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Wie Wartezeiten und Karenzzeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung funktionieren.
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Wie Wartezeiten und Karenzzeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung funktionieren.
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Keine Wartezeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Keine Wartezeit: Vorteil gegenüber der Erwerbsminderungsrente
Im Gegensatz zur staatlichen Erwerbsminderungsrente gibt es bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen normalerweise keine Wartezeit, sondern der Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente im Fall einer Berufsunfähigkeit beginnt ab Inkrafttreten des Vertrags. Auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat der Verbraucher nur einen Anspruch, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Größere Hürden bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente
Das bedeutet: Wer bereits nach einem Jahr Berufstätigkeit berufs- beziehungsweise erwerbsunfähig wird, erhält keine Leistungen vom Staat. Die einzige Ausnahme sind Arbeitsunfälle. Die staatliche Erwerbsminderungsrente wird auch erst ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt. Viele Selbständige haben gar keinen Anspruch darauf, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, sich auch privat um eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu kümmern. Die beste Absicherung bietet hier die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
Die Bestätigung der Berufsunfähigkeitsversicherung genügt
Im Unterschied zur Handhabung bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zahlen die Anbieter der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel ohne Wartezeit. Hier muss im Normalfall lediglich durch einen Arzt bestätigt werden, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate oder länger bestehen wird. Die Leistungen werden bei verspäteter Meldung auch rückwirkend erbracht.
Informieren Sie sich vor dem Vertragsschluss
Insgesamt ist es stets ratsam, sich vor einem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und einen Blick auf den Inhalt und die Bedeutung der verschiedenen Vertragsklauseln und Regelungen zu werfen. Bei der Auswahl einer Versicherung können auch die zahlreichen Testergebnisse von Stiftung Warentest, Finanztest, Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen helfen. Lesen Sie zu diesem Thema gern unsere Auswertung aktueller Testergebnisse zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Einige wenige Tarife mit Wartezeiten
Einige Tarife mit Wartezeit
Auch wenn nach wie vor Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Wartezeit die Norm sind, gibt es auch Versicherungen, bei denen das nicht der Fall ist: 2017 wurden zum Beispiel zwei Tarife eingeführt, die eine Wartezeit vorsehen. Die erste Reaktion von Verbraucherschützern war grundsätzlich positiv, da so auch Menschen mit Vorerkrankungen bessere Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung hätten und das Risiko, durch versehentliche falsche Antworten bei den Gesundheitsfragen die Versicherungsleistung zu gefährden, verringert sei.
Vereinfachte Gesundheitsfragen
Tarife mit Wartezeit haben keine oder vereinfachte Gesundheitsfragen, zahlen aber nur, wenn die Versicherten nach einer mehrjährigen Wartezeit berufsunfähig werden. Manchmal ist unfallbedingte Berufsunfähigkeit von der Wartezeit ausgenommen. Auch gibt es hier mitunter Obergrenzen für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Durch die stark vereinfachte Gesundheitsprüfung sind sie für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen interessant – abhängig von der Vorerkrankung sind diese Tarife jedoch nicht die einzige Option. Wir unterstützen Sie gern mit Beratung oder einer anonymen Risikovoranfrage.
Was ist die Karenzzeit?
Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und dem Zahlungsbeginn liegt. Dieser Zeitraum kann individuell festgelegt werden. Die Karenzzeit beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Bei einem schleichenden Krankheitsverlauf kann die Karenzzeit bei einer unverschuldet verspäteten Meldung als erfüllt gelten.
Während Karenzzeit müssen Sie berufsunfähig sein
Die Bedingung dafür, dass die Versicherung schließlich leistet, ist, dass die Berufsunfähigkeit während der Karenzzeit durchgehend besteht. Kann man zum Beispiel bei einer Karenzzeit von sechs Monaten nach fünf Monaten wieder zu seiner Arbeit zurückkehren, muss die Versicherung nicht zahlen. Ob während der Karenzzeit Beiträge gezahlt werden müssen, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Im Austausch gegen die Vereinbarung einer Karenzzeit – insbesondere einer längeren Karenzzeit – fallen die Versicherungsbeiträge niedriger aus.
Ab wann ist man berufsunfähig?
Wie lange dauert die Karenzzeit?
In der Regel werden Karenzzeiten von sechs bis zwölf Monaten vereinbart. Sogar 24 Monate sind möglich. Doch sollten Verbraucher genau überlegen, wie lange die Karenzzeit dauern soll. Denn in diesem Zeitraum erhält man aufgrund der bestehenden Berufsunfähigkeit weder Gehalt noch Berufsunfähigkeitsrente. Daher sollte man genau durchrechnen, wie viel Zeit man durch Lohnersatzleistungen und Rücklagen finanziell überbrücken kann. Man kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Karenzzeit abschließen.
Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, beeinflusst das Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Höhe des Krankengelds nicht. Wer privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist, muss hingegen beachten, dass man nicht gleichzeitig Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten kann (siehe dazu Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 06.07.2006).
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei Arbeitsunfähigkeit leistet, also eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthält, müssen Sie nachschauen, was in den Bedingungen Ihrer Krankentagegeldversicherung für diesen Fall festgelegt ist.
Realistische Festlegung der Karenzzeit
Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, genießt ab Inkrafttreten des Vertrages der Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsschutz und hat damit auch Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Durch die Karenzzeit ist es möglich, die monatlichen Versicherungsbeiträge zu verringern und einiges zu sparen, aber es wird eben auch die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente hinausgezögert. Deshalb sollten Sie realistisch einschätzen, ob eine Karenzzeit für Sie gut tragbar wäre und wie lang diese sein darf, und das zur Grundlage Ihrer Entscheidung machen.
Wenn Sie selbständig sind, sollten Sie darauf achten, Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gut aufeinander abzustimmen. Hier kann es von Vorteil sein, sie beim selben Versicherer abzuschließen.
Fazit
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist normalerweise keine Wartezeit vorgesehen. Nur sehr wenige Tarife stellen hier eine Ausnahme dar. Etwas anderes ist die Karenzzeit: Das ist die Zeit, die zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente vergeht. Wenn Sie einer längeren Karenzzeit zustimmen, senkt das die Versicherungsprämie, aber Sie sollten die Länge der Karenzzeit davon abhängig machen, ob Sie die Zeit bis zum Beginn der Rentenzahlungen tatsächlich gut finanziell überbrücken können. Unsere Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen unterstützen Sie gern dabei, den idealen Tarif ohne Wartezeit und angemessener Karenzzeit zu finden.
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Die häufigsten Fragen zur Wartezeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Karenzzeit?
Die Karenzzeit greift, wenn der Leistungsfall eintritt. Ist eine Karenzzeit vereinbart, muss der Versicherer nicht sofort leisten, sondern erst nach der vereinbarten Zeit und nur, wenn der Anlass für die Leistung (in diesem Fall Berufsunfähigkeit) dann immer noch gegeben ist. Eine Wartezeit hingegen beginnt gleich nach dem Beginn der Versicherung. Bei Leistungsfällen innerhalb der Wartezeit muss die Versicherung nicht leisten, sondern erst danach. Ein typisches Beispiel ist die Rechtsschutzversicherung, bei der für bestimmte Rechtsgebiete eine Wartezeit gilt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Tarife mit Wartezeiten die Ausnahme, Karenzzeiten hingegen werden häufiger vereinbart. Auch während Wartezeiten müssen Beiträge gezahlt werden, bei der Karenzzeit variiert dies.
Wo bekomme ich die beste Berufsunfähigkeitsversicherung?
Orientierung bei der Suche nach der besten Berufsunfähigkeitsversicherung bieten unter anderem Kundenbefragungen und Tests unabhängiger Institute. Wir haben aktuelle Testergebnisse für Sie ausgewertet.
Was ist die Karenzzeit bei der BU?
Die Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein Zeitraum nach dem Eintreten des Leistungsfalls, also nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem die Versicherung nicht zahlt. Sie leistet erst nach dem Ablauf der Karenzzeit, solange die Berufsunfähigkeit nicht innerhalb der Karenzzeit nachgelassen hat. Die Dauer der Karenzzeit bewegt sich zwischen drei und 24 Monaten. Wer eine längere Karenzzeit vereinbart, muss im Gegenzug niedrigere monatliche Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Das ist allerdings nur empfehlenswert, wenn man dank Leistungen wie Lohnfortzahlungen und Krankengeld oder eigenen Ersparnissen sicher ist, die Karenzzeit finanziell gut überbrücken zu können.
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