Die Versicherung zahlt nicht – Was tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Versicherungen abschließt, will sich vor Schäden und dem daraus entstehenden finanziellen Verlust schützen.
  • Verweigert die Versicherung im Schadensfall die Leistung, ist dies daher besonders ärgerlich.
  • In einem solchen Fall gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie man vorgehen kann, um doch noch sein Geld zu erhalten.

Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert und an wen Sie sich wenden können.

Inhalt dieser Seite
  1. So gehen Sie vor
  2. Erst prüfen, dann beschweren
  3. Begründete Leistungsverweigerung
  4. Fazit

So wehrt man sich gegen eine Zahlungsverweigerung der Versicherung

Icon Liste

Wer denkt, dass die Versicherung die Zahlung zu Unrecht verweigert, der sollte Beschwerde einlegen. Zuerst muss die Versicherung schriftlich über die Beschwerde informiert werden. Eine Checkliste, was bei einer Beschwerde zu tun ist:

  • Prüfen, ob ein Eintrag im Hinweis- und Inforrmationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) vorliegt.
  • Versicherungs­unternehmen beziehungsweise deren Beschwerde­management schriftlich über die Beschwerde in Kenntnis setzen. Dabei eine Frist für die Antwort setzen.
  • Beschwerde an den Versicherungs­ombudsmann richten.
  • Eventuell Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richten.
  • Bei Bedarf einen Anwalt mit der Beschwerde beauftragen.

Icon Stift und Papier

Beschwerde beim Versicherungs­ombudsmann einreichen

Wer als Versicherter Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft hat, der kann sich an den Versicherungs­ombudsmann als Schlichtungsstelle im Streitfall wenden. Dieser betrachtet den Fall aus einer unabhängigen Perspektive und wägt die Argumente der beiden Seiten ab. Er strebt das Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung an, er kann dabei allerdings nur Empfehlungen aussprechen. Wenn der Versicherungs­ombudsmann zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann er bis zu einem Betrag von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung gegenüber dem Unternehmen aussprechen. Der Versicherungs­ombudsmann ist für alle Versicherungen außer die private Kranken­versicherung zuständig. Für die private Kranken- und Pflege­versicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann.

Erst prüfen, dann beschweren

Hat die Versicherung die Verweigerung der Zahlung bekannt gegeben, gibt es für den Versicherten die Möglichkeit, gegen diese Vorgehensweise Beschwerde einzulegen. Bevor er das tut, sollten die Gründe für die Ablehnung genau geprüft werden. Denn in einigen Fällen hat die Versicherung durchaus das Recht, die Zahlung zu verweigern. Einige Beispiele:

  • Der Schaden ist nicht über die Leistungen der Versicherung abgedeckt.
  • Es gab beim Vertragsabschluss Vorschäden, die nicht angegeben wurden.
  • Es wurden falsche Aussagen in der Gesundheitsprüfung gemacht.
  • Der Schaden wurde zu spät an den Versicherer gemeldet.
  • Der Schaden wurde nicht ausreichend belegt.
  • Das Schadensereignis liegt zeitlich vor dem Datum des Vertragsabschlusses oder vor Ablauf der Wartezeit.

Icon Uhr und Zeit

Schleppende Leistungsabwicklung

Wenn es um die Zahlung im Leistungsfall geht, geraten Versicherungen oft in den Verdacht, eine längere Wartezeit als nötig zu vereinbaren, um die Zahlung der Versicherungssumme hinauszuzögern. Gerade wenn es um größere Summen geht, müssen Versicherte oft sehr lange auf die Auszahlung der Versicherungssumme warten. Das hat jedoch meistens nichts mit einer bewussten Verzögerung von Seiten der Versicherung zu tun, sondern damit, dass in Fällen, die mit einer hohen Summe verbunden sind, oft die Prüfung der Fakten eine Weile dauert. Wenn die Versicherung allerdings nicht nachweisen kann, warum die Leistungsauszahlung verzögert stattgefunden hat, kommt sie in Zahlungsverzug und muss auch für den Schaden aus diesem Verzug aufkommen. Dazu können mitunter die Kosten für den Rechtsanwalt zählen.

Beispiel aus der Rechtssprechung bei schleppender Regulierung durch die Versicherung

lesen

Dass eine Versicherung die Schadensregulierung nicht unnötig lange herauszögern kann, zeigt ein beispielhaftes Gerichtsurteil. In dem Fall musste die Versicherung eine höhere Summe als Schmerzensgeld zahlen aufgrund der Verzögerung in der Leistungsabwicklung (Urteil Landesgericht Schwerin vom 26.06.2000 – 7 0 600/97). Auch die Anwaltskosten werden in diesen Fällen in der Regel von der Versicherung übernommen.

Wann die Versicherung wirklich nicht zahlt

Icon Fahrrad

Fahrraddiebstahl: Klauseln beachten

In vielen Hausrat­versicherungsverträgen ist zwar der Diebstahl des Fahrrads mit abgesichert, doch dabei gibt es einige Fallstricke zu beachten. Denn die meisten Versicherungen integrieren in ihren Vertrag in Bezug auf Fahrraddiebstähle Klauseln, die sehr variabel sind. Die häufigste Bedingung: Das Fahrrad ist nur versichert, wenn es nachts abgeschlossen in einem Kellerraum steht. Bei vielen Versicherern ist die sogenannte Nachtzeitklausel integriert, die besagt, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr kein Versicherungsschutz besteht.


Autodiebstahl: Korrekte Angaben sind wichtig

Wurde das Auto gestohlen, muss sofort (in der Regel innerhalb einer Woche) die Kfz-Versicherung informiert werden. Oft muss der Versicherte dann einen Fragebogen ausfüllen, der unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden sollte. Wenn die Versicherung Ungereimtheiten feststellt, kann der Versicherte unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren. Weiterhin sollte beachtet werden, dass über eine Teilkasko­versicherung nur am Pkw fest montierte Teile ersetzt werden – also beispielsweise keine Autoradios oder Kindersitze.

Icon Auto

Fahrerflucht: Versicherung zahlt nicht

Wer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einfach weiterfährt, der kann unter Umständen mit hohen Geldstrafen rechnen. Außerdem zahlt in diesen Fällen die Kfz-Haftpflicht­versicherung den entstandenen Schaden nicht. Wer Opfer einer Fahrerflucht wurde, bekommt den Schaden nur ersetzt, wenn eine Vollkasko­versicherung abgeschlossen wurde.

Icon Haus Achtung

Einbruch ohne Einbruchsspuren

Wer nach einem Einbruch keine Spuren der Tat in der Wohnung nachweisen kann, der kann in der Regel nicht auf eine Zahlung durch die Versicherung hoffen. Es müssen beispielsweise Spuren an Türen oder Fenstern oder zerstörte Gegenstände existieren, sonst bekommt der Versicherte Probleme bei der Leistungsabwicklung. Als Ausnahme gilt, wenn der Bewohner den Diebstahl des Schlüssels beweisen kann.

Fazit

Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, gibt es für den Versicherten einige Möglichkeiten, sich zu wehren. Bevor eine Beschwerde eingereicht wird, sollte aber zunächst genauestens geprüft werden, ob diese auch begründet ist. Grundsätzlich sollte der Versicherte bei Vertragsabschluss prüfen, welche Bedingungen an den Vertragsabschluss geknüpft sind und ob alle eigenen Angaben korrekt sind.

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