Gibt es in der Berufs­unfähigkeits­versicherung Geld zurück?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) auflöst, bekommt in der Regel kein Geld zurück, auch wenn man nicht berufsunfähig geworden ist.
  • Die einge­zahlten Beiträge zur BU werden für die Finanzierung von Berufs­unfähig­keits­renten anderer Versicherter genutzt.
  • Versicherungen erwirt­schaften dennoch Überschüsse. Diese werden auf unter­schied­liche Weise an den Versicherten zurückgegeben, z.B. in Tarifen mit Beitragsrückgewähr.
  • Experten empfehlen jedoch die Trennung von Versicherungs- und Anlage­produkten.

Das erwartet Sie hier

Wie es in der Berufs­unfähigkeits­versicherung Geld zurück gibt, wie die Finanzierung der Berufs­unfähigkeits­versicherung funktioniert und wie Experten das Thema Geld-zurück-Garantie bewerten.

Inhalt dieser Seite
  1. BU mit Geld zurück Garantie?
  2. Wann es doch Geld zurück gibt
  3. Tarife mit Beitragsrückgewähr
  4. Fazit

Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung mit Geld-zurück-Garantie: Geht das?

Hohe Auszahlungen, hohe Beiträge

Bei der Berufs­­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) handelt es sich um eine vergleichsweise teure Art der Risiko­absicherung. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit der Berufs­unfähigkeit hoch. Ebenso fällt die Leistung der Versicherung im Falle der Berufs­unfähigkeit in Form der Berufs­­unfähig­keits­rente (BU-Rente) vergleichs­weise hoch aus.

Versicherungsbeispiel

Wer etwa eine Berufs­unfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro vereinbart hat, bekommt im Leistungsfall bereits nach 5 Jahren der Berufs­un­fähig­keit insgesamt 120.000 Euro ausgezahlt. Diese Absicherung ist mit monatlichen Beiträgen verbunden, die bei durchschnittlich 100 Euro im Monat liegen (die tatsächliche Prämienhöhe variiert in Abhängigkeit vom Anbieter deutlich). Tritt kein Leistungsfall ein, summieren sich die gezahlten Beiträge in diesem Beispiel in 20 Jahren schon auf 24.000 Euro. Wird man bis Laufzeit­ende nicht berufsunfähig und nimmt die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht in Anspruch, hat man die Beiträge „umsonst“ gezahlt.

Wohin fließen die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Die regelmäßig gezahlten Beiträge zur Berufs­­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) dienen in erster Linie der Zahlung der Berufs­­unfähig­keits­rente aller Versicherten. Die Ver­sicherungs­gesell­schaften finanzieren die Zahlung dieser Renten also aus den Geldern der gesund gebliebenen Versicherten. Durchschnittlich sind es etwa 75 Prozent der arbeitenden Menschen, die im Laufe ihres Lebens nicht berufsunfähig werden. Im Umkehrschluss gehen 25 Prozent oder jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig gesundheitsbedingt in Rente.

Bekommt man sein Geld zurück?

Darum stellen sich viele Versicherte die Frage, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn sie nicht berufsunfähig werden. Eine vollständige Beitragsrückerstattung ist nicht möglich, da die Versicherer die Renten ihrer Kunden, die berufsunfähig werden, sowie ihre laufenden Kosten aus den Beiträgen decken. Allerdings gibt es Tarife, die im Austausch gegen höhere Beiträge eine Beitragsrückgewähr anbieten.

Brutto- und Nettokapitalisierung: Wann es bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung “Geld zurück” gibt

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Nettokapitalisierte Berufs­unfähigkeits­versicherungen

Bei einer nettokapitalisierten Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlen Versicherte ähnlich wie z.B. bei einer Haftpflicht­versicherung ihre Versicherungsbeiträge ein und erhalten die vereinbarte Leistung – in diesem Fall die Berufs­unfähigkeitsrente – falls es zu einem Versicherungsfall kommt. Erreichen sie das Ende ihrer beruflichen Tätigkeit, ohne berufsunfähig geworden zu sein und ohne die Berufs­unfähigkeitsrente in Anspruch genommen zu haben, verbleibt das von ihnen eingezahlte Geld in der Versicherung.

Bruttokapitalisierte BU: Höhere Kosten, teilweise Rückzahlung

Gibt es in der Versicherung eine Bruttokapitalisierung, zahlen die Versicherten mehr als ihren Nettobeitrag. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag wird von der Versicherung gewinnbringend angelegt. Die so erwirtschafteten Gewinne werden an die Versicherten ausgeschüttet. Wie hoch sie ausfallen, hängt von der Marktentwicklung und der Anlagestrategie des Versicherers ab.

Die Ausschüttung an die Versicherten bezeichnet man dann als Beitragsrückgewähr. Hierbei gibt es mehrere Varianten der Überschussbeteiligung:

1. Verrechnung der Gewinne

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Hier werden die erwirtschafteten Überschüsse von den Versicherungsbeiträgen abgezogen, sodass Versicherte nicht den ganzen Bruttobeitrag zahlen müssen.

2. Bonusrente

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Ein weiteres Szenario, wie Versicherungen Überschüsse verwenden können, ist die Bonusrente. Diese wird im Leistungsfall interessant. In diesem Fall zahlt der Kunde den Bruttobeitrag an die Ver­sicherungs­gesell­schaft. Die Versicherung nutzt dann die Überschussanteile des Bruttobeitrags zur Erhöhung der zu zahlenden Berufs­­unfähig­keits­rente.

Beachten Sie: Die Höhe der Bonusrente ist nicht garantiert. Achten Sie in darauf, dass den garantierten Anteil Ihrer Rente hoch genug ansetzen, um im Fall einer Berufs­unfähigkeit auch dann abgesichert zu sein, wenn die Gewinne Ihres Versicherers gering ausfallen.

3. Auszahlung am Ende der Laufzeit

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Alternativ können die Gewinne aus der Anlage des Sparanteils der Beiträge am Ende auch gesammelt ausgezahlt werden. Im Fall einer Berufs­unfähigkeit entfällt die Rückzahlung, sie wird jedoch unter Umständen mit der Berufs­unfähigkeitsrente verrechnet (siehe Bonusrente).

Experten-Tipp:

„Es gibt die Möglichkeit, die selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung an eine Basisrente zu koppeln. Wenn der Beitrag zur Basisrente dann mindestens so hoch ist wie der Beitrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, können beide Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings profitiert man von diesem Steuervorteil nur, wenn man die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht in Anspruch nehmen muss. Wird die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt, muss Sie in einem solchen Fall voll versteuert werden.”

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Die Berufs­­un­fähig­keits­ver­siche­rung mit Bei­trags­rück­gewähr: Wie sinnvoll ist das wirklich?

Keine Garantie für vollständige Rückzahlung

Ein Tarif mit Bei­trags­rück­gewähr wäre also eine Möglichkeit für einer Berufs­­un­fähig­keits­ver­siche­rung mit Geld-zurück-Garantie. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Versicherte am Ende der Vertrags­laufzeit oder bei Kündigung der Berufs­unfähigkeits­versicherung garantiert seine gesamten eingezahlten Beiträge zurück bekommt. Vielmehr handelt es sich um eine Variante, bei der die Gewinne nicht mit den monatlichen Versicherungsbeiträgen der Kunden verrechnet, sondern am Kapitalmarkt bzw. mithilfe eines Investmentfonds für den Kunden investiert werden. Generell lohnt sich das, wenn überhaupt, nur für junge Versicherungsnehmer, bei denen der Zinseffekt über eine lange Laufzeit hinweg wirksam ist.


Wie hoch ist die Auszahlung mit Beitragsrückgewähr? 

Bei guter Fondsentwicklung erzielt die investierte Summe eine gewisse Rendite. Versicherte haben damit am Ende des Vertrages ohne Leistungsfall Anspruch auf einen Anteil aus dem Fondsvermögen. Dieses wird dann in einer Summe am Ende ausgezahlt. Wie hoch die Auszahlung konkret ausfällt, hängt stark von der Art der Geldanlage und der Entwicklung des Fonds ab. Bei positiver Fondsentwicklung kann die Summe die Höhe sämtlicher gezahlten Beiträge betragen oder gar übersteigen. Bei mäßiger oder schlechter Entwicklung ist sie entsprechend geringer.

Wenig Flexibilität

Wer einen Tarif mit Beitragsrückgewähr wählt, ist oft nicht in der Lage, die Fonds selbst zu wählen, und kann auch später nicht auf eine Nettokapitalisierung umsteigen. Das so angesparte Kapital kann auch nur am Ende der Laufzeit bzw. als Bonusrente oder Beitragsverrechnung ausgezahlt werden und steht somit nicht zur Verfügung, falls Sie es zwischendurch benötigen sollten.

Tarife mit Beitragsrückgewähr

Vorteile

  • Potenziell hohe Rückzahlung am Ende, wenn der Anbieter eine gute Anlagestrategie verfolgt und die Marktentwicklung vorteilhaft ist

Nachteile

  • In der Regel höhere Beiträge
  • Zahlt sich häufig nur aus, wenn man tatsächlich nicht berufsunfähig wird

Unsere Experten raten: Trennen Sie Geldanlage und Risikoabsicherung

Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung, und vor allem eine Risiko­­versicherung wie die Berufs­unfähigkeits­versicherung, ist keine Form der Geldanlage. Als Kapitalanlage taugen Versicherungen nur dann, wenn alternative Anlageformen keine bessere Rendite erzielen. Dies ist jedoch selten der Fall. Ver­sicherungs­experten und Verbraucherschützer raten deshalb eingehend dazu, Geldanlage und Risikoabsicherung voneinander zu trennen.

Wenn ein Ver­sicherungs­nehmer sich z. B. für die Variante der Gewinn­verrechnung der Überschüsse entscheidet, und die Differenz zwischen Netto- und Bruttobeitrag zur Versicherung selbst mit einer ausgewählten und rendite­starken Form der Geldanlage anlegt, würde er mehr davon haben, als von einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Geld-zurück-Garantie, da er auf diese Weise nicht nur bessere Chancen auf eine höhere Rendite hat, sondern auch an finanzieller Flexibilität gewinnt.

Geld anlegen: Das empfehlen wir

Fazit

Es gibt die Option, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Beitragsrückgewähr – also eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Geld-zurück-Garantie – abzuschließen. Es ist jedoch keineswegs garantiert, wie viel Geld Sie am Ende zurückerhalten. Am besten stehen Sie in den meisten Fällen da, wenn Sie Berufs­unfähigkeits­versicherung und Geldanlage trennen.


Mit unseren Fachexperten zum passenden Tarif

Auch wenn eine Berufs­­un­fähig­keits­ver­siche­rung bei „Schadensfreiheit“ die gezahlten Prämien nicht erstattet, stellt sie die beste Option zur Absicherung des Berufs­unfähigkeits-Risikos dar. Daher sollte man dennoch nicht auf eine adäquate Absicherung verzichten. Vielmehr sollten Sie bereits im Vorfeld darauf achten, einen guten und fairen Vertrag zur Berufs­­un­fähig­keits­ver­siche­rung abzuschließen. Wir helfen Ihnen dabei. Unsere Experten für die Berufs­unfähigkeits­versicherung analysieren Ihre individuelle Situation und ermitteln passende Versicherer und Tarife für Sie. Auch stehen sie Ihnen bei Antrag­stellung, Gesundheits­prüfung und Vertrags­abschluss zur Seite.


Wir unterstützen Sie

Interessieren Sie sich darüber hinaus für eine geeignete Variante der Geldanlage, haben wir auch dafür hauseigene Fachexperten für Finanzen. Gemeinsam können sie ermitteln, welche Art der Überschussverwendung aus dem BU-Vertrag sich für Sie am ehesten lohnt und welche Optionen der Kapitalanlage infrage kommen. So können Sie im Idealfall die Kosten für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ausgleichen und genießen optimalen Schutz bis zum Rentenalter.

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Katharina Burnus
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