Leistungsquote der Berufs­unfähigkeits­versicherung: Wie oft die BU 2026 zahlt

Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungsquote der BU gibt an, welcher Anteil der entschiedenen Leistungsanträge anerkannt wurde; laut Franke und Bornberg waren es 2024 knapp 80 %.
  • Die BU-Leistungsquoten je Versicherer liegen nach Morgen und Morgen (Stand Mai 2026) zwischen 54,57 % und 93,02 %.
  • Fast 60 % der Ablehnungen erfolgen, weil der BU-Grad von 50 % nicht erreicht ist, 27 % wegen falscher Gesundheitsangaben beim Antrag.
  • Bis zur Leistungsentscheidung vergehen im Schnitt 201 Tage, bei psychischen Erkrankungen 286 Tage bis zur Anerkennung.
  • Die Quote misst nur die erste Leistungsentscheidung; für die Wahl eines Tarifs zählen Bedingungen und ein vollständiger Antrag mehr.
  • Wer bereits eine BU hat, sollte wegen einer niedrigen Quote nicht kündigen: Entscheidend sind die Bedingungen des eigenen Vertrags.
Patrick Knittel

Viele suchen den Versicherer mit der höchsten Quote …

Viele Menschen suchen vor dem Abschluss nach dem Versicherer mit der höchsten Leistungsquote. Der Gedanke ist naheliegend, denn wer oft zahlt, scheint die sichere Wahl zu sein. Die Werte der einzelnen Versicherer liegen allerdings weit auseinander, wie die Tabelle in diesem Artikel zeigt. Hinter diesen Zahlen stecken unterschiedliche Kunden, Rentenhöhen und Zeiträume. Ob Ihr eigener Tarif im Ernstfall zahlt, hängt stärker von den Bedingungen und Ihren Angaben im Antrag ab als von der Quote. Hier lesen Sie, wie Sie die Quote richtig einordnen und was Sie stattdessen prüfen sollten.

Was sagt die Leistungsquote der Berufs­unfähigkeits­versicherung aus?

Die Leistungsquote der Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) zeigt, welcher Anteil der entschiedenen Leistungsanträge anerkannt wurde. Nach der BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg erkannten die 16 teilnehmenden Versicherer 2024 knapp 80 Prozent dieser Fälle an (Quelle: Franke und Bornberg). Rund vier von fünf Entscheidungen fallen also zugunsten der Versicherten aus. BU-Auszahlungsquote, Zahlungsquote und Anerkennungsquote meinen dieselbe Grundidee.

Entscheidend ist, worauf sich die Zahl bezieht. Die Quote misst nur entschiedene Fälle, nicht alle gemeldeten. Wer seinen Antrag zurückzieht oder angeforderte Unterlagen nicht einreicht, taucht in der Rechnung nicht auf. Für das Datenjahr 2023 stellte Franke und Bornberg fest, dass die Versicherer erstmals über weniger als die Hälfte aller gemeldeten BU-Fälle entschieden haben (Quelle: Franke und Bornberg).

Eine gesetzliche Definition der Leistungsquote gibt es nicht. Das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) regelt nur die Leistungspflicht selbst: Der Versicherer muss für eine nach Versicherungsbeginn eingetretene Berufs­unfähigkeit die vereinbarten Leistungen erbringen (Quelle: VVG § 172). Die Quote ist eine Kennzahl von Analysehäusern und Verbänden, und jeder Erheber rechnet etwas anders. Was genau gezahlt wird, also die Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente, legt Ihr Vertrag fest.


Wer die Leistungsquote erhebt und warum die Zahlen abweichen

Drei Stellen veröffentlichen Leistungsquoten zur BU: das Analysehaus Franke und Bornberg, die Ratingagentur Morgen und Morgen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ihre Werte liegen nah beieinander, sind aber nicht direkt vergleichbar. Sie unterscheiden sich beim Zeitraum, beim Teilnehmerkreis und bei der Frage, welche Fälle als Ablehnung zählen.

ErheberBezeichnungWas gezählt wirdZeitraumWerte je Versicherer
Franke und BornbergAnerkennungsquoteAnerkennungen im Verhältnis zu Entscheidungen; zurückgezogene Anträge und fehlende Mitwirkung bleiben außen vorEin Datenjahr (aktuell 2024)Nein, nur ein Marktwert über 16 Teilnehmer
Morgen und MorgenBU-LeistungsquoteAnerkannte im Verhältnis zu entschiedenen Fällen, ohne Fälle ohne Kundenreaktion oder ohne schriftlichen AntragDrei Jahre zusammengerechnetJa, in der lizenzpflichtigen Analysesoftware
GDVBewilligte AnträgeBewilligungen; fehlende Reaktion der Versicherten zählt als AblehnungsgrundEin Jahr, Datenjahr nicht genanntNein, nur ein Marktwert

Für die Studie 2026 hat Franke und Bornberg 36.128 Leistungsfälle aus dem Jahr 2024 ausgewertet. Das sind mehr als 60 Prozent aller BU-Leistungsfälle am deutschen Markt. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Analysehaus selbst wies schon 2021, damals bei sieben Teilnehmern, darauf hin, dass vor allem besonders leistungsfähige Versicherer mitmachen (Quelle: Franke und Bornberg). Der Marktwert von knapp 80 Prozent gilt deshalb für diesen Kreis, nicht zwingend für alle Anbieter.

Morgen und Morgen fragt die Zahlen einmal im Jahr bei den Versicherern ab und summiert die letzten drei Jahre. Der Grund: BU-Fälle ziehen sich über mehrere Kalenderjahre. Herausgerechnet werden Fälle, in denen sich der Kunde nicht mehr meldet oder gar keinen schriftlichen Antrag einreicht (Quelle: Morgen und Morgen). Diese Quote liegt der Anbieter-Tabelle in diesem Artikel zugrunde.

Der GDV kommt in einer Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen auf 80 Prozent bewilligte Anträge (Quelle: GDV). Er zählt die fehlende Reaktion von Versicherten aber als Ablehnungsgrund und nennt weder Datenjahr noch Marktabdeckung. Die drei Werte bestätigen sich in der Größenordnung, einen gemeinsamen Durchschnitt ergeben sie nicht.

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BU-Leistungsquoten 2026: Die Versicherer im Vergleich

Die BU-Leistungsquoten der einzelnen Versicherer liegen nach Morgen und Morgen (Stand Mai 2026) zwischen 54,57 und 93,02 Prozent. Die höchsten Werte erreichen die R+V und ihre Marke Condor mit jeweils 93,02 Prozent. Dahinter folgen die VGH Versicherungen mit 91,05 Prozent, myLife mit 90,63 Prozent und Standard Life mit 90,02 Prozent. Die Debeka kommt auf 89,16 Prozent. Zum Vergleich: Die Allianz liegt bei 85,84 Prozent.


So lesen Sie die Tabelle

  • Der Wert zeigt, welcher Anteil der entschiedenen Leistungsfälle anerkannt wurde. Fälle, in denen Versicherte nicht mehr reagiert oder keinen schriftlichen Antrag gestellt haben, sind herausgerechnet.
  • Morgen und Morgen fasst drei Jahre zusammen. Der Stand Mai 2026 beschreibt deshalb vor allem Leistungsfälle der Vorjahre.
  • Kleine Abstände sagen wenig. Wie die Vorjahresspalte zeigt, bewegt sich die Quote eines Versicherers von Jahr zu Jahr teils um mehrere Prozentpunkte.
  • „Keine Angabe“ bedeutet: Für diesen Versicherer weist die Quelle keinen Wert aus. Über die Leistungspraxis sagt das nichts aus.
  • Eine hohe Quote ist kein Leistungs­versprechen für Ihren Fall. Entscheidend bleiben Ihre Vertragsbedingungen und Ihre Angaben beim Antrag.
  • Einige Namen gehören zum selben Konzern: Condor ist eine Marke der R+V, die DBV gehört zur AXA. Deshalb stehen dort gleiche Werte.
  • Die Quelle führt „Die Bayerische“ dreimal: einmal ohne Wert und zweimal getrennt mit den Kürzeln BL und BY. Die Baloise steht als Risikoträger der Helvetia in der Tabelle, für die Helvetia selbst weist die Quelle aktuell keinen Wert aus.

Leistungsquote der BU-Versicherer

VersichererBU-Leistungsquote (Stand Mai 2026)Vorjahreswert (2025)
Allianz85,84 %86,39 %
Alte Leipziger77,70 %77,69 %
AXA86,23 %84,87 %
BarmeniaKeine AngabeKeine Angabe
Baloise (Risikoträger der Helvetia)74,75 %74,61 %
Bayern Versicherung84,13 %80,98 %
Canada LifeKeine AngabeKeine Angabe
Concordia Oeco77,60 %73,37 %
Condor (Marke der R+V)93,02 %95,64 %
Continentale72,78 %73,13 %
CosmosDirekt83,80 %86,68 %
Credit LifeKeine AngabeKeine Angabe
DBV86,23 %84,87 %
Debeka89,16 %89,23 %
Deutsche Ärzte­versicherung87,12 %84,29 %
DEVK69,19 %70,45 %
DEVK Eisenbahn a.G.84,24 %83,85 %
Dialog73,45 %74,93 %
Die BayerischeKeine AngabeKeine Angabe
Die Bayerische (BL)71,02 %71,16 %
Die Bayerische (BY)84,57 %84,79 %
DLVAGKeine AngabeKeine Angabe
ERGO Vorsorge75,51 %70,94 %
EuropaKeine Angabe81,33 %
Generali Deutschland78,82 %77,84 %
Gothaer76,71 %76,91 %
Hannoversche Leben81,37 %81,03 %
HanseMerkurKeine AngabeKeine Angabe
HDI86,48 %86,73 %
HelvetiaKeine Angabe76,37 %
InterKeine AngabeKeine Angabe
InterRisk77,18 %70,71 %
LV187181,50 %79,87 %
LVM73,27 %73,82 %
Mecklenburgische54,57 %53,21 %
Münchener VereinKeine Angabe84,38 %
myLife90,63 %86,36 %
Nürnberger77,97 %77,70 %
Öffentliche Braunschweig82,69 %83,44 %
Provinzial84,67 %81,96 %
R+V93,02 %91,74 %
Signal IdunaKeine AngabeKeine Angabe
Sparkassen Versicherung84,50 %85,00 %
Standard Life90,02 %90,25 %
Stuttgarter84,39 %84,98 %
Swiss Life83,77 %77,09 %
UniVersaKeine AngabeKeine Angabe
VGH Versicherungen91,05 %91,92 %
Volkswohl Bund86,81 %86,44 %
VPV Lebens­versicherung AG82,08 %81,95 %
WGVKeine AngabeKeine Angabe
Württembergische86,38 %88,75 %
WWKKeine AngabeKeine Angabe
Zurich81,32 %80,63 %
Quelle: Morgen & Morgen (Stand: 23.05.2026), veröffentlicht über onverso.de; Die Provinzial Nordwest ist mit der Provinzial fusioniert und wird nicht mehr gesondert ausgewiesen.

Was die Vorjahreswerte zeigen

Der Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, wie stark sich einzelne Werte bewegen. Bei Swiss Life stieg die Quote von 77,09 auf 83,77 Prozent, bei InterRisk von 70,71 auf 77,18 Prozent. Bei Condor sank sie von 95,64 auf 93,02 Prozent. Ein einzelner Jahreswert ist deshalb eine Momentaufnahme. Aussagekräftiger ist es, wenn ein Versicherer über mehrere Jahre im oberen Feld liegt.

Auch ein Wert im unteren Bereich ist kein Urteil über jeden einzelnen Leistungsfall. Er ist aber ein Anlass, genauer hinzusehen: auf die Klauseln und Regelungen der BU, auf die Prozessquote und auf die Finanzstärke des Versicherers. Die Prozessquote zeigt, wie oft ein Versicherer nach einer Ablehnung vor Gericht verliert. Eine Auswahl allein nach dem höchsten Prozentwert greift zu kurz, weil die Quote vieles nicht abbildet, was im Leistungsfall zählt.

Experten-Tipp:
Wer nach der höchsten Leistungsquote auswählt, vergleicht Kommastellen statt Verträge

„Keine Versicherung zahlt in 100 Prozent der Fälle, und das ist auch richtig so. Ob ein Versicherer zwei Prozentpunkte mehr oder weniger ausweist, entscheidet über Ihren Fall wenig. Ich nutze die Quote als Frühwarnsystem: Liegt ein Anbieter über Jahre auffällig tief, schaue ich genauer hin. Danach lese ich Prozessquote und Solvenzquote mit und entscheide über die Bedingungen, nicht über die Rangliste.“

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Wo die Aussagekraft der Leistungsquote endet

Die Leistungsquote zeigt nur, wie oft ein Versicherer bei der ersten Entscheidung zahlt. Wie lange die Prüfung dauert, ob die Rente befristet ist und wie lange sie später fließt, misst sie nicht.

Eine Momentaufnahme mit Verzögerung

Morgen und Morgen summiert die Zahlen der letzten drei Jahre und aktualisiert sie einmal im Jahr (Quelle: Morgen und Morgen). Eine Quote mit Stand 2026 beschreibt also das Leistungsverhalten der Vergangenheit. Ob ein Versicherer genauso reguliert, wenn Sie in 20 Jahren einen Antrag stellen, lässt sich daraus nicht ableiten.

Hinzu kommt die Altersstruktur der Kunden. Laut Franke und Bornberg steigt die Aussicht auf eine Leistung mit dem Alter der Versicherten (Quelle: Franke und Bornberg). Nach unserer Beratungserfahrung können Versicherer mit vielen jungen Kunden deshalb strukturell niedrigere Quoten ausweisen. Ein niedriger Wert ist dann kein sicheres Zeichen für eine strenge Prüfung.


Kleine Renten heben die Quote

Die Quote unterscheidet nicht nach Rentenhöhe oder Vertragsart. Franke und Bornberg kommt für 2024 auf knapp 80 Prozent, ohne sehr kleine Renten bis 300 Euro aber nur auf etwa 76 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg). Nach unserer Beratungserfahrung kann ein Versicherer mit vielen kleinen BU-Zusatz­versicherungen deshalb eine höhere Quote ausweisen als einer, der vor allem hohe Renten versichert.


Was die Quote nicht misst

Die Leistungsquote sagt nichts über diese Punkte aus:

  • Wie schnell und konfliktfrei die Prüfung abgelaufen ist.
  • Ob der Versicherer unbefristet anerkannt hat oder nur befristet. Ein befristetes Anerkenntnis ist einmal zulässig und bis zum Ablauf der Frist bindend (Quelle: VVG § 173).
  • Ob die Leistung aus einer Arbeitsunfähigkeitsklausel stammt, die nur zeitlich begrenzt zahlt.
  • Wie lange die Rente später fließt. Rund 30 Prozent der Leistungen enden laut Franke und Bornberg vor Vertragsablauf, weil sich die Gesundheit bessert (Daten 2023).
  • Wie viele Fälle nach einer Ablehnung vor Gericht oder in einem Vergleich enden.

Was für Ihren Beruf und Ihren Fall zählt

Eine Leistungsquote nach Beruf veröffentlicht keiner der drei Erheber. Unterschiede zwischen Berufsgruppen laufen vor allem über die typischen Erkrankungen und über den Zugang zum Vertrag. Für Beamte zählt weniger die BU-Quote als die Frage, ob der Tarif eine echte Klausel zur Dienstunfähigkeit enthält. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zur Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte.

Unser Experte Patrick Knittel betont: Jeder Leistungsfall ist individuell. Derselbe Versicherer kann bei einem Kunden reibungslos regulieren und beim nächsten deutlich genauer nachfragen. Für Ihre Auswahl heißt das: Die Quote hilft, auffällig niedrige Werte zu erkennen. Welcher Tarif zu Ihnen passt, entscheiden aber Bedingungen, Beruf und Gesundheitsgeschichte.

Diese drei Punkte lassen sich in keiner Tabelle nachschlagen. Welche Tarife für Ihren Beruf infrage kommen und wie sich ihre Bedingungen unterscheiden, zeigt erst ein Vergleich mit Ihren Angaben. Genau das übernehmen wir in einer kostenfreien Beratung.

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Leistungsquote, Annahmequote, Prozessquote: Was ist der Unterschied?

Die Leistungsquote misst den Leistungsfall, die Annahmequote den Vertragsabschluss. Die Prozessquote zeigt, wie oft ein Versicherer nach einer Ablehnung vor Gericht unterliegt, die Solvenzquote misst seine Finanzstärke. Jede Kennzahl beantwortet eine andere Frage. Wer einen Versicherer einschätzen will, braucht deshalb mehrere Blickwinkel.

KennzahlBeantwortet die FrageZeitpunktJe Versicherer frei zugänglich?
LeistungsquoteWie oft wird ein entschiedener Leistungsantrag anerkannt?LeistungsfallNein, Morgen und Morgen weist sie in einer Lizenzsoftware aus
AnnahmequoteWie viele Anträge nimmt der Versicherer ohne Erschwernis an?AntragNein
ProzessquoteWie oft unterliegt der Versicherer nach einer Ablehnung vor Gericht?Nach einer AblehnungNein
SolvenzquoteHat der Versicherer genug Eigenmittel für seine Verpflichtungen?LaufendJa, im jährlichen Solvabilitäts- und Finanzbericht

Annahmequote: Wie streng prüft der Versicherer beim Antrag?

Die Annahmequote zeigt, wie viele Anträge ein Versicherer bei der Gesundheitsprüfung annimmt. Nach dem Marktblick 2026 von Morgen und Morgen wurden 79,88 Prozent der Anträge ohne Erschwernis angenommen (Quelle: Morgen und Morgen). Einen Ausschluss bekamen 10,51 Prozent, einen Zuschlag 2,8 Prozent. Abgelehnt wurden 2,75 Prozent. Bei 3,22 Prozent meldeten sich die Kunden nicht mehr zurück.

Der GDV nennt für 2023 ähnliche Größenordnungen: drei Prozent Ablehnungen, zehn Prozent Ausschlüsse und drei Prozent Zuschläge (Quelle: GDV). Häufigster Ablehnungsgrund ist laut Verband ein zu hohes oder nicht kalkulierbares Risiko. Diese Werte gelten für alle Anträge, nicht nur für Menschen mit Vor­erkrankungen. Wer eine Vorgeschichte hat, kann daraus seine eigene Chance nicht ablesen.

Morgen und Morgen empfiehlt, Leistungsquote und Annahmequote gemeinsam zu betrachten (Quelle: Morgen und Morgen). Die Ratingagentur wertet überdurchschnittlich hohe Leistungsquoten sogar leicht ab. Ihre Begründung: Aus Sicht der Gemeinschaft aller Versicherten sollte nicht jeder Antrag anerkannt werden.


Prozessquote: Wie oft verliert der Versicherer vor Gericht?

Die Prozessquote von Morgen und Morgen soll zeigen, ob ein Versicherer „zu Unrecht“ Prozesse führt. Gezählt werden verlorene Prozesse und anteilig Vergleiche, bezogen auf die Zahl der Ablehnungen. Die Leistungsquote bezieht sich dagegen auf alle Entscheidungen, deshalb lassen sich beide Werte nicht addieren. Aktuelle Werte finden Sie auf unserer Seite zur Klagequote der Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Insgesamt landen nur wenige Fälle vor Gericht. Der GDV nennt für 2024 einen Anteil von 2,1 Prozent der Fälle. 64 Prozent dieser Verfahren endeten mit einem Vergleich, in zehn Prozent bekamen die Versicherten recht, in 22 Prozent wurde die Entscheidung des Versicherers bestätigt.


Solvenzquote: Kann der Versicherer auch in 30 Jahren zahlen?

Die Solvenzquote setzt die Eigenmittel eines Versicherers ins Verhältnis zu seiner Kapitalanforderung nach dem europäischen Regelwerk Solvency II. Nach dem Versicherungs­aufsichts­gesetz (VAG) sind mindestens 100 Prozent Pflicht (Quelle: VAG § 89). Anders als die Leistungsquote ist die Solvenzquote öffentlich, weil jeder Versicherer sie jährlich in einem Bericht veröffentlichen muss.

Ende 2025 lag die Quote der Lebens­versicherer ohne Übergangs­maßnahmen im Schnitt bei 379,5 Prozent, und kein Lebens­versicherer lag unter 100 Prozent (Quelle: Franke und Bornberg). Patrick Knittel ordnet Werte zwischen 150 und 300 Prozent als solide ein, Werte ab 300 Prozent als sehr gut gepolstert. Über das Verhalten im einzelnen Leistungsfall sagt die Solvenzquote nichts aus.

Warum zahlt die BU nicht? Die häufigsten Ablehnungsgründe

Rund jeder fünfte entschiedene Leistungsantrag wird abgelehnt. Die BU zahlt meist deshalb nicht, weil aus Sicht des Versicherers der Grad der Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent nicht erreicht ist. Nach Franke und Bornberg gingen 2024 fast 60 Prozent der Ablehnungen darauf zurück, 27,0 Prozent auf Anfechtung oder Rücktritt wegen falscher Gesundheitsangaben beim Antrag (Quelle: Franke und Bornberg). Andere Gründe spielen nur eine kleine Rolle.


Die Ablehnungsgründe im Überblick

AblehnungsgrundAnteil an den Ablehnungen (2024)
BU-Grad von 50 % nicht erreichtFast 60 %
Anfechtung oder Rücktritt wegen verletzter Anzeigepflicht27,0 %
Prognosezeitraum nicht erfüllt4,7 %
Verweisung auf einen anderen Beruf und Umorganisation0,87 %
Quelle: Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026 (Daten 2024)

Der Prognosezeitraum ist die Dauer, für die ein Arzt die Berufs­unfähigkeit voraussichtlich bescheinigen muss. Marktüblich sind heute sechs Monate. Verweisung und Umorganisation sind statistisch eine Randerscheinung. Selbständige mit Mitarbeitern sollten trotzdem die Umorganisationsklausel prüfen. Nach ihr müssen sie ihren Betrieb unter Umständen umgestalten, mehr dazu bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung für Selbständige.

Bei den Leistungsfällen von Kunden, die ihre BU über uns abgeschlossen haben, drehen sich Streitfälle vor allem um zwei Punkte. Der erste sind Gesundheitsangaben, die beim Antrag verschwiegen oder vergessen wurden. Der zweite ist die Frage, ob der BU-Grad von 50 Prozent erreicht ist. Beide Gründe decken sich mit der Rangfolge der Studie.


Warum Morgen und Morgen und der GDV andere Anteile nennen

Morgen und Morgen kommt im Marktblick 2026 zu einer anderen Verteilung (Quelle: Morgen und Morgen). Dort führt der Kommunikationsabbruch durch die Versicherten mit 40,61 Prozent, vor dem nicht erreichten BU-Grad mit 33,03 Prozent. Es folgen die Verletzung der Anzeigepflicht mit 8,46 Prozent und Anfechtung oder Betrug mit 6,21 Prozent. Der Unterschied entsteht, weil Morgen und Morgen den Abbruch der Kommunikation als Ablehnungsgrund führt. Franke und Bornberg zählt solche Fälle gar nicht als Ablehnung.

Der GDV nennt für 2023 eine eigene Verteilung der Ablehnungsgründe (Quelle: GDV). Auf eine Rest-Berufsfähigkeit von mindestens 50 Prozent entfielen 44 Prozent der Ablehnungen, auf fehlende Reaktion der Versicherten 25 Prozent. Auf eine verletzte Anzeigepflicht gingen zehn Prozent zurück. Werte verschiedener Erheber lassen sich deshalb nicht in einer Liste zusammenführen. Lässt sich die fehlende Mitwirkung herausrechnen, steht aber bei allen drei Erhebern der nicht erreichte BU-Grad an erster Stelle.


Anerkennung nach Krankheits­bild und Alter

Wie oft der Versicherer zahlt, hängt stark von der Diagnose ab. Bei Krebs erkannten die Versicherer 2024 laut Franke und Bornberg rund 95 Prozent der entschiedenen Anträge an, bei psychischen Erkrankungen rund 75 Prozent. Auch bei psychischen Erkrankungen werden damit drei von vier entschiedenen Anträgen anerkannt. Post-COVID und Long COVID wurden erstmals ausgewertet und zu 86 Prozent anerkannt (Quelle: Franke und Bornberg).

DiagnosegruppeAnerkennungsquote (Daten 2024)
KrebsRund 95 %
Erkrankungen des KreislaufsRund 90 %
Erkrankungen des NervensystemsRund 89 %
Post-COVID und Long COVID86 %
Psychische ErkrankungenRund 75 %

Psychische Erkrankungen sind laut Franke und Bornberg mit 28,35 Prozent der Fälle zugleich die häufigste BU-Ursache. Wer wegen einer psychischen Erkrankung Leistungen beantragt, braucht deshalb eine gute ärztliche Dokumentation.

Auch das Alter spielt eine Rolle. Bei jungen Erwachsenen ist die Ablehnungsquote besonders hoch, mit steigendem Alter wächst die Aussicht auf eine Leistung (Daten 2023; Quelle: Franke und Bornberg).


Was bei falschen Gesundheitsangaben passiert

Der zweithäufigste Ablehnungsgrund entsteht nicht im Leistungsfall, sondern schon beim Antrag. Antragsteller müssen alle ihnen bekannten Gesundheitsumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt (Quelle: VVG § 19). Welche Folge eine falsche Angabe hat, hängt vom Verschulden ab. Nichtig wird der Vertrag nur nach einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

VerschuldenMögliche FolgeRechtsgrundlage
Arglist (bewusste Täuschung)Anfechtung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig, es gibt keine Leistung§ 22 VVG mit § 123 und § 142 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
VorsatzRücktritt vom Vertrag§ 19 Absatz 2 VVG
Grobe FahrlässigkeitRücktritt; hätte der Versicherer zu anderen Bedingungen abgeschlossen, stattdessen Vertragsanpassung§ 19 Absatz 2 und 4 VVG
Einfache Fahrlässigkeit oder kein VerschuldenKein Rücktritt; Kündigung mit Monatsfrist oder Vertragsanpassung, zum Beispiel ein nachträglicher Ausschluss§ 19 Absatz 3 und 4 VVG

Die Anfechtung wegen Arglist regelt § 22 VVG, der auf das BGB verweist (Quelle: VVG § 22). Wer bewusst täuscht, verliert den Schutz auch dann, wenn die verschwiegene Erkrankung mit dem Leistungsfall nichts zu tun hat. Bei einem Rücktritt bleibt der Versicherer dagegen zur Leistung verpflichtet, wenn der verschwiegene Umstand für den Leistungsfall nicht ursächlich war.

Wie lange der Versicherer sich auf falsche Angaben berufen kann

Diese Rechte kann der Versicherer nur innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss geltend machen, bei Vorsatz oder Arglist innerhalb von zehn Jahren (Quelle: VVG § 21). Tritt der Leistungsfall innerhalb dieser Frist ein, bleibt das Recht für diesen Fall bestehen. Ab Kenntnis der Verletzung hat der Versicherer einen Monat Zeit, um seine Rechte schriftlich geltend zu machen.

Den Antrag für Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung sorgfältig vorbereiten

Was Sie beim Antrag angeben, entscheidet im Leistungsfall mit. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir gehen Ihre Gesundheitsangaben mit Ihnen durch. Haben Sie eine gesundheitliche Vorgeschichte, etwa eine psychische Erkrankung, fragen wir vorab anonym bei mehreren Versicherern an. Eine Annahme oder spätere Leistung kann dabei niemand zusagen.

  • Gesundheitsfragen gemeinsam vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
  • Anonyme Risikovoranfrage ohne Vermerk zu Ihrer Person im Hinweis- und Informationssystem (HIS)
  • Unterstützung beim Abgleich mit Ihrer Krankenakte
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Berater

Wie lange dauert es, bis die BU zahlt?

Von der ersten Meldung bis zur Leistungsentscheidung vergehen im Schnitt 201 Tage, also gut sechseinhalb Monate. Das hat Franke und Bornberg für das Datenjahr 2024 ermittelt (Quelle: Franke und Bornberg). Anerkennungen dauerten 192 Tage, Ablehnungen 208 Tage. Seit 2020 wird die Prüfung länger.

Wo die Zeit vergeht

Der Weg zur Leistungsentscheidung lässt sich nach den Zahlen von Franke und Bornberg in fünf Etappen aufteilen. An drei davon haben Sie selbst Einfluss:

  1. Meldung bis zur ersten Rückmeldung des Versicherers: im Schnitt 3,6 Tage. Ihr Hebel: früh und formlos melden.
  2. Fragebogen bei den Versicherten: im Schnitt 43,6 Tage. Ihr Hebel: Das ist der größte Zeitblock, den Sie selbst steuern.
  3. Auswertung beim Versicherer: 18 Tage.
  4. Fallaufklärung mit Arztberichten und Rückfragen: der Rest bis zu den 201 Tagen. Ihr Hebel: Arztberichte früh anstoßen und die Schweige­pflichtentbindung bewusst wählen.
  5. Entscheidung ab der letzten Unterlage: Als Standard in den Bedingungen nannte Franke und Bornberg 2021 zehn Arbeitstage oder 14 Kalendertage (Quelle: Franke und Bornberg).

Gutachten holten die Versicherer 2024 nur in rund fünf Prozent der Fälle ein (Quelle: Franke und Bornberg).

DiagnoseDauer bis zur AnerkennungDauer bis zur Ablehnung
Alle Fälle192 Tage208 Tage
Psychische Erkrankungen286 Tage278 Tage
Verletzungen und Unfälle216 Tage237 Tage
Krebs104 Tage216 Tage

Krebsfälle werden am schnellsten anerkannt, auch weil viele Versicherer dafür vereinfachte Prüfverfahren nutzen. Psychische Erkrankungen sind die einzige Gruppe, in der Anerkennungen länger dauern als Ablehnungen. Mit der Rentenhöhe hängt die Dauer laut Franke und Bornberg nicht zusammen.


Wie Sie die Wartezeit überbrücken

Franke und Bornberg rät: Kunden müssen damit rechnen, dass mindestens sechs Monate ohne Leistungsentscheidung zu überbrücken sind. Bis zur Entscheidung laufen die Beiträge weiter, bei Anerkennung zahlt der Versicherer sie zurück. So sehen es die Musterbedingungen des GDV vor (Quelle: GDV-Musterbedingungen). Wann und in welcher Form die Rente danach fließt, erklärt unser Ratgeber zur Auszahlung der BU-Rente.

Viele Tarife stunden die Beiträge bis zur Entscheidung. Laut dem Analysehaus infinma hat sich die zinslose Stundung am Markt durchgesetzt (Quelle: infinma, Marktstandards in der BU, Stand 08/2026). Wird der Antrag abgelehnt, müssen die gestundeten Beiträge nachgezahlt werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) kann die Lücke verkleinern, weil sie schon nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung zahlt. Planen Sie trotzdem Rücklagen für mindestens ein halbes Jahr ein.

Experten-Tipp:
Auf eine schnelle Zahlung zu setzen, ist der teuerste Planungsfehler im Leistungsfall

„Bei den Leistungsfällen unserer Kunden, die ich begleite, kommt die erste Zahlung mal nach vier bis sechs Wochen, mal erst nach vier bis sechs Monaten. Der längste Fall dauerte 2,5 Jahre. Wer auf Tempo hofft, gerät schnell in Geldnot. Planen Sie eine Rücklage ein und achten Sie schon beim Abschluss auf AU-Klausel, zinslose Beitragsstundung und verbindliche Entscheidungsfristen in den Bedingungen.“

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Was Sie im Leistungsfall selbst tun können

Den größten Einfluss haben Sie mit einer frühen Meldung, vollständigen Unterlagen und einer genauen Beschreibung Ihres Berufsalltags. Fehlende Mitwirkung ist laut der BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg für fast 50 Prozent aller Nicht-Leistungen verantwortlich (Quelle: Franke und Bornberg). Solche Fälle werden nicht abgelehnt, sondern ohne Entscheidung abgelegt.


Früh melden und dranbleiben

Melden Sie den Leistungsfall formlos, sobald absehbar ist, dass Sie Ihren Beruf länger nicht ausüben können. Manche Bedingungen enthalten eine Meldefrist. Wird sie schuldhaft versäumt, entsteht der Anspruch erst ab dem Monat der Mitteilung (Quelle: GDV-Musterbedingungen). Neuere Tarife verzichten oft ganz auf Meldefristen.

Dranbleiben lohnt sich. In einer Sonderauswertung von Franke und Bornberg mit 7.780 Fällen bei drei Versicherern meldete sich gut ein Viertel der Versicherten nach abgebrochener Mitwirkung erneut. Von diesen erneuten Anträgen wurden 53 Prozent anerkannt. Ein liegen gelassener Fragebogen ist also kein Schlusspunkt.

Haben Sie Ihren Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt, bis Ihnen seine Entscheidung in Textform zugeht (Quelle: VVG § 15). Solange die Hemmung dauert, läuft die Verjährungsfrist nicht weiter.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben (Quelle: BGB § 199). Die Zeit der Hemmung wird in diese Frist nicht eingerechnet.


Den Beruf genau beschreiben

Im Leistungsantrag verlangt der Versicherer laut den GDV-Musterbedingungen unter anderem ausführliche Arztberichte und eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs. Diese Tätigkeitsbeschreibung ist die Grundlage für die Frage, ob der BU-Grad von 50 Prozent erreicht ist. Nennen Sie alle Tätigkeiten mit ihrem Zeitanteil, auch Nebentätigkeiten. Beschreiben Sie, was sich durch die Erkrankung geändert hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Ist eine Tätigkeit untrennbarer Teil eines beruflichen Gesamtvorgangs, zählt nicht nur ihr eigener Zeitanteil (Quelle: BGH, Urteil vom 19.07.2017, IV ZR 535/15). Wer einen Arbeitsschritt nicht mehr schafft, ohne den die ganze Aufgabe nicht funktioniert, kann deshalb stärker eingeschränkt sein, als die reinen Minuten vermuten lassen.

Experten-Tipp:
Nicht allein der Arztbericht, sondern Ihre Tätigkeitsbeschreibung entscheidet über den BU-Grad

„Viele Leistungsanträge setzen fast alles auf Arztberichte. Ob die 50 Prozent erreicht sind, liest der Prüfer aber an der Beschreibung Ihres Berufs ab. Stellen Sie einen typischen Arbeitstag vor und nach der Erkrankung gegenüber, mit allen Nebentätigkeiten und Zeitanteilen. Konkret und ehrlich, ohne zu dramatisieren. Bei Kunden, die über uns abgeschlossen haben, prüfen wir die Unterlagen vor dem Einreichen gemeinsam, damit alles stimmig ist.“

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Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Eine Ablehnung muss der Versicherer in Textform erklären (Quelle: VVG § 173). Prüfen Sie die Begründung genau: Geht es um den BU-Grad, um die Gesundheitsangaben beim Antrag oder um fehlende Unterlagen? Davon hängt ab, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Ein kostenloser Weg ist der Versicherungs­ombudsmann. Bis 10.000 Euro entscheidet er für den Versicherer verbindlich, darüber kann er Empfehlungen aussprechen, und während des Verfahrens verjähren Ihre Ansprüche nicht (Quelle: Versicherungs­ombudsmann). Bei höheren Streitwerten, wie sie bei BU-Renten schnell entstehen, führt der Weg meist zu einem Fachanwalt für Versicherungs­recht. Eine Rechtsschutz­versicherung, die erst nach Streitbeginn abgeschlossen wird, zahlt für diesen Streit in der Regel nicht.

Für Verträge, die über uns abgeschlossen wurden, übernehmen wir die Begleitung im Leistungsfall. Wir sehen Ihre Unterlagen mit Ihnen durch, bevor sie an den Versicherer gehen, damit der Antrag vollständig, stimmig und ohne Widersprüche ist. Gegenüber dem Versicherer vertreten wir Ihre Interessen. Eine AI-Auskunft kann Ihre Rechte erklären, einen Leistungsfall bearbeiten kann sie nicht.

Häufige Fragen zur Leistungsquote der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Leistungsquote, Auszahlungsquote und Zahlungsquote?

Verbraucher meinen mit allen drei Begriffen bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) in der Regel dasselbe: den Anteil der anerkannten Leistungsanträge an den entschiedenen Fällen. Die Erheber benutzen nur unterschiedliche Bezeichnungen. Franke und Bornberg spricht von Anerkennungsquote, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von bewilligten Anträgen und Morgen und Morgen von BU-Leistungsquote.

Wichtiger als der Name ist die Zählweise. Fälle, in denen Versicherte nicht mehr reagieren, rechnet der eine Erheber heraus, ein anderer zählt sie als Ablehnung. Werte verschiedener Erheber sind deshalb nicht direkt vergleichbar.

Wie hoch ist die Ablehnungsquote bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Bei den entschiedenen Leistungsanträgen wird gut jeder fünfte abgelehnt. Das ergibt sich aus der Anerkennungsquote von knapp 80 Prozent, die Franke und Bornberg für das Datenjahr 2024 ermittelt hat.

Die Rechnung „100 Prozent minus Leistungsquote“ ist allerdings nur eine Näherung. Zurückgezogene Anträge und Fälle ohne Mitwirkung der Versicherten fehlen in der Quote, weil sie nie entschieden wurden. Davon zu trennen ist die Ablehnung bei der Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Sie wird in der Annahmequote gemessen und ist eine andere Kennzahl.

Welche Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt am besten?

Eine belastbare Rangliste gibt es nicht. Die Leistungsquote zählt jede Anerkennung gleich, egal ob die Rente früh oder spät beginnt. Sie sagt nichts über Tempo und Konfliktfreiheit der Prüfung. Die Werte je Versicherer stehen in der Tabelle dieses Artikels, sie sind aber kein Leistungs­versprechen für Ihren Fall.

Sinnvoll ist die Kombination mehrerer Kriterien: die Leistungsquote über mehrere Jahre, die Prozessquote, die Solvenzquote und die Vertragsbedingungen. Dazu zählen Prognosezeitraum, rückwirkende Leistung und der Verzicht auf Meldefristen.

Wo finde ich die Leistungsquote meines Versicherers, und was heißt „Keine Angabe“?

Die Quoten je Versicherer stehen in der Tabelle dieses Artikels, Stand 23.05.2026, mit dem Vorjahreswert zum Vergleich. Sie stammen von Morgen und Morgen. Die Ratingagentur fragt die Zahlen laut ihrer Rating-Dokumentation einmal im Jahr bei den Versicherern ab und fasst drei Jahre zusammen.

„Keine Angabe“ heißt, dass die Quelle für diesen Versicherer keinen Wert ausweist. Der Grund ist öffentlich nicht belegt. Über die Leistungspraxis des Versicherers sagt das nichts aus. Auch ein vorhandener Wert gilt für den gesamten Bestand und nicht für Ihren einzelnen Vertrag.

Was bedeutet eine niedrige Leistungsquote für meine bestehende BU?

Eine niedrige Quote ist kein Kündigungsgrund und keine Aussage über Ihren eigenen Leistungsfall. Sie beschreibt, wie ein Versicherer in den vergangenen Jahren entschieden hat, und fasst alle Kunden, Tarife und Rentenhöhen zusammen.

Ein neuer Vertrag bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung und ein höheres Eintrittsalter. Ein bestehender Vertrag, dessen Gesundheitsfragen Sie bereits beantwortet haben, lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres ersetzen. Entscheidend sind Ihre Vertragsbedingungen. Prüfen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen, wie Prognosezeitraum, rückwirkende Leistung, Meldefrist und Arbeitsunfähigkeitsklausel geregelt sind.

Wie hat sich die Leistungsquote der BU in den vergangenen Jahren entwickelt?

Die Anerkennungsquote bewegt sich seit Jahren bei rund vier von fünf entschiedenen Anträgen. Für das Datenjahr 2024 nennt Franke und Bornberg knapp 80 Prozent, ausgewertet bei 16 teilnehmenden Versicherern.

Länger geworden ist vor allem die Prüfung. Sie dauert laut Franke und Bornberg seit 2020 immer länger, 2024 im Schnitt 201 Tage. Ältere und neuere Quoten lassen sich nur als Trend vergleichen, weil sich Teilnehmerkreis und Zählweise der Erheber geändert haben. Die Vorjahreswerte je Versicherer zeigt die Tabelle in diesem Artikel.

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die BU zahlt, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können. So definiert es § 172 VVG. Wie stark die Einschränkung sein muss, legen die Bedingungen fest.

Meist verlangen sie einen BU-Grad von mindestens 50 Prozent über voraussichtlich sechs Monate. Nach dem Leistungsantrag muss der Versicherer in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt, so regelt es § 173 VVG.

Was bringt die AU-Klausel bei langer Krankschreibung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) lässt den Tarif schon bei längerer Krankschreibung zahlen, ohne dass die Berufs­unfähigkeit feststeht. Laut infinma (Marktstandards, Stand 08/2026) wird die Leistung nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung fällig.

Die Leistung ist zeitlich begrenzt. Am Markt gibt es Begrenzungen auf höchstens 18, 24 oder 36 Monate, teils gegen Aufpreis. Ob Ihr Tarif eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthält und wie lange sie zahlt, steht in den Bedingungen.

Wie lange wird die BU-Rente gezahlt?

Die Rente läuft bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer, solange die Berufs­unfähigkeit besteht. Nach Daten von Franke und Bornberg lief 2023 jede zweite Leistung bis dahin. Rund 30 Prozent der Leistungen endeten vorher, weil sich die Gesundheit besserte.

Der Versicherer darf den Gesundheitszustand in einer Nachprüfung kontrollieren. Er wird laut § 174 VVG aber nur leistungsfrei, wenn er die Veränderung in Textform dargelegt hat, und frühestens nach drei Monaten.

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Lena Mierbach
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