Die Leistungsquote der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Anhand der Leistungsquote der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) lässt sich einschätzen, in wie vielen Fällen ein Versicherer tatsächlich eine Berufs­unfähigkeitsrente auszahlt.
  • Eine Untersuchung von Franke und Bornberg ergab, dass die getesteten Versicherer im Schnitt in etwa 4 von 5 Fällen leisten.
  • Die Leistungsquote sollte nicht das einzige Kriterium für die Anbieterwahl sein. Wichtig sind auch die Versicherungs­bedingungen und dass der Tarif zu Ihnen passt.

Das erwartet Sie hier

Wie die Leistungsquote verschiedener Anbieter der Berufs­unfähigkeits­versicherung aussieht, was sie Ihnen verrät und wo die Grenzen ihrer Aussagekraft liegen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sagt die Leistungsquote aus?
  2. Leistungsquoten im Vergleich
  3. Wieso werden Leistungen verweigert?
  4. Wie findet man den richtigen Tarif?
  5. Fazit

Was sagt die Leistungs­quote der Berufs­unfähigkeits­versicherung aus?

Was besagt die Leistungsquote?

Die Leistungsquote der Berufs­unfähig­keits­versiche­rung ist eine Kennzahl, die das Verhältnis von Leistungsanträgen zu Leistungsbewilligungen angibt. Eine Leistungsquote von 80% bedeutet zum Beispiel, dass in 80% der Leistungsanträge auch tatsächlich eine Berufs­unfähigkeitsrente an die versicherte Person ausgezahlt wurde. Dieser Wert soll bei der Einschätzung helfen, welche Versicherer im Ernstfall am zuverlässigsten zahlen.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat 2021 eine große BU-Leistungsstudie zu mehreren großen Versicherern vorgestellt, die dahingehend unter die Lupe genommen wurden. Sie fanden heraus, dass die Versicherer im Durchschnitt in etwa vier von fünf Fällen leisten. Vorurteile, die besagen, Berufs­unfähigkeits­versicherer würden sich systematisch um die Leistung drücken, sind also unbegründet (Quelle).


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Leistungsquote sollte nicht einziges Kriterium sein

Wie auch die Prozessquote ist die BU-Leistungsquote zwar eine nützliche, aber auch nicht unproblematische Kennzahl, die man nicht als einziges Kriterium zur Wahl eines Versicherers heranziehen sollte. Die Zahl kann immer nur eine Momentaufnahme sein, die für einen bestimmten Zeitraum gilt – die Leistungsquote der letzten drei Jahre sagt nicht unbedingt etwas über die Zukunft aus.


Neue Versicherungen können nicht mit älteren verglichen werden

Die Leistungsquote hängt auch immer davon ab, wie alt ein Versicherungs­unternehmen ist. So kann ein noch junges Versicherungs­unternehmen gar nicht genügend Leistungsfälle und dementsprechend aussagekräftige Quoten haben, da Berufs­unfähigkeit meistens erst nach einer ganzen Zeit eintritt.

Was die Leistungsquote nicht aussagt

Darüber hinaus sagt die Leistungsquote nicht notwendigerweise aus:

  • wie schnell, konfliktfrei und unbürokratisch die Regulierung ablief
  • ob die Leistungen unbefristet anerkannt wurden
  • ob es sich um eine Berufs­unfähigkeitsrente oder zeitlich befristete Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsklausel handelt
  • ob die Leistungen vollständig oder in reduzierter Form erfolgten.
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Leistungsquote unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Zusatz­versicherung

Die Berechnung der Leistungsquote zieht den gesamten Bestand an Berufs­unfähigkeits­versicherungen heran, darunter auch die Zusatz­versicherungen. Bei einer Zusatz­versicherung, bei der es meist nur um vergleichsweise niedrige Beträge von bis zu 300 Euro geht, werden Klagen gerne mal schneller durchgewunken. Die Anwalts- und Gerichtskosten würden die Ersparnis bei einem Erfolg vor Gericht zunichte machen. Deshalb ist die Leistungsquote von Versicherern, die mehr Zusatzleistungen anbieten, oftmals höher.

Leistungs­quoten verschiedener BU-Anbieter im Vergleich

Leistungsquoten verschiedener Berufs­unfähigkeits­versicherer (2021)

VersichererLeistungsquote 2021
AachenMünchenerk.A.
Allianz84,24%
Alte Leipziger76,11%
AXA83,70%
Barmenia70,02%
Baloise (früher Basler)71,56%
Bayern Versicherung73,06%
Canada Lifek.A.
Community Lifek.A.
Concordia Oeco67,97%
Condor91,81%
Continentale72,00%
CosmosDirekt82,14%
Credit Life71,43%
DBV83,70%
Debeka81,71%
Deutsche Ärzt­versicherung86,57%
DEVK Eisenbahn a.G.87,39%
DEVK66,92%
Dialog71,54%
die Bayerische70,34%
DLVAGk.A.
Ergo73,75%
Europa81,77%
Familienfürsorgek.A.
Generali74,73%
Gothaer76,84%
Hannoversche Leben82,18%
HanseMerkurk.A.
HDI84,39%
Helvetia74,03%
Inter78,24%
InterRisk62,95%
LV 187182,63%
LVM72,52%
Mecklenburgische61,89%
Münchener Verein79,32%
myLife70,45%
Nürnberger78,63%
Nürnberger Beamtenk.A.
Öfftl. Berlin63,79%
Öfftl. Braunschweig86,86%
Provinzial Rheinland77,50%
Provinzial Nordwest79,14%
R+V85,83%
Signal Iduna81,50%
Standard Life87,28%
Stuttgarter66,50%
Süddeutschek.A.
SV Leben94,07%
Swiss Life78,30%
uniVersak.A.
VGH Versicherungen86,88%
Volkswohl Bund81,59%
VPV Lebens­versicherung AG80,46%
Württembergische84,36%
WWKk.A.
Zurich75,59%
Quelle: Morgen & Morgen (2021)

Was ist eine gute Leistungsquote?

Das Analysehaus Morgen & Morgen bewertet in seinem Leistungsrating zur Berufs­unfähig­keits­versiche­rung eine Leistungsquote zwischen 70 und 85% als optimal. Denn aus Sicht der Versicherungs­gemeinschaft sollte auch nicht einfach jeder Antrag angenommen werden – dies würde auf Dauer allen Versicherten schaden und die Preise würden steigen.

Icon Zeit ist Geld

Wie lange dauert die Leistungsregulierung?

Franke und Bornberg ermittelte, dass 2019 im Schnitt etwa 174 Tage bis zu einer Ablehnung und 159 Tage bis zur Anerkennung einer Leistung vergingen. Gerade bei Unfällen und psychischen Erkrankungen dauere die Regulierung tendenziell länger, weil hier zum Teil Stellungnahmen von Fachärzten bzw. Polizei und Staatsanwaltschaft nötig sind.

Aus welchen Gründen können Versicherer die Leistung verweigern?

Das sind die häufigsten Ablehnungsgründe

Wenn der Versicherer nicht zahlt, kann dies verschiedene Gründe haben. Nach der Studie von Franke und Bornberg überwiegt jedoch mit 60,43 Prozent bei weitem, dass aus Sicht der Versicherer der benötigte Berufs­unfähigkeitsgrad von 50 Prozent nicht erreicht wurde. Direkt danach folgen mit 20,39 Prozent Anfechtungen und Rücktritte (zumeist weil bei Antrag falsche Angaben gemacht wurden). Eine eher untergeordnete Rolle spielen konkrete und abstrakte Verweisung oder Umorganisationen (zusammen nur etwa 2 Prozent).

GrundHäufigkeit
Medizinische Ablehnung (geforderter Grad der Berufs­unfähigkeit nicht erreicht60,43 %
Anfechtung und bzw. oder Rücktritt20,39 %
Prognosezeitraum nicht erfüllt (Berufs­unfähigkeit hält nicht lange genug an)11,11 %
Ausschlusstatbestand (z.B. Vorsatz)1,20 %
Ausschlussklausel3,03 %
Abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung, Umorganisationsklausel2,03 %
Sonstige Gründe1,81 %

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Das Wichtigste beim Beantragen einer Beruf­sunfähig­keits­versiche­rung ist, die Gesundheitsfragen ernst zu nehmen, und sie gewissenhaft zu beantworten. Sobald bestehende gesundheitliche Probleme verschwiegen werden, ist der Versicherer berechtigt, im Leistungsfall den Vertrag für nichtig zu erklären. Dann steht man im Zweifel ohne die erwartete Berufs­unfähigkeitsrente da, für die man lange eingezahlt hat.

Auch sogenannte Abrechnungsdiagnosen sind ein Problem. Hierbei handelt es sich um Diagnosen, die von Ärzten zu Abrechnungszwecken in Patientenakten eingetragen werden, ohne dass der Patient davon weiß. Wenn die Versicherer dann selbständig bei Ärzten Informationen einholen, können solche Diagnosen schon mal zum Vorwurf der Anzeigepflicht­verletzung führen.

Icon Krankenakte

Bei welchen Krankheits­bildern gibt es die meisten Ablehnungen?

Es hängt auch von der Erkrankung ab, wie häufig Anträge bewilligt werden. Während bei bösartigen Neubildungen (Krebs) bei den von Franke und Bornberg untersuchten Versicherern 93,67 Prozent der Anträge bewilligt wurden, war das bei psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen nur bei 71,17 Prozent der Fall. Andere Krankheits­bilder ordnen sich dazwischen ein.

Wie findet man den richtigen Tarif der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Achten Sie nicht nur auf die Leistungsquote

Allein die Leistungsquoten der Berufs­unfähigkeits­versicherung zu betrachten ist bei der Auswahl eines passenden Tarifs wenig sinnvoll. Stattdessen sollte man sich überlegen, was man von einer Berufs­unfähigkeits­versicherung erwartet und die Versicherungs­bedingungen der unterschiedlichen Anbieter genau betrachten.

Durch einen ausführlichen Vergleich der verschiedenen Tarife kann oft Geld gespart werden und im Vorhinein abgeklärt werden, ob problematische Klauseln wie die abstrakte Verweisung in den Bedingungen stehen und wie die Beiträge der Berufs­unfähigkeits­versicherung bei der Steuer berücksichtigt werden können. Hierbei hilft Ihnen auch gern einer unserer erfahrenen Versicherungs­makler weiter, der sich mit den Stolpersteinen auf dem Weg zur Berufs­unfähigkeits­versicherung genau auskennt. Dieser kann Ihnen dann auch bei einem eventuellen späteren Leistungsantrag unterstützend zur Seite stehen.

Klauseln und Regelungen, auf die Sie achten sollten

Was stattdessen vor dem BU-Abschluss beachtet werden sollte

  • Sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Vertragsbedingungen, um sicher zugehen, in welchen Fällen der Versicherer die Möglichkeit hat, die Leistung zu verweigern und wann nicht
  • Die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und ausführlich beantworten. Dabei ist es wichtig, die eigene Krankengeschichte dezidiert aufzuarbeiten, damit der Versicherer später nicht den Vorwurf der arglistigen Täuschung machen kann.
  • Bei Eintritt des Leistungsfalles den Leistungsantrag sorgfältig ausfüllen, damit es bei der Bearbeitung durch den Versicherer zu keinen Missverständnissen und damit zu Verzögerungen in der Bearbeitung oder im schlimmsten Fall zur Leistungsablehnung kommt.
  • Vertragsbedingungen von verschiedenen Versicherern vor Abschluss miteinander vergleichen und bestenfalls vom Versicherungsexperten erklären lassen, was die Bedingungen im Einzelnen bedeuten und worauf man persönlich achten sollte.

Risikovoranfrage verbessert bei Vor­erkrankungen Ihre Chancen

Versicherungs­makler haben außerdem die Möglichkeit, vor dem eigentlichen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Mit dieser kann unverbindlich überprüft werden, zu welchen Bedingungen eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit den individuellen Gegebenheiten der interessierten Person abgeschlossen werden könnte. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Vor­erkrankungen bestehen, denn so geht man einer eventuellen Ablehnung aus dem Weg, die sonst im Informationssystem der Versicherer gespeichert werden würde. Wir unterstützen Sie gerne dabei und bieten auch eine umfangreiche Beratung an.

Mehr zur Risikovoranfrage

Fazit

Die Leistungsquote einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ergibt sich daraus, wie viele Anträge tatsächlich in einer Berufs­unfähigkeitsrente resultieren. Sie kann als Kriterium für die Auswahl eines Versicherers herangezogen werden, ist allerdings immer nur eine Momentaufnahme und sollte nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Wichtiger sind die Konditionen des Vertrags. Untersuchungen unabhängiger Analysehäuser zeigen, dass die Mehrheit von Leistungsanträgen Erfolg hat.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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