Berufsunfähigkeitsversicherung – Gibt es Geld zurück?
- Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auflöst, bekommt i. d. R. kein Geld zurück, auch wenn man nicht berufsunfähig geworden ist.
- Die eingezahlten Beiträge zur BU werden für die Finanzierung von Berufsunfähigkeitsrenten anderer Versicherte genutzt.
- Versicherungen erwirtschaften dennoch Überschüsse. Diese können auf unterschiedliche Weise an den Versicherten gegeben werden.
- Bei Verträgen mit Beitragsrückgewähr erfolgt eine Anlage der Überschüsse.
- Ob solche Verträge lohnenswert sind, klärt ein Vergleich mit der Rendite anderer Anlageprodukte.
- Experten empfehlen jedoch die Trennung von Versicherungs- und Anlageprodukten.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Garantie – Geht das?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) handelt es sich um eine vergleichsweise teure Art der Risikoabsicherung. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit hoch. Ebenso fällt die Leistung der Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit in Form der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) vergleichsweise hoch aus.
Wer etwa eine BU-Rente in Höhe von 2.000 Euro vereinbart hat, bekommt im Leistungsfall bereits nach 5 Jahren der Berufsunfähigkeit insgesamt 120.000 Euro ausgezahlt. Die Absicherung einer solchen Höhe ist mit monatlichen Beiträgen verbunden, die bei durchschnittlich 100 Euro im Monat liegen (die tatsächliche Prämienhöhe variiert in Abhängigkeit des Anbieters deutlich). Tritt kein Leistungsfall ein, summieren sich die gezahlten Beiträge in diesem Beispiel in 20 Jahren schon auf 24.000 Euro. Wird man bis Laufzeitende nicht berufsunfähig, hat man die Beiträge zur BU „umsonst“ gezahlt.
Daher stellt sich die Frage, ob man als Versicherter zumindest die Summe der über die Jahre eingezahlten Beiträge zurückbekommt, wenn man gar nicht berufsunfähig geworden ist. Um nachvollziehen zu können, warum dies prinzipiell nicht möglich ist, muss man den Kreislauf von eingezahlten Beiträgen, Finanzierung einer Versicherungsgesellschaft und Verwendung von Überschüssen verstehen.
Wohin fließen meine Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich?
Die regelmäßig gezahlten Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dienen in erster Linie der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) aller Versicherten. Die Versicherungsgesellschaften finanzieren die Zahlung dieser Renten also aus den Geldern der gesund gebliebenen Versicherten. Durchschnittlich sind es etwa 75 Prozent der arbeitenden Menschen, die im Laufe ihres Lebens nicht berufsunfähig werden. Im Umkehrschluss gehen 25 Prozent oder jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig gesundheitsbedingt in Rente. Wie aus den Daten von Statista hervorgeht, liegt für aktuell 20-Jährige die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit im Alter von unter 65 Jahren bei etwa 40 Prozent.
In Abhängigkeit des Falls leisten Versicherer sehr unterschiedlich. Es gibt Versicherte, die nur zeitlich begrenzt berufsunfähig werden. In einem solchen Fall zahlen Versicherer für die Zeit der Berufsunfähigkeit (beispielsweise zwei oder drei Jahre bis eine schwere Krankheit ausgestanden ist). Andere Berufstätige werden dauerhaft berufsunfähig und können auch langfristig ihrer Beschäftigung nicht mehr nachgehen. In solchen Fällen müssen Versicherer bis zum Renteneintrittsalter der Versicherten leisten.
… mehr zu den Kosten einer BUKunden werden an Überschüssen beteiligt
Grundsätzlich wäre anzunehmen, dass im Falle einer Rückzahlung der Beiträge an jeden Versicherten kein Geld mehr vorhanden wäre, um Berufsunfähigen im Leistungsfall eine BU-Rente zu zahlen. Ebenso legt das Szenario nahe, dass Versicherer kein Geld mehr zur Deckung ihrer laufenden Ausgaben für Büroräume, Personal und andere Positionen hätten. Dem wirken sie entgegen, indem sie in der Tarif-Kalkulation eine Art Sicherheitspuffer einbauen. In der Praxis kalkulieren sie die Beiträge so, als würden mehr Menschen eine BU-Rente beziehen, als gemäß Risikowahrscheinlichkeit abzuschätzen ist.
Da nur ein Anteil der Versicherten tatsächlich berufsunfähig wird und damit einen Anspruch auf BU-Rente hat, erzielen Versicherer Überschüsse. Diese dürfen sie nicht vollumfänglich einbehalten, sondern müssen einen großen Teil an Kunden als Risikoüberschuss ausschütten. Dies ist auf verschiedene Arten und Weisen möglich. Welche Möglichkeit letztendlich genutzt wird, entscheidet der Versicherungsnehmer meist schon bei Vertragsabschluss.
- Gewinnverrechnung
- Bonus-Rente
- Verzinsliche Ansammlung
Verrechnung der Gewinne
Bonus-Rente
Ein weiteres Szenario, wie Versicherungen Überschüsse verwenden können, ist die Bonus-Rente. Diese wird im Leistungsfall interessant. In diesem Fall zahlt der Kunde den Bruttobeitrag an die Versicherungsgesellschaft. Die Versicherung nutzt dann die Überschussanteile des Bruttobeitrags zur Erhöhung der zu zahlenden Berufsunfähigkeitsrente.
Achtung: Die Bonus-Rente gilt für das je aktuelle Jahr und ist nur für dieses garantiert. Sie kann prinzipiell mit jedem Jahr geringer ausfallen.
Verzinsliche Ansammlung (BU mit 'Geld-zurück-Garantie')
Beiträge zur BU von der Steuer absetzen
»Es gibt die Möglichkeit, die selbständige BU an eine Basisrente zu koppeln. Wenn der Beitrag zur Basisrente dann mindestens so hoch ist wie der Beitrag zur BU, können beide Beiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings profitiert man von diesem Steuervorteil nur, wenn man die BU nicht in Anspruch nehmen muss. Wird die BU-Rente ausgezahlt, muss Sie in einem solchen Fall voll versteuert werden.«
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr
Ein BU-Tarif mit Beitragsrückgewähr wäre also eine Möglichkeit für einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Garantie. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit oder bei Kündigung der BU garantiert seine gesamten eingezahlten Beiträge zurückbekommt. Vielmehr handelt es sich um eine Variante, bei der die Gewinne nicht mit den monatlichen BU-Beiträgen der Kunden verrechnet, sondern am Kapitalmarkt bzw. mithilfe eines Investmentfonds für den Kunden investiert werden.
Bei guter Fondsentwicklung erzielt die investierte Summe eine gewisse Rendite. Versicherte haben damit am Ende des Vertrages ohne Leistungsfall Anspruch auf einen Anteil aus dem Fondsvermögen. Dieses wird dann in einer Summe am Ende ausgezahlt. Wie hoch die Auszahlung konkret ausfällt, hängt stark von der Art der Geldanlage und der Entwicklung des Fonds ab. Bei positiver Fondsentwicklung kann die Summe die Höhe sämtlicher gezahlten Beiträge betragen oder gar übersteigen. Bei mäßiger oder schlechter Entwicklung ist sie entsprechend weniger.
Fazit
Auch wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei „Schadensfreiheit“ die gezahlten Prämien nicht erstattet, stellt sie die beste Option zur Absicherung des Berufsunfähigkeits-Risikos dar. Daher sollte man dennoch nicht auf eine adäquate Absicherung verzichten. Vielmehr sollten Sie bereits im Vorfeld darauf achten, einen guten und fairen Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Wir helfen Ihnen dabei. Unsere BU-Experten analysieren Ihre individuelle Situation und ermitteln passende Versicherer und Tarife für Sie. Auch stehen sie Ihnen bei Antragstellung, Gesundheitsprüfung und Vertragsabschluss zur Seite.
Interessieren Sie sich darüber hinaus für eine geeignete Variante der Geldanlage, haben wir auch dafür hauseigene Fachexperten für Finanzen. Gemeinsam können sie ermitteln, welche Art der Überschussverwendung aus dem BU-Vertrag sich für Sie am ehesten lohnt und welche Optionen der Kapitalanlage infrage kommen. So können Sie im Idealfall die Kosten für eine BU ausgleichen und genießen optimalen Schutz bis zum Rentenalter. Kontaktieren Sie uns unter 030 – 120 82 82 8 oder kontakt@transparent-beraten.de. Sie können für Ihre Anfrage auch das folgende Kontaktformular nutzen.
Kostenfreier Tarif-Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Aktuelle Tarife aus 2021 für Sie persönlich angepasst und optimiert.
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!