Gibt es bei der Berufsunfähigkeits­versicherung eine Wartezeit?

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Das erwartet Sie hier

Wie Wartezeiten und Karenzzeiten bei der Berufsunfähigkeits­versicherung funktionieren.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen haben keine Wartezeit, man ist also von Anfang an abgesichert.
  • Tarife, die eine Wartezeit vorsehen, sind die Ausnahme.
  • Man kann jedoch eine Karenzzeit vereinbaren. Diese reduziert die Versicherungsprämie, aber bedeutet auch, dass zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und der ersten Rentenzahlung mehrere Monate vergehen.

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  1. Grundsätzlich keine Wartezeit
  2. Wartezeit als Ausnahme
  3. Tarife mit Karenzzeiten
  4. Fazit

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Wie Wartezeiten und Karenzzeiten bei der Berufsunfähigkeits­versicherung funktionieren.

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  1. Grundsätzlich keine Wartezeit
  2. Wartezeit als Ausnahme
  3. Tarife mit Karenzzeiten
  4. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen haben keine Wartezeit, man ist also von Anfang an abgesichert.
  • Tarife, die eine Wartezeit vorsehen, sind die Ausnahme.
  • Man kann jedoch eine Karenzzeit vereinbaren. Diese reduziert die Versicherungsprämie, aber bedeutet auch, dass zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und der ersten Rentenzahlung mehrere Monate vergehen.

Keine Wartezeit in der Berufsunfähigkeits­versicherung

Keine Wartezeit: Vorteil gegenüber der Erwerbsminderungs­rente

Im Gegensatz zur staatlichen Erwerbsminderungs­rente gibt es bei privaten Berufsunfähigkeits­versicherungen normalerweise keine Wartezeit, sondern der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits­rente im Fall einer Berufsunfähigkeit beginnt ab Inkrafttreten des Vertrags. Auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente hat der Verbraucher nur einen Anspruch, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.

Größere Hürden bei der staatlichen Erwerbsminderungs­rente

Das bedeutet: Wer bereits nach einem Jahr Berufstätigkeit berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig wird, erhält keine Leistungen vom Staat. Die einzige Ausnahme sind Arbeitsunfälle. Die staatliche Erwerbsminderungs­rente wird auch erst ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt. Viele Selbständige haben gar keinen Anspruch darauf, weil sie nicht in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, sich auch privat um eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu kümmern. Die beste Absicherung bietet hier die Berufsunfähigkeits­versicherung.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung im Überblick


Die Bestätigung der Berufsunfähigkeits­versicherung genügt

Im Unterschied zur Handhabung bei der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente zahlen die Anbieter der privaten Berufsunfähigkeits­versicherung in der Regel ohne Wartezeit. Hier muss im Normalfall lediglich durch einen Arzt bestätigt werden, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate oder länger bestehen wird. Die Leistungen werden bei verspäteter Meldung auch rückwirkend erbracht.

So beantragen Sie die Berufsunfähigkeits­rente

Informieren Sie sich vor dem Vertragsschluss

Insgesamt ist es stets ratsam, sich vor einem Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und einen Blick auf den Inhalt und die Bedeutung der verschiedenen Vertragsklauseln und Regelungen zu werfen. Bei der Auswahl einer Versicherung können auch die zahlreichen Testergebnisse von Stiftung Warentest, Finanztest, Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen helfen. Lesen Sie zu diesem Thema gern unsere Auswertung aktueller Testergebnisse zur Berufsunfähigkeits­versicherung.

Einige wenige Tarife mit Wartezeiten

Einige Tarife mit Wartezeit

Auch wenn nach wie vor Tarife der Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Wartezeit die Norm sind, gibt es auch Versicherungen, bei denen das nicht der Fall ist: 2017 wurden zum Beispiel zwei Tarife eingeführt, die eine Wartezeit vorsehen. Die erste Reaktion von Verbraucherschützern war grundsätzlich positiv, da so auch Menschen mit Vor­erkrankungen bessere Chancen auf eine Berufsunfähigkeits­versicherung hätten und das Risiko, durch versehentliche falsche Antworten bei den Gesundheitsfragen die Versicherungsleistung zu gefährden, verringert sei.


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Vereinfachte Gesundheitsfragen

Tarife mit Wartezeit haben keine oder vereinfachte Gesundheitsfragen, zahlen aber nur, wenn die Versicherten nach einer mehrjährigen Wartezeit berufsunfähig werden. Manchmal ist unfallbedingte Berufsunfähigkeit von der Wartezeit ausgenommen. Auch gibt es hier mitunter Obergrenzen für die Höhe der Berufsunfähigkeits­rente. Durch die stark vereinfachte Gesundheitsprüfung sind sie für Menschen mit bestimmten Vor­erkrankungen interessant – abhängig von der Vorerkrankung sind diese Tarife jedoch nicht die einzige Option. Wir unterstützen Sie gern mit Beratung oder einer anonymen Risikovoranfrage.

Was ist die Karenzzeit?

Karenzzeit in der Berufsunfähigkeits­versicherung

Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und dem Zahlungsbeginn liegt. Dieser Zeitraum kann individuell festgelegt werden. Die Karenzzeit beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Bei einem schleichenden Krankheits­verlauf kann die Karenzzeit bei einer unverschuldet verspäteten Meldung als erfüllt gelten.


Während Karenzzeit müssen Sie berufsunfähig sein

Die Bedingung dafür, dass die Versicherung schließlich leistet, ist, dass die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit durchgehend besteht. Kann man zum Beispiel bei einer Karenzzeit von sechs Monaten nach fünf Monaten wieder zu seiner Arbeit zurückkehren, muss die Versicherung nicht zahlen. Ob während der Karenzzeit Beiträge gezahlt werden müssen, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Im Austausch gegen die Vereinbarung einer Karenzzeit – insbesondere einer längeren Karenzzeit – fallen die Versicherungsbeiträge niedriger aus.

Ab wann ist man berufsunfähig?


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Wie lange dauert die Karenzzeit?

In der Regel werden Karenzzeiten von sechs bis zwölf Monaten vereinbart. Sogar 24 Monate sind möglich. Doch sollten Verbraucher genau überlegen, wie lange die Karenzzeit dauern soll. Denn in diesem Zeitraum erhält man aufgrund der bestehenden Berufsunfähigkeit weder Gehalt noch Berufsunfähigkeits­rente. Daher sollte man genau durchrechnen, wie viel Zeit man durch Lohnersatzleistungen und Rücklagen finanziell überbrücken kann. Man kann auch eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Karenzzeit abschließen.

Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeits­rente

Wenn Sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig sind und eine Berufsunfähigkeits­rente erhalten, beeinflusst das Ihren Beitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung und die Höhe des Krankengelds nicht. Wer privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist, muss hingegen beachten, dass man nicht gleichzeitig Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeits­rente erhalten kann (siehe dazu Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.07.2006).

Wenn die Berufsunfähigkeits­versicherung bereits bei Arbeitsunfähigkeit leistet, also eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthält, müssen Sie nachschauen, was in den Bedingungen Ihrer Krankentagegeld­versicherung für diesen Fall festgelegt ist.

Realistische Festlegung der Karenzzeit

Wer sich für eine Berufsunfähigkeits­versicherung entscheidet, genießt ab Inkrafttreten des Vertrages der Berufsunfähigkeits­versicherung Versicherungsschutz und hat damit auch Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Durch die Karenzzeit ist es möglich, die monatlichen Versicherungsbeiträge zu verringern und einiges zu sparen, aber es wird eben auch die Auszahlung der Berufsunfähigkeits­rente hinausgezögert. Deshalb sollten Sie realistisch einschätzen, ob eine Karenzzeit für Sie gut tragbar wäre und wie lang diese sein darf, und das zur Grundlage Ihrer Entscheidung machen.

Wenn Sie selbständig sind, sollten Sie darauf achten, Krankentagegeld­versicherung und Berufsunfähigkeits­versicherung gut aufeinander abzustimmen. Hier kann es von Vorteil sein, sie beim selben Versicherer abzuschließen.

Fazit

In der Berufsunfähigkeits­versicherung ist normalerweise keine Wartezeit vorgesehen. Nur sehr wenige Tarife stellen hier eine Ausnahme dar. Etwas anderes ist die Karenzzeit: Das ist die Zeit, die zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und der Auszahlung der Berufsunfähigkeits­rente vergeht. Wenn Sie einer längeren Karenzzeit zustimmen, senkt das die Versicherungsprämie, aber Sie sollten die Länge der Karenzzeit davon abhängig machen, ob Sie die Zeit bis zum Beginn der Rentenzahlungen tatsächlich gut finanziell überbrücken können. Unsere Experten für Berufsunfähigkeits­versicherungen unterstützen Sie gern dabei, den idealen Tarif ohne Wartezeit und angemessener Karenzzeit zu finden.

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Die häufigsten Fragen zur Wartezeit bei der Berufsunfähigkeits­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Karenzzeit?

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Die Karenzzeit greift, wenn der Leistungsfall eintritt. Ist eine Karenzzeit vereinbart, muss der Versicherer nicht sofort leisten, sondern erst nach der vereinbarten Zeit und nur, wenn der Anlass für die Leistung (in diesem Fall Berufsunfähigkeit) dann immer noch gegeben ist. Eine Wartezeit hingegen beginnt gleich nach dem Beginn der Versicherung. Bei Leistungsfällen innerhalb der Wartezeit muss die Versicherung nicht leisten, sondern erst danach. Ein typisches Beispiel ist die Rechtsschutz­versicherung, bei der für bestimmte Rechtsgebiete eine Wartezeit gilt. Bei der Berufsunfähigkeits­versicherung sind Tarife mit Wartezeiten die Ausnahme, Karenzzeiten hingegen werden häufiger vereinbart. Auch während Wartezeiten müssen Beiträge gezahlt werden, bei der Karenzzeit variiert dies.

Wo bekomme ich die beste Berufsunfähigkeits­versicherung?

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Orientierung bei der Suche nach der besten Berufsunfähigkeits­versicherung bieten unter anderem Kundenbefragungen und Tests unabhängiger Institute. Wir haben aktuelle Testergebnisse für Sie ausgewertet.

Was ist die Karenzzeit bei der BU?

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Die Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeits­versicherung (BU) ist ein Zeitraum nach dem Eintreten des Leistungsfalls, also nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem die Versicherung nicht zahlt. Sie leistet erst nach dem Ablauf der Karenzzeit, solange die Berufsunfähigkeit nicht innerhalb der Karenzzeit nachgelassen hat. Die Dauer der Karenzzeit bewegt sich zwischen drei und 24 Monaten. Wer eine längere Karenzzeit vereinbart, muss im Gegenzug niedrigere monatliche Prämien für die Berufsunfähigkeits­versicherung zahlen. Das ist allerdings nur empfehlenswert, wenn man dank Leistungen wie Lohnfortzahlungen und Krankengeld oder eigenen Ersparnissen sicher ist, die Karenzzeit finanziell gut überbrücken zu können.

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Katharina Burnus
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