
Wenig Flexibilität
Wer einen Tarif mit Beitragsrückgewähr wählt, ist oft nicht in der Lage, die Fonds selbst zu wählen, und kann auch später nicht auf eine Nettokapitalisierung umsteigen. Das so angesparte Kapital kann auch nur am Ende der Laufzeit bzw. als Bonusrente oder Beitragsverrechnung ausgezahlt werden und steht somit nicht zur Verfügung, falls Sie es zwischendurch benötigen sollten.
Tarife mit Beitragsrückgewähr
Vorteile
Nachteile
Unsere Experten raten: Trennen Sie Geldanlage und Risikoabsicherung
Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung, und vor allem eine Risikoversicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, ist keine Form der Geldanlage. Als Kapitalanlage taugen Versicherungen nur dann, wenn alternative Anlageformen keine bessere Rendite erzielen. Dies ist jedoch selten der Fall. Versicherungsexperten und Verbraucherschützer raten deshalb eingehend dazu, Geldanlage und Risikoabsicherung voneinander zu trennen.
Wenn ein Versicherungsnehmer sich z. B. für die Variante der Gewinnverrechnung der Überschüsse entscheidet, und die Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag zur Versicherung selbst mit einer ausgewählten und renditestarken Form der Geldanlage anlegt, würde er mehr davon haben, als von einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Garantie, da er auf diese Weise nicht nur bessere Chancen auf eine höhere Rendite hat, sondern auch an finanzieller Flexibilität gewinnt.
Fazit
Es gibt die Option, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Beitragsrückgewähr – also eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Geld-zurück-Garantie – abzuschließen. Es ist jedoch keineswegs garantiert, wie viel Geld Sie am Ende zurückerhalten. Am besten stehen Sie in den meisten Fällen da, wenn Sie Berufsunfähigkeitsversicherung und Geldanlage trennen.
Mit unseren Fachexperten zum passenden Tarif
Auch wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei „Schadensfreiheit“ die gezahlten Prämien nicht erstattet, stellt sie die beste Option zur Absicherung des Berufsunfähigkeits-Risikos dar. Daher sollte man dennoch nicht auf eine adäquate Absicherung verzichten. Vielmehr sollten Sie bereits im Vorfeld darauf achten, einen guten und fairen Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wir helfen Ihnen dabei. Unsere Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung analysieren Ihre individuelle Situation und ermitteln passende Versicherer und Tarife für Sie. Auch stehen sie Ihnen bei Antragstellung, Gesundheitsprüfung und Vertragsabschluss zur Seite.
Wir unterstützen Sie
Interessieren Sie sich darüber hinaus für eine geeignete Variante der Geldanlage, haben wir auch dafür hauseigene Fachexperten für Finanzen. Gemeinsam können sie ermitteln, welche Art der Überschussverwendung aus dem BU-Vertrag sich für Sie am ehesten lohnt und welche Optionen der Kapitalanlage infrage kommen. So können Sie im Idealfall die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgleichen und genießen optimalen Schutz bis zum Rentenalter.
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