Gibt es in der Berufs­unfähigkeits­versicherung Geld zurück?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seine Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) auflöst, bekommt in der Regel kein Geld zurück, auch wenn man nicht berufsunfähig geworden ist.
  • Versicherungen erwirt­schaften Überschüsse. Diese werden auf unter­schied­liche Weise an den Versicherten zurückgegeben, zum Beispiel in Tarifen mit Beitragsrückgewähr.
  • Bei einer BU mit Beitragsrückgewähr legt der Versicherer Ihre Überschüsse am Kapitalmarkt an und zahlt Ihnen die Gewinne am Ende der Vertragslaufzeit aus.
  • Experten empfehlen jedoch, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung von einer Geldanlage zu trennen.

Das erwartet Sie hier

Warum es bei der BU keine Geld-Zurück-Garantie gibt, wie Sie dennoch von Überschüssen profitieren und warum wir von einer BU mit Beitragsrückerstattung in den meisten Fällen abraten.

Inhalt dieser Seite
  1. BU mit Geld zurück Garantie?
  2. Vorteile und Nachteile eine BU mit Beitragsrückgewähr
  3. Was eine BU mit Beitragsrückerstattung nicht ist
  4. Kosten
  5. So finden Sie die richtige Absicherung

Geld zurück bei der BU?

Viele Personen, die ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) wechseln oder kündigen wollen oder deren BU-Vertrag ausläuft, sind nicht berufsunfähig geworden. Einige fragen sich dann, ob sie ihre Beiträge zurückerhalten können. Und auch beim Abschluss einer BU scheint eine Geld-zurück-Garantie verlockend. Der Wunsch ist verständlich, handelt es sich doch um eine vergleichsweise teure Versicherung. Zwar sind die Beiträge zur BU überschaubar im Vergleich zur finanziellen Absicherung durch eine BU-Rente im Falle einer Berufs­unfähigkeit. Werden Sie jedoch nicht berufsunfähig, haben Sie mitunter das Gefühl, diese Beiträge „umsonst“ gezahlt zu haben.

Beispiel: BU-Rente und -Kosten

Wer etwa eine Berufs­unfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro vereinbart hat, bekommt bei Berufs­unfähigkeit innerhalb von fünf Jahren insgesamt 120.000 Euro ausgezahlt. Eine Rente in dieser Höhe wäre mit monatlichen Beiträgen von durchschnittlich 100 Euro im Monat verbunden – die tatsächliche Beitragshöhe variiert je nach Anbieter jedoch deutlich. Tritt keine Berufs­unfähigkeit ein, summieren sich die gezahlten Beiträge in diesem Beispiel in 20 Jahren schon auf 24.000 Euro.

Warum es keine Geld-zurück-Garantie bei der BU gibt

Ein BU-Versicherer kann Ihnen Ihre Beiträge nicht vollständig zurückerstatten, da er sie für besonders zwei Dinge nutzen muss:

  • Für die Rentenzahlungen von berufsunfähigen Versicherten
  • Um laufende Kosten zu decken
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Überschüsse in der BU und BU mit Beitragsrückgewähr

Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, die Höhe der Beiträge, die Sie in die BU einzahlen, vorsichtig zu kalkulieren. Dennoch ist es häufig, dass sie Überschüsse erwirtschaften, etwa weil weniger Menschen als erwartet eine BU-Rente in Anspruch nehmen oder auch weil sie durch die Investition der Beiträge Rendite erzielt haben. Versicherer sind dann gesetzlich dazu verpflichtet, diese Überschüsse an Sie als Kunden weiterzugeben (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG), § 153):

Eine spezielle Form der Überschussbeteiligung in der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die sogenannte Beitragsrückgewähr oder Beitragsrückerstattung. Anders als die Bezeichnung „Beitragsrückerstattung“ jedoch nahelegt, erhalten Sie nicht Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Der Unterschied zwischen einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückerstattung und einer ohne ist, wie mit Überschüssen verfahren wird:

Icon Hand mit Pfeil

BU ohne Beitragsrückgewähr

Versicherer geben die Überschüsse regelmäßig an ihre Kunden weiter oder sammeln sie und zahlen sie unter bestimmten Bedingungen aus.

Es gibt zwei Arten, wie der Versicherer Sie an diesen Überschüssen beteiligt:

  • Beitragsverrechnung
    Die Überschüsse werden mit Ihrem monatlichen Bruttobeitrag verrechnet und Sie zahlen nur noch den niedrigeren Nettobeitrag, auch Zahlbetrag genannt. Sie sparen also monatlich Geld.
  • Bonusrente
    Die Überschüsse werden vom Versicherer gesammelt und Ihnen als Zuschuss zur BU-Rente ausgezahlt. Sie bekommen also bei Berufs­unfähigkeit eine höhere Rente. Werden Sie allerdings nicht berufsunfähig, können Sie hiervon nicht profitieren.
  • Auf diese Form der Überschussbeteiligung haben alle Kunden Anspruch, außer es wurde explizit vertraglich ausgeschlossen.
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BU mit Beitragsrückgewähr

Hier legt der Versicherer Ihre Überschüsse gezielt als zusätzlichen Sparvertrag am Kapitalmarkt an. In der Regel können Sie zwischen festverzinslichen Anlagen oder eine Anlage in Fonds wählen.

Bei der BU mit Beitragsrückgewähr gibt es nur eine Form der Auszahlung:

  • Einmalzahlung bei Vertragsende
    Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten Sie die vom Versicherer für Sie angelegten Überschüsse als einmalige Zahlung.
  • Diese Form der Überschussbeteiligung müssen Sie bei dem Versicherer als zusätzliche Leistung vereinbaren.

Wie hoch ist die Auszahlung bei einer BU mit Beitragsrückgewähr? 

Egal, wie Sie die Überschüsse aus Ihrer BU erhalten – ob als Beitragsverrechnung, Bonusrente oder Einmalzahlung bei Vertragsende – wie viel Sie bekommen, kann nicht vorhergesagt werden. Die Überschussbeteiligung wird für jedes Jahr neu berechnet. Setzen Sie daher die garantierte BU-Rente auch dann hoch genug an, wenn Sie sich für eine Bonusrente entscheiden. So sind Sie im Fall einer Berufs­unfähigkeit abgesichert, selbst wenn die Überschüsse Ihres Versicherers gering ausfallen.

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Besonders bei der BU mit Beitragsrückgewähr gilt aber, wie bei jeder Geldanlage: Es gibt keine Sicherheit, wie hoch der Gewinn sein wird. Das hängt stark von der Art der Geldanlage und der Entwicklung des Fonds ab. Bei positiver Entwicklung kann die Summe die Höhe sämtlicher gezahlten Beiträge betragen oder gar übersteigen. Bei mäßiger oder schlechter Entwicklung ist sie entsprechend geringer.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

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Vor- und Nachteile einer Beitragsrückgewähr

Vorteile

  • Potenziell hohe Rückzahlung am Ende, wenn der Anbieter eine gute Anlagestrategie verfolgt und die Marktentwicklung vorteilhaft ist
  • Generell lohnt sich eine BU mit Beitragsrückgewähr, wenn überhaupt, nur für junge Versicherungsnehmer, bei denen der Zinseffekt über eine lange Laufzeit hinweg wirksam ist.

Nachteile

  • In der Regel höhere Beiträge
  • Zahlt sich häufig nur aus, wenn man tatsächlich nicht berufsunfähig wird
  • Meist wenig Einfluss auf Anlagestrategie oder auch Fondsauswahl
  • Es kann meist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr von einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr zu einer „normalen“ BU gewechselt werden.
  • Sie können auf das angesparte Kapital nicht flexibel zugreifen. Es kann nur am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden und steht somit nicht zur Verfügung, falls Sie es zwischendurch benötigen sollten.

Experten-Tipp:
Trennen Sie Geldanlage und Risikoabsicherung

„Grundsätzlich gilt: Eine Versicherung, und vor allem eine Risiko­­versicherung wie die Berufs­unfähigkeits­versicherung, ist keine Form der Geldanlage. Als Kapitalanlage taugen Versicherungen nur dann, wenn alternative Anlageformen keine bessere Rendite erzielen. Dies ist jedoch selten der Fall. Ver­sicherungs­experten und Verbraucherschützer raten deshalb eingehend dazu, Geldanlage und Risikoabsicherung voneinander zu trennen.

Unser Tipp: Nutzen Sie bei Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Beitragsverrechnung der Überschüsse. Das, was Sie dann an Beitrag sparen, können Sie dann selbst anlegen. Davon haben Sie in der Regel mehr, als von einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückerstattung, da Sie auf diese Weise nicht nur bessere Chancen auf eine höhere Rendite haben, sondern auch finanziell flexibler sind.“

Geld anlegen: Das empfehlen wir

Was eine BU mit Beitragsrückgewähr nicht ist

  • Keine Geld-zurück-Garantie
    „Beitragsrückgewähr“ bedeutet nicht, dass Ihnen die Rückzahlung aller in die BU eingezahlten Beiträge garantiert wird.
  • Nur ohne Berufs­unfähigkeit
    Wenn Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie keine Beitragsrückgewähr, sondern eine BU-Rente ausgezahlt.
  • Nur als Zusatzleistung
    Die Option „Beitragsrückgewähr“ erhalten Sie nicht automatisch bei Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung. Anders als die allgemeine Überschussbeteiligung bei der BU müssen Sie sie zusätzlich vereinbaren und dafür in der Regel auch mehr bezahlen.

Kosten einer BU mit Beitragsrückgewähr

Die Höhe der monatlichen Beiträge bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr wie bei einer BU ohne diese Zusatzleistung auch von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrem Alter
  • Ihrem Gesundheitszustand
  • Der von Ihnen gewünschten Höhe der BU-Rente
  • Ihrem Beruf
Icon Netzwerk

So viel kostet Sie eine BU

Zusätzlich zahlen Sie für die Leistung der Beitragsrückerstattung. Für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr müssen Sie also in der Regel einen höheren Beitrag einplanen als für eine BU ohne diese Leistung.

So finden Sie die passende Absicherung

Wir empfehlen: Trennen Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung von einer Geldanlage. So profitieren Sie von einer finanziellen Absicherung bei Berufs­unfähigkeit und können sich zusätzlich für eine flexiblere Anlageform mit mitunter höheren Renditen entscheiden.

Unsere Experten raten daher von einer Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr in aller Regel ab.

Gleichwohl bleibt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung eine wichtige finanzielle Absicherung: Denn statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer im Verlauf seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).

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Katharina Burnus
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