Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie tun können, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert und an wen Sie sich wenden können.
Inhalt dieser SeiteSo wehrt man sich gegen eine Zahlungsverweigerung der Versicherung
Wer denkt, dass die Versicherung die Zahlung zu Unrecht verweigert, der sollte Beschwerde einlegen. Zuerst muss die Versicherung schriftlich über die Beschwerde informiert werden. Eine Checkliste, was bei einer Beschwerde zu tun ist:
Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einreichen
Wer als Versicherter Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft hat, der kann sich an den Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle im Streitfall wenden. Dieser betrachtet den Fall aus einer unabhängigen Perspektive und wägt die Argumente der beiden Seiten ab. Er strebt das Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung an, er kann dabei allerdings nur Empfehlungen aussprechen. Wenn der Versicherungsombudsmann zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann er bis zu einem Betrag von 10.000 Euro eine verbindliche Entscheidung gegenüber dem Unternehmen aussprechen. Der Versicherungsombudsmann ist für alle Versicherungen außer die private Krankenversicherung zuständig. Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann.
Erst prüfen, dann beschweren
Hat die Versicherung die Verweigerung der Zahlung bekannt gegeben, gibt es für den Versicherten die Möglichkeit, gegen diese Vorgehensweise Beschwerde einzulegen. Bevor er das tut, sollten die Gründe für die Ablehnung genau geprüft werden. Denn in einigen Fällen hat die Versicherung durchaus das Recht, die Zahlung zu verweigern. Einige Beispiele:
Schleppende Leistungsabwicklung
Wenn es um die Zahlung im Leistungsfall geht, geraten Versicherungen oft in den Verdacht, eine längere Wartezeit als nötig zu vereinbaren, um die Zahlung der Versicherungssumme hinauszuzögern. Gerade wenn es um größere Summen geht, müssen Versicherte oft sehr lange auf die Auszahlung der Versicherungssumme warten. Das hat jedoch meistens nichts mit einer bewussten Verzögerung von Seiten der Versicherung zu tun, sondern damit, dass in Fällen, die mit einer hohen Summe verbunden sind, oft die Prüfung der Fakten eine Weile dauert. Wenn die Versicherung allerdings nicht nachweisen kann, warum die Leistungsauszahlung verzögert stattgefunden hat, kommt sie in Zahlungsverzug und muss auch für den Schaden aus diesem Verzug aufkommen. Dazu können mitunter die Kosten für den Rechtsanwalt zählen.
Beispiel aus der Rechtssprechung bei schleppender Regulierung durch die Versicherung
Dass eine Versicherung die Schadensregulierung nicht unnötig lange herauszögern kann, zeigt ein beispielhaftes Gerichtsurteil. In dem Fall musste die Versicherung eine höhere Summe als Schmerzensgeld zahlen aufgrund der Verzögerung in der Leistungsabwicklung (Urteil Landesgericht Schwerin vom 26.06.2000 – 7 0 600/97). Auch die Anwaltskosten werden in diesen Fällen in der Regel von der Versicherung übernommen.
Wann die Versicherung wirklich nicht zahlt
Fahrraddiebstahl: Klauseln beachten
In vielen Hausratversicherungsverträgen ist zwar der Diebstahl des Fahrrads mit abgesichert, doch dabei gibt es einige Fallstricke zu beachten. Denn die meisten Versicherungen integrieren in ihren Vertrag in Bezug auf Fahrraddiebstähle Klauseln, die sehr variabel sind. Die häufigste Bedingung: Das Fahrrad ist nur versichert, wenn es nachts abgeschlossen in einem Kellerraum steht. Bei vielen Versicherern ist die sogenannte Nachtzeitklausel integriert, die besagt, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr kein Versicherungsschutz besteht.
Autodiebstahl: Korrekte Angaben sind wichtig
Wurde das Auto gestohlen, muss sofort (in der Regel innerhalb einer Woche) die Kfz-Versicherung informiert werden. Oft muss der Versicherte dann einen Fragebogen ausfüllen, der unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden sollte. Wenn die Versicherung Ungereimtheiten feststellt, kann der Versicherte unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren. Weiterhin sollte beachtet werden, dass über eine Teilkaskoversicherung nur am Pkw fest montierte Teile ersetzt werden – also beispielsweise keine Autoradios oder Kindersitze.
Fahrerflucht: Versicherung zahlt nicht
Wer ein anderes Fahrzeug beschädigt und einfach weiterfährt, der kann unter Umständen mit hohen Geldstrafen rechnen. Außerdem zahlt in diesen Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht. Wer Opfer einer Fahrerflucht wurde, bekommt den Schaden nur ersetzt, wenn eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde.
Einbruch ohne Einbruchsspuren
Wer nach einem Einbruch keine Spuren der Tat in der Wohnung nachweisen kann, der kann in der Regel nicht auf eine Zahlung durch die Versicherung hoffen. Es müssen beispielsweise Spuren an Türen oder Fenstern oder zerstörte Gegenstände existieren, sonst bekommt der Versicherte Probleme bei der Leistungsabwicklung. Als Ausnahme gilt, wenn der Bewohner den Diebstahl des Schlüssels beweisen kann.
Fazit
Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, gibt es für den Versicherten einige Möglichkeiten, sich zu wehren. Bevor eine Beschwerde eingereicht wird, sollte aber zunächst genauestens geprüft werden, ob diese auch begründet ist. Grundsätzlich sollte der Versicherte bei Vertragsabschluss prüfen, welche Bedingungen an den Vertragsabschluss geknüpft sind und ob alle eigenen Angaben korrekt sind.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail: